Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. - 16

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so wird man so ziemlich begreifen, wie jener plötzlichen Versetzung
des Gemüths bald in einen, bald in den andern Standpunkt, um seinen
Gegenstand |334.20| #228# zu betrachten, eine wechselseitige Anspannung
und Loslassung der elastischen Theile unserer Eingeweide, die sich dem
Zwerchfell mittheilt, correspondiren könne (gleich derjenigen, welche
kitzliche Leute fühlen): wobei die Lunge die Luft mit schnell einander
folgenden Absätzen ausstößt und so eine der Gesundheit zuträgliche
Bewegung bewirkt, welche allein |334.25| und nicht das, was im Gemüthe
vorgeht, die eigentliche Ursache des Vergnügens an einem Gedanken ist,
der im Grunde nichts vorstellt. — Voltaire sagte, der Himmel habe uns
zum Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens zwei Dinge
gegeben: die =Hoffnung= und den =Schlaf=. Er hätte noch das =Lachen=
dazu rechnen können; wenn die Mittel |334.30| es bei Vernünftigen
zu erregen nur so leicht bei der Hand wären, und der Witz oder die
Originalität der Laune, die dazu erforderlich sind, nicht ebenso
selten wären, als häufig das Talent ist, =kopfbrechend= wie mystische
Grübler, =halsbrechend= wie Genies, oder =herzbrechend= wie empfindsame
Romanschreiber (auch wohl dergleichen Moralisten) zu dichten. |334.35|
Man kann also, wie mich dünkt, dem Epikur wohl einräumen: daß alles
Vergnügen, wenn es gleich durch Begriffe veranlaßt wird, welche
ästhetische Ideen erwecken, =animalische=, d. i. körperliche,
Empfindung sei; ohne dadurch dem =geistigen= Gefühl der Achtung
für moralische Ideen, welches kein Vergnügen ist, sondern eine
Selbstschätzung (der Menschheit in uns), die uns über das Bedürfniß
desselben erhebt, ja selbst nicht einmal dem minder edlen des
=Geschmacks= im mindesten Abbruch zu thun. |335.5|
Etwas aus beiden Zusammengesetztes findet sich in der =Naivität=, die
der Ausbruch der der Menschheit ursprünglich natürlichen Aufrichtigkeit
wider die zur andern Natur gewordene Verstellungskunst ist. Man #229#
lacht über die Einfalt, die es noch nicht versteht sich zu verstellen;
und erfreut sich doch auch über die Einfalt der Natur, die jener Kunst
hier einen |335.10| Querstrich spielt. Man erwartete die alltägliche
Sitte der gekünstelten und auf den schönen Schein vorsichtig angelegten
Äußerung; und siehe! es ist die unverdorbne, schuldlose Natur, die man
anzutreffen gar nicht gewärtig und die der, welcher sie blicken ließ,
zu entblößen auch nicht gemeint war. Daß der schöne, aber falsche
Schein, der gewöhnlich in unserm Urtheile |335.15| sehr viel bedeutet,
hier plötzlich in Nichts verwandelt, daß gleichsam der Schalk in uns
selbst bloßgestellt wird, bringt die Bewegung des Gemüths nach zwei
entgegengesetzten Richtungen nach einander hervor, die zugleich den
Körper heilsam schüttelt. Daß aber etwas, was unendlich besser als
alle angenommene Sitte ist, die Lauterkeit der Denkungsart (wenigstens
|335.20| die Anlage dazu), doch nicht ganz in der menschlichen Natur
erloschen ist, mischt Ernst und Hochschätzung in dieses Spiel der
Urtheilskraft. Weil es aber nur eine auf kurze Zeit sich hervorthuende
Erscheinung ist, und die Decke der Verstellungskunst bald wieder
vorgezogen wird: so mengt sich zugleich ein Bedauren darunter, welches
eine Rührung der Zärtlichkeit |335.25| ist, die sich als Spiel mit
einem solchen gutherzigen Lachen sehr wohl verbinden läßt und auch
wirklich damit gewöhnlich verbindet, zugleich auch demjenigen, der den
Stoff dazu hergiebt, die Verlegenheit darüber, daß er noch nicht nach
Menschenweise gewitzigt ist, zu vergüten pflegt. — Eine Kunst, =naiv=
zu sein, ist daher ein Widerspruch; allein die Naivität in |335.30|
einer erdichteten Person vorzustellen, ist wohl möglich und schöne,
obzwar auch seltene Kunst. Mit der Naivität muß offenherzige Einfalt,
welche die Natur nur darum nicht verkünstelt, weil sie sich darauf
nicht versteht, #230# was Kunst des Umganges sei, nicht verwechselt
werden.
Zu dem, was aufmunternd, mit dem Vergnügen aus dem Lachen |335.35|
nahe verwandt und zur Originalität des Geistes, aber eben nicht zum
Talent der schönen Kunst gehörig ist, kann auch die =launichte= Manier
gezählt werden. =Laune= im guten Verstande bedeutet nämlich das Talent,
sich willkürlich in eine gewisse Gemüthsdisposition versetzen zu
können, in der alle Dinge ganz anders als gewöhnlich (sogar umgekehrt)
und doch gewissen Vernunftprincipien in einer solchen Gemüthsstimmung
gemäß beurtheilt werden. Wer solchen Veränderungen unwillkürlich
unterworfen |336.5| ist, ist =launisch=; wer sie aber willkürlich und
zweckmäßig (zum Behuf einer lebhaften Darstellung vermittelst eines
Lachen erregenden Contrastes) anzunehmen vermag, der und sein Vortrag
heißt =launicht=. Diese Manier gehört indeß mehr zur angenehmen als
schönen Kunst, weil der Gegenstand der letztern immer einige Würde
an sich zeigen muß und daher einen |336.10| gewissen Ernst in der
Darstellung, so wie der Geschmack in der Beurtheilung erfordert.


Der Kritik der ästhetischen Urtheilskraft #231#


Zweiter Abschnitt.
Die Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft.

§ 55.
Eine Urtheilskraft, die dialektisch sein soll, muß zuvörderst
vernünftelnd |337.5| sein; d. i. die Urtheile derselben müssen
auf Allgemeinheit und zwar a priori Anspruch machen[22]: denn in
solcher Urtheile Entgegensetzung besteht die Dialektik. Daher ist
die Unvereinbarkeit ästhetischer Sinnesurtheile (über das Angenehme
und Unangenehme) nicht dialektisch. Auch der Widerstreit der
Geschmacksurtheile, sofern sich ein jeder bloß auf seinen |337.10|
eignen Geschmack beruft, macht keine Dialektik des Geschmacks aus:
weil #232# niemand sein Urtheil zur allgemeinen Regel zu machen
gedenkt. Es bleibt also kein Begriff von einer Dialektik übrig,
welche den Geschmack angehen könnte, als der einer Dialektik der
=Kritik= des Geschmacks (nicht des Geschmacks selbst) in Ansehung
ihrer =Principien=: da nämlich über den |337.15| Grund der Möglichkeit
der Geschmacksurtheile überhaupt einander widerstreitende Begriffe
natürlicher und unvermeidlicher Weise auftreten. Transscendentale
Kritik des Geschmacks wird also nur sofern einen Theil enthalten,
der den Namen einer Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft führen
kann, wenn sich eine Antinomie der Principien dieses Vermögens findet,
|337.20| welche die Gesetzmäßigkeit desselben, mithin auch seine innere
Möglichkeit zweifelhaft macht.
[22] Ein vernünftelndes Urtheil (_iudicium ratiocinans_)
kann ein jedes heißen, das sich als allgemein ankündigt; denn
sofern kann es zum Obersatze in einem Vernunftschlusse dienen.
Ein Vernunfturtheil (_iudicium ratiocinatum_) kann dagegen
nur ein |337.25| solches genannt werden, welches als der
Schlußsatz von einem Vernunftschlusse, folglich als _a priori_
gegründet gedacht wird.

§ 56.
Vorstellung der Antinomie des Geschmacks.
Der erste Gemeinort des Geschmacks ist in dem Satze, womit sich jeder
Geschmacklose gegen Tadel zu verwahren denkt, enthalten: =ein jeder hat
seinen eignen Geschmack=. Das heißt so viel als: der Bestimmungsgrund
|338.5| dieses Urtheils ist bloß subjectiv (Vergnügen oder Schmerz);
und das Urtheil hat kein Recht auf die nothwendige Beistimmung anderer.
Der zweite Gemeinort desselben, der auch von denen sogar gebraucht
wird, die dem Geschmacksurtheile das Recht einräumen, für jedermann
#233# gültig auszusprechen, ist: =über den Geschmack läßt sich nicht
disputiren=. |338.10| Das heißt so viel als: der Bestimmungsgrund eines
Geschmacksurtheils mag zwar auch objectiv sein, aber er läßt sich
nicht auf bestimmte Begriffe bringen; mithin kann über das Urtheil
selbst durch Beweise nichts =entschieden= werden, obgleich darüber
gar wohl und mit Recht =gestritten= werden kann. Denn =Streiten=
und =Disputiren= sind zwar |338.15| darin einerlei, daß sie durch
wechselseitigen Widerstand der Urtheile Einhelligkeit derselben
hervorzubringen suchen, darin aber verschieden, daß das letztere dieses
nach bestimmten Begriffen als Beweisgründen zu bewirken hofft, mithin
=objective Begriffe= als Gründe des Urtheils annimmt. Wo dieses aber
als unthunlich betrachtet wird, da wird das Disputiren |338.20| eben
sowohl als unthunlich beurtheilt.
Man sieht leicht, daß zwischen diesen zwei Gemeinörtern ein Satz fehlt,
der zwar nicht sprichwörtlich im Umlaufe, aber doch in jedermanns
Sinne enthalten ist, nämlich: =über den Geschmack läßt sich streiten=
(obgleich nicht disputiren). Dieser Satz aber enthält das Gegentheil
des |338.25| obersten Satzes. Denn worüber es erlaubt sein soll zu
streiten, da muß Hoffnung sein unter einander überein zu kommen; mithin
muß man auf Gründe des Urtheils, die nicht bloß Privatgültigkeit haben
und also nicht bloß subjectiv sind, rechnen können; welchem gleichwohl
jener Grundsatz: =ein jeder hat seinen eignen Geschmack=, gerade
entgegen ist. |338.30|
Es zeigt sich also in Ansehung des Princips des Geschmacks folgende
#234# Antinomie:
1) =Thesis.= Das Geschmacksurtheil gründet sich nicht auf Begriffen;
denn sonst ließe sich darüber disputiren (durch Beweise entscheiden).
2) =Antithesis.= Das Geschmacksurtheil gründet sich auf Begriffen;
|338.35| denn sonst ließe sich ungeachtet der Verschiedenheit desselben
darüber auch nicht einmal streiten (auf die nothwendige Einstimmung
anderer mit diesem Urtheile Anspruch machen).

§ 57.
Auflösung der Antinomie des Geschmacks.
Es ist keine Möglichkeit, den Widerstreit jener jedem
Geschmacksurtheile |339.5| untergelegten Principien (welche nichts
anders sind, als die oben in der Analytik vorgestellten zwei
Eigenthümlichkeiten des Geschmacksurtheils) zu heben, als daß man
zeigt: der Begriff, worauf man das Object in dieser Art Urtheile
bezieht, werde in beiden Maximen der ästhetischen Urtheilskraft
nicht in einerlei Sinn genommen; dieser zwiefache Sinn oder |339.10|
Gesichtspunkt der Beurtheilung sei unserer transscendentalen
Urtheilskraft nothwendig; aber auch der Schein in der Vermengung des
einen mit dem andern, als natürliche Illusion, unvermeidlich.
Auf irgend einen Begriff muß sich das Geschmacksurtheil beziehen; denn
sonst könnte es schlechterdings nicht auf nothwendige Gültigkeit für
|339.15| #235# jedermann Anspruch machen. Aber =aus= einem Begriffe
darf es darum eben nicht erweislich sein, weil ein Begriff entweder
bestimmbar, oder auch an sich unbestimmt und zugleich unbestimmbar
sein kann. Von der erstern Art ist der Verstandesbegriff, der durch
Prädicate der sinnlichen Anschauung, die ihm correspondiren kann,
bestimmbar ist; von der zweiten |339.20| aber der transscendentale
Vernunftbegriff von dem Übersinnlichen, was aller jener Anschauung zum
Grunde liegt, der also weiter nicht theoretisch bestimmt werden kann.
Nun geht das Geschmacksurtheil auf Gegenstände der Sinne, aber nicht um
einen =Begriff= derselben für den Verstand zu bestimmen; denn |339.25|
es ist kein Erkenntnißurtheil. Es ist daher, als auf das Gefühl der
Lust bezogene anschauliche einzelne Vorstellung, nur ein Privaturtheil:
und sofern würde es seiner Gültigkeit nach auf das urtheilende
Individuum allein beschränkt sein: der Gegenstand ist =für mich= ein
Gegenstand des Wohlgefallens, für andre mag es sich anders verhalten;
— ein jeder hat |339.30| seinen Geschmack.
Gleichwohl ist ohne Zweifel im Geschmacksurtheile eine erweiterte
Beziehung der Vorstellung des Objects (zugleich auch des Subjects)
enthalten, worauf wir eine Ausdehnung dieser Art Urtheile als
nothwendig für jedermann gründen: welcher daher nothwendig irgend
ein Begriff zum |339.35| Grunde liegen muß; aber ein Begriff, der
sich gar nicht durch Anschauung #236# bestimmen, durch den sich
nichts erkennen, mithin auch =kein Beweis= für das Geschmacksurtheil
=führen läßt=. Ein dergleichen Begriff aber ist der bloße reine
Vernunftbegriff von dem Übersinnlichen, was dem Gegenstande (und auch
dem urtheilenden Subjecte) als Sinnenobjecte, mithin |340.5| als
Erscheinung zum Grunde liegt. Denn nähme man eine solche Rücksicht
nicht an, so wäre der Anspruch des Geschmacksurtheils auf allgemeine
Gültigkeit nicht zu retten; wäre der Begriff, worauf es sich gründet,
ein nur bloß verworrener Verstandesbegriff etwa von Vollkommenheit,
dem man correspondirend die sinnliche Anschauung des Schönen beigeben
|340.10| könnte: so würde es wenigstens an sich möglich sein,
das Geschmacksurtheil auf Beweise zu gründen, welches der Thesis
widerspricht.
Nun fällt aber aller Widerspruch weg, wenn ich sage: das
Geschmacksurtheil gründet sich auf einem Begriffe (eines Grundes
überhaupt von der subjectiven Zweckmäßigkeit der Natur für die
Urtheilskraft), aus dem |340.15| aber nichts in Ansehung des Objects
erkannt und bewiesen werden kann, weil er an sich unbestimmbar und zum
Erkenntniß untauglich ist; es bekommt aber durch eben denselben doch
zugleich Gültigkeit für jedermann (bei jedem zwar als einzelnes, die
Anschauung unmittelbar begleitendes Urtheil): weil der Bestimmungsgrund
desselben vielleicht im Begriffe von |340.20| demjenigen liegt, was als
das übersinnliche Substrat der Menschheit angesehen #237# werden kann.
Es kommt bei der Auflösung einer Antinomie nur auf die Möglichkeit an,
daß zwei einander dem Scheine nach widerstreitende Sätze einander in
der That nicht widersprechen, sondern neben einander bestehen |340.25|
können, wenn gleich die Erklärung der Möglichkeit ihres Begriffs unser
Erkenntnißvermögen übersteigt. Daß dieser Schein auch natürlich und der
menschlichen Vernunft unvermeidlich sei, imgleichen warum er es sei und
bleibe, ob er gleich nach der Auflösung des Scheinwiderspruchs nicht
betrügt, kann hieraus auch begreiflich gemacht werden. |340.30|
Wir nehmen nämlich den Begriff, worauf die Allgemeingültigkeit eines
Urtheils sich gründen muß, in beiden widerstreitenden Urtheilen in
einerlei Bedeutung und sagen doch von ihm zwei entgegengesetzte
Prädicate aus. In der Thesis sollte es daher heißen: Das
Geschmacksurtheil gründet sich nicht auf =bestimmten= Begriffen; in der
Antithesis aber: |340.35| Das Geschmacksurtheil gründet sich doch auf
einem, obzwar =unbestimmten=, Begriffe (nämlich vom übersinnlichen
Substrat der Erscheinungen); und alsdann wäre zwischen ihnen kein
Widerstreit.
Mehr, als diesen Widerstreit in den Ansprüchen und Gegenansprüchen
des Geschmacks zu heben, können wir nicht leisten. Ein bestimmtes
objectives Princip des Geschmacks, wornach die Urtheile desselben
geleitet, |341.5| #238# geprüft und bewiesen werden könnten, zu
geben, ist schlechterdings unmöglich; denn es wäre alsdann kein
Geschmacksurtheil. Das subjective Princip, nämlich die unbestimmte
Idee des Übersinnlichen in uns, kann nur als der einzige Schlüssel
der Enträthselung dieses uns selbst seinen Quellen nach verborgenen
Vermögens angezeigt, aber durch nichts weiter begreiflich |341.10|
gemacht werden.
Der hier aufgestellten und ausgeglichenen Antinomie liegt der richtige
Begriff des Geschmacks, nämlich als einer bloß reflectirenden
ästhetischen Urtheilskraft, zum Grunde; und da wurden beide dem
Scheine nach widerstreitende Grundsätze mit einander vereinigt, indem
=beide wahr |341.15| sein können=, welches auch genug ist. Würde
dagegen zum Bestimmungsgrunde des Geschmacks (wegen der Einzelnheit
der Vorstellung, die dem Geschmacksurtheil zum Grunde liegt), wie von
Einigen geschieht, die =Annehmlichkeit=, oder, wie Andere (wegen der
Allgemeingültigkeit desselben) wollen, das Princip der =Vollkommenheit=
angenommen und die Definition |341.20| des Geschmacks darnach
eingerichtet: so entspringt daraus eine Antinomie, die schlechterdings
nicht auszugleichen ist, als so, daß man zeigt, daß =beide= einander
(aber nicht bloß contradictorisch) entgegenstehende =Sätze falsch
sind=: welches dann beweiset, daß der Begriff, worauf ein jeder
gegründet ist, sich selbst widerspreche. Man sieht also, daß |341.25|
#239# die Hebung der Antinomie der ästhetischen Urtheilskraft einen
ähnlichen Gang nehme mit dem, welchen die Kritik in Auflösung der
Antinomieen der reinen theoretischen Vernunft befolgte; und daß eben so
hier und auch in der Kritik der praktischen Vernunft die Antinomieen
wider Willen nöthigen, über das Sinnliche hinaus zu sehen und im
Übersinnlichen den |341.30| Vereinigungspunkt aller unserer Vermögen _a
priori_ zu suchen: weil kein anderer Ausweg übrig bleibt, die Vernunft
mit sich selbst einstimmig zu machen.

=Anmerkung I.=
Da wir in der Transscendental-Philosophie so oft Veranlassung finden,
|341.35| Ideen von Verstandesbegriffen zu unterscheiden, so kann
es von Nutzen sein, ihrem Unterschiede angemessene Kunstausdrücke
einzuführen. Ich glaube, man werde nichts dawider haben, wenn
ich einige in Vorschlag bringe. — Ideen in der allgemeinsten
Bedeutung sind nach einem gewissen (subjectiven oder objectiven)
Princip auf einen Gegenstand bezogene Vorstellungen, sofern sie
doch nie eine Erkenntniß desselben werden |342.5| können. Sie sind
entweder nach einem bloß subjectiven Princip der Übereinstimmung
der Erkenntnißvermögen unter einander (der Einbildungskraft und
des Verstandes) auf eine Anschauung bezogen: und heißen alsdann
=ästhetische=; oder nach einem objectiven Princip auf einen Begriff
bezogen, können aber doch nie eine Erkenntniß des Gegenstandes abgeben:
|342.10| und heißen Vernunftideen; in welchem Falle der Begriff ein
=transscendenter= Begriff ist, welcher vom Verstandesbegriffe, dem
jederzeit eine #240# adäquat correspondirende Erfahrung untergelegt
werden kann, und der darum =immanent= heißt, unterschieden ist.
Eine =ästhetische Idee= kann keine Erkenntniß werden, weil sie eine
|342.15| =Anschauung= (der Einbildungskraft) ist, der niemals ein
Begriff adäquat gefunden werden kann. Eine =Vernunftidee= kann nie
Erkenntniß werden, weil sie einen =Begriff= (vom Übersinnlichen)
enthält, dem niemals eine Anschauung angemessen gegeben werden kann.
Nun glaube ich, man könne die ästhetische Idee eine =inexponible=
|342.20| Vorstellung der Einbildungskraft, die Vernunftidee aber
einen =indemonstrabeln= Begriff der Vernunft nennen. Von beiden
wird vorausgesetzt, daß sie nicht etwa gar grundlos, sondern (nach
der obigen Erklärung einer Idee überhaupt) gewissen Principien der
Erkenntnißvermögen, wozu sie gehören (jene den subjectiven, diese
objectiven Principien), gemäß erzeugt |342.25| seien.
=Verstandesbegriffe= müssen als solche jederzeit demonstrabel sein
(wenn unter demonstriren wie in der Anatomie bloß das =Darstellen=
verstanden wird); d. i. der ihnen correspondirende Gegenstand muß
jederzeit in der Anschauung (reinen oder empirischen) gegeben werden
können: |342.30| denn dadurch allein können sie Erkenntnisse werden.
Der Begriff der =Größe= kann in der Raumesanschauung _a priori_, z. B.
einer geraden Linie u. s. w., gegeben werden; der Begriff der =Ursache=
an der Undurchdringlichkeit, dem Stoße der Körper u. s. w. Mithin
können beide durch eine empirische Anschauung belegt, d. i. der Gedanke
davon an einem Beispiele |342.35| gewiesen (demonstrirt, aufgezeigt)
werden; und dieses muß geschehen können: widrigenfalls man nicht gewiß
ist, ob der Gedanke nicht leer, d. i. ohne alles Object sei.
Man bedient sich in der Logik der Ausdrücke des Demonstrabeln oder
#241# Indemonstrabeln gemeiniglich nur in Ansehung der =Sätze=:
da die ersteren besser durch die Benennung der nur mittelbar, die
zweiten der =unmittelbar-gewissen= |343.5| Sätze könnten bezeichnet
werden; denn die reine Philosophie hat auch Sätze von beiden Arten,
wenn darunter beweisfähige und beweisunfähige wahre Sätze verstanden
werden. Allein aus Gründen _a priori_ kann sie als Philosophie zwar
beweisen, aber nicht demonstriren; wenn man nicht ganz und gar von
der Wortbedeutung abgehen will, nach |343.10| welcher demonstriren
(_ostendere_, _exhibere_) so viel heißt, als (es sei im Beweisen oder
auch bloß im Definiren) seinen Begriff zugleich in der Anschauung
darstellen: welche, wenn sie Anschauung =a priori= ist, das Construiren
desselben heißt, wenn sie aber auch empirisch ist, gleichwohl die
Vorzeigung des Objects bleibt, durch welche dem Begriffe die objective
|343.15| Realität gesichert wird. So sagt man von einem Anatomiker: er
demonstrire das menschliche Auge, wenn er den Begriff, den er vorher
discursiv vorgetragen hat, vermittelst der Zergliederung dieses Organs
anschaulich macht.
Diesem zufolge ist der Vernunftbegriff vom übersinnlichen Substrat
|343.20| aller Erscheinungen überhaupt, oder auch von dem, was unserer
Willkür in Beziehung auf moralische Gesetze zum Grunde gelegt werden
muß, nämlich von der transscendentalen Freiheit, schon der Species nach
ein indemonstrabler Begriff und Vernunftidee, Tugend aber ist dies dem
Grade nach: weil dem ersteren an sich gar nichts der Qualität nach in
der |343.25| Erfahrung Correspondirendes gegeben werden kann, in der
zweiten aber kein Erfahrungsproduct jener Causalität den Grad erreicht,
den die Vernunftidee zur Regel vorschreibt.
So wie an einer Vernunftidee die =Einbildungskraft= mit ihren #242#
Anschauungen den gegebenen Begriff nicht erreicht: so erreicht bei
einer |343.30| ästhetischen Idee der =Verstand= durch seine Begriffe
nie die ganze innere Anschauung der Einbildungskraft, welche sie
mit einer gegebenen Vorstellung verbindet. Da nun eine Vorstellung
der Einbildungskraft auf Begriffe bringen so viel heißt, als sie
=exponiren=: so kann die ästhetische Idee eine =inexponible=
Vorstellung derselben (in ihrem freien Spiele) |343.35| genannt werden.
Ich werde von dieser Art Ideen in der Folge noch einiges auszuführen
Gelegenheit haben; jetzt bemerke ich nur: daß beide Arten von Ideen,
die Vernunftideen sowohl als die ästhetischen, ihre Principien haben
müssen; und zwar beide in der Vernunft, jene in den objectiven, diese
in den subjectiven Principien ihres Gebrauchs.
Man kann diesem zufolge GENIE auch durch das Vermögen =ästhetischer
Ideen= erklären: wodurch zugleich der Grund angezeigt wird, warum
|344.5| in Producten des Genies die Natur (des Subjects), nicht ein
überlegter Zweck der Kunst (der Hervorbringung des Schönen) die Regel
giebt. Denn da das Schöne nicht nach Begriffen beurtheilt werden
muß, sondern nach der zweckmäßigen Stimmung der Einbildungskraft zur
Übereinstimmung mit dem Vermögen der Begriffe überhaupt: so kann nicht
Regel und |344.10| Vorschrift, sondern nur das, was bloß Natur im
Subjecte ist, aber nicht unter Regeln oder Begriffe gefaßt werden kann,
d. i. das übersinnliche Substrat aller seiner Vermögen (welches kein
Verstandesbegriff erreicht), folglich das, auf welches in Beziehung
alle unsere Erkenntnißvermögen zusammenstimmend zu machen, der letzte
durch das Intelligible unserer |344.15| Natur gegebene Zweck ist, jener
ästhetischen, aber unbedingten Zweckmäßigkeit in der schönen Kunst,
die jedermann gefallen zu müssen rechtmäßigen #243# Anspruch machen
soll, zum subjectiven Richtmaße dienen. So ist es auch allein möglich,
daß dieser, der man kein objectives Princip vorschreiben kann, ein
subjectives und doch allgemeingültiges Princip |344.20| _a priori_ zum
Grunde liege.

=Anmerkung II.=
Folgende wichtige Bemerkung bietet sich hier von selbst dar: daß es
nämlich =dreierlei Arten der Antinomie= der reinen Vernunft gebe,
die aber alle darin übereinkommen, daß sie dieselbe zwingen, von der
sonst |344.25| sehr natürlichen Voraussetzung, die Gegenstände der
Sinne für die Dinge an sich selbst zu halten, abzugehen, sie vielmehr
bloß für Erscheinungen gelten zu lassen und ihnen ein intelligibles
Substrat (etwas Übersinnliches, wovon der Begriff nur Idee ist und
keine eigentliche Erkenntniß zuläßt) unterzulegen. Ohne eine solche
Antinomie würde die Vernunft |344.30| sich niemals zu Annehmung eines
solchen das Feld ihrer Speculation so sehr verengenden Princips und
zu Aufopferungen, wobei so viele sonst sehr schimmernde Hoffnungen
gänzlich verschwinden müssen, entschließen können; denn selbst jetzt,
da sich ihr zur Vergütung dieser Einbuße ein um desto größerer
Gebrauch in praktischer Rücksicht eröffnet, scheint sie sich |344.35|
nicht ohne Schmerz von jenen Hoffnungen trennen und von der alten
Anhänglichkeit losmachen können.
Daß es drei Arten der Antinomie giebt, hat seinen Grund darin, daß
es drei Erkenntnißvermögen: Verstand, Urtheilskraft und Vernunft,
giebt, deren jedes (als oberes Erkenntnißvermögen) seine Principien
_a priori_ |345.5| haben muß; da denn die Vernunft, sofern sie über
diese Principien selbst und ihren Gebrauch urtheilt, in Ansehung ihrer
aller zu dem gegebenen #244# Bedingten unnachlaßlich das Unbedingte
fordert, welches sich doch nie finden läßt, wenn man das Sinnliche
als zu den Dingen an sich selbst gehörig betrachtet und ihm nicht
vielmehr, als bloßer Erscheinung, etwas |345.10| Übersinnliches (das
intelligible Substrat der Natur außer uns und in uns) als Sache an sich
selbst unterlegt. Da giebt es dann 1) eine Antinomie der Vernunft in
Ansehung des theoretischen Gebrauchs des Verstandes bis zum Unbedingten
hinauf =für das Erkenntnißvermögen=; 2) eine Antinomie der Vernunft
in Ansehung des ästhetischen Gebrauchs der Urtheilskraft |345.15|
=für das Gefühl der Lust und Unlust=; 3) eine Antinomie in Ansehung
des praktischen Gebrauchs der an sich selbst gesetzgebenden Vernunft
=für das Begehrungsvermögen=: sofern alle diese Vermögen ihre obere
Principien _a priori_ haben und gemäß einer unumgänglichen Forderung
der Vernunft nach diesen Principien auch =unbedingt= müssen |345.20|
urtheilen und ihr Object bestimmen können.
In Ansehung zweier Antinomieen, der des theoretischen und der des
praktischen Gebrauchs, jener obern Erkenntnißvermögen haben wir die
=Unvermeidlichkeit= derselben, wenn dergleichen Urtheile nicht auf
ein übersinnliches Substrat der gegebenen Objecte als Erscheinungen
zurücksehen, |345.25| dagegen aber auch die =Auflöslichkeit= derselben,
sobald das letztere geschieht, schon anderwärts gezeigt. Was nun
die Antinomie im Gebrauch der Urtheilskraft gemäß der Forderung
der Vernunft und deren hier gegebene Auflösung betrifft: so giebt
es kein anderes Mittel, derselben auszuweichen, als =entweder= zu
läugnen, daß dem ästhetischen Geschmacksurtheile |345.30| irgend
ein Princip _a priori_ zum Grunde liege, so daß aller Anspruch auf
Nothwendigkeit allgemeiner Beistimmung grundloser, leerer Wahn sei,
und ein Geschmacksurtheil nur sofern für richtig gehalten zu #245#
werden verdiene, weil =es sich trifft=, daß viele in Ansehung desselben
übereinkommen, und auch dieses eigentlich nicht um deswillen, weil man
|345.35| hinter dieser Einstimmung ein Princip _a priori_ =vermuthet=,
sondern (wie im Gaumengeschmack) weil die Subjecte zufälliger Weise
gleichförmig organisirt seien; =oder= man müßte annehmen, daß das
Geschmacksurtheil eigentlich ein verstecktes Vernunfturtheil über die
an einem Dinge und die Beziehung des Mannigfaltigen in ihm zu einem
Zwecke entdeckte Vollkommenheit sei, mithin nur um der Verworrenheit
willen, die dieser unserer Reflexion anhängt, ästhetisch genannt
werde, ob es gleich im |346.5| Grunde teleologisch sei: in welchem
Falle man die Auflösung der Antinomie durch transscendentale Ideen für
unnöthig und nichtig erklären und so mit den Objecten der Sinne nicht
als bloßen Erscheinungen, sondern auch als Dingen an sich selbst jene
Geschmacksgesetze vereinigen könnte. Wie wenig aber die eine sowohl als
die andere Ausflucht verschlage, ist |346.10| an mehrern Orten in der
Exposition der Geschmacksurtheile gezeigt worden.
Räumt man aber unserer Deduction wenigstens so viel ein, daß sie auf
dem rechten Wege geschehe, wenn gleich noch nicht in allen Stücken
hell genug gemacht sei, so zeigen sich drei Ideen: =erstlich= des
Übersinnlichen |346.15| überhaupt ohne weitere Bestimmung als Substrats
der Natur; =zweitens= eben desselben, als Princips der subjectiven
Zweckmäßigkeit der Natur für unser Erkenntnißvermögen; =drittens=
eben desselben, als Princips der Zwecke der Freiheit und Princips der
Übereinstimmung derselben mit jener im Sittlichen. |346.20|

§ 58. #246#
Vom Idealismus der Zweckmäßigkeit der Natur sowohl als Kunst, als dem
alleinigen Princip der ästhetischen Urtheilskraft.
Man kann zuvörderst das Princip des Geschmacks entweder darin |346.25|
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