Römische Geschichte — Buch 3 - 02

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Notbuendnissen, Karthago wohl schwerlich mit aller Macht abzuwenden
bestrebt gewesen war, und nach der Vereitelung der grossen Entwuerfe
des Alkibiades Syrakus unbestritten dastand als die erste griechische
Seemacht, fingen begreiflicherweise nicht nur die Herren von Syrakus
an, nach der Herrschaft ueber Sizilien und Unteritalien und zugleich
ueber das Tyrrhenische und Adriatische Meer zu streben, sondern wurden
auch die Karthager gewaltsam in eine energischere Politik gedraengt.
Das naechste Ergebnis der langen und hartnaeckigen Kaempfe zwischen
ihnen und ihrem ebenso maechtigen als schaendlichen Gegner Dionysios
von Syrakus (348-389 406-365) war die Vernichtung oder Schwaechung der
sizilischen Mittelstaaten, die im Interesse beider Parteien lag und die
Teilung der Insel zwischen den Syrakusanern und den Karthagern. Die
bluehendsten Staedte der Insel: Selinus, Himera, Akragas, Gela,
Messana, wurden im Verlauf dieser heillosen Kaempfe von den Karthagern
von Grund aus zerstoert; nicht ungern sah Dionysios, wie das
Hellenentum hier zugrunde ging oder doch geknickt ward, um sodann,
gestuetzt auf die fremden, aus Italien, Gallien und Spanien
angeworbenen Soeldner, die veroedeten oder mit Militaerkolonien
belegten Landschaften desto sicherer zu beherrschen. Der Friede, der
nach des karthagischen Feldherrn Mago Sieg bei Kronion 371 (383)
abgeschlossen ward und den Karthagern die griechischen Staedte Thermae
(das alte Himera), Egesta, Herakleia Minoa, Selinus und einen Teil des
Gebietes von Akragas bis an den Halykos unterwarf, galt den beiden um
den Besitz der Insel ringenden Maechten nur als vorlaeufiges Abkommen;
immer von neuem wiederholten sich beiderseits die Versuche, den
Nebenbuhler ganz zu verdraengen. Viermal - zur Zeit des aelteren
Dionysios 360 (394), in der Timoleons 410 (344), in der des Agathokles
445 (309), in der pyrrhischen 476 (278) - waren die Karthager Herren
von ganz Sizilien bis auf Syrakus und scheiterten an dessen festen
Mauern; fast ebenso oft schienen die Syrakusaner unter tuechtigen
Fuehrern, wie der aeltere Dionysios, Agathokles und Pyrrhos waren,
ihrerseits ebenso nahe daran, die Afrikaner von der Insel zu
verdraengen. Mehr und mehr aber neigte sich das Uebergewicht auf die
Seite der Karthager, von denen regelmaessig der Angriff ausging und
die, wenn sie auch nicht mit roemischer Stetigkeit ihr Ziel verfolgten,
doch mit weit groesserer Planmaessigkeit und Energie den Angriff
betrieben als die von Parteien zerrissene und abgehetzte Griechenstadt
die Verteidigung. Mit Recht durften die Phoeniker erwarten, dass nicht
immer eine Pest oder ein fremder Condottiere die Beute ihnen entreissen
wuerde; und vorlaeufig war wenigstens zur See der Kampf schon
entschieden: Pyrrhos’ Versuch, die syrakusanische Flotte
wiederherzustellen, war der letzte. Nachdem dieser gescheitert war,
beherrschte die karthagische Flotte ohne Nebenbuhler das ganze
westliche Mittelmeer; und ihre Versuche, Syrakus, Rhegion, Tarent zu
besetzen, zeigten, was man vermochte und wohin man zielte. Hand in Hand
damit ging das Bestreben, den Seehandel dieser Gegend immer mehr sowohl
dem Ausland wie den eigenen Untertanen gegenueber zu monopolisieren;
und es war nicht karthagische Art, vor irgendeiner zum Zwecke
fuehrenden Gewaltsamkeit zurueckzuscheuen. Ein Zeitgenosse der
Punischen Kriege, der Vater der Geographie Eratosthenes (479-560
275-194), bezeugt es, dass jeder fremde Schiffer, welcher nach
Sardinien oder nach der Gaditanischen Strasse fuhr, wenn er den
Karthagern in die Haende fiel, von ihnen ins Meer gestuerzt ward; und
damit stimmt es voellig ueberein, dass Karthago den roemischen
Handelsschiffen die spanischen, sardinischen und libyschen Haefen durch
den Vertrag vom Jahre 406 (348) freigab, dagegen durch den vom Jahre
448 (306) sie ihnen mit Ausnahme des eigenen karthagischen saemtlich
schloss.
Die Verfassung Karthagos bezeichnet Aristoteles, der etwa fuenfzig
Jahre vor dein Anfang des Ersten Punischen Krieges starb, als
uebergegangen aus der monarchischen in eine Aristokratie oder in eine
zur Oligarchie sich neigende Demokratie; denn mit beiden Namen benennt
er sie. Die Leitung der Geschaefte stand zunaechst bei dem Rat der
Alten, welcher gleich der spartanischen Gerusia bestand aus den beiden
jaehrlich von der Buergerschaft ernannten Koenigen und achtundzwanzig
Gerusiasten, die auch, wie es scheint, Jahr fuer Jahr von der
Buergerschaft erwaehlt wurden. Dieser Rat ist es, der im wesentlichen
die Staatsgeschaefte erledigt, zum Beispiel die Einleitungen zum Kriege
trifft, die Aushebungen und Werbungen anordnet, den Feldherrn ernennt
und ihm eine Anzahl Gerusiasten beiordnet, aus denen dann regelmaessig
die Unterbefehlshaber genommen werden; an ihn werden die Depeschen
adressiert. Ob neben diesem kleinen Rat noch ein grosser stand, ist
zweifelhaft; auf keinen Fall hatte er viel zu bedeuten. Ebensowenig
scheint den Koenigen ein besonderer Einfluss zugestanden zu haben;
hauptsaechlich funktionierten sie als Oberrichter, wie sie nicht selten
auch heissen (Schofeten, praetores). Groesser war die Gewalt des
Feldherrn; Isokrates, Aristoteles’ aelterer Zeitgenosse, sagt, dass die
Karthager sich daheim oligarchisch, im Felde aber monarchisch regierten
und so mag das Amt des karthagischen Feldherrn mit Recht von roemischen
Schriftstellern als Diktatur bezeichnet werden, obgleich die ihm
beigegebenen Gerusiasten tatsaechlich wenigstens seine Macht
beschraenken mussten, und ebenso nach Niederlegung des Amtes ihn eine
den Roemern unbekannte ordentliche Rechenschaftslegung erwartete. Eine
feste Zeitgrenze bestand fuer das Amt des Feldherrn nicht, und es ist
derselbe also schon deshalb vom Jahrkoenig unzweifelhaft verschieden
gewesen, von dem ihn auch Aristoteles ausdruecklich unterscheidet; doch
war die Vereinigung mehrerer Aemter in einer Person bei den Karthagern
ueblich, und so kann es nicht befremden, dass oft derselbe Mann
zugleich als Feldherr und als Schofet erscheint.
Aber ueber der Gerusia und ueber den Beamten stand die Koerperschaft
der Hundertvier-, kuerzer Hundertmaenner oder der Richter, das
Hauptbollwerk der karthagischen Oligarchie. In der urspruenglichen
karthagischen Verfassung fand sie sich nicht, sondern sie war gleich
dem spartanischen Ephorat hervorgegangen aus der aristokratischen
Opposition gegen die monarchischen Elemente derselben. Bei der
Kaeuflichkeit der Aemter und der geringen Mitgliederzahl der hoechsten
Behoerde drohte eine einzige durch Reichtum und Kriegsruhm vor allen
hervorleuchtende karthagische Familie, das Geschlecht des Mago, die
Verwaltung in Krieg und Frieden und die Rechtspflege in ihren Haenden
zu vereinigen; dies fuehrte ungefaehr um die Zeit der Dezemvirn zu
einer Aenderung der Verfassung und zur Einsetzung dieser neuen
Behoerde. Wir wissen, dass die Bekleidung der Quaestur ein Anrecht gab
zum Eintritt in die Richterschaft, dass aber dennoch der Kandidat einer
Wahl unterlag durch gewisse sich selbst ergaenzende
Fuenfmaennerschaften; ferner dass die Richter, obwohl sie rechtlich
vermutlich von Jahr zu Jahr gewaehlt wurden, doch tatsaechlich laengere
Zeit, ja lebenslaenglich im Amt blieben, weshalb sie bei den Roemern
und Griechen gewoehnlich Senatoren genannt werden. So dunkel das
einzelne ist, so klar erkennt man das Wesen der Behoerde als einer aus
aristokratischer Kooptation hervorgehenden oligarchischen; wovon eine
vereinzelte, aber charakteristische Spur ist, dass in Karthago neben
dem gemeinen Buerger- ein eigenes Richterbad bestand. Zunaechst waren
sie bestimmt zu fungieren als politische Geschworene, die namentlich
die Feldherren, aber ohne Zweifel vorkommendenfalls auch die Schofeten
und Gerusiasten nach Niederlegung ihres Amtes zur Verantwortung zogen
und nach Gutduenken, oft in ruecksichtslos grausamer Weise, selbst mit
dem Tode bestraften. Natuerlich ging hier wie ueberall, wo die
Verwaltungsbehoerden unter Kontrolle einer anderen Koerperschaft
gestellt werden, der Schwerpunkt der Macht ueber von der kontrollierten
auf die kontrollierende Behoerde; und es begreift sich leicht, teils
dass die letztere allenthalben in die Verwaltung eingriff, wie denn zum
Beispiel die Gerusia wichtige Depeschen erst den Richtern vorlegt und
dann dem Volke, teils dass die Furcht vor der regelmaessig nach dem
Erfolg abgemessenen Kontrolle daheim den karthagischen Staatsmann wie
den Feldherrn in Rat und Tat laehmte.
Die karthagische Buergerschaft scheint, wenn auch nicht wie in Sparta
ausdruecklich auf die passive Assistenz bei den Staatshandlungen
beschraenkt, doch tatsaechlich dabei nur in einem sehr geringen Grade
von Einfluss gewesen zu sein. Bei den Wahlen in die Gerusia war ein
offenkundiges Bestechungssystem Regel; bei der Ernennung eines
Feldherrn wurde das Volk zwar befragt, aber wohl erst, wenn durch
Vorschlag der Gerusia der Sache nach die Ernennung erfolgt war; und in
anderen Faellen ging man nur an das Volk, wenn die Gerusia es fuer gut
fand oder sich nicht einigen konnte. Volksgerichte kannte man in
Karthago nicht. Die Machtlosigkeit der Buergerschaft ward
wahrscheinlich wesentlich durch ihre politische Organisierung bedingt;
die karthagischen Tischgenossenschaften, die hierbei genannt und den
spartanischen Pheiditien verglichen werden, moegen oligarchisch
geleitete Zuenfte gewesen sein. Sogar ein Gegensatz zwischen
“Stadtbuergern” und “Handarbeitern” wird erwaehnt, der auf eine sehr
niedrige, vielleicht rechtlose Stellung der letzteren schliessen
laesst.
Fassen wir die einzelnen Momente zusammen, so erscheint die
karthagische Verfassung als ein Kapitalistenregiment, wie es
begreiflich ist bei einer Buergergemeinde ohne wohlhabende Mittelklasse
und bestehend einerseits aus einer besitzlosen, von der Hand in den
Mund lebenden staedtischen Menge, anderseits aus Grosshaendlern,
Plantagenbesitzern und vornehmen Voegten. Das System, die
heruntergekommenen Herren auf Kosten der Untertanen wieder zu Vermoegen
zu bringen, indem sie als Schatzungsbeamte und Fronvoegte in die
abhaengigen Gemeinden ausgesendet werden, dieses unfehlbare Kennzeichen
einer verrotteten staedtischen Oligarchie, fehlt auch in Karthago
nicht; Aristoteles bezeichnet es als die wesentliche Ursache der
erprobten Dauerhaftigkeit der karthagischen Verfassung. Bis auf seine
Zeit hatte in Karthago weder von oben noch von unten eine nennenswerte
Revolution stattgefunden; die Menge blieb fuehrerlos infolge der
materiellen Vorteile, welche die regierende Oligarchie allen
ehrgeizigen oder bedraengten Vornehmen zu bieten imstande war und ward
abgefunden mit den Brosamen, die in Form der Wahlbestechung oder sonst
von dem Herrentisch fuer sie abfielen. Eine demokratische Opposition
konnte freilich bei solchem Regiment nicht mangeln; aber noch zur Zeit
des Ersten Punischen Krieges war dieselbe voellig machtlos. Spaeterhin,
zum Teil unter dem Einfluss der erlittenen Niederlagen, erscheint ihr
politischer Einfluss im Steigen und in weit rascherem, als gleichzeitig
der der gleichartigen roemischen Partei: die Volksversammlungen
begannen in politischen Fragen die letzte Entscheidung zu geben und
brachen die Allmacht der karthagischen Oligarchie. Nach Beendigung des
Hannibalischen Krieges ward auf Hannibals Vorschlag sogar durchgesetzt,
dass kein Mitglied des Rates der Hundert zwei Jahre nacheinander im
Amte sein koenne und damit die volle Demokratie eingefuehrt, welche
allerdings nach der Lage der Dinge allein Karthago zu retten vermochte,
wenn es dazu ueberhaupt noch Zeit war. In dieser Opposition herrschte
ein maechtiger patriotischer und reformierender Schwung; doch darf
darueber nicht uebersehen werden, auf wie fauler und morscher Grundlage
sie ruhte. Die karthagische Buergerschaft, die von kundigen Griechen
der alexandrinischen verglichen wird, war so zuchtlos, dass sie
insofern es wohl verdient hatte, machtlos zu sein; und wohl durfte
gefragt werden, was da aus Revolutionen fuer Heil kommen solle, wo, wie
in Karthago, die Buben sie machen halfen.
In finanzieller Hinsicht behauptet Karthago in jeder Beziehung unter
den Staaten des Altertums den ersten Platz. Zur Zeit des
Peloponnesischen Krieges war diese phoenikische Stadt nach dem Zeugnis
des ersten Geschichtschreibers der Griechen allen griechischen Staaten
finanziell ueberlegen und werden ihre Einkuenfte denen des Grosskoenigs
verglichen; Polybios nennt sie die reichste Stadt der Welt. Von der
Intelligenz der karthagischen Landwirtschaft, welche Feldherren und
Staatsmaenner dort wie spaeter in Rom wissenschaftlich zu betreiben und
zu lehren nicht verschmaehten, legt ein Zeugnis ab die agronomische
Schrift des Karthagers Mago, welche von den spaeteren griechischen und
roemischen Landwirten durchaus als der Grundkodex der rationellen
Ackerwirtschaft betrachtet und nicht bloss ins Griechische uebersetzt,
sondern auch auf Befehl des roemischen Senats lateinisch bearbeitet und
den italischen Gutsbesitzern offiziell anempfohlen ward.
Charakteristisch ist die enge Verbindung dieser phoenikischen Acker-
mit der Kapitalwirtschaft; es wird als eine Hauptmaxime der
phoenikischen Landwirtschaft angefuehrt, nie mehr Land zu erwerben, als
man intensiv zu bewirtschaften vermoege. Auch der Reichtum des Landes
an Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen, worin Libyen infolge seiner
Nomadenwirtschaft es nach Polybios’ Zeugnis vielleicht allen uebrigen
Laendern der Erde damals zuvortat, kam den Karthagern zugute. Wie in
der Ausnutzung des Bodens die Karthager die Lehrmeister der Roemer
waren, wurden sie es auch in der Ausbeutung der Untertanen; durch diese
floss nach Karthago mittelbar die Grundrente “des besten Teils von
Europa” und der reichen, zum Teil, zum Beispiel in der Byzakitis und an
der Kleinen Syrte, ueberschwenglich gesegneten nordafrikanischen
Landschaft. Der Handel, der in Karthago von jeher als ehrenhaftes
Gewerbe galt, und die auf Grund des Handels aufbluehende Reederei und
Fabrikation brachten schon im natuerlichen Laufe der Dinge den dortigen
Ansiedlern jaehrlich goldene Ernten, und es ist frueher schon
bezeichnet worden, wie man durch ausgedehnte und immer gesteigerte
Monopolisierung nicht bloss aus dem Aus-, sondern auch aus dem Inland
allen Handel des westlichen Mittelmeeres und den ganzen Zwischenhandel
zwischen dem Westen und Osten mehr und mehr in diesem einzigen Hafen zu
konzentrieren verstand. Wissenschaft und Kunst scheinen in Karthago,
wie spaeterhin in Rom, zwar wesentlich durch hellenischen Einfluss
bestimmt, aber nicht vernachlaessigt worden zu sein; es gab eine
ansehnliche phoenikische Literatur und bei Eroberung der Stadt fanden
sich reiche, freilich nicht in Karthago geschaffene, sondern aus den
sizilischen Tempeln weggefuehrte Kunstschaetze und betraechtliche
Bibliotheken vor. Aber auch der Geist stand hier im Dienste des
Kapitals; was von der Literatur hervorgehoben wird, sind vornehmlich
die agronomischen und geographischen Schriften, wie das schon erwaehnte
Werk des Mago und der noch in Uebersetzung vorhandene, urspruenglich in
einem der karthagischen Tempel oeffentlich aufgestellte Bericht des
Admirals Hanno von seiner Beschiffung der westafrikanischen Kueste.
Selbst die allgemeine Verbreitung gewisser Kenntnisse und besonders der
Kunde fremder Sprachen ^3, worin das Karthago dieser Zeit ungefaehr mit
dem kaiserlichen Rom auf einer Linie gestanden haben mag, zeugt von der
durchaus praktischen Richtung, welche der hellenischen Bildung in
Karthago gegeben ward. Wenn es schlechterdings unmoeglich ist, von der
Kapitalmasse sich eine Vorstellung zu machen, die in diesem London des
Altertums zusammenstroemte, so kann wenigstens von den oeffentlichen
Einnahmequellen einigermassen einen Begriff geben, dass trotz des
kostspieligen Systems, nach dem Karthago sein Kriegswesen organisiert
hatte, und trotz der sorg- und treulosen Verwaltung des Staatsguts
dennoch die Beisteuern der Untertanen und die Zollgefaelle die Ausgaben
vollstaendig deckten und von den Buergern direkte Steuern nicht erhoben
wurden; ja dass noch nach dem Zweiten Punischen Kriege, als die Macht
des Staates schon gebrochen war, die laufenden Ausgaben und eine
jaehrliche Abschlagszahlung nach Rom von 340000 Talern ohne
Steuerausschreibung bloss durch eine einigermassen geregelte
Finanzwirtschaft gedeckt werden konnten und vierzehn Jahre nach dem
Frieden der Staat zur sofortigen Erlegung der noch uebrigen
sechsunddreissig Termine sich erbot. Aber es ist nicht bloss die Summe
der Einkuenfte, in der sich die Ueberlegenheit der karthagischen
Finanzwirtschaft ausspricht; auch die oekonomischen Grundsaetze einer
spaeteren und vorgeschritteneren Zeit finden wir hier allein unter
allen bedeutenderen Staaten des Altertums: es ist von auslaendischen
Staatsanleihen die Rede, und im Geldsystem finden wir neben Gold- und
Silber- ein dem Stoff nach wertloses Zeichengeld erwaehnt, welches in
dieser Weise sonst dem Altertum fremd ist. In der Tat, wenn der Staat
eine Spekulation waere, nie haette einer glaenzender seine Aufgabe
geloest als Karthago.
——————————————————
^3 Der Wirtschafter auf dem Landgut, obwohl Sklave, muss dennoch, nach
der Vorschrift des karthagischen Agronomen Mago (bei Varro rast. 1,
17), lesen koennen und einige Bildung besitzen. Im Prolog des
Plautinischen ‘Poeners’ heisst es von dem Titelhelden:
Die Sprachen alle kann er, aber tut, als koenn’
Er keine - ein Poener ist es durchaus; was wollt ihr mehr?
——————————————————-
Vergleichen wir die Macht der Karthager und der Roemer. Beide waren
Acker- und Kaufstaedte und lediglich dieses; die durchaus
untergeordnete und durchaus praktische Stellung von Kunst und
Wissenschaft war in beiden wesentlich dieselbe, nur dass in dieser
Hinsicht Karthago weiter vorgeschritten war als Rom. Aber in Karthago
hatte die Geld- ueber die Grundwirtschaft, in Rom damals noch die
Grund- ueber die Geldwirtschaft das Uebergewicht, und wenn die
karthagischen Ackerwirte durchgaengig grosse Guts- und Sklavenbesitzer
waren, bebaute in dem Rom dieser Zeit die grosse Masse der
Buergerschaft noch selber das Feld. Die Mehrzahl der Bevoelkerung war
in Rom besitzend, das ist konservativ, in Karthago besitzlos und dem
Golde der Reichen wie dem Reformruf der Demokraten zugaenglich. In
Karthago herrschte schon die ganze, maechtigen Handelsstaedten eigene
Opulenz, waehrend Sitte und Polizei in Rom wenigstens aeusserlich noch
altvaeterische Strenge und Sparsamkeit aufrecht erhielten. Als die
karthagischen Gesandten von Rom zurueckkamen, erzaehlten sie ihren
Kollegen, dass das innige Verhaeltnis der roemischen Ratsherren
zueinander alle Vorstellung uebersteige; ein einziges silbernes
Tafelgeschirr reiche aus fuer den ganzen Rat und sei in jedem Haus, wo
man sie zu Gaste geladen, ihnen wieder begegnet. Der Spott ist
bezeichnend fuer die beiderseitigen wirtschaftlichen Zustaende.
Beider Verfassung war aristokratisch; wie der Senat in Rom regierten
die Richter in Karthago und beide nach dem gleichen Polizeisystem. Die
strenge Abhaengigkeit, in welcher die karthagische Regierungsbehoerde
den einzelnen Beamten hielt, der Befehl derselben an die Buerger, sich
des Erlernens der griechischen Sprache unbedingt zu enthalten und mit
einem Griechen nur vermittels des oeffentlichen Dolmetschers zu
verkehren, sind aus demselben Geiste geflossen wie das roemische
Regierungssystem; aber gegen die grausame Haerte und die ans Alberne
streifende Unbedingtheit solcher karthagischen Staatsbevormundung
erscheint das roemische Bruechen- und Ruegesystem mild und verstaendig.
Der roemische Senat, welcher der eminenten Tuechtigkeit sich oeffnete
und im besten Sinn die Nation vertrat, durfte ihr auch vertrauen und
brauchte die Beamten nicht zu fuerchten. Der karthagische Senat dagegen
beruhte auf einer eifersuechtigen Kontrolle der Verwaltung durch die
Regierung und vertrat ausschliesslich die vornehmen Familien; sein
Wesen war das Misstrauen noch oben wie nach unten und darum konnte er
weder sicher sein, dass das Volk ihm folgte, wohin er fuehrte, noch
unbesorgt vor Usurpationen der Beamten. Daher der feste Gang der
roemischen Politik, die im Unglueck keinen Schritt zurueckwich und die
Gunst des Glueckes nicht verscherzte durch Fahrlaessigkeit und
Halbheit; waehrend die Karthager vom Kampf abstanden, wo eine letzte
Anstrengung vielleicht alles gerettet haette, und, der grossen
nationalen Aufgaben ueberdruessig oder vergessen, den halbfertigen Bau
einstuerzen liessen, um nach wenigen Jahren von vorn zu beginnen. Daher
ist der tuechtige Beamte in Rom regelmaessig im Einverstaendnis mit
seiner Regierung, in Karthago haeufig in entschiedener Fehde mit den
Herren daheim und gedraengt, sich ihnen verfassungswidrig zu
widersetzen und mit der opponierenden Reformpartei gemeinschaftliche
Sache zu machen.
Karthago wie Rom beherrschten ihre Stammgenossen und zahlreiche
stammfremde Gemeinden. Aber Rom hatte einen Distrikt nach dem andern in
sein Buergerrecht aufgenommen und den latinischen Gemeinden selbst
gesetzlich Zugaenge zu demselben eroeffnet; Karthago schloss von Haus
aus sich ab und liess den abhaengigen Distrikten nicht einmal die
Hoffnung auf dereinstige Gleichstellung. Rom goennte den
stammverwandten Gemeinden Anteil an den Fruechten des Sieges,
namentlich an den gewonnenen Domaenen, und suchte in den uebrigen
untertaenigen Staaten durch materielle Beguenstigung der Vornehmen und
Reichen wenigstens eine Partei in das Interesse Roms zu ziehen;
Karthago behielt nicht bloss fuer sich, was die Siege einbrachten,
sondern entriss sogar den Staedten besten Rechts die Handelsfreiheit.
Rom nahm der Regel nach nicht einmal den unterworfenen Gemeinden die
Selbstaendigkeit ganz und legte keiner eine feste Steuer auf; Karthago
sandte seine Voegte ueberall hin und belastete selbst die
altphoenikischen Staedte mit schwerem Zins, waehrend die unterworfenen
Staemme faktisch als Staatssklaven behandelt wurden. So war im
karthagisch-afrikanischen Staatsverband nicht eine einzige Gemeinde mit
Ausnahme von Utica, die nicht durch den Sturz Karthagos politisch und
materiell sich verbessert haben wuerde; in dem roemisch-italischen
nicht eine einzige, die bei der Auflehnung gegen ein Regiment, das die
materiellen Interessen sorgfaeltig schonte und die politische
Opposition wenigstens nirgend durch aeusserste Massregeln zum Kampf
herausforderte, nicht noch mehr zu verlieren gehabt haette als zu
gewinnen. Wenn die karthagischen Staatsmaenner meinten, die
phoenikischen Untertanen durch die groessere Furcht vor den empoerten
Libyern, die saemtlichen Besitzenden durch das Zeichengeld an das
karthagische Interesse geknuepft zu haben, so uebertrugen sie einen
kaufmaennischen Kalkuel dahin, wo er nicht hingehoert; die Erfahrung
bewies, dass die roemische Symmachie trotz ihrer scheinbar loseren
Fuegung gegen Pyrrhos zusammenhielt wie eine Mauer aus Felsenstuecken,
die karthagische dagegen wie Spinneweben zerriss, sowie ein feindliches
Heer den afrikanischen Boden betrat. So geschah es bei den Landungen.
von Agathokles und von Regulus und ebenso im Soeldnerkrieg; von dem
Geiste, der in Afrika herrschte, zeugt zum Beispiel, dass die libyschen
Frauen den Soeldnern freiwillig ihren Schmuck steuerten zum Kriege
gegen Karthago. Nur in Sizilien scheinen die Karthager milder
aufgetreten zu sein und darum auch bessere Ergebnisse erlangt zu haben.
Sie gestatteten ihren Untertanen hier verhaeltnismaessige Freiheit im
Handel mit dem Ausland und liessen sie ihren inneren Verkehr wohl von
Anfang an und ausschliesslich mit Metallgeld treiben, ueberhaupt bei
weitem freier sich bewegen, als dies den Sarden und Libyern erlaubt
ward. Waere Syrakus in ihre Haende gefallen, so haette sich freilich
dies bald geaendert; indes dazu kam es nicht, und so bestand, bei der
wohlberechneten Milde des karthagischen Regiments und bei der unseligen
Zerrissenheit der sizilischen Griechen, in Sizilien in der Tat eine
ernstlich phoenikisch gesinnte Partei - wie denn zum Beispiel noch nach
dem Verlust der Insel an die Roemer Philinos von Akragas die Geschichte
des grossen Krieges durchaus im phoenikischen Sinne schrieb. Aber im
ganzen mussten doch auch die Sizilianer als Untertanen wie als Hellenen
ihren phoenikischen Herren wenigstens ebenso abgeneigt sein wie den
Roemern die Samniten und Tarentiner.
Finanziell ueberstiegen die karthagischen Staatseinkuenfte ohne Zweifel
um vieles die roemischen; allein dies glich zum Teil sich wieder
dadurch aus, dass die Quellen der karthagischen Finanzen, Tribute und
Zoelle weit eher und eben, wenn man sie am noetigsten brauchte,
versiegten als die roemischen, und dass die karthagische Kriegfuehrung
bei weitem kostspieliger war als die roemische.
Die militaerischen Hilfsmittel der Roemer und Karthager waren sehr
verschieden, jedoch in vieler Beziehung nicht ungleich abgewogen. Die
karthagische Buergerschaft betrug noch bei Eroberung der Stadt 700000
Koepfe mit Einschluss der Frauen und Kinder ^4 und mochte am Ende des
fuenften Jahrhunderts wenigstens ebenso zahlreich sein; sie vermochte
im fuenften Jahrhundert im Notfall ein Buergerheer von 40 000 Hopliten
auf die Beine zu bringen. Ein ebenso starkes Buergerheer hatte Rom
schon im Anfang des fuenften Jahrhunderts unter gleichen Verhaeltnissen
ins Feld geschickt; seit den grossen Erweiterungen des Buergergebiets
im Laufe des fuenften Jahrhunderts musste die Zahl der waffenfaehigen
Vollbuerger mindestens sich verdoppelt haben. Aber weit mehr noch als
der Zahl der Waffenfaehigen nach war Rom in dem Effektivstand des
Buergermilitaers ueberlegen. So sehr die karthagische Regierung auch es
sich angelegen sein liess, die Buerger zum Waffendienst zu bestimmen,
so konnte sie doch weder dem Handwerker und Fabrikarbeiter den
kraeftigen Koerper des Landmanns geben noch den angeborenen Widerwillen
der Phoeniker vor dem Kriegswerk ueberwinden. Im fuenften Jahrhundert
focht in den sizilischen Heeren noch eine “heilige Schar” von 2500
Karthagern als Garde des Feldherrn; im sechsten findet sich in den
karthagischen Heeren, zum Beispiel in dem spanischen, mit Ausnahme der
Offiziere nicht ein einziger Karthager. Dagegen standen die roemischen
Bauern keineswegs bloss in den Musterrollen, sondern auch auf den
Schlachtfeldern. Aehnlich verhielt es sich mit den Stammverwandten der
beiden Gemeinden; waehrend die Latiner den Roemern nicht mindere
Dienste leisteten als ihre Buergertruppen, waren die Libyphoeniker
ebensowenig kriegstuechtig wie die Karthager und begreiflicherweise
noch weit weniger kriegslustig, und so verschwinden auch sie aus den
Heeren, indem die zuzugspflichtigen Staedte ihre Verbindlichkeit
vermutlich mit Geld abkauften. In dem eben erwaehnten spanischen Heer
von etwa 15000 Mann bestand nur eine einzige Reiterschar von 450 Mann
und auch diese nur zum Teil aus Libyphoenikern. Den Kern der
karthagischen Armeen bildeten die libyscher. Untertanen, aus deren
Rekruten sich unter tuechtigen Offizieren ein gutes Fussvolk bilden
liess und deren leichte Reiterei in ihrer Art unuebertroffen war. Dazu
kamen die Mannschaften der mehr oder minder abhaengigen Voelkerschaften
Libyens und Spaniens und die beruehmten Schleuderer von den Balearen,
deren Stellung zwischen Bundeskontingenten und Soeldnerscharen die
Mitte gehalten zu haben scheint; endlich im Notfall die im Ausland
angeworbene Soldateska. Ein solches Heer konnte der Zahl nach ohne
Muehe fast auf jede beliebige Staerke gebracht werden und auch an
Tuechtigkeit der Offiziere, an Waffenkunde und Mut faehig sein, mit dem
roemischen sich zu messen; allein nicht bloss verstrich, wenn Soeldner
angenommen werden mussten, ehe dieselben bereit standen, eine
gefaehrlich lange Zeit, waehrend die roemische Miliz jeden Augenblick
auszuruecken imstande war, sondern, was die Hauptsache ist, waehrend
die karthagischen Heere nichts zusammenhielt als die Fahnenehre und der
Vorteil, fanden sich die roemischen durch alles vereinigt, was sie an
das gemeinsame Vaterland band. Dem karthagischen Offizier gewoehnlichen
Schlages galten seine Soeldner, ja selbst die libyschen Bauern
ungefaehr soviel wie heute im Krieg die Kanonenkugeln; daher
Schaendlichkeiten, wie zum Beispiel der Verrat der libyschen Truppen
durch ihren Feldherrn Himilko 358 (396), der einen gefaehrlichen
Aufstand der Libyer zur Folge hatte, und daher jener zum Sprichwort
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