Römische Geschichte — Buch 2 - 09

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einer grossen und festen Stadt zu Ende zu fuehren; vereinzelt aber und
verlassen wie sie war, unterlag die Stadt (358 396) nach tapferer
Gegenwehr dem ausharrenden Heldengeist des Marcus Furius Camillus,
welcher zuerst seinem Volke die glaenzende Bahn der auslaendischen
Eroberungen auftat. Von dem Jubel, den der grosse Erfolg in Rom
erregte, ist ein Nachklang die in den Festspielen Roms bis in spaete
Zeit fortgepflanzte Sitte des “Veienterverkaufs”, wobei unter den zur
Versteigerung gebrachten parodischen Beutestuecken der aergste alte
Krueppel, den man auftreiben konnte, im Purpurmantel und Goldschmuck
den Beschluss machte als “Koenig der Veienter”. Die Stadt ward
zerstoert, der Boden verwuenscht zu ewiger Oede. Falerii und Capena
eilten, Frieden zu machen; das maechtige Volsinii, das in
bundesmaessiger Halbheit waehrend Veiis Agonie geruht hatte und nach
der Einnahme zu den Waffen griff, bequemte nach wenigen Jahren (363
391) sich gleichfalls zum Frieden. Es mag eine wehmuetige Sage sein,
dass die beiden Vormauern der etruskischen Nation, Melpum und Veii, an
demselben Tage jenes den Kelten, dieses den Roemern unterlagen; aber es
liegt in ihr auf jeden Fall eine tiefe geschichtliche Wahrheit. Der
doppelte Angriff von Norden und Sueden und der Fall der beiden
Grenzfesten war der Anfang des Endes der grossen etruskischen Nation.
Indes einen Augenblick schien es, als sollten die beiden
Voelkerschaften, durch deren Zusammenwirken Etrurien sich in seiner
Existenz bedroht sah, vielmehr untereinander sich aufreiben und auch
Roms neu aufbluehende Macht von den fremden Barbaren zertreten werden.
Diese Wendung der Dinge, die dem natuerlichen Lauf der Politik
widersprach, beschworen ueber die Roemer der eigene Uebermut und die
eigene Kurzsichtigkeit herauf.
Die keltischen Scharen, die nach Melpums Fall ueber den Fluss gesetzt
waren, ueberfluteten mit reissender Geschwindigkeit das noerdliche
Italien, nicht bloss das offene Gebiet am rechten Ufer des Padus und
laengs des Adriatischen Meeres, sondern auch das eigentliche Etrurien
diesseits des Apennin. Wenige Jahre nachher (363 391) ward schon das im
Herzen Etruriens gelegene Clusium (Chiusi an der Grenze von Toskana und
dem Kirchenstaat) von den keltischen Senonen belagert; und so
gedemuetigt waren die Etrusker, dass die bedraengte tuskische Stadt die
Zerstoerer Veiis um Hilfe anrief. Es waere vielleicht weise gewesen,
dieselbe zu gewaehren und zugleich die Gallier durch die Waffen und die
Etrusker durch den gewaehrten Schutz in Abhaengigkeit von Rom zu
bringen; allein eine solche weitblickende Intervention, die die Roemer
genoetigt haben wuerde, einen ernsten Kampf an der tuskischen
Nordgrenze zu beginnen, lag jenseits des Horizonts ihrer damaligen
Politik. So blieb nichts uebrig, als sich jeder Einmischung zu
enthalten. Allein toerichterweise schlug man die Hilfstruppen ab und
schickte Gesandte; und noch toerichter meinten diese, den Kelten durch
grosse Worte imponieren und, als dies fehlschlug, gegen Barbaren
ungestraft das Voelkerrecht verletzen zu koennen: sie nahmen in den
Reihen der Clusiner teil an einem Gefecht und der eine von ihnen stach
darin einen gallischen Befehlshaber vom Pferde. Die Barbaren verfuhren
in diesem Fall mit Maessigung und Einsicht. Sie sandten zunaechst an
die roemische Gemeinde, um die Auslieferung der Frevler am Voelkerrecht
zu fordern, und der Senat war bereit, dem billigen Begehren sich zu
fuegen. Allein in der Masse ueberwog das Mitleid gegen die Landsleute
die Gerechtigkeit gegen die Fremden; die Genugtuung ward von der
Buergerschaft verweigert, ja nach einigen Berichten ernannte man die
tapferen Vorkaempfer fuer das Vaterland sogar zur Konsulartribunen fuer
das Jahr 364 (390) ^6, das in den roemischen Annalen so verhaengnisvoll
werden sollte. Da brach der Brennus, das heisst der Heerkoenig der
Gallier, die Belagerung von Clusium ab und der ganze Keltenschwarm -
die Zahl wird auf 70000 Koepfe angegeben - wandte sich gegen Rom.
Solche Zuege in unbekannte und ferne Gegenden waren den Galliern
gelaeufig, die unbekuemmert um Deckung und Rueckzug als bewaffnete
Auswandererscharen marschierten; in Rom aber ahnte man offenbar nicht,
welche Gefahr in diesem so ploetzlichen und so gewaltigen Ueberfall
lag. Erst als die Gallier im Anmarsch auf Rom waren, ueberschritt eine
roemische Heeresmacht den Tiber und vertrat ihnen den Weg. Keine drei
deutsche Meilen von den Toren, gegenueber der Muendung des Baches Allia
in den Tiberfluss, trafen die Heere aufeinander und kam es am 18. Juli
364 (390) zur Schlacht. Auch jetzt noch ging man, nicht wie gegen ein
Heer, sondern wie gegen Raeuber, uebermuetig und tolldreist in den
Kampf unter unerprobten Feldherren - Camillus hatte infolge des
Staendehaders von den Geschaeften sich zurueckgezogen. Waren es doch
Wilde, gegen die man fechten sollte; was bedurfte es des Lagers, der
Sicherung des Rueckzugs? Aber die Wilden waren Maenner von
todverachtendem Mut und ihre Fechtweise den Italikern so neu wie
schrecklich; die blossen Schwerter in der Faust stuerzten die Kelten im
rasenden Anprall sich auf die roemische Phalanx und rannten sie im
ersten Stosse ueber den Haufen. Die Niederlage war vollstaendig; von
den Roemern, die den Fluss im Ruecken gefochten hatten, fand ein
grosser Teil bei dem Versuch, denselben zu ueberschreiten, seinen
Untergang; was sich rettete, warf sich seitwaerts nach dem nahen Veii.
Die siegreichen Kelten standen zwischen dem Rest des geschlagenen
Heeres und der Hauptstadt. Diese war rettungslos dem Feinde
preisgegeben; die geringe dort zurueckgebliebene oder dorthin
gefluechtete Mannschaft reichte nicht aus, um die Mauern zu besetzen,
und drei Tage nach der Schlacht zogen die Sieger durch die offenen Tore
in Rom ein. Haetten sie es am ersten getan, wie sie es konnten, so war
nicht bloss die Stadt, sondern auch der Staat verloren; die kurze
Zwischenzeit machte es moeglich, die Heiligtuemer zu fluechten oder zu
vergraben und, was wichtiger war, die Burg zu besetzen und notduerftig
mit Lebensmitteln zu versehen. Was die Waffen nicht tragen konnte,
liess man nicht auf die Burg - man hatte kein Brot fuer alle. Die Menge
der Wehrlosen verlief sich in die Nachbarstaedte; aber manche, vor
allem eine Anzahl angesehener Greise, mochten den Untergang der Stadt
nicht ueberleben und erwarteten in ihren Haeusern den Tod durch das
Schwert der Barbaren. Sie kamen, mordeten und pluenderten, was an
Menschen und Gut sich vorfand und zuendeten schliesslich vor den Augen
der roemischen Besatzung auf dem Kapitol die Stadt an allen Ecken an.
Aber die Belagerungskunst verstanden sie nicht und die Blockade des
steilen Burgfelsens war langwierig und schwierig, da die Lebensmittel
fuer den grossen Heeresschwarm nur durch bewaffnete Streifpartien sich
herbeischaffen liessen und diesen die benachbarten latinischen
Buergerschaften, namentlich die Ardeaten, haeufig mit Mut und Glueck
sich entgegenwarfen. Dennoch harrten die Kelten mit einer unter ihren
Verhaeltnissen beispiellosen Energie sieben Monate unter dem Felsen aus
und schon begannen der Besatzung, die der Ueberrumpelung in einer
dunkeln Nacht nur durch das Schnattern der Heiligen Gaense im
kapitolinischen Tempel und das zufaellige Erwachen des tapferen Marcus
Manlius entgangen war, die Lebensmittel auf die Neige zu geben, als den
Kelten ein Einfall der Veneter in das neu gewonnene senonische Gebiet
am Padus gemeldet ward und sie bewog, das ihnen fuer den Abzug gebotene
Loesegeld anzunehmen. Das hoehnische Hinwerfen des gallischen
Schwertes, dass es aufgewogen werde vom roemischen Golde, bezeichnete
sehr richtig die Lage der Dinge. Das Eisen der Barbaren hatte gesiegt,
aber sie verkauften ihren Sieg und gaben ihn damit verloren.
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^6 Dies ist nach der gangbaren Gleichung 390 v. Chr.; in der Tat aber
fiel die Einnahme Roms Ol. 98, 1 = 388 v. Chr. und ist nur durch die
zerruettete roemische Jahrzaehlung verschoben.
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Die fuerchterliche Katastrophe der Niederlage und des Brandes, der 18.
Juli und der Bach der Allia, der Platz, wo die Heiligtuemer vergraben
gewesen und wo die Ueberrumpelung der Burg war abgeschlagen worden -
all die Einzelheiten dieses unerhoerten Ereignisses gingen ueber von
der Erinnerung der Zeitgenossen in die Phantasie der Nachwelt, und noch
wir begreifen es kaum, dass wirklich schon zwei Jahrtausende verflossen
sind, seit jene welthistorischen Gaense sich wachsamer bewiesen als die
aufgestellten Posten. Und doch - mochte in Rom verordnet werden, dass
in Zukunft bei einem Einfall der Kelten keines der gesetzlichen
Privilegien vom Kriegsdienst befreien solle; mochte man dort rechnen
nach den Jahren von der Eroberung der Stadt; mochte diese Begebenheit
widerhallen in der ganzen damaligen zivilisierten Welt und ihren Weg
finden bis in die griechischen Annalen: die Schlacht an der Allia mit
ihren Resultaten ist dennoch kaum den folgenreichen geschichtlichen
Begebenheiten beizuzaehlen. Sie aendert eben nichts in den politischen
Verhaeltnissen. Wie die Gallier wieder abgezogen sind mit ihrem Golde,
das nur eine spaet und schlecht erfundene Erzaehlung den Helden
Camillus wieder nach Rom zurueckbringen laesst; wie die Fluechtigen
sich wieder heimgefunden haben, der wahnsinnige Gedanke einiger
mattherziger Klugheitspolitiker, die Buergerschaft nach Veii
ueberzusiedeln, durch Camillus’ hochsinnige Gegenrede beseitigt ist,
die Haeuser eilig und unordentlich - die engen und krummen Strassen
Roms schrieben von dieser Zeit sich her - sich aus den Truemmern
erheben, steht auch Rom wieder da in seiner alten gebietenden Stellung;
ja es ist nicht unwahrscheinlich, dass dieses Ereignis wesentlich, wenn
auch nicht im ersten Augenblick, dazu beigetragen hat, dem Gegensatz
zwischen Etrurien und Rom seine Schaerfe zu nehmen und vor allem
zwischen Latium und Rom die Bande der Einigkeit fester zu knuepfen. Der
Kampf der Gallier und Roemer ist, ungleich dem zwischen Rom und
Etrurien oder Rom und Samnium, nicht ein Zusammenstoss zweier
politischer Maechte, die einander bedingen und bestimmen; er ist den
Naturkatastrophen vergleichbar, nach denen der Organismus, wenn er
nicht zerstoert wird, sofort wieder sich ins gleiche setzt. Die Gallier
sind noch oft wiedergekehrt nach Latium; so im Jahre 387 (367), wo
Camillus sie bei Alba schlug - der letzte Sieg des greisen Helden, der
sechsmal konsularischer Kriegstribun, fuenfmal Diktator gewesen und
viermal triumphierend auf das Kapitol gezogen war; im Jahre 393 (361),
wo der Diktator Titus Quinctius Pennus ihnen gegenueber keine volle
Meile von der Stadt an der Aniobruecke lagerte, aber ehe es noch zum
Kampfe gekommen war, der gallische Schwarm nach Kampanien weiterzog; im
Jahre 394 (360), wo der Diktator Quintus Servilius Ahala vor dem
Collinischen Tor mit den aus Kampanien heimkehrenden Scharen stritt; im
Jahre 396 (358), wo ihnen der Diktator Gaius Sulpicius Peticus eine
nachdrueckliche Niederlage beibrachte; im Jahre 404 (350), wo sie sogar
den Winter ueber auf dem Albaner Berg kampierten und sich mit den
griechischen Piraten an der Kueste um den Raub schlugen, bis Lucius
Furius Camillus, der Sohn des beruehmten Feldherrn, im folgenden Jahr
sie vertrieb - ein Ereignis, von dem der Zeitgenosse Aristoteles
(370-432 384-322) in Athen vernahm. Allein diese Raubzuege, wie
schreckhaft und beschwerlich sie sein mochten, waren mehr
Ungluecksfaelle als politische Ereignisse und das wesentlichste
Resultat derselben, dass die Roemer sich selbst und dem Auslande in
immer weiteren Kreisen als das Bollwerk der zivilisierten Nationen
Italiens gegen den Anstoss der gefuerchteten Barbaren erschienen - eine
Auffassung, die ihre spaetere Weltstellung mehr als man meint
gefoerdert hat.
Die Tusker, die den Angriff der Kelten auf Rom benutzt hatten, um Veii
zu berennen, hatten nichts ausgerichtet, da sie mit ungenuegenden
Kraeften erschienen waren; kaum waren die Barbaren abgezogen, als der
schwere Arm Latiums sie mit unvermindertem Gewicht traf. Nach
wiederholten Niederlagen der Etrusker blieb das ganze suedliche
Etrurien bis zu den Ciminischen Huegeln in den Haenden der Roemer,
welche in den Gebieten von Veii, Capena und Falerii vier neue
Buergerbezirke einrichteten (367 387) und die Nordgrenze sicherten
durch die Anlage der Festungen Sutrium (371 383) und Nepete (381 373).
Mit raschen Schritten ging dieser fruchtbare und mit roemischen
Kolonisten bedeckte Landstrich der vollstaendigen Romanisierung
entgegen. Um 396 (358) versuchten zwar die naechstliegenden
etruskischen Staedte Tarquinii, Caere, Falerii sich gegen die
roemischen Uebergriffe aufzulehnen, und wie tief die Erbitterung war,
die dieselben in Etrurien erweckt hatten, zeigt die Niedermetzlung der
saemtlichen, im ersten Feldzug gemachten roemischen Gefangenen,
dreihundertundsieben an der Zahl, auf dem Marktplatz von Tarquinii;
allein es war die Erbitterung der Ohnmacht. Im Frieden (403 351) musste
Caere, das, als den Roemern zunaechst gelegen, am schwersten buesste,
die halbe Landmark an Rom abtreten und mit dem geschmaelerten Gebiet,
das ihm blieb, aus dem etruskischen Bunde aus- und in das
Untertanenverhaeltnis zu Rom treten, welches inzwischen zunaechst fuer
einzelne latinische Gemeinden aufgekommen war. Es schien indes nicht
ratsam, dieser entfernteren und von der roemischen stammverschiedenen
Gemeinde diejenige kommunale Selbstaendigkeit zu belassen, welche den
untertaenigen Gemeinden Latiums noch verblieben war; man gab der
caeritischen Gemeinde das roemische Buergerrecht nicht bloss ohne
aktives und passives Wahlrecht in Rom, sondern auch unter Entziehung
der Selbstverwaltung, so dass an die Stelle der eigenen Beamten bei der
Rechtspflege und Schatzung die roemischen traten und am Orte selbst ein
Vertreter (praefectus) des roemischen Praetors die Verwaltung leitete -
eine hier zuerst begegnende staatsrechtliche Form der Untertaenigkeit,
wodurch der bisher selbstaendige Staat in eine rechtlich
fortbestehende, aber jeder eigenen Bewegung beraubte Gemeinde
umgewandelt ward. Nicht lange nachher (411 343) trat auch Falerii, das
seine urspruengliche latinische Nationalitaet auch unter der
Tuskerherrschaft sich bewahrt hatte, aus dem etruskischen Bunde aus und
in ewigen Bund mit Rom; damit war ganz Suedetrurien in der einen oder
anderen Form der roemischen Suprematie unterworfen. Tarquinii und wohl
das noerdliche Etrurien ueberhaupt begnuegte man sich, durch einen
Friedensvertrag auf 400 Monate fuer lange Zeit zu fesseln (403 351).
Auch im noerdlichen Italien ordneten sich allmaehlich die durch und
gegen einander stuermenden Voelker wieder in dauernder Weise und in
festere Grenzen. Die Zuege ueber die Alpen hoerten auf, zum Teil wohl
infolge der verzweifelten Verteidigung der Etrusker in ihrer
beschraenkteren Heimat und der ernstlichen Gegenwehr der maechtigen
Roemer, zum Teil wohl auch infolge uns unbekannter Veraenderungen im
Norden der Alpen. Zwischen Alpen und Apenninen bis hinab an die
Abruzzen waren jetzt die Kelten im allgemeinen die herrschende Nation
und namentlich die Herren des ebenen Landes und der reichen Weiden;
aber bei ihrer schlaffen und oberflaechlichen Ansiedlungsweise wurzelte
ihre Herrschaft nicht tief in der neu gewonnenen Landschaft und
gestaltete sich keineswegs zum ausschliesslichen Besitz. Wie es in den
Alpen stand und wie hier keltische Ansiedler mit aelteren etruskischen
oder andersartigen Staemmen sich vermischten, gestattet unsere
ungenuegende Kunde ueber die Nationalitaet der spaeteren Alpenvoelker
nicht auszumachen; nur die Raeter in dem heutigen Graubuenden und Tirol
duerfen als ein wahrscheinlich etruskischer Stamm bezeichnet werden.
Die Taeler des Apennin behielten die Umbrer, den nordoestlichen Teil
des Potals die anderssprachigen Veneter im Besitz; in den westlichen
Bergen behaupteten sich ligurisch: Staemme, die bis Pisa und Arezzo
hinab wohnten und das eigentliche Keltenland von Etrurien schieden. Nur
in dem mittleren Flachland hausten die Kelten, noerdlich vom Po die
Insubrer und Cenomaner, suedlich die Boier, an der adriatischen Kueste
von Ariminum bis Ankon, in der sogenannten “Gallierlandschaft” (ager
Gallicus) die Senonen, kleinerer Voelkerschaften zu geschweigen. Aber
selbst hier muessen die etruskischem Ansiedlungen zum Teil wenigstens
fortbestanden haben, etwa wie Ephesos und Milet griechisch blieben
unter persischer Oberherrlichkeit. Mantua wenigstens, das durch seine
Insellage geschuetzt war, war noch in der Kaiserzeit eine tuskische
Stadt und auch in Atria am Po, wo zahlreiche Vasenfunde gemacht sind,
scheint das etruskische Wesen fortbestanden zu haben; noch die unter
dem Namen des Skylax bekannte, um 418 (336) abgefasste
Kuestenbeschreibung nennt die Gegend von Atria und Spina tuskisches
Land. Nur so erklaert sich auch, wie etruskische Korsaren bis weit ins
fuenfte Jahrhundert hinein das Adriatische Meer unsicher machen
konnten, und weshalb nicht bloss Dionysios von Syrakus die Kuesten
desselben mit Kolonien bedeckte, sondern selbst Athen noch um 429
(325), wie eine kuerzlich entdeckte merkwuerdige Urkunde lehrt, zum
Schutz der Kauffahrer gegen die tyrrhenischen Kaper die Anlage einer
Kolonie im Adriatischen Meere beschloss.
Aber mochte hier mehr oder weniger von etruskischem Wesen sich
behaupten, es waren das einzelne Truemmer und Splitter der frueheren
Machtentwicklung; der etruskischen Nation kam nicht mehr zugute, was
hier im friedlichen Verkehr oder im Seekrieg von einzelnen noch etwa
erreicht ward. Dagegen gingen wahrscheinlich von diesen halbfreien
Etruskern die Anfaenge derjenigen Zivilisation aus, die wir spaeterhin
bei den Kelten und ueberhaupt den Alpenvoelkern finden. Schon dass die
Keltenschwaerme in den lombardischen Ebenen, mit dem sogenannten Skylax
zu reden, das Kriegerleben aufgaben und sich bleibend ansaessig
machten, gehoert zum Teil hierher; aber auch die Anfaenge der Handwerke
und Kuenste und das Alphabet sind den lombardischen Kelten, ja den
Alpenvoelkern bis in die heutige Steiermark hinein durch die Etrusker
zugekommen.
Also blieben nach dem Verlust der Besitzungen in Kampanien und der
ganzen Landschaft noerdlich vom Apennin und suedlich vom Ciminischen
Walde den Etruskern nur sehr beschraenkte Grenzen: die Zeiten der Macht
und des Aufstrebens waren fuer sie auf immer vorueber. In engster
Wechselwirkung mit diesem aeusseren Sinken steht der innere Verfall der
Nation, zu dem die Keime freilich wohl schon weit frueher gelegt worden
waren. Die griechischen Schriftsteller dieser Zeit sind voll von
Schilderungen der masslosen Ueppigkeit des etruskischen Lebens:
unteritalische Dichter des fuenften Jahrhunderts der Stadt preisen den
tyrrhenischen Wein und die gleichzeitigen Geschichtschreiber Timaeos
und Theopomp entwerfen Bilder von der etruskischen Weiberzucht und der
etruskischen Tafel, welche der aergsten byzantinischen und
franzoesischen Sittenlosigkeit nichts nachgeben. Wie wenig beglaubigt
das einzelne in diesen Berichten auch ist, so scheint doch mindestens
die Angabe begruendet zu sein, dass die abscheuliche Lustbarkeit der
Fechterspiele, der Krebsschaden des spaeteren Rom und ueberhaupt der
letzten Epoche des Altertums, zuerst bei den Etruskern aufgekommen ist;
und jedenfalls lassen sie im ganzen keinen Zweifel an der tiefen
Entartung der Nation. Auch die politischen Zustaende derselben sind
davon durchdrungen. So weit unsere duerftige Kunde reicht, finden wir
aristokratische Tendenzen vorwiegend, in aehnlicher Weise wie
gleichzeitig in Rom, aber schroffer und verderblicher. Die Abschaffung
des Koenigtums, die um die Zeit der Belagerung Veiis schon in allen
Staaten Etruriens durchgefuehrt gewesen zu sein scheint, rief in den
einzelnen Staedten ein Patrizierregiment hervor, das durch das lose
eidgenossenschaftliche Band sich nur wenig beschraenkt sah. Selten nur
gelang es, selbst zur Landesverteidigung alle etruskischen Staedte zu
vereinigen, und Volsiniis nominelle Hegemonie haelt nicht den
entferntesten Vergleich aus mit der gewaltigen Kraft, die durch Roms
Fuehrung die latinische Nation empfing. Der Kampf gegen die
ausschliessliche Berechtigung der Altbuerger zu allen Gemeindestellen
und allen Gemeindenutzungen, der auch den roemischen Staat haette
verderben muessen, wenn nicht die aeusseren Erfolge es moeglich gemacht
haetten, die Ansprueche der gedrueckten Proletarier auf Kosten fremder
Voelker einigermassen zu befriedigen und dem Ehrgeiz andere Bahnen zu
oeffnen - dieser Kampf gegen das politische und was in Etrurien
besonders hervortritt, gegen das priesterliche Monopol der
Adelsgeschlechter muss Etrurien staatlich, oekonomisch und sittlich
zugrunde gerichtet haben. Ungeheure Vermoegen, namentlich an
Grundbesitz, konzentrierten sich in den Haenden von wenigen Adligen,
waehrend die Massen verarmten; die sozialen Umwaelzungen, die hieraus
entstanden, erhoehten die Not, der sie abhelfen sollten, und bei der
Ohnmacht der Zentralgewalt blieb zuletzt den bedraengten Aristokraten,
zum Beispiel in Arretium 453 (301), in Volsinii 488 (266) nichts
uebrig, als die Roemer zu Hilfe zu rufen, die denn zwar der Unordnung,
aber zugleich auch dem Rest von Unabhaengigkeit ein Ende machten. Die
Kraft des Volkes war gebrochen seit dem Tage von Veii und Melpum; es
wurden wohl einige Male noch ernstliche Versuche gemacht, sich der
roemischen Oberherrschaft zu entziehen, aber wenn es geschah, kam die
Anregung dazu den Etruskern von aussen, von einen andern italischen
Stamm, den Samniten.


KAPITEL V.
Die Unterwerfung der Latiner und Kampaner unter Rom

Das grosse Werk der Koenigszeit war Roms Herrschaft ueber Latium in der
Form der Hegemonie. Dass die Umwandlung der roemischen Verfassung
sowohl auf das Verhaeltnis der roemischen Gemeinde zu Latium wie auf
die innere Ordnung der latinischen Gemeinden selbst nicht ohne
maechtige Rueckwirkung bleiben konnte, leuchtet an sich ein und geht
auch aus der Ueberlieferung hervor; von den Schwankungen, in welche
durch die Revolution in Rom die roemisch-latinische Eidgenossenschaft
geriet, zeugt die in ungewoehnlich lebhaften Farben schillernde Sage
von dem Siege am Regiller See, den der Diktator oder Konsul Aulus
Postumius (255? 258? 499 496) mit Hilfe der Dioskuren ueber die Latiner
gewonnen haben soll, und bestimmter die Erneuerung des ewigen Bundes
zwischen Rom und Latium durch Spurius Cassius in seinem zweiten
Konsulat (261 493). Indes geben diese Erzaehlungen eben ueber die
Hauptsache, das Rechtsverhaeltnis der neuen roemischen Republik zu der
latinischen Eidgenossenschaft, am wenigsten Aufschluss; und was wir
sonst ueber dasselbe wissen, ist zeitlos ueberliefert und kann nur nach
ungefaehrer Wahrscheinlichkeit hier eingereiht werden.
Es liegt im Wesen der Hegemonie, dass sie durch das blosse innere
Schwergewicht der Verhaeltnisse allmaehlich in die Herrschaft
uebergeht; auch die roemische ueber Latium hat davon keine Ausnahme
gemacht. Sie war begruendet auf die wesentliche Rechtsgleichheit des
roemischen Staates und der latinischen Eidgenossenschaft; aber
wenigstens im Kriegswesen und in der Behandlung der gemachten
Eroberungen trug dies Verhaeltnis des Einheitsstaates einer- und des
Staatenbundes anderseits die Hegemonie der Sache nach in sich. Nach der
urspruenglichen Bundesverfassung war wahrscheinlich das Recht zu Krieg
und Vertrag mit auswaertigen Staaten, also die volle staatliche
Selbstbestimmung sowohl Rom wie den einzelnen Staedten des latinischen
Bundes gewahrt, und es stellte auch wohl bei gemeinschaftlicher
Kriegfuehrung Rom wie Latium das gleiche Kontingent, in der Regel jedes
ein “Heer” von 8400 Mann ^1; aber den Oberbefehl fuehrte der roemische
Feldherr, welcher dann die Stabsoffiziere, also die Teilfuehrer
(tribuni militum), nach eigener Wahl ernannte. Im Falle des Sieges
wurden die bewegliche Beute wie das eroberte Land zwischen Rom und der
Eidgenossenschaft geteilt, und wenn man in dem eroberten Gebiet
Festungen anzulegen beschloss, so wurde nicht bloss deren Besatzung und
Bevoelkerung teils aus roemischen, teils aus eidgenoessischen
Aussendlingen gebildet, sondern auch die neugegruendete Gemeinde als
souveraener Bundesstaat in die latinische Eidgenossenschaft aufgenommen
und mit Sitz und Stimme auf der latinischen Tagsatzung ausgestattet.
———————————————————————————-
^1 Die urspruengliche Gleichheit der beiden Armeen geht schon aus Liv.
1, 52; 8, 8, 14 und Dion. Hal. 8, 15, am deutlichsten aber aus Polyb.
6, 26 hervor.
———————————————————————————-
Diese Bestimmungen werden wahrscheinlich schon in der Koenigszeit,
sicher in der republikanischen Epoche sich mehr und mehr zu Ungunsten
der Eidgenossenschaft verschoben und Roms Hegemonie weiter entwickelt
haben. Am fruehesten fiel ohne Zweifel weg das Kriegs- und
Vertragsrecht der Eidgenossenschaft gegenueber dem Ausland ^2; Krieg
und Vertrag kam ein fuer allemal an Rom. Die Stabsoffiziere fuer die
latinischen Truppen muessen in aelterer Zeit wohl ebenfalls Latiner
gewesen sein; spaeter wurden dazu wo nicht ausschliesslich, doch
vorwiegend roemische Buerger genommen ^3. Dagegen wurde nach wie vor
der latinischen Eidgenossenschaft insgesamt kein staerkeres Kontingent
zugemutet als das von der roemischen Gemeinde gestellte war; und ebenso
war der roemische Oberfeldherr gehalten, die latinischen Kontingente
nicht zu zersplittern, sondern den von jeder Gemeinde gesandten Zuzug
als besondere Heerabteilung unter dem von der Gemeinde bestellten
Anfuehrer ^4 zusammenzuhalten. Das Anrecht der latinischen
Eidgenossenschaft auf einen Anteil an der beweglichen Beute wie an dem
eroberten Lande blieb formell bestehen; aber der Sache nach ist der
wesentliche Kriegsertrag ohne Zweifel schon in frueher Zeit an den
fuehrenden Staat gekommen. Selbst bei der Anlegung der Bundesfestungen
oder der sogenannten latinischen Kolonien waren in der Regel vermutlich
die meisten und nicht selten alle Ansiedler Roemer; und wenn auch
dieselben durch die Uebersiedelung aus roemischen Buergern Buerger
einer eidgenoessischen Gemeinde wurden, so blieb doch wohl der
neugepflanzten Ortschaft haeufig eine ueberwiegende und fuer die
Eidgenossenschaft gefaehrliche Anhaenglichkeit an die wirkliche
Mutterstadt.
———————————————————————-
^2 Dass in den spaeteren Bundesvertraegen zwischen Rom und Latium es
den latinischen Gemeinden untersagt war ihre Kontingente von sich aus
zu mobilisieren und allein ins Feld zu senden, sagt ausdruecklich
Dionysios (8, 15).
^3 Diese latinischen Stabsoffiziere sind die zwoelf praefecti sociorum,
welche spaeterhin, als die alte Phalanx sich in die spaeteren Legionen
und alae aufgeloest hatte, ebenso je sechs und sechs den beiden alae
der Bundesgenossenkontingente vorstehen, wie die zwoelf Kriegstribunen
des roemischen Heeres je sechs und sechs den beiden Legionen. Dass der
Konsul jene wie urspruenglich auch diese ernennt, sagt Polyb. 6 26, 5.
Da nun nach dem alten Rechtssatz, dass jeder Heerespflichtige Offizier
werden kann, es gesetzlich dem Heerfuehrer gestattet war, einen Latiner
zum Fuehrer einer roemischen wie umgekehrt einen Roemer zum Fuehrer
einer latinischen Legion zu bestellen, so fuehrte dies praktisch dazu,
dass die tribuni militum durchaus und die praefecti sociorum wenigstens
in der Regel Roemer waren.
^4 Dies sind die decuriones turmarum und praefecti cohortium (Polyb. 6,
21, 5; Liv. 25, 14; Sall. Iug. 69 und sonst). Natuerlich wurden, wie
die roemischen Konsuln von Rechts wegen, in der Regel auch tatsaechlich
Oberfeldherren waren, vielleicht durchaus, mindestens sehr haeufig auch
in den abhaengigen Staedten die Gemeindevorsteher an die Spitze der
Gemeindekontingente gestellt (Liv. 23, 19; Orelli 7022); wie denn
selbst der gewoehnliche Name der latinischen Obrigkeiten (praetores)
sie als Offiziere bezeichnet.
———————————————————————
Die Rechte dagegen, welche die Bundesvertraege dem einzelnen Buerger
einer der verbuendeten Gemeinden in jeder Bundesstadt zusicherten,
wurden nicht beschraenkt. Es gehoerten dahin namentlich die volle
Rechtsgleichheit in Erwerb von Grundbesitz und beweglicher Habe, in
Handel und Wandel, Ehe und Testament, und die unbeschraenkte
Freizuegigkeit, sodass der in einer Bundesstadt verbuergerte Mann nicht
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