Römische Geschichte — Buch 3 - 34

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republikanischen Zeit entwich. Es war nur noch eine Zeitfrage, wie
rasch die italischen Bauernhufen durch Aufkaufen und Niederlegen in den
groesseren Grundbesitz aufgehen wuerden.
Eher als der Bauer war der Gutsbesitzer imstande, sich zu behaupten.
Derselbe produzierte an sich schon billiger als jener, wenn er sein
Land nicht nach dem aelteren System an kleinere Zeitpaechter abgab,
sondern es nach dem neueren durch seine Knechte bewirtschaften liess;
wo dies also nicht schon frueher geschehen war, zwang die Konkurrenz
des sizilischen Sklavenkorns den italischen Gutsherrn, zu folgen und
anstatt mit freien Arbeiterfamilien mit Sklaven ohne Weib und Kind zu
wirtschaften. Es konnte der Gutsbesitzer ferner sich eher durch
Steigerung oder auch durch Aenderung der Kultur den Konkurrenten
gegenueber halten und eher auch mit einer geringeren Bodenrente sich
begnuegen als der Bauer, dem Kapital wie Intelligenz mangelten und der
nur eben hatte, was er brauchte, um zu leben. Hierauf beruht in der
roemischen Gutswirtschaft das Zuruecktreten des Getreidebaus, der
vielfach sich auf die Gewinnung der fuer das Arbeiterpersonal
erforderlichen Quantitaet beschraenkt zu haben scheint ^10, und die
Steigerung der Oel- und Weinproduktion sowie der Viehzucht. Diese
hatten bei den guenstigen klimatischen Verhaeltnissen Italiens die
auslaendische Konkurrenz nicht zu fuerchten: der italische Wein, das
italische Oel, die italische Wolle beherrschten nicht bloss die eigenen
Maerkte, sondern gingen bald auch ins Ausland; das Potal, das sein
Getreide nicht abzusetzen vermochte, versorgte halb Italien mit
Schweinen und Schinken. Dazu stimmt recht wohl, was uns ueber die
oekonomischen Resultate der roemischen Bodenwirtschaft berichtet wird.
Es ist einiger Grund zu der Annahme vorhanden, dass das in
Grundstuecken angelegte Kapital mit sechs Prozent sich gut zu verzinsen
schien; was auch der damaligen, um das Doppelte hoeheren
durchschnittlichen Kapitalrente angemessen erscheint. Die Viehzucht
lieferte im ganzen bessere Ergebnisse als die Feldwirtschaft; in dieser
rentierte am besten der Weinberg, demnaechst der Gemuesegarten und die
Olivenpflanzung, am wenigsten Wiese und Kornfeld ^11. Natuerlich wird
die Betreibung einer jeden Wirtschaftsgattung unter den ihr
angemessenen Verhaeltnissen und auf ihrem naturgemaessen Boden
vorausgesetzt. Diese Verhaeltnisse reichten an sich schon aus, um
allmaehlich an die Stelle der Bauernwirtschaft ueberall die
Grosswirtschaft zu setzen; und auf dem Wege der Gesetzgebung ihnen
entgegenzuwirken war schwer. Aber arg war es, dass man durch das
spaeter noch zu erwaehnende Claudische Gesetz (kurz vor 536 218) die
senatorischen Haeuser von der Spekulation ausschloss und dadurch deren
ungeheure Kapitalien kuenstlich zwang, vorzugsweise in Grund und Boden
sich anzulegen, das heisst die alten Bauernstellen durch Meierhoefe und
Viehweiden zu ersetzen. Es kamen ferner der dem Staat weit
nachteiligeren Viehwirtschaft, gegenueber dem Gutsbetrieb, noch
besondere Foerderungen zustatten. Einmal entsprach sie als die einzige
Art der Bodennutzung, welche in der Tat den Betrieb im grossen
erheischte und lohnte, allein der Kapitalienmasse und dem
Kapitalistensinn dieser Zeit. Die Gutswirtschaft forderte zwar nicht
die dauernde Anwesenheit des Herrn auf dem Gut, aber doch sein
haeufiges Erscheinen daselbst und gestattete die Erweiterung der Gueter
nicht wohl und die Vervielfaeltigung des Besitzes nur in beschraenkten
Grenzen; wogegen das Weidegut sich unbegrenzt ausdehnen liess und den
Eigentuemer wenig in Anspruch nahm. Aus diesem Grunde fing man schon
an, gutes Ackerland selbst mit oekonomischem Verlust in Weide zu
verwandeln - was die Gesetzgebung freilich, wir wissen nicht wann,
vielleicht um diese Zeit, aber schwerlich mit Erfolg, untersagte. Dazu
kamen die Folgen der Domaenenokkupation. Durch dieselbe entstanden
nicht bloss, da regelmaessig in groesseren Stuecken okkupiert ward,
ausschliesslich grosse Gueter, sondern es scheuten sich auch die
Besitzer, in diesen auf beliebigen Widerruf stehenden und rechtlich
immer unsicheren Besitz bedeutende Bestellungskosten zu stecken,
namentlich Reben und Oelbaeume zu pflanzen; wovon denn die Folge war,
dass man diese Laendereien vorwiegend als Viehweide nutzte.
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^10 Darum nennt Cato die beiden Gueter, die er schildert, kurzweg
Olivenpflanzung (olivetum) und Weinberg (vinea), obwohl darauf
keineswegs bloss Wein und Oel, sondern auch Getreide und anderes mehr
gebaut ward. Waeren freilich die 800 culei, auf die der Besitzer des
Weinbergs angewiesen wird, sich mit Faessern zu versehen (11), das
Maximum einer Jahresernte, so muessten alle 100 Morgen mit Reben
bepflanzt gewesen sein, da der Ertrag von 8 culei fuer den Morgen schon
ein fast unerhoerter war (Colum. 3, 3); allein Varro (rust. 1, 22)
verstand, und offenbar mit Recht, die Angabe, dass der Weinbergbesitzer
in den Fall kommen kann, die neue Lese eintun zu muessen, bevor die
alte verkauft ist.
^11 Dass der roemische Landwirt von seinem Kapital durchschnittlich
sechs Prozent machte, laesst Columella (3, 3, 9) schliessen. Einen
genaueren Anschlag fuer Kosten und Ertrag haben wir nur fuer den
Weinberg, wofuer Columella auf den Morgen folgende Kostenberechnung
aufstellt:
Kaufpreis des Bodens 1000 Sesterzen
Kaufpreis der Arbeitssklaven
auf den Morgen repartiert 1143 Sesterzen
Reben und Pfaehle 2000 Sesterzen
Verlorene Zinsen waehrend
der ersten zwei Jahre 497 Sesterzen
Zusammen 4640 Sesterzen
= 336 Taler.
Den Ertrag berechnet er auf wenigstens 60 Amphoren von mindestens 900
Sesterzen (65 Taler) Wert, was also eine Rente von 17 Prozent
darstellen wuerde. Indes ist dieselbe zum Teil illusorisch, da, auch
von Missernten abgesehen, die Kosten der Einbringung und die fuer
Instandhaltung der Reben, Pfaehle und Sklaven. aus dem Ansatz gelassen
worden sind.
Den Bruttoertrag von Wiese, Weide und Wald berechnet derselbe Landwirt
auf hoechstens 100 Sesterzen den Morgen und den des Getreidefeldes eher
auf weniger als auf mehr; wie denn ja auch der Durchschnittsertrag von
25 roemischen Scheffeln Weizen auf den Morgen schon nach dem
hauptstaedtischen Durchschnittspreis von 1 Denar den Scheffel nicht
mehr als 100 Sesterzen Bruttoertrag gibt und am Produktionsplatz der
Preis noch niedriger gestanden haben muss. Varro (3, 2) rechnet als
gewoehnlichen guten Bruttoertrag eines groesseren Gutes 150 Sesterzen
vom Morgen. Entsprechende Kostenanschlaege sind hierfuer nicht
ueberliefert; dass die Bewirtschaftung hier bei weitem weniger Kosten
machte als bei dem Weinberg, versteht sich von selbst.
Alle diese Angaben fallen uebrigens ein Jahrhundert und laenger nach
Catos Tod. Von ihm haben wir nur die allgemeine Angabe, dass sich
Viehwirtschaft besser rentiere als Ackerbau (bei Cic. off. 2,25; 89;
Colum. 6 praef. 4, vgl. 2, 16, 2; Plin. nat. 18, 5, 30; Plut. Cato mai.
21); was natuerlich nicht heissen soll, dass es ueberall raetlich ist,
Ackerland in Weide zu verwandeln, sondern relativ zu verstehen ist
dahin, dass das fuer die Herdenwirtschaft auf Bergweiden und sonst
geeignetem Weideland angelegte Kapital, verglichen mit dem in die
Feldwirtschaft auf geeignetem Kornland gesteckten, hoehere Zinsen
trage. Vielleicht ist dabei auch noch darauf Ruecksicht genommen, dass
die mangelnde Taetigkeit und Intelligenz des Grundherrn bei Weideland
weniger nachteilig wirkt als bei der hoch gesteigerten Reben- und
Olivenkultur. Innerhalb des Ackergutes stellt sich nach Cato die
Bodenrente folgendermassen in absteigender Reihe: 1. Weinberg; 2.
Gemuesegarten; 3. Weidenbusch, der infolge der Rebenkultur hohen Ertrag
abwarf; 4. Olivenpflanzung; 5. Wiese zur Heugewinnung; 6. Kornfeld; 7.
Busch; 8. Schlagforst; 9. Eichenwald zur Viehfuetterung - welche neun
Bestandteile in dem Wirtschaftsplan der catonischen Mustergueter
saemtlich wiederkehren.
Von dem hoeheren Reinertrag des Weinbaues gegenueber dem Kornbau zeugt
auch, dass nach dem im Jahre 637 (117) zwischen der Stadt Genua und den
ihr zinspflichtigen Doerfern ausgefaellten Schiedsspruch die Stadt von
dem Wein den Sechsten, von dem Getreide den Zwanzigsten als Erbzins
empfaengt.
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Von der roemischen Geldwirtschaft in aehnlicher Weise eine
zusammenfassende Darstellung zu geben, verbietet teils der Mangel von
Fachschriften aus dem roemischen Altertum ueber dieselbe, teils ihre
Natur selbst, die bei weitem mannigfaltiger und vielseitiger ist als
die Bodennutzung. Was sich ermitteln laesst, gehoert seinen Grundzuegen
nach vielleicht weniger noch als die Bodenwirtschaft den Roemern
eigentuemlich an, sondern ist vielmehr Gemeingut der gesamten antiken
Zivilisation, deren Grosswirtschaft begreiflicherweise eben wie die
heutige ueberall zusammenfiel. Im Geldwesen namentlich scheint das
kaufmaennische Schema zunaechst von den Griechen festgestellt und von
den Roemern nur aufgenommen worden zu sein. Dennoch sind die Schaerfe
der Durchfuehrung und die Weite des Massstabes eben hier so
eigentuemlich roemisch, dass der Geist der roemischen Oekonomie und
ihre Grossartigkeit im Guten wie im Schlimmen vor allem in der
Geldwirtschaft sich offenbart.
Der Ausgangspunkt der roemischen Geldwirtschaft war natuerlich das
Leihgeschaeft, und kein Zweig der kommerziellen Industrie ist von den
Roemern eifriger gepflegt worden als das Geschaeft des gewerbmaessigen
Geldverleihers (fenerator) und des Geldhaendlers oder des Bankiers
(argentarius). Das Kennzeichen einer entwickelten Geldwirtschaft, der
Uebergang der groesseren Kassefuehrung von den einzelnen Kapitalisten
auf den vermittelnden Bankier, der fuer seine Kunden Zahlung empfaengt
und leistet, Gelder belegt und aufnimmt und im In- und Ausland ihre
Geldgeschaefte vermittelt, ist schon in der catonischen Zeit
vollstaendig entwickelt. Aber die Bankiers machten nicht bloss die
Kassierer der Reichen in Rom, sondern drangen schon ueberall in die
kleinen Geschaefte ein und liessen immer haeufiger in den Provinzen und
Klientelstaaten sich nieder. Den Geldsuchenden vorzuschiessen fing
schon im ganzen Umfange des Reiches an sozusagen Monopol der Roemer zu
werden.
Eng damit verwandt war das unermessliche Gebiet der Entreprise. Das
System der mittelbaren Geschaeftsfuehrung durchdrang den ganzen
roemischen Verkehr. Der Staat ging voran, indem er all seine
komplizierteren Hebungen, alle Lieferungen, Leistungen und Bauten gegen
eine feste zu empfangende oder zu zahlende Summe an Kapitalisten oder
Kapitalistengesellschaften abgab. Aber auch Private gaben durchgaengig
in Akkord, was irgend in Akkord sich geben liess: die Bauten und die
Einbringung der Ernte und sogar die Regulierung der Erbschafts- und der
Konkursmasse, wobei der Unternehmer - gewoehnlich ein Bankier - die
saemtlichen Aktiva erhielt und dagegen sich verpflichtete, die Passiva
vollstaendig oder bis zu einem gewissen Prozentsatz zu berichtigen und
nach Umstaenden noch daraufzuzahlen.
Welche hervorragende Rolle in der roemischen Volkswirtschaft der
ueberseeische Handel bereits frueh gespielt hatte, ist seinerzeit
gezeigt worden; von dem weiteren Aufschwung, den derselbe in dieser
Periode nahm, zeugt die steigende Bedeutung der italischen Hafenzoelle
in der roemischen Finanzwirtschaft. Ausser den keiner weiteren
Auseinandersetzung beduerfenden Ursachen, durch die die Bedeutung des
ueberseeischen Handels stieg, ward derselbe noch kuenstlich gesteigert
durch die bevorrechtete Stellung, die die herrschende italische Nation
in den Provinzen einnahm, und durch die wohl jetzt schon in vielen
Klientelstaaten den Roemern und Latinern vertragsmaessig zustehende
Zollfreiheit.
Dagegen blieb die Industrie verhaeltnismaessig zurueck. Die Gewerke
waren freilich unentbehrlich, und es zeigen sich wohl auch Spuren, dass
sie bis zu einem gewissen Grade in Rom sich konzentrierten, wie denn
Cato dem kampanischen Landwirt anraet, seinen Bedarf an Sklavenkleidung
und Schuhzeug, an Pfluegen, Faessern und Schloessern in Rom zu kaufen.
Auch kann bei dem starken Verbrauch von Wollstoffen die Ausdehnung und
Eintraeglichkeit der Tuchfabrikation nicht bezweifelt werden ^12. Doch
zeigen sich keine Versuche, die gewerbsmaessige Industrie, wie sie in
Aegypten und Syrien bestand, nach Italien zu verpflanzen oder auch nur
sie im Auslande mit italischem Kapital zu betreiben. Zwar wurde auch in
Italien Flachs gebaut und Purpur bereitet, aber wenigstens die letztere
Industrie gehoerte wesentlich dem griechischen Tarent an, und ueberall
ueberwog hier wohl schon jetzt die Einfuhr von aegyptischem Linnen und
milesischem oder tyrischem Purpur die einheimische Fabrikation.
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^12 Die industrielle Bedeutung des roemischen Tuchgewerks ergibt sich
schon aus der merkwuerdigen Rolle, die die Walker in der roemischen
Komoedie spielen. Die Eintraeglichkeit der Walkergruben bezeugt Cato
(bei Plut. Cato mai. 21).
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Dagegen gehoert gewissermassen hierher die Pachtung oder der Kauf
ausseritalischer Laendereien durch roemische Kapitalisten, um daselbst
den Kornbau und die Viehzucht im grossen zu betreiben. Die Anfaenge
dieser spaeterhin in so enormen Verhaeltnissen sich entwickelnden
Spekulation fallen, namentlich auf Sizilien, wahrscheinlich schon in
diese Zeit; zumal da die den Sikelioten auferlegten
Verkehrsbeschraenkungen, wenn sie nicht dazu eingefuehrt waren, doch
wenigstens dahin wirken mussten, den davon befreiten roemischen
Spekulanten eine Art von Monopol fuer den Grundbesitzerwerb in die
Haende zu geben.
Der Geschaeftsbetrieb in all diesen verschiedenen Zweigen erfolgte
durchgaengig durch Sklaven. Der Geldverleiher und der Bankier
richteten, soweit ihr Geschaeftskreis reichte, Nebenkontore und
Zweigbanken unter Direktion ihrer Sklaven und Freigelassenen ein. Die
Gesellschaft, die vom Staate Hafenzoelle gepachtet hatte, stellte fuer
das Hebegeschaeft in jedem Bureau hauptsaechlich ihre Sklaven und
Freigelassenen an. Wer in Bauunternehmungen machte, kaufte sich
Architektensklaven; wer sich damit abgab, die Schauspiele oder
Fechterspiele fuer Rechnung der Beikommenden zu besorgen, erhandelte
oder erzog sich eine spielkundige Sklaventruppe oder eine Bande zum
Fechthandwerk abgerichteter Knechte. Der Kaufmann liess sich seine
Waren auf eigenen Schiffen unter der Fuehrung von Sklaven oder
Freigelassenen kommen und vertrieb sie wieder in derselben Weise im
Gross- oder Kleinverkehr. Dass der Betrieb der Bergwerke und der
Fabriken lediglich durch Sklaven erfolgte, braucht danach kaum gesagt
zu werden. Die Lage dieser Sklaven war freilich auch nicht
beneidenswert und durchgaengig unguenstiger als die der griechischen;
dennoch befanden, wenn von den letzten Klassen abgesehen wird, die
Industriesklaven sich im ganzen ertraeglicher als die Gutsknechte. Sie
hatten haeufiger Familie und faktisch selbstaendige Wirtschaft und die
Moeglichkeit, Freiheit und eigenes Vermoegen zu erwerben, lag ihnen
nicht fern. Daher waren diese Verhaeltnisse die rechte Pflanzschule der
Emporkoemmlinge aus dem Sklavenstand, welche durch Bediententugend und
oft durch Bedientenlaster in die Reihen der roemischen Buerger und
nicht selten zu grossem Wohlstand gelangten und sittlich, oekonomisch
und politisch wenigstens ebensoviel wie die Sklaven selbst zum Ruin des
roemischen Gemeinwesens beigetragen haben.
Der roemische Geschaeftsverkehr dieser Epoche ist der gleichzeitigen
politischen Machtentwicklung vollkommen ebenbuertig und in seiner Art
nicht minder grossartig. Wer ein anschauliches Bild von der
Lebendigkeit des Verkehrs mit dem Ausland zu haben wuenscht, braucht
nur die Literatur, namentlich die Lustspiele dieser Zeit aufzuschlagen,
in denen der phoenikische Handelsmann phoenikisch redend auf die Buehne
gebracht wird und der Dialog von griechischen und halbgriechischen
Worten und Phrasen wimmelt. Am bestimmtesten aber laesst sich die
Ausdehnung und Intensitaet des roemischen Geschaeftsverkehrs in den
Muenz- und Geldverhaeltnissen verfolgen. Der roemische Denar hielt
voellig Schritt mit den roemischen Legionen. Dass die sizilischen
Muenzstaetten, zuletzt im Jahre 542 (212) die syrakusanische, infolge
der roemischen Eroberung geschlossen oder doch auf Kleinmuenze
beschraenkt wurden und in Sizilien und Sardinien der Denar wenigstens
neben dem aelteren Silbercourant und wahrscheinlich sehr bald
ausschliesslich gesetzlichen Kurs erhielt, wurde schon gesagt. Ebenso
rasch, wo nicht noch rascher, drang die roemische Silbermuenze in
Spanien ein, wo die grossen Silbergruben bestanden und eine aeltere
Landesmuenze so gut wie nicht vorhanden war; sehr frueh haben die
spanischen Staedte sogar angefangen, auf roemischen Fuss zu muenzen.
Ueberhaupt bestand, da Karthago nur in beschraenktem Umfang muenzte,
ausser der roemischen keine einzige bedeutende Muenzstaette im
westlichen Mittelmeergebiet mit Ausnahme derjenigen von Massalia und
etwa noch der Muenzstaetten der illyrischen Griechen in Apollonia und
Dyrrhachion. Diese wurden demnach, als die Roemer anfingen sich im
Pogebiet festzusetzen, um 525 (229) dem roemischen Fuss in der Art
unterworfen, dass ihnen zwar die Silberpraegung blieb, sie aber
durchgaengig, namentlich die Massalioten, veranlasst wurden, ihre
Drachme auf das Gewicht des roemischen Dreivierteldenars zu regulieren,
den denn auch die roemische Regierung ihrerseits unter dem Namen der
Victoriamuenze (victoriatus) zunaechst fuer Oberitalien zu praegen
begann. Dieses neue von dem roemischen abhaengige System beherrschte
nicht bloss das massaliotische, oberitalische und illyrische Gebiet,
sondern es gingen auch diese Muenzen in die noerdlichen
Barbarenlandschaften, namentlich die massaliotischen in die
Alpengegenden das ganze Rhonegebiet hinauf und die illyrischen bis
hinein in das heutige Siebenbuergen. Auf die oestliche Haelfte des
Mittelmeergebiets erstreckte in dieser Epoche wie die unmittelbare
roemische Herrschaft so auch die roemische Muenze sich noch nicht;
dafuer aber trat hier der rechte und naturgemaesse Vermittler des
internationalen und ueberseeischen Handels, das Gold, ein. Zwar die
roemische Regierung hielt in ihrer streng konservativen Art, abgesehen
von einer voruebergehenden, durch die Finanzbedraengnis waehrend des
Hannibalischen Krieges veranlassten Goldpraegung, unwandelbar daran
fest, ausser dem national-italischen Kupfer nichts als Silber zu
schlagen; aber der Verkehr hatte bereits solche Verhaeltnisse
angenommen, dass er auch ohne Muenze mit dem Golde nach dem Gewicht
auszukommen vermochte. Von dem Barbestande, der im Jahre 597 (157) in
der roemischen Staatskasse lag, war kaum ein Sechstel gepraegtes oder
ungepraegtes Silber, fuenf Sechstel Gold in Barren ^13, und ohne
Zweifel fanden sich in allen Kassen der groesseren roemischen
Kapitalisten die edlen Metalle wesentlich in dem gleichen
Verhaeltnisse. Bereits damals also nahm das Gold im Grossverkehr die
erste Stelle ein und ueberwog, wie hieraus weiter geschlossen werden
darf, im allgemeinen Verkehr derjenige mit dem Ausland und namentlich
mit dem seit Philipp und Alexander dem Grossen zum Goldcourant
uebergegangenen Osten.
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^13 Es lagen in der Kasse 17410 roemische Pfund Gold, 22070 Pfund
ungepraegten, 18230 Pfund gepraegten Silbers. Das Legalverhaeltnis des
Goldes zum Silber war 1 Pfund Gold = 4000 Sesterzen oder 1:11,91.
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Der Gesamtgewinn aus diesem ungeheuren Geschaeftsverkehr der roemischen
Kapitalisten floss ueber kurz oder lang in Rom zusammen; denn soviel
dieselben auch ins Ausland gingen, siedelten sie doch sich dort nicht
leicht dauernd an, sondern kehrten frueher oder spaeter zurueck nach
Rom, indem sie ihr gewonnenes Vermoegen entweder realisierten und in
Italien anlegten oder auch mit den erworbenen Kapitalien und
Verbindungen den Geschaeftsbetrieb von Rom aus fortsetzten. Die
Gelduebermacht Roms gegen die uebrige zivilisierte Welt war denn auch
vollkommen ebenso entschieden wie seine politische und militaerische.
Rom stand in dieser Beziehung den uebrigen Laendern aehnlich gegenueber
wie heutzutage England dem Kontinent - wie denn ein Grieche von dem
juengeren Scipio Africanus sagt, dass er “fuer einen Roemer” nicht
reich gewesen sei. Was man in dem damaligen Rom unter Reichtum
verstand, kann man ungefaehr danach abnehmen, dass Lucius Paullus bei
einem Vermoegen von 100000 Talern (60 Talente) nicht fuer einen reichen
Senator galt, und dass eine Mitgift, wie jede der Toechter des aelteren
Scipio Africanus sie erhielt, von 90000 Talern (50 Talente) als
angemessene Aussteuer eines vornehmen Maedchens angesehen ward,
waehrend der reichste Grieche dieses Jahrhunderts nicht mehr als eine
halbe Million Taler (300 Talente) im Vermoegen hatte.
Es war denn auch kein Wunder, dass der kaufmaennische Geist sich der
Nation bemaechtigte, oder vielmehr - denn er war nicht neu in Rom -,
dass daselbst das Kapitalistentum jetzt alle uebrigen Richtungen und
Stellungen des Lebens durchdrang und verschlang und der Ackerbau wie
das Staatsregiment anfingen, Kapitalistenentreprisen zu werden. Die
Erhaltung und Mehrung des Vermoegens war durchaus ein Teil der
oeffentlichen und der Privatmoral. “Einer Witwe Habe mag sich mindern”,
schrieb Cato in dem fuer seinen Sohn aufgesetzten Lebenskatechismus,
“der Mann muss sein Vermoegen mehren, und derjenige ist ruhmwuerdig und
goettlichen Geistes voll, dessen Rechnungsbuecher bei seinem Tode
nachweisen, dass er mehr hinzuerworben als ererbt hat”. Wo darum
Leistung und Gegenleistung sich gegenueberstehen, wird jedes auch ohne
irgendwelche Foermlichkeit abgeschlossene Geschaeft respektiert, und
wenn nicht durch das Gesetz, doch durch kaufmaennische Gewohnheit und
Gerichtsgebrauch erforderlichenfalls dem verletzten Teil das Klagerecht
zugestanden ^14; aber das formlose Schenkungsversprechen ist nichtig in
der rechtlichen Theorie wie in der Praxis. In Rom, sagt Polybios,
schenkt keiner keinem, wenn er nicht muss, und niemand zahlt einen
Pfennig vor dem Verfalltag, auch unter nahen Angehoerigen nicht. Sogar
die Gesetzgebung ging ein auf diese kaufmaennische Moral, die in allem
Weggeben ohne Entgelt eine Verschleuderung findet; das Geben von
Geschenken und Vermaechtnissen, die Uebernahme von Buergschaften wurden
in dieser Zeit durch Buergerschaftsschluss beschraenkt, die
Erbschaften, wenn sie nicht an die naechsten Verwandten fielen,
wenigstens besteuert. Im engsten Zusammenhang damit durchdrang die
kaufmaennische Puenktlichkeit, Ehrlichkeit und Respektabilitaet das
ganze roemische Leben. Buch ueber seine Ausgabe und Einnahme zu
fuehren, ist jeder ordentliche Mann sittlich verpflichtet - wie es denn
auch in jedem wohleingerichteten Hause ein besonderes Rechnungszimmer
(tablinum) gab -, und jeder traegt Sorge, dass er nicht ohne letzten
Willen aus der Welt scheide; es gehoerte zu den drei Dingen, die Cato
in seinem Leben bereut zu haben bekennt, dass er einen Tag ohne
Testament gewesen sei. Die gerichtliche Beweiskraft, ungefaehr wie wir
sie den kaufmaennischen Buechern beizulegen pflegen, kam nach
roemischer Uebung jenen Hausbuechern durchgaengig zu. Das Wort des
unbescholtenen Mannes galt nicht bloss gegen ihn, sondern auch zu
seinen eigenen Gunsten: bei Differenzen unter rechtschaffenen Leuten
war nichts gewoehnlicher als sie durch einen, von der einen Partei
geforderten und von der anderen geleisteten Eid zu schlichten, womit
sie sogar rechtlich als erledigt galten; und den Geschworenen schrieb
eine traditionelle Regel vor, in Ermangelung von Beweisen zunaechst
fuer den unbescholtenen gegen den bescholtenen Mann und nur bei
gleicher Reputierlichkeit beider Parteien fuer den Beklagten zu
sprechen ^15. Die konventionelle Respektabilitaet tritt namentlich in
der scharfen und immer schaerferen Auspraegung des Satzes hervor, dass
kein anstaendiger Mann sich fuer persoenliche Dienstleistungen bezahlen
lassen duerfe. Darum erhielten denn nicht bloss Beamte, Offiziere,
Geschworene, Vormuender und ueberhaupt alle mit oeffentlichen
Verrichtungen beauftragten anstaendigen Maenner keine andere Verguetung
fuer ihre Dienstleistungen als hoechstens den Ersatz ihrer Auslagen,
sondern es wurden auch die Dienste, welche Bekannte (amici) sich
untereinander leisten: Verbuergung, Vertretung im Prozess, Aufbewahrung
(depositum), Gebrauchsueberlassung der nicht zum Vermieten bestimmten
Gegenstaende (commodatum), ueberhaupt Geschaeftsverwaltung und
Besorgung (procuratio) nach demselben Grundsatz behandelt, so dass es
unschicklich war, dafuer eine Verguetung zu empfangen, und eine Klage
selbst auf die versprochene nicht gestattet ward. Wie vollstaendig der
Mensch im Kaufmann aufging, zeigt wohl am schaerfsten die Ersetzung des
Duells, auch des politischen, in dem roemischen Leben dieser Zeit durch
die Geldwette und den Prozess. Die gewoehnliche Form, um persoenliche
Ehrenfragen zu erledigen, war die, dass zwischen dem Beleidiger und dem
Beleidigten um die Wahrheit oder Falschheit der beleidigenden
Behauptung gewettet und im Wege der Einklagung der Wettsumme die
Tatfrage in aller Form rechtens vor die Geschworenen gebracht ward; die
Annahme einer solchen, von dem Beleidigten oder dem Beleidiger
angebotenen Wette war, ganz wie heutzutage die der Ausforderung zum
Zweikampf rechtlich freigestellt, aber ehrenhafterweise oft nicht zu
vermeiden.
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^14 Darauf beruht die Klagbarkeit des Kauf-, Miet-,
Gesellschaftsvertrags und ueberhaupt die ganze Lehre von den nicht
formalen klagbaren Vertraegen.
^15 Die Hauptstelle darueber ist das Fragment Catos bei Gell. 14, 2.
Auch fuer den Literalkontrakt, das heisst die lediglich auf die
Eintragung des Schuldpostens in das Rechnungsbuch des Glaeubigers
basierte Forderung, gibt diese rechtliche Beruecksichtigung der
persoenlichen Glaubwuerdigkeit der Partei, selbst wo es sich um ihr
Zeugnis in eigener Sache handelt, den Schluessel; und daher ist auch,
als spaeter diese kaufmaennische Reputierlichkeit aus dem roemischen
Leben entwich, der Literalkontrakt nicht gerade abgeschafft worden,
aber von selber verschwunden.
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Eine der wichtigsten Folgen dieses mit einer dem Nichtgeschaeftsmann
schwer fasslichen Intensitaet auftretenden Kaufmannstums war die
ungemeine Steigerung des Assoziationswesens. In Rom erhielt dasselbe
noch besondere Nahrung durch das schon oft erwaehnte System der
Regierung, ihre Geschaefte durch Mittelsmaenner beschaffen zu lassen;
denn bei dem Umfang dieser Verrichtungen war es natuerlich und wohl
auch der groesseren Sicherheit wegen oft vom Staate vorgeschrieben,
dass nicht einzelne Kapitalisten, sondern Kapitalistengesellschaften
diese Pachtungen und Lieferungen uebernahmen. Nach dem Muster dieser
Unternehmungen organisierte sich der gesamte Grossverkehr. Es finden
sogar sich Spuren, dass fuer das Assoziationswesen so charakteristische
Zusammentreten der konkurrierenden Gesellschaften zur
gemeinschaftlichen Aufstellung von Monopolpreisen auch bei den Roemern
vorgekommen ist ^16. Namentlich in den ueberseeischen und den sonst mit
bedeutendem Risiko verbundenen Geschaeften nahm das Assoziationswesen
eine solche Ausdehnung an, dass es praktisch an die Stelle der dem
Altertum unbekannten Assekuranzen trat. Nichts war gewoehnlicher als
das sogenannte Seedarlehen, das heutige Grossaventurgeschaeft, wodurch
Gefahr und Gewinn des ueberseeischen Handels sich auf die Eigentuemer
von Schiff und Ladung und die saemtlichen fuer diese Fahrt
kreditierenden Kapitalisten verhaeltnismaessig verteilt. Es war aber
ueberhaupt roemische Wirtschaftsregel, sich lieber bei vielen
Spekulationen mit kleinen Parten zu beteiligen, als selbstaendig zu
spekulieren; Cato riet dem Kapitalisten, nicht ein einzelnes Schiff mit
seinem Gelde auszuruesten, sondern mit neunundvierzig andern
Kapitalisten zusammen fuenfzig Schiffe auszusenden und an jedem zum
fuenfzigsten Teil sich zu interessieren. Die hierdurch herbeigefuehrte
groessere Verwicklung der Geschaeftsfuehrung uebertrug der roemische
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