Römische Geschichte — Buch 1 - 16

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bildet mit den beiden Marspriestern die heilige oberpriesterliche
Dreiheit. Gleichzeitig beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes
- der Vesta - und der dazu gehoerige der Gemeindepenaten. Sechs keusche
Jungfrauen versahen, gleichsam als die Haustoechter des roemischen
Volkes, jenen frommen Dienst und hatten das heilsame Feuer des
Gemeindeherdes den Buergern zum Beispiel und zum Wahrzeichen stets
lodernd zu unterhalten. Es war dieser haeuslich-oeffentliche
Gottesdienst der heiligste aller roemischen, wie er denn auch von allem
Heidentum am spaetesten in Rom der christlichen Verfemung gewichen ist.
Ferner wurde der Aventin der Diana angewiesen als der Repraesentantin
der latinischen Eidgenossenschaft, aber eben darum eine besondere
roemische Priesterschaft fuer sie nicht bestellt; und zahlreichen
anderen Goetterbegriffen gewoehnte allmaehlich die Gemeinde sich in
bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder durch besonders zu ihrem
Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu huldigen, wobei
sie einzelnen - zum Beispiel der Blumen (Flora) und der Obstgoettin
(Pomona) - auch wohl einen eigenen Zuender bestellte, sodass deren
zuletzt fuenfzehn gezaehlt wurden. Aber sorgfaeltig unterschied man
unter ihnen jene drei “grossen Zuender” (flamines maiores), die bis in
die spaeteste Zeit nur aus den Altbuergern genommen werden konnten,
ebenso wie die alten Genossenschaften der palatinischen und
quirinalischen Salier stets den Vorrang vor allen uebrigen
Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen und
stehenden Leistungen an die Goetter der Gemeinde bestimmten
Genossenschaften oder staendigen Dienern vom Staat ein fuer allemal
uebertragen und zur Deckung der vermutlich nicht unbetraechtlichen
Opferkosten teils den einzelnen Tempeln gewisse Laendereien, teils die
Bussen angewiesen.
Dass der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch
der sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht
zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und
Vestalinnen nicht spezifisch roemische, sondern allgemein latinische
Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen
in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach roemischem Muster
gebildet zu sein.
Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis des Staats, so auch
der einzelne Buerger innerhalb seines individuellen Kreises aehnliche
Anordnungen treffen und seinen Goettern nicht bloss Opfer darbringen,
sondern auch Staetten und Diener ihnen weihen.
Also gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein
Anliegen an den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an
den Gott. Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die
Gemeinde natuerlich durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den
Curio und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche
Vermittlung durfte das urspruengliche und einfache Verhaeltnis
verdecken oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem
Gotte zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die
nur dem kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber recht versteht,
der weiss den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, sondern auch
zu lenken, sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. Darum
ist es natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige
Leute zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen
Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus
national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung weit
bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die
Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein
mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten
Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition
fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren
richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren
treue Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese
geschlossenen und sich selbst, natuerlich aus den Buergern,
ergaenzenden Genossenschaften sind dadurch die Depositare der
Kunstfertigkeiten und Wissenschaften geworden. In der roemischen und
ueberhaupt der latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien
urspruenglich nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die
sechs “Voegelfuehrer” (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus
dem Flug der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich
betrieben und in ein gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward.
Die sechs “Brueckenbauer” (pontifices) fuehrten ihren Namen von dem
ebenso heiligen wie politisch wichtigen Geschaeft, den Bau und das
Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es waren die roemischen
Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen verstanden; woher
ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu fuehren, dem
Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu
sorgen, dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am
rechten Tage vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick
ueber den ganzen Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei
Ehe, Testament und Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte
Geschaeft nicht gegen das goettliche Recht irgendwie verstosse, und
ging von ihnen die Feststellung und Bekanntmachung der allgemeinen
exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter dem Namen der
Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller
Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die
allgemeine Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was damit
zusammenhing - und was hing nicht damit zusammen? Sie selbst
bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens “die Kunde goettlicher und
menschlicher Dinge”. In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und
weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus
dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn wie alle
Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft,
musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der
Errichtung der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung
nicht entstehen konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell
werden, das ueber Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein
Gutachten zu geben allein kompetent war.
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^4 Am deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem
latinischen Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall
vorkommen (z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften),
ebenso der pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die
uebrigen Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der
Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als aeltestes
latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die
anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die Servianischen Tribus
und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschraenkt
geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices,
ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische
Schema anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen,
oder es bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat,
pons nicht Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den
Wegebauer.
Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn
schwanken. Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt
Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht
dies, sondern nur, dass die Zahl der roemischen Augurn durch drei
teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurueckgehen
muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz
sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er
Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die Zahl
der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20.
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Gewissermassen laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten
Genossenschaften geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der
zwanzig Staatsboten (fētiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen,
bestimmt als lebendiges Archiv das Andenken an die Vertraege mit den
benachbarten Gemeinden durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber
angebliche Verletzungen des vertragenen Rechts gutachtlich zu
entscheiden und noetigenfalls den Suehneversuch und die
Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus fuer das Voelkerrecht,
was die Pontifices fuer das Goetterrecht, und hatten daher auch wie
diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu sprechen, aber doch zu weisen.
Aber wie hochansehnlich immer diese Genossenschaften waren und wie
wichtige und umfassende Befugnisse sie zugeteilt erhielten, nie vergass
man, und am wenigsten bei den am hoechsten gestellten, dass sie nicht
zu befehlen, sondern sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der
Goetter nicht unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager
auszulegen hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloss im
Rang dem Koenig nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn
beraten. Dem Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die
Voegel beobachten will; der Vogelschauer steht nur dabei und
verdolmetscht ihm, wenn es noetig ist, die Sprache der Himmelsboten.
Ebenso kann der Fetialis und der Pontifex in das Staats- und das
Landrecht nicht anders eingreifen als wenn die Beikommenden es von ihm
begehren, und mit unerbittlicher Strenge hat man trotz aller
Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz, dass in dem Staat der
Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu verbleiben und, von allen
Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen Buerger dem geringsten
Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische Gottesverehrung beruht
wesentlich auf dem Behagen des Menschen am Irdischen und nur in
untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden Naturkraeften; sie
bewegt sich darum auch vorwiegend in Aeusserungen der Freude, in
Liedern und Gesaengen, in Spielen und Taenzen, vor allem aber in
Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, regelmaessig von
Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in Italien das
Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den
Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche
Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit
des Jubels ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit
gegen die Goetter ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten
latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch
die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber haelt, mit eiserner
Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die Auswuechse, die von
solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben.
Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und
irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein
Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im
innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum
Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes
Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes;
der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie
der boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten
Geistern. Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung
begegnet hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, ohne dass auf
einen bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie
versoehnen, wer sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige
Erdspalten sich schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege
wandeln, wenn ein braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund
oder in die Feinde stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der
heilige Lenz, indem den Goettern dargebracht wird, was der bestimmte
Zeitraum an Vieh und Menschen geboren werden laesst. Will man dies
Menschenopfer nennen, so gehoert solches freilich zum Kern des
latinischen Glaubens; aber man muss hinzufuegen, dass, soweit unser
Blick in die Ferne irgend zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie
das Leben fordert, sich beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem
buergerlichen Gericht ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der
freiwillig den Tod waehlt. Menschenopfer anderer Art laufen dem
Grundgedanken der Opferhandlung zuwider und beruhen wenigstens bei den
indogermanischen Staemmen ueberall, wo sie vorkommen, auf spaeterer
Ausartung und Verwilderung. Bei den Roemern haben sie nie Eingang
gefunden; kaum dass einmal in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube
und Verzweiflung ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von
Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei den
Roemern verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und
Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in
Griechenland und nie vermocht, das private und oeffentliche Leben
ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafuer auch die
latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit und Trockenheit
verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen
Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward,
vor allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter
irdischer Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers
durch seine Richtung auf das Fassliche und Reelle diese Wendung
ueberhaupt gegeben wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen
Heiligenkult der Italiener hervortritt. Die Goetter stehen dem Menschen
voellig gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen
hat ein wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen,
und da die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des
irdischen Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung
eines jeden Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es
eine muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen
Verpflichtungen auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl
die des goettlichen Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester,
die Pontifices, zu ungemeinem Einfluss gelangen. Denn der rechtliche
Mann erfuellt die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben
kaufmaennischen Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen
Verpflichtungen nachkommt und tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott
es seinerseits getan hat. Auch auf Spekulation laesst man mit dem Gotte
sich ein: das Geluebde ist der Sache wie dem Namen nach ein foermlicher
Kontrakt zwischen dem Gotte und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer
eine gewisse Leitung eine gewisse Gegenleistung zusichert, und der
roemische Rechtssatz, dass kein Kontrakt durch Stellvertretung
abgeschlossen werden kann, ist nicht der letzte Grund, weshalb in
Latium bei den religioesen Anliegen der Menschen alle
Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der roemische
Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet, den Vertrag
bloss dem Buchstaben nach zu erfuellen befugt ist, so ward auch, wie
die roemischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Goettern das Abbild
statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des Himmelsgewoelbes
brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren statt auf der
Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater Tiberis wurden zur
Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer jaehrlich dreissig von
Binsen geflochtene Puppen in die Wellen geworfen ^5. Die Ideen
goettlicher Gnade und Versoehnbarkeit sind hier ununterscheidbar
gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche es versucht, den
gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu beruecken und
abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl von gewaltiger Macht
ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes Bangen vor der
allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das den
pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde liegt,
sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von
demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten,
aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht. Es ist
einleuchtend, dass eine solche Religion die kuenstlerische und die
spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu zeitigen geeignet
war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem
Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss die
Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten
auch die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste
Eigentuemlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller
Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu
kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen
Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die
griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen,
die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit dem
wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor die
Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt hatte,
zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der
Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler
noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische
Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenueberstand. Da der
Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer
irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild
seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von
Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu
trueben und zu befangen. Darum war der urspruengliche roemische
Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshaeuser; und wenngleich auch
in Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in frueher Zeit
der Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen (aedicula) gebaut ward,
so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas
zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit
Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein
ihr eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete
ueber die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel
aller zeugenden Kraft in der roemischen Religion ist gleichfalls die
letzte Ursache, warum die roemische Poesie und noch mehr die roemische
Spekulation so vollstaendig nicht waren und blieben.
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^5 Hierin konnte nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter
Menschenopfer finden.
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Aber auch auf dem praktischen Gebiet offenbart sich derselbe
Unterschied. Der praktische Gewinn, welcher der roemischen Gemeinde aus
ihrer Religion erwuchs, war ein von den Priestern, namentlich den
Pontifices entwickeltes, formuliertes Moralgesetz, welches teils in
dieser - der polizeilichen Bevormundung des Buergers durch den Staat
noch fernstehenden - Zeit die Stelle der Polizeiordnung vertrat, teils
die sittlichen Verpflichtungen vor das Gericht der Goetter zog und sie
mit goettlicher Strafe belegte. Zu den Bestimmungen der ersteren Art
gehoerte ausser der religioesen Einschaerfung der Heiligung des
Feiertags und eines kunstmaessigen Acker- und Rebenbaus, die wir unten
kennenlernen werden, zum Beispiel der auch mit gesundheitspolizeilichen
Ruecksichten zusammenhaengende Herd- oder Larenkult und vor allem die
bei den Roemern ungemein frueh, weit frueher als bei den Griechen,
durchgefuehrte Leichenverbrennung, welche eine rationelle Auffassung
des Lebens und Sterbens voraussetzt, wie sie der Urzeit und selbst
unserer Gegenwart noch fremd ist. Man wird es nicht gering anschlagen
duerfen, dass die latinische Landesreligion diese und aehnliche
Neuerungen durchzusetzen vermocht hat. Wichtiger aber noch war ihre
sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der Vater den
verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur den Vater
oder den Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen den Gast
oder den zugewandten Mann die Treupflicht verletzte; wenn der
ungerechte Nachbar den Grenzstein verrueckte oder der Dieb sich bei
naechtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden anvertrauten Halmfrucht
vergriff, so lastete fortan der goettliche Fluch auf dem Haupt des
Frevlers. Nicht als waere der also Verwuenschte (sacer) vogelfrei
gewesen; eine solche, aller buergerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht
ist nur ausnahmsweise als Schaerfung des religioesen Bannfluchs in Rom
waehrend des staendischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen
Buerger oder gar dem voellig machtlosen Priester kommt die
Vollstreckung solchen goettlichen Fluches zu. Zunaechst ist der also
Gebannte dem goettlichen Strafgericht anheim gefallen, nicht der
menschlichen Willkuer, und schon der fromme Volksglaube, auf dem dieser
Bannfluch fusst, wird selbst ueber leichtsinnige und boesartige Naturen
Macht gehabt haben. Aber die Bannung beschraenkt darauf sich nicht;
vielmehr ist der Koenig befugt und verpflichtet, den Bann zu
vollstrecken und, nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die
Bannung setzt, nach seiner gewissenhaften Ueberzeugung festgestellt
worden ist, den Gebannten der verletzten Gottheit gleichwie ein
Opfertier zu schlachten (supplicium) und also die Gemeinde von dem
Verbrechen des einzelnen zu reinigen. Ist das Vergehen geringerer Art,
so tritt an die Stelle der Toetung des Schuldigen die Loesung durch
Darbringung eines Opfertiers oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze
Kriminalrecht in seinem letzten Grunde auf der religioesen Idee der
Suehnung.
Weitere Leistungen aber als dergleichen Foerderungen buergerlicher
Ordnung und Sittlichkeit hat die Religion in Latium auch nicht
verrichtet. Unsaeglich viel hat hier Hellas vor Latium voraus gehabt -
dankt es doch seiner Religion nicht bloss seine ganze geistige
Entwicklung, sondern auch seine nationale Einigung, soweit sie
ueberhaupt erreicht ward; um Goetterorakel und Goetterfeste, um Delphi
und Olympia, um die Toechter des Glaubens, die Musen, bewegt sich
alles, was im hellenischen Leben gross, und alles, was darin nationales
Gemeingut ist. Und dennoch knuepfen eben hier auch Latiums Vorzuege vor
Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrueckt wie sie ist auf das
Mass der gewoehnlichen Anschauung, ist jedem vollkommen verstaendlich
und allen insgemein zugaenglich; und darum bewahrte die roemische
Gemeinde ihre buergerliche Gleichheit, waehrend Hellas, wo die Religion
auf der Hoehe des Denkens der Besten stand, von fruehester Zeit an
unter allem Segen und Unsegen der Geistesaristokratie gestanden hat.
Auch die latinische Religion ist wie jede andere urspruenglich
hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur der
oberflaechlichen Betrachtung, die ueber die Tiefe des Stromes sich
taeuscht, weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach
erscheinen. Dieser innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der
Zeiten so notwendig wie der Morgentau vor der hoeher steigenden Sonne
und auch die latinische Religion ist also spaeterhin verdorrt; aber
laenger als die meisten Voelker haben die Latiner die naive
Glaeubigkeit sich bewahrt, und vor allem laenger als die Griechen. Wie
die Farben die Wirkungen, aber auch die Truebungen des Lichtes sind, so
sind Kunst und Wissenschaft nicht bloss die Geschoepfe, sondern auch
die Zerstoerer des Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung
und Vernichtung die Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das
gleiche Naturgesetz auch der naiven Epoche gewisse Erfolge vorbehalten,
die man spaeter vergeblich sich bemueht zu erringen. Eben die gewaltige
geistige Entwicklung der Hellenen, welche jene immer unvollkommene
religioese und literarische Einheit erschuf, machte es ihnen
unmoeglich, zu der echten politischen Einigung zu gelangen; sie
buessten damit die Einfalt, die Lenksamkeit, die Hingebung, die
Verschmelzbarkeit ein, welche die Bedingung aller staatlichen Einigung
ist. Es waere darum wohl an der Zeit, einmal abzulassen von jener
kinderhaften Geschichtsbetrachtung, welche die Griechen nur auf Kosten
der Roemer oder die Roemer nur auf Kosten der Griechen preisen zu
koennen meint und, wie man die Eiche neben der Rose gelten laesst, so
auch die beiden grossartigen Organismen, die das Altertum
hervorgebracht hat, nicht zu loben oder zu tadeln, sondern es zu
begreifen, dass ihre Vorzuege gegenseitig durch ihre Mangelhaftigkeit
bedingt sind. Der tiefste und letzte Grund der Verschiedenheit beider
Nationen liegt ohne Zweifel darin, dass Latium nicht, wohl aber Hellas
in seiner Werdezeit mit dem Orient sich beruehrt hat. Kein Volksstamm
der Erde fuer sich allein war gross genug, weder das Wunder der
hellenischen noch spaeterhin das Wunder der christlichen Kultur zu
erschaffen; diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt, wo
aramaeische Religionsideen in den indogermanischen Boden sich
eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas der Prototyp der rein
humanen, so ist Latium nicht minder fuer alle Zeiten der Prototyp der
nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren und
von beiden zu lernen.
Also war und wirkte die roemische Religion in ihrer reinen und
ungehemmten durchaus volkstuemlichen Entwicklung. Es tut ihrem
nationalen Charakter keinen Eintrag, dass seit aeltester Zeit Weise und
Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande heruebergenommen wurden; so
wenig als die Schenkung des Buergerrechts an einzelne Fremde den
roemischen Staat denationalisiert hat. Dass man von alters her mit den
Latinern die Goetter tauschte wie die Waren, versteht sich;
bemerkenswerter ist die Uebersiedlung von nicht stammverwandten
Goettern und Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der
Titier ist bereits gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien
Goetterbegriffe entlehnt worden sind, ist zweifelhafter; denn die
Lasen, die aeltere Bezeichnung der Genien (von lascivus), und die
Minerva, die Goettin des Gedaechtnisses (mens, menervare), welche man
wohl als urspruenglich etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach
sprachlichen Gruenden vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf
jeden Fall, und passt auch wohl zu allem, was wir sonst vom roemischen
Verkehr wissen, dass frueher und ausgedehnter als irgendein anderer
auslaendischer der griechische Kult im Rom Beruecksichtigung fand. Den
aeltesten Anlass gaben die griechischen Orakel. Die Sprache der
roemischen Goetter beschraenkte sich im ganzen auf Ja und Nein und
hoechstens auf die Verkuendigung ihres Willens durch das - wie es
scheint, urspruenglich italische - Werfen der Lose ^6; waehrend seit
sehr alter Zeit, wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten
empfangenen Anregung, die redseligeren Griechengoetter wirkliche
Wahrsprueche erteilten. Solche Ratschlaege in Vorrat zu haben waren die
Roemer gar frueh bemueht, und Abschriften der Blaetter der weissagenden
Priesterin Apollons, der kymaeischen Sibylle, deshalb eine
hochgehaltene Gabe der griechischen Gastfreunde aus Kampanien. Zur
Lesung und Ausdeutung des Zauberbuches wurde in fruehester Zeit ein
eigenes, nur den Augurn und Pontifices im Range nachstehendes Kollegium
von zwei Sachverstaendigen (duoviri sacris faciundis) bestellt, auch
fuer dasselbe zwei der griechischen Sprache kundige Sklaven von
Gemeinde wegen angeschafft; diese Orakelbewahrer ging man in
zweifelhaften Faellen an, wenn es, um ein drohendes Unheil abzuwenden,
eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte und man doch nicht wusste,
welchem Gott und wie er zu beschaffen sei. Aber auch an den delphischen
Apollon selbst wandten schon frueh sich ratsuchende Roemer; ausser den
schon erwaehnten Sagen ueber diesen Verkehr zeugt davon noch teils die
Aufnahme des mit dem delphischen Orakel eng zusammenhaengenden Wortes
thesaurus in alle uns bekannte italische Sprachen, teils die aelteste
roemische Form des Namens Apollon Aperta, der Eroeffner, eine
etymologisierende Entstellung des dorischen Apellon, deren Alter eben
ihre Barbarei verraet. Auch der griechische Herakles ist frueh als
Herclus, Hercoles, Hercules in Italien einheimisch und dort in
eigentuemlicher Weise aufgefasst worden, wie es scheint zunaechst als
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