Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 07

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die größte Zweckmäßigkeit in der Construction der Gestalt, die zum
allgemeinen Richtmaß der ästhetischen Beurtheilung jedes Einzelnen
dieser Species tauglich wäre, das Bild, was gleichsam absichtlich der
Technik der Natur zum Grunde gelegen hat, dem nur die |233.30| Gattung
im Ganzen, aber kein Einzelnes abgesondert adäquat ist, liegt doch bloß
in der Idee des Beurtheilenden, welche aber mit ihren Proportionen als
ästhetische Idee in einem Musterbilde völlig _in concreto_ dargestellt
werden kann. Um, wie dieses zugehe, einigermaßen begreiflich zu #57#
machen (denn wer kann der Natur ihr Geheimniß gänzlich ablocken?),
|233.35| wollen wir eine psychologische Erklärung versuchen.
Es ist anzumerken: daß auf eine uns gänzlich unbegreifliche Art die
Einbildungskraft nicht allein die Zeichen für Begriffe gelegentlich,
selbst von langer Zeit her, zurückzurufen; sondern auch das Bild und
die Gestalt des Gegenstandes aus einer unaussprechlichen Zahl von
Gegenständen verschiedener Arten oder auch einer und derselben Art zu
reproduciren; ja auch, wenn das Gemüth es auf Vergleichungen anlegt,
allem Vermuthen |234.5| nach wirklich, wenn gleich nicht hinreichend
zum Bewußtsein, ein Bild gleichsam auf das andere fallen zu lassen
und durch die Congruenz der mehrern von derselben Art ein Mittleres
herauszubekommen wisse, welches allen zum gemeinschaftlichen Maße
dient. Jemand hat tausend erwachsene Mannspersonen gesehen. Will er
nun über die vergleichungsweise zu |234.10| schätzende Normalgröße
urtheilen, so läßt (meiner Meinung nach) die Einbildungskraft eine
große Zahl der Bilder (vielleicht alle jene tausend) auf einander
fallen; und wenn es mir erlaubt ist, hiebei die Analogie der optischen
Darstellung anzuwenden, in dem Raum, wo die meisten sich vereinigen,
und innerhalb dem Umrisse, wo der Platz mit der am stärksten |234.15|
aufgetragenen Farbe illuminirt ist, da wird die =mittlere Größe=
kenntlich, die sowohl der Höhe als Breite nach von den äußersten
Gränzen der größten und kleinsten Staturen gleich weit entfernt ist;
und dies ist die #58# Statur für einen schönen Mann. (Man könnte
ebendasselbe mechanisch heraus bekommen, wenn man alle tausend mäße,
ihre Höhen unter sich |234.20| und Breiten (und Dicken) für sich
zusammen addirte und die Summe durch tausend dividirte. Allein die
Einbildungskraft thut eben dieses durch einen dynamischen Effect,
der aus der vielfältigen Auffassung solcher Gestalten auf das Organ
des innern Sinnes entspringt.) Wenn nun auf ähnliche Art für diesen
mittlern Mann der mittlere Kopf, für diesen die |234.25| mittlere
Nase u. s. w. gesucht wird, so liegt diese Gestalt der Normalidee des
schönen Mannes in dem Lande, wo diese Vergleichung angestellt wird, zum
Grunde; daher ein Neger nothwendig unter diesen empirischen Bedingungen
eine andere Normalidee der Schönheit der Gestalt haben muß, als ein
Weißer, der Chinese eine andere, als der Europäer. Mit dem |234.30|
=Muster= eines schönen Pferdes oder Hundes (von gewisser Race) würde es
eben so gehen. — Diese =Normalidee= ist nicht aus von der Erfahrung
hergenommenen Proportionen, =als bestimmten Regeln,= abgeleitet;
sondern nach ihr werden allererst Regeln der Beurtheilung möglich. Sie
ist das zwischen allen einzelnen, auf mancherlei Weise verschiedenen
Anschauungen |234.35| der Individuen schwebende Bild für die ganze
Gattung, welches die Natur zum Urbilde ihren Erzeugungen in derselben
Species unterlegte, aber in keinem Einzelnen völlig erreicht zu haben
scheint. Sie ist keinesweges #59# das ganze =Urbild= der =Schönheit=
in dieser Gattung, sondern nur die Form, welche die unnachlaßliche
Bedingung aller Schönheit ausmacht, mithin bloß die =Richtigkeit=
in Darstellung der Gattung. Sie ist, wie man =Polyklets= berühmten
=Doryphorus= nannte, die =Regel= (eben dazu |235.5| konnte auch
=Myrons= Kuh in ihrer Gattung gebraucht werden). Sie kann eben darum
auch nichts Specifisch-Charakteristisches enthalten; denn sonst wäre
sie nicht =Normalidee= für die Gattung. Ihre Darstellung gefällt auch
nicht durch Schönheit, sondern bloß weil sie keiner Bedingung, unter
welcher allein ein Ding dieser Gattung schön sein kann, widerspricht.
Die |235.10| Darstellung ist bloß schulgerecht.[8]
[8] Man wird finden, daß ein vollkommen regelmäßiges Gesicht,
welches der Maler ihm zum Modell zu sitzen bitten möchte,
gemeiniglich nichts sagt: weil es nichts Charakteristisches
enthält, also mehr die Idee der Gattung, als das Specifische
einer Person ausdrückt. Das Charakteristische von dieser
Art, was übertrieben ist, d. i. welches der Normalidee (der
Zweckmäßigkeit der Gattung) selbst Abbruch thut, |235.30|
heißt =Caricatur=. Auch zeigt die Erfahrung, daß jene ganz
regelmäßigen Gesichter im Innern gemeiniglich auch nur einen
mittelmäßigen Menschen verrathen; vermuthlich (wenn angenommen
werden darf, daß die Natur im Äußeren die Proportionen
des Inneren ausdrücke) deswegen: weil, wenn keine von den
Gemüthsanlagen über diejenige Proportion hervorstechend ist,
die erfordert wird, bloß einen fehlerfreien Menschen |235.35|
auszumachen, nichts von dem, was man =Genie= nennt, erwartet
werden darf, in welchem die Natur von ihren gewöhnlichen
Verhältnissen der Gemüthskräfte zum Vortheil einer einzigen
abzugehen scheint.
Von der =Normalidee= des Schönen ist doch noch das =Ideal= desselben
unterschieden, welches man lediglich an der =menschlichen Gestalt= aus
schon angeführten Gründen erwarten darf. An dieser nun besteht das
Ideal in dem Ausdrucke des =Sittlichen=, ohne welches der Gegenstand
|235.15| #60# nicht allgemein und dazu positiv (nicht bloß negativ
in einer schulgerechten Darstellung) gefallen würde. Der sichtbare
Ausdruck sittlicher Ideen, die den Menschen innerlich beherrschen,
kann zwar nur aus der Erfahrung genommen werden; aber ihre Verbindung
mit allem dem, was unsere Vernunft mit dem Sittlich-Guten in der Idee
der höchsten Zweckmäßigkeit |235.20| verknüpft, die Seelengüte, oder
Reinigkeit, oder Stärke oder Ruhe u. s. w. in körperlicher Äußerung
(als Wirkung des Innern) gleichsam sichtbar zu machen: dazu gehören
reine Ideen der Vernunft und große Macht der Einbildungskraft in
demjenigen vereinigt, welcher sie nur beurtheilen, vielmehr noch wer
sie darstellen will. Die Richtigkeit eines solchen Ideals |235.25|
der Schönheit beweiset sich darin: daß es keinem Sinnenreiz sich in
das Wohlgefallen an seinem Objecte zu mischen erlaubt und dennoch ein
großes Interesse daran nehmen läßt; welches dann beweiset, daß die
Beurtheilung nach einem solchen Maßstabe niemals rein ästhetisch sein
könne, und die Beurtheilung nach einem Ideale der Schönheit kein bloßes
Urtheil des |236.5| #61# Geschmacks sei.

=Aus diesem dritten Momente geschlossene Erklärung des Schönen.=
=Schönheit= ist Form der =Zweckmäßigkeit= eines Gegenstandes, sofern
sie =ohne Vorstellung eines Zwecks= an ihm wahrgenommen |236.10|
wird.[9]
[9] Man könnte wider diese Erklärung als Instanz anführen:
daß es Dinge giebt, an denen man eine zweckmäßige Form sieht,
ohne an ihnen einen Zweck zu erkennen; z. B. die öfter aus
alten Grabhügeln gezogenen, mit einem Loche als zu einem Hefte
|236.25| versehenen steinernen Geräthe, die, ob sie zwar in
ihrer Gestalt eine Zweckmäßigkeit deutlich verrathen, für die
man den Zweck nicht kennt, darum gleichwohl nicht für schön
erklärt werden. Allein, daß man sie für ein Kunstwerk ansieht,
ist schon genug, um gestehen zu müssen, daß man ihre Figur auf
irgend eine Absicht und einen bestimmten Zweck bezieht. Daher
auch gar kein unmittelbares Wohlgefallen an ihrer Anschauung.
|236.30| Eine Blume hingegen, z. B. eine Tulpe, wird für schön
gehalten, weil eine gewisse Zweckmäßigkeit, die so, wie wir
sie beurtheilen, auf gar keinen Zweck bezogen wird, in ihrer
Wahrnehmung angetroffen wird.

=Viertes Moment= #62#
des Geschmacksurtheils nach der Modalität des Wohlgefallens an dem
Gegenstande.

§ 18. |236.15|
Was die Modalität eines Geschmacksurtheils sei.
Von einer jeden Vorstellung kann ich sagen: wenigstens es sei
=möglich=, daß sie (als Erkenntniß) mit einer Lust verbunden sei. Von
dem, was ich =angenehm= nenne, sage ich, daß es in mir =wirklich= Lust
bewirke. Vom =Schönen= aber denkt man sich, daß es eine nothwendige
Beziehung |236.20| auf das Wohlgefallen habe. Diese Nothwendigkeit
nun ist von besonderer Art: nicht eine theoretische objective
Nothwendigkeit, wo _a priori_ erkannt werden kann, daß jedermann
dieses Wohlgefallen an dem von mir schön genannten Gegenstande
=fühlen werde=; auch nicht eine praktische, wo durch Begriffe eines
reinen Vernunftwillens, welcher freihandelnden Wesen zur Regel dient,
dieses Wohlgefallen die nothwendige Folge eines objectiven Gesetzes
ist und nichts anders bedeutet, als daß man schlechterdings |237.5|
(ohne weitere Absicht) auf gewisse Art handeln solle. Sondern sie
kann als Nothwendigkeit, die in einem ästhetischen Urtheile gedacht
wird, nur =exemplarisch= genannt werden, d. i. eine Nothwendigkeit
der Beistimmung =aller= zu einem Urtheil, was als Beispiel einer
allgemeinen #63# Regel, die man nicht angeben kann, angesehen wird. Da
ein ästhetisches |237.10| Urtheil kein objectives und Erkenntnißurtheil
ist, so kann diese Nothwendigkeit nicht aus bestimmten Begriffen
abgeleitet werden und ist also nicht apodiktisch. Viel weniger kann
sie aus der Allgemeinheit der Erfahrung (von einer durchgängigen
Einhelligkeit der Urtheile über die Schönheit eines gewissen
Gegenstandes) geschlossen werden. Denn nicht allein daß |237.15| die
Erfahrung hiezu schwerlich hinreichend viele Beläge schaffen würde,
so läßt sich auf empirische Urtheile kein Begriff der Nothwendigkeit
dieser Urtheile gründen.

§ 19.
Die subjective Nothwendigkeit, die wir dem Geschmacksurtheile |237.20|
beilegen, ist bedingt.
Das Geschmacksurtheil sinnt jedermann Beistimmung an; und wer etwas für
schön erklärt, will, daß jedermann dem vorliegenden Gegenstande Beifall
geben und ihn gleichfalls für schön erklären =solle=. Das =Sollen=
im ästhetischen Urtheile wird also selbst nach allen Datis, die zur
|237.25| Beurtheilung erfordert werden, doch nur bedingt ausgesprochen.
Man wirbt um jedes andern Beistimmung, weil man dazu einen Grund hat,
der allen gemein ist; auf welche Beistimmung man auch rechnen könnte,
wenn man nur immer sicher wäre, daß der Fall unter jenem Grunde als
#64# Regel des Beifalls richtig subsumirt wäre. |237.30|

§ 20.
Die Bedingung der Nothwendigkeit, die ein Geschmacksurtheil vorgiebt,
ist die Idee eines Gemeinsinnes.
Wenn Geschmacksurtheile (gleich den Erkenntnißurtheilen) ein bestimmtes
objectives Princip hätten, so würde der, welcher sie nach dem |237.35|
letztern fällt, auf unbedingte Nothwendigkeit seines Urtheils
Anspruch machen. Wären sie ohne alles Princip, wie die des bloßen
Sinnengeschmacks, so würde man sich gar keine Nothwendigkeit derselben
in die Gedanken kommen lassen. Also müssen sie ein subjectives Princip
haben, welches nur durch Gefühl und nicht durch Begriffe, doch aber
allgemeingültig |238.5| bestimme, was gefalle oder mißfalle. Ein
solches Princip aber könnte nur als ein =Gemeinsinn= angesehen werden,
welcher vom gemeinen Verstande, den man bisweilen auch Gemeinsinn
(_sensus communis_) nennt, wesentlich unterschieden ist: indem
letzterer nicht nach Gefühl, sondern jederzeit nach Begriffen, wiewohl
gemeiniglich nur als nach dunkel |238.10| vorgestellten Principien,
urtheilt.
Also nur unter der Voraussetzung, daß es einen Gemeinsinn gebe (wodurch
wir aber keinen äußern Sinn, sondern die Wirkung aus dem freien Spiel
unserer Erkenntnißkräfte verstehen), nur unter Voraussetzung, #65#
sage ich, eines solchen Gemeinsinns kann das Geschmacksurtheil gefällt
|238.15| werden.

§ 21.
Ob man mit Grunde einen Gemeinsinn voraussetzen könne.
Erkenntnisse und Urtheile müssen sich sammt der Überzeugung, die sie
begleitet, allgemein mittheilen lassen; denn sonst käme ihnen keine
Übereinstimmung |238.20| mit dem Object zu: sie wären insgesammt
ein bloß subjectives Spiel der Vorstellungskräfte, gerade so wie es
der Skepticism verlangt. Sollen sich aber Erkenntnisse mittheilen
lassen, so muß sich auch der Gemüthszustand, d. i. die Stimmung der
Erkenntnißkräfte zu einer Erkenntniß überhaupt, und zwar diejenige
Proportion, welche sich für |238.25| eine Vorstellung (wodurch
uns ein Gegenstand gegeben wird) gebührt, um daraus Erkenntniß zu
machen, allgemein mittheilen lassen: weil ohne diese als subjective
Bedingung des Erkennens das Erkenntniß als Wirkung nicht entspringen
könnte. Dieses geschieht auch wirklich jederzeit, wenn ein gegebener
Gegenstand vermittelst der Sinne die Einbildungskraft zur |238.30|
Zusammensetzung des Mannigfaltigen, diese aber den Verstand zur Einheit
desselben in Begriffen in Thätigkeit bringt. Aber diese Stimmung der
Erkenntnißkräfte hat nach Verschiedenheit der Objecte, die gegeben
werden, eine verschiedene Proportion. Gleichwohl aber muß es eine
geben, #66# in welcher dieses innere Verhältniß zur Belebung (einer
durch die andere) |238.35| die zuträglichste für beide Gemüthskräfte
in Absicht auf Erkenntniß (gegebener Gegenstände) überhaupt ist; und
diese Stimmung kann nicht anders als durch das Gefühl (nicht nach
Begriffen) bestimmt werden. Da sich nun diese Stimmung selbst muß
allgemein mittheilen lassen, mithin auch das Gefühl derselben (bei
einer gegebenen Vorstellung); die allgemeine Mittheilbarkeit eines
Gefühls aber einen Gemeinsinn voraussetzt: |239.5| so wird dieser
mit Grunde angenommen werden können, und zwar ohne sich desfalls auf
psychologische Beobachtungen zu fußen, sondern als die nothwendige
Bedingung der allgemeinen Mittheilbarkeit unserer Erkenntniß, welche
in jeder Logik und jedem Princip der Erkenntnisse, das nicht skeptisch
ist, vorausgesetzt werden muß. |239.10|

§ 22.
Die Nothwendigkeit der allgemeinen Beistimmung, die in einem
Geschmacksurtheil gedacht wird, ist eine subjective Nothwendigkeit,
die unter der Voraussetzung eines Gemeinsinns als objectiv vorgestellt
wird. |239.15|
In allen Urtheilen, wodurch wir etwas für schön erklären, verstatten
wir keinem anderer Meinung zu sein; ohne gleichwohl unser Urtheil auf
#67# Begriffe, sondern nur auf unser Gefühl zu gründen: welches wir
also nicht als Privatgefühl, sondern als ein gemeinschaftliches zum
Grunde legen. Nun kann dieser Gemeinsinn zu diesem Behuf nicht auf
der Erfahrung |239.20| gegründet werden; denn er will zu Urtheilen
berechtigen, die ein Sollen enthalten: er sagt nicht, daß jedermann mit
unserm Urtheile übereinstimmen =werde=, sondern damit zusammenstimmen
=solle=. Also ist der Gemeinsinn, von dessen Urtheil ich mein
Geschmacksurtheil hier als ein Beispiel angebe und weswegen ich ihm
=exemplarische= Gültigkeit beilege, |239.25| eine bloße idealische
Norm, unter deren Voraussetzung man ein Urtheil, welches mit ihr
zusammenstimmte, und das in demselben ausgedrückte Wohlgefallen an
einem Object für jedermann mit Recht zur Regel machen könnte: weil das
Princip, zwar nur subjectiv, dennoch aber, für subjectiv-allgemein
(eine jedermann nothwendige Idee) angenommen, was |239.30| die
Einhelligkeit verschiedener Urtheilenden betrifft, gleich einem
objectiven allgemeine Beistimmung fordern könnte; wenn man nur sicher
wäre, darunter richtig subsumirt zu haben.
Diese unbestimmte Norm eines Gemeinsinns wird von uns wirklich
vorausgesetzt: das beweiset unsere Anmaßung Geschmacksurtheile zu
fällen. |239.35| Ob es in der That einen solchen Gemeinsinn als
constitutives Princip der Möglichkeit der Erfahrung gebe, oder ein
noch höheres Princip der Vernunft es uns nur zum regulativen Princip
mache, allererst einen Gemeinsinn #68# zu höhern Zwecken in uns
hervorzubringen; ob also Geschmack ein ursprüngliches und natürliches,
oder nur die Idee von einem noch zu erwerbenden |240.5| und künstlichen
Vermögen sei, so daß ein Geschmacksurtheil mit seiner Zumuthung
einer allgemeinen Beistimmung in der That nur eine Vernunftforderung
sei, eine solche Einhelligkeit der Sinnesart hervorzubringen, und
das Sollen, d. i. die objective Nothwendigkeit des Zusammenfließens
des Gefühls von jedermann mit jedes seinem besondern, |240.10|
nur die Möglichkeit hierin einträchtig zu werden bedeute, und das
Geschmacksurtheil nur von Anwendung dieses Princips ein Beispiel
aufstelle: das wollen und können wir hier noch nicht untersuchen,
sondern haben für jetzt nur das Geschmacksvermögen in seine Elemente
aufzulösen und sie zuletzt in der Idee eines Gemeinsinns zu vereinigen.
|240.15|

Aus dem vierten Moment gefolgerte Erklärung vom Schönen.
=Schön= ist, was ohne Begriff als Gegenstand eines =nothwendigen=
Wohlgefallens erkannt wird.
* * * * *

Allgemeine Anmerkung zum ersten Abschnitte der Analytik. |240.20|
Wenn man das Resultat aus den obigen Zergliederungen zieht, so findet
sich, daß alles auf den Begriff des Geschmacks herauslaufe: daß er
ein Beurtheilungsvermögen eines Gegenstandes in Beziehung auf die
#69# =freie Gesetzmäßigkeit= der Einbildungskraft sei. Wenn nun im
Geschmacksurtheile die Einbildungskraft in ihrer Freiheit betrachtet
werden |240.25| muß, so wird sie erstlich nicht reproductiv, wie
sie den Associationsgesetzen unterworfen ist, sondern als productiv
und selbstthätig (als Urheberin willkürlicher Formen möglicher
Anschauungen) angenommen; und ob sie zwar bei der Auffassung eines
gegebenen Gegenstandes der Sinne an eine bestimmte Form dieses
Objects gebunden ist und sofern kein freies Spiel |240.30| (wie
im Dichten) hat, so läßt sich doch noch wohl begreifen: daß der
Gegenstand ihr gerade eine solche Form an die Hand geben könne,
die eine Zusammensetzung des Mannigfaltigen enthält, wie sie die
Einbildungskraft, wenn sie sich selbst frei überlassen wäre, in
Einstimmung mit der =Verstandesgesetzmäßigkeit= überhaupt entwerfen
würde. Allein daß die =Einbildungskraft frei= und doch =von selbst
gesetzmäßig= sei, d. i. daß sie eine Autonomie bei sich führe, ist
ein Widerspruch. Der Verstand |241.5| allein giebt das Gesetz. Wenn
aber die Einbildungskraft nach einem bestimmten Gesetze zu verfahren
genöthigt wird, so wird ihr Product der Form nach durch Begriffe
bestimmt, wie es sein soll; aber alsdann ist das Wohlgefallen, wie oben
gezeigt, nicht das am Schönen, sondern am Guten (der Vollkommenheit,
allenfalls bloß der formalen), und das Urtheil ist |241.10| kein
Urtheil durch Geschmack. Es wird also eine Gesetzmäßigkeit ohne Gesetz
und eine subjective Übereinstimmung der Einbildungskraft zum Verstande
ohne eine objective, da die Vorstellung auf einen bestimmten Begriff
von einem Gegenstande bezogen wird, mit der freien Gesetzmäßigkeit
des Verstandes (welche auch Zweckmäßigkeit ohne Zweck genannt worden)
|241.15| und mit der Eigenthümlichkeit eines Geschmacksurtheils allein
zusammen bestehen können.
Nun werden geometrisch-regelmäßige Gestalten, eine Cirkelfigur, ein
#70# Quadrat, ein Würfel u. s. w., von Kritikern des Geschmacks
gemeiniglich als die einfachsten und unzweifelhaftesten Beispiele
der Schönheit angeführt; |241.20| und dennoch werden sie eben darum
regelmäßig genannt, weil man sie nicht anders vorstellen kann als so,
daß sie für bloße Darstellungen eines bestimmten Begriffs, der jener
Gestalt die Regel vorschreibt (nach der sie allein möglich ist),
angesehen werden. Eines von beiden muß also irrig sein: entweder
jenes Urtheil der Kritiker, gedachten Gestalten Schönheit |241.25|
beizulegen; oder das unsrige, welches Zweckmäßigkeit ohne Begriff zur
Schönheit nöthig findet.
Niemand wird leichtlich einen Menschen von Geschmack dazu nöthig
finden, um an einer Cirkelgestalt mehr Wohlgefallen, als an einem
kritzlichen Umrisse, an einem gleichseitigen und gleicheckigen Viereck
mehr, als |241.30| an einem schiefen, ungleichseitigen, gleichsam
verkrüppelten zu finden; denn dazu gehört nur gemeiner Verstand und
gar kein Geschmack. Wo eine Absicht, z. B. die Größe eines Platzes
zu beurtheilen, oder das Verhältniß der Theile zu einander und zum
Ganzen in einer Eintheilung faßlich zu machen, wahrgenommen wird: da
sind regelmäßige Gestalten und zwar |241.35| die von der einfachsten
Art nöthig; und das Wohlgefallen ruht nicht unmittelbar auf dem
Anblicke der Gestalt, sondern der Brauchbarkeit derselben zu allerlei
möglicher Absicht. Ein Zimmer, dessen Wände schiefe Winkel machen,
ein Gartenplatz von solcher Art, selbst alle Verletzung der Symmetrie
sowohl in der Gestalt der Thiere (z. B. einäugig zu sein), als der
Gebäude oder der Blumenstücke mißfällt, weil es zweckwidrig ist,
nicht allein praktisch in Ansehung eines bestimmten Gebrauchs dieser
Dinge, |242.5| sondern auch für die Beurtheilung in allerlei möglicher
Absicht; welches der Fall im Geschmacksurtheile nicht ist, welches,
wenn es rein ist, Wohlgefallen #71# oder Mißfallen ohne Rücksicht
auf den Gebrauch oder einen Zweck mit der bloßen =Betrachtung= des
Gegenstandes unmittelbar verbindet.
Die Regelmäßigkeit, die zum Begriffe von einem Gegenstande führt,
|242.10| ist zwar die unentbehrliche Bedingung (_conditio sine qua
non_), den Gegenstand in eine einzige Vorstellung zu fassen und das
Mannigfaltige in der Form desselben zu bestimmen. Diese Bestimmung ist
ein Zweck in Ansehung der Erkenntniß; und in Beziehung auf diese ist
sie auch jederzeit mit Wohlgefallen (welches die Bewirkung einer jeden
auch bloß problematischen |242.15| Absicht begleitet) verbunden. Es ist
aber alsdann bloß die Billigung der Auflösung, die einer Aufgabe Gnüge
thut, und nicht eine freie und unbestimmt-zweckmäßige Unterhaltung der
Gemüthskräfte mit dem, was wir schön nennen, und wobei der Verstand der
Einbildungskraft und nicht diese jenem zu Diensten ist. |242.20|
An einem Dinge, das nur durch eine Absicht möglich ist, einem Gebäude,
selbst einem Thier muß die Regelmäßigkeit, die in der Symmetrie
besteht, die Einheit der Anschauung ausdrücken, welche den Begriff des
Zwecks begleitet, und gehört mit zum Erkenntnisse. Aber wo nur ein
freies Spiel der Vorstellungskräfte (doch unter der Bedingung, daß der
|242.25| Verstand dabei keinen Anstoß leide) unterhalten werden soll,
in Lustgärten, Stubenverzierung, allerlei geschmackvollem Geräthe
u. d. gl., wird die Regelmäßigkeit, die sich als Zwang ankündigt,
so viel möglich vermieden; daher der englische Geschmack in Gärten,
der Barockgeschmack an Möbeln die Freiheit der Einbildungskraft
wohl eher bis zur Annäherung zum Grotesken |242.30| treibt und in
dieser Absonderung von allem Zwange der Regel eben den Fall setzt,
wo der Geschmack in Entwürfen der Einbildungskraft seine #72# größte
Vollkommenheit zeigen kann.
Alles Steif-Regelmäßige (was der mathematischen Regelmäßigkeit
nahe kommt) hat das Geschmackwidrige an sich: daß es keine lange
Unterhaltung |242.35| mit der Betrachtung desselben gewährt, sondern,
sofern es nicht ausdrücklich das Erkenntniß, oder einen bestimmten
praktischen Zweck zur Absicht hat, lange Weile macht. Dagegen ist
das, womit Einbildungskraft ungesucht und zweckmäßig spielen kann,
uns jederzeit neu, und man wird seines Anblicks nicht überdrüssig.
=Marsden= in seiner Beschreibung von Sumatra macht die Anmerkung, daß
die freien Schönheiten der Natur |243.5| den Zuschauer daselbst überall
umgeben und daher wenig Anziehendes mehr für ihn haben: dagegen ein
Pfeffergarten, wo die Stangen, an denen sich dieses Gewächs rankt,
in Parallellinien Alleen zwischen sich bilden, wenn er ihn mitten in
einem Walde antraf, für ihn viel Reiz hatte; und schließt daraus,
daß wilde, dem Anscheine nach regellose Schönheit nur |243.10| dem
zur Abwechselung gefalle, der sich an der regelmäßigen satt gesehen
hat. Allein er durfte nur den Versuch machen, sich einen Tag bei
seinem Pfeffergarten aufzuhalten, um inne zu werden, daß, wenn der
Verstand durch die Regelmäßigkeit sich in die Stimmung zur Ordnung,
die er allerwärts bedarf, versetzt hat, ihn der Gegenstand nicht
länger unterhalte, |243.15| vielmehr der Einbildungskraft einen
lästigen Zwang anthue: wogegen die dort an Mannigfaltigkeiten bis zur
Üppigkeit verschwenderische Natur, die keinem Zwange künstlicher Regeln
unterworfen ist, seinem Geschmacke für beständig Nahrung geben könne.
— Selbst der Gesang der Vögel, den wir unter keine musikalische Regel
bringen können, scheint mehr Freiheit |243.20| und darum mehr für den
Geschmack zu enthalten, als selbst ein menschlicher Gesang, der nach
allen Regeln der Tonkunst geführt wird: weil man #73# des letztern,
wenn er oft und lange Zeit wiederholt wird, weit eher überdrüssig
wird. Allein hier vertauschen wir vermuthlich unsere Theilnehmung an
der Lustigkeit eines kleinen beliebten Thierchens mit der Schönheit
|243.25| seines Gesanges, der, wenn er vom Menschen (wie dies mit dem
Schlagen der Nachtigall bisweilen geschieht) ganz genau nachgeahmt
wird, unserm Ohre ganz geschmacklos zu sein dünkt.
Noch sind schöne Gegenstände von schönen Aussichten auf Gegenstände
(die öfter der Entfernung wegen nicht mehr deutlich erkannt werden
|243.30| können) zu unterscheiden. In den letztern scheint der
Geschmack nicht sowohl an dem, was die Einbildungskraft in diesem Felde
=auffaßt=, als vielmehr an dem, was sie hiebei zu =dichten= Anlaß
bekommt, d. i. an den eigentlichen Phantasieen, womit sich das Gemüth
unterhält, indessen daß es durch die Mannigfaltigkeit, auf die das Auge
stößt, continuirlich erweckt |243.35| wird, zu haften; so wie etwa bei
dem Anblick der veränderlichen Gestalten eines Kaminfeuers oder eines
rieselnden Baches, welche beide keine Schönheiten sind, aber doch für
die Einbildungskraft einen Reiz bei sich führen, weil sie ihr freies
Spiel unterhalten.

Zweites Buch #74#
Analytik des Erhabenen.

§ 23. |244.5|
Übergang von dem Beurtheilungsvermögen des Schönen zu dem des Erhabenen.
Das Schöne kommt darin mit dem Erhabenen überein, daß beides für
sich selbst gefällt. Ferner darin, daß beides kein Sinnes- noch ein
logisch-bestimmendes, sondern ein Reflexionsurtheil voraussetzt:
folglich |244.10| das Wohlgefallen nicht an einer Empfindung wie die
des Angenehmen, noch an einem bestimmten Begriffe wie das Wohlgefallen
am Guten hängt, gleichwohl aber doch auf Begriffe, obzwar unbestimmt
welche, bezogen wird; mithin das Wohlgefallen an der bloßen Darstellung
oder dem Vermögen derselben geknüpft ist, wodurch das Vermögen der
Darstellung |244.15| oder die Einbildungskraft bei einer gegebenen
Anschauung mit dem =Vermögen der Begriffe= des Verstandes oder der
Vernunft, als Beförderung der letztern, in Einstimmung betrachtet
wird. Daher sind auch beiderlei Urtheile =einzelne= und doch sich für
allgemeingültig in Ansehung jedes Subjects ankündigende Urtheile, ob
sie zwar bloß auf das Gefühl der Lust |244.20| und auf kein Erkenntniß
des Gegenstandes Anspruch machen.
Allein es sind auch namhafte Unterschiede zwischen beiden in die #75#
Augen fallend. Das Schöne der Natur betrifft die Form des Gegenstandes,
die in der Begränzung besteht; das Erhabene ist dagegen auch an einem
formlosen Gegenstande zu finden, sofern =Unbegränztheit= an |244.25|
ihm oder durch dessen Veranlassung vorgestellt und doch Totalität
derselben hinzugedacht wird: so daß das Schöne für die Darstellung
eines unbestimmten Verstandesbegriffs, das Erhabene aber eines
dergleichen Vernunftbegriffs genommen zu werden scheint. Also ist das
Wohlgefallen dort mit der Vorstellung der =Qualität=, hier aber der
=Quantität= verbunden. |244.30| Auch ist das letztere der Art nach
von dem ersteren Wohlgefallen gar sehr unterschieden: indem dieses
(das Schöne) directe ein Gefühl der Beförderung des Lebens bei sich
führt und daher mit Reizen und einer spielenden Einbildungskraft
vereinbar ist; jenes aber (das Gefühl des Erhabenen) eine Lust ist,
welche nur indirecte entspringt, nämlich so daß sie durch das Gefühl
einer augenblicklichen Hemmung der Lebenskräfte und darauf sogleich
folgenden desto stärkern Ergießung derselben erzeugt wird, mithin
als Rührung kein Spiel, sondern Ernst in der Beschäftigung |245.5|
der Einbildungskraft zu sein scheint. Daher es auch mit Reizen
unvereinbar ist, und, indem das Gemüth von dem Gegenstande nicht bloß
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