Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 12

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(nämlich in Ansehung dessen, was darin historisch ist), auch wohl
wirklich als göttliche Offenbarung angesehen werden, imgleichen die
Verbindung der Menschen zu einer Religion nicht füglich ohne ein
heiliges Buch und auf dasselbe gegründeten Kirchenglauben zu Stande
gebracht, und beharrlich gemacht werden kann; da auch, wie der
gegenwärtige Zustand menschlicher Einsicht beschaffen ist, wohl
schwerlich Jemand eine neue Offenbarung durch neue Wunder eingeführt,
erwarten wird, es das Vernünftigste und Billigste sei, das{[99]} Buch,
was einmal da ist, fernerhin zur Grundlage des Kirchenunterrichts zu
brauchen, und seinen Werth nicht durch unnütze oder muthwillige Angriffe
zu schwächen, dabei aber auch keinem Menschen den Glauben daran als zur [143]
Seligkeit erforderlich aufzudringen. Der _zweite_ Grundsatz ist: daß, da (A 189-90).
die heilige Geschichte, die bloß zum Behuf des Kirchenglaubens angelegt (B 199-200).
ist, für sich allein auf die Annehmung moralischer Maximen (R 159-60).
schlechterdings keinen Einfluß haben kann und soll, sondern diesem nur (Ha 309;
zur lebendigen Darstellung ihres wahren Objects (der zur Heiligkeit b 231-32).
hinstrebenden Tugend) gegeben ist, sie jederzeit als auf das moralische (K 158-59).
abzweckend gelehrt und erklärt werden, hierbei aber auch sorgfältig, und
(weil vornehmlich der gemeine Mensch einen beständigen Hang in sich hat,
zum passiven[100] Glauben überzuschreiten), wiederholentlich
eingeschärft werden müsse, daß die wahre Religion nicht im Wissen oder
Bekennen dessen, was Gott zu unserer Seligwerdung thue oder gethan habe,
sondern in dem, was wir thun müssen, um dessen würdig zu werden, zu
setzen sei, welches niemals etwas Anders sein kann, als was für sich
selbst einen unbezweifelten _unbedingten_ Werth hat, mithin uns allein
Gott wohlgefällig machen, und von dessen Nothwendigkeit zugleich jeder
Mensch ohne alle Schriftgelehrsamkeit völlig gewiß werden kann. -- Diese
Grundsätze nun nicht zu hindern, damit sie öffentlich werden, ist
Regentenpflicht; dagegen sehr viel dabei gewagt und auf eigene
Verantwortung unternommen wird, hiebei in den Gang der göttlichen
Vorsehung einzugreifen, und gewissen historischen Kirchenlehren zu
gefallen, die doch höchstens nur eine durch Gelehrte auszumachende
Wahrscheinlichkeit für sich haben, die Gewissenhaftigkeit der
Unterthanen durch Anbietung oder Versagung gewisser bürgerlichen, sonst [144]
Jedem offen stehenden Vortheile in Versuchung zu bringen,[101] welches (A 191-92).
den Abbruch, der hierdurch einer in diesem Falle heiligen Freiheit (B 200-201).
geschieht, ungerechnet, dem Staate schwerlich gute Bürger verschaffen (R 160-61).
kann. Wer von denen, die sich zur Verhinderung einer solchen freien (Ha 309-10;
Entwickelung göttlicher Anlagen zum Weltbesten anbieten, oder sie gar b 232-33).
vorschlagen, würde, wenn er mit Zuratheziehung des Gewissens darüber (K 159-60).
nachdenkt, sich wohl für alle das Böse verbürgen wollen, was aus solchen [145]
gewaltthätigen Eingriffen entspringen kann; wodurch der von der (A 192-94).
Weltregierung beabsichtigte Fortgang im Guten vielleicht auf lange Zeit (B 202-3).
gehemmt, ja wohl in einen Rückgang gebracht werden dürfte; wenn er (R 161-62).
gleich durch keine menschliche Macht und Anstalt jemals gänzlich (Ha 310-11;
aufgehoben werden kann. b 232-34).
(K 160-61).
Das Himmelreich wird zuletzt auch, was die Leitung der Vorsehung
betrifft, in dieser Geschichte nicht allein als in einer zwar zu
gewissen Zeiten verweilten, aber nie ganz unterbrochenen Annäherung,
sondern auch in seinem Eintritte vorgestellt. Man kann es nun als eine
bloß zur größern Belebung der Hoffnung und des Muths und Nachstrebung zu
demselben abgezweckte symbolische Vorstellung auslegen; wenn dieser
Geschichtserzählung noch eine Weissagung (gleich als in sybillinischen
Büchern) von der Vollendung dieser großen Weltveränderung in dem Gemälde
eines sichtbaren Reichs Gottes auf Erden (unter der Regierung seines
wieder herabgekommenen Stellvertreters und Statthalters) und der
Glückseligkeit, die unter ihm nach Absonderung und Ausstoßung der
Rebellen, die ihren Widerstand noch einmal versuchen, hier auf Erden
genossen werden soll, sammt der gänzlichen Vertilgung derselben und
ihres Anführers (in der Apocalypse) beigefügt wird, und so _das Ende der
Welt_ den Beschluß der Geschichte macht. Der Lehrer des Evangeliums
hatte seinen Jüngern das Reich Gottes auf Erden, nur von der herrlichen,
seelenerhebenden, moralischen Seite, nämlich der Würdigkeit, Bürger
eines göttlichen Staats zu sein, gezeigt, und sie dahin angewiesen, was
sie zu thun hätten, nicht allein, um selbst dazu zu gelangen, sondern
sich mit andern Gleichgesinnten, und wo möglich, mit dem ganzen
menschlichen Geschlecht dahin zu vereinigen. Was aber die Glückseligkeit
betrifft, die den andren Theil der unvermeidlichen menschlichen Wünsche
ausmacht, so sagte er ihnen voraus: daß sie auf diese sich in ihrem
Erdenleben keine Rechnung machen möchten. Er bereitete sie vielmehr vor,
auf die größten Trübsale und Aufopferungen gefaßt zu sein; doch setzte
er (weil eine gänzliche Verzichtthuung auf das Physische der
Glückseligkeit dem Menschen, so lange er existirt, nicht zugemuthet [146]
werden kann,) hinzu: »seid fröhlich und getrost, es wird euch im Himmel (A 194-95).
wohl vergolten werden.« Der angeführte Zusatz zur Geschichte der Kirche, (B 203-5).
der das künftige und letzte Schicksal derselben betrifft, stellt diese (R 162-63).
nun endlich als _triumphirend_, d. i. nach allen überwundenen (Ha 311-12;
Hindernissen als mit Glückseligkeit noch hier auf Erden bekrönt vor. -- b 234).
Die Scheidung der Guten von den Bösen, die während der Fortschritte der (K 161-62).
Kirche zu ihrer Vollkommenheit, diesem Zwecke nicht zuträglich gewesen
sein würde, (indem die Vermischung beider untereinander gerade dazu
nöthig war, theils um den erstern zum Wetzstein der Tugend zu dienen,
theils um die andern durch ihr Beispiel vom Bösen abzuziehen) wird nach
vollendeter Errichtung des göttlichen Staats, als die letzte Folge
derselben vorgestellt; wo noch der letzte Beweis seiner Festigkeit, als
Macht betrachtet, sein Sieg über alle äußeren Feinde, die eben sowohl
auch als in einem Staate (dem Höllenstaat) betrachtet werden,
hinzugefügt wird, womit dann alles Erdenleben ein Ende hat, »der letzte
Feind (der guten Menschen) der Tod aufgehoben wird,« und an beiden
Theilen, dem einen zum Heil, dem andern zum Verderben, Unsterblichkeit
anhebt, die Form einer Kirche selbst aufgelöst wird, der Statthalter auf
Erden mit denen zu ihm, als Himmelsbürger erhobenen Menschen in eine
Classe tritt, und so Gott Alles in Allem ist.[102]
Diese Vorstellung einer Geschichtserzählung der Nachwelt, die selbst [147]
keine Geschichte ist, ist ein schönes Ideal der durch Einführung der (A 195-96).
wahren allgemeinen Religion bewirkten moralischen, im Glauben (B 205-6).
_vorausgesehenen_ Weltepoche, bis zu ihrer Vollendung, die wir nicht als (R 163-64).
empirische Vollendung _absehen_, sondern auf die wir nur im (Ha 312-13;
continuirlichen Fortschreiten und Annäherung zum höchsten auf Erden b 234-35).
möglichen Guten (worin nichts Mystisches ist, sondern Alles auf (K 162-63).
moralische Weise natürlich zugeht), hinaussehen, d. i. dazu Anstalt
machen können. Die Erscheinung des Antichrists, der Chiliasmus, die
Ankündigung der Nahheit des Weltendes können vor der Vernunft ihre gute
symbolische Bedeutung annehmen, und die letztere als ein, (so wie das
Lebensende, ob nahe oder fern) nicht vorherzusehendes Ereigniß
vorgestellt, drückt sehr gut die Nothwendigkeit aus, jederzeit darauf in
Bereitschaft zu stehen, in der That aber (wenn man diesem Symbol den
intellectuellen Sinn unterlegt) uns jederzeit wirklich als berufene
Bürger eines göttlichen (ethischen) Staats anzusehen. »Wenn kommt nun
also das Reich Gottes?« -- »Das Reich Gottes kommt nicht in sichtbarer
Gestalt. Man wird auch nicht sagen: siehe hier, oder da ist es. _Denn
sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!_« (Luc. 17, 21 bis
22).[103]

Allgemeine Anmerkung. [148]
(A 196).
In allen Glaubensarten, die sich auf Religion beziehn, stößt das (B 206-8).
Nachforschen hinter ihrer innern Beschaffenheit unvermeidlich auf ein [149]
_Geheimniß_, d. i. auf etwas _Heiliges_, was zwar von jedem Einzelnen (A 196-97).
_gekannt_, aber doch nicht öffentlich _bekannt_, d. i. allgemein (B 208-9).
mitgetheilt werden kann. -- Als etwas Heiliges muß es ein moralischer, (R 165-66).
mithin ein Gegenstand der Vernunft sein, und [[innerlich]]{[104]} für (Ha 314-15;
den praktischen Gebrauch hinreichend erkannt werden können, aber als b 236-37).
etwas _Geheimes_ doch nicht für den theoretischen; weil es alsdann auch (K 164-65).
Jedermann müßte mittheilbar sein, und also auch öffentlich bekannt
werden können.
Der Glaube an Etwas, was wir doch zugleich als heiliges Geheimniß
betrachten sollen, kann nun entweder für einen göttlich eingegebenen,
oder einen reinen Vernunftglauben gehalten werden. Ohne durch die größte
Noth zur Annahme des ersten gedrungen zu sein, werden wir es uns zur
Maxime machen, es mit dem letztern zu halten. -- Gefühle sind nicht
Erkenntnisse, und bezeichnen also auch kein Geheimniß, und da das
letztere auf Vernunft Beziehung hat, und doch nicht allgemein
mitgetheilt werden kann: so wird (wenn je ein solches ist), Jeder es nur
in seiner eigenen Vernunft aufzusuchen haben.
Es ist unmöglich, _a priori_ und objectiv auszumachen, ob es dergleichen
Geheimnisse gebe, oder nicht. Wir werden also in dem Innern, dem
Subjectiven unserer moralischen Anlage unmittelbar nachsuchen müssen, um
zu sehen, ob sich dergleichen in uns finden.{[105]} Doch werden wir
nicht die uns unerforschlichen _Gründe_ zu dem Moralischen, was sich
zwar öffentlich mittheilen läßt, wozu uns aber die Ursache nicht gegeben
ist, sondern das allein, was uns fürs Erkenntniß gegeben, aber doch
einer öffentlichen Mittheilung unfähig ist, zu den heiligen Geheimnissen
zählen dürfen. So ist die Freiheit, eine Eigenschaft, die dem Menschen
aus der Bestimmbarkeit seiner Willkühr durch das unbedingt moralische
Gesetz kund wird, kein Geheimniß, weil ihr Erkenntniß Jedermann
_mitgetheilt_ werden kann; der uns unerforschliche Grund dieser
Eigenschaft aber ist ein Geheimniß, weil er uns zur Erkenntniß _nicht
gegeben_ ist. Aber eben diese Freiheit ist auch allein dasjenige, was, [150]
wenn sie auf das letzte Object der praktischen Vernunft, die Realisirung (A 197-99).
der Idee des moralischen Endzwecks angewandt wird, uns unvermeidlich auf (B 209-10).
heilige Geheimnisse führt. --[106] (R 166-67).
(Ha 315-16;
Weil der Mensch die mit der reinen moralischen Gesinnung unzertrennlich b 237-38).
verbundene Idee des höchsten Guts (nicht allein von Seiten der dazu (K 165-67).
gehörigen Glückseligkeit, sondern auch der nothwendigen Vereinigung der
Menschen zu dem ganzen Zweck), nicht selbst realisiren kann, gleichwohl
aber darauf hinzuwirken in sich Pflicht antrifft, so findet er sich zum
Glauben an die Mitwirkung oder Veranstaltung eines moralischen
Weltherrschers hingezogen, wodurch dieser Zweck allein möglich ist, und
nun eröffnet sich vor ihm der Abgrund eines Geheimnisses, von dem, was [151]
Gott hiebei thue, ob ihm überhaupt _etwas_, und was _ihm_ (Gott) (A 199-200).
besonders zuzuschreiben sei, indessen, daß der Mensch an jeder Pflicht (B 210-12).
nichts anders erkennt, als was er selbst zu thun habe, um jener ihm (R 167-68).
unbekannten wenigstens unbegreiflichen Ergänzung würdig zu sein. (Ha 316-17;
b 238-39).
Diese Idee eines moralischen Weltherrschers ist eine Aufgabe für unsere (K 167-68).
praktische Vernunft. Es liegt uns nicht sowohl daran, zu wissen, was
Gott an sich selbst [[(seine Natur)]]{[107]} sei, sondern was er für uns
als moralisches Wesen sei; wiewohl wir zum Behuf dieser Beziehung die
göttliche Naturbeschaffenheit so denken und annehmen müssen, als es zu
diesem Verhältnisse in der ganzen zur Ausführung seines Willens
erforderlichen Vollkommenheit nöthig ist, (z. B. als eines
unveränderlichen, allwissenden, allmächtigen &c. Wesens) und ohne diese
Beziehung nichts an ihm erkennen können.
Diesem Bedürfnisse der praktischen Vernunft gemäß ist nun der allgemeine
wahre Religionsglaube der Glaube an Gott 1) als den allmächtigen
Schöpfer Himmels und der Erden, d. i. moralisch als _heiligen_
Gesetzgeber, 2) an ihn, den Erhalter des menschlichen Geschlechts, als
_gütigen_ Regierer und moralischen Versorger desselben, 3) an ihn, den
Verwalter seiner eignen heiligen Gesetze, d. i. als _gerechten_ Richter.
Dieser Glaube enthält eigentlich kein Geheimniß; weil er lediglich das
moralische Verhalten Gottes zum menschlichen Geschlechte ausdrückt; auch
bietet er sich aller menschlichen Vernunft von selbst dar, und wird
daher in der Religion der meisten gesitteten Völker angetroffen.[108] Er [152]
liegt in dem Begriffe eines Volks, als eines gemeinen Wesens, worin eine (A 200).
solche dreifache obere Gewalt (_pouvoir_) jederzeit gedacht werden muß, (B 212-13).
nur daß dieses hier als ethisch vorgestellt wird, daher diese dreifache (R 168-69).
Qualität des moralischen Oberhauptes des menschlichen Geschlechts in (Ha 317-18;
einem einigen Wesen{[109]} vereinigt gedacht werden kann, die in einem b 239).
juridischbürgerlichen Staate nothwendig unter drei verschiedenen (K 168-69).
Subjecten vertheilt sein mußte.{[111]}[110]
Weil aber doch dieser Glaube, der das moralische Verhältniß der Menschen [153]
zum höchsten Wesen, zum Behuf einer Religion überhaupt, von schädlichen (A 201-2).
Anthropomorphismen gereinigt und der ächten Sittlichkeit eines Volks (B 213-14).
Gottes angemessen hat, in einer (der christlichen) Glaubenslehre zuerst (R 169-70).
und in derselben allein der Welt öffentlich aufgestellt worden; so kann (Ha 318-19;
man die Bekanntmachung desselben wohl die Offenbarung desjenigen nennen, b 240).
was für Menschen durch ihre eigene Schuld bis dahin Geheimniß war. (K 169-70).
In ihr nämlich heißt es _erstlich_: man soll den höchsten Gesetzgeber
als einen solchen sich nicht als _gnädig_, mithin _nachsichtlich_,
(indulgent) für die Schwäche der Menschen, noch _despotisch_ und bloß
nach seinem unbeschränkten Recht gebietend, und seine Gesetze nicht als
willkührliche, mit unsern Begriffen der Sittlichkeit gar nicht
verwandte, sondern als auf Heiligkeit des Menschen bezogene Gesetze
vorstellen. _Zweitens_, man muß seine Güte nicht in einem unbedingten
_Wohlwollen_ gegen seine Geschöpfe, sondern darein setzen, daß er auf
die moralische Beschaffenheit derselben, dadurch sie ihm _wohlgefallen_
können, zuerst sieht, und ihr Unvermögen, dieser Bedingung von selbst
Genüge zu thun nur alsdann ergänzt. _Drittens_ seine Gerechtigkeit kann
nicht als _gütig_ und _abbittlich_ (welches einen Widerspruch enthält),
noch weniger als in der Qualität der _Heiligkeit_ des Gesetzgebers (vor
der kein Mensch gerecht ist), ausgeübt vorgestellt werden, sondern nur
als Einschränkung der Gütigkeit auf die Bedingung der Uebereinstimmung
der Menschen mit dem heiligen Gesetze, so weit sie als _Menschenkinder_
der Anforderung des letztern gemäß sein könnten. -- Mit einem Wort: Gott
will in einer dreifachen specifisch verschiedenen moralischen Qualität
gedient sein, für die{[112]} die Benennung der verschiedenen (nicht
physischen, sondern moralischen) Persönlichkeit eines und desselben
Wesens kein unschicklicher Ausdruck ist, welches Glaubenssymbol zugleich
die ganze reine moralische Religion ausdrückt, die ohne diese
Unterscheidung sonst Gefahr läuft, nach dem Hange der Menschen sich die [154]
Gottheit wie ein menschliches Oberhaupt zu denken, (weil er in seinem (A 202-3).
Regiment diese dreifache Qualität gemeiniglich nicht von einander (B 214-15).
absondert, sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen (R 170-71).
anthropomorphistischen Frohnglauben auszuarten. (Ha 319-20;
b 240-41).
Wenn aber eben dieser Glaube (an eine göttliche Dreieinigkeit) nicht (K 170-71).
bloß als Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher,
der das, was Gott an sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet
würde, so würde er ein alle menschlichen Begriffe übersteigendes, mithin
einer Offenbarung für die menschliche Fassungskraft unfähiges Geheimniß
sein, und als ein solches in diesem Betracht angekündigt werden können.
Der Glaube an dasselbe als Erweiterung der theoretischen Erkenntniß von
der göttlichen Natur würde nur das Bekenntniß zu einem den Menschen
ganz unverständlichen, und wenn sie es zu verstehen meinen,
anthropomorphistischen Symbol eines Kirchenglaubens sein, wodurch für
die sittliche Besserung nicht das Mindeste ausgerichtet würde. -- Nur
das, was man zwar in praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und
einsehen kann, in theoretischer Absicht aber (zur Bestimmung der Natur,
des Objects an sich) alle unsre Begriffe übersteigt, ist Geheimniß (in
einer Beziehung) und kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von
der letztern Art ist das obenbenannte, welches man in drei uns durch
unsre eigne Vernunft geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann.
1) Das der _Berufung_ (der Menschen als Bürger zu einem ethischen
Staat). -- Wir können uns die allgemeine _unbedingte_ Unterwerfung des
Menschen unter die göttliche Gesetzgebung nicht anders denken, als
sofern wir uns zugleich als seine _Geschöpfe_ ansehen; eben so, wie Gott
nur darum als Urheber aller Naturgesetze angesehen werden kann, weil er
der Schöpfer der Naturdinge ist. Es ist aber für unsre Vernunft
schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum freien Gebrauch ihrer
Kräfte _erschaffen_ sein sollen; weil wir nach dem Princip der
Causalität, einem Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen
andern innern Grund seiner Handlungen beilegen können, als denjenigen,
welchen die hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch [155]
welchen (mithin eine äußere Ursache) dann auch jede Handlung desselben (A 203-4).
bestimmt, mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein würde. Also läßt (B 216-17).
sich die göttliche, heilige, mithin bloß freie Wesen angehende (R 171-72).
Gesetzgebung mit dem Begriffe einer Schöpfung derselben durch unsre (Ha 320-21;
Vernunfteinsicht nicht vereinbaren, sondern man muß jene schon als b 241-42).
existirende freie Wesen betrachten, welche nicht durch ihre (K 171-72).
Naturabhängigkeit, vermöge ihrer Schöpfung, sondern durch eine bloß
moralische, nach Gesetzen der Freiheit mögliche Nöthigung, d. i. eine
Berufung zur Bürgerschaft im göttlichen Staate bestimmt werden. So ist
die Berufung zu diesem Zwecke moralisch ganz klar, für die Speculation
aber ist die Möglichkeit dieser Berufenen ein undurchdringliches
Geheimniß.
2) Das Geheimniß der _Genugthuung_. Der Mensch, so wie wir ihn kennen,
ist verderbt, und keinesweges jenem heiligen Gesetze von selbst
angemessen. Gleichwohl, wenn ihn die Güte Gottes gleichsam ins Dasein
gerufen, d. i. zu einer besondern Art zu existiren (zum Gliede des
Himmelreichs) eingeladen hat, so muß er auch ein Mittel haben, den
Mangel seiner hierzu erforderlichen Tauglichkeit aus der Fülle seiner
eignen Heiligkeit zu ersetzen. Dieses ist aber der Spontaneität, (welche
bei allem moralischen Guten oder Bösen, das ein Mensch an sich haben
mag, vorausgesetzt wird) zuwider, nach welcher ein solches Gute nicht
von einem Andern, sondern von ihm selbst herrühren muß, wenn es ihm soll
zugerechnet werden können. -- Es kann ihn also, so viel die Vernunft
einsieht, kein Andrer durch das Uebermaß seines Wohlverhaltens und durch
sein Verdienst vertreten; oder, wenn dieses angenommen wird, so kann es
nur in moralischer Absicht nothwendig sein, _es anzunehmen_; denn fürs
Vernünfteln ist es ein unerreichbares Geheimniß.
3) Das Geheimniß der _Erwählung_. Wenn auch jene stellvertretende
Genugthuung als möglich eingeräumt wird, so ist doch die
moralischgläubige Annehmung derselben eine Willensbestimmung zum Guten,
die schon eine gottgefällige Gesinnung im Menschen voraussetzt, die
dieser aber nach dem natürlichen Verderben in sich von selbst nicht
hervorbringen kann. Daß aber eine himmlische _Gnade_ in ihm wirken [156]
solle, die [[diesen Beistand]]{[113]} nicht nach Verdienst der Werke, (A 204-5).
sondern durch unbedingten _Rathschluß_ einem Menschen bewilligt, dem (B 217-18).
andern verweigert, und der eine Theil unsers Geschlechts zur Seligkeit, (R 172-73).
der andere zur ewigen Verwerfung ausersehen werde, giebt wiederum keinen (Ha 321-22;
Begriff von einer göttlichen Gerechtigkeit, sondern müßte allenfalls auf b 242-43).
eine Weisheit bezogen werden, deren Regel für uns schlechterdings ein (K 172-73).
Geheimniß ist.
Ueber diese Geheimnisse nun, sofern sie die moralische Lebensgeschichte
jedes Menschen betreffen: wie es nämlich zugeht, daß ein sittlich Gutes
oder Böses überhaupt in der Welt sei, und (ist das letztere in allen und
zu jeder Zeit), wie aus dem letztern doch das erstere entspringe, und in
irgend einem Menschen hergestellt werde; oder warum, wenn _dieses_ an
einigen geschieht, andre davon ausgeschlossen bleiben, hat uns Gott
nichts offenbart, und kann uns auch nichts offenbaren, weil wir es doch
nicht verstehen[114] würden. Es wäre, als wenn wir das, was geschieht, [157]
am Menschen aus seiner Freiheit _erklären_ und uns _begreiflich machen_ (A 205-6).
wollten, darüber Gott zwar durchs moralische Gesetz in uns seinen Willen (B 218-19).
offenbart hat, aus welchen Ursachen dieses aber auf Erden (R 173-74).
geschehe{[115]} oder auch nicht geschehe, in demjenigen Dunkel gelassen (Ha 322-23;
hat, in welchem für menschliche Nachforschung Alles bleiben muß, was als b 243-44).
Geschichte, doch auch aus der Freiheit nach dem Gesetz der Ursachen und (K 173-74).
Wirkungen begriffen werden soll.[116] Ueber die objective Regel unsers
Verhaltens aber ist uns Alles, was wir bedürfen, (durch Vernunft und
Schrift) hinreichend offenbart, und diese Offenbarung ist zugleich für
jeden Menschen verständlich.
Daß er{[117]} durchs moralische Gesetz zum guten Lebenswandel berufen
sei, daß er durch unauslöschliche Achtung für dasselbe, die in ihm
liegt, auch zum Zutrauen gegen diesen guten Geist und zur Hoffnung ihm,
wie es auch zugehe, genug thun zu können, Verheißung in sich finde,
endlich, daß er die letztere Erwartung mit dem strengen Gebot des
erstern zusammenhaltend, sich, als zur Rechenschaft vor einen Richter
gefordert, beständig prüfen müsse; darüber belehren, und dahin treiben
zugleich Vernunft, Herz und Gewissen. Es ist unbescheiden, zu verlangen,
daß uns noch mehr eröffnet werde, und wenn dieses geschehen sein sollte,
müßte er es nicht zum allgemeinen menschlichen Bedürfniß zählen.
Ob zwar aber jenes alle genannte in einer Formel befassende große
Geheimniß jedem Menschen durch seine Vernunft als praktisch nothwendige
Religionsidee begreiflich gemacht werden kann, so kann man doch sagen,
daß es, um moralische Grundlage der Religion, vornehmlich einer
öffentlichen zu werden, damals allererst offenbart worden, als es [158]
_öffentlich_ gelehrt, und zum Symbol einer ganz neuen Religionsepoche (A 206-7).
gemacht wurde. _Solenne Formeln_ enthalten gewöhnlich ihre eigene bloß (B 219-20).
für die, welche zu einem besondern Verein (einer Zunft oder gemeinen (R 174-75).
Wesen) gehören, bestimmte, bisweilen mystische, nicht von Jedem (Ha 323-24;
verstandene Sprache, deren man sich auch billig (aus Achtung) nur zum b 244).
Behuf einer feierlichen Handlung bedienen sollte, (wie etwa, wenn Jemand (K 174-75).
in eine sich von andern aussondernde Gesellschaft als Glied aufgenommen
werden soll). Dies höchste für Menschen nie völlig erreichbare Ziel der
moralischen Vollkommenheit endlicher Geschöpfe ist [[aber]]{[118]} die
Liebe des Gesetzes.
Dieser Idee gemäß würde es in der Religion ein Glaubensgesetz{[119]}
sein: »Gott ist die Liebe;« in ihm kann man den Liebenden (mit der Liebe
des moralischen _Wohlgefallens_ an Menschen, sofern sie seinem heiligen
Gesetze adäquat sind), den Vater, ferner, der in ihm, sofern er sich in
seiner Alles erhaltenden Idee der von ihm selbst gezeugten und
geliebten, dem Urbilde der Menschheit darstellt, seinen _Sohn_ endlich
auch, sofern er dieses Wohlgefallen auf die Bedingung der
Uebereinstimmung der Menschen mit der Bedingung jener Liebe des
Wohlgefallens einschränkt, und dadurch als auf Weisheit gegründete Liebe
beweist, den _heiligen Geist_[120] _verehren_; eigentlich aber nicht in [159]
so vielfacher Persönlichkeit _anrufen_, (denn das würde eine (A 207-8).
Verschiedenheit der Wesen andeuten, er ist aber immer nur ein einiger [160]
Gegenstand) wohl aber im Namen des von ihm selbst über Alles verehrten (A 208).
geliebten Gegenstandes, mit dem es Wunsch und zugleich Pflicht ist, in (B 222).
moralischer Vereinigung zu stehen. Uebrigens gehört das theoretische (R 176-77).
Bekenntniß des Glaubens an die göttliche Natur in dieser dreifachen (Ha 325;
Qualität zur bloßen classischen Formel eines Kirchenglaubens, um ihn von b 245-46).
andern aus historischen Quellen abgeleiteten Glaubensarten zu (K 176).
unterscheiden, mit welchem wenige Menschen einen deutlichen und
bestimmten (keiner Mißdeutung ausgesetzten) Begriff zu verbinden im
Stande sind, und dessen Erörterung mehr den Lehrern in ihrem Verhältniß
zu einander (als philosophischen und gelehrten Auslegern eines heiligen
Buchs) zukömmt, um sich über dessen Sinn zu einigen, in welchem nicht
Alles für die gemeine Fassungskraft, oder auch für das Bedürfniß dieser
Zeit ist, der bloße Buchstabenglaube aber, die wahre Religionsgesinnung
eher verdirbt als bessert.


Der philosophischen Religionslehre [161]
viertes Stück. (A 211-12).
Vom Dienst (B 225-26).
und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips, (R 181-82).
oder (Ha 329-30;
Von Religion und Pfaffenthum. b 249).
(K 179-80).
Es ist schon ein Anfang der Herrschaft des guten Princips, und ein
Zeichen, »daß das Reich Gottes zu uns komme;« wenn auch nur die
Grundsätze der Constitution desselben _öffentlich_ zu werden anheben;
denn das ist in der Verstandeswelt schon da, wozu die Gründe, die es
allein bewirken können, allgemein Wurzel gefaßt haben, obschon die
vollständige Entwickelung seiner Erscheinung in der Sinnenwelt noch in
unabsehlicher Ferne hinausgerückt ist. Wir haben gesehen, daß zu einem
ethischen gemeinen Wesen sich zu vereinigen, eine Pflicht von besonderer
Art (_officium sui generis_) sei, und daß, wenn gleich ein Jeder seiner
Privatpflicht gehorcht, man daraus wohl eine _zufällige
Zusammenstimmung_ aller zu einem gemeinschaftlichen Guten, auch ohne daß
dazu noch besondere Veranstaltung nöthig wäre, folgern könne, daß aber
doch jene Zusammenstimmung aller nicht gehofft werden darf, wenn nicht
aus der Vereinigung derselben mit einander zu eben demselben Zwecke und
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