Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 26

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Gottes anzunehmen, als die Gültigkeit des moralischen Gesetzes
anzuerkennen; mithin, wer sich vom erstern nicht überzeugen kann,
könne sich von den Verbindlichkeiten nach dem letztern los zu sein
urtheilen. Nein! nur die =Beabsichtigung= des durch die Befolgung
des letztern zu bewirkenden Endzwecks in der Welt (einer mit der
Befolgung moralischer Gesetze |451.5| harmonisch zusammentreffenden
Glückseligkeit vernünftiger Wesen, als des höchsten Weltbesten) müßte
alsdann aufgegeben werden. Ein jeder Vernünftige würde sich an der
Vorschrift der Sitten immer noch als strenge gebunden erkennen müssen;
denn die Gesetze derselben sind formal und gebieten unbedingt, ohne
Rücksicht auf Zwecke (als die Materie des |451.10| Wollens). Aber
das eine Erforderniß des Endzwecks, wie ihn die praktische Vernunft
den Weltwesen vorschreibt, ist ein in sie durch ihre Natur (als
#426# endlicher Wesen) gelegter unwiderstehlicher Zweck, den die
Vernunft nur dem moralischen Gesetze =als= unverletzlicher =Bedingung=
unterworfen, oder auch nach demselben allgemein gemacht wissen will und
so die Beförderung |451.15| der Glückseligkeit in Einstimmung mit der
Sittlichkeit zum Endzwecke macht. Diesen nun, so viel (was die ersteren
betrifft) in unserem Vermögen ist, zu befördern, wird uns durch das
moralische Gesetz geboten; der Ausschlag, den diese Bemühung hat, mag
sein, welcher er wolle. Die Erfüllung der Pflicht besteht in der Form
des ernstlichen Willens, |451.20| nicht in den Mittelursachen des
Gelingens.
Gesetzt also: ein Mensch überredete sich, theils durch die Schwäche
aller so sehr gepriesenen speculativen Argumente, theils durch manche
in der Natur und Sittenwelt ihm vorkommende Unregelmäßigkeiten bewogen,
von dem Satze: es sei kein Gott; so würde er doch in seinen eigenen
Augen |451.25| ein Nichtswürdiger sein, wenn er darum die Gesetze
der Pflicht für bloß eingebildet, ungültig, unverbindlich halten
und ungescheut zu übertreten beschließen wollte. Ein solcher würde
auch alsdann noch, wenn er sich in der Folge von dem, was er anfangs
bezweifelt hatte, überzeugen könnte, mit jener Denkungsart doch immer
ein Nichtswürdiger bleiben: ob er |451.30| gleich seine Pflicht, aber
aus Furcht, oder aus lohnsüchtiger Absicht, ohne pflichtverehrende
Gesinnung, der Wirkung nach so pünktlich, wie es immer #427# verlangt
werden mag, erfüllte. Umgekehrt, wenn er sie als Gläubiger seinem
Bewußtsein nach aufrichtig und uneigennützig befolgt und gleichwohl, so
oft er zum Versuche den Fall setzt, er könnte einmal überzeugt werden,
es sei kein Gott, sich sogleich von aller sittlichen Verbindlichkeit
frei |452.5| glaubte: müßte es doch mit der innern moralischen
Gesinnung in ihm nur schlecht bestellt sein.
Wir können also einen rechtschaffenen Mann (wie etwa den Spinoza)
annehmen, der sich fest überredet hält: es sei kein Gott und
(weil es in Ansehung des Objects der Moralität auf einerlei Folge
hinausläuft) auch |452.10| kein künftiges Leben; wie wird er seine
eigene innere Zweckbestimmung durch das moralische Gesetz, welches
er thätig verehrt, beurtheilen? Er verlangt von Befolgung desselben
für sich keinen Vortheil, weder in dieser noch in einer andern Welt;
uneigennützig will er vielmehr nur das Gute stiften, wozu jenes
heilige Gesetz allen seinen Kräften die Richtung giebt. |452.15| Aber
sein Bestreben ist begränzt; und von der Natur kann er zwar hin und
wieder einen zufälligen Beitritt, niemals aber eine gesetzmäßige und
nach beständigen Regeln (so wie innerlich seine Maximen sind und sein
müssen) eintreffende Zusammenstimmung zu dem Zwecke erwarten, welchen
zu bewirken er sich doch verbunden und angetrieben fühlt. Betrug,
Gewaltthätigkeit |452.20| und Neid werden immer um ihn im Schwange
gehen, ob #428# er gleich selbst redlich, friedfertig und wohlwollend
ist; und die Rechtschaffenen, die er außer sich noch antrifft, werden
unangesehen aller ihrer Würdigkeit glücklich zu sein dennoch durch
die Natur, die darauf nicht achtet, allen Übeln des Mangels, der
Krankheiten und des unzeitigen Todes gleich |452.25| den übrigen
Thieren der Erde unterworfen sein und es auch immer bleiben, bis ein
weites Grab sie insgesammt (redlich oder unredlich, das gilt hier
gleichviel) verschlingt und sie, die da glauben konnten, Endzweck der
Schöpfung zu sein, in den Schlund des zwecklosen Chaos der Materie
zurück wirft, aus dem sie gezogen waren. — Den Zweck also, den
dieser |452.30| Wohlgesinnte in Befolgung der moralischen Gesetze
vor Augen hatte und haben sollte, müßte er allerdings als unmöglich
aufgeben; oder will er auch hierin dem Rufe seiner sittlichen inneren
Bestimmung anhänglich bleiben und die Achtung, welche das sittliche
Gesetz ihm unmittelbar zum Gehorchen einflößt, nicht durch die
Nichtigkeit des einzigen ihrer hohen Forderung |452.35| angemessenen
idealischen Endzwecks schwächen (welches ohne einen der moralischen
Gesinnung widerfahrenden Abbruch nicht geschehen kann): so muß er,
welches er auch gar wohl thun kann, indem es an sich wenigstens nicht
widersprechend ist, in praktischer Absicht, d. i. um sich wenigstens
von der Möglichkeit des ihm moralisch vorgeschriebenen Endzwecks einen
Begriff zu machen, das Dasein eines =moralischen= Welturhebers, d. i.
#429# Gottes, annehmen. |453.5|

§ 88.
Beschränkung der Gültigkeit des moralischen Beweises.
Die reine Vernunft als praktisches Vermögen, d. i. als Vermögen den
freien Gebrauch unserer Causalität durch Ideen (reine Vernunftbegriffe)
zu bestimmen, enthält nicht allein im moralischen Gesetze ein
regulatives |453.10| Princip unserer Handlungen, sondern giebt auch
dadurch zugleich ein subjectiv-constitutives in dem Begriffe eines
Objects an die Hand, welches nur Vernunft denken kann, und welches
durch unsere Handlungen in der Welt nach jenem Gesetze wirklich gemacht
werden soll. Die Idee eines Endzwecks im Gebrauche der Freiheit nach
moralischen Gesetzen |453.15| hat also subjectiv-=praktische= Realität.
Wir sind _a priori_ durch die Vernunft bestimmt, das Weltbeste, welches
in der Verbindung des größten Wohls der vernünftigen Weltwesen mit
der höchsten Bedingung des Guten an denselben, d. i. der allgemeinen
Glückseligkeit mit der gesetzmäßigsten Sittlichkeit, besteht, nach
allen Kräften zu befördern. In diesem |453.20| Endzwecke ist die
Möglichkeit des einen Theils, nämlich der Glückseligkeit, empirisch
bedingt, d. i. von der Beschaffenheit der Natur (ob sie zu diesem
Zwecke übereinstimme oder nicht) abhängig und in theoretischer
Rücksicht #430# problematisch; indeß der andere Theil, nämlich die
Sittlichkeit, in Ansehung deren wir von der Naturmitwirkung frei sind,
seiner Möglichkeit |453.25| nach _a priori_ fest steht und dogmatisch
gewiß ist. Zur objectiven theoretischen Realität also des Begriffs
von dem Endzwecke vernünftiger Weltwesen wird erfordert, daß nicht
allein wir einen uns _a priori_ vorgesetzten Endzweck haben, sondern
daß auch die Schöpfung, d. i. die Welt selbst, ihrer Existenz nach
einen Endzweck habe: welches, wenn es _a priori_ bewiesen |453.30|
werden könnte, zur subjectiven Realität des Endzwecks die objective
hinzuthun würde. Denn hat die Schöpfung überall einen Endzweck, so
können wir ihn nicht anders denken, als so, daß er mit dem moralischen
(der allein den Begriff von einem Zwecke möglich macht) übereinstimmen
müsse. Nun finden wir aber in der Welt zwar Zwecke: und die physische
Teleologie stellt sie in solchem Maße dar, daß, wenn wir der Vernunft
gemäß urtheilen, wir zum Princip der Nachforschung der Natur zuletzt
anzunehmen Grund haben, daß in der Natur gar nichts ohne Zweck sei;
allein den Endzweck der Natur suchen wir in ihr selbst vergeblich.
|454.5| Dieser kann und muß daher, so wie die Idee davon nur in der
Vernunft liegt, selbst seiner objectiven Möglichkeit nach nur in
vernünftigen Wesen gesucht werden. Die praktische Vernunft der letzeren
aber giebt diesen Endzweck nicht allein an, sondern bestimmt auch
diesen Begriff in Ansehung der Bedingungen, unter welchen ein Endzweck
der Schöpfung allein von |454.10| #431# uns gedacht werden kann.
Es ist nun die Frage: ob die objective Realität des Begriffs von
einem Endzweck der Schöpfung nicht auch für die theoretischen
Forderungen der reinen Vernunft hinreichend, wenn gleich nicht
apodiktisch für die bestimmende, doch hinreichend für die Maximen der
theoretisch-reflectirenden |454.15| Urtheilskraft könne dargethan
werden. Dieses ist das mindeste, was man der speculativen Philosophie
ansinnen kann, die den sittlichen Zweck mit den Naturzwecken
vermittelst der Idee eines einzigen Zwecks zu verbinden sich anheischig
macht; aber auch dieses Wenige ist doch weit mehr, als sie je zu
leisten vermag. |454.20|
Nach dem Princip der theoretisch-reflectirenden Urtheilskraft würden
wir sagen: Wenn wir Grund haben, zu den zweckmäßigen Producten der
Natur eine oberste Ursache der Natur anzunehmen, deren Causalität in
Ansehung der Wirklichkeit der letzteren (die Schöpfung) von anderer
Art, als zum Mechanism der Natur erforderlich ist, nämlich als die
eines Verstandes, |454.25| gedacht werden muß: so werden wir auch an
diesem Urwesen nicht bloß allenthalben in der Natur Zwecke, sondern
auch einen Endzweck zu denken hinreichenden Grund haben, wenn gleich
nicht um das Dasein eines solchen Wesens darzuthun, doch wenigstens
(so wie es in der physischen Teleologie geschah) uns zu überzeugen,
daß wir die Möglichkeit |454.30| #432# einer solchen Welt nicht bloß
nach Zwecken, sondern auch nur dadurch, daß wir ihrer Existenz einen
Endzweck unterlegen, uns begreiflich machen können.
Allein Endzweck ist bloß ein Begriff unserer praktischen Vernunft und
kann aus keinen Datis der Erfahrung zu theoretischer Beurtheilung
|454.35| der Natur gefolgert, noch auf Erkenntniß derselben bezogen
werden. Es ist kein Gebrauch von diesem Begriffe möglich, als lediglich
für die praktische Vernunft nach moralischen Gesetzen; und der
Endzweck der Schöpfung ist diejenige Beschaffenheit der Welt, die zu
dem, was wir allein nach Gesetzen bestimmt angeben können, nämlich
dem Endzwecke unserer reinen praktischen Vernunft, und zwar so fern
sie praktisch sein soll, übereinstimmt. — Nun haben wir durch das
moralische Gesetz, welches uns diesen |455.5| letztern auferlegt, in
praktischer Absicht, nämlich um unsere Kräfte zur Bewirkung desselben
anzuwenden, einen Grund, die Möglichkeit, Ausführbarkeit desselben,
mithin auch (weil ohne Beitritt der Natur zu einer in unserer Gewalt
nicht stehenden Bedingung derselben die Bewirkung desselben unmöglich
sein würde) eine Natur der Dinge, die dazu übereinstimmt, |455.10|
anzunehmen. Also haben wir einen moralischen Grund, uns an einer Welt
auch einen Endzweck der Schöpfung zu denken.
Dieses ist nun noch nicht der Schluß von der moralischen Teleologie
#433# auf eine Theologie, d. i. auf das Dasein eines moralischen
Welturhebers, sondern nur auf einen Endzweck der Schöpfung, der
auf diese Art bestimmt |455.15| wird. Daß nun zu dieser Schöpfung,
d. i. der Existenz der Dinge gemäß einem =Endzwecke=, erstlich ein
verständiges, aber zweitens nicht bloß (wie zu der Möglichkeit der
Dinge der Natur, die wir als =Zwecke= zu beurtheilen genöthigt
waren) ein verständiges, sondern ein zugleich =moralisches= Wesen
als Welturheber, mithin ein =Gott= angenommen |455.20| werden müsse:
ist ein zweiter Schluß, welcher so beschaffen ist, daß man sieht,
er sei bloß für die Urtheilskraft nach Begriffen der praktischen
Vernunft und als ein solcher für die reflectirende, nicht die
bestimmende Urtheilskraft gefällt. Denn wir können uns nicht anmaßen
einzusehen: daß, obzwar in uns die moralisch-praktische Vernunft von
der technisch-praktischen |455.25| ihren Principien nach wesentlich
unterschieden ist, in der obersten Weltursache, wenn sie als
Intelligenz angenommen wird, es auch so sein müsse, und eine besondere
und verschiedene Art der Causalität derselben zum Endzwecke, als
bloß zu Zwecken der Natur erforderlich sei; daß wir mithin an unserm
Endzweck nicht bloß einen =moralischen Grund= haben, |455.30| einen
Endzweck der Schöpfung (als Wirkung), sondern auch ein =moralisches
Wesen= als Urgrund der Schöpfung anzunehmen. Wohl aber können wir
sagen: daß =nach der Beschaffenheit unseres Vernunftvermögens= #434#
wir uns die Möglichkeit einer solchen =auf das moralische Gesetz=
und dessen Object bezogenen Zweckmäßigkeit, als in diesem |455.35|
Endzwecke ist, ohne einen Welturheber und Regierer, der zugleich
moralischer Gesetzgeber ist, gar nicht begreiflich machen können.
Die Wirklichkeit eines höchsten moralisch-gesetzgebenden Urhebers ist
also bloß =für den praktischen Gebrauch= unserer Vernunft hinreichend
dargethan, ohne in Ansehung des Daseins desselben etwas theoretisch
zu bestimmen. Denn diese bedarf zur Möglichkeit ihres Zwecks, der uns
auch ohnedas durch ihre eigene Gesetzgebung aufgegeben ist, einer
Idee, |456.5| wodurch das Hinderniß aus dem Unvermögen ihrer Befolgung
nach dem bloßen Naturbegriffe von der Welt (für die reflectirende
Urtheilskraft hinreichend) weggeräumt wird; und diese Idee bekommt
dadurch praktische Realität, wenn ihr gleich alle Mittel, ihr eine
solche in theoretischer Absicht zur Erklärung der Natur und Bestimmung
der obersten Ursache zu |456.10| verschaffen, für das speculative
Erkenntniß gänzlich abgehen. Für die theoretisch reflectirende
Urtheilskraft bewies die physische Teleologie aus den Zwecken der
Natur hinreichend eine verständige Weltursache; für die praktische
bewirkt dieses die moralische durch den Begriff eines Endzwecks, den
sie in praktischer Absicht der Schöpfung beizulegen genöthigt ist. Die
|456.15| #435# objective Realität der Idee von Gott, als moralischen
Welturhebers, kann nun zwar nicht durch physische Zwecke =allein=
dargethan werden; gleichwohl aber, wenn ihr Erkenntniß mit dem des
moralischen verbunden wird, sind jene vermöge der Maxime der reinen
Vernunft, Einheit der Principien, so viel sich thun läßt, zu befolgen,
von großer Bedeutung, um der |456.20| praktischen Realität jener Idee
durch die, welche sie in theoretischer Absicht für die Urtheilskraft
bereits hat, zu Hülfe zu kommen.
Hiebei ist nun zu Verhütung eines leicht eintretenden Mißverständnisses
höchst nöthig anzumerken, daß wir erstlich diese Eigenschaften des
höchsten Wesens nur nach der Analogie =denken= können. Denn wie wollten
|456.25| wir seine Natur, wovon uns die Erfahrung nichts Ähnliches
zeigen kann, erforschen? Zweitens, daß wir es durch dieselbe auch nur
denken, nicht darnach =erkennen= und sie ihm etwa theoretisch beilegen
können; denn das wäre für die bestimmende Urtheilskraft in speculativer
Absicht unserer Vernunft, um, was die oberste Weltursache =an sich=
sei, einzusehen. |456.30| Hier aber ist es nur darum zu thun, welchen
Begriff wir uns nach der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen
von demselben zu machen und ob wir seine Existenz anzunehmen haben,
um einem Zwecke, den uns reine praktische Vernunft ohne alle solche
Voraussetzung _a priori_ nach allen Kräften zu bewirken auferlegt,
gleichfalls nur praktische Realität zu verschaffen, |456.35| #436# d.
i. nur eine beabsichtete Wirkung als möglich denken zu können. Immerhin
mag jener Begriff für die speculative Vernunft überschwenglich
sein; auch mögen die Eigenschaften, die wir dem dadurch gedachten
Wesen beilegen, objectiv gebraucht, einen Anthropomorphism in sich
verbergen: die Absicht ihres Gebrauchs ist auch nicht, seine für uns
unerreichbare Natur, sondern uns selbst und unseren Willen darnach
bestimmen zu wollen. So wie wir eine Ursache nach dem Begriffe, den wir
von der Wirkung |457.5| haben, (aber nur in Ansehung ihrer Relation
zu dieser) benennen, ohne darum die innere Beschaffenheit derselben
durch die Eigenschaften, die uns von dergleichen Ursachen einzig und
allein bekannt und durch Erfahrung gegeben werden müssen, innerlich
bestimmen zu wollen; so wie wir z. B. der Seele unter andern auch eine
_vim locomotivam_ beilegen, |457.10| weil wirklich Bewegungen des
Körpers entspringen, deren Ursache in ihren Vorstellungen liegt, ohne
ihr darum die einzige Art, wie wir bewegende Kräfte kennen, (nämlich
durch Anziehung, Druck, Stoß, mithin Bewegung, welche jederzeit ein
ausgedehntes Wesen voraussetzen) beilegen zu wollen: — eben so
werden wir =Etwas=, das den Grund der Möglichkeit |457.15| und der
praktischen Realität, d. i. der Ausführbarkeit, eines nothwendigen
moralischen Endzwecks enthält, annehmen müssen; dieses aber nach
Beschaffenheit der von ihm erwarteten Wirkung uns als ein weises,
nach moralischen #437# Gesetzen die Welt beherrschendes Wesen denken
können und der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen gemäß als
von der Natur unterschiedene |457.20| Ursache der Dinge denken
müssen, um nur das =Verhältniß= dieses alle unsere Erkenntnißvermögen
übersteigenden Wesens zum Objecte =unserer= praktischen Vernunft
auszudrücken: ohne doch dadurch die einzige uns bekannte Causalität
dieser Art, nämlich einen Verstand und Willen, ihm darum theoretisch
beilegen, ja selbst auch nur die an ihm gedachte |457.25| Causalität
in Ansehung dessen, was =für uns= Endzweck ist, als in diesem
Wesen selbst von der Causalität in Ansehung der Natur (und deren
Zweckbestimmungen überhaupt) objectiv unterscheiden zu wollen, sondern
diesen Unterschied nur als subjectiv nothwendig für die Beschaffenheit
unseres Erkenntnißvermögens und gültig für die reflectirende,
nicht für die |457.30| objectiv bestimmende Urtheilskraft annehmen
können. Wenn es aber auf das Praktische ankommt, so ist ein solches
=regulatives= Princip (für die Klugheit oder Weisheit): dem, was nach
Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen von uns auf gewisse Weise
allein als möglich gedacht werden kann, als Zwecke gemäß zu handeln,
zugleich =constitutiv=, d. i. praktisch |457.35| bestimmend; indeß eben
dasselbe als Princip die objective Möglichkeit der Dinge zu beurtheilen
keinesweges theoretisch-bestimmend (daß nämlich auch dem Objecte
die einzige Art der Möglichkeit zukomme, die unserm #438# Vermögen
zu denken zukommt), sondern ein bloß =regulatives= Princip für die
reflectirende Urtheilskraft ist.

=Anmerkung.=
Dieser moralische Beweis ist nicht etwa ein neu erfundener, sondern
|458.5| allenfalls nur ein neu erörterter Beweisgrund; denn er hat vor
der frühesten Aufkeimung des menschlichen Vernunftvermögens schon in
demselben gelegen und wird mit der fortgehenden Cultur desselben nur
immer mehr entwickelt. Sobald die Menschen über Recht und Unrecht zu
reflectiren anfingen, in einer Zeit, wo sie über die Zweckmäßigkeit
der Natur noch |458.10| gleichgültig wegsahen, sie nützten, ohne
sich dabei etwas Anderes als den gewohnten Lauf der Natur zu denken,
mußte sich das Urtheil unvermeidlich einfinden: daß es im Ausgange
nimmermehr einerlei sein könne, ob ein Mensch sich redlich oder falsch,
billig oder gewaltthätig verhalten habe, wenn er gleich bis an sein
Lebensende, wenigstens sichtbarlich, für seine |458.15| Tugenden kein
Glück, oder für seine Verbrechen keine Strafe angetroffen habe. Es ist:
als ob sie in sich eine Stimme wahrnähmen, es müsse anders zugehen;
mithin mußte auch die, obgleich dunkle, Vorstellung von Etwas, dem
sie nachzustreben sich verbunden fühlten, verborgen liegen, womit ein
solcher Ausschlag sich gar nicht zusammenreimen lasse, oder womit,
|458.20| wenn sie den Weltlauf einmal als die einzige Ordnung der
Dinge ansahen, sie wiederum jene innere Zweckbestimmung ihres Gemüths
nicht zu vereinigen wußten. Nun mochten sie die Art, wie eine solche
Unregelmäßigkeit (welche dem menschlichen Gemüthe weit empörender sein
muß, als der blinde Zufall, den man etwa der Naturbeurtheilung zum
Princip |458.25| unterlegen wollte) ausgeglichen werden könne, sich
auf mancherlei noch so #439# grobe Weise vorstellen; so konnten sie
sich doch niemals ein anderes Princip der Möglichkeit der Vereinigung
der Natur mit ihrem inneren Sittengesetze erdenken, als eine nach
moralischen Gesetzen die Welt beherrschende oberste Ursache: weil ein
als Pflicht aufgegebener Endzweck in ihnen und |458.30| eine Natur ohne
allen Endzweck außer ihnen, in welcher gleichwohl jener Zweck wirklich
werden soll, im Widerspruche stehen. Über die innere Beschaffenheit
jener Weltursache konnten sie nun manchen Unsinn ausbrüten; jenes
moralische Verhältniß in der Weltregierung blieb immer dasselbe,
welches für die unangebauteste Vernunft, sofern sie sich als praktisch
betrachtet, |458.35| allgemein faßlich ist, mit welcher hingegen die
speculative bei weitem nicht gleichen Schritt halten kann. — Auch
wurde aller Wahrscheinlichkeit nach durch dieses moralische Interesse
allererst die Aufmerksamkeit auf die Schönheit und Zwecke der Natur
rege gemacht, die alsdann jene Idee zu bestärken vortrefflich diente,
sie aber doch nicht begründen, noch weniger jenes entbehren konnte,
weil selbst die Nachforschung |459.5| der Zwecke der Natur nur in
Beziehung auf den Endzweck dasjenige unmittelbare Interesse bekommt,
welches sich in der Bewunderung derselben ohne Rücksicht auf irgend
daraus zu ziehenden Vortheil in so großem Maße zeigt.

§ 89. |459.10|
Von dem Nutzen des moralischen Arguments.
Die Einschränkung der Vernunft in Ansehung aller unserer Ideen vom
Übersinnlichen auf die Bedingungen ihres praktischen Gebrauchs hat,
was #440# die Idee von Gott betrifft, den unverkennbaren Nutzen:
daß sie verhütet, daß =Theologie= sich nicht in THEOSOPHIE (in
vernunftverwirrende überschwengliche |459.15| Begriffe) versteige, oder
zur Dämonologie (einer anthropomorphistischen Vorstellungsart
des höchsten Wesens) herabsinke; daß =Religion= nicht in =Theurgie=
(ein schwärmerischer Wahn, von anderen übersinnlichen Wesen Gefühl und
auf sie wiederum Einfluß haben zu können), oder in =Idololatrie= (ein
abergläubischer Wahn, dem höchsten Wesen |459.20| sich durch andere
Mittel, als durch eine moralische Gesinnung wohlgefällig machen zu
können) gerathe[35].
[35] Abgötterei in praktischem Verstande ist noch immer
diejenige Religion, |459.30| welche sich das höchste Wesen
mit Eigenschaften denkt, nach denen noch etwas anders, als
Moralität die für sich taugliche Bedingung sein könne,
seinem Willen in dem, was der Mensch zu thun vermag, gemäß
zu sein. Denn so rein und frei von sinnlichen Bildern man
auch in theoretischer Rücksicht jenen Begriff gefaßt haben
mag, so ist er im Praktischen alsdann dennoch als ein =Idol=,
d. i. der Beschaffenheit |459.35| seines Willens nach
anthropomorphistisch, vorgestellt.
Denn wenn man der Eitelkeit oder Vermessenheit des Vernünftelns in
Ansehung dessen, was über die Sinnenwelt hinausliegt, auch nur das
mindeste theoretisch (und erkenntniß-erweiternd) zu bestimmen einräumt;
|459.25| wenn man mit Einsichten vom Dasein und von der Beschaffenheit
der #441# göttlichen Natur, von seinem Verstande und Willen, den
Gesetzen beider und den daraus auf die Welt abfließenden Eigenschaften
groß zu thun verstattet: so möchte ich wohl wissen, wo und an welcher
Stelle man die Anmaßungen der Vernunft begränzen wolle; denn wo jene
Einsichten hergenommen sind, eben daher können ja noch mehrere (wenn
man nur, wie man meint, sein Nachdenken anstrengte) erwartet werden.
Die Begränzung solcher Ansprüche müßte doch nach einem gewissen Princip
geschehen, nicht etwa bloß aus dem Grunde, weil wir finden, daß alle
Versuche mit |460.5| denselben bisher fehlgeschlagen sind; denn das
beweiset nichts wider die Möglichkeit eines besseren Ausschlags.
Hier aber ist kein Princip möglich, als entweder anzunehmen: daß in
Ansehung des Übersinnlichen schlechterdings gar nichts theoretisch (als
lediglich nur negativ) bestimmt werden könne, oder daß unsere Vernunft
eine noch unbenutzte Fundgrube |460.10| zu wer weiß wie großen, für uns
und unsere Nachkommen aufbewahrten erweiternden Kenntnissen in sich
enthalte. — Was aber Religion betrifft, d. i. die Moral in Beziehung
auf Gott als Gesetzgeber: so muß, wenn die theoretische Erkenntniß
desselben vorhergehen müßte, die Moral sich nach der Theologie richten
und nicht allein statt einer inneren nothwendigen |460.15| Gesetzgebung
der Vernunft eine äußere willkürliche eines obersten Wesens eingeführt
werden, sondern auch in dieser alles, was unsere Einsicht in #442# die
Natur desselben Mangelhaftes hat, sich auf die sittliche Vorschrift
erstrecken und so die Religion unmoralisch machen und verkehren.
In Ansehung der Hoffnung eines künftigen Lebens, wenn wir statt
|460.20| des Endzwecks, den wir der Vorschrift des moralischen Gesetzes
gemäß selbst zu vollführen haben, zum Leitfaden des Vernunfturtheils
über unsere Bestimmung (welches also nur in praktischer Beziehung als
nothwendig, oder annehmungswürdig betrachtet wird) unser theoretisches
Erkenntnißvermögen befragen, giebt die Seelenlehre in dieser Absicht,
so wie oben |460.25| die Theologie nichts mehr als einen negativen
Begriff von unserm denkenden Wesen: daß nämlich keine seiner Handlungen
und Erscheinungen des innern Sinnes materialistisch erklärt werden
könne; daß also von ihrer abgesonderten Natur und der Dauer oder
Nichtdauer ihrer Persönlichkeit nach dem Tode uns schlechterdings kein
erweiterndes, bestimmendes Urtheil |460.30| aus speculativen Gründen
durch unser gesammtes theoretisches Erkenntnißvermögen möglich sei.
Da also alles hier der teleologischen Beurtheilung unseres Daseins in
praktischer nothwendiger Rücksicht und der Annehmung unserer Fortdauer,
als der zu dem uns von der Vernunft schlechterdings aufgegebenen
Endzweck erforderlichen Bedingung, überlassen bleibt, |460.35| so zeigt
sich hier zugleich der Nutzen (der zwar beim ersten Anblick Verlust zu
sein scheint): daß, so wie die Theologie für uns nie Theosophie werden
#443# kann, die rationale =Psychologie= niemals =Pneumatologie= als
erweiternde Wissenschaft werden könne, so wie sie andrerseits auch
gesichert ist, in keinen =Materialism= zu verfallen; sondern daß sie
vielmehr bloß Anthropologie des innern Sinnes, d. i. Kenntniß unseres
denkenden Selbst im =Leben=, sei und als theoretisches Erkenntniß auch
bloß empirisch |461.5| bleibe; dagegen die rationale Psychologie, was
die Frage über unsere ewige Existenz betrifft, gar keine theoretische
Wissenschaft ist, sondern auf einem einzigen Schlusse der moralischen
Teleologie beruht, wie denn auch ihr ganzer Gebrauch bloß der letztern
als unserer praktischen Bestimmung wegen nothwendig ist. |461.10|

§ 90.
Von der Art des Fürwahrhaltens in einem teleologischen Beweise des
Daseins Gottes.
Zuerst wird zu jedem Beweise, er mag (wie bei dem Beweise durch
Beobachtung des Gegenstandes oder Experiment) durch unmittelbare
empirische |461.15| Darstellung dessen, was bewiesen werden soll, oder
durch Vernunft _a priori_ aus Principien geführt werden, erfordert:
daß er nicht =überrede=, sondern =überzeuge=, oder wenigstens auf
Überzeugung wirke; d. i. daß der Beweisgrund, oder der Schluß nicht
bloß ein subjectiver #444# (ästhetischer) Bestimmungsgrund des Beifalls
(bloßer Schein), sondern |461.20| objectiv-gültig und ein logischer
Grund der Erkenntniß sei: denn sonst wird der Verstand berückt, aber
nicht überführt. Von jener Art eines Scheinbeweises ist derjenige,
welcher vielleicht in guter Absicht, aber doch mit vorsetzlicher
Verhehlung seiner Schwäche in der natürlichen Theologie geführt wird:
wenn man die große Menge der Beweisthümer eines Ursprungs |461.25| der
Naturdinge nach dem Princip der Zwecke herbeizieht und sich den bloß
subjectiven Grund der menschlichen Vernunft zu Nutze macht, nämlich
den ihr eigenen Hang, wo es nur ohne Widerspruch geschehen kann, statt
vieler Principien ein einziges und, wo in diesem Princip nur einige
oder auch viele Erfordernisse zur Bestimmung eines Begriffs angetroffen
|461.30| werden, die übrigen hinzuzudenken, um den Begriff des Dinges
durch willkürliche Ergänzung zu vollenden. Denn freilich, wenn wir
so viele Producte in der Natur antreffen, die für uns Anzeigen einer
verständigen Ursache sind: warum sollen wir statt vieler solcher
Ursachen nicht lieber eine einzige und zwar an dieser nicht etwa bloß
großen Verstand |461.35| Macht u. s. w., sondern nicht vielmehr
Allweisheit, Allmacht, mit einem Worte sie als eine solche, die den
für alle mögliche Dinge zureichenden Grund solcher Eigenschaften
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