Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 06

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bewandt: nur daß sie hier bloß contemplativ, und ohne ein Interesse
am Object zu bewirken, im moralischen Urtheil hingegen praktisch ist.
Das |222.20| Bewußtsein der bloß formalen Zweckmäßigkeit im Spiele
der Erkenntnißkräfte #37# des Subjects bei einer Vorstellung, wodurch
ein Gegenstand gegeben wird, ist die Lust selbst, weil es einen
Bestimmungsgrund der Thätigkeit des Subjects in Ansehung der Belebung
der Erkenntnißkräfte desselben, also eine innere Causalität (welche
zweckmäßig ist) in Ansehung der Erkenntniß |222.25| überhaupt, aber
ohne auf eine bestimmte Erkenntniß eingeschränkt zu sein, mithin
eine bloße Form der subjectiven Zweckmäßigkeit einer Vorstellung,
in einem ästhetischen Urtheile enthält. Diese Lust ist auch auf
keinerlei Weise praktisch, weder wie die aus dem pathologischen
Grunde der Annehmlichkeit, noch die aus dem intellectuellen des
vorgestellten |222.30| Guten. Sie hat aber doch Causalität in sich,
nämlich den Zustand der Vorstellung selbst und die Beschäftigung der
Erkenntnißkräfte ohne weitere Absicht zu =erhalten=. Wir =weilen= bei
der Betrachtung des Schönen, weil diese Betrachtung sich selbst stärkt
und reproducirt: welches derjenigen Verweilung analogisch (aber doch
mit ihr nicht einerlei) ist, da ein Reiz |222.35| in der Vorstellung
des Gegenstandes die Aufmerksamkeit wiederholentlich erweckt, wobei das
Gemüth passiv ist.

§ 13.
Das reine Geschmacksurtheil ist von Reiz und Rührung unabhängig.
Alles Interesse verdirbt das Geschmacksurtheil und nimmt ihm seine
Unpartheilichkeit, vornehmlich wenn es nicht so wie das Interesse der
Vernunft |223.5| #38# die Zweckmäßigkeit vor dem Gefühle der Lust
voranschickt, sondern sie auf dieses gründet; welches letztere allemal
im ästhetischen Urtheile über etwas, sofern es vergnügt oder schmerzt,
geschieht. Daher Urtheile, die so afficirt sind, auf allgemeingültiges
Wohlgefallen entweder gar keinen, oder so viel weniger Anspruch machen
können, als sich von der gedachten Art |223.10| Empfindungen unter den
Bestimmungsgründen des Geschmacks befinden. Der Geschmack ist jederzeit
noch barbarisch, wo er die Beimischung der =Reize= und =Rührungen= zum
Wohlgefallen bedarf, ja wohl gar diese zum Maßstabe seines Beifalls
macht.
Indessen werden Reize doch öfter nicht allein zur Schönheit (die doch
|223.15| eigentlich bloß die Form betreffen sollte) als Beitrag zum
ästhetischen allgemeinen Wohlgefallen gezählt, sondern sie werden
wohl gar an sich selbst für Schönheiten, mithin die Materie des
Wohlgefallens für die Form ausgegeben: ein Mißverstand, der sich so wie
mancher andere, welcher doch noch immer etwas Wahres zum Grunde hat,
durch sorgfältige Bestimmung |223.20| dieser Begriffe heben läßt.
Ein Geschmacksurtheil, auf welches Reiz und Rührung keinen Einfluß
haben (ob sie sich gleich mit dem Wohlgefallen am Schönen verbinden
lassen), welches also bloß die Zweckmäßigkeit der Form zum
Bestimmungsgrunde hat, ist ein =reines Geschmacksurtheil=. |223.25|

§ 14. #39#
Erläuterung durch Beispiele.
Ästhetische Urtheile können eben sowohl als theoretische (logische) in
empirische und reine eingetheilt werden. Die erstern sind die, welche
Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit, die zweiten die, welche Schönheit
von |223.30| einem Gegenstande, oder von der Vorstellungsart desselben
aussagen; jene sind Sinnenurtheile (materiale ästhetische Urtheile),
diese (als formale) allein eigentliche Geschmacksurtheile.
Ein Geschmacksurtheil ist also nur sofern rein, als kein bloß
empirisches Wohlgefallen dem Bestimmungsgrunde desselben beigemischt
wird. Dieses aber geschieht allemal, wenn Reiz oder Rührung einen
Antheil an dem Urtheile haben, wodurch etwas für schön erklärt werden
soll.
Nun thun sich wieder manche Einwürfe hervor, die zuletzt den Reiz
|224.5| nicht bloß zum nothwendigen Ingrediens der Schönheit, sondern
wohl gar als für sich allein hinreichend, um schön genannt zu werden,
vorspiegeln. Eine bloße Farbe, z. B. die grüne eines Rasenplatzes, ein
bloßer Ton (zum Unterschiede vom Schalle und Geräusch), wie etwa der
einer Violine, wird von den Meisten an sich für schön erklärt; obzwar
beide |224.10| bloß die Materie der Vorstellungen, nämlich lediglich
Empfindung, zum Grunde zu haben scheinen und darum nur angenehm
genannt zu werden #40# verdienten. Allein man wird doch zugleich
bemerken, daß die Empfindungen der Farbe sowohl als des Tons sich nur
sofern für schön zu gelten berechtigt halten, als beide =rein= sind;
welches eine Bestimmung ist, die |224.15| schon die Form betrifft,
und auch das einzige, was sich von diesen Vorstellungen mit Gewißheit
allgemein mittheilen läßt: weil die Qualität der Empfindungen selbst
nicht in allen Subjecten als einstimmig und die Annehmlichkeit einer
Farbe, vorzüglich vor der andern, oder des Tons eines musikalischen
Instruments vor dem eines andern sich schwerlich bei |224.20| jedermann
als auf gleiche Art beurtheilt annehmen läßt.
Nimmt man mit =Eulern= an, daß die Farben gleichzeitig auf einander
folgende Schläge (_pulsus_) des Äthers, so wie Töne der im Schalle
erschütterten Luft sind, und, was das Vornehmste ist, das Gemüth
nicht bloß durch den Sinn die Wirkung davon auf die Belebung des
Organs, |224.25| sondern auch durch die Reflexion das regelmäßige
Spiel der Eindrücke (mithin die Form in der Verbindung verschiedener
Vorstellungen) wahrnehme (woran ich doch gar nicht zweifle): so
würde Farbe und Ton nicht bloße Empfindungen, sondern schon formale
Bestimmung der Einheit eines Mannigfaltigen derselben sein und alsdann
auch für sich zu Schönheiten |224.30| gezählt werden können.
Das Reine aber einer einfachen Empfindungsart bedeutet, daß die
Gleichförmigkeit derselben durch keine fremdartige Empfindung gestört
#41# und unterbrochen wird, und gehört bloß zur Form: weil man dabei
von der Qualität jener Empfindungsart (ob und welche Farbe, oder ob
und |224.35| welchen Ton sie vorstelle) abstrahiren kann. Daher werden
alle einfache Farben, sofern sie rein sind, für schön gehalten; die
gemischten haben diesen Vorzug nicht: eben darum weil, da sie nicht
einfach sind, man keinen Maßstab der Beurtheilung hat, ob man sie rein
oder unrein nennen solle.
Was aber die dem Gegenstande seiner Form wegen beigelegte Schönheit,
sofern sie, wie man meint, durch Reiz wohl gar könne erhöht werden,
anlangt, so ist dies ein gemeiner und dem ächten, unbestochenen,
gründlichen |225.5| Geschmacke sehr nachtheiliger Irrthum; ob sich zwar
allerdings neben der Schönheit auch noch Reize hinzufügen lassen, um
das Gemüth durch die Vorstellung des Gegenstandes außer dem trockenen
Wohlgefallen noch zu interessiren und so dem Geschmacke und dessen
Cultur zur Anpreisung zu dienen, vornehmlich wenn er noch roh und
ungeübt ist. Aber |225.10| sie thun wirklich dem Geschmacksurtheile
Abbruch, wenn sie die Aufmerksamkeit als Beurtheilungsgründe der
Schönheit auf sich ziehen. Denn es ist so weit gefehlt, daß sie dazu
beitrügen, daß sie vielmehr als Fremdlinge, nur sofern sie jene schöne
Form nicht stören, wenn der Geschmack noch schwach und ungeübt ist, mit
Nachsicht müssen aufgenommen werden. |225.15|
In der Malerei, Bildhauerkunst, ja allen bildenden Künsten, in der
#42# Baukunst, Gartenkunst, sofern sie schöne Künste sind, ist die
=Zeichnung= das Wesentliche, in welcher nicht, was in der Empfindung
vergnügt, sondern bloß was durch seine Form gefällt, den Grund aller
Anlage für den Geschmack ausmacht. Die Farben, welche den Abriß
illuminiren, gehören |225.20| zum Reiz; den Gegenstand an sich können
sie zwar für die Empfindung belebt, aber nicht anschauungswürdig und
schön machen: vielmehr werden sie durch das, was die schöne Form
erfordert, mehrentheils gar sehr eingeschränkt und selbst da, wo der
Reiz zugelassen wird, durch die erstere allein veredelt. |225.25|
Alle Form der Gegenstände der Sinne (der äußern sowohl als mittelbar
auch des innern) ist entweder =Gestalt=, oder =Spiel=; im letztern
Falle entweder Spiel der Gestalten (im Raume die Mimik und der Tanz);
oder bloßes Spiel der Empfindungen (in der Zeit). Der =Reiz= der
Farben, oder angenehmer Töne des Instruments kann hinzukommen, aber die
|225.30| =Zeichnung= in der ersten und die Composition in dem letzten
machen den eigentlichen Gegenstand des reinen Geschmacksurtheils aus;
und daß die Reinigkeit der Farben sowohl als der Töne, oder auch
die Mannigfaltigkeit derselben und ihre Abstechung zur Schönheit
beizutragen scheint, will nicht so viel sagen, daß sie darum, weil sie
für sich angenehm sind, gleichsam |225.35| einen gleichartigen Zusatz
zu dem Wohlgefallen an der Form abgeben, #43# sondern weil sie diese
letztere nur genauer, bestimmter und vollständiger anschaulich machen
und überdem durch ihren Reiz die Vorstellung beleben, indem sie die
Aufmerksamkeit auf den Gegenstand selbst erwecken und erhalten.
Selbst was man =Zierathen= (Parerga) nennt, d. i. dasjenige, was nicht
in die ganze Vorstellung des Gegenstandes als Bestandstück innerlich,
|226.5| sondern nur äußerlich als Zuthat gehört und das Wohlgefallen
des Geschmacks vergrößert, thut dieses doch auch nur durch seine
Form: wie Einfassungen der Gemälde, oder Gewänder an Statuen, oder
Säulengänge um Prachtgebäude. Besteht aber der Zierath nicht selbst in
der schönen Form, ist er wie der goldene Rahmen bloß, um durch seinen
Reiz |226.10| das Gemälde dem Beifall zu empfehlen, angebracht: so
heißt er alsdann =Schmuck= und thut der ächten Schönheit Abbruch.
=Rührung=, eine Empfindung, wo Annehmlichkeit nur vermittelst
augenblicklicher Hemmung und darauf erfolgender stärkerer Ergießung der
Lebenskraft gewirkt wird, gehört gar nicht zur Schönheit. Erhabenheit
|226.15| (mit welcher das Gefühl der Rührung verbunden ist) aber
erfordert einen andern Maßstab der Beurtheilung, als der Geschmack
sich zum Grunde legt; und so hat ein reines Geschmacksurtheil weder
Reiz noch Rührung, mit einem Worte keine Empfindung, als Materie des
ästhetischen Urtheils, zum Bestimmungsgrunde. |226.20|

§ 15. #44#
Das Geschmacksurtheil ist von dem Begriffe der Vollkommenheit gänzlich
unabhängig.
Die =objective= Zweckmäßigkeit kann nur vermittelst der Beziehung
des Mannigfaltigen auf einen bestimmten Zweck, also nur durch einen
|226.25| Begriff, erkannt werden. Hieraus allein schon erhellt: daß
das Schöne, dessen Beurtheilung eine bloß formale Zweckmäßigkeit, d.
i. eine Zweckmäßigkeit ohne Zweck, zum Grunde hat, von der Vorstellung
des Guten ganz unabhängig sei, weil das letztere eine objective
Zweckmäßigkeit, d. i. die Beziehung des Gegenstandes auf einen
bestimmten Zweck, voraussetzt. |226.30|
Die objective Zweckmäßigkeit ist entweder die äußere, d. i. die
=Nützlichkeit=, oder die innere, d. i. die =Vollkommenheit= des
Gegenstandes. Daß das Wohlgefallen an einem Gegenstande, weshalb wir
ihn schön nennen, nicht auf der Vorstellung seiner Nützlichkeit beruhen
könne, ist aus beiden vorigen Hauptstücken hinreichend zu ersehen:
weil es alsdann nicht |226.35| ein unmittelbares Wohlgefallen an dem
Gegenstande sein würde, welches letztere die wesentliche Bedingung des
Urtheils über Schönheit ist. Aber eine objective innere Zweckmäßigkeit,
d. i. Vollkommenheit, kommt dem Prädicate der Schönheit schon näher
und ist daher auch von namhaften Philosophen, doch mit dem Beisatze,
=wenn sie verworren gedacht |227.5| #45# wird=, für einerlei mit der
Schönheit gehalten worden. Es ist von der größten Wichtigkeit, in
einer Kritik des Geschmacks zu entscheiden, ob sich auch die Schönheit
wirklich in den Begriff der Vollkommenheit auflösen lasse.
Die objective Zweckmäßigkeit zu beurtheilen, bedürfen wir jederzeit
|227.10| den Begriff eines Zwecks und (wenn jene Zweckmäßigkeit
nicht eine äußere [Nützlichkeit], sondern eine innere sein soll) den
Begriff eines innern Zwecks, der den Grund der innern Möglichkeit
des Gegenstandes enthalte. So wie nun Zweck überhaupt dasjenige ist,
dessen =Begriff= als der Grund der Möglichkeit des Gegenstandes selbst
angesehen werden kann: so wird, |227.15| um sich eine objective
Zweckmäßigkeit an einem Dinge vorzustellen, der Begriff von diesem,
=was es für ein Ding sein solle=, voran gehen; und die Zusammenstimmung
des Mannigfaltigen in demselben zu diesem Begriffe (welcher die
Regel der Verbindung desselben an ihm giebt) ist die =qualitative
Vollkommenheit= eines Dinges. Hiervon ist die |227.20| =quantitative=,
als die Vollständigkeit eines jeden Dinges in seiner Art, gänzlich
unterschieden und ein bloßer Größenbegriff (der Allheit), bei welchem,
=was das Ding sein solle=, schon zum voraus als bestimmt gedacht und
nur, ob =alles= dazu Erforderliche an ihm sei, gefragt wird. Das
Formale in der Vorstellung eines Dinges, d. i. die Zusammenstimmung
|227.25| des Mannigfaltigen zu Einem (unbestimmt was es sein solle),
giebt #46# für sich ganz und gar keine objective Zweckmäßigkeit zu
erkennen: weil, da von diesem Einen =als Zweck= (was das Ding sein
solle) abstrahirt wird, nichts als die subjective Zweckmäßigkeit der
Vorstellungen im Gemüthe des Anschauenden übrig bleibt, welche wohl
eine gewisse Zweckmäßigkeit |227.30| des Vorstellungszustandes im
Subject und in diesem eine Behaglichkeit desselben eine gegebene Form
in die Einbildungskraft aufzufassen, aber keine Vollkommenheit irgend
eines Objects, das hier durch keinen Begriff eines Zwecks gedacht wird,
angiebt. Wie z. B., wenn ich im Walde einen Rasenplatz antreffe, um
welchen die Bäume im Cirkel |227.35| stehen, und ich mir dabei nicht
einen Zweck, nämlich daß er etwa zum ländlichen Tanze dienen solle,
vorstelle, nicht der mindeste Begriff von Vollkommenheit durch die
bloße Form gegeben wird. Eine formale =objective= Zweckmäßigkeit aber
ohne Zweck, d. i. die bloße Form einer =Vollkommenheit= (ohne alle
Materie und =Begriff= von dem, wozu zusammengestimmt wird, wenn es auch
bloß die Idee einer Gesetzmäßigkeit überhaupt wäre), sich vorzustellen,
ist ein wahrer Widerspruch. |228.5|
Nun ist das Geschmacksurtheil ein ästhetisches Urtheil, d. i.
ein solches, was auf subjectiven Gründen beruht, und dessen
Bestimmungsgrund kein Begriff, mithin auch nicht der eines bestimmten
Zwecks sein kann. Also wird durch die Schönheit, als eine formale
subjective Zweckmäßigkeit, keinesweges eine Vollkommenheit des
Gegenstandes als vorgeblich |228.10| #47# formale, gleichwohl aber
doch objective Zweckmäßigkeit gedacht; und der Unterschied zwischen
den Begriffen des Schönen und Guten, als ob beide nur der logischen
Form nach unterschieden, der erste bloß ein verworrener, der zweite
ein deutlicher Begriff der Vollkommenheit, sonst aber dem Inhalte
und Ursprunge nach einerlei wären, ist nichtig: weil alsdann
zwischen |228.15| ihnen kein =specifischer= Unterschied, sondern ein
Geschmacksurtheil eben so wohl ein Erkenntnißurtheil wäre, als das
Urtheil, wodurch etwas für gut erklärt wird; so wie etwa der gemeine
Mann, wenn er sagt, daß der Betrug unrecht sei, sein Urtheil auf
verworrene, der Philosoph auf deutliche, im Grunde aber beide auf
einerlei Vernunft-Principien gründen. |228.20| Ich habe aber schon
angeführt, daß ein ästhetisches Urtheil einzig in seiner Art sei und
schlechterdings kein Erkenntniß (auch nicht ein verworrenes) vom Object
gebe: welches letztere nur durch ein logisches Urtheil geschieht;
da jenes hingegen die Vorstellung, wodurch ein Object gegeben
wird, lediglich auf das Subject bezieht und keine Beschaffenheit
des Gegenstandes, |228.25| sondern nur die zweckmäßige Form in der
Bestimmung der Vorstellungskräfte, die sich mit jenem beschäftigen, zu
bemerken giebt. Das Urtheil heißt auch eben darum ästhetisch, weil der
Bestimmungsgrund desselben kein Begriff, sondern das Gefühl (des innern
Sinnes) jener Einhelligkeit im Spiele der Gemüthskräfte ist, sofern
sie nur empfunden |228.30| werden kann. Dagegen wenn man verworrene
Begriffe und das objective #48# Urtheil, das sie zum Grunde hat,
wollte ästhetisch nennen, man einen Verstand haben würde, der sinnlich
urtheilt, oder einen Sinn, der durch Begriffe seine Objecte vorstellte,
welches beides sich widerspricht. Das Vermögen der Begriffe, sie mögen
verworren oder deutlich sein, ist der |228.35| Verstand; und obgleich
zum Geschmacksurtheil, als ästhetischem Urtheile, auch (wie zu allen
Urtheilen) Verstand gehört, so gehört er zu demselben doch nicht als
Vermögen der Erkenntniß eines Gegenstandes, sondern als Vermögen der
Bestimmung des Urtheils und seiner Vorstellung (ohne Begriff) nach dem
Verhältniß derselben auf das Subject und dessen inneres Gefühl, und
zwar sofern dieses Urtheil nach einer allgemeinen Regel möglich ist.
|229.5|

§ 16.
Das Geschmacksurtheil, wodurch ein Gegenstand unter der Bedingung eines
bestimmten Begriffs für schön erklärt wird, ist nicht rein.
Es giebt zweierlei Arten von Schönheit: freie Schönheit (_pulchritudo
|229.10| vaga_), oder die bloß anhängende Schönheit (_pulchritudo
adhaerens_). Die erstere setzt keinen Begriff von dem voraus, was
der Gegenstand sein soll; die zweite setzt einen solchen und die
Vollkommenheit des Gegenstandes nach demselben voraus. Die Arten der
erstern heißen (für sich bestehende) Schönheiten dieses oder jenes
Dinges; die andere wird, als einem Begriffe |229.15| #49# anhängend
(bedingte Schönheit), Objecten, die unter dem Begriffe eines besondern
Zwecks stehen, beigelegt.
Blumen sind freie Naturschönheiten. Was eine Blume für ein Ding
sein soll, weiß außer dem Botaniker schwerlich sonst jemand; und
selbst dieser, der daran das Befruchtungsorgan der Pflanze erkennt,
nimmt, wenn |229.20| er darüber durch Geschmack urtheilt, auf diesen
Naturzweck keine Rücksicht. Es wird also keine Vollkommenheit von
irgend einer Art, keine innere Zweckmäßigkeit, auf welche sich die
Zusammensetzung des Mannigfaltigen beziehe, diesem Urtheile zum Grunde
gelegt. Viele Vögel (der Papagei, der Colibrit, der Paradiesvogel),
eine Menge Schalthiere des Meeres sind |229.25| für sich Schönheiten,
die gar keinem nach Begriffen in Ansehung seines Zwecks bestimmten
Gegenstande zukommen, sondern frei und für sich gefallen. So bedeuten
die Zeichnungen _à la grecque_, das Laubwerk zu Einfassungen oder auf
Papiertapeten u. s. w. für sich nichts: sie stellen nichts vor, kein
Object unter einem bestimmten Begriffe, und sind freie Schönheiten.
|229.30| Man kann auch das, was man in der Musik Phantasieen (ohne
Thema) nennt, ja die ganze Musik ohne Text zu derselben Art zählen.
In der Beurtheilung einer freien Schönheit (der bloßen Form nach)
ist das Geschmacksurtheil rein. Es ist kein Begriff von irgend einem
Zwecke, wozu das Mannigfaltige dem gegebenen Objecte dienen und was
|229.35| dieses also vorstellen solle, vorausgesetzt, wodurch die
Freiheit der Einbildungskraft, #50# die in Beobachtung der Gestalt
gleichsam spielt, nur eingeschränkt werden würde.
Allein die Schönheit eines Menschen (und unter dieser Art die eines
Mannes oder Weibes oder Kindes), die Schönheit eines Pferdes, eines
|230.5| Gebäudes (als Kirche, Palast, Arsenal oder Gartenhaus) setzt
einen Begriff vom Zwecke voraus, welcher bestimmt, was das Ding sein
soll, mithin einen Begriff seiner Vollkommenheit, und ist also bloß
adhärirende Schönheit. So wie nun die Verbindung des Angenehmen (der
Empfindung) mit der Schönheit, die eigentlich nur die Form betrifft,
die Reinigkeit |230.10| des Geschmacksurtheils verhinderte: so thut die
Verbindung des Guten (wozu nämlich das Mannigfaltige dem Dinge selbst
nach seinem Zwecke gut ist) mit der Schönheit der Reinigkeit desselben
Abbruch.
Man würde vieles unmittelbar in der Anschauung Gefallende an einem
Gebäude anbringen können, wenn es nur nicht eine Kirche sein sollte;
|230.15| eine Gestalt mit allerlei Schnörkeln und leichten, doch
regelmäßigen Zügen, wie die Neuseeländer mit ihrem Tettowiren thun,
verschönern können, wenn es nur nicht ein Mensch wäre; und dieser
könnte viel feinere Züge und einen gefälligeren, sanftern Umriß der
Gesichtsbildung haben, wenn er nur nicht einen Mann, oder gar einen
kriegerischen vorstellen sollte. |230.20|
Nun ist das Wohlgefallen an dem Mannigfaltigen in einem Dinge #51#
in Beziehung auf den innern Zweck, der seine Möglichkeit bestimmt,
ein auf einem Begriffe gegründetes Wohlgefallen; das an der Schönheit
aber ist ein solches, welches keinen Begriff voraussetzt, sondern
mit der Vorstellung, wodurch der Gegenstand gegeben (nicht wodurch
er gedacht) wird, |230.25| unmittelbar verbunden ist. Wenn nun das
Geschmacksurtheil in Ansehung des letzteren vom Zwecke in dem ersteren,
als Vernunfturtheile abhängig gemacht und dadurch eingeschränkt wird,
so ist jenes nicht mehr ein freies und reines Geschmacksurtheil.
Zwar gewinnt der Geschmack durch diese Verbindung des ästhetischen
|230.30| Wohlgefallens mit dem intellectuellen darin, daß er fixirt
wird und zwar nicht allgemein ist, ihm aber doch in Ansehung gewisser
zweckmäßig bestimmten Objecte Regeln vorgeschrieben werden können.
Diese sind aber alsdann auch keine Regeln des Geschmacks, sondern bloß
der Vereinbarung des Geschmacks mit der Vernunft, d. i. des Schönen
mit dem Guten, durch |230.35| welche jenes zum Instrument der Absicht
in Ansehung des letztern brauchbar wird, um diejenige Gemüthsstimmung,
die sich selbst erhält und von subjectiver allgemeiner Gültigkeit ist,
derjenigen Denkungsart unterzulegen, die nur durch mühsamen Vorsatz
erhalten werden kann, aber objectiv allgemein gültig ist. Eigentlich
aber gewinnt weder die Vollkommenheit durch die Schönheit, noch
die Schönheit durch die Vollkommenheit; #52# sondern weil es nicht
vermieden werden kann, wenn wir die Vorstellung, |231.5| wodurch uns
ein Gegenstand gegeben wird, mit dem Objecte (in Ansehung dessen, was
es sein soll) durch einen Begriff vergleichen, sie zugleich mit der
Empfindung im Subjecte zusammen zu halten, so gewinnt das =gesammte
Vermögen= der Vorstellungskraft, wenn beide Gemüthszustände zusammen
stimmen. |231.10|
Ein Geschmacksurtheil würde in Ansehung eines Gegenstandes von
bestimmtem innern Zwecke nur alsdann rein sein, wenn der Urtheilende
entweder von diesem Zwecke keinen Begriff hätte, oder in seinem
Urtheile davon abstrahirte. Aber alsdann würde dieser, ob er gleich ein
richtiges Geschmacksurtheil fällte, indem er den Gegenstand als freie
Schönheit beurtheilte, |231.15| dennoch von dem andern, welcher die
Schönheit an ihm nur als anhängende Beschaffenheit betrachtet (auf den
Zweck des Gegenstandes sieht), getadelt und eines falschen Geschmacks
beschuldigt werden, obgleich beide in ihrer Art richtig urtheilen:
der eine nach dem, was er vor den Sinnen, der andere nach dem, was er
in Gedanken hat. Durch diese Unterscheidung |231.20| kann man manchen
Zwist der Geschmacksrichter über Schönheit beilegen, indem man ihnen
zeigt, daß der eine sich an die freie, der andere an die anhängende
Schönheit halte, der erstere ein reines, der zweite ein angewandtes
Geschmacksurtheil fälle.

§ 17. |231.25| #53#
Vom Ideale der Schönheit.
Es kann keine objective Geschmacksregel, welche durch Begriffe
bestimmte, was schön sei, geben. Denn alles Urtheil aus dieser Quelle
ist ästhetisch; d. i. das Gefühl des Subjects und kein Begriff eines
Objects ist sein Bestimmungsgrund. Ein Princip des Geschmacks, welches
das allgemeine |231.30| Kriterium des Schönen durch bestimmte Begriffe
angäbe, zu suchen, ist eine fruchtlose Bemühung, weil, was gesucht
wird, unmöglich und an sich selbst widersprechend ist. Die allgemeine
Mittheilbarkeit der Empfindung (des Wohlgefallens oder Mißfallens) und
zwar eine solche, die ohne Begriff Statt findet, die Einhelligkeit,
so viel möglich, aller Zeiten und |231.35| Völker in Ansehung dieses
Gefühls in der Vorstellung gewisser Gegenstände: ist das empirische,
wiewohl schwache und kaum zur Vermuthung zureichende Kriterium der
Abstammung eines so durch Beispiele bewährten Geschmacks von dem tief
verborgenen, allen Menschen gemeinschaftlichen Grunde der Einhelligkeit
in Beurtheilung der Formen, unter denen ihnen |232.5| Gegenstände
gegeben werden.
Daher sieht man einige Producte des Geschmacks als =exemplarisch=
an: nicht als ob Geschmack könne erworben werden, indem er anderen
nachahmt. Denn der Geschmack muß ein selbst eigenes Vermögen sein;
wer aber ein Muster nachahmt, zeigt, sofern als er es trifft, zwar
Geschicklichkeit, |232.10| #54# aber nur Geschmack, sofern er dieses
Muster selbst beurtheilen kann.[7] Hieraus folgt aber, daß das höchste
Muster, das Urbild des Geschmacks, eine bloße Idee sei, die jeder in
sich selbst hervorbringen muß, und wonach er alles, was Object des
Geschmacks, was Beispiel der Beurtheilung durch Geschmack sei, und
selbst den Geschmack von jedermann beurtheilen |232.15| muß. =Idee=
bedeutet eigentlich einen Vernunftbegriff und =Ideal= die Vorstellung
eines einzelnen als einer Idee adäquaten Wesens. Daher kann jenes
Urbild des Geschmacks, welches freilich auf der unbestimmten Idee der
Vernunft von einem Maximum beruht, aber doch nicht durch Begriffe,
sondern nur in einzelner Darstellung kann vorgestellt werden, besser
|232.20| das Ideal des Schönen genannt werden, dergleichen wir, wenn
wir gleich nicht im Besitze desselben sind, doch in uns hervorzubringen
streben. Es wird aber bloß ein Ideal der Einbildungskraft sein, eben
darum weil es nicht auf Begriffen, sondern auf der Darstellung beruht;
das Vermögen #55# der Darstellung aber ist die Einbildungskraft. —
Wie gelangen wir nun |232.25| zu einem solchen Ideale der Schönheit?
_A priori_ oder empirisch? Imgleichen: welche Gattung des Schönen ist
eines Ideals fähig?
[7] Muster des Geschmacks in Ansehung der redenden Künste
müssen in einer todten und gelehrten Sprache abgefaßt sein:
das erste, um nicht die Veränderung erdulden zu müssen, welche
die lebenden unvermeidlicher Weise trifft, daß edle Ausdrücke
platt, gewöhnliche veraltet und neugeschaffene in einen nur
kurz daurenden Umlauf |232.35| gebracht werden; das zweite,
damit sie eine Grammatik habe, welche keinem muthwilligen
Wechsel der Mode unterworfen sei, sondern ihre unveränderliche
Regel hat.
Zuerst ist wohl zu bemerken, daß die Schönheit, zu welcher ein Ideal
gesucht werden soll, keine =vage=, sondern durch einen Begriff von
objectiver Zweckmäßigkeit =fixirte= Schönheit sein, folglich keinem
Objecte eines ganz |232.30| reinen, sondern dem eines zum Theil
intellectuirten Geschmacksurtheils angehören müsse. D. i. in welcher
Art von Gründen der Beurtheilung ein Ideal Statt finden soll, da
muß irgend eine Idee der Vernunft nach bestimmten Begriffen zum
Grunde liegen, die _a priori_ den Zweck bestimmt, worauf die innere
Möglichkeit des Gegenstandes beruht. Ein Ideal schöner Blumen, eines
schönen Ameublements, einer schönen Aussicht läßt sich nicht |233.5|
denken. Aber auch von einer bestimmten Zwecken anhängenden Schönheit,
z. B. einem schönen Wohnhause, einem schönen Baume, schönen Garten
u. s. w., läßt sich kein Ideal vorstellen; vermuthlich weil die
Zwecke durch ihren Begriff nicht genug bestimmt und fixirt sind,
folglich die Zweckmäßigkeit beinahe so frei ist, als bei der =vagen=
Schönheit. Nur das, was |233.10| den Zweck seiner Existenz in sich
selbst hat, der =Mensch=, der sich durch Vernunft seine Zwecke selbst
bestimmen, oder, wo er sie von der äußern Wahrnehmung hernehmen muß,
doch mit wesentlichen und allgemeinen Zwecken zusammenhalten und die
Zusammenstimmung mit jenen alsdann #56# auch ästhetisch beurtheilen
kann: dieser =Mensch= ist also eines Ideals der |233.15| =Schönheit=,
so wie die Menschheit in seiner Person, als Intelligenz, des Ideals der
=Vollkommenheit= unter allen Gegenständen in der Welt allein fähig.
Hiezu gehören aber zwei Stücke: =erstlich= die ästhetische
=Normalidee=, welche eine einzelne Anschauung (der Einbildungskraft)
ist, die das |233.20| Richtmaß seiner Beurtheilung, als eines zu einer
besonderen Thierspecies gehörigen Dinges, vorstellt; =zweitens= die
=Vernunftidee=, welche die Zwecke der Menschheit, sofern sie nicht
sinnlich vorgestellt werden können, zum Princip der Beurtheilung seiner
Gestalt macht, durch welche als ihre Wirkung in der Erscheinung sich
jene offenbaren. Die Normalidee muß |233.25| ihre Elemente zur Gestalt
eines Thiers von besonderer Gattung aus der Erfahrung nehmen; aber
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