Römische Geschichte — Buch 2 - 19

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Die Beziehungen zum Ausland sind dieselben wie frueher; aber auch hier
und hier vor allem ist der hellenische Einfluss im Steigen. Erst jetzt
beginnen den hellenischen Goettern in Rom selber sich Tempel zu
erheben. Der aelteste war der Tempel der Kastoren, welcher in der
Schlacht am Regillischen See gelobt und am 15. Juli 269 (485)
eingeweiht sein soll. Die Sage, welche an denselben sich knuepft, dass
zwei uebermenschlich schoene und grosse Juenglinge auf dem
Schlachtfelde in den Reihen der Roemer mitkaempfend und unmittelbar
nach der Schlacht ihre schweisstriefenden Rosse auf dem roemischen
Markt am Quell der Juturna traenkend und den grossen Sieg verkuendend
gesehen worden seien, traegt ein durchaus unroemisches Gepraege und ist
ohne allen Zweifel der bis in die Einzelheiten gleichartigen Epiphanie
der Dioskuren in der beruehmten, etwa ein Jahrhundert vorher zwischen
den Krotoniaten und den Lokrern am Flusse Sagras geschlagenen Schlacht
in sehr frueher Zeit nachgedichtet. Auch der delphische Apoll wird
nicht bloss beschickt, wie es ueblich ist, bei allen unter dem Einfluss
griechischer Kultur stehenden Voelkern, und nicht bloss nach besonderen
Erfolgen, wie nach der Eroberung von Veii, mit dem Zehnten der Beute
(360 394) beschenkt, sondern es wird auch ihm ein Tempelinder Stadt
gebaut (323 431, erneuert 401 353). Dasselbe geschah gegen das Ende
dieser Periode fuer die Aphrodite (459 295), welche in raetselhafter
Weise mit der alten roemischen Gartengoettin Venus zusammenfloss ^4,
und fuer den von Epidauros im Peloponnes erbetenen und feierlich nach
Rom gefuehrten Asklapios oder Aesculapius (463 291). Einzeln wird in
schweren Zeitlaeuften Klage vernommen ueber das Eindringen
auslaendischen Aberglaubens, vermutlich etruskischer Haruspizes (so 326
428); wo aber dann die Polizei nicht ermangelt, ein billiges Einsehen
zu tun.
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^4 In der spaeteren Bedeutung als Aphrodite erscheint die Venus wohl
zuerst bei der Dedikation des in diesem Jahre geweihten Tempels (Liv.
10, 31; W. A. Becker, Topographie der Stadt Rom [Becker, Handbuch, 1].
Leipzig 1843, S. 472).
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In Etrurien dagegen wird, waehrend die Nation in politischer
Nichtigkeit und traeger Opulenz stockte und verdarb, das theologische
Monopol des Adels, der stumpfsinnige Fatalismus, die wueste und
sinnlose Mystik, die Zeichendeuterei und das Bettelprophetenwesen sich
allmaehlich zu jener Hoehe entwickelt haben, auf der wir sie spaeter
dort finden.
In dem Priesterwesen traten unseres Wissens durchgreifende
Veraenderungen nicht ein. Die verschaerfte Einziehung, welche fuer die
zur Bestreitung der Kosten des oeffentlichen Gottesdienstes
angewiesenen Prozessbussen um das Jahr 465 (289) verfuegt wurde, deutet
auf das Steigen des sakralen Staatsbudgets, wie es die vermehrte Zahl
der Staatsgoetter und Tempel mit Notwendigkeit mit sich brachte. Unter
den ueblen Folgen des Staendehaders ist es schon angefuehrt worden,
dass man den Kollegien der Sachverstaendigen einen unstatthaften
Einfluss einzuraeumen begann und sich ihrer bediente, um politische
Akte zu kassieren, wodurch teils der Glaube im Volke erschuettert,
teils den Pfaffen ein sehr schaedlicher Einfluss auf die oeffentlichen
Geschaefte zugestanden ward.
Im Kriegswesen trat in dieser Epoche eine vollstaendige Revolution ein.
Die uralte graecoitalische Heerordnung, welche gleich der homerischen
auf der Aussonderung der angesehensten und tuechtigsten, in der Regel
zu Pferde fechtenden Kriegsleute zu einem eigenen Vordertreffen beruht
haben mag, war in der spaeteren Koenigszeit durch die legio, die
altdorische Hoplitenphalanx von wahrscheinlich acht Gliedern Tiefe
ersetzt worden, welche fortan das Schwergewicht des Kampfes uebernahm,
waehrend die Reiter auf die Fluegel gestellt und, je nach den
Umstaenden zu Pferde oder abgesessen, hauptsaechlich als Reserve
verwandt wurden. Aus dieser Herstellung entwickelte sich ungefaehr
gleichzeitig in Makedonien die Sarissenphalanx und in Italien die
Manipularordnung, jene durch Verdichtung und Vertiefung, diese durch
Aufloesung und Vermannigfaltigung der Glieder, zunaechst durch die
Teilung der alten legio von 8400 in zwei legiones von je 4200 Mann. Die
alte dorische Phalanx hatte durchaus auf dem Nahgefecht mit dem Schwert
und vor allem dem Spiess beruht und den Wurfwaffen nur eine beilaeufige
und untergeordnete Stellung im Treffen eingeraeumt. In der
Manipularlegion wurde die Stosslanze auf das dritte Treffen beschraenkt
und den beiden ersten anstatt derselben eine neue und eigentuemlich
italische Wurfwaffe gegeben, das Pilum, ein fuenftehalb Ellen langes
viereckiges oder rundes Holz mit drei- oder vierkantiger eiserner
Spitze, das vielleicht urspruenglich zur Verteidigung der Lagerwaelle
erfunden worden war, aber bald von dem letzten auf die ersten Glieder
ueberging und von dem vorrueckenden Gliede auf eine Entfernung von zehn
bis zwanzig Schritten in die feindlichen Reihen geworfen ward. Zugleich
gewann das Schwert eine bei weitem groessere Bedeutung als das kurze
Messer der Phalangiten hatte haben koennen; denn die Wurfspeersalve war
zunaechst nur bestimmt, dem Angriff mit dem Schwert die Bahn zu
brechen. Wenn ferner die Phalanx, gleichsam eine einzige gewaltige
Lanze, auf einmal auf den Feind geworfen werden musste, so wurden in
der neuen italischen Legion die kleineren, im Phalangensystem wohl auch
vorhandenen, aber in der Schlachtordnung unaufloeslich fest
verknuepften Einheiten taktisch voneinander gesondert. Das geschlossene
Quadrat teilte sich nicht bloss, wie gesagt, in zwei gleich starke
Haelften, sondern jede von diesen trat weiter in der Tiefrichtung
auseinander in drei Treffen, das der Hastaten, das der Principes und
das der Triarier, von ermaessigter, wahrscheinlich in der Regel nur
vier Glieder betragender Tiefe und loeste in der Frontrichtung sich auf
in je zehn Haufen (manipuli), so dass zwischen je zwei Treffen und je
zwei Haufen ein merklicher Zwischenraum blieb. Es war nur eine
Fortsetzung derselben Individualisierung, wenn der Gesamtkampf auch der
verkleinerten taktischen Einheit zurueck- und der Einzelkampf in den
Vordergrund trat, wie dies aus der schon erwaehnten entscheidenden
Rolle des Handgemenges und Schwertgefechtes deutlich hervorgeht.
Eigentuemlich entwickelte sich auch das System der Lagerverschanzung;
der Platz, wo der Heerhaufe wenn auch nur fuer eine einzige Nacht sein
Lager nahm, ward ohne Ausnahme mit einer regelmaessigen Umwallung
versehen und gleichsam in eine Festung umgeschaffen. Wenig aenderte
sich dagegen in der Reiterei, die auch in der Manipularlegion die
sekundaere Rolle behielt, welche sie neben der Phalanx eingenommen
hatte. Auch das Offiziersystem blieb in der Hauptsache ungeaendert; nur
wurden jetzt jeder der zwei Legionen des regelmaessigen Heeres ebenso
viele Kriegstribune vorgesetzt, wie sie bisher das gesamte Heer
befehligt hatten, also die Zahl der Stabsoffiziere verdoppelt. Es
duerfte auch in dieser Zeit sich die scharfe Grenze festgestellt haben
zwischen den Subalternoffizieren, welche sich ihren Platz an der Spitze
der Manipel als Gemeine mit dem Schwerte zu gewinnen hatten und in
regelmaessigem Avancement von den niederen in die hoeheren Manipel
uebergingen, und den je sechs und sechs den ganzen Legionen
vorgesetzten Kriegstribunen, fuer welche es kein regelmaessiges
Avancement gab und zu denen man gewoehnlich Maenner aus der besseren
Klasse nahm. Namentlich muss es dafuer von Bedeutung geworden sein,
dass, waehrend frueher die Subaltern- wie die Stabsoffiziere
gleichmaessig vom Feldherrn ernannt wurden, seit dem Jahre 392 (362)
ein Teil der letzteren Posten durch Buergerschaftswahl vergeben ward.
Endlich blieb auch die alte, furchtbar strenge Kriegszucht
unveraendert. Nach wie vor war es dem Feldherrn gestattet, jedem in
seinem Lager dienenden Mann den Kopf vor die Fuesse zu legen und den
Stabsoffizier so gut wie den gemeinen Soldaten mit Ruten auszuhauen;
auch wurden dergleichen Strafen nicht bloss wegen gemeiner Verbrechen
erkannt, sondern ebenso, wenn sich ein Offizier gestattet hatte, von
dem erteilten Befehle abzuweichen, oder wenn eine Abteilung sich hatte
ueberrumpeln lassen oder vom Schlachtfeld gewichen war. Dagegen bedingt
die neue Heerordnung eine weit ernstere und laengere militaerische
Schule als die bisherige phalangitische, worin das Schwergewicht der
Masse auch die Ungeuebten zusammenhielt. Wenn dennoch kein eigener
Soldatenstand sich entwickelte, sondern das Heer nach wie vor
Buergerheer blieb, so ward dies hauptsaechlich dadurch erreicht, dass
man die bisherige Gliederung der Soldaten nach dem Vermoegen aufgab und
sie nach dem Dienstalter ordnete. Der roemische Rekrut trat jetzt ein
unter die leichtbewaffneten, ausserhalb der Linie besonders mit
Steinschleudern fechtenden “Sprenkler” (rorarii) und avancierte aus
diesem allmaehlich in das erste und weiter in das zweite Treffen, bis
endlich die langgedienten und erfahrenen Soldaten in dem an Zahl
schwaechsten, aber in dem ganzen Heer Ton und Geist angebenden
Triarierkorps sich zusammenfanden.
Die Vortrefflichkeit dieser Kriegsordnung, welche die naechste Ursache
der ueberlegenen politischen Stellung der roemischen Gemeinde geworden
ist, beruht wesentlich auf den drei grossen militaerischen Prinzipien
der Reserve, der Verbindung des Nah- und Ferngefechts und der
Verbindung von Offensive und Defensive. Das Reservesystem war schon in
der aelteren Verwendung der Reiterei angedeutet, hier aber durch die
Gliederung des Heeres in drei Treffen und die Aufsparung der
Veteranenkernschar fuer den letzten und entscheidenden Stoss
vollstaendig entwickelt. Wenn die hellenische Phalanx den Nahkampf, die
orientalischen mit Bogen und leichten Wurfspeeren bewaffneten
Reitergeschwader den Fernkampf einseitig ausgebildet hatten, so wurde
durch die roemische Verbindung des schweren Wurfspiesses mit dem
Schwerte, wie mit Recht gesagt worden ist, ein aehnlicher Erfolg
erreicht wie in der modernen Kriegfuehrung durch die Einfuehrung der
Bajonettflinte; es arbeitete die Wurfspeersalve dem Schwertkampf genau
in derselben Weise vor wie jetzt die Gewehrsalve dem Angriff mit dem
Bajonett. Endlich das ausgebildete Lagersystem gestattete es den
Roemern, die Vorteile des Belagerungs- und des Offensivkrieges
miteinander zu verbinden und die Schlacht je nach Umstaenden zu
verweigern oder zu liefern, und im letzteren Fall sie unter den
Lagerwaellen gleichwie unter den Mauern einer Festung zu schlagen - der
Roemer, sagt ein roemisches Sprichwort, siegt durch Stillsitzen.
Dass diese neue Kriegsordnung im wesentlichen eine roemische oder
wenigstens italische Um- und Fortbildung der alten hellenischen
Phalangentaktik ist, leuchtet ein; wenn gewisse Anfaenge des
Reservesystems und der Individualisierung der kleineren Heerabteilungen
schon bei den spaeteren griechischen Strategen, namentlich bei Xenophon
begegnen, so folgt daraus nur, dass man die Mangelhaftigkeit des alten
Systems auch hier empfunden, aber doch nicht vermocht hat, sie zu
beseitigen. Vollstaendig entwickelt erscheint die Manipularlegion im
Pyrrhischen Kriege; wann und unter welchen Umstaenden und ob sie auf
einmal oder nach und nach entstanden ist, laesst sich nicht mehr
nachweisen. Die erste von der aelteren italisch-hellenischen gruendlich
verschiedene Taktik, die den Roemern gegenuebertrat, war die keltische
Schwerterphalanx; es ist nicht unmoeglich, dass man durch die
Gliederung der Armee und die Frontalintervalle der Manipel ihren ersten
und allein gefaehrlichen Stoss abwehren wollte und abgewehrt hat; und
damit stimmt es zusammen, wenn in manchen einzelnen Notizen der
bedeutendste roemische Feldherr der Gallierzeit, Marcus Furius
Camillus, als Reformator des roemischen Kriegswesens erscheint. Die
weiteren an den Samnitischen und Pyrrhischen Krieg anknuepfenden
Ueberlieferungen sind weder hinreichend beglaubigt noch mit Sicherheit
einzureihen ^5; so wahrscheinlich es auch an sich ist, dass der
langjaehrige samnitische Bergkrieg auf die individuelle Entwicklung des
roemischen Soldaten, und der Kampf gegen einen der ersten
Kriegskuenstler aus der Schule des grossen Alexander auf die
Verbesserung des Technischen im roemischen Heerwesen nachhaltig
eingewirkt hat.
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^5 Nach der roemischen Tradition fuehrten die Roemer urspruenglich
viereckige Schilde; worauf sie von den Etruskern den runden
Hoplitenschild (clupeus, αςπίς)von den Samniten den spaeteren
viereckigen Schild (scutum, θυρεός) und den Wurfspeer (veru) entlehnten
(Diodor. Vat. fr. p. 54; Sall. Catil. 51, 38; Verg. Aen. 7, 665; Fest.
v. Samnites p. 327 Mueller und die bei Marquardt, Handbuch, Bd. 3, 2,
S. 241 angefuehrten). Allein dass der Hoplitenschild, das heisst die
dorische Phalangentaktik nicht den Etruskern, sondern den Hellenen
unmittelbar nachgeahmt ward, darf als ausgemacht gelten. Was das Scutum
anlangt, so wird dieser grosse zylinderfoermig gewoelbte Lederschild
allerdings wohl an die Stelle des platten kupfernen Clupeus getreten
sein, als die Phalanx in Manipel auseinandertrat; allein die
unzweifelhafte Herleitung des Wortes aus dem Griechischen macht
misstrauisch gegen die Herleitung der Sache von den Samniten. Von den
Griechen kam den Roemern auch die Schleuder (funda aus σφενδόνη, wie
fides aus σφίδη, oben). Das Pilum gilt den Alten durchaus als roemische
Erfindung.
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In der Volkswirtschaft war und blieb der Ackerbau die soziale und
politische Grundlage sowohl der roemischen Gemeinde als des neuen
italischen Staates. Aus den roemischen Bauern bestand die
Gemeindeversammlung und das Heer; was sie als Soldaten mit dem Schwerte
gewonnen hatten, sicherten sie als Kolonisten mit dem Pfluge. Die
Ueberschuldung des mittleren Grundbesitzes fuehrte die furchtbaren
inneren Krisen des dritten und vierten Jahrhunderts herbei, an denen
die junge Republik zugrunde gehen zu muessen schien; die Wiedererhebung
der latinischen Bauernschaft, welche waehrend des fuenften teils durch
die massenhaften Landanweisungen und Inkorporationen, teils durch das
Sinken des Zinsfusses und die steigende Volksmenge Roms bewirkt ward,
war zugleich Wirkung und Ursache der gewaltigen Machtentwicklung Roms -
wohl erkannte Pyrrhos’ scharfer Soldatenblick die Ursache des
politischen und militaerischen Uebergewichts der Roemer in dem
bluehenden Zustande der roemischen Bauernwirtschaften. Aber auch das
Aufkommen der Grosswirtschaft in dem roemischen Ackerbau scheint in
diese Zeit zu fallen. In der aelteren Zeit gab es wohl auch schon einen
- wenigstens verhaeltnismaessig - grossen Grundbesitz; aber dessen
Bewirtschaftung war keine Gross-, sondern nur eine vervielfaeltigte
Kleinwirtschaft (I, 204). Dagegen darf die mit der aelteren
Wirtschaftsweise zwar nicht unvereinbare, aber doch der spaeteren bei
weitem angemessenere Bestimmung des Gesetzes vom Jahre 387 (367), dass
der Grundbesitzer neben den Sklaven eine verhaeltnismaessige Zahl
freier Leute zu verwenden verbunden sei, wohl als die aelteste Spur der
spaeteren zentralisierten Gutswirtschaft angesehen werden ^6; und es
ist bemerkenswert, dass gleich hier bei ihrem ersten Vorkommen dieselbe
wesentlich auf dem Sklavenhalten ruht. Wie sie aufkam, muss
dahingestellt bleiben; moeglich ist es, dass die karthagischen
Pflanzungen auf Sizilien schon den aeltesten roemischen Gutsbesitzern
als Muster gedient haben und vielleicht steht selbst das Aufkommen des
Weizens in der Landwirtschaft neben dem Spelt, das Varro um die Zeit
der Dezemvirn setzt, mit dieser veraenderten Wirtschaftsweise in
Zusammenhang. Noch weniger laesst sich ermitteln, wie weit diese
Wirtschaftsweise schon in dieser Epoche um sich gegriffen hat; nur
daran, dass sie noch nicht Regel gewesen sein und den italischen
Bauernstand noch nicht absorbiert haben kann, laesst die Geschichte des
Hannibalischen Krieges keinen Zweifel. Wo sie aber aufkam, vernichtete
sie die aeltere, auf dem Bittbesitz beruhende Klientel; aehnlich wie
die heutige Gutswirtschaft grossenteils durch Niederlegung der
Bauernstellen und Verwandlung der Hufen in Hoffeld entstanden ist. Es
ist keinem Zweifel unterworfen, dass zu der Bedraengnis des kleinen
Ackerbauernstandes eben das Einschraenken dieser Ackerklientel hoechst
wesentlich mitgewirkt hat.
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^6 Auch Varro (rust. 1, 2, 9) denkt sich den Urheber des Licinischen
Ackergesetzes offenbar als Selbstbewirtschafter seiner ausgedehnten
Laendereien; obgleich uebrigens die Anekdote leicht erfunden sein kann,
um den Beinamen zu erklaeren.
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Ueber den inneren Verkehr der Italiker untereinander sind die
schriftlichen Quellen stumm; einigen Aufschluss geben lediglich die
Muenzen. Dass in Italien, von den griechischen Staedten und dem
etruskischen Populonia abgesehen, waehrend der ersten drei Jahrhunderte
Roms nicht gemuenzt ward und als Tauschmaterial anfangs das Vieh,
spaeter Kupfer nach dem Gewicht diente, wurde schon gesagt. In die
gegenwaertige Epoche faellt der Uebergang der Italiker vom Tausch- zum
Geldsystem, wobei man natuerlich zunaechst auf griechische Muster sich
hingewiesen sah. Es lag indes in den Verhaeltnissen, dass in
Mittelitalien statt des Silbers das Kupfer zum Muenzmetall ward und die
Muenzeinheit sich zunaechst anlehnte an die bisherige Werteinheit, das
Kupferpfund; womit es zusammenhaengt, dass man die Muenzen goss, statt
sie zu praegen, denn kein Stempel haette ausgereicht fuer so grosse und
schwere Stuecke. Doch scheint von Haus aus zwischen Kupfer und Silber
ein festes Gleichungsverhaeltnis (250 : 1) normiert und die
Kupfermuenze mit Ruecksicht darauf ausgebracht worden zu sein, so dass
zum Beispiel in Rom das grosse Kupferstueck, der As, dem Werte nach
einem Skrupel (= 1/288 Pfund) Silber gleichkam. Geschichtlich
bemerkenswerter ist es, dass die Muenze in Italien hoechst
wahrscheinlich von Rom ausgegangen ist und zwar eben von den Dezemvirn,
die in der Solonischen Gesetzgebung das Vorbild auch zur Regulierung
des Muenzwesens fanden, und dass sie von Rom aus sich verbreitete ueber
eine Anzahl latinischer, etruskischer, umbrischer und ostitalischer
Gemeinden; zum deutlichen Beweise der ueberlegenen Stellung, die Rom
schon seit dem Anfang des vierten Jahrhunderts in Italien behauptete.
Wie alle diese Gemeinden formell unabhaengig nebeneinander standen, war
gesetzlich auch der Muenzfuss durchaus oertlich und jedes Stadtgebiet
ein eigenes Muenzgebiet; indes lassen sich doch die mittel- und
norditalischen Kupfermuenzfuesse in drei Gruppen zusammenfassen,
innerhalb welcher man die Muenzen im gemeinen Verkehr als gleichartig
behandelt zu haben scheint. Es sind dies teils die Muenzen der
noerdlich vom Ciminischen Walde gelegenen etruskischen und der
umbrischen Staedte, teils die Muenzen von Rom und Latium, teils die des
oestlichen Litorals. Dass die roemischen Muenzen mit dem Silber nach
dem Gewicht geglichen waren, ist schon bemerkt worden: diejenigen der
italischen Ostkueste finden wir dagegen in ein bestimmtes Verhaeltnis
gesetzt zu den Silbermuenzen, die im suedlichen Italien seit alter Zeit
gangbar waren und deren Fuss sich auch die italischen Einwanderer, zum
Beispiel die Brettier, Lucaner, Nolaner, ja die latinischen Kolonien
daselbst wie Cales und Suessa und sogar die Roemer selbst fuer ihre
unteritalischen Besitzungen aneigneten. Danach wird auch der italische
Binnenhandel in dieselben Gebiete zerfallen sein, welche unter sich
verkehrten gleich fremden Voelkern.
Im ueberseeischen Verkehr bestanden die frueher bezeichneten
sizilisch-latinischen, etruskisch-attischen und
adriatisch-tarentinischen Handelsbeziehungen auch in dieser Epoche fort
oder gehoeren ihr vielmehr recht eigentlich an; denn obwohl die
derartigen, in der Regel ohne Zeitangabe vorkommenden Tatsachen der
Obersicht wegen schon bei der ersten Periode zusammengefasst worden
sind, erstrecken sich diese Angaben doch ebensowohl auf die
gegenwaertige mit. Am deutlichsten sprechen auch hierfuer die Muenzen.
Wie die Praegung des etruskischen Silbergeldes auf attischen Fuss und
das Eindringen des italischen und besonders latinischen Kupfers in
Sizilien fuer die ersten beiden Handelszuege zeugen, so spricht die
eben erwaehnte Gleichstellung des grossgriechischen Silbergeldes mit
der picenischen und apulischen Kupfermuenze nebst zahlreichen anderen
Spuren fuer den regen Verkehr der unteritalischen Griechen, namentlich
der Tarentiner mit dem ostitalischen Litoral. Dagegen scheint der
frueher wohl lebhaftere Handel zwischen den Latinern und den
kampanischen Griechen durch die sabellische Einwanderung gestoert
worden zu sein und waehrend der ersten hundertundfuenfzig Jahre der
Republik nicht viel bedeutet zu haben; die Weigerung der Samniten, in
Capua und Cumae den Roemern in der Hungersnot von 343 (411) mit ihrem
Getreide zu Hilfe zu kommen, duerfte eine Spur der zwischen Latium und
Kampanien veraenderten Beziehungen sein, bis im Anfang des fuenften
Jahrhunderts die roemischen Waffen die alten Verhaeltnisse
wiederherstellten und steigerten. Im einzelnen mag es noch gestattet
sein, als eines der seltenen datierten Fakten aus der Geschichte des
roemischen Verkehrs der Notiz zu gedenken, welche aus der ardeatischen
Chronik erhalten ist, dass im Jahre 454 (300) der erste Barbier aus
Sizilien nach Ardea kam, und einen Augenblick bei dem gemalten
Tongeschirr zu verweilen, das vorzugsweise aus Attika, daneben aus
Kerkyra und Sizilien nach Lucanien, Kampanien und Etrurien gesandt
ward, um dort zur Ausschmueckung der Grabgemaecher zu dienen und ueber
dessen merkantilische Verhaeltnisse wir zufaellig besser als ueber
irgendeinen anderen ueberseeischen Handelsartikel unterrichtet sind.
Der Anfang dieser Einfuhr mag um die Zeit der Vertreibung der
Tarquinier fallen, denn die noch sehr sparsam in Italien vorkommenden
Gefaesse des aeltesten Stils duerften in der zweiten Haelfte des
dritten Jahrhunderts der Stadt (500-450) gemalt sein, waehrend die
zahlreicheren des strengen Stils der ersten (450-400), die des
vollendet schoenen der zweiten Haelfte des vierten (400-350)
angehoeren, und die ungeheuren Massen der uebrigen, oft durch Pracht
und Groesse, aber selten durch vorzuegliche Arbeit sich auszeichnenden
Vasen im ganzen dem folgenden Jahrhundert (350-250) beizulegen sein
werden. Es waren allerdings wieder die Hellenen, von denen die Italiker
diese Sitte der Graeberschmueckung entlehnten; aber wenn die
bescheidenen Mittel und der feine Takt der Griechen sie bei diesen in
engen Grenzen hielten, ward sie in Italien mit barbarischer Opulenz und
barbarischer Verschwendung weit ueber das urspruengliche und
schickliche Mass ausgedehnt. Aber es ist bezeichnend, dass es in
Italien lediglich die Laender der hellenischen Halbkultur sind, in
welchen diese Ueberschwenglichkeit begegnet; wer solche Schrift zu
lesen versteht, wird in den etruskischen und kampanischen
Leichenfeldern, den Fundgruben unserer Museen, den redenden Kommentar
zu den Berichten der Alten ueber die im Reichtum und Uebermut
erstickende etruskische und kampanische Halbbildung erkennen. Dagegen
blieb das schlichte samnitische Wesen diesem toerichten Luxus zu allen
Zeiten fern; in dem Mangel des griechischen Grabgeschirrs tritt ebenso
fuehlbar wie in dem Mangel einer samnitischen Landesmuenze die geringe
Entwicklung des Handelsverkehrs und des staedtischen Lebens in dieser
Landschaft hervor. Noch bemerkenswerter ist es, dass auch Latium,
obwohl den Griechen nicht minder nahe wie Etrurien und Kampanien und
mit ihnen im engsten Verkehr, dieser Graeberpracht sich fast ganz
enthalten hat. Es ist wohl mehr als wahrscheinlich, namentlich wegen
der ganz abweichenden Beschaffenheit der Graeber in dem einzigen
Praeneste, dass wir hierin den Einfluss der strengen roemischen
Sittlichkeit, oder, wenn man lieber will, der straffen roemischen
Polizei wiederzuerkennen haben. Im engsten Zusammenhange damit stehen
die bereits erwaehnten Interdikte, welche schon das Zwoelftafelgesetz
gegen purpurne Bahrtuecher und den Goldschmuck als Totenmitgift
schleudert, und die Verbannung des silbernen Geraetes mit Ausnahme des
Salzfasses und der Opferschale aus dem roemischen Hausrat wenigstens
durch das Sittengesetz und die Furcht vor der zensorischen Ruege; und
auch in dem Bauwesen werden wir demselben, allem gemeinen wie edlen
Luxus feindlichen Sinn wiederbegegnen. Indes mochte auch Rom durch
solche Einwirkung von oben her laenger als Volsinii und Capua eine
gewisse aeussere Einfachheit bewahren, so werden sein Handel und
Gewerbe, auf denen ja neben dem Ackerbau seine Bluete von Haus aus
beruhte, darum noch nicht als unbedeutend gedacht werden duerfen und
nicht minder den Einfluss der neuen Machtstellung Roms empfunden haben.
Zu der Entwicklung eines eigentlichen staedtischen Mittelstandes, einer
unabhaengigen Handwerker- und Kaufmannschaft kam es in Rom nicht. Die
Ursache war neben der frueh eingetretenen unverhaeltnismaessigen
Zentralisierung des Kapitals vornehmlich die Sklavenwirtschaft. Es war
im Altertum ueblich und in der Tat eine notwendige Konsequenz der
Sklaverei, dass die kleineren staedtischen Geschaefte sehr haeufig von
Sklaven betrieben wurden, welche ihr Herr als Handwerker oder Kaufleute
etablierte, oder auch von Freigelassenen, fuer welche der Herr nicht
bloss sehr oft das Geschaeftskapital hergab, sondern von denen er sich
auch regelmaessig einen Anteil, oft die Haelfte des Geschaeftsgewinns
ausbedang. Der Kleinbetrieb und der Kleinverkehr in Rom waren ohne
Zweifel in stetigem Steigen; es finden sich auch Belege dafuer, dass
die dem grossstaedtischen Luxus dienstbaren Gewerbe anfingen, sich in
Rom zu konzentrieren - so ist das ficoronische Schmuckkaestchen im
fuenften Jahrhundert der Stadt von einem praenestinischen Meister
verfertigt und nach Praeneste verkauft, aber dennoch in Rom gearbeitet
worden ^7. Allein da der Reinertrag auch des Kleingeschaefts zum
groessten Teil in die Kassen der grossen Haeuser floss, so kam ein
industrieller und kommerzieller Mittelstand nicht in entsprechender
Ausdehnung empor. Ebensowenig sonderten sich die Grosshaendler und
grossen Industriellen scharf von den grossen Grundbesitzern. Einerseits
waren die letzteren seit alter zugleich Geschaeftsbetreibende und
Kapitalisten und in ihren Haenden Hypothekardarlehen, Grosshandel und
Lieferungen und Arbeiten fuer den Staat vereinigt. Anderseits war es
bei dem starken sittlichen Akzent, der in dem roemischen Gemeinwesen
auf den Grundbesitz fiel, und bei seiner politischen
Alleinberechtigung, welche erst gegen das Ende dieser Epoche einige
Einschraenkungen erlitt, ohne Zweifel schon in dieser Zeit gewoehnlich,
dass der glueckliche Spekulant mit einem Teil seiner Kapitalien sich
ansaessig machte. Es geht auch aus der politischen Bevorzugung der
ansaessigen Freigelassenen deutlich genug hervor, dass die roemischen
Staatsmaenner dahin wirkten, auf diesem Wege die gefaehrliche Klasse
der nicht grundsaessigen Reichen zu vermindern.
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^7 Die Vermutung, dass der Kuenstler, welcher an diesem Kaestchen fuer
die Dindia Macolnia in Rom gearbeitet hat, Novius Plautius, ein
Kampaner, gewesen sei, wird durch die neuerlich gefundenen alten
praenestinischen Grabsteine widerlegt, auf denen unter andern
Macolniern und Plautiern auch ein Lucius Magulnius des Plautius Sohn
(L. Magolnio Pla. f.) vorkommt.
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Aber wenn auch in Rom weder ein wohlhabender staedtischer Mittelstand
noch eine streng geschlossene Kapitalistenklasse sich bildete, so war
das grossstaedtische Wesen doch an sich in unaufhaltsamem Steigen.
Deutlich weist darauf hin die zunehmende Zahl der in der Hauptstadt
zusammengedraengten Sklaven, wovon die sehr ernsthafte
Sklavenverschwoerung des Jahres 335 (419) zeugt, und noch mehr die
steigende, allmaehlich unbequem und gefaehrlich werdende Menge der
Freigelassenen, worauf die im Jahre 397 (357) auf die Freilassungen
gelegte ansehnliche Steuer und die Beschraenkung der politischen Rechte
der Freigelassenen im Jahre 450 (304) einen sicheren Schluss gestatten.
Denn es lag nicht bloss in den Verhaeltnissen, dass die grosse
Majoritaet der freigelassenen Leute sich dem Gewerbe oder dem Handel
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