Römische Geschichte — Buch 1 - 04

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stets auf beschraenkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die
Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die
bessere Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese
folgenreiche Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und
sumpfigen Strecken suedlich vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere
Geschichte beginnt, in den Haenden umbrisch-sabellischer Staemme, der
Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae sind nicht mehr
urspruenglich latinische Staedte. Nur der mittlere Teil jenes Gebietes
zwischen dem Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und
dem Meer, ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig
groesser als der jetzige Kanton Zuerich, ist das eigentliche Latium,
die “Ebene” ^1, wie sie von den Hoehen des Monte Cavo dem Auge sich
darstellt. Die Landschaft ist eben, aber nicht flach, mit Ausnahme des
sandigen und zum Teil vom Tiber aufgeschwemmten Meeresstrandes wird
ueberall die Flaeche unterbrochen durch maessig hohe, oft ziemlich
steile Tuffhuegel und tiefe Erdspalten, und diese stets wechselnden
Steigungen und Senkungen des Bodens bilden zwischen sich im Winter jene
Lachen, deren Verdunsten in der Sommerhitze, namentlich wegen der darin
faulenden organischen Substanzen, die boese fieberschwangere Luft
entwickelt, welche in alter wie in neuer Zeit im Sommer die Landschaft
verpestet. Es ist ein Irrtum, dass diese Miasmen erst durch den Verfall
des Ackerbaues entstanden seien, wie ihn das Missregiment des letzten
Jahrhunderts der Republik und das der Paepste herbeigefuehrt haben;
ihre Ursache liegt vielmehr in dem mangelnden Gefaell des Wassers und
wirkt noch heute wie vor Jahrtausenden. Wahr ist es indes, dass bis auf
einen gewissen Grad die boese Luft sich bannen laesst durch die
Intensitaet der Bodenkultur; wovon die Ursache noch nicht vollstaendig
ermittelt ist, zum Teil aber darin liegen wird, dass die Bearbeitung
der Oberflaeche das Austrocknen der stehenden Waesser beschleunigt.
Immer bleibt die Entstehung einer dichten ackerbauenden Bevoelkerung in
Gegenden, die jetzt keine gesunden Bewohner gedeihen lassen und in
denen der Reisende nicht gern die Nacht verweilt, wie die latinische
Ebene und die Niederungen von Sybaris und Metapont sind, eine fuer uns
befremdliche Tatsache. Man muss sich erinnern, dass auf einer niedrigen
Kulturstufe das Volk ueberhaupt einen schaerferen Blick hat fuer das,
was die Natur erheischt, und eine groessere Fuegsamkeit gegen ihre
Gebote, vielleicht auch physisch ein elastischeres Wesen, das dem Boden
sich inniger anschmiegt. In Sardinien wird unter ganz aehnlichen
natuerlichen Verhaeltnissen der Ackerbau noch heutzutage betrieben; die
boese Luft ist wohl vorhanden, allein der Bauer entzieht sich ihren
Einfluessen durch Vorsicht in Kleidung, Nahrung und Wahl der
Tagesstunden. In der Tat schuetzt vor der Aria cattiva nichts so sicher
als das Tragen der Tiervliesse und das lodernde Feuer; woraus sich
erklaert, weshalb der roemische Landmann bestaendig in schwere
Wollstoffe gekleidet ging und das Feuer auf seinem Herd nicht
erloeschen liess. Im uebrigen musste die Landschaft einem einwandernden
ackerbauenden Volke einladend erscheinen; der Boden ist leicht mit
Hacke und Karst zu bearbeiten und auch ohne Duengung ertragsfaehig,
ohne nach italienischem Massstab auffallend ergiebig zu sein; der
Weizen gibt durchschnittlich etwa das fuenfte Korn ^2. An gutem Wasser
ist kein Ueberfluss; um so hoeher und heiliger hielt die Bevoelkerung
jede frische Quelle.
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^1 Wie latus (Seite) und πλατύς (platt); es ist also das Plattland im
Gegensatz zu der sabinischen Berglandschaft, wie Campania die “Ebene”
den Gegensatz bildet zu Samnium. Lātus, ehemals stlātus gehoert nicht
hierher.
^2 Ein franzoesischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie
politique des Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der roemischen
Campagna die Limagne in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr
durchschnittene und ungleiche Ebene, mit einer Bodenoberflaeche aus
dekomponierter Lava und Asche den Resten ausgebrannter Vulkane. Die
Bevoelkerung, mindestens 2500 Menschen auf die Quadratlieue, ist eine
der staerksten, die in rein ackerbauenden Gegenden vorkommt, das
Eigentum ungemein zerstueckelt. Der Ackerbau wird fast ganz von
Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst oder Hacke; nur ausnahmsweise
tritt dafuer der leichte Pflug ein der mit zwei Kuehen bespannt ist und
nicht selten spannt an der Stelle der einen sich die Frau des
Ackermanns ein. Das Gespann dient zugleich um Milch zu gewinnen und das
Land zu bestehen. Man erntet zweimal im Jahre, Korn und Kraut; Brache
kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins fuer einen Arpent Ackerland ist
100 Franken jaehrlich. Wuerde dasselbe Land statt dessen unter sechs
oder sieben grosse Grundbesitzer verteilt werden wuerden Verwalter- und
Tageloehnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens durch kleine
Grundeigentuemer treten, so wuerde in hundert Jahren ohne Zweifel die
Limagne oede, verlassen und elend sein wie heutzutage die Campagna di
Roma.
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Es ist kein Bericht darueber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner
in der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und
wir sind darueber fast allein auf Rueckschluesse angewiesen. Einiges
indes laesst sich dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit
vermuten.
Die roemische Mark zerfiel in aeltester Zeit in eine Anzahl
Geschlechterbezirke, welche spaeterhin benutzt wurden, um dar aus die
aeltesten “Landquartiere” (tribus rusticae) zu bilden. Von dem
Claudischen Quartier ist es ueberliefert, dass es aus der Ansiedlung
der Claudischen Geschlechtsgenossen am Anio erwuchs; und dasselbe geht
ebenso sicher fuer die uebrigen Distrikte der aeltesten Einteilung
hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der spaeter
hinzugefuegten Distrikte, von Oertlichkeiten entlehnt, sondern ohne
Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter,
die den Quartieren der urspruenglichen roemischen Mark die Namen gaben,
soweit sie nicht gaenzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii,
Lemonii, Pollii, Pupinii, Voltinii), durchaus die aeltesten roemischen
Patrizierfamilien, die Aemilii, Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii,
Papirii, Romilii, Sergii, Voturii. Bemerkenswert ist es, dass unter all
diesen Geschlechtern kein einziges erscheint, das nachweislich erst
spaeter nach Rom uebergesiedelt waere. Aehnlich wie der roemische, wird
jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische Gau von Haus
aus in eine Anzahl zugleich oertlich und geschlechtlich vereinigter
Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das
“Haus” (οικία) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch dort
sehr haeufig die Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die
entsprechenden italischen Benennungen “Haus” (vicus) oder “Bezirk”
(pagus von pangere) deuten gleichfalls das Zusammensiedeln der
Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch begreiflicherweise
ueber in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein Acker, so
gehoert zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die
aber, wie spaeter zu zeigen sein wird, bis in verhaeltnismaessig spaete
Zeit noch gleichsam als Hausmark, das heisst nach dem System der
Feldgemeinschaft bestellt wurde. Ob die Geschlechtshaeuser in Latium
selbst sich zu Geschlechtsdoerfern entwickelt haben oder ob die Latiner
schon als Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist
eine Frage, auf die wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu
bestimmen vermoegen, in welcher Weise die Gesamtwirtschaft, welche
durch eine derartige Ordnung gefordert wird, sich in Latium gestaltet
hat ^3, in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung noch auf
aeusserlicher Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen
mit beruhen mag.
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^3 In Slawonien, wo die patriarchalische Haushaltung bis auf den
heutigen Tag festgehalten wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu
fuenfzig, ja hundert Koepfen stark, unter den Befehlen des von der
ganzen Familie auf Lebenszeit gewaehlten Hausvaters (Goszpodár) in
demselben Hause beisammen. Das Vermoegen des Hauses, das hauptsaechlich
in Vieh besteht, verwaltet der Hausvater; der Ueberschuss wird nach
Familienstaemmen verteilt. Privaterwerb durch Industrie und Handel
bleibt Sondereigentum. Austritte aus dem Hause, auch der Maenner, z. B.
durch Einheiraten in eine fremde Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics,
Slawonien und Kroatien. Pest 1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen
Verhaeltnissen, die von den aeltesten roemischen sich nicht allzuweit
entfernen moegen, naehert das Haus sich der Gemeinde.
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Von Haus aus aber galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als
selbstaendige Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer
politischen Gemeinde (civitas, populus), welche zunaechst auftritt als
ein zu gegenseitiger Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu
Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff verpflichteter Inbegriff
einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher Geschlechtsdoerfer. An
einem festen oertlichen Mittelpunkt konnte es diesem Gau so wenig
fehlen wie der Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-,
das heisst die Gaugenossen in ihren Doerfern wohnten, so konnte der
Mittelpunkt des Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine
Stadt, sondern nur eine gemeine Versammlungsstaette sein, welche die
Dingstaette und die gemeinen Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo
die Gaugenossen an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnuegens
wegen sich zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh
vor dem einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber
uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz aehnliche
alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande der
Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz
heisst in Italien “Hoehe” (capitolium, wie άκρα, das Berghaupt) oder
“Wehr” (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage
einer kuenftigen, indem die Haeuser an die Burg sich anschliessen und
spaeterhin sich umgeben mit dem “Ringe” (urbs mit urvus, curvus,
vielleicht auch mit orbis verwandt). Den aeusserlichen Unterschied
zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg
moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel nur
ein einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht
die vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen
italischen Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst
spaet und zum Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig
gelangt sind, wie im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen,
noch einigermassen sich erkennen laesst. Die Landschaft der Aequiculer,
die noch in der Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern in unzaehligen
offenen Weilern wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher Mauerringe,
die als “veroedete Staedte” mit einzelnen Tempeln das Staunen der
roemischen wie der heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre
“Urbewohner” (aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu
koennen meinten. Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht
ummauerte Staedte erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen,
wie sie in aelterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in
weniger kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Dass in derselben
Epoche, wo die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme
ihren Staedten steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen
Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die
Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten,
ist natuerlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man
solcher Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten
verlassen und bald den spaeteren Generationen ein Raetsel.
Jene Gaue also, die in einer Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine
gewisse Anzahl Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als
die urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der
italischen Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums
dergleichen Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen
noch von besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner
Gebirge, das den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten
Quellen und die am meisten gesicherte Lage darbot, diese natuerliche
Burg Latiums, ist ohne Zweifel von den Ankoemmlingen zuerst besetzt
worden. Hier lag denn auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb
Palazzuola zwischen dem Albanischen See (Lago di Castello) und dem
Albanischen Berg (Monte Cavo) lang hingestreckt Alba, das durchaus als
Ursitz des latinischen Stammes und Mutterort Roms sowie aller uebrigen
altlatinischen Gemeinden galt; hier an den Abhaengen die uralten
latinischen Ortschaften Lanuvium, Aricia und Tusculum. Hier finden sich
auch von jenen uralten Bauwerken, welche die Anfaenge der Zivilisation
zu bezeichnen pflegen und gleichsam der Nachwelt zum Zeugnis dastehen
davon, dass Pallas Athene in der Tat, wenn sie erscheint, erwachsen in
die Welt tritt: so die Abschroffung der Felswand unterhalb Alba nach
Palazzuola zu, welche den durch die steilen Abhaenge des Monte Cavo
nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von Norden her ebenso
unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu verteidigenden
Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei laesst; und vor
allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss maechtige Lavawand
mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in dem alten Krater des
Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine jetzige Tiefe abgelassen
und fuer den Ackerbau auf dem Berge selbst ein bedeutender Raum
gewonnen worden ist.
Natuerliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der
letzten Auslaeufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen spaeter
die ansehnlichen Staedte Tibur und Praeneste hervorgingen. Auch Labici,
Gabii und Nomentum in der Ebene zwischen dem Albaner und Sabinergebirge
und dem Tiber; Rom am Tiber, Laurentum und Lavinium an der Kueste sind
mehr oder minder alte Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von
zahlreichen andern, minder namhaften und zum Teil fast verschollenen zu
schweigen. Alle diese Gaue waren in aeltester Zeit politisch souveraen
und wurden ein jeder von seinem Fuersten unter Mitwirkung des Rates der
Alten und der Versammlung der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch ging
nicht bloss das Gefuehl der Sprach- und Stammgenossenschaft durch
diesen ganzen Kreis, sondern es offenbarte sich dasselbe auch in einer
wichtigen religioesen und staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde
der saemtlichen latinischen Gaue. Die Vorstandschaft stand
urspruenglich nach allgemeinem italischen wie hellenischen Gebrauch
demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die Bundesstaetten lagen; es war
dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie gesagt; als der aelteste und
vornehmste der latinischen betrachtet ward. Der berechtigten Gemeinden
waren anfaenglich dreissig, wie denn diese Zahl als Summe der Teile
eines Gemeinwesens in Griechenland wie in Italien ungemein haeufig
begegnet. Welche Ortschaften zu den dreissig altlatinischen Gemeinden
oder, wie sie in Beziehung auf die Metropolrechte Albas auch wohl
genannt werden, zu den dreissig albanischen Kolonien urspruenglich
gezaehlt worden sind, ist nicht ueberliefert und nicht mehr
auszumachen. Wie bei den aehnlichen Eidgenossenschaften zum Beispiel
der Boeoter und der Ionier die Pamboeotien und Panionien, war der
Mittelpunkt dieser Vereinigung das “latinische Fest” (feriae Latinae),
an welchem auf dem “Berg von Alba” (mons Albanus, Monte Cavo) an einem
alljaehrlich von dem Vorstand dafuer fest gesetzten Tage dem
“latinischen Gott” (Iuppiter Latiaris) von dem gesamten Stamm ein
Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus hatte jede
teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh, Milch und
Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck zu
empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und
sind wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser
Verbindung dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen.
Seit aeltester Zeit schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg
von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf
der benachbarten latinischen Dingstaette am Quell der Ferentina (bei
Marino); und ueberhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht
gedacht werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine
fuer die ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde wegen
Verletzung des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem
Fall selbst auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und
glaublich. Auch die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft
der latinischen Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des
aeltesten Bundesrechts gedacht werden, so dass also der Latiner mit der
Latinerin rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz
erwerben und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner fuer
die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und
Bundesgericht angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche
Beschraenkung des souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und
Frieden durch den Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen
Zweifel, dass mit der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war,
einen Bundeskrieg abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei
denn ein Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte.
Aber wir haben keinen Grund anzunehmen, dass in diesem Fall jede
Gemeinde rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder dass es
ihr umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen
ein Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass
waehrend der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen
Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich
in dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit
zugestanden. Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des
fuehrenden Gaues zu bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine
Ursache vorhanden ist, in der albanischen Vorstandschaft eine wahre
politische Hegemonie ueber Latium zu erkennen und dass moeglicher-, ja
wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in Latium zu bedeuten hatte
als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. Ueberhaupt war
der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich
lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges
Aggregat verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden,
sondern der rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes.
Wenn der latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische
Gemeinden umfasst haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht
latinischen die Mitgliedschaft gewaehrt - sein Gegenbild in
Griechenland ist nicht die delphische Amphiktyonie, sondern die
boeotische oder aetolische Eidgenossenschaft.
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^4 Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand” (indutiae Macr.
Sat. 1, 16; εκεχερίαι Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht
erlaubt, waehrend desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.).
^5 Die oft in alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba
einstmals in den Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe,
findet bei genauerer Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung.
Alle Geschichte geht nicht von der Einigung, sondern von der
Zersplitterung der Nation aus, und es ist sehr wenig wahrscheinlich,
dass das Problem, das Rom nach manchem durchkaempften Jahrhundert
endlich loeste, die Einigung Latiums, schon vorher einmal durch Alba
geloest worden sei. Auch ist es bemerkenswert, dass Rom niemals als
Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprueche gegen die latinischen
Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich
begnuegt hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich
vereinigte, fuer die hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe
gewaehrte. Von eigentlichen Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese
ist, ueberall kaum die Rede sein; und am wenigsten reichen Stellen wie
Fest. v. praetor p. 241 und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum
latinischen Athen zu stempeln.
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Diese allgemeinen Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die
Linien schaerfer zu ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das
mannigfache Spiel, wie die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich
in Latium gesucht und geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige
Zeugen voruebergegangen, und es muss genuegen, das Eine und Bleibende
darin festzuhalten, dass sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt
zwar nicht ihre Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefuehl der
nationalen Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und damit den
Fortschritt vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem
jede Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen
Einigung, mit der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte.


KAPITEL IV.
Die Anfänge Roms

Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des Tiberflusses
stromaufwaerts erheben sich an beiden Ufern desselben maessige Huegel,
hoehere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an den letzteren
haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name der Roemer. Es
laesst sich natuerlich nicht angeben, wie und wann er aufgekommen ist;
sicher ist nur, dass in der aeltesten uns bekannten Namensform die
Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner; und diese der
aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in frueher
Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes Zeugnis
fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung laesst
sich nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute sind.
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^1 Aehnlichen Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen
saemtlich aeltester Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt
horreum, Fabii Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus.
———————————————————————-
Aber sie blieben nicht allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der
Gliederung der aeltesten roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur
erhalten, dass dieselbe hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier
wahrscheinlich ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und
Lucerer, zu einem einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus
wie derjenige war, woraus in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt
diese Drittelung der Gemeinde ist ^3, zeigt wohl am deutlichsten, dass
die Roemer namentlich in staatsrechtlicher Beziehung fuer “teilen” und
“Teil” regelmaessig sagen “dritteln” (tribuere) und “Drittel” (tribus)
und dieser Ausdruck schon frueh, wie unser Quartier, die urspruengliche
Zahlbedeutung einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede dieser
drei ehemaligen Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der
gemeinschaftlichen Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der
Alten gleichmaessig vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch
drei teilbare Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der
heiligen Jungfrauen, der Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der
Vogelschauer, wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat
mit diesen drei Elementen, in die die aelteste roemische Buergerschaft
zerfiel, den heillosesten Unfug getrieben; die unverstaendige Meinung,
dass die roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft hier an und
bemueht sich in verschiedenartiger Weise, die drei grossen italischen
Rassen als komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und
das Volk, das wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine
Religion rein und volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle
etruskischer und sabinischer, hellenischer und leider sogar
pelasgischer Truemmer zu verwandeln. Nach Beseitigung der teils
widersinnigen, teils grundlosen Hypothesen laesst sich in wenige Worte
zusammenfassen, was ueber die Nationalitaet der komponierenden Elemente
des aeltesten roemischen Gemeinwesens gesagt werden kann. Dass die
Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da
sie dem neuen roemischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die
Nationalitaet der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben
werden. Ueber die Herkunft der Lucerer laesst sich nichts sagen, als
dass nichts im Wege steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm
zuzuweisen. Dagegen die zweite dieser Gemeinden wird einstimmig aus der
Sabina abgeleitet, und dies kann wenigstens zurueckgehen auf eine in
der titischen Bruederschaft bewahrte Ueberlieferung, wonach dieses
Priesterkollegium bei dem Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur
Bewahrung des sabinischen Sonderrituals gestiftet worden waere. Es mag
also in einer sehr fernen Zeit, als der latinische und der sabellische
Stamm sich noch in Sprache und Sitte bei weitem weniger scharf
gegenueber standen als spaeter der Roemer und der Samnite, eine
sabellische Gemeinde in einen latinischen Gauverband eingetreten sein -
wahrscheinlich, da die Titier in der aelteren und glaubwuerdigen
Ueberlieferung ohne Ausnahme den Platz vor den Ramnern behaupten, in
der Art, dass die eindringenden Titier den aelteren Ramnern den
Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung verschiedener Nationalitaeten
hat hier also allerdings stattgefunden; aber schwerlich hat sie viel
tiefer eingegriffen als zum Beispiel die einige Jahrhunderte spaeter
erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus Clauzus oder Appius
Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom. So wenig wie diese
Aufnahme der Claudier unter die Roemer berechtigt die aeltere der
Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den Mischvoelkern
beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im Ritual
fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische
Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die
latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen
Anhalt ^4. Es waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung
einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten
Stamm die latinische Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise
getruebt haette; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, dass in
der Zeit, wo die Titier neben den Ramnern sich ansaessig machten, die
latinische Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue
dreiteilige roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger urspruenglich
sabellischer Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner
gewesen war, ein Teil der latinischen Nation.
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^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht
notwendig verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem
Seinigen, aber fuer alle gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk.
2, 15; Hdt. 1, 170).
^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische τριττύς, die
umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die Dreiteilung der
Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in welchem Falle die
Dreiteilung der roemischen Gemeinde gar nicht auf die Verschmelzung
mehrerer einstmals selbstaendigen Staemme zurueckgefuehrt werden
duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung sich also auflehnende
Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im graecoitalischen
Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu sein scheint, und
ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die Umbrer koennen
das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss der roemischen
Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es nicht mit
Sicherheit nachzuweisen.
^4 Nachdem die aeltere Meinung, dass das Lateinische als eine
Mischsprache aus griechischen und nicht-griechischen Elementen zu
betrachten sei, jetzt von allen Seiten aufgegeben ist, wollen selbst
besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler, Roemische Geschichte. Bd. 1,
Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch in dem Lateinischen eine
Mischung zweier nahverwandter italischer Dialekte finden. Aber
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