Römische Geschichte — Buch 3 - 31

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hatte, ihre Gemeindeinteressen wahrzunehmen, so war es doch sinnlos und
geradezu laecherlich, in den hoechsten und schwierigsten Fragen, welche
die herrschende Weltmacht zu loesen ueberkam, einem wohlgesinnten, aber
zufaellig zusammengetriebenen Haufen italischer Bauern das
entscheidende Wort einzuraeumen und ueber Feldherrnernennungen und
Staatsvertraege in letzter Instanz Leute urteilen zu lassen, die weder
die Gruende noch die Folgen ihrer Beschluesse begriffen. In allen ueber
eigentliche Gemeindesachen hinausgehenden Dingen haben denn auch die
roemischen Urversammlungen eine unmuendige und selbst alberne Rolle
gespielt. In der Regel standen die Leute da und sagten ja zu allen
Dingen; und wenn sie ausnahmsweise aus eigenem Antrieb nein sagten, wie
zum Beispiel bei der Kriegserklaerung gegen Makedonien 554 (200), so
machte sicher die Kirchturms- der Staatspolitik eine kuemmerliche und
kuemmerlich auslaufende Opposition.
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^8 In der bekanntlich zunaechst auf ein Landgut in der Gegend von
Venafrum sich beziehenden landwirtschaftlichen Anweisung Catos wird die
rechtliche Eroerterung der etwa entstehenden Prozesse nur fuer einen
bestimmten Fall nach Rom gewiesen: wenn naemlich der Gutsherr die
Winterweide an den Besitzer einer Schafherde verpachtet, also mit einem
in der Regel nicht in der Gegend domizilierten Paechter zu tun hat
(agr. 149). Es laesst sich daraus schliessen. dass in dem gewoehnlichen
Fall, wo mit einem in der Gegend domizilierten Manne kontrahiert ward,
die etwa entspringenden Prozesse schon zu Catos Zeit nicht in Rom,
sondern vor den Ortsrichtern entschieden wurden.
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Endlich stellte dem unabhaengigen Buergerstand sich der Klientenpoebel
formell gleichberechtigt und tatsaechlich oft schon uebermaechtig zur
Seite. Die Institutionen, aus denen er hervorging, waren uralt. Seit
unvordenklicher Zeit uebte der vornehme Roemer auch ueber seine
Freigelassenen und Zugewandten eine Art Regiment aus und ward von
denselben bei allen ihren wichtigeren Angelegenheiten zu Rate gezogen,
wie denn zum Beispiel ein solcher Klient nicht leicht seine Kinder
verheiratete, ohne die Billigung seines Patrons erlangt zu haben, und
sehr oft dieser die Partien geradezu machte. Aber wie aus der
Aristokratie ein eigener Herrenstand ward, der in seiner Hand nicht
bloss die Macht, sondern auch den Reichtum vereinigte, so wurden aus
den Schutzbefohlenen Guenstlinge und Bettler; und der neue Anhang der
Reichen unterhoehlte aeusserlich und innerlich den Buergerstand. Die
Aristokratie duldete nicht bloss diese Klientel, sondern beutete
finanziell und politisch sie aus. So zum Beispiel wurden die alten
Pfennigkollekten, welche bisher hauptsaechlich nur zu religioesen
Zwecken und bei der Bestattung verdienter Maenner stattgefunden hatten,
jetzt von angesehenen Herren - zuerst 568 (186) von Lucius Scipio in
Veranlassung eines von ihm beabsichtigten Volksfestes - benutzt, um bei
ausserordentlichen Gelegenheiten vom Publikum eine Beisteuer zu
erheben. Die Schenkungen wurden besonders deshalb gesetzlich
beschraenkt (550 204), weil die Senatoren anfingen, unter diesem Namen
von ihren Klienten regelmaessigen Tribut zu nehmen. Aber vor allen
Dingen diente der Schweif dem Herrenstande dazu, die Komitien zu
beherrschen; und der Ausfall der Wahlen zeigt es deutlich, welche
maechtige Konkurrenz der abhaengige Poebel bereits in dieser Zeit dem
selbstaendigen Mittelstand machte.
Die reissend schnelle Zunahme des Gesindels, namentlich in der
Hauptstadt, welche hierdurch vorausgesetzt wird, ist auch sonst
nachweisbar. Die steigende Zahl und Bedeutung der Freigelassenen
beweisen die schon im vorigen Jahrhundert gepflogenen und in diesem
sich fortsetzenden, sehr ernsten Eroerterungen ueber ihr Stimmrecht in
den Gemeindeversammlungen, und der waehrend des Hannibalischen Krieges
vom Senat gefasste merkwuerdige Beschluss, die ehrbaren freigelassenen
Frauen zur Beteiligung bei den oeffentlichen Kollekten zuzulassen und
den rechten Kindern freigelassener Vaeter die bisher nur den Kindern
der Freigeborenen zukommenden Ehrenzeichen zu gestatten. Wenig besser
als die Freigelassenen mochte die Majoritaet der nach Rom
uebersiedelnden Hellenen und Orientalen sein, denen die nationale
Servilitaet ebenso unvertilgbar wie jenen die rechtliche anhaftete.
Aber es wirkten nicht bloss diese natuerlichen Ursachen mit zu dem
Aufkommen eines hauptstaedtischen Poebels, sondern es kann auch weder
die Nobilitaet noch die Demagogie von dem Vorwurf freigesprochen
werden, systematisch denselben grossgezogen und durch Volksschmeichelei
und noch schlimmere Dinge den alten Buergersinn, soviel an ihnen war,
unterwuehlt zu haben. Noch war die Waehlerschaft durchgaengig zu
achtbar, als dass unmittelbare Wahlbestechung im grossen sich haette
zeigen duerfen; aber indirekt ward schon in unloeblichster Weise um die
Gunst der Stimmberechtigten geworben. Die alte Verpflichtung der
Beamten, namentlich der Aedilen, fuer billige Kornpreise zu sorgen und
die Spiele zu beaufsichtigen, fing an, in das auszuarten, woraus
endlich die entsetzliche Parole des kaiserlichen Stadtpoebels
hervorging: Brot umsonst und ewiges Volksfest. Grosse Kornsendungen,
welche entweder die Provinzialstatthalter zur Verfuegung der roemischen
Marktbehoerde stellten oder auch wohl die Provinzen selbst, um sich bei
einzelnen roemischen Beamten in Gunst zu setzen, unentgeltlich nach Rom
lieferten, machten es seit der Mitte des sechsten Jahrhunderts den
Aedilen moeglich, an die hauptstaedtische Buergerbevoelkerung das
Getreide zu Schleuderpreisen abzugeben. Es sei kein Wunder, meinte
Cato, dass die Buergerschaft nicht mehr auf guten Rat hoere - der Bauch
habe eben keine Ohren. Die Volkslustbarkeiten nahmen in erschreckender
Weise zu. Fuenfhundert Jahre hatte die Gemeinde sich mit einem
Volksfest im Jahr und mit einem Spielplatz begnuegt; der erste
roemische Demagoge von Profession, Gaius Flaminius, fuegte ein zweites
Volksfest und einen zweiten Spielplatz hinzu (534 220) ^9, und mag sich
mit diesen Einrichtungen, deren Tendenz schon der Name des neuen
Festes: “plebejische Spiele” hinreichend bezeichnet, die Erlaubnis
erkauft haben, die Schlacht am Trasimenischen See zu liefern. Rasch
ging man weiter in der einmal eroeffneten Bahn. Das Fest zu Ehren der
Ceres, der Schutzgottheit des Plebejertums, kann, wenn ueberhaupt, doch
nur wenig juenger sein als das plebejische. Weiter ward nach Anleitung
der Sibyllinischen und Marcischen Weissagungen schon 542 (212) ein
viertes Volksfest zu Ehren Apollons, 550 (204) ein fuenftes zu Ehren
der neu aus Phrygien nach Rom uebergesiedelten Grossen Mutter
hinzugefuegt. Es waren dies die schweren Jahre des Hannibalischen
Krieges - bei der ersten Feier der Apollospiele ward die Buergerschaft
von dem Spielplatz weg zu den Waffen gerufen; die eigentuemlich
italische Deisidaemonie war fieberhaft aufgeregt, und es fehlte nicht
an solchen, welche sie nutzten, um Sibyllen- und Prophetenorakel in
Umlauf zu setzen und durch deren Inhalt und Vertretung sich der Menge
zu empfehlen; kaum darf man es tadeln, dass die Regierung, welche der
Buergerschaft so ungeheure Opfer zumuten musste, in solchen Dingen
nachgab. Was man aber einmal nachgegeben, blieb bestehen; ja selbst in
ruhigeren Zeiten (581 173) kam noch ein freilich geringeres Volksfest,
die Spiele zu Ehren der Flora hinzu. Die Kosten dieser neuen
Festlichkeiten bestritten die mit der Ausrichtung der einzelnen Feste
beauftragten Beamten aus eigenen Mitteln - so die kurulischen Aedilen
zu dem alten Volksfest noch das Fest der Goettermutter und das der
Flora, die plebejischen das Plebejer- und das Ceresfest, der
staedtische Praetor die Apollinarischen Spiele. Man mag damit, dass die
neuen Volksfeste wenigstens dem gemeinen Saeckel nicht zur Last fielen,
sich vor sich selber entschuldigt haben; in der Tat waere es weit
weniger nachteilig gewesen, das Gemeindebudget mit einer Anzahl
unnuetzer Ausgaben zu belasten, als zu gestatten, dass die Ausrichtung
einer Volkslustbarkeit tatsaechlich zur Qualifikation fuer die
Bekleidung des hoechsten Gemeindeamtes ward. Die kuenftigen
Konsularkandidaten machten bald in dem Aufwande fuer diese Spiele
einander eine Konkurrenz, die die Kosten derselben ins Unglaubliche
steigerte; und es schadete begreiflicherweise nicht, wenn der Konsul in
Hoffnung noch ausser dieser gleichsam gesetzlichen eine freiwillige
“Leistung” (munus), ein Fechterspiel auf seine Kosten zum besten gab.
Die Pracht der Spiele wurde allmaehlich der Massstab, nach dem die
Waehlerschaft die Tuechtigkeit der Konsulatsbewerber bemass. Die
Nobilitaet hatte freilich schwer zu zahlen - ein anstaendiges
Fechterspiel kostete 750000 Sesterzen (50000 Taler); allein sie zahlte
gern, da sie ja damit den unvermoegenden Leuten die politische Laufbahn
verschloss. Aber die Korruption beschraenkte sich nicht auf den Markt,
sondern uebertrug sich auch schon auf das Lager. Die alte Buergerwehr
hatte sich gluecklich geschaetzt, eine Entschaedigung fuer die
Kriegsarbeit und im gluecklichen Fall eine geringe Siegesgabe
heimzubringen; die neuen Feldherren, an ihrer Spitze Scipio Africanus,
warfen das roemische wie das Beutegeld mit vollen Haenden unter sie aus
- es war darueber, dass Cato waehrend der letzten Feldzuege gegen
Hannibal in Afrika mit Scipio brach. Die Veteranen aus dem Zweiten
Makedonischen und dem kleinasiatischen Krieg kehrten bereits
durchgaengig als wohlhabende Leute heim; schon fing der Feldherr an,
auch von den Besseren gepriesen zu werden, der die Gaben der
Provinzialen und den Kriegsgewinn nicht bloss fuer sich und sein
unmittelbares Gefolge nahm und aus dessen Lager nicht wenige Maenner
mit Golde, sondern viele mit Silber in den Taschen zurueckkamen - dass
auch die bewegliche Beute des Staates sei, fing an in Vergessenheit zu
geraten. Als Lucius Paullus wieder in alter Weise mit derselben
verfuhr, da fehlte wenig, dass seine eigenen Soldaten, namentlich die
durch die Aussicht auf reichen Raub zahlreich herbeigelockten
Freiwilligen, nicht durch Volksbeschluss dem Sieger von Pydna die Ehre
des Triumphes aberkannt haetten, die man schon an jeden Bezwinger von
drei ligurischen Doerfern wegwarf.
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^9 Die Anlage des Circus ist bezeugt. Ueber die Entstehung der
plebejischen Spiele gibt es keine alte Ueberlieferung, denn was der
falsche Asconius (p. 143 Orelli) sagt, ist keine; aber da sie in dem
Flaminischen Circus gefeiert wurden (Val. Max. 1, 7, 4) und zuerst
sicher im Jahre 538 (216), vier Jahre nach dessen Erbauung, vorkommen
(Liv. 23, 30), so wird das oben Gesagte dadurch hinreichend bewiesen.
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Wie sehr die Kriegszucht und der kriegerische Geist der Buergerschaft
unter diesem Uebergang der Kriegs- in das Raubhandwerk litten, kann man
an den Feldzuegen gegen Perseus verfolgen; und fast in skurriler Weise
offenbarte die einreissende Feigheit der unbedeutende Istrische Krieg
(576 178), wo ueber ein geringes, vom Geruechte lawinenhaft
vergroessertes Scharmuetzel das Landheer und die Seemacht der Roemer,
ja die Italiker daheim ins Weglaufen kamen und Cato seinen Landsleuten
ueber ihre Feigheit eine eigene Strafpredigt zu halten noetig fand.
Auch hier ging die vornehme Jugend voran. Schon waehrend des
Hannibalischen Krieges (545 200) sahen die Zensoren sich veranlasst,
gegen die Laessigkeit der Militaerpflichtigen von Ritterschatzung mit
ernsten Strafen einzuschreiten. Gegen das Ende dieser Periode (574 ?
180) stellte ein Buergerschaftsbeschluss den Nachweis von zehn
Dienstjahren als Qualifikation fuer die Bekleidung eines jeden
Gemeindeamtes fest, um die Soehne der Nobilitaet dadurch zum Eintritt
in das Heer zu noetigen.
Aber wohl nichts spricht so deutlich fuer den Verfall des rechten
Stolzes und der rechten Ehre bei Hohen wie bei Geringen als das Jagen
nach Abzeichen und Titeln, das im Ausdruck verschieden, aber im Wesen
gleichartig bei allen Staenden und Klassen erscheint. Zu der Ehre des
Triumphes draengte man sich so, dass es kaum gelang, die alte Regel
aufrecht zu erhalten, welche nur dem die Macht der Gemeinde in offener
Feldschlacht mehrenden, ordentlichen hoechsten Gemeindebeamten
verstattete zu triumphieren und dadurch allerdings nicht selten eben
die Urheber der wichtigsten Erfolge von dieser Ehre ausschloss. Man
musste es schon sich gefallen lassen, dass diejenigen Feldherren,
welche vergeblich versucht oder keine Aussicht hatten, den Triumph vom
Senat oder der Buergerschaft zu erlangen, auf eigene Hand wenigstens
auf dem Albanischen Berg triumphierend aufzogen (zuerst 523 231). Schon
war kein Gefecht mit einem ligurischen oder korsischen Haufen zu
unbedeutend, um nicht daraufhin den Triumph zu erbitten. Um den
friedlichen Triumphatoren, wie zum Beispiel die Konsuln des Jahres 570
(184) gewesen waren, das Handwerk zu legen, wurde die Gestattung des
Triumphes an den Nachweis einer Feldschlacht geknuepft, die wenigstens
5000 Feinden das Leben gekostet; aber auch dieser Nachweis ward oefter
durch falsche Bulletins umgangen - sah man doch auch schon in den
vornehmen Haeusern manche feindliche Ruestung prangen, die keineswegs
vom Schlachtfeld dahin kam. Wenn sonst der Oberfeldherr des einen
Jahres es sich zur Ehre gerechnet hatte, das naechste Jahr in den Stab
seines Nachfolgers einzutreten, so war es jetzt eine Demonstration
gegen die neumodische Hoffart, dass der Konsular Cato unter Tiberius
Sempronius Longus (560 194) und Manius Glabrio (563 191; 2, 258) als
Kriegstribun Dienste nahm. Sonst hatte fuer den der Gemeinde erwiesenen
Dienst der Dank der Gemeinde ein- fuer allemal genuegt; jetzt schien
jedes Verdienst eine bleibende Auszeichnung zu fordern. Bereits der
Sieger von Mylae (494 260) Gaius Duilius hatte es durchgesetzt, dass
ihm, wenn er abends durch die Strassen der Hauptstadt ging,
ausnahmsweise ein Fackeltraeger und ein Pfeifer voraufzog. Statuen und
Denkmaeler, sehr oft auf Kosten des Geehrten errichtet, wurden so
gemein, dass man es spoettisch fuer eine Auszeichnung erklaeren konnte,
ihrer zu entbehren. Aber nicht lange genuegten derartige bloss
persoenliche Ehren. Es kam auf, aus den gewonnenen Siegen dem Sieger
und seinen Nachkommen einen bleibenden Zunamen zu schoepfen; welchen
Gebrauch vornehmlich der Sieger von Zama begruendet hat, indem er sich
selber den Mann von Afrika, seinen Bruder den von Asien, seinen Vetter
den von Spanien nennen liess ^10. Dem Beispiel der Hohen folgten die
Niederen nach. Wenn der Herrenstand es nicht verschmaehte, die
Rangklassen der Leichenordnung festzustellen und dem gewesenen Zensor
ein purpurnes Sterbekleid zu dekretieren, so konnte man es den
Freigelassenen nicht veruebeln, dass auch sie verlangten, wenigstens
ihre Soehne mit dem vielbeneideten Purpurstreif schmuecken zu duerfen.
Der Rock, der Ring und die Amulettkapsel unterschieden nicht bloss den
Buerger und die Buergerin von dem Fremden und dem Sklaven, sondern auch
den Freigeborenen von dem gewesenen Knecht, den Sohn freigeborener von
dem freigelassener Eltern, den Ritter- und den Senatorensohn von dem
gemeinen Buerger, den Sproessling eines kurulischen Hauses von dem
gemeinen Senator - und das in derjenigen Gemeinde, in der alles, was
gut und gross, das Werk der buergerlichen Gleichheit war!
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^10 2, 276. Das erste sichere Beispiel eines solchen Beinamens ist das
des Manius Valerius Maximus, Konsul 491 (263), der als Sieger von
Messana den Namen Messala annahm; dass der Konsul von 419 (335) in
aehnlicher Weise Calenus genannt worden sei, ist falsch. Die Beinamen
Maximus im Valerischen und Fabischen Geschlecht sind nicht durchaus
gleichartig.
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Die Zwiespaeltigkeit innerhalb der Gemeinde wiederholt sich in der
Opposition. Gestuetzt auf die Bauernschaft erheben die Patrioten den
lauten Ruf nach Reform; gestuetzt auf die hauptstaedtische Menge
beginnt die Demagogie ihr Werk. Obwohl die beiden Richtungen sich nicht
voellig trennen lassen, sondern mehrfach Hand in Hand gehen, wird es
doch notwendig sein, sie in der Betrachtung voneinander zu sondern.
Die Reformpartei tritt uns gleichsam verkoerpert entgegen in der Person
des Marcus Porcius Cato (520-605 234-149). Cato, der letzte namhafte
Staatsmann des aelteren, noch auf Italien sich beschraenkenden und dem
Weltregiment abgeneigten Systems, galt darum spaeterhin als das Muster
des echten Roemers von altem Schrot und Korn; mit groesserem Recht wird
man ihn betrachten als den Vertreter der Opposition des roemischen
Mittelstandes gegen die neue hellenisch-kosmopolitische Nobilitaet.
Beim Pfluge hergekommen, ward er durch seinen Gutsnachbarn, einen der
wenigen dem Zuge der Zeit abholden Adligen, Lucius Valerius Flaccus, in
die politische Laufbahn gezogen; der derbe sabinische Bauer schien dem
rechtschaffenen Patrizier der rechte Mann, um dem Strom der Zeit sich
entgegenzustemmen; und er hatte in ihm sich nicht getaeuscht. Unter
Flaccus’ Aegide und nach guter alter Sitte mit Rat und Tat den
Mitbuergern und dem Gemeinwesen dienend, focht er sich empor bis zum
Konsulat und zum Triumph, ja sogar bis zur Zensur. Mit dem siebzehnten
Jahre eingetreten in die Buergerwehr, hatte er den ganzen
Hannibalischen Krieg von der Schlacht am Trasimenischen See bis zu der
bei Zama durchgemacht, unter Marcellus und Fabius, unter Nero und
Scipio gedient und bei Tarent und Sena, in Afrika, Sardinien, Spanien,
Makedonien sich als Soldat, als Stabsoffizier und als Feldherr gleich
tuechtig bewaehrt. Wie auf der Walstatt stand er auf dem Marktplatz.
Seine furchtlose und schlagfertige Rede, sein derber treffender
Bauernwitz, seine Kenntnis des roemischen Rechts und der roemischen
Verhaeltnisse, seine unglaubliche Ruehrigkeit und sein eiserner Koerper
machten ihn zuerst in den Nachbarstaedten angesehen, alsdann, nachdem
er auf dem Markt und in der Kurie der Hauptstadt auf einen groesseren
Schauplatz getreten war, zu dem einflussreichsten Sachwalter und
Staatsredner seiner Zeit. Er nahm den Ton auf, den zuerst Manius
Curius, unter den roemischen Staatsmaennern sein Ideal, angeschlagen
hatte; sein langes Leben hat er daran gesetzt, dem einreissenden
Verfall redlich, wie er es verstand, nach allen Seiten hin zu begegnen,
und noch in seinem fuenfundachtzigsten Jahre auf dem Marktplatz dem
neuen Zeitgeist Schlachten geliefert. Er war nichts weniger als schoen
- gruene Augen habe er, behaupteten seine Feinde, und rote Haare - und
kein grosser Mann, am wenigsten ein weitblickender Staatsmann.
Politisch und sittlich gruendlich borniert und stets das Ideal der
guten alten Zeit vor den Augen und auf den Lippen, verachtete er
eigensinnig alles Neue. Durch seine Strenge gegen sich vor sich selber
legitimiert zu mitleidloser Schaerfe und Haerte gegen alles und alle,
rechtschaffen und ehrbar, aber ohne Ahnung einer jenseits der
polizeilichen Ordnung und der kaufmaennischen Redlichkeit liegenden
Pflicht, ein Feind aller Bueberei und Gemeinheit wie aller Eleganz und
Genialitaet und vor allen Dingen der Feind seiner Feinde, hat er nie
einen Versuch gemacht, die Quellen des Uebels zu verstopfen, und sein
Leben lang gegen nichts gefochten als gegen Symptome und namentlich
gegen Personen. Die regierenden Herren sahen zwar auf den ahnenlosen
Beller vornehm herab und glaubten nicht mit Unrecht, ihn weit zu
uebersehen; aber die elegante Korruption in und ausser dem Senat
zitterte doch im geheimen vor dem alten Sittenmeisterer von stolzer
republikanischer Haltung, vor dem narbenbedeckten Veteranen aus dem
Hannibalischen Krieg, vor dem hoechst einflussreichen Senator und dem
Abgott der roemischen Bauernschaft. Einem nach dem andern seiner
vornehmen Kollegen hielt er oeffentlich sein Suendenregister vor,
allerdings ohne es mit den Beweisen sonderlich genau zu nehmen, und
allerdings auch mit besonderem Genuss denjenigen, die ihn persoenlich
gekreuzt oder gereizt hatten. Ebenso ungescheut verwies und beschalt er
oeffentlich auch der Buergerschaft jede neue Unrechtfertigkeit und
jeden neuen Unfug. Seine bitterboesen Angriffe erweckten ihm zahllose
Feinde und mit den maechtigsten Adelskoterien der Zeit, namentlich den
Scipionen und den Flamininen, lebte er in ausgesprochener
unversoehnlicher Fehde; vierundvierzigmal ist er oeffentlich angeklagt
worden. Aber die Bauernschaft - und es ist dies bezeichnend dafuer, wie
maechtig noch in dieser Zeit in dem roemischen Mittelstand derjenige
Geist war, der den Tag von Cannae hatte uebertragen machen - liess den
ruecksichtslosen Verfechter der Reform in ihren Abstimmungen niemals
fallen; ja als im Jahre 570 (184) Cato mit seinem adligen
Gesinnungsgenossen Lucius Flaccus sich um die Zensur bewarb und im
voraus ankuendigte, dass sie in diesem Amte eine durchgreifende
Reinigung der Buergerschaft an Haupt und Gliedern vorzunehmen
beabsichtigten, wurden die beiden gefuerchteten Maenner von der
Buergerschaft gewaehlt ungeachtet aller Anstrengungen des Adels, und
derselbe musste es hinnehmen, dass in der Tat das grosse Fegefest
stattfand und dabei unter anderen der Bruder des Afrikaners von der
Ritter-, der Bruder des Befreiers der Griechen von der Senatorenliste
gestrichen wurden.
Dieser Krieg gegen die Personen und die vielfachen Versuche, mit Justiz
und Polizei den Geist der Zeit zu bannen, wie achtungswert auch die
Gesinnung war, aus der sie hervorgingen, konnten doch hoechstens den
Strom der Korruption auf eine kurze Weile zurueckstauen; und wenn es
bemerkenswert ist, dass Cato dem zum Trotz oder vielmehr dadurch seine
politische Rolle zu spielen vermocht hat, so ist es ebenso bezeichnend,
dass es so wenig ihm gelang, die Koryphaeen der Gegenpartei wie diesen
ihn zu beseitigen, und die von ihm und seinem Gesinnungsgenossen vor
der Buergerschaft angestellten Rechenschaftsprozesse wenigstens in den
politisch wichtigen Faellen durchgaengig ganz ebenso erfolglos
geblieben sind wie die gegen Cato gerichteten Anklagen. Nicht viel mehr
als diese Anklagen haben die Polizeigesetze gewirkt, welche namentlich
zur Beschraenkung des Luxus und zur Herbeifuehrung eines sparsamen und
ordentlichen Haushaltes in dieser Epoche in ungemeiner Anzahl erlassen
wurden und die zum Teil in der Darstellung der Volkswirtschaft noch zu
beruehren sein werden.
Bei weitem praktischer und nuetzlicher waren die Versuche, dem
einreissenden Verfall mittelbar zu steuern, unter denen die
Ausweisungen von neuen Bauernhufen aus dem Domanialland ohne Zweifel
den ersten Platz einnehmen. Dieselben haben in der Zeit zwischen dem
ersten und zweiten Kriege mit Karthago und wieder vom Ende des
letzteren bis gegen den Schluss dieses Zeitabschnitts in grosser Anzahl
und in bedeutendem Umfange stattgefunden; die wichtigsten darunter sind
die Aufteilung der picenischen Possessionen durch Gaius Flaminius im
Jahre 522 (232),die Anlage von acht neuen Seekolonien im Jahre 560
(194) und vor allem die umfassende Kolonisation der Landschaft zwischen
dem Apennin und dem Po durch die Anlage der latinischen Pflanzstaedte
Placentia, Cremona, Bononia und Aquileia und der Buergerkolonien
Potentia, Pisaurum, Mutina, Parma und Luna in den Jahren 536 (218) und
565-577 (189-177). Bei weitem die meisten dieser segensreichen
Gruendungen duerfen der Reformpartei zugeschrieben werden. Hinweisend
einerseits auf die Verwuestung Italiens durch den Hannibalischen Krieg
und das erschreckende Hinschwindender Bauernstellen und ueberhaupt der
freien italischen Bevoelkerung, anderseits auf die weit ausgedehnten,
neben und gleich Eigentum besessenen Possessionen der Vornehmen im
Cisalpinischen Gallien, in Samnium, in der apulischen und brettischen
Landschaft haben Cato und seine Gesinnungsgenossen sie gefordert; und
obwohl die roemische Regierung diesen Forderungen wahrscheinlich nicht
in dem Massstab nachkam, wie sie es gekonnt und gesollt haette, so
blieb sie doch nicht taub gegen die warnende Stimme des verstaendigen
Mannes.
Verwandter Art ist der Vorschlag, den Cato im Senat stellte, dem
Verfall der Buergerreiterei durch Errichtung von vierhundert neuen
Reiterstellen Einhalt zu tun. An den Mitteln dazu kann es der
Staatskasse nicht gefehlt haben; doch scheint der Vorschlag an dem
exklusiven Geiste der Nobilitaet und ihrem Bestreben, diejenigen, die
nur Reiter und nicht Ritter waren, aus der Buergerreiterei zu
verdraengen, gescheitert zu sein. Dagegen erzwangen die schweren
Kriegslaeufte, welche ja sogar die roemische Regierung zu dem
gluecklicherweise verunglueckenden Versuch bestimmten, ihre Heere nach
orientalischer Art vom Sklavenmarkt zu rekrutieren, die Milderung der
fuer den Dienst im Buergerheer bisher geforderten Qualifikationen: des
Minimalzensus von 11000 Assen (300 Taler) und der Freigeborenheit.
Abgesehen davon, dass man die zwischen 4000 (115 Taler) und 1500 Assen
(43 Taler) geschaetzten Freigeborenen und saemtliche Freigelassene zum
Flottendienst anzog, wurde der Minimalzensus fuer den Legionaer auf
4000 Asse (115 Taler) ermaessigt und wurden im Notfall auch sowohl die
Flottendienstpflichtigen als sogar die zwischen 1500 (43 Taler) und 375
Asse (11 Taler) geschaetzten Freigeborenen in das Buergerfussvolk
miteingestellt. Diese vermutlich dem Ende der vorigen oder dem Anfang
dieser Epoche angehoerenden Neuerungen sind ohne Zweifel ebensowenig
wie die servianische Militaerreform aus Parteibestrebungen
hervorgegangen; allein sie taten doch der demokratischen Partei
insofern wesentlichen Vorschub, als mit den buergerlichen Belastungen
zuerst die buergerlichen Ansprueche und sodann auch die buergerlichen
Rechte sich notwendig ins Gleichgewicht setzten. Die Armen und
Freigelassenen fingen an in dem Gemeinwesen etwas zu bedeuten, seit sie
ihm dienten; und hauptsaechlich daraus entsprang eine der wichtigsten
Verfassungsaenderungen dieser Zeit, die Umgestaltung der
Zenturiatkomitien, welche hoechst wahrscheinlich in demselben Jahre
erfolgte, in welchem der Krieg um Sizilien zu Ende ging (513 241).
Nach der bisherigen Stimmordnung hatten in den Zenturiatkomitien wenn
auch nicht mehr, wie bis auf die Reform des Appius Claudius, allein die
Ansaessigen gestimmt, aber doch die Vermoegenden ueberwogen: es hatten
zuerst die Ritter gestimmt, das heisst der patrizisch-plebejische Adel,
sodann die Hoechstbesteuerten, das heisst diejenigen, die ein Vermoegen
von mindestens 100000 Assen (2900 Taler) dem Zensor nachgewiesen hatten
^11; und diese beiden Abteilungen hatten, wenn sie zusammenhielten,
jede Abstimmung entschieden. Das Stimmrecht der Steuerpflichtigen der
vier folgenden Klassen war von zweifelhaftem Gewicht, das derjenigen,
deren Schaetzung unter dem niedrigsten Klassensatz von 11000 Assen (300
Taler) geblieben war, wesentlich illusorisch gewesen. Nach der neuen
Ordnung wurde der Ritterschaft, obwohl sie ihre gesonderten Abteilungen
behielt, das Vorstimmrecht entzogen und dasselbe auf eine aus der
ersten Klasse durch das Los erwaehlte Stimmabteilung uebertragen. Die
Wichtigkeit jenes adligen Vorstimmrechts kann nicht hoch genug
angeschlagen werden, zumal in einer Epoche, in der tatsaechlich der
Einfluss des Adels auf die Gesamtbuergerschaft in stetigem Steigen war.
War doch selbst der eigentliche Junkerstand noch in dieser Zeit
maechtig genug, um die gesetzlich den Patriziern wie den Plebejern
offenstehende zweite Konsul- und zweite Zensorstelle, jene bis an den
Schluss dieser Periode (bis 582 172), diese noch ein Menschenalter
darueber hinaus (bis 623 131), lediglich aus den Seinigen zu besetzen,
ja in dem gefaehrlichsten Moment, den die roemische Republik erlebt
hat, in der Krise nach der Cannensischen Schlacht, die vollkommen
gesetzlich erfolgte Wahl des nach aller Ansicht faehigsten Offiziers,
des Plebejers Marcellus, zu der durch des Patriziers Paullus Tod
erledigten Konsulstelle einzig seines Plebejertums wegen rueckgaengig
zu machen. Dabei ist es freilich charakteristisch fuer das Wesen auch
dieser Reform, dass das Vorstimmrecht nur dem Adel, nicht aber den
Hoechstbesteuerten entzogen ward, das den Ritterzenturien entzogene
Vorstimmrecht nicht auf eine etwa durch das Los aus der ganzen
Buergerschaft erwaehlte Abteilung, sondern ausschliesslich auf die
erste Klasse ueberging. Diese sowie ueberhaupt die fuenf Stufen blieben
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