Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 12

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zum möglichen Erkenntnisse überhaupt erforderlich) voraussetzen kann:
so muß die Übereinstimmung einer Vorstellung mit diesen Bedingungen
der Urtheilskraft als für jedermann |290.10| gültig _a priori_
angenommen werden können. D. i. die Lust oder subjective Zweckmäßigkeit
der Vorstellung für das Verhältniß der Erkenntnißvermögen in der
Beurtheilung eines sinnlichen Gegenstandes überhaupt wird jedermann mit
Recht angesonnen werden können[12].
[12] Um berechtigt zu sein, auf allgemeine Beistimmung zu
einem bloß auf subjectiven |290.25| Gründen beruhenden
Urtheile der ästhetischen Urtheilskraft Anspruch zu machen,
ist genug, daß man einräume: 1) Bei allen Menschen seien die
subjectiven Bedingungen dieses Vermögens, was das Verhältniß
der darin in Thätigkeit gesetzten Erkenntnißkräfte zu einem
Erkenntniß überhaupt betrifft, einerlei; welches wahr sein
muß, weil sich sonst Menschen ihre Vorstellungen und selbst
das Erkenntniß nicht mittheilen |290.30| könnten. 2) Das
Urtheil habe bloß auf dieses Verhältniß (mithin die =formale
Bedingung= der Urtheilskraft) Rücksicht genommen und sei
rein, d. i. weder mit Begriffen vom Object noch Empfindungen
als Bestimmungsgründen, vermengt. Wenn in Ansehung dieses
letztern auch gefehlt worden, so betrifft das nur die
unrichtige Anwendung der Befugniß, die ein Gesetz uns giebt,
auf einen besondern Fall, wodurch die Befugniß überhaupt nicht
aufgehoben wird. |290.35|

=Anmerkung.= |290.15| #152#
Diese Deduction ist darum so leicht, weil sie keine objective
Realität eines Begriffs zu rechtfertigen nöthig hat; denn Schönheit
ist kein Begriff vom Object, und das Geschmacksurtheil ist kein
Erkenntnißurtheil. Es behauptet nur: daß wir berechtigt sind,
dieselben subjectiven Bedingungen der Urtheilskraft allgemein bei
jedem Menschen vorauszusetzen, die wir |290.20| in uns antreffen;
und nur noch, daß wir unter diese Bedingungen das gegebene Object
richtig subsumirt haben. Obgleich nun dies letztere unvermeidliche,
der logischen Urtheilskraft nicht anhängende Schwierigkeiten hat
(weil man in dieser unter Begriffe, in der ästhetischen aber unter
ein bloß empfindbares Verhältniß der an der vorgestellten Form des
Objects wechselseitig unter einander stimmenden Einbildungskraft und
des Verstandes subsumirt, wo die Subsumtion leicht trügen kann): so
wird dadurch doch der Rechtmäßigkeit des Anspruchs der Urtheilskraft,
auf allgemeine Beistimmung zu rechnen, nichts benommen, welcher
nur darauf |291.5| hinausläuft, die Richtigkeit des Princips aus
subjectiven Gründen für jedermann gültig zu urtheilen. Denn was die
Schwierigkeit und den Zweifel wegen der Richtigkeit der Subsumtion
unter jenes Princip betrifft, so macht sie die Rechtmäßigkeit des
Anspruchs auf diese Gültigkeit eines ästhetischen Urtheils überhaupt,
mithin das Princip selber so wenig |291.10| zweifelhaft, als die eben
sowohl (obgleich nicht so oft und leicht) fehlerhafte Subsumtion
der logischen Urtheilskraft unter ihr Princip das letztere, welches
objectiv ist, zweifelhaft machen kann. Würde aber die Frage sein: Wie
ist es möglich, die Natur als einen Inbegriff von Gegenständen des
Geschmacks _a priori_ anzunehmen? so hat diese Aufgabe Beziehung auf
die |291.15| Teleologie, weil es als ein Zweck der Natur angesehen
werden müßte, der #153# ihrem Begriffe wesentlich anhinge, für unsere
Urtheilskraft zweckmäßige Formen aufzustellen. Aber die Richtigkeit
dieser Annahme ist noch sehr zu bezweifeln, indeß die Wirklichkeit der
Naturschönheiten der Erfahrung offen liegt. |291.20|

§ 39.
Von der Mittheilbarkeit einer Empfindung.
Wenn Empfindung als das Reale der Wahrnehmung auf Erkenntniß bezogen
wird, so heißt sie Sinnesempfindung; und das Specifische ihrer Qualität
läßt sich nur als durchgängig auf gleiche Art mittheilbar |291.25|
vorstellen, wenn man annimmt, daß jedermann einen gleichen Sinn mit
dem unsrigen habe: dieses läßt sich aber von einer Sinnesempfindung
schlechterdings nicht voraussetzen. So kann dem, welchem der Sinn des
Geruchs fehlt, diese Art der Empfindung nicht mitgetheilt werden; und
selbst wenn er ihm nicht mangelt, kann man doch nicht sicher sein,
ob er |291.30| gerade die nämliche Empfindung von einer Blume habe,
die wir davon haben. Noch mehr unterschieden müssen wir uns aber die
Menschen in Ansehung der =Annehmlichkeit= oder =Unannehmlichkeit= bei
der Empfindung eben desselben Gegenstandes der Sinne vorstellen; und
es ist schlechterdings nicht zu verlangen, daß die Lust an dergleichen
Gegenständen |291.35| von jedermann zugestanden werde. Man kann die
Lust von dieser Art, weil sie durch den Sinn in das Gemüth kommt und
wir dabei also passiv sind, die Lust des =Genusses= nennen.
Das Wohlgefallen an einer Handlung um ihrer moralischen Beschaffenheit
#154# willen ist dagegen keine Lust des Genusses, sondern der
Selbstthätigkeit und deren Gemäßheit mit der Idee seiner Bestimmung.
Dieses |292.5| Gefühl, welches das sittliche heißt, erfordert aber
Begriffe und stellt keine freie, sondern gesetzliche Zweckmäßigkeit
dar, läßt sich also auch nicht anders als vermittelst der Vernunft und,
soll die Lust bei jedermann gleichartig sein, durch sehr bestimmte
praktische Vernunftbegriffe allgemein mittheilen.
Die Lust am Erhabenen der Natur, als Lust der vernünftelnden |292.10|
Contemplation, macht zwar auch auf allgemeine Theilnehmung Anspruch,
setzt aber doch schon ein anderes Gefühl, nämlich das seiner
übersinnlichen Bestimmung, voraus: welches, so dunkel es auch sein
mag, eine moralische Grundlage hat. Daß aber andere Menschen darauf
Rücksicht nehmen und in der Betrachtung der rauhen Größe der Natur ein
Wohlgefallen finden |292.15| werden (welches wahrhaftig dem Anblicke
derselben, der eher abschreckend ist, nicht zugeschrieben werden kann),
bin ich nicht schlechthin vorauszusetzen berechtigt. Dem ungeachtet
kann ich doch in Betracht dessen, daß auf jene moralischen Anlagen bei
jeder schicklichen Veranlassung Rücksicht genommen werden sollte, auch
jenes Wohlgefallen jedermann ansinnen, |292.20| aber nur vermittelst
des moralischen Gesetzes, welches seinerseits wiederum auf Begriffen
der Vernunft gegründet ist.
Dagegen ist die Lust am Schönen weder eine Lust des Genusses, noch
#155# einer gesetzlichen Thätigkeit, auch nicht der vernünftelnden
Contemplation nach Ideen, sondern der bloßen Reflexion. Ohne irgend
einen Zweck oder |292.25| Grundsatz zur Richtschnur zu haben, begleitet
diese Lust die gemeine Auffassung eines Gegenstandes durch die
Einbildungskraft, als Vermögen der Anschauung, in Beziehung auf den
Verstand, als Vermögen der Begriffe, vermittelst eines Verfahrens der
Urtheilskraft, welches sie auch zum Behuf der gemeinsten Erfahrung
ausüben muß: nur daß sie es hier, um einen |292.30| empirischen
objectiven Begriff, dort aber (in der ästhetischen Beurtheilung)
bloß, um die Angemessenheit der Vorstellung zur harmonischen
(subjectiv-zweckmäßigen) Beschäftigung beider Erkenntnißvermögen in
ihrer Freiheit wahrzunehmen, d. i. den Vorstellungszustand mit Lust
zu empfinden, zu thun genöthigt ist. Diese Lust muß nothwendig bei
jedermann auf den |292.35| nämlichen Bedingungen beruhen, weil sie
subjective Bedingungen der Möglichkeit einer Erkenntniß überhaupt sind,
und die Proportion dieser Erkenntnißvermögen, welche zum Geschmack
erfordert wird, auch zum gemeinen und gesunden Verstande erforderlich
ist, den man bei jedermann voraussetzen darf. Eben darum darf auch
der mit Geschmack Urtheilende (wenn er nur in diesem Bewußtsein nicht
irrt und nicht die Materie für die Form, Reiz für Schönheit nimmt)
die subjective Zweckmäßigkeit, d. i. |293.5| #156# sein Wohlgefallen
am Objecte, jedem andern ansinnen und sein Gefühl als allgemein
mittheilbar und zwar ohne Vermittlung der Begriffe annehmen.

§ 40.
Vom Geschmacke als einer Art von _sensus communis_. |293.10|
Man giebt oft der Urtheilskraft, wenn nicht sowohl ihre Reflexion
als vielmehr bloß das Resultat derselben bemerklich ist, den Namen
eines Sinnes und redet von einem Wahrheitssinne, von einem Sinne für
Anständigkeit, Gerechtigkeit u. s. w.; ob man zwar weiß, wenigstens
billig wissen sollte, daß es nicht ein Sinn ist, in welchem diese
Begriffe ihren |293.15| Sitz haben können, noch weniger, daß dieser
zu einem Ausspruche allgemeiner Regeln die mindeste Fähigkeit
habe: sondern daß uns von Wahrheit, Schicklichkeit, Schönheit oder
Gerechtigkeit nie eine Vorstellung dieser Art in Gedanken kommen
könnte, wenn wir uns nicht über die Sinne zu höhern Erkenntnißvermögen
erheben könnten. =Der gemeine Menschenverstand=, |293.20| den man als
bloß gesunden (noch nicht cultivirten) Verstand für das Geringste
ansieht, dessen man nur immer sich von dem, welcher auf den Namen eines
Menschen Anspruch macht, gewärtigen kann, hat daher auch die kränkende
Ehre, mit dem Namen des Gemeinsinnes (_sensus communis_) belegt zu
werden; und zwar so, daß man unter dem Worte |293.25| =gemein= (nicht
bloß in unserer Sprache, die hierin wirklich eine Zweideutigkeit
#157# enthält, sondern auch in mancher andern) so viel als das
_vulgare_, was man allenthalben antrifft, versteht, welches zu besitzen
schlechterdings kein Verdienst oder Vorzug ist.
Unter dem _sensus +communis+_ aber muß man die Idee
eines =gemeinschaftlichen= |293.30| Sinnes, d. i. eines
Beurtheilungsvermögens verstehen, welches in seiner Reflexion auf
die Vorstellungsart jedes andern in Gedanken (_a priori_) Rücksicht
nimmt, um =gleichsam= an die gesammte Menschenvernunft sein Urtheil
zu halten und dadurch der Illusion zu entgehen, die aus subjectiven
Privatbedingungen, welche leicht für objectiv gehalten |293.35| werden
könnten, auf das Urtheil nachtheiligen Einfluß haben würde. Dieses
geschieht nun dadurch, daß man sein Urtheil an anderer nicht sowohl
wirkliche als vielmehr bloß mögliche Urtheile hält und sich in die
Stelle jedes andern versetzt, indem man bloß von den Beschränkungen,
die unserer eigenen Beurtheilung zufälliger Weise anhängen, abstrahirt:
welches wiederum dadurch bewirkt wird, daß man das, was in dem
Vorstellungszustande |294.5| Materie, d. i. Empfindung ist, so viel
möglich wegläßt und lediglich auf die formalen Eigenthümlichkeiten
seiner Vorstellung oder seines Vorstellungszustandes Acht hat. Nun
scheint diese Operation der Reflexion vielleicht allzu künstlich zu
sein, um sie dem Vermögen, welches wir den =gemeinen= Sinn nennen,
beizulegen; allein sie sieht auch nur so |294.10| #158# aus, wenn man
sie in abstracten Formeln ausdrückt; an sich ist nichts natürlicher,
als von Reiz und Rührung zu abstrahiren, wenn man ein Urtheil sucht,
welches zur allgemeinen Regel dienen soll.
Folgende Maximen des gemeinen Menschenverstandes gehören zwar nicht
hieher, als Theile der Geschmackskritik, können aber doch zur
Erläuterung |294.15| ihrer Grundsätze dienen. Es sind folgende: 1.
Selbstdenken; 2. An der Stelle jedes andern denken; 3. Jederzeit
mit sich selbst einstimmig denken. Die erste ist die Maxime der
=vorurtheilfreien=, die zweite der =erweiterten=, die dritte der
=consequenten= Denkungsart. Die erste ist die Maxime einer niemals
=passiven= Vernunft. Der Hang |294.20| zur letztern, mithin zur
Heteronomie der Vernunft heißt das =Vorurtheil=; und das größte unter
allen ist, sich die Natur Regeln, welche der Verstand ihr durch sein
eigenes wesentliches Gesetz zum Grunde legt, als nicht unterworfen
vorzustellen: d. i. der =Aberglaube=. Befreiung vom Aberglauben heißt
=Aufklärung=[13]: weil, obschon diese Benennung auch der Befreiung
|294.25| von Vorurtheilen überhaupt zukommt, jener doch vorzugsweise
(_in sensu #159# eminenti_) ein Vorurtheil genannt zu werden verdient,
indem die Blindheit, worin der Aberglaube versetzt, ja sie wohl gar als
Obliegenheit fordert, das Bedürfniß von andern geleitet zu werden,
mithin den Zustand einer passiven Vernunft vorzüglich kenntlich macht.
Was die zweite Maxime der Denkungsart betrifft, so sind wir sonst
wohl gewohnt, denjenigen eingeschränkt (=bornirt=, das Gegentheil von
=erweitert=) zu nennen, dessen Talente zu keinem großen Gebrauche
(vornehmlich dem intensiven) zulangen. |295.5| Allein hier ist nicht
die Rede vom Vermögen des Erkenntnisses, sondern von der =Denkungsart=,
einen zweckmäßigen Gebrauch davon zu machen: welche, so klein auch
der Umfang und der Grad sei, wohin die Naturgabe des Menschen reicht,
dennoch einen Mann von =erweiterter Denkungsart= anzeigt, wenn er
sich über die subjectiven Privatbedingungen des Urtheils, |295.10|
wozwischen so viele andere wie eingeklammert sind, wegsetzt und aus
einem =allgemeinen Standpunkte= (den er dadurch nur bestimmen kann, daß
er sich in den Standpunkt anderer versetzt) über sein eigenes Urtheil
reflectirt. Die dritte Maxime, nämlich die der =consequenten= #160#
Denkungsart, ist am schwersten zu erreichen und kann auch nur durch
die |295.15| Verbindung beider ersten und nach einer zur Fertigkeit
gewordenen öfteren Befolgung derselben erreicht werden. Man kann sagen:
die erste dieser Maximen ist die Maxime des Verstandes, die zweite der
Urtheilskraft, die dritte der Vernunft. —
[13] Man sieht bald, daß Aufklärung zwar in Thesi leicht, in
Hypothesi aber eine schwere und langsam auszuführende Sache
sei: weil mit seiner Vernunft nicht |294.30| passiv, sondern
jederzeit sich selbst gesetzgebend zu sein zwar etwas ganz
Leichtes für den Menschen ist, der nur seinem wesentlichen
Zwecke angemessen sein will und das, was über seinen Verstand
ist, nicht zu wissen verlangt; aber da die Bestrebung zum
letzteren kaum zu verhüten ist, und es an andern, welche
diese Wißbegierde befriedigen zu können mit vieler Zuversicht
versprechen, nie fehlen wird: so muß das bloß Negative
|294.35| (welches die eigentliche Aufklärung ausmacht) in
der Denkungsart (zumal der öffentlichen) zu erhalten oder
herzustellen sehr schwer sein.
Ich nehme den durch diese Episode verlassenen Faden wieder auf
und |295.20| sage: daß der Geschmack mit mehrerem Rechte _sensus
communis_ genannt werden könne, als der gesunde Verstand; und daß die
ästhetische Urtheilskraft eher als die intellectuelle den Namen eines
gemeinschaftlichen Sinnes[14] führen könne, wenn man ja das Wort Sinn
von einer Wirkung der bloßen Reflexion auf das Gemüth brauchen will:
denn da versteht |295.25| man unter Sinn das Gefühl der Lust. Man
könnte sogar den Geschmack durch das Beurtheilungsvermögen desjenigen,
was unser Gefühl an einer gegebenen Vorstellung ohne Vermittelung eines
Begriffs =allgemein mittheilbar= macht, definiren.
[14] Man könnte den Geschmack durch _sensus communis
aestheticus_, den gemeinen |295.35| Menschenverstand durch
_sensus communis logicus_ bezeichnen.
Die Geschicklichkeit der Menschen sich ihre Gedanken mitzutheilen
erfordert |295.30| auch ein Verhältniß der Einbildungskraft und des
Verstandes, um den Begriffen Anschauungen und diesen wiederum Begriffe
zuzugesellen, #161# die in ein Erkenntniß zusammenfließen; aber
alsdann ist die Zusammenstimmung beider Gemüthskräfte =gesetzlich=
unter dem Zwange bestimmter Begriffe. Nur da, wo Einbildungskraft
in ihrer Freiheit den Verstand erweckt, und dieser ohne Begriffe die
Einbildungskraft in ein regelmäßiges Spiel versetzt: da theilt sich
die Vorstellung, nicht als Gedanke, sondern als inneres Gefühl eines
zweckmäßigen Zustandes des Gemüths, mit.
Der Geschmack ist also das Vermögen, die Mittheilbarkeit der Gefühle,
|296.5| welche mit gegebener Vorstellung (ohne Vermittelung eines
Begriffs) verbunden sind, _a priori_ zu beurtheilen.
Wenn man annehmen dürfte, daß die bloße allgemeine Mittheilbarkeit
seines Gefühls an sich schon ein Interesse für uns bei sich
führen müsse (welches man aber aus der Beschaffenheit einer bloß
reflectirenden |296.10| Urtheilskraft zu schließen nicht berechtigt
ist): so würde man sich erklären können, woher das Gefühl im
Geschmacksurtheile gleichsam als Pflicht jedermann zugemuthet werde.

§ 41.
Vom empirischen Interesse am Schönen. |296.15|
Daß das Geschmacksurtheil, wodurch etwas für schön erklärt wird, kein
Interesse =zum Bestimmungsgrunde= haben müsse, ist oben hinreichend
dargethan worden. Aber daraus folgt nicht, daß, nachdem es als #162#
reines ästhetisches Urtheil gegeben worden, kein Interesse damit
verbunden werden könne. Diese Verbindung wird aber immer nur indirect
sein |296.20| können, d. i. der Geschmack muß allererst mit etwas
anderem verbunden vorgestellt werden, um mit dem Wohlgefallen der
bloßen Reflexion über einen Gegenstand noch eine =Lust an der Existenz=
desselben (als worin alles Interesse besteht) verknüpfen zu können.
Denn es gilt hier im ästhetischen Urtheile, was im Erkenntnißurtheile
(von Dingen überhaupt) |296.25| gesagt wird: _a posse ad esse non
valet consequentia_. Dieses Andere kann nun etwas Empirisches sein,
nämlich eine Neigung, die der menschlichen Natur eigen ist; oder etwas
Intellectuelles als Eigenschaft des Willens, _a priori_ durch Vernunft
bestimmt werden zu können: welche beide ein Wohlgefallen am Dasein
eines Objects enthalten und so den |296.30| Grund zu einem Interesse
an demjenigen legen können, was schon für sich und ohne Rücksicht auf
irgend ein Interesse gefallen hat.
Empirisch interessirt das Schöne nur in der =Gesellschaft=; und
wenn man den Trieb zur Gesellschaft als dem Menschen natürlich, die
Tauglichkeit aber und den Hang dazu, d. i. die =Geselligkeit=, zur
Erforderniß |296.35| des Menschen als für die Gesellschaft bestimmten
Geschöpfs, also als zur =Humanität= gehörige Eigenschaft, einräumt:
so kann es nicht fehlen, daß man nicht auch den Geschmack als ein
Beurtheilungsvermögen #163# alles dessen, wodurch man sogar sein
=Gefühl= jedem andern mittheilen kann, mithin als Beförderungsmittel
dessen, was eines jeden natürliche |297.5| Neigung verlangt, ansehen
sollte.
Für sich allein würde ein verlassener Mensch auf einer wüsten Insel
weder seine Hütte, noch sich selbst ausputzen, oder Blumen aufsuchen,
noch weniger sie pflanzen, um sich damit auszuschmücken; sondern nur
in Gesellschaft kommt es ihm ein, nicht bloß Mensch, sondern auch
nach seiner |297.10| Art ein feiner Mensch zu sein (der Anfang der
Civilisirung): denn als einen solchen beurtheilt man denjenigen,
welcher seine Lust andern mitzutheilen geneigt und geschickt ist, und
den ein Object nicht befriedigt, wenn er das Wohlgefallen an demselben
nicht in Gemeinschaft mit andern fühlen kann. Auch erwartet und
fordert ein jeder die Rücksicht auf allgemeine |297.15| Mittheilung
von jedermann, gleichsam als aus einem ursprünglichen Vertrage, der
durch die Menschheit selbst dictirt ist; und so werden freilich
anfangs nur Reize, z. B. Farben, um sich zu bemalen (Rocou bei den
Caraiben und Zinnober bei den Irokesen), oder Blumen, Muschelschalen,
schönfarbige Vogelfedern, mit der Zeit aber auch schöne Formen |297.20|
(als an Canots, Kleidern u. s. w.), die gar kein Vergnügen, d. i.
Wohlgefallen des Genusses, bei sich führen, in der Gesellschaft wichtig
und mit großem Interesse verbunden: bis endlich die auf den höchsten
Punkt gekommene #164# Civilisirung daraus beinahe das Hauptwerk der
verfeinerten Neigung macht, und Empfindungen nur so viel werth gehalten
werden, |297.25| als sie sich allgemein mittheilen lassen; wo denn,
wenn gleich die Lust, die jeder an einem solchen Gegenstande hat,
nur unbeträchtlich und für sich ohne merkliches Interesse ist, doch
die Idee von ihrer allgemeinen Mittheilbarkeit ihren Werth beinahe
unendlich vergrößert.
Dieses indirect dem Schönen durch Neigung zur Gesellschaft angehängte,
|297.30| mithin empirische Interesse ist aber für uns hier von
keiner Wichtigkeit, die wir nur darauf zu sehen haben, was auf das
Geschmacksurtheil _a priori_, wenn gleich nur indirect, Beziehung
haben mag. Denn wenn auch in dieser Form sich ein damit verbundenes
Interesse entdecken sollte, so würde Geschmack einen Übergang unseres
Beurtheilungsvermögens |297.35| von dem Sinnengenuß zum Sittengefühl
entdecken; und nicht allein, daß man dadurch den Geschmack zweckmäßig
zu beschäftigen besser geleitet werden würde, es würde auch ein
Mittelglied der Kette der menschlichen Vermögen _a priori_, von denen
alle Gesetzgebung abhängen muß, als ein solches dargestellt werden.
So viel kann man von dem empirischen Interesse an Gegenständen des
Geschmacks und am Geschmack selbst wohl sagen, daß es, da dieser der
Neigung fröhnt, obgleich sie noch so verfeinert sein |298.5| mag,
sich doch auch mit allen Neigungen und Leidenschaften, die in der
Gesellschaft ihre größte Mannigfaltigkeit und höchste Stufe erreichen,
gern #165# zusammenschmelzen läßt, und das Interesse am Schönen, wenn
es darauf gegründet ist, einen nur sehr zweideutigen Übergang vom
Angenehmen zum Guten abgeben könne. Ob aber dieser nicht etwa doch
durch den Geschmack, |298.10| wenn er in seiner Reinigkeit genommen
wird, befördert werden könne, haben wir zu untersuchen Ursache.

§ 42.
Vom intellectuellen Interesse am Schönen.
Es geschah in gutmüthiger Absicht, daß diejenigen, welche alle
Beschäftigungen |298.15| der Menschen, wozu diese die innere
Naturanlage antreibt, gerne auf den letzten Zweck der Menschheit,
nämlich das Moralisch-Gute, richten wollten, es für ein Zeichen
eines guten moralischen Charakters hielten, am Schönen überhaupt
ein Interesse zu nehmen. Ihnen ist aber nicht ohne Grund von andern
widersprochen worden, die sich auf die Erfahrung |298.20| berufen,
daß Virtuosen des Geschmacks, nicht allein öfter, sondern wohl gar
gewöhnlich eitel, eigensinnig und verderblichen Leidenschaften ergeben,
vielleicht noch weniger wie andere auf den Vorzug der Anhänglichkeit an
sittliche Grundsätze Anspruch machen könnten; und so scheint es, daß
das Gefühl für das Schöne nicht allein (wie es auch wirklich |298.25|
ist) vom moralischen Gefühl specifisch unterschieden, sondern auch das
Interesse, welches man damit verbinden kann, mit dem moralischen #166#
schwer, keinesweges aber durch innere Affinität vereinbar sei.
Ich räume nun zwar gerne ein, daß das Interesse am =Schönen der
Kunst= (wozu ich auch den künstlichen Gebrauch der Naturschönheiten
zum |298.30| Putze, mithin zur Eitelkeit rechne) gar keinen Beweis
einer dem Moralisch-Guten anhänglichen, oder auch nur dazu geneigten
Denkungsart abgebe. Dagegen aber behaupte ich, daß ein =unmittelbares
Interesse= an der Schönheit der =Natur= zu nehmen (nicht bloß Geschmack
haben, um sie zu beurtheilen) jederzeit ein Kennzeichen einer guten
Seele sei; und daß, |298.35| wenn dieses Interesse habituell ist,
es wenigstens eine dem moralischen Gefühl günstige Gemüthsstimmung
anzeige, wenn es sich mit der =Beschauung der Natur= gerne verbindet.
Man muß sich aber wohl erinnern, daß ich hier eigentlich die schönen
=Formen= der Natur meine, die =Reize= dagegen, welche sie so reichlich
auch mit jenen zu verbinden pflegt, |299.5| noch zur Seite setze, weil
das Interesse daran zwar auch unmittelbar, aber doch empirisch ist.
Der, welcher einsam (und ohne Absicht, seine Bemerkungen andern
mittheilen zu wollen) die schöne Gestalt einer wilden Blume, eines
Vogels, eines Insects u. s. w. betrachtet, um sie zu bewundern, zu
lieben und sie |299.10| nicht gerne in der Natur überhaupt vermissen zu
wollen, ob ihm gleich dadurch einiger Schaden geschähe, viel weniger
ein Nutzen daraus für ihn hervorleuchtete, nimmt ein unmittelbares
und zwar intellectuelles Interesse #167# an der Schönheit der Natur.
D. i. nicht allein ihr Product der Form nach, sondern auch das Dasein
desselben gefällt ihm, ohne daß ein |299.15| Sinnenreiz daran Antheil
hätte, oder er auch irgend einen Zweck damit verbände.
Es ist aber hiebei merkwürdig, daß, wenn man diesen Liebhaber des
Schönen insgeheim hintergangen und künstliche Blumen (die man den
natürlichen ganz ähnlich verfertigen kann) in die Erde gesteckt, oder
|299.20| künstlich geschnitzte Vögel auf Zweige von Bäumen gesetzt
hätte, und er darauf den Betrug entdeckte, das unmittelbare Interesse,
was er vorher daran nahm, alsbald verschwinden, vielleicht aber ein
anderes, nämlich das Interesse der Eitelkeit, sein Zimmer für fremde
Augen damit auszuschmücken, an dessen Stelle sich einfinden würde. Daß
die Natur jene |299.25| Schönheit hervorgebracht hat: dieser Gedanke
muß die Anschauung und Reflexion begleiten; und auf diesem gründet sich
allein das unmittelbare Interesse, was man daran nimmt. Sonst bleibt
entweder ein bloßes Geschmacksurtheil ohne alles Interesse, oder nur
ein mit einem mittelbaren, nämlich auf die Gesellschaft bezogenen,
verbundenes übrig: welches letztere |299.30| keine sichere Anzeige auf
moralisch-gute Denkungsart abgiebt.
Dieser Vorzug der Naturschönheit vor der Kunstschönheit, wenn jene
gleich durch diese der Form nach sogar übertroffen würde, dennoch
allein #168# ein unmittelbares Interesse zu erwecken, stimmt mit der
geläuterten und gründlichen Denkungsart aller Menschen überein, die
ihr sittliches Gefühl |299.35| cultivirt haben. Wenn ein Mann, der
Geschmack genug hat, um über Producte der schönen Kunst mit der größten
Richtigkeit und Feinheit zu urtheilen, das Zimmer gern verläßt, in
welchem jene die Eitelkeit und allenfalls gesellschaftliche Freuden
unterhaltenden Schönheiten anzutreffen sind, und sich zum Schönen der
Natur wendet, um hier gleichsam Wollust für seinen Geist in einem
Gedankengange zu finden, den er sich nie völlig entwickeln kann: so
werden wir diese seine Wahl selber mit Hochachtung |300.5| betrachten
und in ihm eine schöne Seele voraussetzen, auf die kein Kunstkenner
und Liebhaber um des Interesse willen, das er an seinen Gegenständen
nimmt, Anspruch machen kann. — Was ist nun der Unterschied der so
verschiedenen Schätzung zweierlei Objecte, die im Urtheile des bloßen
Geschmacks einander kaum den Vorzug streitig machen würden? |300.10|
Wir haben ein Vermögen der bloß ästhetischen Urtheilskraft, ohne
Begriffe über Formen zu urtheilen und an der bloßen Beurtheilung
derselben ein Wohlgefallen zu finden, welches wir zugleich jedermann
zur Regel machen, ohne daß dieses Urtheil sich auf einem Interesse
gründet, noch ein solches hervorbringt. — Andererseits haben wir
auch ein Vermögen |300.15| einer intellectuellen Urtheilskraft, für
bloße Formen praktischer Maximen (sofern sie sich zur allgemeinen
Gesetzgebung von selbst qualificiren) #169# ein Wohlgefallen _a priori_
zu bestimmen, welches wir jedermann zum Gesetze machen, ohne daß unser
Urtheil sich auf irgend einem Interesse gründet, =aber doch ein solches
hervorbringt=. Die Lust oder Unlust |300.20| im ersteren Urtheile heißt
die des Geschmacks, die zweite des moralischen Gefühls.
Da es aber die Vernunft auch interessirt, daß die Ideen (für die sie
im moralischen Gefühle ein unmittelbares Interesse bewirkt) auch
objective Realität haben, d. i. daß die Natur wenigstens eine Spur
zeige, oder |300.25| einen Wink gebe, sie enthalte in sich irgend einen
Grund, eine gesetzmäßige Übereinstimmung ihrer Producte zu unserm von
allem Interesse unabhängigen Wohlgefallen (welches wir _a priori_ für
jedermann als Gesetz erkennen, ohne dieses auf Beweisen gründen zu
können) anzunehmen: so muß die Vernunft an jeder Äußerung der Natur
von einer dieser ähnlichen |300.30| Übereinstimmung ein Interesse
nehmen; folglich kann das Gemüth über die Schönheit der =Natur=
nicht nachdenken, ohne sich dabei zugleich interessirt zu finden.
Dieses Interesse aber ist der Verwandtschaft nach moralisch; und der,
welcher es am Schönen der Natur nimmt, kann es nur sofern an demselben
nehmen, als er vorher schon sein Interesse am |300.35| Sittlich-Guten
wohlgegründet hat. Wen also die Schönheit der Natur unmittelbar
interessirt, bei dem hat man Ursache, wenigstens eine Anlage #170# zu
guter moralischen Gesinnung zu vermuthen.
Man wird sagen: diese Deutung ästhetischer Urtheile auf Verwandtschaft
mit dem moralischen Gefühl sehe gar zu studirt aus, um sie für die
wahre Auslegung der Chiffreschrift zu halten, wodurch die Natur in
ihren |301.5| schönen Formen figürlich zu uns spricht. Allein erstlich
ist dieses unmittelbare Interesse am Schönen der Natur wirklich nicht
gemein, sondern nur denen eigen, deren Denkungsart entweder zum Guten
schon ausgebildet, oder dieser Ausbildung vorzüglich empfänglich ist;
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