Römische Geschichte — Buch 1 - 18

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Verschleuderer ererbten Vermoegens gleichsam als einen Wahnsinnigen
unter Vormundschaft stellen zu lassen. Den Frauen war ueberdies das
eigene Verfuegungsrecht wesentlich entzogen, und wenn sie sich
verheirateten, gab man ihnen regelmaessig einen Geschlechtsgenossen zum
Mann, um das Gut in dem Geschlecht zusammenzuhalten. Der Ueberschuldung
des Grundbesitzes suchte das Recht zu steuern teils dadurch, dass es
bei der Hypothekenschuld den vorlaeufigen Uebergang des Eigentums an
der verpfaendeten Liegenschaft vom Schuldner auf den Glaeubiger
verordnete, teils durch das strenge und rasch zum faktischen Konkurs
fuehrende Exekutivverfahren bei dem einfachen Darlehen; doch erreichte,
wie die Folge zeigt, das letztere Mittel seinen Zweck sehr
unvollkommen. Die freie Teilbarkeit des Eigentums blieb gesetzlich
unbeschraenkt. So wuenschenswert es auch sein mochte, dass die Miterben
im ungeteilten Besitz des Erbguts blieben, so sorgte doch schon das
aelteste Recht dafuer die Aufloesung einer solchen Gemeinschaft zu
jeder Zeit jedem Teilnehmer offenzuhalten; es ist gut, wenn Brueder
friedlich zusammenwohnen, aber sie dazu zu noetigen, ist dem liberalen
Geiste des roemischen Rechts fremd. Die Servianische Verfassung zeigt
denn auch, dass es schon in der Koenigszeit in Rom an Insten und
Gartenbesitzern nicht gefehlt hat, bei denen an die Stelle des Pfluges
der Karst trat. Die Verhinderung der uebermaessigen Zerstueckelung des
Bodens blieb der Gewohnheit und dem gesunden Sinn der Bevoelkerung
ueberlassen; und dass man sich hierin nicht getaeuscht hat und die
Landgueter in der Regel zusammengeblieben sind, beweist schon die
allgemeine roemische Sitte, sie mit feststehenden Individualnamen zu
bezeichnen. Die Gemeinde griff nur indirekt hier ein durch die
Ausfuehrung von Kolonien, welche regelmaessig die Gruendung einer
Anzahl neuer Vollhufen, und haeufig wohl auch, indem man kleine
Grundbesitzer als Kolonisten ausfuehrte, die Einziehung einer Anzahl
Instenstellen herbeifuehrte. Bei weitem schwieriger ist es, die
Verhaeltnisse des groesseren Grundbesitzes zu erkennen. Dass es einen
solchen in nicht unbedeutender Ausdehnung gab, ist nach der fruehen
Entwicklung der Ritterschaft nicht zu bezweifeln und erklaert sich auch
leicht teils aus der Aufteilung der Geschlechtsmarken, welche bei der
notwendig ungleichen Kopfzahl der in den einzelnen Geschlechtern daran
Teilnehmenden von selbst einen Stand von groesseren Grundbesitzern ins
Leben rufen musste, teils aus der Menge der in Rom zusammenstroemenden
kaufmaennischen Kapitalien. Aber eine eigentliche Grosswirtschaft,
gestuetzt auf einen ansehnlichen Sklavenstand, wie wir sie spaeter in
Rom finden, kann fuer diese Zeit nicht angenommen werden; vielmehr ist
die alte Definition, wonach die Senatoren Vaeter genannt worden sind
von den Aeckern, die sie an geringe Leute austeilen wie der Vater an
die Kinder, hierher zu ziehen und wird urspruenglich der Gutsbesitzer
den Teil seines Grundstueckes, den er nicht selber zu bewirtschaften
vermochte, oder auch das ganze Gut in kleinen Parzellen unter
abhaengige Leute zur Bestellung verteilt haben, wie dies noch jetzt in
Italien allgemein geschieht. Der Empfaenger konnte Hauskind oder Sklave
des Verleihers sein; wenn er ein freier Mann war, so war sein
Verhaeltnis dasjenige, welches spaeter unter dem Namen des
“Bittbesitzes” (precarium) erscheint. Der Empfaenger behielt diesen,
solange es dem Verleiher beliebte, und hatte kein gesetzliches Mittel,
um sich gegen denselben im Besitz zu schuetzen; vielmehr konnte dieser
ihn jederzeit nach Gefallen ausweisen. Eine Gegenleistung des
Bodennutzers an den Bodeneigentuemer lag in dem Verhaeltnis nicht
notwendig; ohne Zweifel aber fand sie haeufig statt und mag wohl in der
Regel in der Abgabe eines Teils vom Fruchtertrag bestanden haben, wo
dann das Verhaeltnis der spaeteren Pacht sich naehert, immer aber von
ihr unterschieden bleibt teils durch den Mangel eines festen
Endtermins, teils durch den Mangel an Klagbarkeit auf beiden Seiten und
den lediglich durch das Ausweisungsrecht des Verpaechters vermittelten
Rechtsschutz der Pachtforderung. Offenbar war dies wesentlich ein
Treueverhaeltnis und konnte ohne das Hinzutreten eines maechtigen,
religioes geheiligten Herkommens nicht bestehen; aber dieses fehlte
auch nicht. Das durchaus sittlich-religioese Institut der Klientel
ruhte ohne Zweifel im letzten Grunde auf dieser Zuweisung der
Bodennutzungen. Dieselbe wurde auch keineswegs erst durch die Aufhebung
der Feldgemeinschaft moeglich; denn wie nach dieser der einzelne,
konnte vorher das Geschlecht die Mitnutzung seiner Mark abhaengigen
Leuten gestatten, und eben damit haengt ohne Zweifel zusammen, dass die
roemische Klientel nicht persoenlich war, sondern von Haus aus der
Klient mit seinem Geschlecht sich dem Patron und seinem Geschlecht zu
Schutz und Treue anbefahl. Aus dieser aeltesten Gestalt der roemischen
Gutswirtschaft erklaert es sich, weshalb aus den grossen Grundbesitzern
in Rom ein Land-, kein Stadtadel hervorging. Da die verderbliche
Institution der Mittelmaenner den Roemern fremd blieb, fand sich der
roemische Gutsherr nicht viel weniger an den Grundbesitz gefesselt als
der Paechter und der Bauer; er sah ueberall selbst zu und griff selber
ein, und auch dem reichen Roemer galt es als das hoechste Lob, ein
guter Landwirt zu heissen. Sein Haus war auf dem Lande; in der Stadt
hatte er nur ein Quartier, um seine Geschaefte dort zu besorgen und
etwa waehrend der heissen Zeit dort die reinere Luft zu atmen. Vor
allem aber wurde durch diese Ordnungen eine sittliche Grundlage fuer
das Verhaeltnis der Vornehmen zu den Geringen hergestellt und dadurch
dessen Gefaehrlichkeit wesentlich gemindert. Die freien Bittpaechter,
hervorgegangen aus heruntergekommenen Bauernfamilien, zugewandten
Leuten und Freigelassenen, machten die grosse Masse des Proletariats
aus und waren von dem Grundherrn nicht viel abhaengiger, als es der
kleine Zeitpaechter dem grossen Gutsbesitzer gegenueber unvermeidlich
ist. Die fuer den Herrn den Acker bauenden Knechte waren ohne Zweifel
bei weitem weniger zahlreich als die freien Paechter. Ueberall wo die
einwandernde Nation nicht sogleich eine Bevoelkerung in Masse
geknechtet hat, scheinen Sklaven anfaenglich nur in sehr beschraenktem
Umfang vorhanden gewesen zu sein und infolgedessen die freien Arbeiter
eine ganz andere Rolle im Staate gehabt zu haben, als in der wir
spaeter sie finden. Auch in Griechenland erscheinen in der aelteren
Epoche die “Tageloehner” (θήτες) vielfach an der Stelle der spaeteren
Sklaven und hat in einzelnen Gemeinden, zum Beispiel bei den Lokrern,
es bis in die historische Zeit keine Sklaverei gegeben. Selbst der
Knecht aber war doch regelmaessig italischer Abkunft; der volskische,
sabinische, etruskische Kriegsgefangene musste seinem Herrn anders
gegenueberstehen als in spaeterer Zeit der Syrer und der Kelte. Dazu
hatte er als Parzelleninhaber zwar nicht rechtlich, aber doch
tatsaechlich Land und Vieh, Weib und Kind wie der Gutsherr, und seit es
eine Freilassung gab, lag die Moeglichkeit, sich frei zu arbeiten, ihm
nicht fern. Wenn es mit dem grossen Grundbesitz der aeltesten Zeit sich
also verhielt, so war er keineswegs eine offene Wunde des Gemeinwesens,
sondern fuer dasselbe vom wesentlichsten Nutzen. Nicht bloss
verschaffte er nach Verhaeltnis ebenso vielen Familien eine wenn auch
im ganzen geringere Existenz wie der mittlere und kleine; sondern es
erwuchsen auch in den verhaeltnismaessig hoch und frei gestellten
Grundherren die natuerlichen Leiter und Regierer der Gemeinde, in den
ackerbauenden und eigentumslosen Bittpaechtern aber das rechte Material
fuer die roemische Kolonisationspolitik, welche ohne ein solches
nimmermehr gelingen konnte; denn der Staat kann wohl dem Vermoegenlosen
Land, aber nicht demjenigen, der kein Ackerbauer ist, den Mut und die
Kraft geben, um die Pflugschar zu fuehren.
Das Weideland ward von der Landaufteilung nicht betroffen. Es ist der
Staat, nicht die Geschlechtsgenossenschaft, der als Eigentuemer der
Gemeinweide betrachtet wird, und teils dieselbe fuer seine eigenen,
fuer die Opfer und zu anderen Zwecken bestimmten und durch die
Viehbussen stets in ansehnlichem Stande gehaltenen Herden benutzt,
teils den Viehbesitzern das Auftreiben auf dieselbe gegen eine maessige
Abgabe (scriptura) gestattet. Das Triftrecht am Gemeindeanger mag
urspruenglich tatsaechlich in einem gewissen Verhaeltnis zum
Grundbesitz gestanden haben. Allein eine rechtliche Verknuepfung der
einzelnen Ackerhufe mit einer bestimmten Teilnutzung der Gemeinweide
kann in Rom schon deshalb nie stattgefunden haben, weil das Eigentum
auch von dem Insassen erworben werden konnte, das Nutzungsrecht aber
dem Insassen wohl nur ausnahmsweise durch koenigliche Gnade gewaehrt
ward. In dieser Epoche indes scheint das Gemeindeland in der
Volkswirtschaft ueberhaupt nur eine untergeordnete Rolle gespielt zu
haben, da die urspruengliche Gemeinweide wohl nicht sehr ausgedehnt
war, das eroberte Land aber wohl groesstenteils sogleich unter die
Geschlechter oder spaeter unter die einzelnen als Ackerland verteilt
ward.
Dass der Ackerbau in Rom wohl das erste und ausgedehnteste Gewerbe war,
daneben aber andere Zweige der Industrie nicht gefehlt haben, folgt
schon aus der fruehen Entwicklung des staedtischen Lebens in diesem
Emporium der Latiner, und in der Tat werden unter den Institutionen des
Koenigs Numa, das heisst unter den seit unvordenklicher Zeit in Rom
bestehenden Einrichtungen, acht Handwerkerzuenfte aufgezaehlt: der
Floetenblaeser, der Goldschmiede, der Kupferschmiede, der Zimmerleute,
der Walker, der Faerber, der Toepfer, der Schuster - womit fuer die
aelteste Zeit, wo man das Brotbacken und die gewerbmaessige Arzneikunst
noch nicht kannte und die Frauen des Hauses die Wolle zu den Kleidern
selber spannen, der Kreis der auf Bestellung fuer fremde Rechnung
arbeitenden Gewerke wohl im wesentlichen erschoepft sein wird.
Merkwuerdig ist es, dass keine eigene Zunft der Eisenarbeiter
erscheint. Es bestaetigt dies aufs neue, dass man in Latium erst
verhaeltnismaessig spaet mit der Bearbeitung des Eisens begonnen hat;
weshalb denn auch im Ritual zum Beispiel fuer den heiligen Pflug und
das priesterliche Schermesser bis in die spaeteste Zeit durchgaengig
nur Kupfer verwandt werden durfte. Fuer das staedtische Leben Roms und
seine Stellung zu der latinischen Landschaft muessen diese
Gewerkschaften in der aeltesten Periode von grosser Bedeutung gewesen
sein, die nicht abgemessen werden darf nach den spaeteren, durch die
Masse der fuer den Herrn oder auf seine Rechnung arbeitenden
Handwerkersklaven und die steigende Einfuhr von Luxuswaren gedrueckten
Verhaeltnissen des roemischen Handwerks. Die aeltesten Lieder Roms
feierten nicht bloss den gewaltigen Streitgott Mamers, sondern auch den
kundigen Waffenschmied Mamurius, der nach dem goettlichen vom Himmel
gefallenen Musterschild seinen Mitbuergern gleiche Schilde zu schmieden
verstanden hatte; der Gott des Feuers und der Esse Volcanus erscheint
bereits in dem uralten roemischen Festverzeichnis. Auch in dem
aeltesten Rom sind also wie allerorten die Kunst, die Pflugschar und
das Schwert zu schmieden und sie zu fuehren, Hand in Hand gegangen und
fand sich nichts von jener hoffaertigen Verachtung der Gewerke, die
spaeter daselbst begegnet. Seit indes die Servianische Ordnung den
Heerdienst ausschliesslich auf die Ansaessigen legte, waren die
Industriellen zwar nicht gesetzlich, aber doch wohl infolge ihrer
durchgaengigen Nichtansaessigkeit tatsaechlich vom Waffenrecht
ausgeschlossen, ausser insofern aus den Zimmerleuten, den
Kupferschmieden und gewissen Klassen der Spielleute eigene militaerisch
organisierte Abteilungen dem Heer beigegeben wurden; und es mag dies
wohl der Anfang sein zu der spaeteren sittlichen Geringschaetzung und
politischen Zuruecksetzung der Gewerke. Die Einrichtung der Zuenfte
hatte ohne Zweifel denselben Zweck wie die der auch im Namen ihnen
gleichenden Priestergemeinschaften: die Sachverstaendigen taten sich
zusammen, um die Tradition fester und sicherer zu bewahren. Dass
unkundige Leute in irgendeiner Weise ferngehalten wurden, ist
wahrscheinlich; doch finden sich keine Spuren weder von
Monopoltendenzen noch von Schutzmitteln gegen schlechte Fabrikation -
freilich sind auch ueber keine Seite des roemischen Volkslebens die
Nachrichten so voellig versiegt wie ueber die Gewerke.
Dass der italische Handel sich in der aeltesten Epoche auf den Verkehr
der Italiker untereinander beschraenkt hat, versteht sich von selbst.
Die Messen (mercatus), die wohl zu unterscheiden sind von den
gewoehnlichen Wochenmaerkten (nundinae), sind in Latium sehr alt. Sie
moegen sich zunaechst an die internationalen Zusammenkuenfte und Feste
angereiht, vielleicht also in Rom mit der Festfeier in dem Bundestempel
auf dem Aventin in Verbindung gestanden haben; die Latiner, die hierzu
jedes Jahr am 13. August nach Rom kamen, mochten diese Gelegenheit
zugleich benutzen, um ihre Angelegenheiten in Rom zu erledigen und
ihren Bedarf daselbst einzukaufen. Aehnliche und vielleicht noch
groessere Bedeutung hatte fuer Etrurien die jaehrliche
Landesversammlung am Tempel der Voltumna (vielleicht bei Montefiascone)
im Gebiet von Volsinii, welche zugleich als Messe diente und auch von
roemischen Kaufleuten regelmaessig besucht ward. Aber die bedeutendste
unter allen italischen Messen war die, welche am Soracte im Hain der
Feronia abgehalten ward, in einer Lage, wie sie nicht guenstiger zu
finden war fuer den Warentausch unter den drei grossen Nationen. Der
hohe, einzeln stehende Berg, der mitten in die Tiberebene wie von der
Natur selbst den Wanderern zum Ziel hingestellt erscheint, liegt an der
Grenzscheide der etruskischen und sabinischen Landschaft, zu welcher
letzteren er meistens gehoert zu haben scheint, und ist auch von Latium
und Umbrien aus mit Leichtigkeit zu erreichen; regelmaessig erschienen
hier die roemischen Kaufleute, und Verletzungen derselben fuehrten
manchen Hader mit den Sabinern herbei.
Ohne Zweifel handelte und tauschte man auf diesen Messen, lange bevor
das erste griechische oder phoenikische Schiff in die Westsee
eingefahren war. Hier halfen bei vorkommenden Missernten die
Landschaften einander mit Getreide aus; hier tauschte man ferner Vieh,
Sklaven, Metalle und was sonst in jenen aeltesten Zeiten notwendig oder
wuenschenswert erschien. Das aelteste Tauschmittel waren Rinder und
Schafe, so dass auf ein Rind zehn Schafe gingen; sowohl die
Feststellung dieser Gegenstaende als gesetzlich allgemein
stellvertretender oder als Geld, als auch der Verhaeltnissatz zwischen
Gross- und Kleinvieh reichen, wie die Wiederkehr von beiden besonders
bei den Deutschen zeigt, nicht bloss in die graecoitalische, sondern
noch darueber hinaus in die Zeit der reinen Herdenwirtschaft zurueck
^7. Daneben kam in Italien, wo man besonders fuer die Ackerbestellung
und die Ruestung allgemein des Metalls in ansehnlicher Menge bedurfte,
nur wenige Landschaften aber selbst die noetigen Metalle erzeugten,
sehr frueh als zweites Tauschmittel das Kupfer (aes) auf, wie denn den
kupferarmen Latinern die Schaetzung selbst die “Kupferung” (aestimatio)
hiess. In dieser Feststellung des Kupfers als allgemeinen, auf der
ganzen Halbinsel gueltigen Aequivalents, sowie in den spaeter noch
genauer zu erwaegenden einfachsten Zahlzeichen italischer Erfindung und
in dem italischen Duodezimalsystem duerften Spuren dieses aeltesten
sich noch selbst ueberlassenen Internationalverkehrs der italischen
Voelker vorliegen.
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^7 Der gesetzliche Verhaeltniswert der Schafe und Rinder geht
bekanntlich daraus hervor, dass, als man die Vieh- in Geldbussen
umsetzte, das Schaf zu zehn, das Rind zu hundert Assen angesetzt wurde
(Fest. v. peculatus p. 237, vgl. p. 34, 144; Gell. 11, 1; Plut. Publ.
11). Es ist dieselbe Bestimmung, wenn nach islaendischem Recht der Kuh
zwoelf Widder gleich gelten; nur dass hier, wie auch sonst, das
deutsche Recht dem aelteren dezimalen das Duodezimalsystem substituiert
hat.
Dass die Bezeichnung des Viehs bei den Latinern (pecunia) wie bei den
Deutschen (englisch fee) in die des Geldes uebergeht, ist bekannt.
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In welcher Art der ueberseeische Verkehr auf die unabhaengig
gebliebenen Italiker einwirkte, wurde im allgemeinen schon frueher
bezeichnet. Fast ganz unberuehrt von ihm blieben die sabellischen
Staemme, die nur einen geringen und unwirtlichen Kuestensaum
innehatten, und was ihnen von den fremden Nationen zukam, wie zum
Beispiel das Alphabet, nur durch tuskische oder latinische Vermittlung
empfingen; woher denn auch der Mangel staedtischer Entwicklung ruehrt.
Auch Tarents Verkehr mit den Apulern und Messapiern scheint in dieser
Epoche noch gering gewesen zu sein. Anders an der Westkueste, wo in
Kampanien Griechen und Italiker friedlich nebeneinander wohnten, in
Latium und mehr noch in Etrurien ein ausgedehnter und regelmaessiger
Warentausch stattfand. Was die aeltesten Einfuhrartikel waren, laesst
sich teils aus den Fundstuecken schliessen, die uralte, namentlich
caeritische Graeber ergeben haben, teils aus Spuren, die in der Sprache
und den Institutionen der Roemer bewahrt sind, teils und vorzugsweise
aus den Anregungen, die das italische Gewerbe empfing; denn natuerlich
kaufte man laengere Zeit die fremden Manufakte, ehe man sie nachzuahmen
begann. Wir koennen zwar nicht bestimmen, wie weit die Entwicklung der
Handwerke vor der Scheidung der Staemme und dann wieder in derjenigen
Periode gediehen ist, wo Italien sich selbst ueberlassen blieb; es mag
dahingestellt werden, inwieweit die italischen Walker, Faerber, Gerber
und Toepfer von Griechenland oder von Phoenikien aus den Anstoss
empfangen oder selbstaendig sich entwickelt haben. Aber sicher kann das
Gewerk der Goldschmiede, das seit unvordenklicher Zeit in Rom bestand,
erst aufgekommen sein, nachdem der ueberseeische Handel begonnen und in
einiger Ausdehnung unter den Bewohnern der Halbinsel Goldschmuck
vertrieben hatte. So finden wir denn auch in den aeltesten Grabkammern
von Caere und Vulci in Etrurien und Praeneste in Latium Goldplatten mit
eingestempelten gefluegelten Loewen und aehnlichen Ornamenten
babylonischer Fabrik. Es mag ueber das einzelne Fundstueck gestritten
werden, ob es vom Ausland eingefuehrt oder einheimische Nachahmung ist;
im ganzen leidet es keinen Zweifel, dass die ganze italische Westkueste
in aeltester Zeit Metallwaren aus dem Osten bezogen hat. Es wird sich
spaeter, wo von der Kunstuebung die Rede ist, noch deutlicher zeigen,
dass die Architektur wie die Plastik in Ton und Metall daselbst in sehr
frueher Zeit durch griechischen Einfluss eine maechtige Anregung
empfangen haben, das heisst, dass die aeltesten Werkzeuge und die
aeltesten Muster aus Griechenland gekommen sind. In die eben erwaehnten
Grabkammern waren ausser dem Goldschmuck noch mit eingelegt Gefaesse
von blaeulichem Schmelzglas oder gruenlichem Ton, nach Material und
Stil wie nach den eingedrueckten Hieroglyphen zu schliessen,
aegyptischen Ursprungs ^8; Salbgefaesse von orientalischem Alabaster,
darunter mehrere als Isis geformt; Strausseneier mit gemalten oder
eingeschnitzten Sphinxen und Greifen; Glas- und Bernsteinperlen. Die
letzten koennen aus dem Norden auf dem Landweg gekommen sein; die
uebrigen Gegenstaende aber beweisen die Einfuhr von Salben und
Schmucksachen aller Art aus dem Orient. Eben daher kamen Linnen und
Purpur, Elfenbein und Weihrauch, was ebenso der fruehe Gebrauch der
linnenen Binden, des purpurnen Koenigsgewandes, des elfenbeinernen
Koenigsszepters und des Weihrauchs beim Opfer beweist wie die uralten
Lehnnamen (λίνον līnum; πορφύρα purpura; σκήπτρον σκίπων scipio, auch
wohl ελέφας ebur; θύος thus). Eben dahin gehoert die Entlehnung einer
Anzahl auf Ess- und Trinkwaren bezueglicher Woerter, namentlich die
Benennung des Oels (vgl. 1, 200), der Kruege (αμφορεύς amp[h]ora
ampulla; κρατήρ cratera), des Schmausens (κωμάζω comissari), des
Leckergerichts (οψώνιον opsonium), des Teiges (μάζα massa) und
verschiedener Kuchennamen (γλυκούς lucuns; πλακούς placenta; τυρούς
turunda), wogegen umgekehrt die lateinischen Namen der Schuessel
(patina πατάνη) und des Specks (arvina αρβίνη) in das sizilische
Griechisch Eingang gefunden haben. Die spaetere Sitte, den Toten
attisches, kerkyraeisches und kampanisches Luxusgeschirr ins Grab zu
stellen, beweist eben wie diese sprachlichen Zeugnisse den fruehen
Vertrieb der griechischen Toepferwaren nach Italien. Dass die
griechische Lederarbeit in Latium wenigstens bei der Armatur Eingang
fand, zeigt die Verwendung des griechischen Wortes fuer Leder (σκύτος)
bei den Latinern fuer den Schild (scutum; wie lorica von lorum).
Endlich gehoeren hierher die zahlreichen aus dem Griechischen
entlehnten Schifferausdruecke, obwohl die Hauptschlagwoerter fuer die
Segelschiffahrt: Segel, Mast und Rahe doch merkwuerdigerweise rein
lateinisch gebildet sind ^9; ferner die griechische Benennung des
Briefes (επιστολή epistula), der Marke (tessera, von τέσσαρα ^10), der
Waage (στατήρ statera) und des Aufgeldes (αρραβών arrabo, arra) im
Lateinischen und umgekehrt die Aufnahme italischer Rechtsausdruecke in
das sizilische Griechisch, sowie der nachher zu erwaehnende Austausch
der Muenz-, Mass- und Gewichtsverhaeltnisse und Namen. Namentlich der
barbarische Charakter, den alle diese Entlehnungen an der Stirne
tragen, vor allem die charakteristische Bildung des Nominativs aus dem
Akkusativ (placenta = πλακούντα; ampora = αμφορέα; statera = στατήρα),
ist der klarste Beweis ihres hohen Alters. Auch die Verehrung des
Handelsgottes (Mercurius) erscheint von Haus aus durch griechische
Vorstellungen bedingt und selbst sein Jahrfest darum auf die Iden des
Mai gelegt zu sein, weil die hellenischen Dichter ihn feierten als den
Sohn der schoenen Maia.
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^8 Vor kurzem ist in Praeneste ein silberner Mischkrug mit einer
phoenikischen und einer Hieroglypheninschrift gefunden worden (Mon.
Inst. X., Taf. 32), welcher unmittelbar beweist, dass, was Aegyptisches
in Italien zum Vorschein kommt, durch phoenikische Vermittlung dorthin
gelangt ist.
^9 Velum ist sicher latinischen Ursprungs; ebenso malus, zumal da dies
nicht bloss den Mast-, sondern ueberhaupt den Baum bezeichnet; auch
antenna kann von ανά (anhelare, antestari) und tendere = supertensa
herkommen. Dagegen sind griechisch gubernare steuern κυβερνάν, ancora
Anker άγκυρα, prora Vorderteil πρώρα, aplustre Schiffshinterteil
άφλαστον, anquina der die Rahen festhaltende Strick άγκοινα, nausea
Seekrankheit ναυσία. Die alten vier Hauptwinde - aquilo der Adlerwind,
die nordoestliche Tramontana; volturnus (unsichere Ableitung,
vielleicht der Geierwind), der Suedost; auster, der ausdoerrende
Suedwestwind, der Scirocco; favonius, der guenstige, vom Tyrrhenischen
Meer herwehende Nordwestwind - haben einheimische nicht auf Schiffahrt
bezuegliche Namen; alle uebrigen lateinischen Windnamen aber sind
griechisch (wie eurus, notus) oder aus griechischen uebersetzt (z. B.
solanus = απηλιώτης, Africus = λίψ).
^10 Zunaechst sind die Marken im Lagerdienst gemeint, die ξυλήφια κατά
φυλακήν βραχέα τελέως έχοντα χαρακτήρα (Polyb. 6, 35, 7); die vier
vigiliae des Nachtdienstes haben den Marken ueberhaupt den Namen
gegeben. Die Vierteilung der Nacht fuer den Wachtdienst ist griechisch
wie roemisch; die Kriegswissenschaft der Griechen mag wohl, etwa durch
Pyrrhos (Liv. 35, 14), auf die Organisation des Sicherheitsdienstes im
roemischen Lager eingewirkt haben. Die Verwendung der nicht dorischen
Form spricht fuer verhaeltnismaessig spaete Uebernahme des Wortes.
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Sonach bezog das aelteste Italien so gut wie das kaiserliche Rom seine
Luxuswaren aus dem Osten, bevor es nach den von dort empfangenen
Mustern selbst zu fabrizieren versuchte; zum Austausch aber hatte es
nichts zu bieten als seine Rohprodukte, also vor allen Dingen sein
Kupfer, Silber und Eisen, dann Sklaven und Schiffsbauholz, den
Bernstein von der Ostsee und, wenn etwa im Ausland Missernte
eingetreten war, sein Getreide.
Aus diesem Stande des Warenbedarfs und der dagegen anzubietenden
Aequivalente ist schon frueher erklaert worden, warum sich der
italische Handel in Latium und in Etrurien so verschiedenartig
gestaltete. Die Latiner, denen alle hauptsaechlichen Ausfuhrartikel
mangelten, konnten nur einen Passivhandel fuehren und mussten schon in
aeltester Zeit das Kupfer, dessen sie notwendig bedurften, von den
Etruskern gegen Vieh oder Sklaven eintauschen, wie denn der uralte
Vertrieb der letzteren auf das rechte Tiberufer schon erwaehnt ward;
dagegen musste die tuskische Handelsbilanz in Caere wie in Populonia,
in Capua wie in Spina sich notwendig guenstig stellen. Daher der
schnell entwickelte Wohlstand dieser Gegenden und ihre maechtige
Handelsstellung, waehrend Latium vorwiegend eine ackerbauende
Landschaft bleibt. Es wiederholt sich dies in allen einzelnen
Beziehungen: die aeltesten nach griechischer Art, nur mit
ungriechischer Verschwendung gebauten und ausgestatteten Graeber finden
sich in Caere, waehrend mit Ausnahme von Praeneste, das eine
Sonderstellung gehabt zu haben und mit Falerii und dem suedlichen
Etrurien in besonders enger Verbindung gewesen zu sein scheint, die
latinische Landschaft nur geringen Totenschmuck auslaendischer Herkunft
und kein einziges eigentliches Luxusgrab aus aelterer Zeit aufweist,
vielmehr hier wie bei den Sabellern in der Regel ein einfacher Rasen
die Leiche deckte. Die aeltesten Muenzen, den grossgriechischen der
Zeit nach wenig nachstehend, gehoeren Etrurien, namentlich Populonia
an; Latium hat in der ganzen Koenigszeit mit Kupfer nach dem Gewicht
sich beholfen und selbst die fremden Muenzen nicht eingefuehrt, denn
nur aeusserst selten haben dergleichen, wie zum Beispiel eine von
Poseidonia, dort sich gefunden. In Architektur, Plastik und Toreutik
wirkten dieselben Anregungen auf Etrurien und auf Latium, aber nur dort
kommt ihnen ueberall das Kapital entgegen und erzeugt ausgedehnten
Betrieb und gesteigerte Technik. Es waren wohl im ganzen dieselben
Waren, die man in Latium und Etrurien kaufte, verkaufte und
fabrizierte; aber in der Intensitaet des Verkehrs stand die suedliche
Landschaft weit zurueck hinter den noerdlichen Nachbarn. Eben damit
haengt es zusammen, dass die nach griechischem Muster in Etrurien
angefertigten Luxuswaren auch in Latium, namentlich in Praeneste, ja in
Griechenland selbst Absatz fanden, waehrend Latium schwerlich jemals
dergleichen ausgefuehrt hat.
Ein nicht minder bemerkenswerter Unterschied des Verkehrs der Latiner
und Etrusker liegt in dem verschiedenen Handelszug. Ueber den aeltesten
Handel der Etrusker im Adriatischen Meere koennen wir kaum etwas
aussprechen als die Vermutung, dass er von Spina und Hatria
vorzugsweise nach Kerkyra gegangen ist. Dass die westlichen Etrusker
sich dreist in die oestlichen Meere wagten und nicht bloss mit
Sizilien, sondern auch mit dem eigentlichen Griechenland verkehrten,
ward schon gesagt. Auf alten Verkehr mit Attika deuten nicht bloss die
attischen Tongefaesse, die in den juengeren etruskischen Graebern so
zahlreich vorkommen und zu anderen Zwecken als zum Graeberschmuck, wie
bemerkt, wohl schon in dieser Epoche eingefuehrt worden sind, waehrend
umgekehrt die tyrrhenischen Erzleuchter und Goldschalen frueh in Attika
ein gesuchter Artikel wurden, sondern bestimmter noch die Muenzen. Die
Silberstuecke von Populonia sind nachgepraegt einem uralten, einerseits
mit dem Gorgoneion gestempelten, anderseits bloss mit einem
eingeschlagenen Quadrat versehenen Silberstueck, das sich in Athen und
an der alten Bernsteinstrasse in der Gegend von Posen gefunden hat und
das hoechst wahrscheinlich eben die in Athen auf Solons Geheiss
geschlagene Muenze ist. Dass ausserdem, und seit der Entwicklung der
karthagisch-etruskischen Seeallianz vielleicht vorzugsweise, die
Etrusker mit den Karthagern verkehrten, ward gleichfalls schon
erwaehnt; es ist beachtenswert, dass in den aeltesten Graebern von
Caere ausser einheimischem Bronze- und Silbergeraet vorwiegend
orientalische Waren sich gefunden haben, welche allerdings auch von
griechischen Kaufleuten herruehren koennen, wahrscheinlicher aber doch
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