Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 30

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transscendentale Urtheilskraft hatte Kant in diesem Sinne in der
transscendentalen Analytik als die Subsumption der Sinnlichkeit unter
die Kategorien vermöge des _Schematismus der reinen Verstandesbegriffe_
dargelegt. Nun hatte Kant gefunden, dass die Nothwendigkeit und
Allgemeingiltigkeit, welche das ästhetische Urtheil für sich in
Anspruch nimmt, auf der subjectiven Zweckmässigkeit der Form des
Gegenstandes für das Zusammenspiel der Erkenntnisskräfte, Sinnlichkeit
und Verstand, niemals aber auf Begriffen beruht. Hier zeigte sich also
eine Art der Urtheilskraft, worin der vorgestellte Gegenstand nicht
mehr für die Erkenntniss auf allgemeine Begriffe, sondern vielmehr für
das Gefühl auf ein Princip der Zweckmässigkeit in allgemeingültiger
Weise bezogen wurde. So entdeckte Kant das Princip einer Urtheilskraft
ohne allgemeine Begriffe, und diese nannte er die reflectirende
Urtheilskraft, in welcher das Allgemeine, worunter das Besondere
subsumirt werden soll, nicht in Begriffen gegeben ist, sondern erst
gesucht werden muß[58]. Damit war einerseits der Weg gefunden, Gefühle,
wie die der Lust und Unlust, die im Allgemeinen durchaus empirischen
Characters sind, auf die reflectirende Urtheilskraft zu beziehen und
ihnen damit den apriorischen Character zu gewinnen, andererseits aber
auch die Möglichkeit gegeben, im Bereiche der Erkenntnissthätigkeit
überall da, wo die Unterordnung des Besonderen unter das Allgemeine
in der Form der bestimmenden Urtheilskraft unmöglich war, die
Betrachtung der reflectirenden Urtheilskraft für sie eintreten zu
lassen. Wenn die synthetische Einheit des Mannigfaltigen durch die
begriffliche Function der bestimmenden Urtheilskraft nicht einzusehen
ist, so kann an ihre Stelle die reflectirende mit dem Princip der
Unterordnung des Mannigfaltigen unter einen einheitlichen Zweck
treten. Unter diesem Gesichtspunkte konnte die Zweckmässigkeit der
organischen Naturproducte, deren Nothwendigkeit aus den begrifflichen
Voraussetzungen des causalen Mechanismus nicht zu verstehen war, von
der reflectirenden Urtheilskraft angesehen werden. Insbesondere aber
eignete sich dieses Princip zur Ergänzung von Kants Bemühungen um die
Metaphysik der Natur. Denn wenn in dieser die Ableitung des Besonderen
aus dem Allgemeinen, die Specification des Allgemeinen zum Besonderen
auf dem begrifflichen Wege der bestimmenden Urtheilskraft unmöglich
war, wenn deshalb die besonderen Erscheinungen und Gesetzmässigkeiten
der Natur im Sinne einer begrifflich erkennbaren Nothwendigkeit
zufällig blieben, so konnte die synthetische Einheit der Erscheinungen,
die wir als Natur denken, nach dem Princip der reflectirenden
Urtheilskraft als ein zweckmäßiges Ganzes betrachtet werden.
[57] Vgl. _Kritik der reinen Vernunft_ III 131: _so ist
Urtheilskraft das Vermögen unter Regeln zu subsumiren_.
[58] Vgl. _Kritik der reinen Vernunft_ III 429, wo der
_apodiktische und constitutive Gebrauch der Vernunft_ in
diesem Sinne von dem _problematischen_ und _regulativen_
unterschieden wird.
Den springenden Punkt für die Beziehung des Gefühlsvermögens auf die im
engeren Sinne sogenannten teleologischen Probleme müssen wir deshalb
wiederum in logisch-erkenntnisstheoretischen Problemen allgemeinster
Art suchen. Denn von der Auffassung der nachher sogenannten objectiven
Zweckmässigkeit der organischen Wesen führt zu der sogenannten
subjectiven Zweckmässigkeit in dem Zustande des Gemüthes, der das
ästhetische Urtheil begründet, kein directer Weg. Das Zwischenglied,
das die letzte Vereinheitlichung in den Gedanken der kritischen
Philosophie vermittelt hat, liegt vielmehr bei denjenigen Überlegungen,
welche Kant als das Problem der _Specification der Natur_ bezeichnet
hat. Es ist die Frage, wie weit aus den Grundsätzen des reinen
Verstandes, die zugleich die allgemeinen Gesetze sind, welche nach der
_transscendentalen Deduction der reinen Verstandesbegriffe der Verstand
der Natur vorschreibt_, sich die besonderen Naturgesetze deduciren
lassen. Diese Frage blieb für Kant, nachdem er in den _metaphysischen
Anfangsgründen der Naturwissenschaft_ durch die Combination der
kategorialen Grundsätze mit mathematischen Principien bereits weiter
in die Besonderheit des Systems der Naturgesetze eingedrungen war,
ein systematisches Hauptinteresse, und er hat an ihrer Beantwortung
bekanntlich in seinem Alter mit unermüdlich erneuten Versuchen
gearbeitet, die in dem hinterlassenen Manuscript über den _Übergang aus
der Metapyhsik in die Physik_ niedergelegt sind. Dass ihn dies in der
Zeit der Entstehung der _Kritik der Urtheilskraft_ beschäftigte, sehen
wir aus dem Briefe an Marcus Herz, wo er am 26. Mai 1789 schreibt:
_mir, der ich in meinem 66^sten Jahre noch mit einer weitläuftigen
Arbeit meinen Plan zu vollenden (theils in Lieferung des letzten Theils
der Critik, nämlich dem der =Urtheilskraft=, welcher bald herauskommen
soll, theils in Ausarbeitung eines =Systems= der Metaphysik, der Natur
sowohl als der Sitten, jenen critischen Forderungen gemäß,) beladen
bin[59]._ Er erkennt also die _metaphysischen Anfangsgründe der
Naturwissenschaft_ noch nicht als Metaphysik der Natur an, ebenso wenig
wie die _Kritik der praktischen Vernunft_ als _Metapyhsik der Sitten_.
Die Herleitung der besonderen Naturgesetze aus den transscendentalen
Principien erkannte er aber damals noch mit vollkommen kritischer
Schärfe als eine Unmöglichkeit, und er fand hier nur den Ausweg
der teleologischen Betrachtung, wonach die Zusammenstimmung aller
einzelnen, der empirischen Erkenntniss zugänglichen Gesetzmässigkeiten
zu einem einheitlichen System der Erfahrung als die Zweckmässigkeit der
Natur für die Erkenntnissthätigkeit angesehen werden sollte. Das ist
der Grundgesichtspunkt der teleologischen reflectirenden Urtheilskraft,
welcher diese mit der ästhetischen reflectirenden Urtheilskraft in
unmittelbare Analogie treten liess. Daher handelt es sich auch in
den beiden Einleitungen in die _Kritik der Urtheilskraft_ — sowohl
in derjenigen, welche Kant schliesslich an die Spitze des Werkes
gestellt hat, als auch in derjenigen, von der wir nur die Auszüge von
Sigismund Beck kennen —, wo von den teleologischen Problemen die Rede
ist, nicht in erster Linie um die Frage nach der Zweckmässigkeit der
Lebewesen, sondern vielmehr principiell zunächst um das Problem der
Einheit der Natur als eines Systems der Erfahrung. In demselben Sinne
gliedert sich auch für die Einleitung der _Kritik der Urtheilskraft_
das Princip der _formalen Zweckmäßigkeit der Natur_ mit den Abschnitten
VII und VIII in die _ästhetische Vorstellung von der Zweckmäßigkeit
der Natur_ und die _=logische= Vorstellung von der Zweckmäßigkeit der
Natur_. Offenbar liegt dabei das aus der _Kritik der reinen Vernunft_
bekannte Eintheilungsschema von Ästhetik und Logik zu Grunde und wird,
wie dort auf die Erkenntniss a priori, so hier auf die apriorische
Betrachtung der reflectirenden Urtheilskraft bezogen. Aber das
Gemeinsame für beide Theile bleibt die Vernunftnothwendigkeit einer
formalen Zweckmässigkeit der Natur. Dies war der neue Grenzbegriff, den
Kant in der Durchführung der kritischen Metaphysik auf dem Boden der
_Kritik der reinen Vernunft_ entdeckte, und so mussten die ästhetische
und die teleologische Problemreihe miteinander auf das Princip der
reflectirenden Urtheilskraft convergiren.
[59] XI 49.
Nachdem auf diese Weise unter einem völlig neuen Gesichtspunkte
der systematische Rahmen für das neue Werk gefunden war, konnte
die Ausarbeitung verhältnissmässig schnell alle die besonderen
Untersuchungen zusammenfassen, welche Kant zum grossen Theil im
Anschluss an seine Vorlesungen über die ästhetischen und über die
teleologischen Probleme im Einzelnen schon fortwährend angestellt
hatte. Das Wesentliche der principiellen Entwickelung bildete die
Einsicht in den Zusammenhang zwischen dem Gefühlsvermögen und der
reflectirenden Urtheilskraft: nachdem Kant gefunden hatte, dass es die
letztere ist, welche für das erstere die Begründung der Apriorität
ihrer ästhetischen Functionen im Schönen wie im Erhabenen abgiebt,
musste der Theorie des ästhetischen Urtheils diejenige des im engeren
Sinne teleologischen Urtheils an die Seite gestellt werden, weil
auch diese darauf hinauslaufen muss, seine Begründung in der von der
reflectirenden Urtheilskraft bestimmten Betrachtung der Natur als
eines zweckmässigen Systems der Erfahrung darzulegen. Die so überaus
wirkungsvolle Zusammenfassung der Probleme des organischen Lebens
und der Kunst hat sich also unter dem den letzten Abschluss der
Kantischen Weltanschauung bestimmenden Gedanken von der Einheit des
Systems der Erfahrung als eines zweckmässigen Ganzen vollzogen. In
den ursprünglichen Voraussetzungen der Kantischen Erkenntnisslehre
mit ihrer scharfen Sonderung von Form und Stoff lag es begründet,
dass der gegebene Inhalt der Erfahrung den synthetischen Formen des
Erkenntnissvermögens gegenüber in letzter Instanz etwas Zufälliges
bleiben musste und dass seine Formbarkeit durch Kategorien, seine
Subsumirbarkeit unter die Grundsätze eine unbegreifliche, »glückliche«
Thatsache bildete, die einen Charakter der Nothwendigkeit nicht mehr
für die begriffliche Einsicht, sondern nur noch für die teleologische
Betrachtung erhalten konnte: von diesem Verhältniss aus gesehen, bildet
die _Kritik der Urtheilskraft_ eine ebenso unerlässliche Ergänzung für
die _Kritik der reinen Vernunft_, wie sie nach einer andern Richtung
durch die _Kritik der praktischen Vernunft_ von Kant gegeben ist. So
hat die Gedankenarbeit des 9. Jahrzehnts vollendet, was in der des 8.
Jahrzehnts begonnen worden war.
Nachdem Kant diese Gedankenzusammenhänge zu ihrem systematischen
Abschluß gebracht hatte, ist die Abfassung der _Kritik der
Urtheilskraft_, wie es scheint, verhältnissmässig schnell von statten
gegangen. Wegen des Verlages hatte Kant mit dem Berliner Buchhändler
de la Garde abgeschlossen. Der Sohn seines alten Verlegers, Johann
Friedrich Hartknoch in Riga, dem Kant auf seine Bitte um den Verlag
der _Kritik des schönen Geschmacks_, (vgl. dessen Brief vom 15./26.
August 1789)[60] eine unbestimmte Zusage ertheilt hatte, war davon, wie
sein Brief vom 9./20. October 1790 zeigt[61], schmerzlich überrascht.
Die Wahl Kants scheint durch Rücksichten auf die Leistungsfähigkeit
des Verlags hinsichtlich der Schnelligkeit der Herstellung und der
Sicherheit des Betriebes veranlasst gewesen zu sein: denn er schreibt
an seinen Schüler Kiesewetter, den er de la Garde als Corrector
empfohlen hatte (Brief an de la Garde vom 15. October 1789 und von
Kiesewetter vom 19. November 1789)[62] bei Gelegenheit der Absendung
des ersten Theils des Manuscriptes am 21. Januar 1790, es solle,
falls de la Garde das Werk nicht bis zur Ostermesse fertig zu bringen
vermöchte, Kiesewetter Verhandlungen mit einem andern Buchhändler,
Himburg, einleiten[63]. An de la Garde schreibt er an demselben Tage,
mit der Zusendung des Manuscripttheils: _Die erste und vornehmste
Bedingung, unter der ich Ew: Hochedelgeb. dieses +Mcrpt.+ zu Ihrem
Verlage übergebe, ist: daß es zur rechten Zeit auf der nächsten Leipz.
Ostermesse fertig geliefert werde. Sollten Sie dieses zu leisten
sich nicht getrauen, so bitte es an Hrn. +Kiesewetter+ zu melden,
der hierüber von mir einen Auftrag bekommt. Allein ich hoffe: daß es
doch irgend eine Presse in Berlin oder dem benachbarten Sachsen geben
wird, welche in 14 Tagen 5 Bogen drucken wird, dadurch denn der Druck
ganz zeitig vollendet seyn kann. Da ich aber nicht zweifle: daß Sie
einen solchen Buchdruker in Berlin antreffen werden, so wiederhole
meine Empfehlung, den Hrn. +Kiesewetter+ zum +Corrector+ zu brauchen,
den Sie dann auch dafür so reichlich als für dergleichen Arbeit nur
zu geschehen pflegt, zu bezahlen belieben werden[64]._ Die Briefe
Kiesewetters und de la Gardes vom 29. Januar 1790[65] zeigen, dass
Verleger und Corrector die Wünsche Kants auf das eifrigste zu befolgen
begannen. Kant liess dann am 9. Februar eine zweite Manuscriptsendung
an de la Garde abgehen, wonach vom Text nur noch ein kleiner Rest
ausstand[66]. Er zeigte in dem weiteren Briefwechsel mit dem Verleger
und dem Corrector[67] eine rührende Bescheidenheit in der Bekundung
seiner Zufriedenheit über die Ausstattung und die Drucklegung des
Buches. Der Corrector hatte dabei, wie sein Brief vom 3. März 1790
beweist, mancherlei Verlegenheiten zu überwinden: »es sind nämlich
Stellen im Manuscript, die offenbar den Sinn entstellende Schreibfehler
enthalten, und wo ich mich genöthigt gesehen habe zu ändern.« Wir
erfahren dabei auch, dass er »bei der Correctur vom 2^ten bis
6^ten Bogen krank war, und also ein anderer[68], der dem Manuscripte
treulich folgte, die Correctur übernahm«. Dabei sei es zu seinem
grössten Ärger gekommen, dass zwei den Sinn entstellende Fehler
stehen blieben, die unter den Errata aufgeführt werden sollten[69].
Am 9. März 1790 hat dann Kant (vgl. Brief an de la Garde)[70] den
Rest des Textes im Manuscript an den Verleger abgeschickt und Vorrede
und Einleitung für das Ende der Passionswoche in Aussicht gestellt.
Die letztere Zusicherung wurde sodann am 22. März erfüllt (vgl. den
Brief an de la Garde vom 25. März 1790)[71]. Zugleich giebt Kant die
Adressen für seine Dedikations-Exemplare an, deren Zusammenstellung
nicht uninteressant ist: Graf von Windisch-Grätz in Böhmen, Geheimerath
Jacobi in Düsseldorf, Professor Reinhold in Jena, Professor Jacob in
Halle, Professor Blumenbach in Göttingen, ferner Geheimer Finanzrath
Wloemer in Berlin, D. Biester, Kiesewetter, D. u. Prof. Hertz[72].
Inzwischen hatte Kant, wie aus dem Brief an Kiesewetter vom 20.
April 1790[73] zu ersehen, einen Theil der Probebogen durchgesehen,
aber er schreibt darüber: _Ich fing an sie durchzugehen, (wegen der
Druckfehler) aber es war mir nachgerade verdrieslich und schob es
also auf, bis ich mehr derselben bekommen haben würde, um es auf
einmal abzumachen._ Er legt dann _einen Aufsatz von den gefundenen
Druckfehlern, auch einen Auslassungsfehler, bey, welche vielleicht noch
dem Werke angehängt werden können_, und spricht dann des Näheren über
einen Schreibfehler, der bei einer Überschrift untergelaufen war. Jenes
freilich sehr wenig sorgfältige Druckfehlerverzeichniss ist dann der
ersten Auflage des Werkes beigefügt worden, die rechtzeitig nach Kants
Wunsch zur Ostermesse 1790 erschien.
[60] XI 71.
[61] XI 217.
[62] XI 95 u. 106.
[63] XI 121.
[64] XI 122f.
[65] XI 124 u. 126.
[66] XI 129f.
[67] Vgl. XI 141, 193, 383.
[68] Dieser »andere« war vermuthlich Friedr. Gentz, der wie
aus seinem jetzt veröffentlichten Briefwechsel (Briefe von
und an F. v. Gentz, herausgegeben von Fr. Karl Wittichen, I,
München und Berlin 1909) hervorgeht, bei der ersten Auflage
der _Kritik der Urtheilskraft_ die zweite Correctur gelesen
hat und sich in einem Briefe an Garve (5. Dec. 1790, vgl. das.
I 182) rühmt, dabei einige tausend Druckfehler weggeschafft zu
haben.
[69] XI 136.
[70] XI 140f.
[71] XI 142f.
[72] Dazu sind nach dem Verzeichniss in de la Gardes Brief vom
22. Mai 1790 (XI 172) noch Salomon Maimon und Prof. Michelsen
gekommen.
[73] XI 151f.
Mit dem Absatz des Buches war, wie Kiesewetter schon im Mai 1790
an Kant berichtete[74], der Verleger so zufrieden, dass er für das
folgende Jahr schon eine neue Auflage in Aussicht nahm. Auch de la
Garde bestätigt dies in dem Briefe vom 22. Mai 1790[75]. Indessen
kam es nicht so bald zur zweiten Auflage. Kant fragte am 2. September
und nochmals am 19. October 1790[76] bei dem Verleger an, bis wann er
spätestens seine Verbesserungen für die neue Auflage einzusenden habe.
Die Antwort darauf (Briefsammlung 427a) ist nicht erhalten, sie muss,
wie wir aus dem Briefe von de la Garde vom 5. Juli 1791 ersehen[77],
dahin gelautet haben, dass die neue Auflage bis zum Sommer 1791 Zeit
habe; nunmehr schreibt de la Garde, dass er nach der Michaelmesse
den Druck beginnen möchte und schickt ein durchschossenes Exemplar,
dessen Empfang Kant unter dem 15. August 1791 quittirt. Die Bitte der
Verlegers, die Verbesserungen bis zu Ende October zu erhalten, hat
Kant nach seinem Briefe vom 28. October 1791 nicht erfüllen können:
_da ich nothwendig meine ganze Zeit ununterbrochen dem Durchdenken der
hier abgehandelten Sachen widmen muß, welche ich aber im vergangenen
Sommer bis in den October hinein, durch ungewohnte Amtsgeschäfte und
auch manche litterärische unvermeidliche Zerstreuungen abgehalten,
nicht habe gewinnen können[78]._ Er bat damals um Aufschub nur
bis Ende November, theilte dann aber — wie sich de la Garde dazu
stellte, wissen wir nicht, da seine Antwort (Briefsammlung Nr. 463a)
nicht erhalten ist — erst am 30. März 1792 dem Verleger mit, dass
er das corrigirte Exemplar bald nach Ostern _zu überschicken bedacht
seyn werde_[79]. In der That ist dies, wie der Brief vom 12. Juni
besagt,[80] am 10. Juni geschehen. Die Correctur zur Einleitung
freilich kam erst am 2. October 1792, und Kant bemerkte dabei: _Auf
den Titel den Ausdruck: zweyte =Verbesserte= Ausgabe zu setzen, halte
ich nicht für schicklich, weil es nicht ganz ehrlich ist; denn die
Verbesserungen sind doch nicht wichtig genug, um sie zum besonderen
Bewegungsgrunde des Ankaufs zu machen: deshalb ich jenen Ausdruck auch
verbitte[81]._ Was die letztere Frage angeht, so war Kant, nachdem ihm
de la Garde unter dem 2. November 1792 bedauernd mitgetheilt hatte,
dass im Messkatalog schon »zweite verbesserte Auflage« stehe[82],
auch damit einverstanden, weil es im Grunde wenig zu bedeuten habe.
Er schrieb darüber am 21. December 1792: _Unwahr ist es wenigstens
nicht, wenn es mir gleich ein wenig prahlend zu seyn schien[83]._
Auf dem Titel des Buchs ist aber dann der Zusatz »verbesserte« doch
fortgefallen. Jedenfalls aber konnte Kant schon am 4. Januar 1793
dem Verleger für das _herrlich gebundene Exemplar_ der neuen Auflage
seinen Dank abstatten[84]. Die Änderungen, die Kant für die zweite
Auflage selbst gemacht hat, lassen sich schwer und auf jeden Fall nur
hypothetisch von denjenigen unterscheiden, zu welchen offenbar, wie
Kiesewetter bei der ersten Auflage, der Berliner Corrector auch jetzt
freie Hand hatte. Wer aber in diesem Falle der Corrector gewesen ist,
lässt sich nicht mit voller Sicherheit feststellen. Dass es wieder
Kiesewetter gewesen sein sollte, ist nicht anzunehmen, einerseits weil
sich in der fortlaufenden Correspondenz mit diesem nichts darüber
findet, andrerseits weil zwischen ihm und Kant wegen der Logik
Kiesewetters eine vorübergehende Verstimmung eingetreten war (vgl.
Brief von Kiesewetter 3. Juli 1791, von de la Garde 5. Juli 1791, von
Kant 2. Aug. 1791); der Briefwechsel mit Kiesewetter wird dann erst am
15. Juni 1793 von diesem wieder aufgenommen, nachdem ihm Kant durch
die Zusendung einer Schrift — der _Religion innerhalb der Grenzen der
bloßen Vernunft_ — entgegengekommen war. Dagegen ist es im höchsten
Maasse wahrscheinlich, dass der Corrector der zweiten (und ebenso der
dritten) Auflage Fr. Gentz gewesen ist. Dessen bisher veröffentlichter
Briefwechsel giebt zwar direct nur über seine Mitwirkung bei der
Correctur der ersten Auflage Aufschluss. Aber wie er schon diese
wesentlich auch aus Liebe zu seiner »alten Pflegemutter, der Kantischen
Philosophie« (er war Kant's Zuhörer gewesen[85]) übernommen hatte[86],
so las er auch das Werk zum zweiten Male aus sachlichem Interesse und
dabei auch zugleich mit Rücksicht auf die Druckfehler, deren noch immer
viele übrig geblieben seien. Er erwähnt dabei die Erforderlichkeit der
neuen Auflage, zu der aber — 5. Dec. 1790 — noch keine Anstalten
gemacht seien. Da nun ferner der Buchhändler de la Garde sein »sehr
vertrauter Freund und Verwandter« war[87], da auch seine finanziellen
Verhältnisse dauernd derart waren, dass ihm eine solche Nebenarbeit
willkommen sein musste, so spricht alles dafür, in ihm den bisher
vergebens gesuchten Corrector der zweiten (und dritten) Auflage zu
sehen: und wenn die Herausgeber immer die Hand dieses Correctors gerade
in der Vermeidung sprachlicher Härten und der Abrundung des Ausdrucks
glücklich gefunden haben, so stimmt es dazu, dass es die eines
Stilisten ersten Ranges wie Friedr. Gentz gewesen ist.
[74] XI 161.
[75] XI 172. Vgl. Gentz an Garve am 5. Dec. 1790 (Briefe von
und an Gentz I 182).
[76] XI 193f. u. 216f.
[77] XI 257f.
[78] XI 288.
[79] XI 317.
[80] XI 327.
[81] XI 359.
[82] XI 369.
[83] XI 383.
[84] XI 389.
[85] Vgl. den Brief seines Vaters an Kant (X, 294) und dessen
Aeusserung an Mendelssohn (X, 322), sowie den Brief von Fr.
Gentz an Kant (X, 346).
[86] Briefe von und an Gentz I, 156.
[87] Ibid. 159.
Noch eine dritte Auflage des Werks ist bei Kants Lebzeiten im Jahre
1799 bei de la Garde erschienen. Allein über diese schweigen die
brieflichen Nachrichten vollständig. Aus der Correspondenz mit de la
Garde und mit Kiesewetter ist nichts erhalten, was mit dieser neuen
Auflage in Zusammenhang stünde. Selbst der Versuch, darüber in dem
ungedruckten Briefwechsel zwischen de la Garde und dem Kriegsrath
Scheffner Auskunft zu finden, hat nur ergeben, dass de la Garde am 4.
August 1798 (Briefwechsel Nr. 773a) an Kant eine Anweisung für das
Honorar der dritten Auflage der Kritik schickte und dabei meinte,
Kant solle wohl sich seines Versprechens erinnern und ihm von seinen
Werken wenigstens eines noch zukommen lassen; und weiterhin findet
sich in dem Briefe vom 30. September 1798 eine Bemerkung über die,
wie es scheint, nicht eben freundliche Art, in der Kant, vielleicht
unter dem Druck seines körperlichen Zustandes, die Verbindung mit
dem Verleger abgebrochen hatte: »Was Sie mir von Kant sagen, erklärt
freilich in etwas sein sonderbares Benehmen gegen mich. Gleich nach
meiner Rückkunft aus Paris überschickte ich ihm das Honorarium der
dritten Auflage seiner Kritik und dankte bei der Gelegenheit für die
freundschaftliche Äußerungen gegen Vg. (Vieweg) ferner noch Geschäfte
mit mir machen zu wollen. Als ich nach zwei Monat keine Antwort von ihm
erhielt, bat ich ihn, mir wenigstens der Ordnung wegen den Empfang des
Geldes anzuzeigen, allein hierauf hat er bis jetzt mit keiner Sylbe
geantwortet. Er scheint zu glauben, dass mein Dank eine Aufforderung
enthält, von seinem jetzigen Verleger abzugehen. Dadurch würde er
nun wohl freylich sein Versprechen erfüllen, allein mich nicht so
sehr beglücken, da ich mehr Verlagsprojecte habe als meine Kräfte es
erlauben in 3 Jahren zu bestreiten.«
Die dritte Auflage stimmt zwar in der Seitenzahl und in der Abtheilung
der Seiten mit der zweiten durchgängig überein, ist aber doch nicht,
wie man wohl gemeint hat, ein unveränderter Abdruck davon, sondern
zeigt wiederum eine Anzahl sprachlicher Veränderungen und gelegentlich
auch eine sachliche Abweichung, — Änderungen, die sich stilistisch in
der Richtung derjenigen der zweiten Auflage bewegen. Es ist deshalb
nicht unwahrscheinlich, obwohl in keiner Weise bezeugt, dass hier
derselbe Corrector, also vermuthlich Gentz, mitgewirkt hat, wie bei der
zweiten Auflage, und dass er wiederum dazu freie Hand hatte.
Was wir somit von der Geschichte des Drucks der drei Auflagen wissen,
lässt es als ausgeschlossen erscheinen, mit Sicherheit eine Form
des Werkes herzustellen, die in jeder Hinsicht auf Kants eigene
Textprüfung zurückginge. Schon bei der ersten Auflage haben Kiesewetter
und gelegentlich der andere Corrector ihre Hand im Spiele gehabt;
bei der zweiten gehen zweifellos die bedeutsamsten Textänderungen
auf Kants durchschossenes Exemplar zurück, aber es sind auch die
stilistischen Ausfeilungen durch Gentz als den wahrscheinlichen
Corrector hinzugekommen; bei der dritten endlich haben wir keinen
Grund zu der Annahme, dass Kant bei den Änderungen direct mitgewirkt
hätte, wohl aber zu der Voraussetzung, dass der Philosoph wiederum
seine allgemeine Einwilligung zu den Änderungen gegeben hat, welche der
Corrector vornahm. Über das Verhältniss der drei Texte zu einander hat
Benno Erdmann in seiner Sonderausgabe der _Kritik der Urtheilskraft_
(1880) eine vergleichende Untersuchung von so umfassender Sorgfalt
gemacht, dass darauf hier verwiesen werden muss. Für die vorliegende
Ausgabe ist im allgemeinen auf Grund der dargelegten Verhältnisse der
Text der zweiten Auflage (A^2) zu Grunde gelegt worden als derjenigen,
bei der Kant selbst noch in nachweisbarer Weise, wenn auch nicht
allein mitgewirkt hat. Doch erwies es sich als zweckmässig und unter
Umständen als erforderlich, gewisse Änderungen der dritten Auflage für
welche ja die Legitimation von Seiten Kants schliesslich auch soweit
reicht, wie für viele der Änderungen der zweiten Auflage, an denjenigen
Stellen einzusetzen, wo sie offenbare Verbesserungen des Ausdrucks oder
Erleichterung des Verständnisses bedeuteten.
DRUCKE: 1. _Critik der Urtheilskraft von Immanuel Kant. Berlin und
Libau, bey Lagarde und Friederich, 1790._
2. _— — Zweyte Auflage. Berlin, bey F. T. Lagarde. 1793._
3. _— — Dritte Auflage. Berlin, bey F. T. Lagarde. 1799._ (2 Drucke.)
Es erschienen ausserdem noch drei NACHDRUCKE:
1. _— — Frankfurt und Leipzig 1792._
2. _— — Neueste Auflage. Frankfurt und Leipzig 1794._
3. _— — Neueste, mit einem Register vermehrte Auflage. 2 Bde. Grätz
1797._

Sachliche Erläuterungen.
168{9.10} _sicheren alleinigen Besitz_] Der überlieferte Text
_sicheren, aber einigen Besitz_ ist verständlich, wenn man _einigen_
im Sinne von _einzigen_ nimmt, macht jedoch mit dem _aber_ eine
Schwierigkeit, die Erdmann zu heben suchte, indem er statt aber: _oder_
conjicirte. Auch dies jedoch ist sachlich nicht ohne Bedenken, und
deshalb wurde die Schwierigkeit durch _alleinigen_ zu umgehen gesucht.
178{18} (O mihi praeteritos, etc.)] Vergil Aen. VIII 560, der Vers
lautet vollständig: O mihi praeteritos referat si Juppiter annos.
204{32} _Irokesische =Sachem=_]. Sachem bedeutet eine Art von Häuptling
oder Friedenshäuptling: vgl. »Kantstudien« Bd. I, S. 155 f. Die von
Kant mitgetheilte Anecdote beruht, wie P. Menzer gefunden hat, auf
einer Stelle bei Charlevoix, histoire et description générale de la
Nouvelle-France. III S. 322. Paris 1744. »Des Iroquois, qui en 1666
allèrent à Paris, et à qui on fit voir toutes les maisons royales et
toutes les beautés de cette grande ville, n'y admirèrent rien, et
auraient préféré les villages à la capitale du plus florissant royaume
de l'Europe, s'ils n'avaient pas vu la rue de la Huchette, où les
boutiques des rotisseurs, qu'ils trouvaient toujours garnies de viandes
de toutes les sortes, les charmèrent beaucoup.«
224{28} _(woran ich doch gar nicht zweifle)_] Da die beiden ersten
Auflagen in dieser Klammer schreiben: _woran ich doch gar sehr
zweifle_, so lag hier ein Punkt totaler sachlicher Verschiedenheit
vor. Denn dass in der dritten Auflage das _nicht_ an die Stelle des
_sehr_ getreten ist, kann unmöglich nur die Sache eines Druckfehlers
sein. Diese Änderung der dritten Auflage, die vermuthlich auf deren
Corrector zurückgeht und die in den Text dieser Ausgabe aufgenommen
ist, entspricht nämlich durchaus der Stellung, welche Kant zu den
dort berührten Fragen eingenommen hat. An der Eulerschen Theorie,
der Undulationstheorie des Lichts, hat Kant, wie namentlich schon
eine Stelle in seiner Promotionsschrift +De igne+ zeigt, in der That
nicht gezweifelt. Er nennt diese Theorie dort (+Sectio+ II, +Prop.+
VIII; I, 378): +hypothesin naturae legibus maxime congruam et nuper
a clarissimo Eulero novo praesidio munitam+. In den _Metaphysischen
Anfangsgründen der Naturwissenschaft_ behandelt er (2. Hauptst. Lehrs.
8 Anm. 1 Note IV, 520) Eulers Hypothese mit entschiedener Zustimmung
und sucht die ihr aus der nur geradlinigen Fortpflanzung des Lichts
erwachsende Schwierigkeit auf eine _gar wohl vermeidliche mathematische
Vorstellung der Lichtmaterie_ zurückzuführen: vgl. daselbst 520, 21ff.
Auch die Wendung in der Anthropologie § 19 (VII, 156{4}) kann nicht
als eine Concession an die Emissionstheorie des Lichtes angesehen
werden. Jedenfalls hat Kant in der _Kritik der Urtheilskraft_ überall
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