Römische Geschichte — Buch 3 - 32

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wie sie waren; nur die Grenze nach unter, wurde wahrscheinlich in der
Weise verschoben, dass der Minimalzensus wie fuer den Dienst in der
Legion so auch fuer das Stimmrecht in den Zenturien von 11000 auf 4000
Asse herabgesetzt ward. Ueberdies lag schon in der formeller
Beibehaltung der frueheren Saetze bei dem allgemeinen Steigen des
Vermoegensstandes gewissermassen eine Ausdehnung des Stimmrechts im
demokratischen Sinn. Die Gesamtzahl der Abteilungen blieb gleichfalls
unveraendert; aber wenn bis dahin, wie gesagt, die achtzehn
Ritterzenturien und die 80 der ersten Klasse in den 193 Stimmzenturien
allein die Majoritaet gehabt hatten, so wurden in der reformierten
Ordnung die Stimmen der ersten Klasse auf 70 herabgesetzt und dadurch
bewirkt, dass unter allen Umstaenden wenigstens die zweite Stufe zur
Abstimmung gelangte. Wichtiger noch und der eigentliche Schwerpunkt der
Reform war die Verbindung, in welche die neuen Stimmabteilungen mit der
Tribusordnung gesetzt wurden. Von jeher sind die Zenturien aus den
Tribus in der Weise hervorgegangen, dass wer einer Tribus angehoerte,
von dem Zensor in eine der Zenturien eingeschrieben werden musste.
Seitdem die nicht ansaessigen Buerger in die Tribus eingeschrieben
worden waren, gelangten also auch sie in die Zenturien, und waehrend
sie in den Tribusversammlungen selbst auf die vier staedtischen
Abteilungen beschraenkt waren, hatten sie in denen der Zenturien mit
den ansaessigen Buergern formell das gleiche Recht, wenngleich
wahrscheinlich die zensorische Willkuer in der Zusammensetzung der
Zenturien dazwischen trat und den in die Landtribus eingeschriebenen
Buergern das Uebergewicht auch in der Zenturienversammlung gewaehrte.
Dieses Uebergewicht wurde durch die reformierte Ordnung rechtlich in
der Weise festgestellt, dass von den 70 Zenturien der ersten Klasse
jeder Tribus zwei zugewiesen wurden, demnach die nicht ansaessigen
Buerger davon nur acht erhielten; in aehnlicher Weise muss auch in den
vier anderen Stufen den ansaessigen Buergern das Uebergewicht
eingeraeumt worden sein. Im gleichen Sinne wurde die bisherige
Gleichstellung der Freigelassenen mit den Freigeborenen im Stimmrecht
in dieser Zeit beseitigt und wurden auch die ansaessigen Freigelassenen
in die vier staedtischen Tribus gewiesen. Dies geschah im Jahre 534
(220) durch einen der namhaftesten Maenner der Reformpartei, den Zensor
Gaius Flaminius, und wurde dann von dem Zensor Tiberius Sempronius
Gracchus, dem Vater der beiden Urheber der roemischen Revolution,
fuenfzig Jahre spaeter (585 169) wiederholt und verschaerft. Diese
Reform der Zenturien, die vielleicht in ihrer Gesamtheit ebenfalls von
Flaminius ausgegangen ist, war die erste wichtige Verfassungsaenderung,
die die neue Opposition der Nobilitaet abgewann, der erste Sieg der
eigentlichen Demokratie. Der Kern derselben besteht teils in der
Beschraenkung des zensorischen Willkuerregiments, teils in der
Beschraenkung des Einflusses einerseits der Nobilitaet, anderseits der
Nichtansaessigen und der Freigelassenen, also in der Umgestaltung der
Zenturiatkomitien nach dem fuer die Tributkomitien schon geltenden
Prinzip; was sich schon dadurch empfahl, dass Wahlen,
Gesetzvorschlaege, Kriminalanklagen und ueberhaupt alle die Mitwirkung
der Buergerschaft erfordernde Angelegenheiten durchgaengig an die
Tributkomitien gebracht und die schwerfaelligeren Zenturien nicht
leicht anders zusammengerufen wurden, als wo es verfassungsmaessig
notwendig oder doch ueblich war, um die Zensoren, Konsuln und Praetoren
zu waehlen und um einen Angriffskrieg zu beschliessen. Es ward also
durch diese Reform nicht ein neues Prinzip in die Verfassung hinein,
sondern ein laengst in der praktisch haeufigeren und wichtigeren
Kategorie der Buergerschaftsversammlungen massgebendes zu allgemeiner
Geltung gebracht. Ihre wohl demokratische, aber keineswegs demagogische
Tendenz zeigt sich deutlich in ihrer Stellungnahme zu den eigentlichen
Stuetzen jeder wirklich revolutionaeren Partei, dem Proletariat und der
Freigelassenschaft. Darum darf denn auch die praktische Bedeutung
dieser Abaenderung der fuer die Urversammlungen massgebenden
Stimmordnung nicht allzu hoch angeschlagen werden. Das neue Wahlgesetz
hat die gleichzeitige Bildung eines neuen politisch privilegierten
Standes nicht verhindert und vielleicht nicht einmal wesentlich
erschwert. Es ist sicher nicht bloss Schuld der allerdings mangelhaften
Ueberlieferung, dass wir nirgend eine tatsaechliche Einwirkung der
vielbesprochenen Reform auf den politischen Verlauf der Dinge
nachzuweisen vermoegen. Innerlich haengt uebrigens mit dieser Reform
noch die frueher schon erwaehnte Beseitigung der nicht
stimmberechtigten roemischen Buergergemeinden und deren allmaehliches
Aufgehen in die Vollbuergergemeinde zusammen. Es lag in dem
nivellierenden Geiste der Fortschrittspartei, die Gegensaetze innerhalb
des Mittelstandes zu beseitigen, waehrend die Kluft zwischen Buergern
und Nichtbuergern sich gleichzeitig breiter und tiefer zog.
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^11 Ueber die urspruenglichen roemischen Zensussaetze ist es schwierig,
etwas Bestimmtes aufzustellen. Spaeterhin galten bekanntlich als
Minimalzensus der ersten Klasse 100000 As, wozu die Zensus der vier
uebrigen Klassen in dem (wenigstens ungefaehren) Verhaeltnis von ¾, ½,
¼, 1/9 stehen. Diese Saetze aber versteht bereits Polybios und
verstehen alle spaeteren Schriftsteller von dem leichten As (zu 1/10
Denar), und es scheint hieran festgehalten werden zu muessen, wenn auch
in Beziehung auf das Voconische Gesetz dieselben Summen als schwere
Asse (zu ¼ Denar) in Ansatz gebracht werden (Geschichte des Roemischen
Muenzwesens, S. 302). Appius Claudius aber, der zuerst im Jahre 442
(312) die Zensussaetze in Geld statt in Grundbesitz ausdrueckte, kann
sich dabei nicht des leichten As bedient haben, der erst 485 (269)
aufkam. Entweder also hat er dieselben Betraege in schweren Assen
ausgedrueckt und sind diese bei der Muenzreduktion in leichte umgesetzt
worden, oder er stellte die spaeteren Ziffern auf, und es blieben
dieselben trotz der Muenzreduktion, welche in diesem Falle eine
Herabsetzung der Klassensaetze um mehr als die Haelfte enthalten haben
wuerde. Gegen beide Annahmen lassen sich gueltige Bedenken erheben;
doch scheint die erstere glaublicher, da ein so exorbitanter
Fortschritt in der demokratischen Entwicklung weder fuer das Ende des
fuenften Jahrhunderts noch als beilaeufige Konsequenz einer bloss
administrativen Massregel wahrscheinlich ist, auch wohl schwerlich ganz
aus der Ueberlieferung verschwunden sein wuerde. 100000 leichte As oder
40000 Sesterzen koennen uebrigens fueglich als Aequivalent der
urspruenglichen roemischen Vollhufe von vielleicht 20 Morgen angesehen
werden; so dass danach die Schatzungssaetze ueberhaupt nur im Ausdruck,
nicht aber im Wert gewechselt haben wuerden.
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Fasst man zusammen, was von der Reformpartei dieser Zeit gewollt und
erreicht ward, so hat sie dem einreissenden Verfall, vor allem dem
Einschwinden des Bauernstandes und der Lockerung der alten, strengen
und sparsamen Sitte, aber auch dem uebermaechtigen politischen Einfluss
der neuen Nobilitaet unzweifelhaft patriotisch und energisch zu steuern
sich bemueht und bis zu einem gewissen Grade auch gesteuert. Allein man
vermisst ein hoeheres politisches Ziel. Das Missbehagen der Menge, der
sittliche Unwille der Besseren fanden wohl in dieser Opposition ihren
angemessenen und kraeftigen Ausdruck; aber man sieht weder eine
deutliche Einsicht in die Quelle des Uebels noch einen festen Plan, im
grossen und ganzen zu bessern. Eine gewisse Gedankenlosigkeit geht
hindurch durch all diese sonst so ehrenwerten Bestrebungen, und die
rein defensive Haltung der Verteidiger weissagt wenig Gutes fuer den
Erfolg. Ob die Krankheit ueberhaupt durch Menschenwitz geheilt werden
konnte, bleibt billig dahingestellt; die roemischen Reformatoren dieser
Zeit aber scheinen mehr gute Buerger als gute Staatsmaenner gewesen zu
sein und den grossen Kampf des alten Buergertums gegen den neuen
Kosmopolitismus auf ihrer Seite einigermassen unzulaenglich und
spiessbuergerlich gefuehrt zu haben.
Aber wie neben der Buergerschaft der Poebel in dieser Zeit emporkam, so
trat auch schon neben die achtbare und nuetzliche Oppositionspartei die
volksschmeichelnde Demagogie. Bereits Cato kennt das Gewerbe der Leute,
die an der Redesucht kranken wie andere an der Trink- und der
Schlafsucht; die sich Zuhoerer mieten, wenn sich keine freiwillig
einfinden, und die man wie den Marktschreier anhoert, ohne auf sie zu
hoeren, geschweige denn, wenn man Hilfe braucht, sich ihnen
anzuvertrauen. In seiner derben Art schildert der Alte diese nach dem
Muster der griechischen Schwaetzer des Marktes gebildeten spassigen und
witzelnden, singenden und tanzenden, allezeit bereiten Herrchen; zu
nichts, meint er, ist so einer zu brauchen, als um sich im Zuge als
Hanswurst zu produzieren und mit dem Publikum Reden zu wechseln - fuer
ein Stueck Brot ist ihm ja das Reden wie das Schweigen feil. In der
Tat, diese Demagogen waren die schlimmsten Feinde der Reform. Wie diese
vor allen Dingen und nach allen Seiten hin auf sittliche Besserung
drang, so hielt die Demagogie vielmehr hin auf Beschraenkung der
Regierungs- und Erweiterung der Buergerschaftskompetenz. In ersterer
Beziehung ist die wichtigste Neuerung die tatsaechliche Abschaffung der
Diktatur. Die durch Quintus Fabius und seine populaeren Gegner 537
(217) hervorgerufene Krise gab diesem von Haus aus unpopulaeren
Institut den Todesstoss. Obwohl die Regierung einmal nachher noch (538
216) unter dem unmittelbaren Eindruck der Schlacht von Cannae einen mit
aktivem Kommando ausgestatteten Diktator ernannt hat, so durfte sie
dies doch in ruhigeren Zeiten nicht wieder wagen, und nachdem noch ein
paar Male (zuletzt 552 202), zuweilen nach vorgaengiger Bezeichnung der
zu ernennenden Person durch die Buergerschaft, ein Diktator fuer
staedtische Geschaefte eingesetzt worden war, kam dieses Amt, ohne
foermlich abgeschafft zu werden, tatsaechlich ausser Gebrauch. Damit
ging dem kuenstlich ineinander gefugten roemischen Verfassungssystem
ein fuer dessen eigentuemliche Beamtenkollegialitaet sehr
wuenschenswertes Korrektiv verloren und buesste die Regierung, von der
das Eintreten der Diktatur, das heisst die Suspension der Konsuln,
durchaus und in der Regel auch die Bezeichnung des zu ernennenden
Diktators abgehangen hatte, eines ihrer wichtigsten Werkzeuge ein - nur
unvollkommen ward dasselbe ersetzt durch die vom Senat seitdem in
Anspruch genommene Befugnis, in ausserordentlichen Faellen, namentlich
bei ploetzlich ausbrechendem Aufstand oder Krieg, den zeitigen
hoechsten Beamten gleichsam diktatorische Gewalt zu verleihen durch die
Instruktion: nach Ermessen fuer das gemeine Wohl Massregeln zu treffen,
und damit einen dem heutigen Standrecht aehnlichen Zustand
herbeizufuehren. Daneben dehnte die formelle Kompetenz des Volkes in
der Beamtenernennung wie in Regierungs-, Verwaltungs- und Finanzfragen
in bedenklicher Weise sich aus. Die Priesterschaften, namentlich die
politisch wichtigsten Kollegien der Sachverstaendigen, ergaenzten sich
nach altem Herkommen selber und ernannten selber ihre Vorsteher, soweit
diese Koerperschaften ueberhaupt Vorsteher hatten; und in der Tat war
fuer diese zur Ueberlieferung der Kunde goettlicher Dinge von
Geschlecht zu Geschlecht bestimmten Institute die einzige ihrem Geist
entsprechende Wahlform die Kooptation. Es ist darum zwar nicht von
grossem politischen Gewicht, aber bezeichnend fuer die beginnende
Desorganisation der republikanischen Ordnungen, dass in dieser Zeit
(vor 542 212) zwar noch nicht die Wahl in die Kollegien selbst, aber
wohl die Bezeichnung der Vorstaende der Curionen und der Pontifices aus
dem Schosse dieser Koerperschatten von den Kollegien auf die Gemeinde
ueberging; wobei ueberdies noch, mit echt roemischer formaler
Goetterfurcht, um ja nichts zu versehen, nur die kleinere Haelfte der
Bezirke, also nicht das “Volk” den Wahlakt vollzog. Von groesserer
Bedeutung war das zunehmende Eingreifen der Buergerschaft in
persoenliche und sachliche Fragen aus dem Kreise der Militaerverwaltung
und der aeusseren Politik. Hierher gehoert der Uebergang der Ernennung
der ordentlichen Stabsoffiziere vom Feldherrn auf die Buergerschaft,
dessen schon gedacht ward; hierher die Wahlen der Fuehrer der
Opposition zu Oberfeldherren gegen Hannibal; hierher der verfassungs-
und vernunftwidrige Buergerschaftsbeschluss von 537 (217), wodurch das
hoechste Kommando zwischen dem unpopulaeren Generalissimus und seinem
populaeren und ihm im Lager wie daheim opponierenden Unterfeldherrn
geteilt ward; hierher das gegen einen Offizier wie Marcellus vor der
Buergerschaft verfuehrte tribunizische Gequengel wegen unverstaendiger
und unredlicher Kriegfuehrung (545 209), welches denselben doch schon
noetigte, aus dem Lager nach der Hauptstadt zu kommen und sich wegen
seiner militaerischen Befaehigung vor dem Publikum der Hauptstadt
auszuweisen; hierher die noch skandaloeseren Versuche, dem Sieger von
Pydna durch Buergerschaftsbeschluss den Triumph abzuerkennen; hierher
die allerdings wohl vom Senat veranlasste Bekleidung eines Privatmanns
mit ausserordentlicher konsularischer Amtsgewalt (544 210); hierher die
bedenkliche Drohung Scipios, den Oberbefehl in Afrika, wenn der Senat
ihm denselben verweigere, sich von der Buergerschaft bewilligen zu
lassen (549 205); hierher der Versuch eines vor Ehrgeiz. halb
naerrischen Menschen, der Buergerschaft wider Willen der Regierung eine
in jeder Hinsicht ungerechtfertigte Kriegserklaerung gegen die Rhodier
zu entreissen (587 167); hierher das neue staatsrechtliche Axiom, dass
jeder Staatsvertrag erst durch Ratifikation der Gemeinde vollgueltig
werde. Dieses Mitregieren und Mitkommandieren der Buergerschaft war in
hohem Grade bedenklich, aber weit bedenklicher noch ihr Eingreifen in
das Finanzwesen der Gemeinde; nicht bloss, weil die Macht des Senats in
der Wurzel getroffen wurde durch jeden Angriff auf das aelteste und
wichtigste Recht der Regierung: die ausschliessliche Verwaltung des
Gemeindevermoegens, sondern weil die Unterstellung der wichtigsten
hierher gehoerigen Angelegenheit, der Aufteilung der Gemeindedomaenen,
unter die Urversammlungen der Buergerschaft mit Notwendigkeit der
Republik ihr Grab grub. Die Urversammlung aus dem Gemeingut
unbeschraenkt in den eigenen Beutel hineindekretieren zu lassen, ist
reicht bloss verkehrt, sondern der Anfang vom Ende; es demoralisiert
die bestgesinnte Buergerschaft und gibt dem Antragsteller eine mit
keinem freien Gemeinwesen vertraegliche Macht. Wie heilsam auch die
Aufteilung des Gemeinlandes und wie zwiefachen Tadels darum der Senat
wert war, indem er es unterliess, durch freiwillige Aufteilung des
okkupierten Landes dies gefaehrlichste aller Agitationsmittel
abzuschneiden, so hat doch Gaius Flaminius, indem er mit dem Antrag auf
Aufteilung der picenischen Domaenen im Jahre 522 (232) an die
Buergerschaft ging, durch das Mittel ohne Zweifel dem Gemeinwesen mehr
geschadet, als durch den Zweck ihm genuetzt. Wohl hatte
zweihundertundfuenfzig Jahre zuvor Spurius Cassius dasselbe beantragt;
aber die beiden Massregeln, wie genau sie auch dem Buchstaben nach
zusammenstimmten, waren dennoch insofern voellig verschieden, als
Cassius eine Gemeindesache an die lebendige und noch sich selber
regierende Gemeinde, Flaminius eine Staatsfrage an die Urversammlung
eines grossen Staates brachte. Mit vollem Recht betrachtete nicht etwa
bloss die Regierungs-, sondern auch die Reformpartei das militaerische,
administrative und finanzielle Regiment als legitime Domaene des Senats
und huetete sie sich wohl, von der formellen Macht der innerlich in
unabwendbarer Aufloesung begriffenen Urversammlungen vollen Gebrauch zu
machen, geschweige denn sie zu steigern. Wenn nie, selbst nicht in der
beschraenktesten Monarchie, dem Monarchen eine so voellig nichtige
Rolle zugefallen ist, wie sie dem souveraenen roemischen Volke
zugeteilt ward, so war dies zwar in mehr als einer Hinsicht zu
bedauern, aber bei dem dermaligen Stande der Komitialmaschine auch nach
der Ansicht der Reformfreunde eine Notwendigkeit. Darum haben Cato und
seine Gesinnungsgenossen nie eine Frage an die Buergerschaft gebracht,
welche in das eigentliche Regiment eingegriffen haette, niemals die von
ihnen gewuenschten politischen oder finanziellen Massregeln, wie zum
Beispiel die Kriegserklaerung gegen Karthago und die Ackerauslegungen,
mittelbar oder unmittelbar durch Buergerschaftsbeschluss dem Senat
abgezwungen. Die Regierung des Senats mochte schlecht sein; die
Urversammlungen konnten nicht regieren. Nicht als haette in ihnen eine
boeswillige Majoritaet vorgeherrscht; im Gegenteil fand das Wort eines
angesehenen Mannes, fand der laute Ruf der Ehre und der lautere der Not
in der Regel in den Komitien noch Gehoer und wendete die aeussersten
Schaedigungen und Schaendlichkeiten ab - die Buergerschaft, vor der
Marcellus sich verantwortete, liess den Anklaeger schimpflich
durchfallen und waehlte den Angeklagten zum Konsul fuer das folgende
Jahr; auch von der Notwendigkeit des Krieges gegen Philippos liess die
Versammlung sich ueberzeugen, endigte den Krieg gegen Perseus durch die
Wahl des Paullus und bewilligte diesem den wohlverdienten Triumph. Aber
zu solchen Wahlen und solchen Beschluessen bedurfte es doch schon eines
besonderen Aufschwungs; durchgaengig folgte die Masse willenlos dem
naechsten Impulse, und Unverstand und Zufall entschieden.
Im Staate wie in jedem Organismus ist das Organ, welches nicht mehr
wirkt, schon auch schaedlich; auch die Nichtigkeit der souveraenen
Volksversammlung schloss keine geringe Gefahr ein. Jede Minoritaet im
Senat konnte der Majoritaet gegenueber verfassungsmaessig an die
Komitien appellieren. Jedem einzelnen Manne, der die leichte Kunst
besass, unmuendigen Ohren zu predigen oder auch nur Geld wegzuwerfen,
war ein Weg eroeffnet, um sich eine Stellung zu verschaffen oder einen
Beschluss zu erwirken, denen gegenueber Beamte und Regierung formell
gehalten waren zu gehorchen. Daher denn jene Buergergenerale, gewohnt,
im Weinhaus Schlachtplaene auf den Tisch zu zeichnen und kraft ihres
angeborenen strategischen Genies mitleidig auf den Gamaschendienst
herabzusehen; daher jene Stabsoffiziere, die ihr Kommando dem
hauptstaedtischen Aemterbettel verdankten und, wenn es einmal Ernst
galt, vor allen Dingen in Masse verabschiedet werden mussten - und
daher die Schlachten am Trasimenischen See und bei Cannae und die
schimpfliche Kriegfuehrung gegen Perseus. Auf Schritt und Tritt ward
die Regierung durch jene unberechenbaren Buergerschaftsbeschluesse
gekreuzt und beirrt, und begreiflicherweise eben da am meisten, wo sie
am meisten in ihrem guten Recht war.
Aber die Schwaechung der Regierung und der Gemeinde selbst waren noch
die geringere unter den aus dieser Demagogie sich entwickelnden
Gefahren. Unmittelbarer noch draengte unter der Aegide der
verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft die faktioese Gewalt der
einzelnen Ehrgeizigen sich empor. Was formell als Wille der hoechsten
Autoritaet im Staate auftrat, war der Sache nach sehr oft nichts als
das persoenliche Belieben des Antragstellers; und was sollte werden aus
einem Gemeinwesen, in welchem Krieg und Frieden, Ernennung und
Absetzung des Feldherrn und der Offiziere, die gemeine Kasse und das
gemeine Gut von den Launen der Menge und ihrer zufaelligen Fuehrer
abhingen? Das Gewitter war noch nicht ausgebrochen; aber dicht und
dichter ballten die Wolken sich zusammen und einzelne Donnerschlaege
rollten bereits durch die schwuele Luft. Dabei trafen in zwiefach
bedenklicher Weise die scheinbar entgegengesetztesten Richtungen in
ihren aeussersten Spitzen sowohl hinsichtlich der Zwecke wie
hinsichtlich der Mittel zusammen. In der Poebelklientel und dem
Poebelkultus machten Familienpolitik und Demagogie sich eine
gleichartige und gleich gefaehrliche Konkurrenz. Gaius Flaminius galt
den Staatsmaennern der folgenden Generation als der Eroeffner
derjenigen Bahn, aus welcher die Gracchischen Reformen und - setzen wir
hinzu - weiterhin die demokratisch-monarchische Revolution hervorging.
Aber auch Publius Scipio, obwohl tonangebend in der Hoffart, der
Titeljagd, der Klientelmacherei der Nobilitaet, stuetzte sich in seiner
persoenlichen und fast dynastischen Politik gegen den Senat auf die
Menge, die er nicht bloss durch den Schimmer seiner Individualitaet
bezauberte, sondern auch durch seine Kornsendungen bestach, auf die
Legionen, deren Gunst er durch rechte und unrechte Mittel sich erwarb,
und vor allen Dingen auf die ihm persoenlich anhaengende hohe und
niedere Klientel - nur die traeumerische Unklarheit, auf welcher der
Reiz wie die Schwaeche dieses merkwuerdigen Mannes grossenteils beruht,
liessen ihn aus dem Glauben: nichts zu sein noch sein zu wollen als der
erste Buerger von Rom, nicht oder doch nicht voellig erwachen.
Die Moeglichkeit einer Reform zu behaupten, wuerde ebenso verwegen
sein, wie sie zu leugnen; dass eine durchgreifende Verbesserung des
Staats an Haupt und Gliedern dringendes Beduerfnis war und dass von
keiner Seite dazu ein ernstlicher Versuch gemacht ward, ist gewiss.
Zwar im einzelnen geschah von seiten des Senats wie von seiten der
buergerschaftlichen Opposition mancherlei. Dort wie hier waren die
Majoritaeten noch wohlgesinnt und boten ueber den Riss weg, der die
Parteien trennte, noch haeufig sich die Haende, um gemeinschaftlich die
schlimmsten Uebelstaende zu beseitigen. Aber da man die Quellen nicht
verstopfte, so half es wenig, dass die besseren Maenner mit Besorgnis
auf das dumpfe Tosen der anschwellenden Flut lauschten und an Deichen
und Daemmen arbeiteten. Indem auch sie sich mit Palliativen begnuegten
und selbst diese, namentlich eben die wichtigsten, wie die Verbesserung
der Justiz und die Aufteilung des Domaniallandes, nicht rechtzeitig und
umfaenglich genug anwandten, halfen sie mit dazu, den Nachkommen eine
boese Zukunft zu bereiten. Indem sie versaeumten, den Acker umzubrechen
waehrend es Zeit war, zeitigten Unkraut auch, die es nicht saeten. Den
spaeteren Geschlechtern, die die Stuerme der Revolution erlebten,
erschien die Zeit nach dem Hannibalischen Kriege als die goldene Roms
und Cato als das Muster des roemischen Staatsmanns. Es war vielmehr die
Windstille vor dem Sturm und die Epoche der politischen
Mittelmaessigkeiten, eine Zeit wie die des Walpoleschen Regiments in
England; und kein Chatham fand sich in Rom, der die stockenden Adern
der Nation wieder in frische Wallung gebracht haette. Wo man den Blick
hinwendet, klaffen in dem alten Bau Risse und Spalten; man sieht die
Arbeiter geschaeftig, bald sie zu verstreichen, bald sie zu erweitern;
von Vorbereitungen aber zu einem ernstlichen Um- oder Neubau gewahrt
man nirgend eine Spur, und es fragt sich nicht mehr, ob, sondern nur
noch, wann das Gebaeude einstuerzen wird. In keiner Epoche ist die
roemische Verfassung formell so stabil geblieben wie in der vom
Sizilischen Kriege bis auf den Dritten Makedonischen und noch ein
Menschenalter darueber hinaus; aber die Stabilitaet der Verfassung war
hier wie ueberall nicht ein Zeichen der Gesundheit des Staats, sondern
der beginnenden Erkrankung und der Vorbote der Revolution.


KAPITEL XII.
Boden- und Geldwirtschaft

Wie mit dem sechsten Jahrhundert der Stadt zuerst eine einigermassen
pragmatisch zusammenhaengende Geschichte derselben moeglich wird, so
treten auch in dieser Zeit zuerst die oekonomischen Zustaende mit
groesserer Bestimmtheit und Anschaulichkeit hervor. Zugleich stellt die
Grosswirtschaft im Ackerbau wie im Geldwesen in ihrer spaeteren Weise
und Ausdehnung jetzt zuerst sich fest, ohne dass sich genau scheiden
liesse, was darin auf aelteres Herkommen, was auf Nachahmung der Boden-
und Geldwirtschaft der frueher zivilisierten Nationen, namentlich der
Phoeniker, was auf die steigende Kapitalmasse und die steigende
Intelligenz der Nation zurueckgeht. Zur richtigen Einsicht in die
innere Geschichte Roms wird es beitragen, diese wirtschaftlichen
Verhaeltnisse hier zusammenfassend zu schildern.
Die Bodenwirtschaft ^1 war entweder Guts- oder Weide- oder
Kleinwirtschaft, wovon die erste in der von Cato entworfenen
Schilderung uns mit grosser Anschaulichkeit entgegentritt.
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^1 Um uebrigens von dem alten Italien ein richtiges Bild zu gewinnen,
ist es notwendig, sich zu erinnern, welche grossen Veraenderungen auch
hier durch die neuere Kultur entstanden sind. Von den Getreidearten
ward im Altertum Roggen nicht gebaut und des als Unkraut wohlbekannten
Hafers sah man in der Kaiserzeit mit Verwunderung die Deutschen sich
zum Brei bedienen. Der Reis ward in Italien zuerst am Ende des
fuenfzehnten, der Mais daselbst zuerst am Anfang des siebzehnten
Jahrhunderts kultiviert. Die Kartoffeln und Tomaten stammen aus
Amerika; die Artischocken scheinen nichts als eine durch Kultur
entstandene Varietaet der den Roemern bekannten Cardonen, aber doch in
ihrer Eigentuemlichkeit neueren Ursprungs zu sein. Die Mandel dagegen
oder die “griechische Nuss”, der Pfirsich oder die “persische”, auch
die “weiche Nuss” (nux mollusca) sind zwar Italien urspruenglich fremd,
aber begegnen wenigstens schon hundertfuenfzig Jahre vor Christus. Die
Dattelpalme, in Italien aus Griechenland, wie in Griechenland aus dem
Orient eingefuehrt und ein lebendiger Zeuge des uralten
kommerziell-religioesen Verkehrs des Okzidents mit den Orientalen, ward
in Italien bereits dreihundert Jahre vor Christus gezogen (Liv. 10, 47;
Pallad. 5, 5, 2; 11, 12, 1), nicht der Fruechte wegen (Plin. nat. 13,
4, 26), sondern eben wie heutzutage, als Prachtgewaechs und um der
Blaetter bei oeffentlichen Festlichkeiten sich zu bedienen. Juenger ist
die Kirsche oder die Frucht von Kerasus am Schwarzen Meer, die erst in
der ciceronischen Zeit in Italien gepflanzt zu werden anfing, obwohl
der wilde Kirschbaum daselbst einheimisch ist; noch juenger vielleicht
die Aprikose oder die “armenische Pflaume”. Der Zitronenbaum ward erst
in der spaeteren Kaiserzeit in Italien kultiviert; die Orange kam gar
erst durch die Mauren im zwoelften oder dreizehnten Jahrhundert dahin,
ebenso erst im sechzehnten von Amerika die Aloe (Agave americana). Die
Baumwolle ist in Europa zuerst von Arabern gebaut worden. Auch der
Bueffel und der Seidenwurm sind nur dem neuen, nicht dem alten Italien
eigen.
Wie man sieht, sind die mangelnden grossenteils eben diejenigen
Produkte, die uns recht “italienisch” scheinen; und wenn das heutige
Deutschland, verglichen mit demjenigen, welches Caesar betrat, ein
suedliches Land genannt werden kann, so ist auch Italien in nicht
minderem Grade seitdem “suedlicher” geworden.
Die roemischen Landgueter waren, als groesserer Grundbesitz betrachtet,
durchgaengig von beschraenktem Umfang. Das von Cato beschriebene hatte
ein Areal von 240 Morgen; ein sehr gewoehnliches Mass war die
sogenannte Centuria von 200 Morgen. Wo die muehsame Rebenzucht
betrieben ward, wurde die Wirtschaftseinheit noch kleiner gemacht; Cato
setzt fuer diesen Fall einen Flaecheninhalt von 100 Morgen voraus. Wer
mehr Kapital in die Landwirtschaft stecken wollte, vergroesserte nicht
sein Gut, sondern erwarb mehrere Gueter; wie denn wohl schon der
Maximalsatz des Okkupationsbesitzes von 500 Morgen als Inbegriff von
zwei oder drei Landguetern gedacht worden ist.
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Vererbpachtung ist der italischen Privat- wie der roemischen
Gemeindewirtschaft fremd; nur bei den abhaengigen Gemeinden kam sie
vor. Verpachtung auf kuerzere Zeit, sowohl gegen eine feste Geldsumme
als auch in der Art, dass der Paechter alle Betriebskosten trug und
dafuer einen Anteil, in der Regel wohl die Haelfte der Fruechte,
empfing ^2, war nicht unbekannt, aber Ausnahme und Notbehelf; ein
eigener Paechterstand hat sich deshalb in Italien nicht gebildet ^3.
Regelmaessig leitete also der Eigentuemer selber den Betrieb seiner
Gueter; indes wirtschaftete er nicht eigentlich selbst, sondern
erschien nur von Zeit zu Zeit auf dem Gute, um den Wirtschaftsplan
festzustellen, die Ausfuehrung zu beaufsichtigen und seinen Leuten die
Rechnung abzunehmen, wodurch es ihm moeglich ward, teils eine Anzahl
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