Römische Geschichte — Buch 2 - 21

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Ballaten und Tarantellen vorstellen duerfen, wie man sie heute noch in
den roemischen Osterien zu hoeren bekommt. Dergleichen Lieder kamen
denn auch frueh auf die oeffentliche Buehne und sind allerdings der
erste Keim des roemischen Theaters geworden. Aber diese Anfaenge der
Schaubuehne sind in Rom nicht bloss, wie ueberall, bescheiden, sondern
in bemerkenswerter Weise gleich von vornherein bescholten. Schon die
Zwoelf Tafeln treten dem ueblen und nichtigen Singsang entgegen, indem
sie nicht bloss auf Zauber-, sondern selbst auf Spottlieder, die man
auf einen Mitbuerger verfertigt oder ihm vor der Tuere absingt, schwere
Kriminalstrafen setzen und die Zuziehung von Klagefrauen bei der
Bestattung verbieten. Aber weit strenger als durch die gesetzlichen
Restriktionen ward die beginnende Kunstuebung durch den sittlichen Bann
getroffen, welchen der philisterhafte Ernst des roemischen Wesens gegen
diese leichtsinnigen und bezahlten Gewerbe schleuderte. “Das
Dichterhandwerk”, sagt Cato, “war sonst nicht angesehen; wenn jemand
damit sich abgab oder bei den Gelagen sich anhaengte, so hiess er ein
Bummler.” Wer nun aber gar Tanz, Musik und Baenkelgesang fuer Geld
betrieb, ward bei der immer mehr sich festsetzenden Bescholtenheit
eines jeden durch Dienstverrichtungen gegen Entgelt gewonnenen
Lebensunterhalts von einem zwiefachen Makel getroffen. Wenn daher das
Mitwirken bei den landueblichen maskierten Charakterpossen als ein
unschuldiger jugendlicher Mutwille betrachtet ward, so galt das
Auftreten auf der oeffentlichen Buehne fuer Geld und ohne Masken
geradezu fuer schaendlich, und der Saenger und Dichter stand dabei mit
dem Seiltaenzer und dem Hanswurst voellig in gleicher Reihe.
Dergleichen Leute wurden durch die Sittenmeister regelmaessig fuer
unfaehig erklaert, in dem Buergerheer zu dienen und in der
Buergerversammlung zu stimmen. Es wurde ferner nicht bloss, was allein
schon bezeichnend genug ist, die Buehnendirektion betrachtet als zur
Kompetenz der Stadtpolizei gehoerig, sondern es ward auch der Polizei
wahrscheinlich schon in dieser Zeit gegen die gewerbmaessigen
Buehnenkuenstler eine ausserordentliche arbitraere Gewalt eingeraeumt.
Nicht allein hielten die Polizeiherren nach vollendeter Auffuehrung
ueber sie Gericht, wobei der Wein fuer die geschickten Leute ebenso
reichlich floss, wie fuer den Stuemper die Pruegel fielen, sondern es
waren auch saemtliche staedtische Beamte gesetzlich befugt, ueber jeden
Schauspieler zu jeder Zeit und an jedem Orte koerperliche Zuechtigung
und Einsperrung zu verhaengen. Die notwendige Folge davon war, dass
Tanz, Musik und Poesie, wenigstens soweit sie auf der oeffentlichen
Buehne sich zeigten, den niedrigsten Klassen der roemischen
Buergerschaft und vor allem den Fremden in die Haende fielen; und wenn
in dieser Zeit die Poesie dabei noch ueberhaupt eine zu geringe Rolle
spielte, als dass fremde Kuenstler mit ihr sich beschaeftigt haetten,
so darf dagegen die Angabe, dass in Rom die gesamte sakrale und profane
Musik wesentlich etruskisch, also die alte, einst offenbar
hochgehaltene latinische Floetenkunst durch die fremdlaendische
unterdrueckt war, schon fuer diese Zeit gueltig erachtet werden.
Von einer poetischen Literatur ist keine Rede. Weder die Maskenspiele
noch die Buehnenrezitationen koennen eigentlich feste Texte gehabt
haben, sondern wurden je nach Beduerfnis regelmaessig von den
Vortragenden selbst verfertigt. Von schriftstellerischen Arbeiten aus
dieser Zeit wusste man spaeterhin nichts aufzuzeigen als eine Art
roemischer ‘Werke und Tage’, eine Unterweisung des Bauern an seinen
Sohn ^2, und die schon erwaehnten pythagoreischen Gedichte des Appius
Claudius, den ersten Anfang hellenisierender roemischer Poesie. Uebrig
geblieben ist von den Dichtungen dieser Epoche nichts als eine und die
andere Grabschrift im saturnischen Masse.
Wie die Anfaenge der roemischen Schaubuehne so gehoeren auch die
Anfaenge der roemischen Geschichtschreibung in diese Epoche, sowohl der
gleichzeitigen Aufzeichnung der merkwuerdigen Ereignisse wie der
konventionellen Feststellung der Vorgeschichte der roemischen Gemeinde.
Die gleichzeitige Geschichtschreibung knuepft an das Beamtenverzeichnis
an. Das am weitesten zurueckreichende, das den spaeteren roemischen
Forschern vorgelegen hat und mittelbar auch uns noch vorliegt, scheint
aus dem Archiv des kapitolinischen Jupitertempels herzuruehren, da es
von dem Konsul Marcus Horatius an, der denselben am 13. September
seines Amtsjahres einweihte, die Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher
auffuehrt, auch auf das unter den Konsuln Publius Servilius und Lucius
Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zaehlung 291 der Stadt 463) bei
Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Geloebnis: von da an jedes
hundertste Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels einen Nagel zu
schlagen, Ruecksicht nimmt. Spaeterhin sind es die Mass- und
Schriftgelehrten der Gemeinde, das heisst die Pontifices, welche die
Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher von Amts wegen verzeichnen und
also mit der aelteren Monat- eine Jahrtafel verbinden; beide werden
seitdem unter dem - eigentlich nur der Gerichtstagtafel zukommenden -
Namen der Fasten zusammengefasst. Diese Einrichtung mag nicht lange
nach der Abschaffung des Koenigtums getroffen sein, da in der Tat, um
die Reihenfolge der oeffentlichen Akte konstatieren zu koennen, die
offizielle Verzeichnung der Jahrbeamten dringendes praktisches
Beduerfnis war; aber wenn es ein so altes offizielles Verzeichnis der
Gemeindebeamten gegeben hat, so ist dies wahrscheinlich im gallischen
Brande (364 390) zugrunde gegangen und die Liste des
Pontifikalkollegiums nachher aus der von dieser Katastrophe nicht
betroffenen kapitolinischen, so weit diese zurueckreichte, ergaenzt
worden. Dass das uns vorliegende Vorsteherverzeichnis zwar in den
Nebensachen, besonders den genealogischen Angaben nach der Hand aus den
Stammbaeumen des Adels vervollstaendigt worden ist, im wesentlichen
aber von Anfang an auf gleichzeitige und glaubwuerdige Aufzeichnungen
zurueckgeht, leidet keinen Zweifel; die Kalenderjahre aber gibt
dasselbe nur unvollkommen und annaehernd wieder, da die
Gemeindevorsteher nicht mit dem Neujahr, ja nicht einmal mit einem ein
fuer allemal festgestellten Tage antraten, sondern aus mancherlei
Veranlassungen der Antrittstag sich hin und her schob und die haeufig
zwischen zwei Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der
Rechnung nach Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser
Vorsteherliste die Kalenderjahre zaehlen, so war es noetig, den
Antritts- und Abgangstag eines jeden Kollegiums nebst den etwaigen
Interregnen mit anzumerken; und auch dies mag frueh geschehen sein.
Ausserdem aber wurde die Liste der Jahrbeamten zur Kalenderjahrliste in
der Weise hergerichtet, dass man durch Akkommodation jedem Kalenderjahr
ein Beamtenpaar zuteilte und, wo die Liste nicht ausreichte, Fuelljahre
einlegte, welche in der spaeteren (Varronischen) Tafel mit den Ziffern
379-383, 421, 430, 445, 453 bezeichnet sind. Vom Jahre 291 (463) ist
die roemische Liste nachweislich, zwar nicht im einzelnen, wohl aber im
ganzen, mit dem roemischen Kalender in Uebereinstimmung, also insoweit
chronologisch sicher, als die Mangelhaftigkeit des Kalenders selbst
dies verstattet; die jenseits jenes Jahres liegenden 47 Jahrstellen
entziehen sich der Kontrolle, werden aber wenigstens in der Hauptsache
gleichfalls richtig sein ^3; was jenseits des Jahres 245 (509) liegt,
ist chronologisch verschollen.
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^2 Erhalten ist davon das Bruchstueck:
Bei trocknem Herbste, nassem - Fruehling, wirst du, Knabe,
Einernten grosse Spelte.
Wir wissen freilich nicht, mit welchem Rechte dieses Gedicht spaeterhin
als das aelteste roemische galt (Macr. Sat. 5, 20; Fest. v. flaminius
p. 93 M; Serv. georg. 1, 101; Plin. nat. 17, 2, 14).
^3 Nur die ersten Stellen in der Liste geben Anlass zum Verdacht und
moegen spaeter hinzugefuegt sein, um die Zahl der Jahre von der
Koenigsflucht bis zum Stadtbrande auf 120 abzurunden.
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Eine gemeingebraeuchliche Aera hat sich nicht gebildet; doch ist in
sakralen Verhaeltnissen gezaehlt worden nach dem Einweihungsjahr des
kapitolinischen Jupitertempels, von wo ab ja auch die Beamtenliste
lief.
Nahe lag es, neben den Namen der Beamten die wichtigsten unter ihrer
Amtsfuehrung vorgefallenen Ereignisse anzumerken; und aus solchen, dem
Beamtenkatalog beigefuegten Nachrichten ist die roemische Chronik, ganz
wie aus den der Ostertafel beigeschriebenen Notizen die
mittelalterliche, hervorgegangen. Aber erst spaet kam es zu der
Anlegung einer foermlichen, die Namen saemtlicher Beamten und die
merkwuerdigen Ereignisse Jahr fuer Jahr stetig verzeichnenden Chronik
(liber annalis) durch die Pontifices. Vor der unter dem 5. Juni 351
(403) angemerkten Sonnenfinsternis, womit wahrscheinlich die vom 20.
Juni 354 (400) gemeint ist, fand sich in der spaeteren Stadtchronik
keine Sonnenfinsternis nach Beobachtung verzeichnet; die Zensuszahlen
derselben fangen erst seit dem Anfang des fuenften Jahrhunderts der
Stadt an, glaublich zu lauten; die vor dem Volk gefuehrten Busssachen
und die von Gemeinde wegen gesuehnten Wunderzeichen scheint man erst
seit der zweiten Haelfte des fuenften Jahrhunderts regelmaessig in die
Chronik eingetragen zu haben. Allem Anschein nach hat die Einrichtung
eines geordneten Jahrbuchs und, was sicher damit zusammenhaengt, die
eben eroerterte Redaktion der aelteren Beamtenliste zum Zweck der
Jahrzaehlung mittels Einlegung der chronologisch noetigen Fuelljahre in
der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts stattgefunden. Aber auch
nachdem sich die Uebung festgestellt hatte, dass es dem Oberpontifex
obliege, Kriegslaeufte und Kolonisierungen, Pestilenz und teuere Zeit,
Finsternisse und Wunder, Todesfaelle der Priester und anderer
angesehener Maenner, die neuen Gemeindebeschluesse, die Ergebnisse der
Schatzung Jahr fuer Jahr aufzuschreiben und diese Anzeichnungen in
seiner Amtwohnung zu bleibendem Gedaechtnis und zu jedermanns Einsicht
aufzustellen, war man damit von einer wirklichen Geschichtschreibung
noch weit entfernt. Wie duerftig die gleichzeitige Aufzeichnung noch am
Schlusse dieser Periode war und wie weiten Spielraum sie der Willkuer
spaeterer Annalisten gestattete, zeigt mit schneidender Deutlichkeit
die Vergleichung der Berichte ueber den Feldzug vom Jahre 456 (298) in
den Jahrbuechern und auf der Grabschrift des Konsuls Scipio ^4. Die
spaeteren Historiker waren augenscheinlich ausserstande, aus diesen
Stadtbuchnotizen einen lesbaren und einigermassen zusammenhaengenden
Bericht zu gestalten; und auch wir wuerden, selbst wenn uns das
Stadtbuch noch in seiner urspruenglichen Fassung vorlaege, schwerlich
daraus die Geschichte der Zeit pragmatisch zu schreiben vermoegen.
Indes gab es solche Stadtchroniken nicht bloss in Rom, sondern jede
latinische Stadt hat wie ihre Pontifices, so auch ihre Annalen
besessen, wie dies aus einzelnen Notizen zum Beispiel fuer Ardea,
Ameria, Interamna am Nar deutlich hervorgeht; und mit der Gesamtheit
dieser Stadtchroniken haette vielleicht sich etwas Aehnliches erreichen
lassen, wie es fuer das fruehere Mittelalter durch die Vergleichung der
verschiedenen Klosterchroniken erreicht worden ist. Leider hat man in
Rom spaeterhin es vorgezogen, die Luecke vielmehr durch hellenische
oder hellenisierende Luege zu fuellen.
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^4 1, 470. Nach den Annalen kommandiert Scipio in Etrurien, sein
Kollege in Samnium und ist Lucanien dies Jahr im Bunde mit Rom; nach
der Grabschrift erobert Scipio zwei Staedte in Samnium und ganz
Lucanien.
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Ausser diesen freilich duerftig angelegten und unsicher gehandhabten
offiziellen Veranstaltungen zur Feststellung der verflossenen Zeiten
und vergangenen Ereignisse koennen in dieser Epoche kaum Aufzeichnungen
vorgekommen sein, welche der roemischen Geschichte unmittelbar gedient
haetten. Von Privatchroniken findet sich keine Spur. Nur liess man sich
in den vornehmen Haeusern es angelegen sein, die auch rechtlich so
wichtigen Geschlechtstafeln festzustellen und den Stammbaum zu
bleibendem Gedaechtnis auf die Wand des Hausflurs zu malen. An diesen
Listen, die wenigstens auch die Aemter nannten, fand nicht bloss die
Familientradition einen Halt, sondern es knuepften sich hieran auch
wohl frueh biographische Aufzeichnungen. Die Gedaechtnisreden, welche
in Rom bei keiner vornehmen Leiche fehlen durften und regelmaessig von
dem naechsten Verwandten des Verstorbenen gehalten wurden, bestanden
wesentlich nicht bloss in der Aufzaehlung der Tugenden und Wuerden des
Toten, sondern auch in der Aufzaehlung der Taten und Tugenden seiner
Ahnen; und so gingen auch sie wohl schon in fruehester Zeit
traditionell von einer Generation auf die andere ueber. Manche
wertvolle Nachricht mochte hierdurch erhalten, freilich auch manche
dreiste Verdrehung und Faelschung in die Ueberlieferung eingefuehrt
werden.
Aber wie die Anfaenge der wirklichen Geschichtschreibung gehoeren
ebenfalls in diese Zeit die Anfaenge der Aufzeichnung und
konventionellen Entstellung der Vorgeschichte Roms. Die Quellen dafuer
waren natuerlich dieselben wie ueberall. Einzelne Namen, wie die der
Koenige Numa, Ancus, Tullus, denen die Geschlechtsnamen wohl erst
spaeter zugeteilt worden sind, und einzelne Tatsachen, wie die
Besiegung der Latiner durch Koenig Tarquinius und die Vertreibung des
tarquinischen Koenigsgeschlechts mochten in allgemeiner, muendlich
fortgepflanzter wahrhafter Ueberlieferung fortleben. Anderes lieferte
die Tradition der adligen Geschlechter, wie zum Beispiel die
Fabiererzaehlungen mehrfach hervortreten. In anderen Erzaehlungen
wurden uralte Volksinstitutionen, besonders mit grosser Lebendigkeit
rechtliche Verhaeltnisse symbolisiert und historisiert; so die
Heiligkeit der Mauern in der Erzaehlung vom Tode des Remus, die
Abschaffung der Blutrache in der von dem Ende des Koenigs Tatius, die
Notwendigkeit der die Pfahlbruecke betreffenden Ordnung in der Sage von
Horatius Cocles ^5, die Entstehung des Gnadenurteils der Gemeinde in
der schoenen Erzaehlung von den Horatiern und Curiatiern, die
Entstehung der Freilassung und des Buergerrechts der Freigelassenen in
derjenigen von der Tarquinierverschwoerung und dem Sklaven Vindicius.
Ebendahin gehoert die Geschichte der Stadtgruendung selbst, welche Roms
Ursprung an Latium und die allgemeine latinische Metropole Alba
anknuepfen soll. Zu den Beinamen der vornehmen Roemer entstanden
historische Glossen, wie zum Beispiel Publius Valerius der
“Volksdiener” (Poplicola) einen ganzen Kreis derartiger Anekdoten um
sich gesammelt hat, und vor allem knuepften an den heiligen Feigenbaum
und andere Plaetze und Merkwuerdigkeiten der Stadt sich in grosser
Menge Kuestererzaehlungen von der Art derjenigen an, aus denen ueber
ein Jahrtausend spaeter auf demselben Boden die Mirabilia Urbis
erwuchsen. Eine gewisse Zusammenknuepfung dieser verschiedenen
Maerchen, die Feststellung der Reihe der sieben Koenige, die ohne
Zweifel auf der Geschlechterrechnung ruhende Ansetzung ihrer
Regierungszeit insgesamt auf 240 Jahre ^6 und selbst der Anfang
offizieller Aufzeichnung dieser Ansetzungen hat wahrscheinlich schon in
dieser Epoche stattgefunden: die Grundzuege der Erzaehlung und
namentlich deren Quasichronologie treten in der spaeteren Tradition mit
so unwandelbarer Festigkeit auf, dass schon darum ihre Fixierung nicht
in, sondern vor die literarische Epoche Roms gesetzt werden muss. Wenn
bereits im Jahre 458 (296) die an den Zitzen der Woelfin saugenden
Zwillinge Romulus und Remus in Erz gegossen an dem heiligen Feigenbaum
aufgestellt wurden, so muessen die Roemer, die Latium und Samnium
bezwangen, die Entstehungsgeschichte ihrer Vaterstadt nicht viel anders
vernommen haben als wir sie bei Livius lesen; sogar die Aboriginer, das
sind die “Vonanfanganer”, dies naive Rudiment der geschichtlichen
Spekulation des latinischen Stammes, begegnen schon um 465 (289) bei
dem sizilischen Schriftsteller Kallias. Es liegt in der Natur der
Chronik, dass sie zu der Geschichte die Vorgeschichte fuegt und wenn
nicht bis auf die Entstehung von Himmel und Erde, doch wenigstens bis
auf die Entstehung der Gemeinde zurueckgefuehrt zu werden verlangt; und
es ist auch ausdruecklich bezeugt, dass die Tafel der Pontifices das
Gruendungsjahr Roms angab. Danach darf angenommen werden, dass das
Pontifikalkollegium, als es in der ersten Haelfte des fuenften
Jahrhunderts anstatt der bisherigen spaerlichen und in der Regel wohl
auf die Beamtennamen sich beschraenkenden Aufzeichnungen zu der
Anlegung einer foermlichen Jahreschronik fortschritt, auch die zu
Anfang fehlende Geschichte der Koenige Roms und ihres Sturzes
hinzufuegte und, indem es auf den Einweihungstag des kapitolinischen
Tempels, den 13. September 245 (509), zugleich die Stiftung der
Republik setzte, einen freilich nur scheinhaften Zusammenhang zwischen
der zeitlosen und der annalistischen Erzaehlung herstellte. Dass bei
dieser aeltesten Aufzeichnung der Urspruenge Roms auch der Hellenismus
seine Hand im Spiele gehabt hat, ist kaum zu bezweifeln; die
Spekulation ueber Ur- und spaetere Bevoelkerung, ueber die Prioritaet
des Hirtenlebens vor dem Ackerbau und die Umwandlung des Menschen
Romulus in den Gott Quirinus sehen ganz griechisch aus, und selbst die
Truebung der echt nationalen Gestalten des frommen Numa und der weisen
Egeria durch die Einmischung fremdlaendischer pythagoreischer
Urweisheit scheint keineswegs zu den juengsten Bestandteilen der
roemischen Vorgeschichte zu gehoeren.
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^5 Diese Richtung der Sage erhellt deutlich aus dem aelteren Plinius
(nat. 36, 15, 100).
^6 Man rechnete, wie es scheint, drei Geschlechter auf ein Jahrhundert
und rundete die Ziffer 233 1/3 auf 240 ab, aehnlich wie die Epoche
zwischen der Koenigsflucht und dem Stadtbrand auf 120 Jahre abgerundet
ward. Wodurch man gerade auf diese Zahlen gefuehrt ward, zeigt zum
Beispiel die oben eroerterte Feststellung des Flaechenmasses.
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Analog diesen Anfaengen der Gemeinde sind auch die Stammbaeume der
edlen Geschlechter in aehnlicher Weise vervollstaendigt und in
beliebter heraldischer Manier durchgaengig auf erlauchte Ahnen
zurueckgefuehrt worden; wie denn zum Beispiel die Aemilier, Calpurnier,
Pinarier und Pomponier von den vier Soehnen des Numa: Mamercus, Calpus,
Pinus und Pompo, die Aemilier ueberdies noch von dem Sohne des
Pythagoras Mamercus, der “Wohlredende” (αιμύλος) genannt, abstammen
wollten.
Dennoch darf trotz der ueberall hervortretenden hellenischen
Reminiszenzen diese Vorgeschichte der Gemeinde wie der Geschlechter
wenigstens relativ eine nationale genannt werden, insofern sie teils in
Rom entstanden, teils ihre Tendenz zunaechst nicht darauf gerichtet
ist, eine Bruecke zwischen Rom und Griechenland, sondern eine Bruecke
zwischen Rom und Latium zu schlagen.
Es war die hellenische Erzaehlung und Dichtung, welche jener anderen
Aufgabe sich unterzog. Die hellenische Sage zeigt durchgaengig das
Bestreben, mit der allmaehlich sich erweiternden geographischen Kunde
Schritt zu halten und mit Hilfe ihrer zahllosen Wander- und
Schiffergeschichten eine dramatisierte Erdbeschreibung zu gestalten.
Indes verfaehrt sie dabei selten naiv. Ein Bericht wie der des
aeltesten Rom erwaehnenden griechischen Geschichtswerkes, der
sizilischen Geschichte des Antiochos von Syrakus (geschlossen 330 424):
dass ein Mann namens Sikelos aus Rom nach Italia, das heisst nach der
brettischen Halbinsel gewandert sei - ein solcher, einfach die
Stammverwandtschaft der Roemer, Siculer und Brettier historisierender
und von aller hellenisierenden Faerbung freier Bericht ist eine seltene
Erscheinung. Im ganzen ist die Sage, und je spaeter desto mehr,
beherrscht von der Tendenz, die ganze Barbarenwelt darzustellen als von
den Griechen entweder ausgegangen oder doch unterworfen; und frueh zog
sie in diesem Sinn ihre Faeden auch ueber den Westen. Fuer Italien sind
weniger die Herakles- und Argonautensage von Bedeutung geworden, obwohl
bereits Hekataeos († nach 257 497) die Saeulen des Herakles kennt und
die Argo aus dem Schwarzen Meer in den Atlantischen Ozean, aus diesem
in den Nil und zurueck in das Mittelmeer fuehrt, als die an den Fall
Ilions anknuepfenden Heimfahrten. Mit der ersten aufdaemmernden Kunde
von Italien beginnt auch Diomedes im Adriatischen, Odysseus im
Tyrrhenischen Meer zu irren, wie denn wenigstens die letztere
Lokalisierung schon der Homerischen Fassung der Sage nahe genug lag.
Bis in die Zeiten Alexanders hinein haben die Landschaften am
Tyrrhenischen Meer in der hellenischen Fabulierung zum Gebiet der
Odysseussage gehoert; noch Ephoros, der mit dem Jahre 414 (340)
schloss, und der sogenannte Skylax (um 418 336) folgen wesentlich
dieser. Von troischen Seefahrten weiss die ganze aeltere Poesie nichts;
bei Homer herrscht Aeneas nach Ilions Fall ueber die in der Heimat
zurueckbleibenden Troer. Erst der grosse Mythenwandler Stesichoros
(122-201 632-553) fuehrte in seiner ‘Zerstoerung Ilions’ den Aeneas in
das Westland, um die Fabelwelt seiner Geburts- und seiner Wahlheimat,
Siziliens und Unteritaliens, durch den Gegensatz der troischen Helden
gegen die hellenischen poetisch zu bereichern. Von ihm ruehren die
seitdem feststehenden dichterischen Umrisse dieser Fabel her,
namentlich die Gruppe des Helden, wie er mit der Gattin und dem
Soehnchen und dem alten, die Hausgoetter tragenden Vater aus dem
brennenden Ilion davongeht, und die wichtige Identifizierung der Troer
mit den sizilischen und italischen Autochthonen, welche besonders in
dem troischen Trompeter Misenos, dem Eponymos des Misenischen
Vorgebirges, schon deutlich hervortritt ^7. Den alten Dichter leitete
dabei das Gefuehl, dass die italischen Barbaren den Hellenen minder
fern als die uebrigen standen und das Verhaeltnis der Hellenen und der
Italiker dichterisch angemessen dem der homerischen Achaeer und Troer
gleich gefasst werden konnte. Bald mischt sich denn diese neue
Troerfabel mit der aelteren Odysseussage, indem sie zugleich sich
weiter ueber Italien verbreitet. Nach Hellanikos (schrieb um 350 400)
kamen Odysseus und Aeneas durch die thrakische und molottische
(epeirotische) Landschaft nach Italien, wo die mitgefuehrten troischen
Frauen die Schiffe verbrennen und Aeneas die Stadt Rom gruendet und sie
nach dem Namen einer dieser Troerinnen benennt; aehnlich, nur minder
unsinnig, erzaehlte Aristoteles (370-432 384-322), dass ein
achaeisches, an die latinische Kueste verschlagenes Geschwader von den
troischen Sklavinnen angezuendet worden und aus den Nachkommen der also
zum Dableiben genoetigten achaeischen Maenner und ihrer troischen
Frauen die Latiner hervorgegangen seien. Damit mischten denn auch sich
Elemente der einheimischen Sage, wovon der rege Verkehr zwischen
Sizilien und Italien wenigstens gegen das Ende dieser Epoche schon die
Kunde bis nach Sizilien verbreitet hatte; in der Version von Roms
Entstehung, welche der Sizilianer Kallias um 465 (289) aufzeichnete,
sind Odysseus-, Aeneas- und Romulusfabeln ineinandergeflossen ^8. Aber
der eigentliche Vollender der spaeter gelaeufigen Fassung dieser
Troerwanderung ist Timaeos von Tauromenion auf Sizilien, der sein
Geschichtswerk 492 (262) schloss. Er ist es, bei dem Aeneas zuerst
Lavinium mit dem Heiligtum der troischen Penaten und dann erst Rom
gruendet; er muss auch schon die Tyrerin Elisa oder Dido in die
Aeneassage eingeflochten haben, da bei ihm Dido Karthagos Gruenderin
ist und Rom und Karthago ihm in demselben Jahre erbaut heissen. Den
Anstoss zu diesen Neuerungen gaben, neben der eben zu der Zeit und an
dem Orte, wo Timaeos schrieb, sich vorbereitenden Krise zwischen den
Roemern und den Karthagern, offenbar gewisse nach Sizilien gelangte
Berichte ueber latinische Sitten und Gebraeuche; im wesentlichen aber
kann die Erzaehlung nicht von Latium heruebergenommen, sondern nur die
eigene nichtsnutzige Erfindung der alten “Sammelvettel” gewesen sein.
Timaeos hatte von dem uralten Tempel der Hausgoetter in Lavinium
erzaehlen hoeren; aber dass diese den Lavinaten als die von den
Aeneiaden aus Ilion mitgebrachten Penaten gaelten, hat er ebenso sicher
von dem Seinigen hinzugetan, wie die scharfsinnige Parallele zwischen
dem roemischen Oktoberross und dem Trojanischen Pferde und die genaue
Inventarisierung der lavinischen Heiligtuemer - es waren, sagt der
wuerdige Gewaehrsmann, Heroldstaebe von Eisen und Kupfer und ein
toenerner Topf troischer Fabrik! Freilich durften eben die Penaten noch
Jahrhunderte spaeter durchaus von keinem geschaut werden; aber Timaeos
war einer von den Historikern, die ueber nichts so genau Bescheid
wissen als ueber unwissbare Dinge. Nicht mit Unrecht riet Polybios, der
den Mann kannte, ihm nirgend zu trauen, am wenigsten aber da, wo er -
wie hier - sich auf urkundliche Beweisstuecke berufe. In der Tat war
der sizilische Rhetor, der das Grab des Thukydides in Italien zu zeigen
wusste und der fuer Alexander kein hoeheres Lob fand, als dass er
schneller mit Asien fertig geworden sei als Isokrates mit seiner
‘Lobrede’, vollkommen berufen, aus der naiven Dichtung der aelteren
Zeit den wuesten Brei zu kneten, welchem das Spiel des Zufalls eine so
seltsame Zelebritaet verliehen hat.
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^7 Auch die troischen Kolonien” auf Sizilien, die Thukydides,
Pseudoskylax und andere nennen, sowie die Bezeichnung Capuas als einer
troischen Gruendung bei Hekataeos werden auf Stesichoros und auf dessen
Identifizierung der italischen und sizilischen Eingeborenen mit den
Troern zurueckgehen.
^8 Nach ihm vermaehlte sich eine aus Ilion nach Rom gefluechtete Frau
Rome oder vielmehr deren gleichnamige Tochter mit dem Koenig der
Aboriginer Latinos und gebar ihm drei Soehne, Romos, Romylos und
Telegonos. Der letzte, der ohne Zweifel hier als Gruender von Tusculum
und Praeneste auftritt, gehoert bekanntlich der Odysseussage an.
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Inwieweit die hellenische Fabulierung ueber italische Dinge, wie sie
zunaechst in Sizilien entstand, schon jetzt in Italien selbst Eingang
gefunden hat, ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Die Anknuepfungen
an den odysseischen Kreis, welche spaeterhin in den Gruendungssagen von
Tusculum, Praeneste, Antium, Ardea, Cortona begegnen, werden wohl schon
in dieser Zeit sich angesponnen haben; und auch der Glaube an die
Abstammung der Roemer von Troern oder Troerinnen musste schon am
Schluss dieser Epoche in Rom feststehen, da die erste nachweisliche
Beruehrung zwischen Rom und dem griechischen Osten die Verwendung des
Senats fuer die “stammverwandten” Ilier im Jahre 472 (282) ist. Dass
aber dennoch die Aeneasfabel in Italien verhaeltnismaessig jung ist,
beweist ihre im Vergleich mit der odysseischen hoechst duerftige
Lokalisierung; und die Schlussredaktion dieser Erzaehlungen sowie ihre
Ausgleichung mit der roemischen Ursprungssage gehoert auf jeden Fall
erst der Folgezeit an.
Waehrend also bei den Hellenen die Geschichtschreibung, oder was so
genannt ward, sich um die Vorgeschichte Italiens in ihrer Art bemuehte,
liess sie in einer fuer den gesunkenen Zustand der hellenischen
Historie ebenso bezeichnenden wie fuer uns empfindlichen Weise die
gleichzeitige italische Geschichte so gut wie vollstaendig liegen. Kaum
dass Theopomp von Chios (schloss 418 336) der Einnahme Roms durch die
Kelten beilaeufig gedachte und Aristoteles, Kleitarchos, Theophrastos,
Herakleides von Pontos († um 450 300) einzelne Rom betreffende
Ereignisse gelegentlich erwaehnten; erst mit Hieronymos von Kardia, der
als Geschichtschreiber des Pyrrhos auch dessen italische Kriege
erzaehlte, wird die griechische Historiographie zugleich Quelle fuer
die roemische Geschichte.
Unter den Wissenschaften empfing die Jurisprudenz eine unschaetzbare
Grundlage durch die Aufzeichnung des Stadtrechts in den Jahren 303, 304
(451, 450). Dieses unter dem Namen der Zwoelf Tafeln bekannte Weistum
ist wohl das aelteste roemische Schriftstueck, das den Namen eines
Buches verdient. Nicht viel juenger mag der Kern der sogenannten
“koeniglichen Gesetze” sein, das heisst gewisser, vorzugsweise sakraler
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