Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 09

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Zahlbegriff, als vielmehr große Einheit als Maß (zu Verkürzung der
|256.25| Zahlreihen) für die Einbildungskraft gegeben wird. Ein Baum,
den wir nach Mannshöhe schätzen, giebt allenfalls einen Maßstab für
einen Berg; und wenn dieser etwa eine Meile hoch wäre, kann er zur
Einheit für die Zahl, welche den Erddurchmesser ausdrückt, dienen, um
den letzteren anschaulich zu machen, der Erddurchmesser für das uns
bekannte Planetensystem, |256.30| #96# dieses für das der Milchstraße;
und die unermeßliche Menge solcher Milchstraßensysteme unter dem Namen
der Nebelsterne, welche vermuthlich wiederum ein dergleichen System
unter sich ausmachen, lassen uns hier keine Gränzen erwarten. Nun liegt
das Erhabene bei der ästhetischen Beurtheilung eines so unermeßlichen
Ganzen nicht sowohl in der |256.35| Größe der Zahl, als darin, daß wir
im Fortschritte immer auf desto größere Einheiten gelangen; wozu die
systematische Abtheilung des Weltgebäudes beiträgt, die uns alles
Große in der Natur immer wiederum als klein, eigentlich aber unsere
Einbildungskraft in ihrer ganzen Gränzlosigkeit und mit ihr die Natur
als gegen die Ideen der Vernunft, wenn sie eine ihnen angemessene
Darstellung verschaffen soll, verschwindend vorstellt. |257.5|

§ 27.
Von der Qualität des Wohlgefallens in der Beurtheilung des Erhabenen.
Das Gefühl der Unangemessenheit unseres Vermögens zur Erreichung einer
Idee, =die für uns Gesetz ist=, ist ACHTUNG. Nun ist die |257.10|
Idee der Zusammenfassung einer jeden Erscheinung, die uns gegeben
werden mag, in die Anschauung eines Ganzen eine solche, welche
uns durch ein Gesetz der Vernunft auferlegt ist, die kein anderes
bestimmtes, für jedermann gültiges und unveränderliches Maß erkennt,
als das Absolut-Ganze. #97# Unsere Einbildungskraft aber beweiset
selbst in ihrer größten Anstrengung |257.15| in Ansehung der von ihr
verlangten Zusammenfassung eines gegebenen Gegenstandes in ein Ganzes
der Anschauung (mithin zur Darstellung der Idee der Vernunft) ihre
Schranken und Unangemessenheit, doch aber zugleich ihre Bestimmung zur
Bewirkung der Angemessenheit mit derselben als einem Gesetze. Also
ist das Gefühl des Erhabenen in |257.20| der Natur Achtung für unsere
eigene Bestimmung, die wir einem Objecte der Natur durch eine gewisse
Subreption (Verwechselung einer Achtung für das Object statt der für
die Idee der Menschheit in unserm Subjecte) beweisen, welches uns die
Überlegenheit der Vernunftbestimmung unserer Erkenntnißvermögen über
das größte Vermögen der Sinnlichkeit gleichsam |257.25| anschaulich
macht.
Das Gefühl des Erhabenen ist also ein Gefühl der Unlust aus
der Unangemessenheit der Einbildungskraft in der ästhetischen
Größenschätzung zu der Schätzung durch die Vernunft und eine dabei
zugleich erweckte Lust aus der Übereinstimmung eben dieses Urtheils
der Unangemessenheit des |257.30| größten sinnlichen Vermögens mit
Vernunftideen, sofern die Bestrebung zu denselben doch für uns Gesetz
ist. Es ist nämlich für uns Gesetz (der Vernunft) und gehört zu
unserer Bestimmung, alles, was die Natur als Gegenstand der Sinne
für uns Großes enthält, in Vergleichung mit Ideen der Vernunft
für klein zu schätzen; und was das Gefühl dieser übersinnlichen
|257.35| #98# Bestimmung in uns rege macht, stimmt zu jenem Gesetze
zusammen. Nun ist die größte Bestrebung der Einbildungskraft in
Darstellung der Einheit für die Größenschätzung eine Beziehung auf
etwas =Absolut-Großes=, folglich auch eine Beziehung auf das Gesetz
der Vernunft, dieses allein zum obersten Maße der Größen anzunehmen.
Also ist die innere Wahrnehmung der Unangemessenheit alles sinnlichen
Maßstabes zur Größenschätzung |258.5| der Vernunft eine Übereinstimmung
mit Gesetzen derselben und eine Unlust, welche das Gefühl unserer
übersinnlichen Bestimmung in uns rege macht, nach welcher es zweckmäßig
ist, mithin Lust ist, jeden Maßstab der Sinnlichkeit den Ideen der
Vernunft unangemessen zu finden.
Das Gemüth fühlt sich in der Vorstellung des Erhabenen in der
|258.10| Natur =bewegt=: da es in dem ästhetischen Urtheile über das
Schöne derselben in =ruhiger= Contemplation ist. Diese Bewegung kann
(vornehmlich in ihrem Anfange) mit einer Erschütterung verglichen
werden, d. i. mit einem schnellwechselnden Abstoßen und Anziehen eben
desselben Objects. Das Überschwengliche für die Einbildungskraft (bis
zu welchem sie |258.15| in der Auffassung der Anschauung getrieben
wird) ist gleichsam ein Abgrund, worin sie sich selbst zu verlieren
fürchtet; aber doch auch für die Idee der Vernunft vom Übersinnlichen
nicht überschwenglich, sondern gesetzmäßig, eine solche Bestrebung der
Einbildungskraft hervorzubringen: #99# mithin in eben dem Maße wiederum
anziehend, als es für die bloße |258.20| Sinnlichkeit abstoßend war.
Das Urtheil selber bleibt aber hiebei immer nur ästhetisch, weil
es, ohne einen bestimmten Begriff vom Objecte zum Grunde zu haben,
bloß das subjective Spiel der Gemüthskräfte (Einbildungskraft und
Vernunft) selbst durch ihren Contrast als harmonisch vorstellt. Denn
so wie Einbildungskraft und =Verstand= in der Beurtheilung |258.25|
des Schönen durch ihre Einhelligkeit, so bringen Einbildungskraft und
=Vernunft= hier durch ihren Widerstreit subjective Zweckmäßigkeit der
Gemüthskräfte hervor: nämlich ein Gefühl, daß wir reine, selbstständige
Vernunft haben, oder ein Vermögen der Größenschätzung, dessen
Vorzüglichkeit durch nichts anschaulich gemacht werden kann, als
durch die Unzulänglichkeit |258.30| desjenigen Vermögens, welches in
Darstellung der Größen (sinnlicher Gegenstände) selbst unbegränzt ist.
Messung eines Raums (als Auffassung) ist zugleich Beschreibung
desselben, mithin objective Bewegung in der Einbildung und ein
Progressus; die Zusammenfassung der Vielheit in die Einheit,
nicht des Gedankens, |258.35| sondern der Anschauung, mithin des
Successiv-Aufgefaßten in einen Augenblick, ist dagegen ein Regressus,
der die Zeitbedingung im Progressus der Einbildungskraft wieder
aufhebt und das =Zugleichsein= anschaulich macht. Sie ist also (da
die Zeitfolge eine Bedingung des innern Sinnes und einer Anschauung
ist) eine subjective Bewegung der #100# Einbildungskraft, wodurch sie
dem innern Sinne Gewalt anthut, die desto merklicher sein muß, je
größer das Quantum ist, welches die Einbildungskraft |259.5| in eine
Anschauung zusammenfaßt. Die Bestrebung also, ein Maß für Größen in
eine einzelne Anschauung aufzunehmen, welches aufzufassen merkliche
Zeit erfordert, ist eine Vorstellungsart, welche, subjectiv betrachtet,
zweckwidrig, objectiv aber zur Größenschätzung erforderlich, mithin
zweckmäßig ist: wobei aber doch eben dieselbe Gewalt, die dem Subjecte
|259.10| durch die Einbildungskraft widerfährt, =für die ganze
Bestimmung= des Gemüths als zweckmäßig beurtheilt wird.
Die =Qualität= des Gefühls des Erhabenen ist: daß sie ein Gefühl der
Unlust über das ästhetische Beurtheilungsvermögen an einem Gegenstande
ist, die darin doch zugleich als zweckmäßig vorgestellt wird; welches
|259.15| dadurch möglich ist, daß das eigne Unvermögen das Bewußtsein
eines unbeschränkten Vermögens desselben Subjects entdeckt, und das
Gemüth das letztere nur durch das erstere ästhetisch beurtheilen kann.
In der logischen Größenschätzung ward die Unmöglichkeit, durch den
Progressus der Messung der Dinge der Sinnenwelt in Zeit und Raum
|259.20| jemals zur absoluten Totalität zu gelangen, für objectiv,
d. i. eine Unmöglichkeit, das Unendliche als gegeben zu =denken=,
und nicht als bloß #101# subjectiv, d. i. als Unvermögen es zu
=fassen=, erkannt: weil da auf den Grad der Zusammenfassung in
eine Anschauung als Maß gar nicht gesehen wird, sondern alles auf
einen Zahlbegriff ankommt. Allein in einer |259.25| ästhetischen
Größenschätzung muß der Zahlbegriff wegfallen oder verändert werden,
und die Comprehension der Einbildungskraft zur Einheit des Maßes
(mithin mit Vermeidung der Begriffe von einem Gesetze der successiven
Erzeugung der Größenbegriffe) ist allein für sie zweckmäßig. — Wenn
nun eine Größe beinahe das Äußerste unseres Vermögens der |259.30|
Zusammenfassung in eine Anschauung erreicht, und die Einbildungskraft
doch durch Zahlgrößen (für die wir uns unseres Vermögens als
unbegränzt bewußt sind) zur ästhetischen Zusammenfassung in eine
größere Einheit aufgefordert wird, so fühlen wir uns im Gemüth als
ästhetisch in Gränzen eingeschlossen; aber die Unlust wird doch in
Hinsicht auf die |259.35| nothwendige Erweiterung der Einbildungskraft
zur Angemessenheit mit dem, was in unserm Vermögen der Vernunft
unbegränzt ist, nämlich der Idee des absoluten Ganzen, mithin
die Unzweckmäßigkeit des Vermögens der Einbildungskraft doch für
Vernunftideen und deren Erweckung als zweckmäßig vorgestellt. Eben
dadurch wird aber das ästhetische Urtheil selbst subjectiv-zweckmäßig
für die Vernunft, als Quell der Ideen, d. i. einer solchen
intellectuellen Zusammenfassung, für die alle ästhetische klein |260.5|
ist; und der Gegenstand wird als erhaben mit einer Lust aufgenommen,
#102# die nur vermittelst einer Unlust möglich ist.

B.
Vom Dynamisch-Erhabenen der Natur.

§ 28. |260.10|
Von der Natur als einer Macht.
=Macht= ist ein Vermögen, welches großen Hindernissen überlegen ist.
Eben dieselbe heißt eine =Gewalt=, wenn sie auch dem Widerstande
dessen, was selbst Macht besitzt, überlegen ist. Die Natur, im
ästhetischen Urtheile als Macht, die über uns keine Gewalt hat,
betrachtet, ist =dynamisch-erhaben=. |260.15|
Wenn von uns die Natur dynamisch als erhaben beurtheilt werden soll,
so muß sie als Furcht erregend vorgestellt werden (obgleich nicht
umgekehrt jeder Furcht erregende Gegenstand in unserm ästhetischen
Urtheile erhaben gefunden wird). Denn in der ästhetischen Beurtheilung
(ohne |260.20| Begriff) kann die Überlegenheit über Hindernisse nur
nach der Größe des Widerstandes beurtheilt werden. Nun ist aber das,
dem wir zu widerstehen bestrebt sind, ein Übel und, wenn wir unser
Vermögen demselben nicht gewachsen finden, ein Gegenstand der Furcht.
Also kann für die ästhetische Urtheilskraft die Natur nur sofern
als Macht, mithin dynamisch-erhaben |260.25| gelten, sofern sie als
Gegenstand der Furcht betrachtet wird. #103#
Man kann aber einen Gegenstand als =furchtbar= betrachten, ohne sich
=vor= ihm zu fürchten, wenn wir ihn nämlich so beurtheilen, daß wir
uns bloß den Fall =denken=, da wir ihm etwa Widerstand thun wollten,
und daß alsdann aller Widerstand bei weitem vergeblich sein würde. So
|260.30| fürchtet der Tugendhafte Gott, ohne sich vor ihm zu fürchten,
weil er ihm und seinen Geboten widerstehen zu wollen sich als keinen
von =ihm= besorglichen Fall denkt. Aber auf jeden solchen Fall, den er
als an sich nicht unmöglich denkt, erkennt er ihn als furchtbar.
Wer sich fürchtet, kann über das Erhabene der Natur gar nicht
urtheilen, so wenig als der, welcher durch Neigung und Appetit
eingenommen ist, über das Schöne. Jener flieht den Anblick eines
Gegenstandes, |261.5| der ihm Scheu einjagt; und es ist unmöglich, an
einem Schrecken, der ernstlich gemeint wäre, Wohlgefallen zu finden.
Daher ist die Annehmlichkeit aus dem Aufhören einer Beschwerde das
=Frohsein=. Dieses aber, wegen der Befreiung von einer Gefahr, ist ein
Frohsein mit dem Vorsatze, sich derselben nie mehr auszusetzen; ja man
mag an jene Empfindung |261.10| nicht einmal gerne zurückdenken, weit
gefehlt, daß man die Gelegenheit dazu selbst aufsuchen sollte.
Kühne, überhangende, gleichsam drohende Felsen, am Himmel sich #104#
aufthürmende Donnerwolken, mit Blitzen und Krachen einherziehend,
Vulcane in ihrer ganzen zerstörenden Gewalt, Orkane mit ihrer
zurückgelassenen |261.15| Verwüstung, der gränzenlose Ocean, in
Empörung gesetzt, ein hoher Wasserfall eines mächtigen Flusses u. d.
gl. machen unser Vermögen zu widerstehen in Vergleichung mit ihrer
Macht zur unbedeutenden Kleinigkeit. Aber ihr Anblick wird nur um desto
anziehender, je furchtbarer er ist, wenn wir uns nur in Sicherheit
befinden; und wir nennen |261.20| diese Gegenstände gern erhaben, weil
sie die Seelenstärke über ihr gewöhnliches Mittelmaß erhöhen und ein
Vermögen zu widerstehen von ganz anderer Art in uns entdecken lassen,
welches uns Muth macht, uns mit der scheinbaren Allgewalt der Natur
messen zu können.
Denn so wie wir zwar an der Unermeßlichkeit der Natur und der
|261.25| Unzulänglichkeit unseres Vermögens einen der ästhetischen
Größenschätzung ihres =Gebiets= proportionirten Maßstab zu nehmen
unsere eigene Einschränkung, gleichwohl aber doch auch an unserm
Vernunftvermögen zugleich einen andern, nicht-sinnlichen Maßstab,
welcher jene Unendlichkeit selbst als Einheit unter sich hat, gegen
den alles in der Natur klein ist, |261.30| mithin in unserm Gemüthe
eine Überlegenheit über die Natur selbst in ihrer Unermeßlichkeit
fanden: so giebt auch die Unwiderstehlichkeit ihrer Macht uns, als
Naturwesen betrachtet, zwar unsere physische Ohnmacht zu #105#
erkennen, aber entdeckt zugleich ein Vermögen, uns als von ihr
unabhängig zu beurtheilen, und eine Überlegenheit über die Natur,
worauf sich |261.35| eine Selbsterhaltung von ganz andrer Art gründet,
als diejenige ist, die von der Natur außer uns angefochten und in
Gefahr gebracht werden kann, wobei die Menschheit in unserer Person
unerniedrigt bleibt, obgleich der Mensch jener Gewalt unterliegen
müßte. Auf solche Weise wird die Natur in unserm ästhetischen Urtheile
nicht, sofern sie furchterregend ist, als erhaben beurtheilt, sondern
weil sie unsere Kraft (die nicht Natur ist) in uns aufruft, um das,
wofür wir besorgt sind, (Güter, Gesundheit und |262.5| Leben) als klein
und daher ihre Macht (der wir in Ansehung dieser Stücke allerdings
unterworfen sind) für uns und unsere Persönlichkeit demungeachtet
doch für keine solche Gewalt anzusehen, unter die wir uns zu beugen
hätten, wenn es auf unsre höchste Grundsätze und deren Behauptung oder
Verlassung ankäme. Also heißt die Natur hier erhaben, bloß weil sie
|262.10| die Einbildungskraft zu Darstellung derjenigen Fälle erhebt,
in welchen das Gemüth die eigene Erhabenheit seiner Bestimmung selbst
über die Natur sich fühlbar machen kann.
Diese Selbstschätzung verliert dadurch nichts, daß wir uns sicher sehen
müssen, um dieses begeisternde Wohlgefallen zu empfinden; mithin, weil
|262.15| es mit der Gefahr nicht Ernst ist, es auch (wie es scheinen
möchte) mit der Erhabenheit unseres Geistesvermögens eben so wenig
Ernst sein möchte. #106# Denn das Wohlgefallen betrifft hier nur die
sich in solchem Falle entdeckende =Bestimmung= unseres Vermögens, so
wie die Anlage zu demselben in unserer Natur ist; indessen daß die
Entwickelung und Übung |262.20| desselben uns überlassen und obliegend
bleibt. Und hierin ist Wahrheit, so sehr sich auch der Mensch, wenn er
seine Reflexion bis dahin erstreckt, seiner gegenwärtigen wirklichen
Ohnmacht bewußt sein mag.
Dieses Princip scheint zwar zu weit hergeholt und vernünftelt, mithin
für ein ästhetisches Urtheil überschwenglich zu sein: allein die
Beobachtung |262.25| des Menschen beweiset das Gegentheil, und daß
es den gemeinsten Beurtheilungen zum Grunde liegen kann, ob man sich
gleich desselben nicht immer bewußt ist. Denn was ist das, was selbst
dem Wilden ein Gegenstand der größten Bewunderung ist? Ein Mensch,
der nicht erschrickt, der sich nicht fürchtet, also der Gefahr nicht
weicht, zugleich aber |262.30| mit völliger Überlegung rüstig zu Werke
geht. Auch im allergesittetsten Zustande bleibt diese vorzügliche
Hochachtung für den Krieger; nur daß man noch dazu verlangt, daß er
zugleich alle Tugenden des Friedens, Sanftmuth, Mitleid und selbst
geziemende Sorgfalt für seine eigne Person, beweise: eben darum weil
daran die Unbezwinglichkeit seines Gemüths |262.35| durch Gefahr
erkannt wird. Daher mag man noch so viel in der Vergleichung des
Staatsmanns mit dem Feldherrn über die Vorzüglichkeit der #107#
Achtung, die einer vor dem andern verdient, streiten; das ästhetische
Urtheil entscheidet für den letztern. Selbst der Krieg, wenn er mit
Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird,
hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des
Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je
mehreren Gefahren |263.5| es ausgesetzt war und sich muthig darunter
hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen
Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und
Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu
erniedrigen pflegt.
Wider diese Auflösung des Begriffs des Erhabenen, sofern dieses der
|263.10| Macht beigelegt wird, scheint zu streiten: daß wir Gott im
Ungewitter, im Sturm, im Erdbeben u. d. gl. als im Zorn, zugleich
aber auch in seiner Erhabenheit sich darstellend vorstellig zu machen
pflegen, wobei doch die Einbildung einer Überlegenheit unseres Gemüths
über die Wirkungen und, wie es scheint, gar über die Absichten einer
solchen Macht Thorheit |263.15| und Frevel zugleich sein würde. Hier
scheint kein Gefühl der Erhabenheit unserer eigenen Natur, sondern
vielmehr Unterwerfung, Niedergeschlagenheit und Gefühl der gänzlichen
Ohnmacht die Gemüthsstimmung zu sein, die sich für die Erscheinung
eines solchen Gegenstandes schickt und auch gewöhnlichermaßen mit der
Idee desselben bei dergleichen Naturbegebenheit |263.20| verbunden zu
sein pflegt. In der Religion überhaupt scheint Niederwerfen, #108#
Anbetung mit niederhängendem Haupte, mit zerknirschten, angstvollen
Geberden und Stimmen das einzig schickliche Benehmen in Gegenwart der
Gottheit zu sein, welches daher auch die meisten Völker angenommen
haben und noch beobachten. Allein diese Gemüthsstimmung ist auch bei
|263.25| weitem nicht mit der Idee der =Erhabenheit= einer Religion
und ihres Gegenstandes an sich und nothwendig verbunden. Der Mensch,
der sich wirklich fürchtet, weil er dazu in sich Ursache findet,
indem er sich bewußt ist, mit seiner verwerflichen Gesinnung wider
eine Macht zu verstoßen, deren Wille unwiderstehlich und zugleich
gerecht ist, befindet sich gar nicht |263.30| in der Gemüthsfassung,
um die göttliche Größe zu bewundern, wozu eine Stimmung zur ruhigen
Contemplation und ganz freies Urtheil erforderlich ist. Nur alsdann,
wenn er sich seiner aufrichtigen gottgefälligen Gesinnung bewußt ist,
dienen jene Wirkungen der Macht, in ihm die Idee der Erhabenheit
dieses Wesens zu erwecken, sofern er eine dessen Willen |263.35|
gemäße Erhabenheit der Gesinnung bei sich selbst erkennt und dadurch
über die Furcht vor solchen Wirkungen der Natur, die er nicht als
Ausbrüche seines Zorns ansieht, erhoben wird. Selbst die Demuth als
unnachsichtliche Beurtheilung seiner Mängel, die sonst beim Bewußtsein
guter Gesinnungen leicht mit der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur
bemäntelt werden könnten, ist eine erhabene Gemüthsstimmung, sich
willkürlich #109# dem Schmerze der Selbstverweise zu unterwerfen, um
die Ursache dazu |264.5| nach und nach zu vertilgen. Auf solche Weise
allein unterscheidet sich innerlich Religion von Superstition, welche
letztere nicht Ehrfurcht für das Erhabene, sondern Furcht und Angst
vor dem übermächtigen Wesen, dessen Willen der erschreckte Mensch
sich unterworfen sieht, ohne ihn doch hochzuschätzen, im Gemüthe
gründet: woraus denn freilich nichts als Gunstbewerbung |264.10|
und Einschmeichelung statt einer Religion des guten Lebenswandels
entspringen kann.
Also ist die Erhabenheit in keinem Dinge der Natur, sondern nur in
unserm Gemüthe enthalten, sofern wir der Natur in uns und dadurch
auch der Natur (sofern sie auf uns einfließt) außer uns überlegen zu
sein uns |264.15| bewußt werden können. Alles, was dieses Gefühl in
uns erregt, wozu die Macht der Natur gehört, welche unsere Kräfte
auffordert, heißt alsdann (obzwar uneigentlich) erhaben; und nur unter
der Voraussetzung dieser Idee in uns und in Beziehung auf sie sind wir
fähig, zur Idee der Erhabenheit desjenigen Wesens zu gelangen, welches
nicht bloß durch seine |264.20| Macht, die es in der Natur beweiset,
innige Achtung in uns wirkt, sondern noch mehr durch das Vermögen,
welches in uns gelegt ist, jene ohne Furcht zu beurtheilen und unsere
Bestimmung als über dieselbe erhaben zu denken.

§ 29. |264.25| #110#
Von der Modalität des Urtheils über das Erhabene der Natur.
Es giebt unzählige Dinge der schönen Natur, worüber wir Einstimmigkeit
des Urtheils mit dem unsrigen jedermann geradezu ansinnen und auch,
ohne sonderlich zu fehlen, erwarten können; aber mit unserm Urtheile
|264.30| über das Erhabene in der Natur können wir uns nicht so leicht
Eingang bei andern versprechen. Denn es scheint eine bei weitem größere
Cultur nicht bloß der ästhetischen Urtheilskraft, sondern auch der
Erkenntnißvermögen, die ihr zum Grunde liegen, erforderlich zu sein, um
über diese Vorzüglichkeit der Naturgegenstände ein Urtheil fällen zu
können. |264.35|
Die Stimmung des Gemüths zum Gefühl des Erhabenen erfordert eine
Empfänglichkeit desselben für Ideen; denn eben in der Unangemessenheit
der Natur zu den letztern, mithin nur unter der Voraussetzung derselben
und der Anspannung der Einbildungskraft, die Natur als ein Schema für
die letztern zu behandeln, besteht das Abschreckende für die |265.5|
Sinnlichkeit, welches doch zugleich anziehend ist: weil es eine Gewalt
ist, welche die Vernunft auf jene ausübt, nur um sie ihrem eigentlichen
Gebiete (dem praktischen) angemessen zu erweitern und sie auf das
Unendliche hinaussehen zu lassen, welches für jene ein Abgrund ist. In
der That wird ohne Entwickelung sittlicher Ideen das, was wir, durch
Cultur |265.10| #111# vorbereitet, erhaben nennen, dem rohen Menschen
bloß abschreckend vorkommen. Er wird an den Beweisthümern der Gewalt
der Natur in ihrer Zerstörung und dem großen Maßstabe ihrer Macht,
wogegen die seinige in Nichts verschwindet, lauter Mühseligkeit, Gefahr
und Noth sehen, die den Menschen umgeben würden, der dahin gebannt
wäre. So nannte der |265.15| gute, übrigens verständige savoyische
Bauer (wie Hr. v. Saussure erzählt) alle Liebhaber der Eisgebirge ohne
Bedenken Narren. Wer weiß auch, ob er so ganz Unrecht gehabt hätte,
wenn jener Beobachter die Gefahren, denen er sich hier aussetzte, bloß,
wie die meisten Reisende pflegen, aus Liebhaberei, oder um dereinst
pathetische Beschreibungen davon geben zu |265.20| können, übernommen
hätte? So aber war seine Absicht Belehrung der Menschen; und die
seelenerhebende Empfindung hatte und gab der vortreffliche Mann den
Lesern seiner Reisen in ihrem Kauf oben ein.
Darum aber, weil das Urtheil über das Erhabene der Natur Cultur bedarf
(mehr als das über das Schöne), ist es doch dadurch nicht eben von
|265.25| der Cultur zuerst erzeugt und etwa bloß conventionsmäßig
in der Gesellschaft eingeführt; sondern es hat seine Grundlage in
der menschlichen Natur und zwar demjenigen, was man mit dem gesunden
Verstande zugleich jedermann ansinnen und von ihm fordern kann, nämlich
in der Anlage #112# zum Gefühl für (praktische) Ideen, d. i. zu dem
moralischen. |265.30|
Hierauf gründet sich nun die Nothwendigkeit der Beistimmung des
Urtheils anderer vom Erhabenen zu dem unsrigen, welche wir in diesem
zugleich mit einschließen. Denn so wie wir dem, der in der Beurtheilung
eines Gegenstandes der Natur, welchen wir schön finden, gleichgültig
ist, Mangel des =Geschmacks= vorwerfen: so sagen wir von dem, der bei
dem, |265.35| was wir erhaben zu sein urtheilen, unbewegt bleibt,
er habe kein =Gefühl=. Beides aber fordern wir von jedem Menschen
und setzen es auch, wenn er einige Cultur hat, an ihm voraus: nur
mit dem Unterschiede, daß wir das erstere, weil die Urtheilskraft
darin die Einbildung bloß auf den Verstand als Vermögen der Begriffe
bezieht, geradezu von jedermann, das zweite aber, weil sie darin die
Einbildungskraft auf Vernunft als Vermögen der Ideen bezieht, nur
unter einer subjectiven Voraussetzung (die |266.5| wir aber jedermann
ansinnen zu dürfen uns berechtigt glauben) fordern, nämlich der des
moralischen Gefühls im Menschen, und hiemit auch diesem ästhetischen
Urtheile Nothwendigkeit beilegen.
In dieser Modalität der ästhetischen Urtheile, nämlich der angemaßten
Nothwendigkeit derselben, liegt ein Hauptmoment für die Kritik der
|266.10| Urtheilskraft. Denn die macht eben an ihnen ein Princip a
priori kenntlich und erhebt sie aus der empirischen Psychologie,
in welcher sie sonst unter #113# den Gefühlen des Vergnügens und
Schmerzens (nur mit dem nichtssagenden Beiwort eines =feinern= Gefühls)
begraben bleiben würden, um sie und vermittelst ihrer die Urtheilskraft
in die Classe derer zu stellen, |266.15| welche Principien _a priori_
zum Grunde haben, als solche aber sie in die Transscendentalphilosophie
hinüberzuziehen.

Allgemeine Anmerkung zur Exposition der ästhetischen reflectirenden
Urtheile.
In Beziehung auf das Gefühl der Lust ist ein Gegenstand entweder
|266.20| zum =Angenehmen=, oder =Schönen=, oder =Erhabenen=, oder
=Guten= (schlechthin) zu zählen (_iucundum_, _pulchrum_, _sublime_,
_honestum_).
Das =Angenehme= ist als Triebfeder der Begierden durchgängig von
einerlei Art, woher es auch kommen und wie specifisch-verschieden auch
die Vorstellung (des Sinnes und der Empfindung, objectiv betrachtet)
sein |266.25| mag. Daher kommt es bei der Beurtheilung des Einflusses
desselben auf das Gemüth nur auf die Menge der Reize (zugleich und nach
einander) und gleichsam nur auf die Masse der angenehmen Empfindung an;
und diese läßt sich also durch nichts als die =Quantität= verständlich
machen. Es cultivirt auch nicht, sondern gehört zum bloßen Genusse. —
Das |266.30| =Schöne= erfordert dagegen die Vorstellung einer gewissen
=Qualität= des Objects, die sich auch verständlich machen und auf
Begriffe bringen läßt (wiewohl es im ästhetischen Urtheile darauf nicht
gebracht wird); und cultivirt, indem es zugleich auf Zweckmäßigkeit
im Gefühle der Lust Acht zu haben lehrt. — Das =Erhabene= besteht
bloß in der =Relation=, worin |266.35| #114# das Sinnliche in der
Vorstellung der Natur für einen möglichen übersinnlichen Gebrauch
desselben als tauglich beurtheilt wird. — Das =Schlechthin-Gute=,
subjectiv nach dem Gefühle, welches es einflößt, beurtheilt, (das
Object des moralischen Gefühls) als die Bestimmbarkeit der Kräfte des
Subjects durch die Vorstellung eines =schlechthin-nöthigenden= |267.5|
Gesetzes, unterscheidet sich vornehmlich durch die =Modalität= einer
auf Begriffen _a priori_ beruhenden Nothwendigkeit, die nicht bloß
=Anspruch=, sondern auch =Gebot= des Beifalls für jedermann in sich
enthält, und gehört an sich zwar nicht für die ästhetische, sondern
die reine intellectuelle Urtheilskraft; wird auch nicht in einem
bloß reflectirenden, sondern bestimmenden |267.10| Urtheile, nicht
der Natur, sondern der Freiheit beigelegt. Aber die =Bestimmbarkeit
des Subjects= durch diese Idee und zwar eines Subjects, welches in
sich an der Sinnlichkeit =Hindernisse=, zugleich aber Überlegenheit
über dieselbe durch die Überwindung derselben als =Modification
seines Zustandes= empfinden kann, d. i. das moralische |267.15|
Gefühl, ist doch mit der ästhetischen Urtheilskraft und deren
=formalen Bedingungen= sofern verwandt, daß es dazu dienen kann, die
Gesetzmäßigkeit der Handlung aus Pflicht zugleich als ästhetisch, d. i.
als erhaben, oder auch als schön vorstellig zu machen, ohne an seiner
Reinigkeit einzubüßen: welches nicht Statt findet, wenn man es mit dem
Gefühl des |267.20| Angenehmen in natürliche Verbindung setzen wollte.
Wenn man das Resultat aus der bisherigen Exposition beiderlei Arten
ästhetischer Urtheile zieht, so würden sich daraus folgende kurze
Erklärungen ergeben:
=Schön= ist das, was in der bloßen Beurtheilung (also nicht vermittelst
|267.25| der Empfindung des Sinnes nach einem Begriffe des Verstandes)
gefällt. #115# Hieraus folgt von selbst, daß es ohne alles Interesse
gefallen müsse.
=Erhaben= ist das, was durch seinen Widerstand gegen das Interesse der
Sinne unmittelbar gefällt.
Beide als Erklärungen ästhetischer allgemeingültiger Beurtheilung
|267.30| beziehen sich auf subjective Gründe, nämlich einerseits der
Sinnlichkeit, so wie sie zu Gunsten des contemplativen Verstandes,
andererseits wie sie wider dieselbe, dagegen für die Zwecke der
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