Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 11

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zum Grunde liegen, zu welchem man durch Aufspähung empirischer Gesetze
der Gemüthsveränderungen niemals gelangen kann: weil diese nur zu
erkennen geben, wie geurtheilt |278.25| wird, nicht aber gebieten, wie
geurtheilt werden soll, und zwar gar so, daß das Gebot =unbedingt=
ist; dergleichen die Geschmacksurtheile voraussetzen, indem sie das
Wohlgefallen mit einer Vorstellung =unmittelbar= verknüpft wissen
wollen. Also mag die empirische Exposition der ästhetischen Urtheile
immer den Anfang machen, um den Stoff zu einer höhern |278.30|
Untersuchung herbeizuschaffen; eine transscendentale Erörterung dieses
Vermögens ist doch möglich und zur Kritik des Geschmacks wesentlich
gehörig. #131# Denn ohne daß derselbe Principien _a priori_ habe,
könnte er unmöglich die Urtheile anderer richten und über sie auch nur
mit einigem Scheine des Rechts Billigungs- oder Verwerfungsaussprüche
fällen. |278.35|
Das übrige zur Analytik der ästhetischen Urtheilskraft Gehörige enthält
zuvörderst die

Deduction der reinen ästhetischen Urtheile.

§ 30.
Die Deduction der ästhetischen Urtheile über die Gegenstände der Natur
darf nicht auf das, was wir in dieser erhaben nennen, sondern nur auf
das Schöne gerichtet |279.5| werden.
Der Anspruch eines ästhetischen Urtheils auf allgemeine Gültigkeit
für jedes Subject bedarf als ein Urtheil, welches sich auf irgend ein
Princip _a priori_ fußen muß, einer Deduction (d. i. Legitimation
seiner Anmaßung), welche über die Exposition desselben noch hinzukommen
muß, wenn es |279.10| nämlich ein Wohlgefallen oder Mißfallen an der
=Form des Objects= betrifft. Dergleichen sind die Geschmacksurtheile
über das Schöne der Natur. Denn die Zweckmäßigkeit hat alsdann doch
im Objecte und seiner Gestalt ihren Grund, wenn sie gleich nicht
die Beziehung desselben auf andere Gegenstände nach Begriffen (zum
Erkenntnißurtheile) anzeigt; |279.15| sondern bloß die Auffassung
dieser Form, sofern sie dem =Vermögen= sowohl #132# der Begriffe, als
dem der Darstellung derselben (welches mit dem der Auffassung eines
und dasselbe ist) im Gemüth sich gemäß zeigt, überhaupt betrifft. Man
kann daher auch in Ansehung des Schönen der Natur mancherlei Fragen
aufwerfen, welche die Ursache dieser Zweckmäßigkeit |279.20| ihrer
Formen betreffen: z. B. wie man erklären wolle, warum die Natur so
verschwenderisch allerwärts Schönheit verbreitet habe, selbst im Grunde
des Oceans, wo nur selten das menschliche Auge (für welches jene doch
allein zweckmäßig ist) hingelangt, u. d. gl. m.
Allein das Erhabene der Natur — wenn wir darüber ein reines |279.25|
ästhetisches Urtheil fällen, welches nicht mit Begriffen von
Vollkommenheit als objectiver Zweckmäßigkeit vermengt ist; in welchem
Falle es ein teleologisches Urtheil sein würde — kann ganz als formlos
oder ungestalt, dennoch aber als Gegenstand eines reinen Wohlgefallens
betrachtet werden und subjective Zweckmäßigkeit der gegebenen
Vorstellung zeigen; und da |279.30| fragt es sich nun: ob zu dem
ästhetischen Urtheile dieser Art auch außer der Exposition dessen, was
in ihm gedacht wird, noch eine Deduction seines Anspruchs auf irgend
ein (subjectives) Princip _a priori_ verlangt werden könne.
Hierauf dient zur Antwort: daß das Erhabene der Natur nur uneigentlich
so genannt werde und eigentlich bloß der Denkungsart, oder vielmehr
der Grundlage zu derselben in der menschlichen Natur beigelegt werden
müsse. Dieser sich bewußt zu werden, giebt die Auffassung eines #133#
sonst formlosen und unzweckmäßigen Gegenstandes bloß die Veranlassung,
|280.5| welcher auf solche Weise subjectiv-zweckmäßig =gebraucht=,
aber nicht als ein solcher =für sich= und seiner Form wegen beurtheilt
wird (gleichsam _species finalis accepta, non data_). Daher war
unsere Exposition der Urtheile über das Erhabene der Natur zugleich
ihre Deduction. Denn wenn wir die Reflexion der Urtheilskraft in
denselben zerlegten, so fanden |280.10| wir in ihnen ein zweckmäßiges
Verhältniß der Erkenntnißvermögen, welches dem Vermögen der Zwecke
(dem Willen) _a priori_ zum Grunde gelegt werden muß und daher selbst
_a priori_ zweckmäßig ist: welches denn sofort die Deduction, d.
i. die Rechtfertigung des Anspruchs eines dergleichen Urtheils auf
allgemein-nothwendige Gültigkeit, enthält. |280.15|
Wir werden also nur die Deduction der Geschmacksurtheile, d. i. der
Urtheile über die Schönheit der Naturdinge, zu suchen haben und so der
Aufgabe für die gesammte ästhetische Urtheilskraft im Ganzen ein Genüge
thun.

§ 31. |280.20|
Von der Methode der Deduction der Geschmacksurtheile.
Die Obliegenheit einer Deduction, d. i. der Gewährleistung der
Rechtmäßigkeit, einer Art Urtheile tritt nur ein, wenn das Urtheil
Anspruch auf #134# Nothwendigkeit macht; welches der Fall auch alsdann
ist, wenn es subjective Allgemeinheit, d. i. jedermanns Beistimmung,
fordert: indeß es |280.25| doch kein Erkenntnißurtheil, sondern nur
der Lust oder Unlust an einem gegebenen Gegenstande, d. i. Anmaßung
einer durchgängig für jedermann geltenden subjectiven Zweckmäßigkeit,
ist, die sich auf keine Begriffe von der Sache gründen soll, weil es
Geschmacksurtheil ist.
Da wir im letztern Falle kein Erkenntnißurtheil, weder ein
theoretisches, |280.30| welches den Begriff einer =Natur= überhaupt
durch den Verstand, noch ein (reines) praktisches, welches die Idee
der =Freiheit= als _a priori_ durch die Vernunft gegeben zum Grunde
legt, vor uns haben; und also weder ein Urtheil, welches vorstellt, was
eine Sache ist, noch daß ich, um sie hervorzubringen, etwas verrichten
soll, nach seiner Gültigkeit _a priori_ |280.35| zu rechtfertigen haben:
so wird bloß die =allgemeine Gültigkeit= eines =einzelnen= Urtheils,
welches die subjective Zweckmäßigkeit einer empirischen Vorstellung
der Form eines Gegenstandes ausdrückt, für die Urtheilskraft überhaupt
darzuthun sein, um zu erklären, wie es möglich sei, daß etwas bloß in
der Beurtheilung (ohne Sinnenempfindung oder Begriff) gefallen könne,
und, so wie die Beurtheilung eines Gegenstandes zum |281.5| Behuf
einer =Erkenntniß= überhaupt allgemeine Regeln hat, auch das #135#
Wohlgefallen eines Jeden für jeden andern als Regel dürfe angekündigt
werden.
Wenn nun diese Allgemeingültigkeit sich nicht auf Stimmensammlung und
Herumfragen bei andern wegen ihrer Art zu empfinden gründen, |281.10|
sondern gleichsam auf einer Autonomie des über das Gefühl der Lust (an
der gegebenen Vorstellung) urtheilenden Subjects, d. i. auf seinem
eigenen Geschmacke, beruhen, gleichwohl aber doch auch nicht von
Begriffen abgeleitet werden soll: so hat ein solches Urtheil — wie das
Geschmacksurtheil in der That ist — eine zwiefache und zwar logische
|281.15| Eigenthümlichkeit: nämlich =erstlich= die Allgemeingültigkeit
a priori und doch nicht eine logische Allgemeinheit nach Begriffen,
sondern die Allgemeinheit eines einzelnen Urtheils; =zweitens= eine
Nothwendigkeit (die jederzeit auf Gründen _a priori_ beruhen muß), die
aber doch von keinen Beweisgründen _a priori_ abhängt, durch deren
Vorstellung der Beifall, |281.20| den das Geschmacksurtheil jedermann
ansinnt, erzwungen werden könnte.
Die Auflösung dieser logischen Eigenthümlichkeiten, worin sich ein
Geschmacksurtheil von allen Erkenntnißurtheilen unterscheidet,
wenn wir hier anfänglich von allem Inhalte desselben, nämlich
dem Gefühle der Lust, abstrahiren und bloß die ästhetische Form
mit der Form der objectiven |281.25| Urtheile, wie sie die Logik
vorschreibt, vergleichen, wird allein zur Deduction dieses sonderbaren
Vermögens hinreichend sein. Wir wollen also diese charakteristischen
Eigenschaften des Geschmacks zuvor, durch Beispiele #136# erläutert,
vorstellig machen.

§ 32. |281.30|
Erste Eigenthümlichkeit des Geschmacksurtheils.
Das Geschmacksurtheil bestimmt seinen Gegenstand in Ansehung des
Wohlgefallens (als Schönheit) mit einem Anspruche auf =jedermanns=
Beistimmung, als ob es objectiv wäre.
Sagen: diese Blume ist schön, heißt eben so viel, als ihren eigenen
|281.35| Anspruch auf jedermanns Wohlgefallen ihr nur nachsagen.
Durch die Annehmlichkeit ihres Geruchs hat sie gar keine Ansprüche.
Den einen ergötzt dieser Geruch, dem andern benimmt er den Kopf. Was
sollte man nun anders daraus vermuthen, als daß die Schönheit für eine
Eigenschaft der Blume selbst gehalten werden müsse, die sich nicht nach
der Verschiedenheit |282.5| der Köpfe und so vieler Sinne richtet,
sondern wornach sich diese richten müssen, wenn sie darüber urtheilen
wollen? Und doch verhält es sich nicht so. Denn darin besteht eben das
Geschmacksurtheil, daß es eine Sache nur nach derjenigen Beschaffenheit
schön nennt, in welcher sie sich nach unserer Art sie aufzunehmen
richtet. |282.10|
Überdies wird von jedem Urtheil, welches den Geschmack des Subjects
beweisen soll, verlangt: daß das Subject für sich, ohne nöthig zu #137#
haben, durch Erfahrung unter den Urtheilen anderer herumzutappen und
sich von ihrem Wohlgefallen oder Mißfallen an demselben Gegenstande
vorher zu belehren, urtheilen, mithin sein Urtheil nicht als
Nachahmung, |282.15| weil ein Ding etwa wirklich allgemein gefällt,
sondern _a priori_ aussprechen solle. Man sollte aber denken, daß ein
Urtheil _a priori_ einen Begriff vom Object enthalten müsse, zu dessen
Erkenntniß es das Princip enthält; das Geschmacksurtheil aber gründet
sich gar nicht auf Begriffe und ist überall nicht Erkenntniß, sondern
nur ein ästhetisches Urtheil. |282.20|
Daher läßt sich ein junger Dichter von der Überredung, daß sein
Gedicht schön sei, nicht durch das Urtheil des Publicums, noch seiner
Freunde abbringen; und wenn er ihnen Gehör giebt, so geschieht es
nicht darum, weil er es nun anders beurtheilt, sondern weil er, wenn
gleich (wenigstens in Absicht seiner) das ganze Publicum einen falschen
Geschmack |282.25| hätte, sich doch (selbst wider sein Urtheil) dem
gemeinen Wahne zu bequemen, in seiner Begierde nach Beifall Ursache
findet. Nur späterhin, wenn seine Urtheilskraft durch Ausübung mehr
geschärft worden, geht er freiwillig von seinem vorigen Urtheile ab;
so wie er es auch mit seinen Urtheilen hält, die ganz auf der Vernunft
beruhen. Der Geschmack macht |282.30| bloß auf Autonomie Anspruch.
Fremde Urtheile sich zum Bestimmungsgrunde des seinigen zu machen, wäre
Heteronomie.
Daß man die Werke der Alten mit Recht zu Mustern anpreiset und
#138# die Verfasser derselben classisch nennt gleich einem gewissen
Adel unter den Schriftstellern, der dem Volke durch seinen Vorgang
Gesetze giebt: scheint |282.35| Quellen des Geschmacks _a posteriori_
anzuzeigen und die Autonomie desselben in jedem Subjecte zu widerlegen.
Allein man könnte eben so gut sagen, daß die alten Mathematiker,
die bis jetzt für nicht wohl zu entbehrende Muster der höchsten
Gründlichkeit und Eleganz der synthetischen Methode gehalten werden,
auch eine nachahmende Vernunft auf unserer Seite bewiesen und ein
Unvermögen derselben, aus sich selbst strenge Beweise mit der größten
Intuition durch Construction der Begriffe hervorzubringen. |283.5| Es
giebt gar keinen Gebrauch unserer Kräfte, so frei er auch sein mag, und
selbst der Vernunft (die alle ihre Urtheile aus der gemeinschaftlichen
Quelle _a priori_ schöpfen muß), welcher, wenn jedes Subject immer
gänzlich von der rohen Anlage seines Naturells anfangen sollte, nicht
in fehlerhafte Versuche gerathen würde, wenn nicht andere mit den
|283.10| ihrigen ihm vorgegangen wären, nicht um die Nachfolgenden
zu bloßen Nachahmern zu machen, sondern durch ihr Verfahren andere
auf die Spur zu bringen, um die Principien in sich selbst zu suchen
und so ihren eigenen, oft besseren Gang zu nehmen. Selbst in der
Religion, wo gewiß ein jeder die Regel seines Verhaltens aus sich
selbst hernehmen muß, weil er dafür |283.15| auch selbst verantwortlich
bleibt und die Schuld seiner Vergehungen nicht #139# auf andre als
Lehrer oder Vorgänger schieben kann, wird doch nie durch allgemeine
Vorschriften, die man entweder von Priestern oder Philosophen bekommen,
oder auch aus sich selbst genommen haben mag, so viel ausgerichtet
werden, als durch ein Beispiel der Tugend oder Heiligkeit, welches,
|283.20| in der Geschichte aufgestellt, die Autonomie der Tugend aus
der eigenen und ursprünglichen Idee der Sittlichkeit (_a priori_)
nicht entbehrlich macht, oder diese in einen Mechanism der Nachahmung
verwandelt. =Nachfolge=, die sich auf einen Vorgang bezieht, nicht
Nachahmung ist der rechte Ausdruck für allen Einfluß, welchen Producte
eines exemplarischen Urhebers |283.25| auf Andere haben können;
welches nur so viel bedeutet als: aus denselben Quellen schöpfen,
woraus jener selbst schöpfte, und seinem Vorgänger nur die Art, sich
dabei zu benehmen, ablernen. Aber unter allen Vermögen und Talenten
ist der Geschmack gerade dasjenige, welches, weil sein Urtheil nicht
durch Begriffe und Vorschriften bestimmbar ist, am meisten |283.30|
der Beispiele dessen, was sich im Fortgange der Cultur am längsten in
Beifall erhalten hat, bedürftig ist, um nicht bald wieder ungeschlacht
zu werden und in die Rohigkeit der ersten Versuche zurückzufallen.

§ 33. #140#
Zweite Eigenthümlichkeit des Geschmacksurtheils.
Das Geschmacksurtheil ist gar nicht durch Beweisgründe bestimmbar,
gleich als ob es bloß =subjectiv= wäre.
Wenn jemand ein Gebäude, eine Aussicht, ein Gedicht nicht schön |284.5|
findet, so läßt er sich =erstlich= den Beifall nicht durch hundert
Stimmen, die es alle hoch preisen, innerlich aufdringen. Er mag sich
zwar stellen, als ob es ihm auch gefalle, um nicht für geschmacklos
angesehen zu werden; er kann sogar zu zweifeln anfangen, ob er seinen
Geschmack durch Kenntniß einer genugsamen Menge von Gegenständen einer
gewissen Art |284.10| auch genug gebildet habe (wie einer, der in der
Entfernung etwas für einen Wald zu erkennen glaubt, was alle andere für
eine Stadt ansehen, an dem Urtheile seines eigenen Gesichts zweifelt).
Das sieht er aber doch klar ein: daß der Beifall anderer gar keinen
für die Beurtheilung der Schönheit gültigen Beweis abgebe; daß andere
allenfalls für ihn sehen |284.15| und beobachten mögen, und was viele
auf einerlei Art gesehen haben, als ein hinreichender Beweisgrund
für ihn, der es anders gesehen zu haben glaubt, zum theoretischen,
mithin logischen, niemals aber das, was andern gefallen hat, zum
Grunde eines ästhetischen Urtheils dienen könne. Das uns ungünstige
Urtheil anderer kann uns zwar mit Recht in Ansehung |284.20| #141#
des unsrigen bedenklich machen, niemals aber von der Unrichtigkeit
desselben überzeugen. Also giebt es keinen empirischen =Beweisgrund=,
das Geschmacksurtheil jemanden abzunöthigen.
=Zweitens= kann noch weniger ein Beweis _a priori_ nach bestimmten
Regeln das Urtheil über Schönheit bestimmen. Wenn mir jemand sein
|284.25| Gedicht vorliest, oder mich in ein Schauspiel führt, welches
am Ende meinem Geschmacke nicht behagen will, so mag er den =Batteux=
oder =Lessing=, oder noch ältere und berühmtere Kritiker des Geschmacks
und alle von ihnen aufgestellte Regeln zum Beweise anführen, daß sein
Gedicht schön sei; auch mögen gewisse Stellen, die mir eben mißfallen,
mit |284.30| Regeln der Schönheit (so wie sie dort gegeben und
allgemein anerkannt sind) gar wohl zusammenstimmen: ich stopfe mir die
Ohren zu, mag keine Gründe und kein Vernünfteln hören und werde eher
annehmen, daß jene Regeln der Kritiker falsch seien, oder wenigstens
hier nicht der Fall ihrer Anwendung sei, als daß ich mein Urtheil durch
Beweisgründe _a priori_ |284.35| sollte bestimmen lassen, da es ein
Urtheil des Geschmacks und nicht des Verstandes oder der Vernunft sein
soll.
Es scheint, daß dieses eine der Hauptursachen sei, weswegen man dieses
ästhetische Beurtheilungsvermögen gerade mit dem Namen des Geschmacks
belegt hat. Denn es mag mir jemand alle Ingredienzien |285.5| #142#
eines Gerichts herzählen und von jedem bemerken, daß jedes derselben
mir sonst angenehm sei, auch obenein die Gesundheit dieses Essens mit
Recht rühmen; so bin ich gegen alle diese Gründe taub, versuche das
Gericht an =meiner= Zunge und meinem Gaumen: und darnach (nicht nach
allgemeinen Principien) fälle ich mein Urtheil. |285.10|
In der That wird das Geschmacksurtheil durchaus immer als ein einzelnes
Urtheil vom Object gefällt. Der Verstand kann durch die Vergleichung
des Objects im Punkte des Wohlgefälligen mit dem Urtheile anderer ein
allgemeines Urtheil machen: z. B. alle Tulpen sind schön; aber das
ist alsdann kein Geschmacks-, sondern ein logisches Urtheil, welches
|285.15| die Beziehung eines Objects auf den Geschmack zum Prädicate
der Dinge von einer gewissen Art überhaupt macht; dasjenige aber,
wodurch ich eine einzelne gegebene Tulpe schön, d. i. mein Wohlgefallen
an derselben allgemeingültig, finde, ist allein das Geschmacksurtheil.
Dessen Eigenthümlichkeit besteht aber darin: daß, ob es gleich bloß
subjective |285.20| Gültigkeit hat, es dennoch =alle= Subjecte so
in Anspruch nimmt, als es nur immer geschehen könnte, wenn es ein
objectives Urtheil wäre, das auf Erkenntnißgründen beruht und durch
einen Beweis könnte erzwungen werden.

§ 34. |285.25| #143#
Es ist kein objectives Princip des Geschmacks möglich.
Unter einem Princip des Geschmacks würde man einen Grundsatz verstehen,
unter dessen Bedingung man den Begriff eines Gegenstandes subsumiren
und alsdann durch einen Schluß herausbringen könnte, daß er schön
sei. Das ist aber schlechterdings unmöglich. Denn ich muß unmittelbar
|285.30| an der Vorstellung desselben die Lust empfinden, und sie
kann mir durch keine Beweisgründe angeschwatzt werden. Obgleich also
Kritiker, wie =Hume= sagt, scheinbarer vernünfteln können als Köche,
so haben sie doch mit diesen einerlei Schicksal. Den Bestimmungsgrund
ihres Urtheils können sie nicht von der Kraft der Beweisgründe, sondern
nur von der |285.35| Reflexion des Subjects über seinen eigenen
Zustand (der Lust oder Unlust) mit Abweisung aller Vorschriften und
Regeln erwarten.
Worüber aber Kritiker dennoch vernünfteln können und sollen, so daß es
zur Berichtigung und Erweiterung unserer Geschmacksurtheile gereiche:
das ist nicht, den Bestimmungsgrund dieser Art ästhetischer Urtheile
in |286.5| einer allgemeinen brauchbaren Formel darzulegen, welches
unmöglich ist; sondern über die Erkenntnißvermögen und deren Geschäfte
in diesen Urtheilen Nachforschung zu thun und die wechselseitige
subjective Zweckmäßigkeit, #144# von welcher oben gezeigt ist, daß ihre
Form in einer gegebenen Vorstellung die Schönheit des Gegenstandes
derselben sei, in Beispielen aus |286.10| einander zu setzen. Also
ist die Kritik des Geschmacks selbst nur subjectiv in Ansehung der
Vorstellung, wodurch uns ein Object gegeben wird: nämlich sie ist die
Kunst oder Wissenschaft, das wechselseitige Verhältniß des Verstandes
und der Einbildungskraft zu einander in der gegebenen Vorstellung (ohne
Beziehung auf vorhergehende Empfindung oder Begriff), |286.15| mithin
die Einhelligkeit oder Mißhelligkeit derselben unter Regeln zu bringen
und sie in Ansehung ihrer Bedingungen zu bestimmen. Sie ist =Kunst=,
wenn sie dieses nur an Beispielen zeigt; sie ist =Wissenschaft=, wenn
sie die Möglichkeit einer solchen Beurtheilung von der Natur dieser
Vermögen, als Erkenntnißvermögen überhaupt, ableitet. Mit der letzteren
|286.20| als transscendentalen Kritik haben wir es hier überall allein
zu thun. Sie soll das subjective Princip des Geschmacks, als ein
Princip _a priori_ der Urtheilskraft, entwickeln und rechtfertigen. Die
Kritik als Kunst sucht bloß die physiologischen (hier psychologischen),
mithin empirischen Regeln, nach denen der Geschmack wirklich verfährt,
(ohne über ihre Möglichkeit |286.25| nachzudenken) auf die Beurtheilung
seiner Gegenstände anzuwenden und kritisirt die Producte der schönen
Kunst; so wie =jene= das Vermögen selbst, sie zu beurtheilen.

§ 35. #145#
Das Princip des Geschmacks ist das subjective Princip der |286.30|
Urtheilskraft überhaupt.
Das Geschmacksurtheil unterscheidet sich darin von dem logischen:
daß das letztere eine Vorstellung unter Begriffe vom Object, das
erstere aber gar nicht unter einen Begriff subsumirt, weil sonst der
nothwendige allgemeine Beifall durch Beweise würde erzwungen werden
können. Gleichwohl |286.35| aber ist es darin dem letztern ähnlich, daß
es eine Allgemeinheit und Nothwendigkeit, aber nicht nach Begriffen
vom Object, folglich eine bloß subjective vorgiebt. Weil nun die
Begriffe in einem Urtheile den Inhalt desselben (das zum Erkenntniß des
Objects Gehörige) ausmachen, das Geschmacksurtheil aber nicht durch
Begriffe bestimmbar ist, so gründet es sich nur auf der subjectiven
formalen Bedingung eines Urtheils überhaupt. |287.5| Die subjective
Bedingung aller Urtheile ist das Vermögen zu urtheilen selbst, oder
die Urtheilskraft. Diese, in Ansehung einer Vorstellung, wodurch ein
Gegenstand gegeben wird, gebraucht, erfordert zweier Vorstellungskräfte
Zusammenstimmung: nämlich der Einbildungskraft (für die Anschauung
und die Zusammensetzung des Mannigfaltigen derselben) und |287.10|
des Verstandes (für den Begriff der Vorstellung der Einheit dieser
Zusammensetzung). Weil nun dem Urtheile hier kein Begriff vom Objecte
zum Grunde liegt, so kann es nur in der Subsumtion der Einbildungskraft
#146# selbst (bei einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand gegeben
wird) unter die Bedingung, daß der Verstand überhaupt von der
Anschauung |287.15| zu Begriffen gelangt, bestehen. D. i. weil eben
darin, daß die Einbildungskraft ohne Begriff schematisirt, die
Freiheit derselben besteht: so muß das Geschmacksurtheil auf einer
bloßen Empfindung der sich wechselseitig belebenden Einbildungskraft
in ihrer =Freiheit= und des Verstandes mit seiner =Gesetzmäßigkeit=,
also auf einem Gefühle beruhen, das den Gegenstand |287.20| nach der
Zweckmäßigkeit der Vorstellung (wodurch ein Gegenstand gegeben wird)
auf die Beförderung der Erkenntnißvermögen in ihrem freien Spiele
beurtheilen läßt; und der Geschmack als subjective Urtheilskraft
enthält ein Princip der Subsumtion, aber nicht der Anschauungen unter
=Begriffe=, sondern des =Vermögens= der Anschauungen oder |287.25|
Darstellungen (d. i. der Einbildungskraft) unter das Vermögen der
Begriffe (d. i. den Verstand), sofern das erstere =in seiner Freiheit=
zum letzteren =in seiner Gesetzmäßigkeit= zusammenstimmt.
Um diesen Rechtsgrund nun durch eine Deduction der Geschmacksurtheile
ausfindig zu machen, können nur die formalen Eigenthümlichkeiten
|287.30| dieser Art Urtheile, mithin sofern an ihnen bloß die logische
Form betrachtet wird, uns zum Leitfaden dienen.

§ 36. #147#
Von der Aufgabe einer Deduction der Geschmacksurtheile.
Mit der Wahrnehmung eines Gegenstandes kann unmittelbar der |287.35|
Begriff von einem Objecte überhaupt, von welchem jene die empirischen
Prädicate enthält, zu einem Erkenntnißurtheile verbunden und dadurch
ein Erfahrungsurtheil erzeugt werden. Diesem liegen nun Begriffe
_a priori_ von der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen der
Anschauung, um es als Bestimmung eines Objects zu denken, zum Grunde;
und diese Begriffe (die Kategorieen) erfordern eine Deduction, die auch
in der Kritik |288.5| der r. V. gegeben worden, wodurch denn auch die
Auflösung der Aufgabe zu Stande kommen konnte: Wie sind synthetische
Erkenntnißurtheile _a priori_ möglich? Diese Aufgabe betraf also die
Principien a priori des reinen Verstandes und seiner theoretischen
Urtheile.
Mit einer Wahrnehmung kann aber auch unmittelbar ein Gefühl |288.10|
der Lust (oder Unlust) und ein Wohlgefallen verbunden werden, welches
die Vorstellung des Objects begleitet und derselben statt Prädicats
dient, und so ein ästhetisches Urtheil, welches kein Erkenntnißurtheil
ist, entspringen. Einem solchen, wenn es nicht bloßes Empfindungs-,
sondern ein formales Reflexions-Urtheil ist, welches dieses
Wohlgefallen jedermann |288.15| als nothwendig ansinnt, muß etwas
als Princip _a priori_ zum Grunde #148# liegen, welches allenfalls
ein bloß subjectives sein mag (wenn ein objectives zu solcher Art
Urtheile unmöglich sein sollte), aber auch als ein solches einer
Deduction bedarf, damit begriffen werde, wie ein ästhetisches Urtheil
auf Nothwendigkeit Anspruch machen könne. Hierauf gründet sich nun
die |288.20| Aufgabe, mit der wir uns jetzt beschäftigen: Wie sind
Geschmacksurtheile möglich? Welche Aufgabe also die Principien _a
priori_ der reinen Urtheilskraft in =ästhetischen= Urtheilen betrifft,
d. i. in solchen, wo sie nicht (wie in den theoretischen) unter
objectiven Verstandesbegriffen bloß zu subsumiren hat und unter einem
Gesetze steht, sondern wo sie sich selbst subjectiv |288.25| Gegenstand
sowohl als Gesetz ist.
Diese Aufgabe kann auch so vorgestellt werden: Wie ist ein Urtheil
möglich, das bloß aus dem =eigenen= Gefühl der Lust an einem
Gegenstande unabhängig von dessen Begriffe diese Lust, als der
Vorstellung desselben Objects =in jedem andern Subjecte= anhängig, _a
priori_, d. i. |288.30| ohne fremde Beistimmung abwarten zu dürfen,
beurtheilte?
Daß Geschmacksurtheile synthetische sind, ist leicht einzusehen,
weil sie über den Begriff und selbst die Anschauung des Objects
hinausgehen und etwas, das gar nicht einmal Erkenntniß ist, nämlich
Gefühl der Lust (oder Unlust), zu jener als Prädicat hinzuthun. Daß
sie aber, obgleich |288.35| das Prädicat (der mit der Vorstellung
verbundenen =eigenen= Lust) empirisch #149# ist, gleichwohl, was
die geforderte Beistimmung =von jedermann= betrifft, Urtheile _a
priori_ sind, oder dafür gehalten werden wollen, ist gleichfalls schon
in den Ausdrücken ihres Anspruchs enthalten; und so gehört diese
Aufgabe der Kritik der Urtheilskraft unter das allgemeine Problem der
Transscendentalphilosophie: Wie sind synthetische Urtheile _a priori_
möglich? |289.5|

§ 37.
Was wird eigentlich in einem Geschmacksurtheile von einem Gegenstande
_a priori_ behauptet?
Daß die Vorstellung von einem Gegenstande unmittelbar mit einer Lust
verbunden sei, kann nur innerlich wahrgenommen werden und würde,
|289.10| wenn man nichts weiter als dieses anzeigen wollte, ein
bloß empirisches Urtheil geben. Denn _a priori_ kann ich mit keiner
Vorstellung ein bestimmtes Gefühl (der Lust oder Unlust) verbinden,
außer wo ein den Willen bestimmendes Princip _a priori_ in der Vernunft
zum Grunde liegt; da denn die Lust (im moralischen Gefühl) die Folge
davon ist, eben darum |289.15| aber mit der Lust im Geschmacke gar
nicht verglichen werden kann, weil sie einen bestimmten Begriff von
einem Gesetze erfordert: da hingegen jene unmittelbar mit der bloßen
Beurtheilung vor allem Begriffe verbunden sein soll. Daher sind auch
alle Geschmacksurtheile einzelne Urtheile, #150# weil sie ihr Prädicat
des Wohlgefallens nicht mit einem Begriffe, |289.20| sondern mit einer
gegebenen einzelnen empirischen Vorstellung verbinden.
Also ist es nicht die Lust, sondern die =Allgemeingültigkeit dieser
Lust=, die mit der bloßen Beurtheilung eines Gegenstandes im Gemüthe
als verbunden wahrgenommen wird, welche _a priori_ als allgemeine
Regel für die Urtheilskraft, für jedermann gültig, in einem
Geschmacksurtheile |289.25| vorgestellt wird. Es ist ein empirisches
Urtheil: daß ich einen Gegenstand mit Lust wahrnehme und beurtheile. Es
ist aber ein Urtheil _a priori_: daß ich ihn schön finde, d. i. jenes
Wohlgefallen jedermann als nothwendig ansinnen darf.

§ 38. |289.30|
Deduction der Geschmacksurtheile.
Wenn eingeräumt wird, daß in einem reinen Geschmacksurtheile das
Wohlgefallen an dem Gegenstande mit der bloßen Beurtheilung seiner
Form verbunden sei: so ist es nichts anders, als die subjective
Zweckmäßigkeit derselben für die Urtheilskraft, welche wir mit der
Vorstellung des Gegenstandes im Gemüthe verbunden empfinden. Da nun
die Urtheilskraft in Ansehung der formalen Regeln der Beurtheilung,
ohne alle Materie (weder Sinnenempfindung noch Begriff), nur auf
die subjectiven #151# Bedingungen des Gebrauchs der Urtheilskraft
überhaupt (die weder auf |290.5| die besondere Sinnesart, noch einen
besondern Verstandesbegriff eingeschränkt ist) gerichtet sein kann;
folglich auf dasjenige Subjective, welches man in allen Menschen (als
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