Römische Geschichte — Buch 1 - 17

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Gott des gewagten Gewinns und der ausserordentlichen Vermoegensmehrung;
weshalb sowohl von dem Feldherrn der Zehnte der gemachten Beute wie
auch von dem Kaufmann der Zehnte des errungenen Guts ihm an dem
Hauptaltar (ara maxima) auf dem Rindermarkt dargebracht zu werden
pflegte. Er wurde darum ueberhaupt der Gott der kaufmaennischen
Vertraege, die in aelterer Zeit haeufig an diesem Altar geschlossen und
mit Eidschwur bekraeftigt wurden, und fiel insofern mit dem alten
latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die Verehrung
des Hercules ist frueh eine der weitverbreitetsten geworden; er wurde,
mit einem alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck Italiens
verehrt und in den Gassen der Staedte wie an den Landstrassen standen
ueberall seine Altaere. Die Schiffergoetter ferner, Kastor und
Polydeukes oder roemisch Pollux, ferner der Gott des Handels, Hermes,
der roemische Mercurius, und der Heilgott Asklapios oder Aesculapius,
wurden den Roemern frueh bekannt, wenngleich deren oeffentliche
Verehrung erst spaeter begann. Der Name des Festes der “guten Goettin”
(bona dea) damium, entsprechend dem griechischen δάμιον oder δήμιον,
mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurueckreichen. Auf alter
Entlehnung muss es auch beruhen, dass der alte Liber pater der Roemer
spaeter als “Vater Befreier” gefasst ward und mit dem Weingott der
Griechen, dem “Loeser” (Lyaeos) zusammenfloss, und dass der roemische
Gott der Tiefe der “Reichtumspender” (Pluton - Dis pater) hiess, dessen
Gemahlin Persephone aber, zugleich durch Anlautung und durch
Begriffsuebertragung, ueberging in die roemische Proserpina, dass
heisst Aufkeimerin. Selbst die Goettin des roemisch-latinischen Bundes,
die aventinische Diana scheint der Bundesgoettin der kleinasiatischen
Ionier, der ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war
das Schnitzbild in dem roemischen Tempel nach dem ephesischen Typus
gefertigt. Nur auf diesem Wege, durch die frueh mit orientalischen
Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, dionysischen, plutonischen,
herakleischen und Artemismythen, hat in dieser Epoche die aramaeische
Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf Italien geuebt.
Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen
Religion vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie
zunaechst Kaufleute und Schiffer die griechischen Goetter nach Italien
gebracht haben.
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^6 Sors, von serere, reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur
gereihte Holztaefelchen, die geworfen verschiedenartige Figuren
bildeten; was an die Runen erinnert.
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Indessen sind die einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von
sekundaerer Bedeutung, die Truemmer des Natursymbolismus der Urzeit
aber, wie etwa die Sage von den Rindern des Cacus eines sein mag, so
gut wie ganz verschollen; im grossen und ganzen ist die roemische
Religion eine organische Schoepfung des Volkes, bei dem wir sie finden.
Die sabellische und umbrische Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen
zu schliessen, was wir davon wissen, auf ganz gleichen
Grundanschauungen wie die latinische mit lokal verschiedener Faerbung
und Gestaltung. Dass sie abwich von der latinischen, zeigt am
bestimmtesten die Gruendung einer eigenen Genossenschaft in Rom zur
Bewahrung der sabinischen Gebraeuche; aber eben sie gibt ein
belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand. Die Vogelschau war
beiden Staemmen die regelmaessige Weise der Goetterbefragung; aber die
Titier schauten nach anderen Voegeln als die ramnischen Augurn.
Ueberall, wo wir vergleichen koennen, zeigen sich aehnliche
Verhaeltnisse; die Fassung der Goetter als Abstraktion des Irdischen
und ihre unpersoenliche Natur sind beiden Staemmen gemein, Ausdruck und
Ritual verschieden. Dass dem damaligen Kultus diese Abweichungen
gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermoegen den
charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu
erfassen.
Aber aus den Truemmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf uns
gekommen sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine
duestere und dennoch langweilige Mystik, Zahlenspiel und
Zeichendeuterei und jene feierliche Inthronisierung des reinen
Aberwitzes, die zu allen Zeiten ihr Publikum findet. Wir kennen zwar
den etruskischen Kult bei weitem nicht in solcher Vollstaendigkeit und
Reinheit wie den latinischen; aber mag die spaetere Gruebelei auch
manches erst hineingetragen haben, und moegen auch gerade die duesteren
und phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich
entfernenden Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in
der Tat nicht wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug
uebrig, um die Mystik und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im
innersten Wesen des etruskischen Volkes begruendet.
Ein innerlicher Gegensatz des sehr ungenuegend bekannten etruskischen
Gottheitsbegriffs zu dem italischen laesst sich nicht erfassen; aber
bestimmt treten unter den etruskischen Goettern die boesen und
schadenfrohen in den Vordergrund, wie denn auch der Kult grausam ist
und namentlich das Opfern der Gefangenen einschliesst - so schlachtete
man in Caere die gefangenen Phokaeer, in Tarquinii die gefangenen
Roemer. Statt der stillen, in den Raeumen der Tiefe friedlich
schaltenden Welt der abgeschiedenen “guten Geister”, wie die Latiner
sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hoelle, in die die armen
Seelen zur Peinigung durch Schlaegel und Schlangen abgeholt werden von
dem Totenfuehrer; einer wilden, halb tierischen Greisengestalt mit
Fluegeln und einem grossen Hammer; einer Gestalt, die man spaeter in
Rom bei den Kampfspielen verwandte, um den Mann zu kostuemieren, der
die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz wegschaffte. So fest ist
mit diesem Zustand der Schatten die Pein verbunden, dass es sogar eine
Erloesung daraus gibt, die nach gewissen geheimnisvollen Opfern die
arme Seele versetzt unter die oberen Goetter. Es ist merkwuerdig, dass,
um ihre Unterwelt zu bevoelkern, die Etrusker frueh von den Griechen
deren finstere Vorstellungen entlehnten, wie denn die acherontische
Lehre und der Charon eine grosse Rolle in der etruskischen Weisheit
spielen.
Aber vor allen Dingen beschaeftigt den Etrusker die Deutung der Zeichen
und Wunder. Die Roemer vernahmen wohl auch in der Natur die Stimme der
Goetter; allein ihr Vogelschauer verstand nur die einfachen Zeichen und
erkannte nur im allgemeinen, ob die Handlung Glueck oder Unglueck
bringen werde. Stoerungen im Laufe der Natur galten ihm als
unglueckbringend und hemmten die Handlung, wie zum Beispiel bei Blitz
und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und man suchte auch
wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Missgeburt schleunigst
getoetet ward. Aber jenseits des Tiber begnuegte man sich damit nicht.
Der tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den Eingeweiden
der Opfertiere dem glaeubigen Mann seine Zukunft bis ins einzelne
heraus, und je seltsamer die Goettersprache, je auffallender das
Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er an, was er verkuende und wie
man das Unheil etwa abwenden koenne. So entstanden die Blitzlehre, die
Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der ganzen
Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die
Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren, der
von einem Ackersmann bei Tarquinii war ausgepfluegt worden, Tages
genannt - man sollte meinen, dass das zugleich kindische und
altersschwache Treiben in ihm sich selber habe verspotten wollen -,
also Tages hatte sie zuerst den Etruskern verraten und war dann
sogleich gestorben. Seine Schueler und Nachfolger lehrten, welche
Goetter Blitze zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels
und an der Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz
einen dauernden Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn
dieses, ob dasselbe ein unabaenderlich datiertes sei oder durch Kunst
sich verschieben lasse bis zu einer gewissen Grenze; wie man den
eingeschlagenen Blitz bestatte oder den drohenden einzuschlagen zwinge,
und dergleichen wundersame Kuenste mehr, denen man gelegentlich die
Sportulierungsgelueste anmerkt. Wie tief dies Gaukelspiel dem
roemischen Wesen widerstand, zeigt, dass, selbst als man spaeter in Rom
es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht ward, es einzubuergern; in
dieser Epoche genuegten den Roemern wohl noch die einheimischen und die
griechischen Orakel.
Hoeher als die roemische Religion steht die etruskische insofern, als
sie von dem, was den Roemern voellig mangelt, einer in religioese
Formen gehuellten Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat.
Ueber der Welt mit ihren Goettern walten die verhuellten Goetter, die
der etruskische Jupiter selber befragt; jene Welt aber ist endlich und
wird, wie sie entstanden ist, so auch wieder vergehen nach Ablauf eines
bestimmten Zeitraums, dessen Abschnitte die Saecula sind. Ueber den
geistigen Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und Philosophie
einmal gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch
ihnen ein geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus
aus eigen gewesen zu sein.


KAPITEL XIII.
Ackerbau, Gewerbe und Verkehr

Ackerbau und Verkehr sind so innig verwachsen mit der Verfassung und
der aeusseren Geschichte der Staaten, dass schon bei deren Schilderung
vielfach auf dieselben Ruecksicht genommen werden musste. Hier soll es
versucht werden, anknuepfend an jene einzelnen Betrachtungen, die
italische, namentlich die roemische Oekonomie zusammenfassend und
ergaenzend zu schildern.
Dass der Uebergang von der Weide- zur Ackerwirtschaft jenseits der
Einwanderung der Italiker in die Halbinsel faellt, ward schon bemerkt.
Der Feldbau blieb der Grundpfeiler aller italischen Gemeinden, der
sabellischen und der etruskischen nicht minder als der latinischen;
eigentliche Hirtenstaemme hat es in Italien in geschichtlicher Zeit
nicht gegeben, obwohl natuerlich die Staemme ueberall, je nach der Art
der Oertlichkeit in geringerem oder staerkerem Masse, neben dem
Ackerbau die Weidewirtschaft betrieben. Wie innig man es empfand, dass
jedes Gemeinwesen auf dem Ackerbau beruhe, zeigt die schoene Sitte, die
Anlage neuer Staedte damit zu beginnen, dass man dort, wo der kuenftige
Mauerring sich erheben sollte, mit dem Pflug eine Furche vorzeichnete.
Dass namentlich in Rom, ueber dessen agrarische Verhaeltnisse sich
allein mit einiger Bestimmtheit sprechen laesst, nicht bloss der
Schwerpunkt des Staates urspruenglich in der Bauernschaft lag, sondern
auch dahin gearbeitet ward, die Gesamtheit der Ansaessigen immer
festzuhalten als den Kern der Gemeinde, zeigt am klarsten die
Servianische Reform. Nachdem im Laufe der Zeit ein grosser Teil des
roemischen Grundbesitzes in die Haende von Nichtbuergern gelangt war
und also die Rechte und Pflichten der Buergerschaft nicht mehr auf der
Ansaessigkeit ruhten, beseitigte die reformierte Verfassung dies
Missverhaeltnis und die daraus drohenden Gefahren nicht bloss fuer
einmal, sondern fuer alle Folgezeit, indem sie die Gemeindeglieder ohne
Ruecksicht auf ihre politische Stellung ein fuer allemal nach der
Ansaessigkeit heranzog und die gemeine Last der Wehrpflicht auf die
Ansaessigen legte, denen die gemeinen Rechte im natuerlichen Lauf der
Entwicklung nachfolgen mussten. Auch die ganze Kriegs- und
Eroberungspolitik der Roemer war ebenso wie die Verfassung basiert auf
die Ansaessigkeit; wie im Staat der ansaessige Mann allein galt, so
hatte der Krieg den Zweck, die Zahl der ansaessigen Gemeindeglieder zu
vermehren. Die ueberwundene Gemeinde ward entweder genoetigt, ganz in
der roemischen Bauernschaft aufzugehen, oder, wenn es zu diesem
Aeussersten nicht kam, wurde ihr doch nicht Kriegskontribution oder
fester Zins auferlegt, sondern die Abtretung eines Teils, gewoehnlich
eines Drittels ihrer Feldmark, wo dann regelmaessig roemische
Bauernhoefe entstanden. Viele Voelker haben gesiegt und erobert wie die
Roemer; aber keines hat gleich dem roemischen den erkaempften Boden
also im Schweisse seines Angesichts sich zu eigen gemacht und was die
Lanze gewonnen hatte, mit der Pflugschar zum zweitenmal erworben. Was
der Krieg gewinnt, kann der Krieg wieder entreissen, aber nicht also
die Eroberung, die der Pflueger macht; wenn die Roemer viele Schlachten
verloren, aber kaum je bei dem Frieden roemischen Boden abgetreten
haben, so verdanken sie dies dem zaehen Festhalten der Bauern an ihrem
Acker und Eigen. In der Beherrschung der Erde liegt die Kraft des
Mannes und des Staates; die Groesse Roms ist gebaut auf die
ausgedehnteste und unmittelbarste Herrschaft der Buerger ueber den
Boden und auf die geschlossene Einheit dieser also festgegruendeten
Bauernschaft.
Dass in aeltester Zeit das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich
nach den einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt und erst der
Ertrag unter die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser
verteilt ward, ist bereits angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft
und Geschlechtergemeinde innerlich zusammenhaengen und auch spaeterhin
in Rom noch das Zusammenwohnen und Wirtschaften der Mitbesitzer sehr
haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische Rechtsueberlieferung weiss noch
zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in Vieh und Bodenbenutzung
bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu Sondereigentum
aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste
Bezeichnung des Vermoegens als “Viehstand” (pecunia) oder “Sklaven- und
Viehstand” (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder und
Sklaven als “Schaefchen” (peculium); ferner die aelteste Form des
Eigentumserwerbs durch Handangreifen (mancipatio), was nur fuer
bewegliche Sachen angemessen ist, und vor allem das aelteste Mass des
“Eigenlandes” (heredium von herus, Herr) von zwei Jugeren oder
preussischen Morgen, das nur Gartenland, nicht Hufe, gewesen sein kann
^3. Wann und wie die Aufteilung des Ackerlandes stattgefunden hat,
laesst sich nicht mehr bestimmen. Geschichtlich steht nur so viel fest,
dass die aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern als
Surrogat dafuer die Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon die
Servianische den aufgeteilten Acker voraussetzt. Aus derselben
Verfassung geht hervor, dass die grosse Masse des Grundbesitzes aus
mittleren Bauernstellen bestand, welche einer Familie zu tun und zu
leben gaben und das Halten von Ackervieh sowie die Anwendung des
Pfluges gestatteten; das gewoehnliche Flaechenmass dieser roemischen
Vollhufe ist nicht mit Sicherheit ermittelt, kann aber, wie schon
gesagt ward, schwerlich geringer als zu 20 Morgen angenommen werden.
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^1 Die bei der deutschen Feldgemeinschaft vorkommende Verbindung
geteilten Eigentums der Genossen und gemeinschaftlicher Bestellung
durch die Genossenschaft hat in Italien schwerlich je bestanden. Waere
hier, wie bei den Deutschen, jeder Genosse als Eigentuemer eines
Einzelfleckes in jedem wirtschaftlich abgegrenzten Teile der Gesamtmark
betrachtet worden, so wuerde doch wohl die spaetere Sonderwirtschaft
von zerstueckelten Hufen ausgehen. Allein es ist vielmehr das Gegenteil
der Fall; die Individualnamen der roemischen Hufen (fundus Cornelianus)
zeigen deutlich, dass der aelteste roemische Individualgrundbesitz
faktisch geschlossen war.
^2 Cicero (rep. 2, 9, 14; vgl. Plut. q. Rom. 15) berichtet: Tunc (zur
Zeit des Romulus) erat res in pecore et locorum possessionibus, ex quo
pecuniosi et locupletes vocabantur. - (Numa) primum agros, quos bello
Romulus ceperat, divisit viritim civibus. Ebenso laesst Dionys den
Romulus das Land in dreissig Kuriendistrikte teilen, den Numa die
Grenzsteine setzen und das Terminalienfest einfuehren (1, 7; 2, 74;
daraus Plut. Num. 16).
^3 Da dieser Behauptung fortwaehrend noch widersprochen wird, so moegen
die Zahlen reden. Die roemischen Landwirte der spaeteren Republik und
der Kaiserzeit rechnen durchschnittlich fuer das Iugerum als Aussaat
fuenf roemische Scheffel Weizen, als Ertrag das fuenffache Korn; der
Ertrag eines Heredium ist demnach, selbst wenn man, von dem Haus- und
Hofraum absehend, es lediglich als Ackerland betrachtet und auf
Brachjahre keine Ruecksicht nimmt, 50 oder nach Abzug des Saatkorns 40
Scheffel. Auf den erwachsenen, schwer arbeitenden Sklaven rechnet Cato
(agr. c. 56) fuer das Jahr 51 Scheffel Weizen. Die Frage, ob eine
roemische Familie von dem Heredium leben konnte oder nicht, mag danach
sich jeder selber beantworten. Der versuchte Gegenbeweis stuetzt sich
darauf, dass der Sklave der spaeteren Zeit ausschliesslicher als der
freie Bauer der aelteren von Getreide gelebt hat und dass fuer die
aeltere Zeit die Annahme des fuenffachen Kornes eine zu niedrige ist;
beides ist wohl richtig, aber fuer beides gibt es eine Grenze. Ohne
Zweifel sind die Nebennutzungen, welche das Ackerland selbst und die
Gemeinweide an Feigen, Gemuese, Milch, Fleisch (besonders durch die
alte und intensive Schweinezucht) und dergleichen abwirft, besonders
fuer die aeltere Zeit in Anschlag zu bringen; aber die aeltere
roemische Weidewirtschaft war, wenn auch nicht unbedeutend, so doch von
untergeordneter Bedeutung und die Hauptnahrung des Volkes immer
notorisch das Getreide. Man mag ferner wegen der Intensitaet der
aelteren Kultur zu einer sehr ansehnlichen Steigerung besonders des
Bruttoertrags gelangen - und ohne Frage haben die Bauern dieser Zeit
ihren Ackern einen groesseren Ertrag abgewonnen, als die
Plantagenbesitzer der spaeteren Republik und der Kaiserzeit ihn
erzielten; aber Mass wird auch hier zu halten sein, da es ja um
Durchschnittssaetze sich handelt und um eine weder rationell noch mit
grossem Kapital betriebene Bauernbewirtschaftung. Die Annahme des
zehnten Korns statt des fuenften wird die aeusserste Grenze sein, und
sie genuegt doch weitaus nicht. Auf keinen Fall laesst das enorme
Defizit, welches auch nach diesen Ansaetzen zwischen dem Ertrag des
Heredium und dem Bedarf des Hauswesens bleibt, durch blosse
Kultursteigerung sich decken. In der Tat wird der Gegenbeweis erst dann
als gefuehrt zu betrachten sein, wenn eine rationelle
landwirtschaftliche Berechnung aufgestellt sein wird, wonach bei einer
ueberwiegend von Vegetabilien sich naehrenden Bevoelkerung der Ertrag
eines Grundstueckes von zwei Morgen sich als durchschnittlich fuer die
Ernaehrung einer Familie ausreichend herausstellt.
Man behauptet nun zwar, dass selbst in geschichtlicher Zeit
Koloniegruendungen mit Ackerlosen von zwei Morgen vorkommen; aber das
einzige Beispiel der Art (Liv. 4, 47), die Kolonie Labici vom Jahr 336,
wird von denjenigen Gelehrten, gegen welche es ueberhaupt der Muehe
sich verlohnt, Argumente zu gebrauchen, sicherlich nicht zu der im
geschichtlichen Detail zuverlaessigen Ueberlieferung gezaehlt werden
und unterliegt auch noch anderen sehr ernsten Bedenken. Das allerdings
ist richtig, dass bei der nichtkolonialen Ackeranweisung an die gesamte
Buergerschaft (adsignatio viritana) zuweilen nur wenige Morgen gegeben
worden sind (so z. B. Liv. 8, 11, 21); aber hier sollten auch
keineswegs in den Losen neue Bauernwesen geschaffen, sondern vielmehr
in der Regel zu den bestehenden vom eroberten Lande neue Parzellen
hinzugefuegt werden (vgl. CIL I, p. 88). Auf alle Faelle wird jede
andere Annahme besser sein als eine Hypothese, welche mit den fuenf
Broten und zwei Fischen des Evangeliums ziemlich auf einer Linie steht.
Die roemischen Bauern waren bei weitem weniger bescheiden als ihre
Historiographen; sie meinten selbst auf Grundstuecken von sieben Morgen
oder 140 roemischen Scheffeln Ertrag nicht auskommen zu koennen.
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Die Landwirtschaft ging wesentlich auf den Getreidebau, das
gewoehnliche Korn war der Spelt (far) ^4; doch wurden auch
Huelsenfruechte, Rueben und Gemuese fleissig gezogen.
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^4 Vielleicht der juengste, obwohl schwerlich der letzte Versuch, den
Nachweis zu fuehren, dass die latinische Bauernfamilie von zwei Morgen
Landes hat leben koennen, ist hauptsaechlich darauf gestuetzt worden,
dass Varro (tust. 1, 44, 1) als Aussaat auf den Morgen fuenf Scheffel
Weizen, dagegen zehn Scheffel Spelt rechnet und diesem entsprechend den
Ertrag ansetzt, woraus denn gefolgert wird, dass der Speltbau wo nicht
den doppelten, doch einen betraechtlich hoeheren Ertrag liefert als der
Weizenbau. Es ist aber vielmehr das Umgekehrte richtig und jene
nominell hoehere Aussaat und Ernte einfach zu erklaeren aus dem
Umstand, dass die Roemer den Weizen ausgehuelst lagerten und saeten,
den Spelt aber in den Huelsen (Plin. nat. 18, 7, 61), die sich hier
durch das Dreschen nicht von der Frucht trennen. Aus demselben Grunde
wird der Spelt auch heutzutage noch doppelt so stark gesaet als der
Weizen und liefert nach Scheffelmass doppelt hoeheren Ertrag, nach
Abzug der Huelsen aber geringeren. Nach wuerttembergischen Angaben, die
mir G. Hanssen mitteilt, rechnet man dort als Durchschnittsertrag fuer
den wuerttembergischen Morgen an Weizen (bei einer Aussaat von ¼-½
Scheffel) drei Scheffel zum mittleren Gewicht von 275 Pfund (= 825
Pfund), an Spelt (bei einer Aussaat von ½-1½ Scheffel) mindestens
sieben Scheffel zum mittleren Gewicht von 150 Pfund (= 1050 Pfund),
welche durch die Schaelung sich auf etwa vier Scheffel reduzieren. Also
liefert der Spelt, verglichen mit dem Weizen, im Bruttoertrag mehr als
doppelte, bei gleich gutem Boden vielleicht dreifache Ernte, dem
spezifischen Gewicht nach aber vor der Enthuelsung nicht viel ueber,
nach der Enthuelsung (als Kern”) weniger als die Haelfte. Nicht aus
Versehen, wie behauptet worden ist, sondern weil es zweckmaessig ist,
bei Ueberschlaegen dieser Art von ueberlieferten und gleichartigen
Ansetzungen auszugehen, ist die oben aufgestellte Berechnung auf Weizen
gestellt worden; sie durfte es, weil sie, auf Spelt uebertragen, nicht
wesentlich abweicht und der Ertrag eher faellt als steigt. Der Spelt
ist genuegsamer in bezug auf Boden und Klima und weniger Gefahren
ausgesetzt als der Weizen; aber der letztere liefert im ganzen,
namentlich wenn man die nicht unbetraechtlichen Enthuelsungskosten in
Anschlag bringt, einen hoeheren Reinertrag (nach fuenfzigjaehrigem
Durchschnitt stellt in der Gegend von Frankenthal in Rheinbayern sich
der Malter Weizen auf 11 Gulden 3 Kreuzer, der Malter Spelt auf 4
Gulden 30 Kreuzer), und wie in Sueddeutschland, wo der Boden ihn
zulaesst, der Weizenbau vorgezogen wird, und ueberhaupt bei
vorschreitender Kultur dieser den Speltbau zu verdraengen pflegt, so
ist auch der gleichartige Uebergang der italischen Landwirtschaft vom
Spelt- zum Weizenbau unleugbar ein Fortschritt gewesen.
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Dass die Pflege des Weinstocks nicht erst durch die griechischen
Ansiedler nach Italien kam, beweist das in die vorgriechische Zeit
hinaufreichende Festverzeichnis der roemischen Gemeinde, das drei
Weinfeste kennt und diese dem Vater Iovis, nicht dem juengeren, erst
von den Griechen entlehnten Weingott, dem Vater Befreier, feiern
heisst. Wenn nach einer recht alten Sage der Koenig Mezentius von Caere
von den Latinern oder den Rutulern einen Weinzins fordert, wenn als die
Ursache, welche die Kelten veranlasste, die Alpen zu ueberschreiten, in
einer weit verbreiteten und sehr verschiedenartig gewendeten italischen
Erzaehlung die Bekanntschaft mit den edlen Fruechten Italiens und vor
allem mit der Traube und dem Wein genannt wird, so spricht daraus der
Stolz der Latiner auf ihre herrliche, von den Nachbarn vielbeneidete
Rebe. Frueh und allgemein wurde von den latinischen Priestern auf eine
sorgfaeltige Rebenzucht hingewirkt. In Rom begann die Lese erst, wenn
der hoechste Priester der Gemeinde, der Flamen des Jupiter sie
gestattet und selbst damit begonnen hatte; in gleicher Weise verbot
eine tusculanische Ordnung das Feilbieten des neuen Weines, bevor der
Priester das Fest der Fassoeffnung abgerufen hatte. Ebenso gehoert
hierher nicht bloss die allgemeine Aufnahme der Weinspende in das
Opferritual, sondern auch die als Gesetz des Koenigs Numa bekannt
gemachte Vorschrift der roemischen Priester, den Goettern keinen von
unbeschnittenen Reben gewonnenen Wein zum Trankopfer auszugiessen; eben
wie sie, um das nuetzliche Doerren des Getreides einzufuehren, die
Opferung ungedoerrten Getreides untersagten.
Juenger ist der Oelbau und sicher erst durch die Griechen nach Italien
gekommen ^5. Die Olive soll zuerst gegen das Ende des zweiten
Jahrhunderts der Stadt am westlichen Mittelmeer gepflanzt worden sein;
es stimmt dazu, dass der Oelzweig und die Olive im roemischen Ritual
eine weit untergeordnetere Rolle spielen als der Saft der Rebe. Wie
wert uebrigens der Roemer beide edle Baeume hielt, beweisen der
Rebstock und Oelbaum, die mitten auf dem Markte der Stadt unweit des
Curtischen Teiches gepflanzt wurden.
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^5 Oleum, oliva sind aus έλαιον, έλαια, amurca (Φlhefe) aus αμόργη
entstanden.
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Von den Fruchtbaeumen ward vor allem die nahrhafte und wahrscheinlich
in Italien einheimische Feige gepflanzt; um die alten Feigenbaeume,
deren ebenfalls mehrere auf und an dem roemischen Markte standen ^6,
hat die roemische Ursprungssage ihre dichtesten Faeden gesponnen.
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^6 Aber dass der vor dem Saturnustempel stehende im Jahr 260 (494)
umgehauen ward (Plin. nat. 15, 18, 77), ist nicht ueberliefert; die
Ziffer CCLX fehlt in allen guten Handschriften und ist, wohl mit
Anlehnung an Liv. 2, 21, interpoliert.
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Es waren der Bauer und dessen Soehne, welche den Pflug fuehrten und
ueberhaupt die landwirtschaftlichen Arbeiten verrichteten; dass auf den
gewoehnlichen Bauernwirtschaften Sklaven oder freie Tageloehner
regelmaessig mit verwandt worden sind, ist nicht wahrscheinlich. Den
Pflug zog der Stier, auch die Kuh; zum Tragen der Lasten dienten
Pferde, Esel und Maultiere. Eine selbstaendige Viehwirtschaft zur
Gewinnung des Fleisches oder der Milch bestand wenigstens auf dem in
Geschlechtseigentum stehenden Land nicht oder nur in sehr beschraenktem
Umfang; wohl aber wurden ausser dem Kleinvieh, das man auf die gemeine
Weide mit auftrieb, auf dem Bauernhof Schweine und Gefluegel, besonders
Gaense gehalten. Im allgemeinen ward man nicht muede zu pfluegen und
wieder zu pfluegen - der Acker galt als mangelhaft bestellt, bei dem
die Furchen nicht so dicht gezogen waren, dass das Eggen entbehrt
werden konnte; aber der Betrieb war mehr intensiv als intelligent, und
der mangelhafte Pflug, das unvollkommene Ernte- und Dreschverfahren,
blieben unveraendert. Mehr als das hartnaeckige Festhalten der Bauern
an dem Hergebrachten wirkte hierzu wahrscheinlich die geringe
Entwicklung der rationellen Mechanik; denn dem praktischen Italiener
war die gemuetliche Anhaenglichkeit an die mit der ererbten Scholle
ueberkommene Bestellungsweise fremd, und einleuchtende Verbesserungen
der Landwirtschaft, wie zum Beispiel der Anbau von Futterkraeutern und
das Berieselungssystem der Wiesen, moegen schon frueh von den
Nachbarvoelkern uebernommen oder selbstaendig entwickelt worden sein;
begann doch die roemische Literatur selbst mit der theoretischen
Behandlung des Ackerbaus. Der fleissigen und verstaendigen Arbeit
folgte die erfreuliche Rast; und auch hier machte die Religion ihr
Recht geltend, die Muehsal des Lebens auch dem Niedrigen durch Pausen
der Erholung und der freieren menschlichen Bewegung zu mildern. Jeden
achten Tag (nonae), also durchschnittlich viermal im Monat, geht der
Bauer in die Stadt, um zu verkaufen und zu kaufen und seine uebrigen
Geschaefte zu besorgen. Eigentliche Arbeitsruhe bringen aber nur die
einzelnen Festtage und vor allem der Feiermonat nach vollbrachter
Wintersaat (feriae sementivae); waehrend dieser Fristen rastete nach
dem Gebote der Goetter der Pflug und es ruhten in Feiertagsmusse nicht
bloss der Bauer, sondern auch der Knecht und der Stier.
In solcher Weise etwa ward die gewoehnliche roemische Bauernstelle in
aeltester Zeit bewirtschaftet. Gegen schlechte Verwaltung gab es fuer
die Anerben keinen anderen Schutz, als das Recht, den leichtsinnigen
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