Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 29

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bewegende Kraft, die ich ihm beilege, eine abstoßende: so kommt ihm
(wenn ich gleich noch |483.5| nicht einen andern, gegen den er sie
ausübt, neben ihm setze) ein Ort im Raume, ferner eine Ausdehnung,
d. i. Raum in ihm selbst, überdem Erfüllung desselben durch die
abstoßenden Kräfte seiner Theile zu, endlich auch das Gesetz dieser
Erfüllung (daß der Grund der Abstoßung der letzteren in derselben
Proportion abnehmen müsse, als die Ausdehnung des |483.10| Körpers
wächst, und der Raum, den er mit denselben Theilen durch diese Kraft
erfüllt, zunimmt). — Dagegen wenn ich mir ein übersinnliches Wesen
als den =ersten Beweger=, mithin durch die Kategorie der Causalität in
Ansehung derselben Weltbestimmung (der Bewegung der Materie) denke:
#480# so muß ich es nicht in irgend einem Orte im Raume, eben so wenig
als |483.15| ausgedehnt, ja ich darf es nicht einmal als in der Zeit
und mit andern zugleich existirend denken. Also habe ich gar keine
Bestimmungen, welche mir die Bedingung der Möglichkeit der Bewegung
durch dieses Wesen als Grund verständlich machen könnten. Folglich
erkenne ich dasselbe durch das Prädicat der Ursache (als ersten
Beweger) für sich nicht im mindesten: |483.20| sondern ich habe nur
die Vorstellung von einem Etwas, welches den Grund der Bewegungen in
der Welt enthält; und die Relation desselben zu diesen, als deren
Ursache, da sie mir sonst nichts zur Beschaffenheit des Dinges, welches
Ursache ist, Gehöriges an die Hand giebt, läßt den Begriff von dieser
ganz leer. Der Grund davon ist: weil ich mit Prädicaten, die nur
|483.25| in der Sinnenwelt ihr Object finden, zwar zu dem Dasein von
Etwas, was den Grund der letzteren enthalten muß, aber nicht zu der
Bestimmung seines Begriffs als übersinnlichen Wesens, welcher alle
jene Prädicate ausstößt, fortschreiten kann. Durch die Kategorie der
Causalität also, wenn ich sie durch den Begriff eines =ersten Bewegers=
bestimme, erkenne ich, |483.30| was Gott sei, nicht im mindesten;
vielleicht aber wird es besser gelingen, wenn ich aus der Weltordnung
Anlaß nehme, seine Causalität, als die eines obersten =Verstandes=
nicht bloß zu =denken=, sondern ihn auch durch diese Bestimmung des
genannten Begriffs zu =erkennen=: weil da die lästige Bedingung des
Raumes und der Ausdehnung wegfällt. — Allerdings |483.35| nöthigt
uns die große Zweckmäßigkeit in der Welt, eine oberste Ursache zu
derselben und deren Causalität als durch einen Verstand zu =denken=;
aber dadurch sind wir gar nicht befugt, ihr diesen =beizulegen= (wie
z. B. die Ewigkeit Gottes als Dasein zu aller Zeit zu denken, weil wir
uns sonst gar keinen Begriff vom bloßen Dasein als einer Größe, d. i.
als Dauer, machen können; oder die göttliche Allgegenwart als Dasein
#481# in allen Orten zu denken, um die unmittelbare Gegenwart für
Dinge |484.5| außer einander uns faßlich zu machen, ohne gleichwohl
eine dieser Bestimmungen Gott als etwas an ihm Erkanntes beilegen zu
dürfen). Wenn ich die Causalität des Menschen in Ansehung gewisser
Producte, welche nur durch absichtliche Zweckmäßigkeit erklärlich sind,
dadurch bestimme, daß ich sie als einen Verstand desselben denke: so
brauche ich nicht dabei |484.10| stehen zu bleiben, sondern kann ihm
dieses Prädicat als wohlbekannte Eigenschaft desselben beilegen und
ihn dadurch erkennen. Denn ich weiß, daß Anschauungen den Sinnen des
Menschen gegeben und durch den Verstand unter einen Begriff und hiemit
unter eine Regel gebracht werden; daß dieser Begriff nur das gemeinsame
Merkmal (mit Weglassung des |484.15| Besondern) enthalte und also
discursiv sei; daß die Regeln, um gegebene Vorstellungen unter ein
Bewußtsein überhaupt zu bringen, von ihm noch vor jenen Anschauungen
gegeben werden, u. s. w.: ich lege also diese Eigenschaft dem Menschen
bei als eine solche, wodurch ich ihn =erkenne=. Will ich nun aber ein
übersinnliches Wesen (Gott) als Intelligenz =denken=, |484.20| so ist
dieses in gewisser Rücksicht meines Vernunftgebrauchs nicht allein
erlaubt, sondern auch unvermeidlich; aber ihm Verstand beizulegen und
es dadurch als durch eine Eigenschaft desselben =erkennen= zu können,
sich schmeicheln, ist keineswegs erlaubt: weil ich alsdann alle jene
Bedingungen, unter denen ich allein einen Verstand kenne, weglassen
muß, mithin |484.25| das Prädicat, das nur zur Bestimmung des Menschen
dient, auf ein übersinnliches Object gar nicht bezogen werden kann,
und also durch eine so bestimmte Causalität, was Gott sei, gar nicht
erkannt werden kann. Und so geht es mit allen Kategorien, die gar keine
Bedeutung zum Erkenntniß in theoretischer Rücksicht haben können, wenn
sie nicht auf Gegenstände |484.30| #482# möglicher Erfahrung angewandt
werden. — Aber nach der Analogie mit einem Verstande kann ich, ja muß
ich mir wohl in gewisser anderer Rücksicht selbst ein übersinnliches
Wesen denken, ohne es gleichwohl dadurch theoretisch erkennen zu
wollen; wenn nämlich diese Bestimmung seiner Causalität eine Wirkung in
der Welt betrifft, die eine moralisch-nothwendige, |484.35| aber für
Sinnenwesen unausführbare Absicht enthält: da alsdann ein Erkenntniß
Gottes und seines Daseins (Theologie) durch bloß nach der Analogie an
ihm gedachte Eigenschaften und Bestimmungen seiner Causalität möglich
ist, welches in praktischer Beziehung, aber auch =nur in Rücksicht
auf diese= (als moralische) alle erforderliche Realität hat. — Es
ist also wohl eine Ethikotheologie möglich; denn die Moral kann zwar
mit ihrer Regel, aber nicht mit der Endabsicht, welche eben dieselbe
auferlegt, |485.5| ohne Theologie bestehen, ohne die Vernunft in
Ansehung der letzteren im bloßen zu lassen. Aber eine theologische
Ethik (der reinen Vernunft) ist unmöglich: weil Gesetze, die nicht die
Vernunft ursprünglich selbst giebt, und deren Befolgung sie als reines
praktisches Vermögen auch bewirkt, nicht moralisch sein können. Eben so
würde eine theologische Physik |485.10| ein Unding sein, weil sie keine
Naturgesetze, sondern Anordnungen eines höchsten Willens vortragen
würde; wogegen eine physische (eigentlich physisch-teleologische)
Theologie doch wenigstens als Propädeutik zur eigentlichen Theologie
dienen kann: indem sie durch die Betrachtung der Naturzwecke, von denen
sie reichen Stoff darbietet, zur Idee eines Endzweckes, |485.15| den
die Natur nicht aufstellen kann, Anlaß giebt; mithin das Bedürfniß
einer Theologie, die den Begriff von Gott für den höchsten praktischen
Gebrauch der Vernunft zureichend bestimmte, zwar fühlbar machen, aber
sie nicht hervorbringen und auf ihre Beweisthümer zulänglich gründen
kann.


Anmerkungen.


Die Zahlen an den Seiten geben die Originalpaginirung
der dem Text zu Grunde gelegten Ausgaben (1788 und 1793)
wieder.


Kritik der Urtheilskraft.
Herausgeber: Wilhelm Windelband.

Einleitung.
Der Springpunkt für die Entstehungsgeschichte der _Kritik der
Urtheilskraft_ liegt genau an derselben Stelle, von der auch die
grossen historischen Wirkungen des Buches ausgegangen sind: es ist
die Behandlung der Probleme von Schönheit und Kunst mit denjenigen
des organischen Lebens unter einem gemeinsamen Gesichtspunkt. Die
beiden sachlichen Gebiete, welche in den beiden Theilen des Werks als
_Kritik der ästhetischen_ und _der teleologischen Urtheilskraft_ neben
einander stehen, haben Kant je für sich lange und viel beschäftigt
und zu mannigfachen Untersuchungen und Äusserungen angeregt; aber
die Convergenz beider Problemreihen, vermöge deren sie zugleich
ihren Abschluss unter einem gemeinsamen Princip fanden, hat sich
nicht etwa stetig und allmählich durch ein Anspinnen sachlicher
Beziehungen zwischen beiden Gegenständen vollzogen, sondern sie ist
verhältnissmässig schnell und dem Philosophen selbst gewissermassen
überraschend durch die Einordnung beider Fragen unter ein formales
Grundproblem der kritischen Philosophie herbeigeführt worden.
Die teleologische Betrachtung der Natur ist für Kant, wie für das
ganze 18. Jahrhundert, umsomehr zu einem Hauptproblem geworden, als
die ganze Entwickelung seiner Erkenntnisslehre darauf hinauslief, die
philosophischen Grundlagen für die reine Naturwissenschaft, d. h. für
Newtons mathematisch-physikalische Theorie, zu finden. Je schärfer
diese um den Begriff der mechanischen Causalität concentrirt war,
umsomehr erwies sich das organische Leben als ein Grenzbegriff für die
theoretische Naturerklärung. So hatte Kant bereits in der _Allgemeinen
Naturgeschichte und Theorie des Himmels_ erklärt: _daß eher die
Bildung aller Himmelskörper, die Ursache ihrer Bewegungen, kurz, der
Ursprung der ganzen gegenwärtigen Verfassung des Weltbaues werde können
eingesehen werden, ehe die Erzeugung eines einzigen Krauts oder einer
Raupe aus mechanischen Gründen deutlich und vollständig kund werden
wird_[43]. Nachdem aber in der _Kritik der reinen Vernunft_ die Lehre
von den _Kategorien_ und den _Grundsätzen des reinen Verstandes_ mit
principiellem Ausschluss des Zweckbegriffes festgelegt worden war,
hatte der Philosoph von seiner Ideenlehre aus in dem _Anhang der
transscendentalen Dialektik_, wo er von der _Endabsicht der natürlichen
Dialektik der menschlichen Vernunft_ handelte, der teleologischen
Betrachtung der Natur die regulative Bedeutung zuerkannt, die Dinge
der Welt, sofern ihre erschöpfende Erklärung nach den Grundsätzen der
mechanischen Erklärung sich als unmöglich erweist, so anzusehen, =als
ob= sie von einer höchsten Intelligenz ihr Dasein hätten. Besondere
Veranlassung aber, der Frage der organischen Teleologie näher zu
treten, bot sich Kant in der mit seinen geschichtsphilosophischen
Überlegungen zusammenhängenden _Bestimmung des Begriffes einer
Menschenrace_. Die Stellung, die er mit dieser im Novemberheft 1785 der
»Berliner Monatsschrift« erschienenen Abhandlung eingenommen hatte,
vertheidigte er gegen einen Angriff Georg Forsters in der Schrift
_Über den Gebrauch teleologischer Principien in der Philosophie_, die
im Januar-Heft 1788 des »Deutschen Merkur« gedruckt wurde. Die hier
vorgetragenen Principien sind durchweg dieselben, wie dereinst in
der _Kritik der reinen Vernunft_ und wie nachher in der _Kritik der
Urtheilskraft_, wo sie mit dem ganzen Reichthum mannigfacher Anwendung
ihre nähere Ausführung gefunden haben. Aber nichts in dieser Schrift,
die zur Zeit des Abschlusses der _Kritik der praktischen Vernunft_
geschrieben worden ist, lässt auf die Absicht des Verfassers, den
Gegenstand in grösseren Dimensionen zu behandeln, und nichts darin
lässt auf einen Zusammenhang schliessen, in den diese Fragen mit den
ästhetischen Problemen gebracht werden sollten.
[43] Vorrede, vgl. I 230.
Mit nicht minder lebhaftem persönlichen Interesse hat Kant von früh an
die ästhetischen Fragen verfolgt. Schon die _Beobachtungen über das
Gefühl des Schönen und Erhabenen_ zeigen eine ausserordentliche Fülle
feinsinniger Bemerkungen aus einem weiten Umkreise der Kenntniss,
und aus seinen Vorlesungen, wie aus seinen Reflexionen geht hervor,
dass er mit den Erscheinungen der schönen Literatur und mit den
kunstkritischen Theorien seiner Zeit in einem ausserordentlich
ausgedehnten Maasse vertraut gewesen ist[44]. Aber sein Interesse
daran war zunächst ein lediglich anthropologisches. Er betrachtete
diese Gegenstände nur vom Standpunkt der Psychologie aus und hielt
ihnen gegenüber die Möglichkeit einer anderen Doctrin damals für
ausgeschlossen. Damit war es durchaus vereinbar, dass Kant in dieser
seiner »empiristischen« Periode auf dem Katheder die Ästhetik ganz
im Baumgartenschen Sinne als Ergänzung und in Parallele zur Logik
behandelte. So heisst es in der _Nachricht von der Einrichtung seiner
Vorlesungen in dem Winterhalbjahre von 1765–766_ (II, 311) am
Schlusse der Ankündigung der Logik: _Wobei zugleich die sehr nahe
Verwandtschaft der Materien Anlaß giebt, bei der =Kritik der Vernunft=
einige Blicke auf die =Kritik des Geschmacks,= d. i. die =Ästhetik,=
zu werfen, davon die Regeln der einen jederzeit dazu dienen, die
der andern zu erläutern, und ihre Abstechung ein Mittel ist, beide
besser zu begreifen._ Auch weiterhin schrieb Kant sachlich den
Fragen des Geschmacks so viel Bedeutung zu, dass, als er im Jahre
1771 nach der Inauguraldissertation ein Werk unter dem Titel _Die
Grentzen der Sinnlichkeit und der Vernunft_ plante, er auch sie darin
behandeln wollte[45]. Es kam ihm damals wesentlich darauf an, _welchen
großen Einflus die gewisse und deutliche Einsicht in den Unterschied
dessen, was auf_ +subjectiv+_ischen_ +principi+_en der menschlichen
Seelenkräfte nicht allein der Sinnlichkeit, sondern auch des Verstandes
beruht, von dem was gerade auf die Gegenstände geht in der gantzen
Weltweisheit, ja so gar auf die wichtigsten Zwecke der Menschen
überhaupt habe_. Wenn in diesem Sinne auch der _Entwurf dessen, was
die Natur der Geschmackslehre, Metaphysick u. Moral ausmacht_, in dem
geplanten Werke enthalten sein sollte, so hatte das offenbar den Sinn,
dass die Geschmackslehre als eine rein empirische und durch apriorische
Principien nicht bestimmte Lehre dargestellt worden wäre. Denn diesen
Standpunkt nimmt Kant noch in der _Kritik der reinen Vernunft_ ein, wo
es in der Einleitung zur transscendentalen Ästhetik folgendermaassen
lautet[46]: _Die Deutschen sind die einzige, welche sich jetzt des
Worts Ästhetik bedienen, um dadurch das zu bezeichnen, was andre Kritik
des Geschmacks heißen. Es liegt hier eine verfehlte Hoffnung zum
Grunde, die der vortreffliche Analyst =Baumgarten= faßte, die kritische
Beurtheilung des Schönen unter Vernunftprincipien zu bringen und die
Regeln derselben zur Wissenschaft zu erheben. Allein diese Bemühung
ist vergeblich. Denn gedachte Regeln oder Kriterien sind ihren Quellen
nach blos empirisch und können also niemals zu Gesetzen_ a priori
_dienen, wornach sich unser Geschmacksurtheil richten müßte; vielmehr
macht das letztere den eigentlichen Probirstein der Richtigkeit der
ersteren aus. Um deswillen ist es rathsam diese Benennung wiederum
eingehen zu lassen und sie derjenigen Lehre aufzubehalten, die wahre
Wissenschaft ist, wodurch man auch der Sprache und dem Sinne der Alten
näher treten würde._ Ebenso heisst es in einer Anmerkung zum _Kanon der
reinen Vernunft_ in der _Transscendentalen Methodenlehre_[47]: _»so
gehören die Elemente unserer Urtheile, so fern sie sich auf Lust oder
Unlust beziehen, mithin der praktischen, nicht in den Inbegriff der
Transscendentalphilosophie«._
[44] Das sehr umfangreiche Material dazu findet sich bisher am
ausführlichsten gesammelt bei Otto Schlapp, Kants Lehre vom
Genie und die Kritik der Urtheilskraft. Göttingen, 1901.
[45] Siehe Kants Brief an Marcus Herz, vom 7. Juni 1771, X 117.
[46] _Kritik der reinen Vernunft_, 1. Aufl., S. 21, Anmerkung.
IV 30.
[47] III 520 Anm.
In der fortschreitenden Beschäftigung mit diesen Gegenständen hat
sich aber Kants Auffassung allmählich verändert. Schon die II.
Auflage der _Kritik der reinen Vernunft_, deren Manuscript dem Jahre
1786 entstammt, giebt jener Stelle eine bemerkenswerthe Veränderung.
Statt _ihren Quellen_ heisst es hier[48] _ihren vornehmsten Quellen_
und statt _zu Gesetzen_ nur noch _zu bestimmten Gesetzen_. Es muss
also ein, wenn auch nur äusserst geringes Maass von Apriorität in
dem ästhetischen Verhalten zu dieser Zeit von Kant wenigstens nicht
mehr ganz für unmöglich gehalten worden sein. Dazu kommt noch, dass
er an der gleichen Stelle neben dem Vorschlage, die Baumgartensche
Terminologie wieder aufzugeben, jetzt auch noch die andre Möglichkeit
ins Auge fasst, _sich in die Benennung mit der speculativen Philosophie
zu theilen und die Ästhetik theils im transscendentalen Sinne,
theils in psychologischer Bedeutung zu nehmen_. Aber gerade diese
terminologische Concession, die sich in der Folge dazu erweitert
hat, dass Kant selbst für die Verwendung der Ausdrücke _Ästhetik_
und _ästhetisch_ in dem heutigen Sinne die entscheidende Bestimmung
ausgeübt hat, zeigt doch an dieser Stelle, dass er auch damals
noch die Ästhetik, welche die _Kritik des Geschmacks_ bedeuten
sollte, wesentlich in psychologischer Bedeutung nehmen und von ihrer
Parallelstellung zu den transscendentalen Disciplinen nichts wissen
wollte.
[48] III 50 Anmerkung.
Offenbar aber ist seine Beschäftigung mit diesen Problemen immer mehr
zu so geschlossenen Ergebnissen gelangt, dass er schon während der
Zeit, als er seine ethischen Grundwerke ausführte, mit der kritischen
Darstellung der Geschmackslehre beschäftigt war. Wir sehen aus einem
Briefe von Bering[49] an ihn (28. Mai 1787), dass der Leipziger
Messkatalog bereits für das Jahr 1787 eine _Grundlegung zur Critik des
Geschmacks_ von Kant angekündigt hatte; und er selber berichtet in
einem Briefe an Schütz vom 25. Juni desselben Jahres[50], worin er auch
mittheilt, dass er in der künftigen Woche das Manuscript der _Kritik
der praktischen Vernunft_ nach Halle zum Druck zu schicken denke, am
Schluss, dass er nun alsbald zur _Grundlage der Kritik des Geschmacks_
gehen müsse. Nach diesen Ausdrücken scheint die Annahme (Benno
Erdmanns) nicht ausgeschlossen, dass Kant eine zeitlang daran gedacht
hat, ebenso wie er der _Kritik der praktischen Vernunft die Grundlegung
zur Metaphysik der Sitten_ vorangeschickt hatte, auch der _Kritik des
Geschmacks_ eine ähnliche Grundlegung vorangehen zu lassen, die dann
wohl ebenso die Aufgabe gehabt hätte, die Überführung von der populären
Auffassung des Schönen zu der philosophischen, d. h. kritischen
Behandlung darzulegen. Sie würde in diesem Falle den Entwickelungsgang
von Kants eigener Betrachtung des Gegenstandes, ihre Umlegung aus dem
psychologischen auf den transscendentalen Standpunkt darzustellen
berufen gewesen sein. Ob aber Kant ernstlich daran gegangen ist, eine
solche Theilung auch auf diesem Gebiete vorzunehmen, wird sich nicht
mehr entscheiden lassen.
[49] X 465.
[50] X 467.
Jedenfalls hat das Jahr 1787 den Umschwung in der Theorie des
Geschmacks für Kant mit sich gebracht. Sein Brief an Reinhold vom 28.
December 1787[51], worin er diesem für die »Briefe über die Kantische
Philosophie« dankt und ihm zugleich das Manuscript der Abhandlung _Über
die teleologischen Principien_ für den »Deutschen Mercur« einsendet,
lässt nicht den geringsten Zweifel darüber, dass die neue Erkenntniss,
die Kant bei seiner Beschäftigung mit der _Kritik des Geschmacks_
gewonnen hat, wesentlich zurückging auf _das Systematische, das die
Zergliederung der vorher betrachteten Vermögen mich im menschlichen
Gemüte hatte entdecken lassen, und welches zu bewundern und womöglich
zu ergründen, mir noch Stoff genug für den Überrest meines Lebens an
die Hand geben wird._ Dies Selbstbekenntniss Kants ist umso wichtiger,
als es nicht nur im Allgemeinen die Bedeutsamkeit des systematischen
Moments in seiner Art des Philosophirens erkennen lässt, sondern es
auch deutlich ausspricht, dass das gewaltigste seiner Werke auf der
Wirksamkeit dieses systematischen Momentes in dem Sinne beruht hat,
dass er dadurch zu einer tiefgehenden, ihm selbst unerwarteten Änderung
seiner Auffassung sich genöthigt gesehen hat. Er sagt in diesem Briefe
ausdrücklich, er sei auf diesem systematischen Wege dazu gelangt,
Principien a priori auf einem Gebiete zu finden, wo er dies vorher für
unmöglich gehalten habe, und er zeichnet hier in kurzen Strichen den
Grundriss für die Eintheilung der kritischen Philosophie überhaupt, den
er nachher in der Einleitung zur _Kritik der Urtheilskraft_ — und zwar
in deren beiden Formen gleichmässig — durchgeführt hat: _Der Vermögen
des Gemüths sind drei: Erkenntnißvermögen, Gefühl der Lust und Unlust,
und Begehrungsvermögen. Für das erste habe ich in der Critik der
reinen (theoretischen), für das dritte in der Critik der practischen
Vernunft Principien +a priori+ gefunden._ Die Aufgabe der _Kritik des
Geschmacks_ ist also zu dieser Zeit dahin bestimmt, Principien a priori
für das Gefühl der Lust und Unlust zu finden, und Kant bezeichnet
diesen Theil der Philosophie, indem er ihn neben die theoretische und
die praktische Philosophie stellt, als _Teleologie_.
[51] a. a. O. S. 487f.
Diese Gleichsetzung der _Kritik des Geschmacks_ mit der Teleologie
würde unmöglich gewesen sein, wenn Kant nicht schon damals die
Erkenntniss gewonnen hätte, dass die Apriorität des ästhetischen
Urtheils auf der subjectiven Zweckmässigkeit im Zusammenspiel der
Erkenntnissvermögen und damit auf der allgemeinen Mittheilbarkeit des
darauf beruhenden Gefühls, in letzter Instanz somit auf dem _Bewußtsein
überhaupt_ oder dem _übersinnlichen Substrat der Menschheit_ beruht.
In der That findet sich in der Methodenlehre der _Kritik der
praktischen Vernunft_, deren Manuskript im Sommer 1787 abgeschlossen
wurde, bereits folgende Bemerkung: _wie alles, dessen Betrachtung
subjektiv ein Bewußtsein der Harmonie unserer Vorstellungskräfte
bewirkt, und wobei wir unser ganzes Erkenntnißvermögen (Verstand und
Einbildungskraft) gestärkt fühlen, ein Wohlgefallen hervorbringt, das
sich auch andern mittheilen läßt, wobei gleichwohl die Existenz des
Objekts uns gleichgültig bleibt, indem es nur als die Veranlassung
angesehen wird, der über die Thierheit erhabenen Anlage der Talente in
uns inne zu werden_[52]. Ja, diese gedrängte Vorwegnahme wesentlicher
Punkte der Analytik des Schönen steht dort in einem Zusammenhange,
wo auch von der Zweckmässigkeit der Organisation und sogar von
der _Beschäftigung der =Urtheilskraft=, welche uns unsre eigene
Erkenntnißkräfte fühlen läßt_, aber freilich nur in einer Weise die
Rede ist, worin der spätere systematische Zusammenhang höchstens im
Keime erkennbar ist. Für das Verständniss der Gedankenentwickelung,
die Kant zu diesem, ihn selbst überraschenden Ergebniss hat kommen
lassen, besitzen wir keine authentischen Angaben, und wir sind deshalb
auf die Begründungen des Ergebnisses angewiesen, die in der _Kritik
der Urtheilskraft_ selbst enthalten sind. Danach aber ist es klar,
dass die neue Erkenntniss für Kant aus seinen Untersuchungen über die
logische Structur des ästhetischen Urtheils erwachsen ist. Deshalb
ist es für ihn und seine ästhetische Philosophie durchaus wesentlich,
dass die _Analytik des Schönen_ nach dem Schema seiner Kategorienlehre
gegliedert ist, und es ist nicht zu verkennen, dass das entscheidende
Problem, das gerade aus dieser Behandlungsweise herausspringt, in
der Frage besteht, wie mit dem singularen Charakter des ästhetischen
Urtheiles seine Allgemeingiltigkeit vereinbar sei. Diese Fassung des
ästhetischen Problems schliesst sich mit einer zwingenden Analogie
an diejenige erkenntnisstheoretische Unterscheidung, welche Kant
zur Erläuterung seiner Kategorienlehre in den _Prolegomena_ neu
eingeführt hatte: die Unterscheidung des _Wahrnehmungsurtheiles_
und des _Erfahrungsurtheiles_. Die Analogie dieses Verhältnisses zu
demjenigen zwischen den Urtheilen über das Angenehme und das Schöne
nach der Kantischen Auffassung liegt unmittelbar auf der Hand[53].
Dort nun hatte Kant gefunden, dass das singulare _Wahrnehmungsurtheil_
zum _Erfahrungsurtheil_ mit dem Anspruche auf Allgemeingiltigkeit nur
dadurch werden könne, dass als Princip der Begründung eine Kategorie,
d. h. ein Begriff, hinzutritt. Bei dem Schönheitsurtheil dagegen war
diese Begründung durch einen Begriff ausdrücklich auszuschliessen,
und dadurch wurde es für den Philosophen zu einem logischen Problem.
In dem Augenblick, wo Kant in jener subjectiven Zweckmässigkeit
das apriorische Moment entdeckte, welches die Allgemeingiltigkeit
des ästhetischen Urtheiles trotz seiner formalen Singularität und
trotz seiner Unabhängigkeit von Begriffen verstehen liess, musste
ihm die Ästhetik aus dem Bereiche der Psychologie in dasjenige
der Transscendentalphilosophie hinüberrücken. Damit war auch das
dritte Gebiet des Seelenlebens, wie es Kant mit den gleichzeitigen
Eintheilungen von Sulzer, Mendelssohn und Tetens annahm, das Gefühl,
zum Gegenstande der kritischen Methode geworden.
[52] V 160.
[53] Diese Analogie ist ausgeführt bei Fr. Blencke, Die
Trennung des Schönen vom Angenehmen in Kants Kritik der
aesthetischen Urteilskraft. Leipzig 1889.
Wenn nun auch der Brief an Reinhold vom 28. December 1787 die
Gleichsetzung dieser philosophischen Kritik des Gefühlsvermögens
mit der Teleologie ausspricht, so enthält er andererseits nicht die
geringste Andeutung darüber, dass etwa dieser neuentdeckte Theil der
Philosophie noch andere Probleme enthalten sollte, und er bietet
ganz besonders nicht den geringsten Anhalt dafür, dass irgend ein
Zusammenhang dieser transscendentalen Ästhetik des Schönen mit solchen
Fragen in Aussicht genommen wäre, wie sie sonst und auch von Kant
gleichzeitig als teleologische bezeichnet zu werden pflegten. Die für
die systematische Gesamtgestaltung der _Kritik der Urtheilskraft_
entscheidende Bestimmung und die Beziehung der beiderseitigen Probleme
auf das Grundprincip der reflectirenden Urtheilskraft war somit um
diese Zeit noch nicht gefunden oder wenigstens nicht zu deutlicher
Erkenntniss und Formulirung gelangt. Daher gingen auch die Hoffnungen,
welche Kant am 24. December 1787 brieflich an Marcus Herz über den
baldigen Abschluss seines gesammten philosophischen Hauptwerkes
geäussert hatte[54], nicht in Erfüllung, und es kamen nicht nur
die Rectoratsgeschäfte, von denen er in dem Briefe an Reinhold vom
7. März 1788 spricht[55], und dann die Abfassung der Streitschrift
gegen Eberhard verzögernd dazwischen, sondern hauptsächlich die
Neugestaltung der Probleme, die zuerst darin zum Ausdruck kommt, dass
das Werk in dem Briefe an Reinhold vom 12. Mai 1789 zum ersten Mal
unter dem Titel _meine Critik der Urtheilskraft (von der die Critik
des Geschmacks ein Theil ist)_ für die nächste Michaelismesse in
Aussicht gestellt wird[56]. Jetzt also erst war die Vereinigung der
ästhetischen und der im engeren Sinne teleologischen Probleme unter
dem Princip der Urtheilskraft gelungen: und es fragt sich, wie diese
abschliessende Wendung der Kantischen Philosophie gefunden worden ist.
Die _Urtheilskraft_, von der nun die Rede ist, hat bekanntlich als
die _reflectirende Urtheilskraft_ einen ganz anderen Sinn, als jene
_Urtheilskraft_, von der Kant in der _Kritik der reinen Vernunft_
gehandelt hatte, die dort in der _Analytik der Grundsätze_ als die
_transscendentale Urtheilskraft_ eingeführt und von der eben die
Analytik der Grundsätze die _transscendentale Doctrin_ gebildet hatte.
Dieser _bestimmenden_ Urtheilskraft wird nun die _reflectirende_ als
dasjenige Princip gegenübergestellt, welches die transscendentalen
Bedingungen für die apriorischen Functionen des Gefühlsvermögens
enthalten soll.
[54] X 486.
[55] X 505.
[56] XI 39.
Auch hierbei sind für Kant wesentlich systematische Erwägungen
maassgebend gewesen. Für die drei Gebiete des Seelenlebens, die er
als Vorstellungsvermögen, Gefühlsvermögen und Begehrungsvermögen
unterschied, konnten apriorische Principien, wenn es solche
gab, wiederum nur in den drei Arten des sogenannten oberen
Erkenntnissvermögens gesucht werden. Diese aber waren Verstand,
Urtheilskraft und Vernunft. Die Principien apriorischer Erkenntniss
hatte er im Verstand, d. h. in den Kategorien und den Grundsätzen,
diejenigen des Begehrungsvermögens oder des reinen Willens nach den
Untersuchungen der _Kritik der praktischen Vernunft_ in der »Vernunft«
im engeren Sinne des Wortes gefunden. So blieb für ein Apriori des
Gefühls, wenn es ein solches geben sollte, nur die Urtheilskraft als
Quelle übrig. Diese Function aber konnte die Urtheilskraft nicht in
Gestalt der Bedeutung übernehmen, welche sie in der _transscendentalen
Deduction der reinen Verstandesbegriffe_ als die Unterordnung der Daten
der Sinnlichkeit unter die Kategorien besass. Vielmehr musste in diesem
Falle eine ganz andersartige Function der Urtheilskraft angenommen
werden. Im Allgemeinen sah Kant das Wesen der Urtheilskraft darin, die
Unterordnung des Besonderen unter ein Allgemeines zu vollziehen[57]. Wo
diese Unterordnung so erfolgt, dass die Specification des Allgemeinen
zum Besonderen als eine begriffliche Nothwendigkeit eingesehen
werden kann, da haben wir es mit der bestimmenden Urtheilskraft
als einem transscendentalen oder empirischen Vermögen zu thun: die
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