Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 11

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Vernunft je würde schlichten können. -- Der Satz: Man muß glauben, daß
es einmal einen Menschen, der durch seine Heiligkeit und Verdienst
sowohl für sich (in Ansehung seiner Pflicht) als auch für alle andren
(und deren Ermangelung in Ansehung ihrer Pflicht) genug gethan, gegeben
habe, (wovon uns die Vernunft nichts sagt), um zu hoffen, daß wir selbst
in einem guten Lebenswandel, doch nur kraft jenes Glaubens, selig werden
können, dieser Satz sagt ganz etwas anders, als folgender: man muß mit
allen Kräften der heiligen Gesinnung eines Gott wohlgefälligen
Lebenswandels nachstreben, um glauben zu können, daß die (uns schon
durch die Vernunft versicherte) Liebe desselben zur Menschheit, sofern
sie seinem Willen nach allem ihrem Vermögen nachstrebt, in Rücksicht auf
die redliche Gesinnung, den Mangel der That, auf welche Art es auch sei,
ergänzen werde. -- Das Erste aber steht nicht in jedes [[(auch des
ungelehrten)]]{[92]} Menschen Vermögen. Die Geschichte beweist, daß in
allen Religionsformen dieser Streit zweier Glaubensprincipien obgewaltet
hat; denn Expiationen hatten alle Religionen, sie mochten sie nun
setzen, worein sie wollten. Die moralische Anlage in jedem Menschen aber
ermangelte ihrerseits auch nicht, ihre Forderungen hören zu lassen. Zu
aller Zeit klagten aber doch die Priester mehr, als die Moralisten, jene
nämlich laut (und unter der Aufforderung an Obrigkeiten dem Unwesen zu
steuern), über Vernachlässigung des Gottesdienstes, welcher das Volk mit
dem Himmel zu versöhnen, und Unglück vom Staat abzuwenden, eingeführt
war; diese dagegen über den Verfall der Sitten, den sie sehr auf die
Rechnung jener Entsündigungsmittel schrieben, wodurch die Priester es [129]
Jedermann leicht machten, sich wegen der gröbsten Laster mit der (A 168-69).
Gottheit auszusöhnen. In der That, wenn ein unerschöpflicher Fond zu (B 177-79).
Abzahlung gemachter oder noch zu machender Schulden schon vorhanden ist, (R 144-45).
da man nur hinlangen darf, (und bei allen Ansprüchen, die das Gewissen (Ha 294-95;
thut, auch ohne Zweifel zu allererst hinlangen wird), um sich b 218-19).
schuldenfrei zu machen, indessen daß der Vorsatz des guten (K 142-43).
Lebenswandels, bis man wegen jener allererst im Reinen ist, ausgesetzt
werden kann; so kann man sich nicht leicht andre Folgen eines solchen
Glaubens denken. -- Würde aber sogar dieser Glaube selbst so vorgestellt
als ob er eine so besondere Kraft und einen solchen mystischen (oder
magischen) Einfluß habe, daß, ob er zwar, so viel wir wissen, für bloß
historisch gehalten werden sollte, er doch, wenn man ihm, und den damit
verbundenen Gefühlen nachhängt, den ganzen Menschen von Grunde aus zu
bessern (einen neuen Menschen aus ihm zu machen), im Stande sei: so
müßte dieser Glaube selbst als unmittelbar vom Himmel (mit und unter dem
historischen Glauben) ertheilt und eingegeben angesehen werden, wo denn
Alles selbst mit der moralischen Beschaffenheit des Menschen zuletzt auf
einen unbedingten Rathschluß Gottes hinausläuft »er erbarmet sich,
welches er will, und _verstocket_, welchen er will«[93] welches nach dem [130]
Buchstaben genommen, der _salto mortale_ der menschlichen Vernunft ist. (A 169-70).
(B 178-80).
Es ist also eine nothwendige Folge der physischen und zugleich der (R 145-46).
moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich (Ha 295-96;
Auslegerin aller Religion ist, daß diese endlich von allen empirischen b 219-20).
Bestimmungsgründen, von allen Statuten, welche auf Geschichte beruhen, (K 143-44).
und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch die Menschen zur
Beförderung des Guten vereinigen, allmählig losgemacht werde, und so
reine Vernunftreligion zuletzt über alle herrsche, »damit Gott sei Alles
in Allem.« -- Die Hüllen, unter welchen der Embryo sich zuerst zum
Menschen bildete, müssen abgelegt werden, wenn er nun an das Tageslicht
treten soll. Das Leitband der heiligen Ueberlieferung, mit seinen
Anhängseln, den Statuten und Observanzen, welches zu seiner Zeit gute
Dienste that, wird nach und nach entbehrlich, ja endlich zur Fessel,
wenn er in das Jünglingsalter eintritt. So lange er (die
Menschengattung) »ein Kind war, war er klug als ein Kind« und wußte mit
Satzungen, die ihm ohne sein Zuthun auferlegt worden, auch wohl
Gelehrsamkeit, ja sogar eine der Kirche dienstbare Philosophie zu
verbinden; »nun er aber ein Mann wird, legt er ab, was kindisch ist.«
Der erniedrigende Unterschied zwischen _Laien_ und _Klerikern_ hört auf,
und Gleichheit entspringt aus der wahren Freiheit, jedoch ohne Anarchie,
weil ein Jeder zwar dem (nicht statutarischen) Gesetz gehorcht, das er
sich selbst vorschreibt, das er aber auch zugleich als den ihm durch die
Vernunft geoffenbarten Willen des Weltherrschers ansehen muß, der Alle
unter einer gemeinschaftlichen Regierung unsichtbarer Weise in einem
Staate verbindet, welcher durch die sichtbare Kirche vorher dürftig
vorgestellt und vorbereitet war. -- Das alles ist nicht von einer
[[äußern]]{[94]} Revolution zu erwarten, die stürmisch und gewaltsam
ihre von Glücksumständen sehr abhängige Wirkung thut, in welcher, was
bei der Gründung einer neuen Verfassung einmal versehen worden,
Jahrhunderte hindurch mit Bedauern beibehalten wird, weil es nicht mehr, [131]
wenigstens nicht anders, als durch eine neue (jederzeit gefährliche) (A 171-72).
Revolution abzuändern ist. -- In dem Princip der reinen (B 180-81).
Vernunftreligion, als einer an alle Menschen beständig geschehenden (R 146-47).
göttlichen (ob zwar nicht empirischen) Offenbarung, muß der Grund zu (Ha 296-97;
jenem Ueberschritt zu jener neuen Ordnung der Dinge liegen, welcher b 220-21).
einmal aus reifer Ueberlegung gefaßt, durch allmählig fortgehende Reform (K 144-45).
zur Ausführung gebracht wird, sofern sie ein menschliches Werk sein
soll; denn was Revolutionen betrifft, die diesen Fortschritt abkürzen
können, so bleiben sie der Vorsehung überlassen, und lassen sich nicht
planmäßig, der Freiheit unbeschadet, einleiten. --
Man kann aber mit Grunde sagen: »daß das Reich Gottes zu uns gekommen
sei,« wenn auch nur das Princip des allmähligen Ueberganges des
Kirchenglaubens zur allgemeinen Vernunftreligion, und so zu einem
(göttlichen) ethischen Staat auf Erden, allgemein, und irgendwo auch
_öffentlich_ Wurzel gefaßt hat: obgleich die wirkliche Errichtung
desselben noch in unendlicher Weite von uns entfernt liegt. Denn, weil
dieses Princip den Grund einer continuirlichen Annäherung zu dieser
Vollkommenheit enthält, so liegt in ihm als in einem sich entwickelnden,
und in der Folge wiederum besamendem Keime das Ganze (unsichtbarer
Weise), welches dereinst die Welt erleuchten und beherrschen soll. Das
Wahre und Gute aber, wozu in der Naturanlage jedes Menschen der Grund,
sowohl der Einsicht als des Herzensantheils liegt, ermangelt nicht, wenn
es einmal öffentlich geworden, vermöge der natürlichen Affinität,
darin{[95]} es mit der moralischen Anlage vernünftiger Wesen überhaupt
steht, sich durchgängig mitzutheilen. Die Hemmung durch politische
bürgerliche Ursachen, die seiner Ausbreitung von Zeit zu Zeit zustoßen
mögen, dienen eher dazu, die Vereinigung der Gemüther zum Guten (was,
nachdem sie es einmal ins Auge gefaßt haben, ihre Gedanken nie verläßt),
noch desto inniglicher zu machen.[96]
* * * * *
Das ist also die, menschlichen Augen unbemerkte, aber beständig [132]
fortgehende Bearbeitung des guten Princips, sich im menschlichen (A 172-73).
Geschlecht, als einem gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und (B 181-83).
ein Reich zu errichten, welches den Sieg über das Böse behauptet, und [133]
unter seiner Herrschaft der Welt einen ewigen Frieden zusichert. (A 173-75).
(B 183-85).
(R 148-49).
Zweite Abtheilung. (Ha 299-300;
b 222-24).
Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft (K 147-49).
des guten Princips auf Erden.
Von der Religion auf Erden (in der engsten Bedeutung des Worts) kann man
keine _Universalhistorie_ des menschlichen Geschlechts verlangen; denn
die ist, als auf dem reinen moralischen Glauben gegründet, kein
öffentlicher Zustand, sondern Jeder kann sich der Fortschritte, die er
in demselben gemacht hat, nur für sich selbst bewußt sein. Der
Kirchenglaube ist es daher allein, von dem man eine allgemeine
historische Darstellung erwarten kann; indem man ihn nach seiner
verschiedenen und veränderlichen Form mit dem alleinigen,
unveränderlichen, reinen Religionsglauben vergleicht. Von da an, wo der
erstere seine Abhängigkeit von den einschränkenden Bedingungen des
letztern, und der Nothwendigkeit der Zusammenstimmung mit ihm öffentlich
anerkennt, fängt die _allgemeine Kirche_ an, sich zu einem ethischen
Staat Gottes zu bilden, und nach einem feststehenden Princip, welches
für alle Menschen und Zeiten ein und dasselbe ist, zur Vollendung
desselben fortzuschreiten. -- Man kann voraussehen, daß diese Geschichte
nichts, als die Erzählung von dem beständigen Kampf zwischen dem
gottesdienstlichen und dem moralischen Religionsglauben sein werde,
deren ersteren, als Geschichtsglauben, der Mensch beständig geneigt ist
oben anzusetzen, anstatt daß der letztere seinen Anspruch auf den
Vorzug, der ihm als allein seelenbessernden Glauben zukommt, nie
aufgegeben hat, und ihn endlich gewiß behaupten wird.
Diese Geschichte kann aber nur Einheit haben, wenn sie bloß auf
denjenigen Theil des menschlichen Geschlechts eingeschränkt wird, bei
welchem jetzt die Anlage zur Einheit der allgemeinen Kirche schon ihrer
Entwickelung nahe gebracht ist, indem durch sie wenigstens die Frage,
wegen des Unterschieds des Vernunft- und Geschichtsglaubens schon
öffentlich aufgestellt, und ihre Entscheidung zur größten moralischen
Angelegenheit gemacht ist; denn die Geschichte verschiedener Völker, [134]
deren Glaube in keiner Verbindung untereinander steht, gewährt sonst (A 175-77).
keine Einheit der Kirche. Zu dieser Einheit aber kann nicht gerechnet (B 185-86).
werden: daß in einem und demselben Volk ein gewisser neuer Glaube einmal (R 149-50).
entsprungen ist, der sich von dem vorher herrschenden namhaft (Ha 300-301;
unterschied; wenn gleich dieser die _veranlassenden_ Ursachen zu des b 224).
neuen Erzeugung bei sich führte. Denn es muß Einheit des Princips sein, (K 149-50).
wenn man die Folge verschiedener Glaubensarten nach einander zu den
Modificationen einer und derselben Kirche rechnen soll, und die
Geschichte der letztern ist es eigentlich, womit wir uns jetzt
beschäftigen.
Wir können also in dieser Absicht nur die Geschichte derjenigen Kirche,
die von ihrem ersten Anfange an den Keim und die Principien zur
objectiven Einheit des wahren und _allgemeinen_ Religionsglaubens bei
sich führte, dem sie allmählig näher gebracht wird, abhandeln. -- Da
zeigt sich nun zuerst: daß der _jüdische_ Glaube mit diesem
Kirchenglauben, dessen Geschichte wir betrachten wollen, in ganz und gar
keiner wesentlichen Verbindung, d. i. in keiner Einheit nach Begriffen
steht, ob zwar jener unmittelbar vorhergegangen, und zur Gründung
dieser, (der christlichen) Kirche die physische Veranlassung gab.
Der _jüdische Glaube_ ist, seiner ursprünglichen Einrichtung nach, ein
Inbegriff bloß statutarischer Gesetze, auf welchem eine Staatsverfassung
gegründet war; denn welche moralische Zusätze entweder damals schon,
oder auch in der Folge ihm _angehängt_ worden sind, die sind
schlechterdings nicht zum Judenthum, als einem solchen, gehörig. Das
letztere ist eigentlich gar keine Religion, sondern bloß Vereinigung
einer Menge Menschen, die, da sie zu einem besondern Stamm gehörten,
sich zu einem gemeinen Wesen unter bloß politischen Gesetzen, mithin
nicht zu einer Kirche formten; vielmehr _sollte_ es ein bloß weltlicher
Staat sein, so daß, wenn dieser etwa durch widrige Zufälle zerrissen
worden, ihm noch immer der (wesentlich zu ihm gehörige) politische
Glaube übrig bleibt, ihn (bei Ankunft des Messias) wohl einmal
wiederherzustellen. Daß diese Staatsverfassung Theokratie zur Grundlage
hat, (sichtbarlich eine Aristokratie der Priester, oder Anführer, die [135]
sich unmittelbar von Gott ertheilter Instructionen rühmten), mithin der (A 177-78).
Name von Gott, der doch hier bloß als weltlicher Regent, der über und an (B 186-88).
das Gewissen gar keinen Anspruch thut, verehrt wird, macht sie nicht zu (R 150-51).
einer Religionsverfassung. Der Beweis, daß sie das letztere nicht hat (Ha 301-2;
sein sollen, ist klar. _Erstlich_ sind alle Gebote von der Art, daß auch b 224-25).
eine politische Verfassung darauf halten, und sie als Zwangsgesetze (K 150-51).
auferlegen kann, weil sie bloß äußere Handlungen betreffen, und ob zwar
die zehn Gebote auch, ohne daß sie öffentlich gegeben sein möchten,
schon als ethische vor der Vernunft gelten, so sind sie in jener
Gesetzgebung gar nicht mit der Forderung an die _moralische Gesinnung_
in Befolgung derselben (worin nachher das Christenthum das Hauptwerk
setzte), gegeben, sondern schlechterdings nur auf die äußere Beobachtung
gerichtet worden; welches auch daraus erhellt, daß: _zweitens_ alle
Folgen aus der Erfüllung oder Uebertretung dieser Gebote, alle Belohnung
oder Bestrafung nur auf solche eingeschränkt werden, welche in dieser
Welt Jedermann zugetheilt werden können, und selbst diese auch nicht
einmal nach ethischen Begriffen; indem beide auch die Nachkommenschaft,
die an jenen Thaten oder Unthaten keinen praktischen Antheil genommen,
treffen sollten, welches in einer politischen Verfassung allerdings wohl
ein Klugheitsmittel sein kann, sich Folgsamkeit zu verschaffen, in einer
ethischen aber aller Billigkeit zuwider sein würde. Da nun ohne Glauben
an ein künftiges Leben gar keine Religion gedacht werden kann, so
enthält das Judenthum als ein solches in seiner Reinigkeit genommen, gar
keinen Religionsglauben. Dieses wird durch folgende Bemerkung noch mehr
bestärkt. Es ist nämlich kaum zu zweifeln: daß nicht die Juden eben
sowohl, wie andre, selbst die rohesten Völker, nicht auch einen Glauben
an ein künftiges Leben, mithin ihren Himmel und ihre Hölle sollten
gehabt haben; denn dieser Glaube dringt sich, kraft der allgemeinen
moralischen Anlage in der menschlichen Natur, Jedermann von selbst auf.
Es ist also gewiß _absichtlich_ geschehen, daß der Gesetzgeber dieses
Volks, ob er gleich als Gott selbst vorgestellt wird, doch nicht die
mindeste Rücksicht auf das künftige Leben habe nehmen _wollen_, welches [136]
anzeigt: daß er nur ein politisches, nicht ein ethisches gemeines Wesen (A 178-80).
habe gründen wollen; in dem erstern aber von Belohnungen und Strafen zu (B 188-89).
reden, die hier im Leben nicht sichtbar werden können, wäre unter jener (R 151-52).
Voraussetzung ein ganz inconsequentes und unschickliches Verfahren (Ha 302-3;
gewesen. Ob nun gleich auch nicht zu zweifeln ist, daß die Juden sich b 225-26).
nicht in der Folge, ein jeder für sich selbst, einen gewissen (K 151-52).
Religionsglauben werden gemacht haben, der den Artikeln ihres
statutarischen beigemengt war, so hat jener doch nie ein zur
Gesetzgebung des Judenthums gehöriges Stück ausgemacht. _Drittens_ ist
es so weit gefehlt, daß das Judenthum eine zum Zustande der _allgemeinen
Kirche_ gehörige Epoche, oder diese allgemeine Kirche wohl gar selbst zu
seiner Zeit ausgemacht habe, daß es vielmehr das ganze menschliche
Geschlecht von seiner Gemeinschaft ausschloß, als ein besonders vom
Jehovah für sich auserwähltes Volk, welches alle anderen Völker
anfeindete, und dafür von jedem angefeindet wurde. Hierbei ist es auch
nicht so hoch anzuschlagen, daß dieses Volk sich einen einigen durch
kein sichtbares Bild vorzustellenden Gott zum allgemeinen Weltherrscher
setzte. Denn man findet bei den meisten andern Völkern, daß ihre
Glaubenslehre darauf gleichfalls hinausgieng, und sich nur durch die
_Verehrung_ gewisser jenem untergeordneten mächtigen Untergötter des
Polytheismus verdächtig machte. Denn ein Gott, der bloß die Befolgung
solcher Gebote will, dazu gar keine gebesserte moralische Gesinnung
erfordert wird, ist doch eigentlich nicht dasjenige moralische Wesen,
dessen Begriff wir zu einer Religion nöthig haben. Diese würde noch eher
bei einem Glauben an viele solche mächtige unsichtbare Wesen
stattfinden, wenn ein Volk sich diese etwa so dächte, daß sie, bei der
Verschiedenheit ihrer Departements, doch alle darin übereinkämen, daß
sie ihres Wohlgefallens nur den würdigten, der mit ganzem Herzen der
Tugend anhienge, als wenn der Glaube nur einem einzigen Wesen gewidmet
ist, das aber aus einem mechanischen Cultus das Hauptwerk machte.{[97]}
Wir können also die allgemeine Kirchengeschichte, sofern sie ein System [137]
ausmachen soll, nicht anders, als vom Ursprunge des Christenthums (A 180-81).
anfangen, das, als eine völlige Verlassung des Judenthums, worin es (B 189-91).
entsprang, auf einem ganz neuen Princip gegründet, eine gänzliche (R 152-53).
Revolution in Glaubenslehren bewirkte. Die Mühe, welche sich die Lehrer (Ha 303-4;
des erstern geben, oder gleich zu Anfange gegeben haben mögen, aus b 226-27).
beiden einen zusammenhängenden Leitfaden zu knüpfen, indem sie den neuen (K 152-53).
Glauben nur für eine Fortsetzung des alten, der alle Ereignisse
desselben in Vorbildern enthalten habe, gehalten wissen wollen, zeigen
gar zu deutlich, daß es ihnen hiebei nur um die schicklichsten Mittel zu
thun sei, oder war, eine reine moralische Religion statt eines alten
Cultus, woran das Volk gar zu stark gewöhnt war, zu _introduciren_, ohne
doch wider seine Vorurtheile gerade zu verstoßen. Schon die nachfolgende
Abschaffung des körperlichen Abzeichens, welches jenes Volk von andern
gänzlich abzusondern diente, läßt urtheilen, daß der neue, nicht an die
Statuten des alten, ja an keine Statuten überhaupt gebundene Glaube eine
für die Welt, nicht für ein einziges Volk, gültige Religion habe
enthalten sollen.
Aus dem Judenthum also, aber aus dem nicht mehr altväterlichen und
unvermengten, bloß auf eigene politische Verfassung, (die auch schon
sehr zerrüttet war), gestellten, sondern aus dem schon durch allmählig
darin öffentlich gewordene moralische Lehren mit einem Religionsglauben
vermischten Judenthum, in einem Zustande, wo diesem sonst unwissenden
Volke schon viel fremde (griechische) Weisheit zugekommen war, welche
vermuthlich auch dazu beitrug, es durch Tugendbegriffe aufzuklären, und
bei der drückenden Last ihres Satzungsglaubens zu Revolutionen
zuzubereiten, bei Gelegenheit der Verminderung der Macht der Priester,
durch ihre Unterwerfung unter die Oberherrschaft eines Volks, das allen
fremden Volksglauben mit Gleichgültigkeit ansah, aus einem solchen
Judenthum erhob sich nun plötzlich, ob zwar nicht unvorbereitet, das
Christenthum. Der Lehrer des Evangeliums kündigte sich als einen vom
Himmel gesandten, indem er zugleich als einer solchen Sendung würdig, [138]
den Frohnglauben (an gottesdienstliche Tage, Bekenntnisse und Gebräuche) (A 181-83).
für an sich nichtig, den moralischen dagegen, der allein die Menschen (B 191-93).
heiligt, »wie ihr Vater im Himmel heilig ist,« und durch den guten (R 154-55).
Lebenswandel seine Aechtheit beweist, für den alleinseligmachenden (Ha 304-5;
erklärte, nachdem er aber durch Lehre und Leiden bis zum unverschuldeten b 227-28).
und zugleich verdienstlichen Tode[98] an seiner Person ein dem Urbilde [139]
der allein Gott wohlgefälligen Menschheit gemäßes Beispiel gegeben (A 183-84).
hatte, als zum Himmel, aus dem er gekommen war, wieder zurückkehrend (B 192-94).
vorgestellt wird, indem er seinen letzten Willen (gleich als in einem (R 155-56).
Testamente) mündlich zurückließ, und was die Kraft der Erinnerung an (Ha 305-6;
sein Verdienst, Lehre und Beispiel betrifft, doch sagen konnte, »er (das b 228-29).
Ideal der Gott wohlgefälligen Menschheit) bleibe nichts desto weniger (K 154-55).
bei seinen Lehrjüngern bis an der Welt Ende.« -- Dieser Lehre, die, wenn
es etwa um einen _Geschichtsglauben_ wegen der Abkunft und des
vielleicht überirdischen Ranges seiner Person zu thun wäre, wohl der
Bestätigung durch Wunder bedurfte, die aber als bloß zum moralischen
seelenbessernden Glauben gehörig, aller solcher Beweisthümer ihrer
Wahrheit entbehren kann, werden in einem heiligen Buche noch Wunder und
Geheimnisse beigesellt, deren Bekanntmachung selbst wiederum ein Wunder
ist, und das einen Geschichtsglauben erfordert, der nicht anders, als
durch Gelehrsamkeit, sowohl beurkundet, als auch der Bedeutung und dem
Sinne nach gesichert werden kann.
Aller Glaube aber, der sich als Geschichtsglaube auf Bücher gründet, hat
zu seiner Gewährleistung ein _gelehrtes Publikum_ nöthig, in welchem er
durch Schriftsteller als Zeitgenossen, die in keinem Verdacht einer
besondern Verabredung mit den ersten Verbreitern desselben stehen, und
deren Zusammenhang mit unserer jetzigen Schriftstellerei sich
ununterbrochen erhalten hat, gleichsam controllirt werden könne. Der
reine Vernunftglaube dagegen bedarf einer solchen Beurkundung nicht,
sondern beweist sich selbst. Nun war zu den Zeiten jener Revolution in
dem Volke, welches die Juden beherrschte, und in dieser ihrem Sitze
selbst verbreitet war, (im römischen Volke) schon ein gelehrtes
Publikum, von welchem uns auch die Geschichte der damaligen Zeit, was
die Ereignisse in der politischen Verfassung betrifft, durch die
ununterbrochne Reihe von Schriftstellern überliefert worden; auch war [140]
dieses Volk, wenn es sich gleich um den Religionsglauben ihrer nicht (A 184-86).
römischen Unterthanen wenig bekümmerte, doch in Ansehung der unter ihnen (B 194-96).
öffentlich geschehen sein sollenden Wunder keinesweges ungläubig; allein (R 156-57).
sie erwähnten als Zeitgenossen nichts weder von diesen noch von der, (Ha 306-7;
gleichwohl öffentlich vorgegangenen Revolution, die sie in dem ihnen b 229).
unterworfenen Volke (in Absicht auf die Religion) hervorbrachten. Nur (K 155-56).
spät, nach mehr als einem Menschenalter, stellten sie Nachforschung
wegen der Beschaffenheit dieser ihnen bis dahin unbekannt gebliebenen
Glaubensveränderung (die nicht ohne öffentliche Bewegung vorgegangen
war), keine aber wegen der Geschichte ihres ersten Anfangs an, um sie in
ihren eigenen Annalen aufzusuchen. Von diesem an, bis auf die Zeit, da
das Christenthum für sich selbst ein gelehrtes Publikum ausmachte, ist
daher die Geschichte desselben dunkel, und also bleibt uns unbekannt,
welche Wirkung die Lehre desselben auf die Moralität seiner
Religionsgenossen that, ob die ersten Christen wirklich moralisch
gebesserte Menschen, oder aber Leute von gewöhnlichem Schlage gewesen.
Seitdem aber das Christenthum selbst ein gelehrtes Publikum wurde, oder
doch in das allgemeine eintrat, gereicht die Geschichte desselben, was
die wohlthätige Wirkung betrifft, die man von einer moralischen Religion
mit Recht erwarten kann, ihm keinesweges zur Empfehlung. -- Wie
mystische Schwärmereien im Eremiten- und Mönchsleben und Hochpreisung
der Heiligkeit des ehelosen Standes eine große Menschenzahl für die Welt
unnütz machten; wie damit zusammenhängende vorgebliche Wunder das Volk
unter einem blinden Aberglauben mit schweren Fesseln drückte; wie mit
einer sich freien Menschen aufdringenden Hierarchie sich die
schreckliche Stimme der _Rechtgläubigkeit_ aus dem Munde anmaßender
alleiniger berufener Schriftausleger erhob, und die christliche Welt
wegen Glaubensmeinungen (in die, wenn man nicht die reine Vernunft zum
Ausleger aufruft, schlechterdings keine allgemeine Einstimmung zu
bringen ist), in erbitterte Parteien trennte; wie im Orient, wo der
Staat sich auf eine lächerliche Art selbst mit Glaubensstatuten der
Priester und dem Pfaffenthum befaßte, anstatt sie in den engen Schranken [141]
eines bloßen Lehrstandes (aus dem sie jederzeit in einen regierenden (A 186-87).
überzugehen geneigt sind), zu halten, wie, sage ich, dieser Staat (B 196-97).
endlich auswärtigen Feinden, die zuletzt seinem herrschenden Glauben ein (R 157-58).
Ende machten, unvermeidlicher Weise zur Beute werden mußte; wie im (Ha 307-8;
Occident, wo der Glaube seinen eigenen, von der weltlichen Macht b 229-30).
unabhängigen Thron errichtet hat, von einem angemaßten Statthalter (K 156-57).
Gottes die bürgerliche Ordnung sammt den Wissenschaften, (welche jene
erhalten), zerrüttet und kraftlos gemacht wurden; wie beide christliche
Welttheile, gleich den Gewächsen und Thieren, die durch eine Krankheit
ihrer Auflösung nahe, zerstörende Insekten herbeilocken, diese zu
vollenden, von Barbaren befallen wurden; wie in dem letztern jenes
geistliche Oberhaupt Könige, wie Kinder, durch die Zauberruthe seines
angedrohten Bannes beherrschte, und züchtigte, sie zu einen andern
Welttheil entvölkernden auswärtigen Kriegen (den Kreuzzügen) zur
Befehdung untereinander, zur Empörung der Unterthanen gegen ihre
Obrigkeit, und zum blutdürstigen Haß gegen ihre anders denkenden
Mitgenossen eines und desselben allgemeinen so genannten Christenthums
aufreizte; wie zu diesem Unfrieden, der auch jetzt nur noch durch das
politische Interesse von gewaltthätigen Ausbrüchen abgehalten wird, die
Wurzel in dem Grundsatze eines despotisch gebietenden Kirchenglaubens
verborgen liegt, und jenen Auftritten ähnliche noch immer besorgen läßt:
-- diese Geschichte des Christenthums, (welche, sofern es auf einem
Geschichtsglauben errichtet werden sollte, auch nicht anders ausfallen
konnte) wenn man sie als ein Gemälde unter einem Blick faßt, könnte wohl
den Ausruf rechtfertigen: _tantum religio potuit suadere malorum!_ wenn
nicht aus der Stiftung desselben immer noch deutlich genug
hervorleuchtete, daß seine wahre erste Absicht keine andre, als die
gewesen sei, einen reinen Religionsglauben, über welchen es keine
streitenden Meinungen geben kann, einzuführen, alles jenes Gewühl aber,
wodurch das menschliche Geschlecht zerrüttet ward, und noch entzweiet
wird, bloß davon herrührt, daß durch einen schlimmen Hang der
menschlichen Natur, was beim Anfange zur Introduction des letztern [142]
dienen sollte, nämlich die an den alten Geschichtsglauben gewöhnte (A 188-89).
Nation durch ihre eigenen Vorurtheile für die neue zu gewinnen, in der (B 197-98).
Folge zum Fundament einer allgemeinen Weltreligion gemacht worden. (R 158-59).
(Ha 308;
Fragt man nun: welche Zeit der ganzen bisher bekannten Kirchengeschichte b 230-31).
die beste sei, so trage ich kein Bedenken, zu sagen: _es ist die (K 157-58).
jetzige_, und zwar so, daß man den Keim des wahren Religionsglaubens, so
wie er jetzt in der Christenheit zwar nur von einigen, aber doch
öffentlich gelegt worden, nur ungehindert sich mehr und mehr darf
entwickeln lassen, um davon eine continuirliche Annäherung zu
derjenigen, alle Menschen auf immer vereinigenden Kirche zu erwarten,
die die sichtbare Vorstellung (das Schema) eines unsichtbaren Reichs
Gottes auf Erden ausmacht. -- Die in Dingen, welche ihrer Natur nach
moralisch und seelenbessernd sein sollen, sich von der Last eines der
Willkühr der Ausleger beständig ausgesetzten Glaubens loswindende
Vernunft hat in allen Ländern unsers Welttheils unter wahren
Religionsverehrern allgemein, (wenn gleich nicht allenthalben
öffentlich), _erstlich_ den Grundsatz der billigen _Bescheidenheit_ in
Aussprüchen über Alles, was Offenbarung heißt, angenommen: daß, da
Niemand einer Schrift, die ihrem praktischen Inhalte nach lauter
Göttliches enthält, nicht die _Möglichkeit_ abstreiten kann, sie könne
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