Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 28

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Maxime nachhängen, Zeugnissen überhaupt nicht zu glauben; =ungläubig=
|472.20| aber ist der, welcher jenen Vernunftideen, weil es ihnen an
=theoretischer= Begründung ihrer Realität fehlt, darum alle Gültigkeit
abspricht. Er urtheilt also dogmatisch. Ein dogmatischer =Unglaube=
kann aber mit einer in der Denkungsart herrschenden sittlichen Maxime
nicht zusammen bestehen (denn einem Zwecke, der für nichts als
Hirngespinst erkannt wird, |472.25| nachzugehen, kann die Vernunft
nicht gebieten); wohl aber ein =Zweifelglaube=, dem der Mangel der
Überzeugung durch Gründe der speculativen Vernunft nur Hinderniß
ist, welchem eine kritische Einsicht in die Schranken der letztern
den Einfluß auf das Verhalten benehmen und ihm ein überwiegendes
praktisches Fürwahrhalten zum Ersatz hinstellen kann.
[41] Er ist ein Vertrauen auf die Verheißung des moralischen
Gesetzes; aber nicht als eine solche, die in demselben
enthalten ist, sondern die ich hineinlege und |471.35| zwar
aus moralisch hinreichendem Grunde. Denn ein Endzweck kann
durch kein Gesetz der Vernunft geboten sein, ohne daß diese
zugleich die Erreichbarkeit desselben, wenn gleich ungewiß,
verspreche und hiemit auch das Fürwahrhalten der einzigen
Bedingungen berechtige, unter denen unsere Vernunft sich
diese allein denken kann. Das Wort Fides drückt dieses auch
schon aus; und es kann nur bedenklich scheinen, |471.40| wie
dieser Ausdruck und diese besondere Idee in die moralische
Philosophie hineinkomme, da sie allererst mit dem Christenthum
eingeführt worden, und die Annahme |472.30| derselben
vielleicht nur eine schmeichlerische Nachahmung seiner Sprache
zu sein scheinen dürfte. Aber das ist nicht der einzige Fall,
da diese wundersame Religion in der größten Einfalt ihres
Vortrages die Philosophie mit weit bestimmteren und reineren
Begriffen der Sittlichkeit bereichert hat, als diese bis dahin
hatte liefern können, die aber, wenn sie einmal da sind,
von der Vernunft =frei= gebilligt und als solche |472.35|
angenommen werden, auf die sie wohl von selbst hätte kommen
und sie einführen können und sollen.
* * * * *
Wenn man an die Stelle gewisser verfehlten Versuche in der Philosophie
ein anderes Princip aufführen und ihm Einfluß verschaffen will, so
gereicht es zu großer Befriedigung, einzusehen, wie jene und warum
|473.5| #465# sie fehl schlagen mußten.
=Gott=, =Freiheit= und =Seelenunsterblichkeit= sind diejenigen
Aufgaben, zu deren Auflösung alle Zurüstungen der Metaphysik, als
ihrem letzten und alleinigen Zwecke, abzielen. Nun glaubte man,
daß die Lehre von der Freiheit nur als negative Bedingung für die
praktische Philosophie |473.10| nöthig sei, die Lehre von Gott und der
Seelenbeschaffenheit hingegen, zur theoretischen gehörig, für sich
und abgesondert dargethan werden müsse, um beide nachher mit dem,
was das moralische Gesetz (das nur unter der Bedingung der Freiheit
möglich ist) gebietet, zu verknüpfen und so eine Religion zu Stande
zu bringen. Man kann aber bald einsehen, |473.15| daß diese Versuche
fehl schlagen mußten. Denn aus bloßen ontologischen Begriffen von
Dingen überhaupt, oder der Existenz eines nothwendigen Wesens läßt sich
schlechterdings kein durch Prädicate, die sich in der Erfahrung geben
lassen und also zum Erkenntnisse dienen könnten, bestimmter Begriff von
einem Urwesen machen; der aber, welcher auf Erfahrung |473.20| von der
physischen Zweckmäßigkeit der Natur gegründet wurde, konnte wiederum
keinen für die Moral, mithin zur Erkenntniß eines Gottes hinreichenden
Beweis abgeben. Eben so wenig konnte auch die Seelenkenntniß durch
Erfahrung (die wir nur in diesem Leben anstellen) einen Begriff von der
geistigen, unsterblichen Natur derselben, mithin für die |473.25| Moral
zureichend verschaffen. =Theologie= und =Pneumatologie=, als #466#
Aufgaben zum Behuf der Wissenschaften einer speculativen Vernunft, weil
deren Begriff für alle unsere Erkenntnißvermögen überschwenglich ist,
können durch keine empirische Data und Prädicate zu Stande kommen.
— Die Bestimmung beider Begriffe, Gottes sowohl als der Seele (in
Ansehung |473.30| ihrer Unsterblichkeit), kann nur durch Prädicate
geschehen, die, ob sie gleich selbst nur aus einem übersinnlichen
Grunde möglich sind, dennoch in der Erfahrung ihre Realität beweisen
müssen: denn so allein können sie von ganz übersinnlichen Wesen ein
Erkenntniß möglich machen. — Dergleichen ist nun der einzige in der
menschlichen Vernunft anzutreffende |473.35| Begriff der Freiheit
des Menschen unter moralischen Gesetzen zusammt dem Endzwecke, den
jene durch diese vorschreibt, wovon die erstern dem Urheber der Natur,
der zweite dem Menschen diejenigen Eigenschaften beizulegen tauglich
sind, welche zu der Möglichkeit beider die nothwendige Bedingung
enthalten: so daß eben aus dieser Idee auf die Existenz und |474.5|
die Beschaffenheit jener sonst gänzlich für uns verborgenen Wesen
geschlossen werden kann.
Also liegt der Grund der auf dem bloß theoretischen Wege verfehlten
Absicht, Gott und Unsterblichkeit zu beweisen, darin: daß von
dem Übersinnlichen auf diesem Wege (der Naturbegriffe) gar kein
Erkenntniß möglich |474.10| ist. Daß es dagegen auf dem moralischen
(des Freiheitsbegriffs) gelingt, #467# hat diesen Grund: daß hier das
Übersinnliche, welches dabei zum Grunde liegt (die Freiheit), durch ein
bestimmtes Gesetz der Causalität, welches aus ihm entspringt, nicht
allein Stoff zum Erkenntniß des andern Übersinnlichen (des moralischen
Endzwecks und der Bedingungen seiner |474.15| Ausführbarkeit)
verschafft, sondern auch als Thatsache seine Realität in Handlungen
darthut, aber eben darum auch keinen andern, als nur in praktischer
Absicht (welche auch die einzige ist, deren die Religion bedarf)
gültigen Beweisgrund abgeben kann.
Es bleibt hiebei immer sehr merkwürdig: daß unter den drei reinen
|474.20| Vernunftideen, =Gott=, =Freiheit= und =Unsterblichkeit=,
die der Freiheit der einzige Begriff des Übersinnlichen ist, welcher
seine objective Realität (vermittelst der Causalität, die in ihm
gedacht wird) an der Natur durch ihre in derselben mögliche Wirkung
beweiset und eben dadurch die Verknüpfung der beiden andern mit der
Natur, aller drei aber unter einander |474.25| zu einer Religion
möglich macht; und daß wir also in uns ein Princip haben, welches
die Idee des Übersinnlichen in uns, dadurch aber auch die desselben
außer uns zu einer, obgleich nur in praktischer Absicht möglichen,
Erkenntniß zu bestimmen vermögend ist, woran die bloß speculative
Philosophie (die auch von der Freiheit einen bloß negativen Begriff
geben |474.30| konnte) verzweifeln mußte: mithin der Freiheitsbegriff
(als Grundbegriff #468# aller unbedingt-praktischen Gesetze) die
Vernunft über diejenigen Gränzen erweitern kann, innerhalb deren jeder
Naturbegriff (theoretischer) ohne Hoffnung eingeschränkt bleiben müßte.

Allgemeine Anmerkung zur Teleologie.
Wenn die Frage ist: welchen Rang das moralische Argument, welches
das Dasein Gottes nur als Glaubenssache für die praktische reine
Vernunft beweiset, unter den übrigen in der Philosophie behaupte: so
läßt sich der ganze Besitz dieser letzteren leicht überschlagen, wo
es sich dann |475.5| ausweiset, daß hier nicht zu wählen sei, sondern
ihr theoretisches Vermögen vor einer unparteiischen Kritik alle seine
Ansprüche von selbst aufgeben müsse.
Auf Thatsache muß sie alles Fürwahrhalten zuvörderst gründen, wenn
es nicht völlig grundlos sein soll; und es kann also nur der einzige
Unterschied |475.10| im Beweisen Statt finden, ob auf diese Thatsache
ein Fürwahrhalten der daraus gezogenen Folgerung als =Wissen= für das
theoretische, oder bloß als =Glauben= für das praktische Erkenntniß
könne gegründet werden. Alle Thatsachen gehören entweder zum
=Naturbegriff=, der seine Realität an den vor allen Naturbegriffen
gegebenen (oder zu geben möglichen) |475.15| Gegenständen der
Sinne beweiset; oder zum =Freiheitsbegriffe=, der seine Realität
durch die Causalität der Vernunft in Ansehung gewisser durch sie
möglichen Wirkungen in der Sinnenwelt, die sie im moralischen Gesetze
unwiderleglich postulirt, hinreichend darthut. Der Naturbegriff (bloß
zur theoretischen Erkenntniß gehörige) ist nun entweder metaphysisch
|475.20| und völlig _a priori_; oder physisch, d. i. _a posteriori_
und nothwendig #469# nur durch bestimmte Erfahrung denkbar. Der
metaphysische Naturbegriff (der keine bestimmte Erfahrung voraussetzt)
ist also ontologisch.
=Der ontologische Beweis= vom Dasein Gottes aus dem Begriffe eines
Urwesens ist nun entweder der, welcher aus ontologischen Prädicaten,
|475.25| wodurch es allein durchgängig bestimmt gedacht werden
kann, auf das absolut-nothwendige Dasein, oder aus der absoluten
Nothwendigkeit des Daseins irgend eines Dinges, welches es auch
sei, auf die Prädicate des Urwesens schließt: denn zum Begriffe
eines Urwesens gehört, damit es nicht abgeleitet sei, die unbedingte
Nothwendigkeit seines Daseins und |475.30| (um diese sich vorzustellen)
die durchgängige Bestimmung durch den Begriff desselben. Beide
Erfordernisse glaubte man nun im Begriffe der ontologischen Idee eines
=allerrealsten Wesens= zu finden: und so entsprangen zwei metaphysische
Beweise.
Der einen bloß metaphysischen Naturbegriff zum Grunde legende
|475.35| (eigentlich-ontologisch genannte) Beweis schloß aus dem
Begriffe des allerrealsten Wesens auf seine schlechthin nothwendige
Existenz; denn (heißt es) wenn es nicht existirte, so würde ihm
eine Realität, nämlich die Existenz, mangeln. — Der andere (den
man auch den metaphysisch-=kosmologischen= Beweis nennt) schloß aus
der Nothwendigkeit der Existenz irgend eines Dinges (dergleichen,
da mir im Selbstbewußtsein ein Dasein |476.5| gegeben ist, durchaus
eingeräumt werden muß) auf die durchgängige Bestimmung desselben als
allerrealsten Wesens: weil alles Existirende durchgängig bestimmt, das
schlechterdings Nothwendige aber (nämlich was wir als ein solches,
mithin _a priori_ erkennen sollen) =durch seinen Begriff= durchgängig
bestimmt sein müsse; welches sich aber nur im Begriffe eines |476.10|
allerrealsten Dinges antreffen lasse. Es ist hier nicht nöthig, die
Sophisterei in beiden Schlüssen aufzudecken, welches schon anderwärts
geschehen #470# ist; sondern nur zu bemerken, daß solche Beweise, wenn
sie sich auch durch allerlei dialektische Subtilität verfechten ließen,
doch niemals über die Schule hinaus in das gemeine Wesen hinüberkommen
und auf den bloßen |476.15| gesunden Verstand den mindesten Einfluß
haben könnten.
Der Beweis, welcher einen Naturbegriff, der nur empirisch sein kann,
dennoch aber über die Gränzen der Natur als Inbegriffs der Gegenstände
der Sinne hinausführen soll, zum Grunde legt, kann kein anderer, als
der von den =Zwecken= der Natur sein: deren Begriff sich zwar nicht
_a priori_, |476.20| sondern nur durch die Erfahrung geben läßt, aber
doch einen solchen Begriff von dem Urgrunde der Natur verheißt, welcher
unter allen, die wir denken können, allein sich zum Übersinnlichen
schickt, nämlich den von einem höchsten Verstande als Weltursache;
welches er auch in der That nach Principien der reflectirenden
Urtheilskraft, d. i. nach der Beschaffenheit |476.25| unseres
(menschlichen) Erkenntnißvermögens, vollkommen ausrichtet. — Ob er
nun aber aus denselben Datis diesen Begriff eines =obersten=, d. i.
unabhängigen, verständigen Wesens auch als eines Gottes, d. i. Urhebers
einer Welt unter moralischen Gesetzen, mithin hinreichend bestimmt für
die Idee von einem Endzwecke des Daseins der Welt zu liefern im Stande
|476.30| sei, das ist eine Frage, worauf alles ankommt; wir mögen nun
einen theoretisch hinlänglichen Begriff von dem Urwesen zum Behuf
der gesammten Naturkenntniß, oder einen praktischen für die Religion
verlangen.
Dieses aus der physischen Teleologie genommene Argument ist
verehrungswerth. Es thut gleiche Wirkung zur Überzeugung auf den
gemeinen |476.35| Verstand, als auf den subtilsten Denker; und ein
=Reimarus= in seinem #471# noch nicht übertroffenen Werke, worin er
diesen Beweisgrund mit der ihm eigenen Gründlichkeit und Klarheit
weitläuftig ausführt, hat sich dadurch ein unsterbliches Verdienst
erworben. — Allein wodurch gewinnt dieser Beweis so gewaltigen Einfluß
auf das Gemüth, vornehmlich in der Beurtheilung durch kalte Vernunft
(denn die Rührung und Erhebung desselben durch die Wunder der Natur
könnte man zur Überredung rechnen), |477.5| auf eine ruhige, sich
gänzlich dahin gebende Beistimmung? Es sind nicht die physischen
Zwecke, die alle auf einen unergründlichen Verstand in der Weltursache
hindeuten; denn diese sind dazu unzureichend, weil sie das Bedürfniß
der fragenden Vernunft nicht befriedigen. Denn wozu sind (fragt diese)
alle jene künstliche Naturdinge; wozu der Mensch selbst, bei |477.10|
dem wir als dem letzten für uns denkbaren Zwecke der Natur stehen
bleiben müssen; wozu ist diese gesammte Natur da, und was ist der
Endzweck so großer und mannigfaltiger Kunst? Zum Genießen, oder zum
Anschauen, Betrachten und Bewundern (welches, wenn es dabei bleibt,
auch nichts weiter als Genuß von besonderer Art ist), als dem letzten
Endzweck, |477.15| warum die Welt und der Mensch selbst da ist,
geschaffen zu sein, kann die Vernunft nicht befriedigen: denn diese
setzt einen persönlichen Werth, den der Mensch sich allein geben kann,
als Bedingung, unter welcher allein er und sein Dasein Endzweck sein
kann, voraus. In Ermangelung desselben (der allein eines bestimmten
Begriffs fähig ist) thun die Zwecke der Natur |477.20| seiner Nachfrage
nicht Genüge, vornehmlich weil sie keinen =bestimmten Begriff= von
dem höchsten Wesen als einem allgenugsamen (und eben darum einigen,
eigentlich so zu nennenden =höchsten=) Wesen und den Gesetzen, nach
denen sein Verstand Ursache der Welt ist, an die Hand geben können.
|477.25|
Daß also der physisch-teleologische Beweis, gleich als ob er zugleich
#472# ein theologischer wäre, überzeugt, rührt nicht von der Benützung
der Ideen von Zwecken der Natur als so viel empirischen Beweisgründen
eines =höchsten= Verstandes her; sondern es mischt sich unvermerkt der
jedem Menschen beiwohnende und ihn so innigst bewegende moralische
Beweisgrund |477.30| in den Schluß mit ein, nach welchem man dem
Wesen, welches sich so unbegreiflich künstlich in den Zwecken der
Natur offenbart, auch einen Endzweck, mithin Weisheit (obzwar ohne
dazu durch die Wahrnehmung der ersteren berechtigt zu sein) beilegt
und also jenes Argument in Ansehung des Mangelhaften, welches ihm
noch anhängt, willkürlich ergänzt. In der |477.35| That bringt also
nur der moralische Beweisgrund die Überzeugung und auch diese nur
in moralischer Rücksicht, wozu jedermann seine Beistimmung innigst
fühlt, hervor; der physisch-teleologische aber hat nur das Verdienst,
das Gemüth in der Weltbetrachtung auf den Weg der Zwecke, dadurch aber
auf einen =verständigen= Welturheber zu leiten: da denn die moralische
Beziehung auf Zwecke und die Idee eines eben solchen Gesetzgebers und
Welturhebers, als theologischer Begriff, ob er zwar reine |478.5|
Zugabe ist, sich dennoch aus jenem Beweisgrunde von selbst zu
entwickeln scheint.
Hiebei kann man es in dem gewöhnlichen =Vortrage= fernerhin auch
bewenden lassen. Denn dem gemeinen und gesunden Verstande wird
es gemeiniglich schwer, die verschiedenen Principien, die er
vermischt, und |478.10| aus deren einem er wirklich allein und
richtig folgert, wenn die Absonderung viel Nachdenken bedarf, als
ungleichartig von einander zu scheiden. Der moralische Beweisgrund
vom Dasein Gottes =ergänzt= aber eigentlich auch nicht etwa bloß den
physisch-teleologischen zu einem vollständigen Beweise; sondern er
ist ein besonderer Beweis, der den Mangel der Überzeugung |478.15|
#473# aus dem letzteren =ersetzt=: indem dieser in der That nichts
leisten kann, als die Vernunft in der Beurtheilung des Grundes der
Natur und der zufälligen, aber bewunderungswürdigen Ordnung derselben,
welche uns nur durch Erfahrung bekannt wird, auf die Causalität
einer Ursache, die nach Zwecken den Grund derselben enthält, (die
wir nach der Beschaffenheit |478.20| unserer Erkenntnißvermögen als
verständige Ursache denken müssen) zu lenken und aufmerksam, so
aber des moralischen Beweises empfänglicher zu machen. Denn das,
was zu dem letztern Begriffe erforderlich ist, ist von allem, was
Naturbegriffe enthalten und lehren können, so wesentlich unterschieden,
daß es eines besondern, von den vorigen ganz unabhängigen |478.25|
Beweisgrundes und Beweises bedarf, um den Begriff vom Urwesen für eine
Theologie hinreichend anzugeben und auf seine Existenz zu schließen.
— Der moralische Beweis (der aber freilich nur das Dasein Gottes
in praktischer, doch auch unnachlaßlicher Rücksicht der Vernunft
beweiset) würde daher noch immer in seiner Kraft bleiben, wenn
wir in |478.30| der Welt gar keinen, oder nur zweideutigen Stoff
zur physischen Teleologie anträfen. Es läßt sich denken, daß sich
vernünftige Wesen von einer solchen Natur, welche keine deutliche Spur
von Organisation, sondern nur Wirkungen von einem bloßen Mechanism
der rohen Materie zeigte, umgeben sähen, um derentwillen und bei der
Veränderlichkeit einiger bloß |478.35| zufällig zweckmäßigen Formen
und Verhältnisse kein Grund zu sein schiene, auf einen verständigen
Urheber zu schließen; wo alsdann auch zu einer physischen Teleologie
keine Veranlassung sein würde: und dennoch würde die Vernunft, die
durch Naturbegriffe hier keine Anleitung bekommt, im Freiheitsbegriffe
und in den sich darauf gründenden sittlichen Ideen einen
praktisch-hinreichenden Grund finden, den Begriff des Urwesens diesen
#474# angemessen, d. i. als einer Gottheit, und die Natur (selbst unser
eigenes |479.5| Dasein) als einen jener und ihren Gesetzen gemäßen
Endzweck zu postuliren und zwar in Rücksicht auf das unnachlaßliche
Gebot der praktischen Vernunft. — Daß nun aber in der wirklichen Welt
für die vernünftigen Wesen in ihr reichlicher Stoff zur physischen
Teleologie ist (welches eben nicht nothwendig wäre), dient dem
moralischen Argument zu erwünschter |479.10| Bestätigung, soweit Natur
etwas den Vernunftideen (den moralischen) Analoges aufzustellen vermag.
Denn der Begriff einer obersten Ursache, die Verstand hat (welches
aber für eine Theologie lange nicht hinreichend ist), bekommt dadurch
die für die reflectirende Urtheilskraft hinreichende Realität; aber
er ist nicht erforderlich, um den moralischen Beweis darauf |479.15|
zu gründen: noch dient dieser, um jenen, der für sich allein gar
nicht auf Moralität hinweiset, durch fortgesetzten Schluß nach einem
einzigen Princip zu =einem= Beweise zu ergänzen. Zwei so ungleichartige
Principien, als Natur und Freiheit können nur zwei verschiedene
Beweisarten abgeben, da denn der Versuch, denselben aus der ersteren
zu führen, für das, was |479.20| bewiesen werden soll, unzulänglich
befunden wird.
Wenn der physisch-teleologische Beweisgrund zu dem gesuchten Beweise
zureichte, so wäre es für die speculative Vernunft sehr befriedigend;
denn er würde Hoffnung geben, eine Theosophie hervorzubringen (so
würde man nämlich die theoretische Erkenntniß der göttlichen Natur und
seiner |479.25| Existenz, welche zur Erklärung der Weltbeschaffenheit
und zugleich der Bestimmung der sittlichen Gesetze zureichte,
nennen müssen). Eben so wenn Psychologie zureichte, um dadurch zur
Erkenntniß der Unsterblichkeit der Seele zu gelangen, so würde sie
eine Pneumatologie, welche der speculativen #475# Vernunft eben
so willkommen wäre, möglich machen. Beide aber, so |479.30| lieb
es auch dem Dünkel der Wißbegierde sein mag, erfüllen nicht den
Wunsch der Vernunft in Absicht auf die Theorie, die auf Kenntniß der
Natur der Dinge gegründet sein müßte. Ob aber nicht die erstere als
Theologie, die zweite als Anthropologie, beide auf das sittliche, d.
i. das Freiheitsprincip gegründet, mithin dem praktischen Gebrauche
der Vernunft |479.35| angemessen, ihre objective Endabsicht besser
erfüllen, ist eine andere Frage, die wir hier nicht nöthig haben weiter
zu verfolgen.
Der physisch-teleologische Beweisgrund reicht aber darum nicht zur
Theologie zu, weil er keinen für diese Absicht hinreichend bestimmten
Begriff von dem Urwesen giebt, noch geben kann, sondern man diesen
gänzlich anderwärts hernehmen, oder seinen Mangel dadurch als durch
einen willkürlichen Zusatz ersetzen muß. Ihr schließt aus der großen
|480.5| Zweckmäßigkeit der Naturformen und ihrer Verhältnisse auf eine
verständige Weltursache; aber auf welchen Grad dieses Verstandes?
Ohne Zweifel könnt Ihr Euch nicht anmaßen: auf den höchst-möglichen
Verstand; denn dazu würde erfordert werden, daß Ihr einsähet, ein
größerer Verstand, als wovon Ihr Beweisthümer in der Welt wahrnehmet,
sei nicht denkbar: |480.10| welches Euch selber Allwissenheit beilegen
hieße. Eben so schließt Ihr aus der Größe der Welt auf eine sehr große
Macht des Urhebers; aber Ihr werdet Euch bescheiden, daß dieses nur
comparativ für Eure Fassungskraft Bedeutung hat, und, da Ihr nicht
alles Mögliche erkennt, um es mit der Weltgröße, so weit Ihr sie
kennt, zu vergleichen, Ihr nach einem so kleinen |480.15| Maßstabe
keine Allmacht des Urhebers folgern könnet, u. s. w. Nun gelangt Ihr
dadurch zu keinem bestimmten, für eine Theologie tauglichen Begriffe
eines Urwesens; denn dieser kann nur in dem der Allheit der mit #476#
einem Verstande vereinbarten Vollkommenheiten gefunden werden, wozu
Euch bloß =empirische= Data gar nicht verhelfen können: ohne einen
solchen |480.20| bestimmten Begriff aber könnt Ihr auch nicht auf
ein =einiges= verständiges Urwesen schließen, sondern (es sei zu
welchem Behuf) ein solches nur annehmen. — Nun kann man es zwar ganz
wohl einräumen, daß Ihr (da die Vernunft nichts Gegründetes dawider
zu sagen hat) willkürlich hinzusetzt: wo so viel Vollkommenheit
angetroffen wird, möge |480.25| man wohl alle Vollkommenheit in
einer einzigen Weltursache vereinigt annehmen; weil die Vernunft mit
einem so bestimmten Princip theoretisch und praktisch besser zurecht
kommt. Aber Ihr könnt denn doch diesen Begriff des Urwesens nicht als
von Euch bewiesen anpreisen, da Ihr ihn nur zum Behuf eines bessern
Vernunftgebrauchs angenommen habt. Alles |480.30| Jammern also oder
ohnmächtiges Zürnen über den vorgeblichen Frevel, die Bündigkeit Eurer
Schlußkette in Zweifel zu ziehen, ist eitle Großthuerei, die gern haben
möchte, daß man den Zweifel, welchen man gegen Euer Argument frei
heraussagt, für Bezweifelung heiliger Wahrheit halten möchte, um nur
hinter dieser Decke die Seichtigkeit desselben durchschlüpfen |480.35|
zu lassen.
Die moralische Teleologie hingegen, welche nicht minder fest gegründet
ist wie die physische, vielmehr dadurch, daß sie _a priori_ auf von
unserer Vernunft untrennbaren Principien beruht, Vorzug verdient, führt
auf das, was zur Möglichkeit einer Theologie erfordert wird, nämlich
auf einen bestimmten =Begriff= der obersten Ursache als Weltursache
nach moralischen Gesetzen, mithin einer solchen, die unserm moralischen
Endzwecke |481.5| Genüge thut: wozu nichts weniger als Allwissenheit,
Allmacht, Allgegenwart u. s. w. als dazu gehörige Natureigenschaften
erforderlich sind, die #477# mit dem moralischen Endzwecke, der
unendlich ist, als verbunden, mithin ihm adäquat gedacht werden müssen,
und kann so den Begriff eines =einzigen= Welturhebers, der zu einer
Theologie tauglich ist, ganz allein |481.10| verschaffen.
Auf solche Weise führt eine Theologie auch unmittelbar zur
=Religion=, d. i. der =Erkenntniß unserer Pflichten als göttlicher
Gebote=: weil die Erkenntniß unserer Pflicht und des darin uns durch
Vernunft auferlegten Endzwecks den Begriff von Gott zuerst bestimmt
hervorbringen |481.15| konnte, der also schon in seinem Ursprunge von
der Verbindlichkeit gegen dieses Wesen unzertrennlich ist; anstatt daß,
wenn der Begriff vom Urwesen auf dem bloß theoretischen Wege (nämlich
desselben als bloßer Ursache der Natur) auch bestimmt gefunden werden
könnte, es nachher noch mit großer Schwierigkeit, vielleicht gar
Unmöglichkeit es ohne |481.20| willkürliche Einschiebung zu leisten
verbunden sein würde, diesem Wesen eine Causalität nach moralischen
Gesetzen durch gründliche Beweise beizulegen, ohne die doch jener
angeblich theologische Begriff keine Grundlage zur Religion ausmachen
kann. Selbst wenn eine Religion auf diesem theoretischen Wege gegründet
werden könnte, würde sie in Ansehung der |481.25| Gesinnung (worin doch
ihr Wesentliches besteht) wirklich von derjenigen unterschieden sein,
in welcher der Begriff von Gott und die (praktische) Überzeugung von
seinem Dasein aus Grundideen der Sittlichkeit entspringt. Denn wenn wir
Allgewalt, Allwissenheit u. s. w. eines Welturhebers als anderwärts her
uns gegebene Begriffe voraussetzen müßten, |481.30| um nachher unsere
Begriffe von Pflichten auf unser Verhältniß zu ihm nur anzuwenden,
so müßten diese sehr stark den Anstrich von Zwang und abgenöthigter
Unterwerfung bei sich führen; statt dessen, wenn die Hochachtung für
das sittliche Gesetz uns ganz frei laut Vorschrift unserer eigenen
#478# Vernunft den Endzweck unserer Bestimmung vorstellt, wir eine
damit |481.35| und zu dessen Ausführung zusammenstimmende Ursache mit
der wahrhaftesten Ehrfurcht, die gänzlich von pathologischer Furcht
unterschieden ist, in unsere moralischen Aussichten mit aufnehmen und
uns derselben willig unterwerfen[42].
[42] Die Bewunderung der Schönheit sowohl, als die Rührung
durch die so mannigfaltigen Zwecke der Natur, welche
ein nachdenkendes Gemüth noch vor einer |482.30| klaren
Vorstellung eines vernünftigen Urhebers der Welt zu fühlen im
Stande ist, haben etwas einem =religiösen= Gefühl Ähnliches
an sich. Sie scheinen daher zuerst durch eine der moralischen
analoge Beurtheilungsart derselben auf das moralische Gefühl
(der Dankbarkeit und der Verehrung gegen die uns unbekannte
Ursache) und also durch Erregung moralischer Ideen auf das
Gemüth zu wirken, wenn sie |482.35| diejenige Bewunderung
einflößen, die mit weit mehrerem Interesse verbunden ist, als
bloße theoretische Betrachtung wirken kann.
Wenn man fragt, warum uns denn etwas daran gelegen sei, überhaupt eine
Theologie zu haben: so leuchtet klar ein, daß sie nicht zur Erweiterung
oder Berichtigung unserer Naturkenntniß und überhaupt irgend |482.5|
einer Theorie, sondern lediglich zur Religion, d. i. dem praktischen,
namentlich dem moralischen Gebrauche der Vernunft, in subjectiver
Absicht nöthig sei. Findet sich nun, daß das einzige Argument,
welches zu einem bestimmten Begriffe des Gegenstandes der Theologie
führt, selbst moralisch ist: so wird es nicht allein nicht befremden,
sondern man wird auch |482.10| in Ansehung der Zugänglichkeit des
Fürwahrhaltens aus diesem Beweisgrunde zur Endabsicht desselben
nichts vermissen, wenn gestanden wird, daß ein solches Argument
das Dasein Gottes nur für unsere moralische Bestimmung, d. i. in
praktischer Absicht, hinreichend darthue, und die Speculation in
demselben ihre Stärke keinesweges beweise, oder den Umfang |482.15|
#479# ihres Gebiets dadurch erweitere. Auch wird die Befremdung, oder
der vorgebliche Widerspruch einer hier behaupteten Möglichkeit einer
Theologie mit dem, was die Kritik der speculativen Vernunft von den
Kategorieen sagte: daß diese nämlich nur in Anwendung auf Gegenstände
der Sinne, keinesweges aber auf das Übersinnliche angewandt, Erkenntniß
|482.20| hervorbringen können, verschwinden, wenn man sie hier zu einem
Erkenntniß Gottes, aber nicht in theoretischer (nach dem, was seine uns
unerforschliche Natur an sich sei), sondern lediglich in praktischer
Absicht gebraucht sieht. — Um bei dieser Gelegenheit der Mißdeutung
jener sehr nothwendigen, aber auch zum Verdruß des blinden Dogmatikers
die Vernunft in |482.25| ihre Gränzen zurückweisenden Lehre der Kritik
ein Ende zu machen, füge ich hier nachstehende Erläuterung derselben
bei.
Wenn ich einem Körper =bewegende Kraft= beilege, mithin ihn durch
die Kategorie der =Causalität= denke: so =erkenne= ich ihn dadurch
zugleich, d. i. ich bestimme den Begriff desselben als Objects
überhaupt durch das, was ihm als Gegenstande der Sinne für sich (als
Bedingung der Möglichkeit jener Relation) zukommt. Denn ist die
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