Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 04

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böse, in geradem Widerspruch stehen würde; so ist zu merken: daß hier (K 21-22).
unter der Natur des Menschen nur der subjective Grund des Gebrauchs
seiner Freiheit überhaupt (unter objectiven moralischen Gesetzen), der
vor aller in die Sinne fallenden That vorhergeht, verstanden werde;
dieser Grund mag nun liegen, worin er wolle. Dieser subjective Grund muß
aber immer wiederum selbst ein Actus der Freiheit sein (denn sonst
könnte der Gebrauch, oder Mißbrauch der Willkühr des Menschen in
Ansehung des sittlichen Gesetzes, ihm nicht zugerechnet werden, und das
Gute oder Böse in ihm nicht moralisch heißen). Mithin kann in keinem die
Willkühr durch Neigung _bestimmenden_ Objecte, in keinem Naturtriebe,
sondern nur in einer Regel, die die Willkühr sich selbst für den
Gebrauch ihrer Freiheit macht, d. i. in einer Maxime, der Grund des
Bösen liegen. Von dieser muß nun nicht weiter gefragt werden können, was
der subjective Grund ihrer Annehmung, und nicht vielmehr der
entgegengesetzten Maxime, im Menschen sei. Denn wenn dieser Grund
zuletzt selbst keine Maxime mehr, sondern ein bloßer Naturtrieb wäre; so
würde der Gebrauch der Freiheit ganz auf Bestimmung durch Naturursachen
zurückgeführt werden können: welches ihr aber widerspricht. Wenn wir
also sagen: der Mensch ist von Natur gut, oder, er ist von Natur böse:
so bedeutet dieses nur so viel, als: er enthält einen (uns
unerforschlichen) ersten Grund[19] der Annehmung guter, oder der [20]
Annehmung böser (gesetzwidriger) Maximen; und zwar allgemein als Mensch, (A 7-9).
mithin so, daß er durch dieselbe zugleich den Charakter seiner Gattung (B 7-9).
ausdrückt. (R 22-23).
(Ha 180-81;
Wir werden also von einem dieser Charaktere (der Unterscheidung des b 115-16).
Menschen von andern möglichen vernünftigen Wesen) sagen: er ist ihm (K 22-23).
_angeboren_; und doch dabei uns immer bescheiden, daß nicht die Natur
die Schuld derselben (wenn er böse ist), oder das Verdienst (wenn er gut
ist) trage, sondern daß der Mensch selbst Urheber desselben sei. Weil
aber der erste Grund der Annehmung unsrer Maximen, der selbst immer
wiederum in der freien Willkühr liegen muß, kein Factum sein kann, das
in der Erfahrung gegeben werden könnte; so heißt das Gute oder Böse im
Menschen (als der subjective erste Grund der Annehmung dieser oder jener
Maxime, in Ansehung des moralischen Gesetzes) bloß in _dem_ Sinne
angeboren, als es vor allem in der Erfahrung gegebenen Gebrauche der
Freiheit (in der frühesten Jugend bis zur Geburt zurück) zum Grunde
gelegt wird, und so als mit der Geburt zugleich im Menschen vorhanden,
vorgestellt wird: nicht daß die Geburt eben die Ursache davon sei.

Anmerkung.
Dem Streite beider oben aufgestellten Hypothesen liegt ein disjunctiver
Satz zum Grunde: _der Mensch ist_ (von Natur) _entweder sittlich gut,
oder sittlich böse_. Es fällt aber Jedermann leicht bei, zu fragen: ob
es auch mit dieser Disjunction seine Richtigkeit habe; und ob nicht
Jemand behaupten könne, der Mensch sei von Natur keines von beiden; ein
Andrer aber: er sei beides zugleich, nämlich in einigen Stücken gut, in
andern böse. Die Erfahrung scheint sogar dieses Mittlere zwischen beiden
Extremen zu bestätigen.
Es liegt aber der Sittenlehre überhaupt viel daran, keine moralischen
Mitteldinge, weder in Handlungen (_adiaphora_) noch in menschlichen [21]
Charakteren, so lange es möglich ist, einzuräumen: weil bei einer (A 9-10).
solchen Doppelsinnigkeit alle Maximen Gefahr laufen, ihre Bestimmtheit (B 9-10).
und Festigkeit einzubüßen. Man nennt gemeiniglich die, welche dieser (R 23-24).
strengen Denkungsart zugethan sind (mit einem Namen, der einen Tadel in (Ha 181-82;
sich fassen soll, in der That aber Lob ist): _Rigoristen_; und so kann b 116-17).
man ihre Antipoden, _Latitudinarier_ nennen. Diese sind also entweder (K 23-24).
Latitudinarier der Neutralität, und mögen _Indifferentisten_; oder der
Coalition, und können _Synkretisten_ genannt werden.[20]
Die Beantwortung der gedachten Frage nach der rigoristischen
Entscheidungsart[21] gründet sich auf der für die Moral wichtigen [22]
Bemerkung: die Freiheit der Willkühr ist von der ganz eigenthümlichen (A 10).
Beschaffenheit, daß sie durch keine Triebfeder zu einer Handlung (B 10-12).
bestimmt werden kann, _als nur sofern der Mensch sie in seine Maxime (R 24-25).
aufgenommen hat_ (es sich zur allgemeinen Regel gemacht hat, nach der er (Ha 182-83;
sich verhalten will); so allein kann eine Triebfeder, welche sie auch [23]
sei, mit der absoluten Spontaneität der Willkühr (der Freiheit) zusammen (A 10-12).
bestehen. Allein das moralische Gesetz ist für sich selbst im Urtheile (B 12-14).
der Vernunft, Triebfeder; und wer es zu seiner Maxime macht, ist (R 25-26).
_moralisch_ gut. Wenn nun das Gesetz Jemandes Willkühr, in Ansehung (Ha 183-84;
einer auf dasselbe sich beziehenden Handlung, doch nicht bestimmt; so b 118-19).
muß eine ihm entgegengesetzte Triebfeder auf die Willkühr desselben (K 25-26).
Einfluß haben; und, da dieses vermöge der Voraussetzung nur dadurch
geschehen kann, daß der Mensch diese (mithin auch die Abweichung vom
moralischen Gesetze) in seine Maxime aufnimmt (in welchem Falle er ein
böser Mensch ist); so ist seine Gesinnung in Ansehung des moralischen
Gesetzes niemals indifferent (niemals keines von beiden, weder gut, noch
böse).
Er kann aber auch nicht in einigen Stücken sittlich gut, in andern
zugleich böse sein. Denn ist er in einem gut, so hat er das moralische
Gesetz in seine Maxime aufgenommen; sollte er also in einem andern
Stücke zugleich böse sein, so würde, weil das moralische Gesetz der
Befolgung der Pflicht überhaupt nur ein einziges und allgemein ist, die
auf dasselbe bezogene Maxime allgemein, zugleich aber nur eine besondere
Maxime sein: welches sich widerspricht.[22]
Die eine oder die andere Gesinnung als angeborne Beschaffenheit von [24]
Natur haben, bedeutet hier auch nicht, daß sie von dem Menschen, der sie (A 12-13).
hegt, gar nicht erworben, d. i. er nicht Urheber sei; sondern, daß sie (B 14-15).
nur nicht in der Zeit erworben sei (daß er eines oder das andere _von (R 26-27).
Jugend auf sei immerdar_). Die Gesinnung, d. i. der erste subjective (Ha 184;
Grund der Annehmung der Maximen, kann nur eine einzige sein, und geht b 119-20).
allgemein auf den ganzen Gebrauch der Freiheit. Sie selbst aber muß auch (K 26-27).
durch freie Willkühr angenommen worden sein, denn sonst könnte sie nicht
zugerechnet werden. Von dieser Annehmung kann nun nicht wieder der
subjective Grund, oder die Ursache, erkannt werden (obwol darnach zu
fragen unvermeidlich ist; weil sonst wiederum eine Maxime angeführt
werden müßte, in welche diese Gesinnung aufgenommen worden, die eben so
wiederum ihren Grund haben muß). Weil wir also diese Gesinnung, oder
vielmehr ihren obersten Grund nicht von irgend einem ersten Zeit-Actus
der Willkühr ableiten können, so nennen wir sie eine Beschaffenheit der
Willkühr, die ihr (ob sie gleich in der That in der Freiheit gegründet
ist) von Natur zukömmt. Daß wir aber unter dem Menschen, von dem wir
sagen, er sei von Natur gut oder böse, nicht jeden einzelnen{[23]}
verstehen (da alsdann einer als von Natur gut, der andere als böse
angenommen werden könnte), sondern die ganze Gattung zu verstehen befugt
sind: kann nur weiterhin bewiesen werden, wenn es sich in der
anthropologischen Nachforschung zeigt, daß die Gründe, die uns
berechtigen, einem Menschen einen von beiden Charaktern als angeboren
beizulegen, so beschaffen sind, daß kein Grund ist, einen Menschen davon
auszunehmen, und er also von der Gattung gelte.

I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen
Natur.
Wir können sie, in Beziehung auf ihren Zweck, füglich auf drei Classen,
als Elemente der Bestimmung des Menschen, bringen:
1. Die Anlage für die _Thierheit_ des Menschen, als eines _lebenden_; [25]
(A 13-15).
2. Für die _Menschheit_ desselben, als eines lebenden und zugleich (B 15-17).
_vernünftigen_; (R 27-28).
(Ha 185-86;
3. Für seine _Persönlichkeit_, als eines vernünftigen, und zugleich _der b, 120-21).
Zurechnung fähigen_ Wesens.[24] (K 27-28).
1. Die Anlage für die _Thierheit_ im Menschen, kann man unter den
allgemeinen Titel der physischen und _bloß mechanischen_ Selbstliebe, d.
i. einer solchen, bringen, wozu nicht Vernunft erfordert wird. Sie ist
dreifach: _erstlich_, zur Erhaltung seiner selbst; _zweitens_, zur
Fortpflanzung seiner Art, durch den Trieb zum Geschlecht, und zur
Erhaltung dessen, was durch Vermischung mit demselben erzeugt wird;
_drittens_, zur Gemeinschaft mit andern Menschen, d. i. der Trieb zur
Gesellschaft. -- Auf sie können allerlei Laster gepfropft werden, (die
aber nicht aus jener Anlage, als Wurzel, von selbst entsprießen). Sie
können Laster der _Rohigkeit_ der Natur heißen; und werden in ihrer
höchsten Abweichung vom Naturzwecke, _viehische Laster_: der _Völlerei_,
der _Wollust_, und der _wilden Gesetzlosigkeit_ (im Verhältnisse zu
andern Menschen) genannt.
2. Die Anlagen für die _Menschheit_ können auf den allgemeinen Titel der [26]
zwar physischen, aber doch _vergleichenden_ Selbstliebe (wozu Vernunft (A 15-17).
erfordert wird) gebracht werden; sich nämlich nur in Vergleichung mit (B 17-18).
Andern als glücklich oder unglücklich zu beurtheilen. Von ihr rührt die (R 28-29).
Neigung her, _sich in der Meinung Anderer einen Werth zu verschaffen_; (Ha 186-87;
und zwar ursprünglich bloß den der _Gleichheit_: keinem über sich b 121).
Ueberlegenheit zu verstatten, mit einer beständigen Besorgniß verbunden, (K 28-29).
daß Andere darnach streben möchten; woraus nachgerade eine ungerechte
Begierde entspringt, sie sich über Andere zu erwerben. -- Hierauf,
nämlich auf _Eifersucht_ und _Nebenbuhlerei_, können die größten Laster,
geheimer und offenbarer Feindseligkeiten gegen Alle, die wir als für uns
fremde ansehen, gepfropft werden: die eigentlich doch nicht aus der
Natur als ihrer Wurzel, von selbst entsprießen; sondern, bei der
besorgten Bewerbung Anderer zu einer uns verhaßten Ueberlegenheit über
uns, Neigungen sind, sich der Sicherheit halber diese über Andere als
Vorbauungsmittel selbst zu verschaffen: da die Natur doch die Idee eines
solchen Wetteifers (der an sich die Wechselliebe nicht ausschließt) nur
als Triebfeder zur Cultur brauchen wollte. Die Laster, die auf diese
Neigung gepfropft werden, können daher auch Laster der _Cultur_ heißen;
und werden im höchsten Grade ihrer Bösartigkeit (da sie alsdann bloß die
Idee eines Maximum des Bösen sind, welches die Menschheit übersteigt) z.
B. im _Neide_, in der _Undankbarkeit_, der _Schadenfreude_, u. s. w.
_teuflische Laster_ genannt.
3. Die Anlage für die _Persönlichkeit_ ist die Empfänglichkeit der
Achtung für das moralische Gesetz, _als einer für sich hinreichenden
Triebfeder der Willkühr_. Die Empfänglichkeit der bloßen Achtung für das
moralische Gesetz in uns wäre das moralische Gefühl, welches für sich
noch nicht einen Zweck der Naturanlage ausmacht, sondern nur sofern es
Triebfeder der Willkühr ist. Da dieses nun lediglich dadurch möglich
wird, daß die freie Willkühr es in seine Maxime aufnimmt; so ist
Beschaffenheit einer solchen Willkühr der gute Charakter; welcher, wie [27]
überhaupt jeder Charakter der freien Willkühr, etwas ist, das nur (A 17-18).
erworben werden kann, zu dessen Möglichkeit aber dennoch eine Anlage in (B 18-20).
unserer Natur vorhanden sein muß, worauf schlechterdings nichts Böses (R 29-30).
gepfropft werden kann. Die Idee des moralischen Gesetzes allein, mit der (Ha 187-88;
davon unzertrennlichen Achtung, kann man nicht füglich eine _Anlage_ für b 122).
die _Persönlichkeit_ nennen; sie ist die Persönlichkeit selbst (die Idee (K 29-30).
der Menschheit ganz intellectuell betrachtet). Aber, daß wir diese
Achtung zur Triebfeder in unsere Maximen aufnehmen, der subjective Grund
hierzu scheint ein Zusatz zur Persönlichkeit zu sein, und daher den
Namen einer Anlage zum Behuf derselben zu verdienen.
Wenn wir die genannten drei Anlagen nach den Bedingungen ihrer
Möglichkeit betrachten, so finden wir, daß die _erste_ keine Vernunft,
die _zweite_ zwar praktische, aber nur andern Triebfedern dienstbare,
die _dritte_ aber allein für sich selbst praktische, d. i. unbedingt
gesetzgebende Vernunft zur Wurzel habe: Alle diese Anlagen im Menschen
sind nicht allein (negativ) _gut_, (sie widerstreiten nicht dem
moralischen Gesetze), sondern sind auch Anlagen _zum Guten_ (sie
befördern die Befolgung desselben). Sie sind _ursprünglich_; denn sie
gehören zur Möglichkeit der menschlichen Natur. Der Mensch kann die zwei
ersteren zwar zweckwidrig brauchen, aber keine derselben vertilgen.
Unter Anlagen eines Wesens verstehen wir sowol die Bestandstücke, die
dazu erforderlich sind, als auch die Formen ihrer Verbindung, um ein
solches Wesen zu sein. Sie sind _ursprünglich_, wenn sie zu der
Möglichkeit eines solchen Wesens nothwendig gehören; _zufällig_ aber,
wenn das Wesen auch ohne dieselben an sich möglich wäre. Noch ist zu
merken, daß hier von keinen andern Anlagen die Rede ist, als denen, die
sich unmittelbar auf das Begehrungsvermögen und den Gebrauch der
Willkühr beziehen.

II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur.
Unter einem Hange (_propensio_) verstehe ich den subjectiven Grund der
Möglichkeit einer Neigung (habituellen Begierde, _concupiscentia_){[25]} [28]
sofern sie für die Menschheit überhaupt zufällig ist.[26] Er (A 18-19).
unterscheidet sich darin von einer Anlage, daß er zwar angeboren sein (B 20-21).
kann, aber doch nicht als solcher vorgestellt werden _darf_: sondern (R 30-31).
auch (wenn er gut ist) als _erworben_, oder (wenn er böse ist) als von (Ha 188-89;
dem Menschen selbst sich _zugezogen_ gedacht werden kann. -- Es ist aber b 122-3).
hier nur vom Hange zum eigentlich, d. i. zum Moralisch Bösen die Rede; (K 30-31).
welches, da es nur als Bestimmung der freien Willkühr möglich ist, diese
aber als gut oder böse nur durch ihre Maximen beurtheilt werden kann, in
dem subjectiven Grunde der Möglichkeit der Abweichung der Maximen vom
moralischen Gesetze bestehen muß, und, wenn dieser Hang als allgemein
zum Menschen (also, als zum Charakter seiner Gattung) gehörig angenommen
werden darf, ein _natürlicher_ Hang des Menschen zum Bösen genannt
werden wird. -- Man kann noch hinzusetzen, daß die aus dem natürlichen
Hange entspringende Fähigkeit oder Unfähigkeit der Willkühr, das
moralische Gesetz in seine Maxime aufzunehmen, oder nicht, _das gute
oder böse Herz_ genannt werde.
Man kann sich drei verschiedne Stufen desselben denken. _Erstlich_, ist
es die Schwäche des menschlichen Herzens in Befolgung genommener Maximen [29]
überhaupt, oder die _Gebrechlichkeit_ der menschlichen Natur; (A 19-21).
_zweitens_, der Hang zur Vermischung unmoralischer Triebfedern mit den (B 21-23).
moralischen (selbst wenn es in guter Absicht, und unter Maximen des (R 31-33).
Guten geschähe), d. i. die _Unlauterkeit_; _drittens_, der Hang zur (Ha 189-90;
Annehmung böser Maximen, d. i. die _Bösartigkeit_ der menschlichen b 123-24).
Natur, oder des menschlichen Herzens. (K 31-32).
_Erstlich_, die _Gebrechlichkeit_ (_fragilitas_) der menschlichen Natur
ist selbst in der Klage eines Apostels ausgedrückt: Wollen habe ich
wohl, aber das Vollbringen fehlt, d. i. ich nehme das Gute (das Gesetz)
in die Maxime meiner Willkühr auf; aber dieses, welches objectiv in der
Idee (_in thesi_) eine unüberwindliche Triebfeder ist, ist subjectiv
(_in hypothesi_), wenn die Maxime befolgt werden soll, die schwächere
(in Vergleichung mit der Neigung).
_Zweitens_, die _Unlauterkeit_ (_impuritas_, _improbitas_) des
menschlichen Herzens besteht darin: daß die Maxime dem Objecte nach (der
beabsichtigten Befolgung des Gesetzes) zwar gut und vielleicht auch zur
Ausübung kräftig genug, aber nicht rein moralisch ist, d. i. nicht, wie
es sein sollte, das Gesetz _allein_ zur _hinreichenden_ Triebfeder, in
sich aufgenommen hat: sondern mehrentheils (vielleicht jederzeit) noch
andere Triebfedern außer derselben bedarf, um dadurch die Willkühr zu
dem, was Pflicht fordert, zu bestimmen. Mit andern Worten, daß
pflichtmäßige Handlungen nicht rein aus Pflicht gethan werden.
_Drittens_, die Bösartigkeit (_vitiositas_, _pravitas_), oder, wenn man
lieber will, die _Verderbtheit_ (_corruptio_) des menschlichen Herzens,
ist der Hang der Willkühr zu Maximen, die Triebfeder aus dem moralischen
Gesetz anderen (nicht moralischen) nachzusetzen. Sie kann auch die
_Verkehrtheit_ (_perversitas_) des menschlichen Herzens heißen, weil sie
die sittliche Ordnung in Ansehung der Triebfedern einer _freien_
Willkühr umkehrt, und, ob zwar damit noch immer gesetzlich gute (legale)
Handlungen bestehen können, so wird doch die Denkungsart dadurch in
ihrer Wurzel (was die moralische Gesinnung betrifft) verderbt, und der
Mensch darum als böse bezeichnet.
Man wird bemerken: daß der Hang zum Bösen hier am Menschen, auch dem [30]
besten, (den Handlungen nach) aufgestellt wird, welches auch geschehen (A 21-22).
muß, wenn die Allgemeinheit des Hanges zum Bösen unter Menschen, oder, (B 23-25).
welches hier dasselbe bedeutet, daß er mit der menschlichen Natur (R 33-34).
verwebt sei, bewiesen werden soll. (Ha 190-91;
b 124-25).
Es ist aber zwischen einem Menschen von guten Sitten (_bene moratus_) (K 32-33).
und einem sittlich guten Menschen (_moraliter bonus_), was die
Uebereinstimmung der Handlungen mit dem Gesetz betrifft, kein
Unterschied (wenigstens darf keiner sein); nur daß sie bei dem einen
eben nicht immer, vielleicht nie, das Gesetz, bei dem andern aber es
_jederzeit_ zur alleinigen und obersten Triebfeder haben. Man kann von
dem Ersteren sagen: er befolge das Gesetz dem _Buchstaben_ nach (d. i.
was die Handlung angeht, die das Gesetz gebietet); vom Zweiten aber: er
beobachte es dem _Geiste_ nach (der Geist des moralischen Gesetzes
besteht darin, daß dieses allein zur Triebfeder hinreichend sei). _Was
nicht aus diesem Glauben geschieht, das ist Sünde_ (der Denkungsart
nach). Denn, wenn andre Triebfedern nöthig sind, die Willkühr zu
_gesetzmäßigen_ Handlungen zu bestimmen, als das Gesetz selbst (z. B.
Ehrbegierde, Selbstliebe überhaupt, ja gar gutherziger Instinkt,
dergleichen das Mitleiden ist); so ist es bloß zufällig, daß diese mit
dem Gesetz übereinstimmen: denn sie könnten eben sowol zur Uebertretung
antreiben. Die Maxime, nach deren Güte aller moralische Werth der Person
geschätzt werden muß, ist also doch gesetzwidrig, und der Mensch ist bei
lauter guten Handlungen dennoch böse.
Folgende Erläuterung ist noch nöthig, um den Begriff von diesem Hange zu
bestimmen. Aller Hang ist entweder physisch, d. i. er gehört zur
Willkühr des Menschen als Naturwesens; oder er ist moralisch, d. i. zur
Willkühr desselben als moralischen Wesens gehörig. -- Im ersteren Sinne
giebt es keinen Hang zum moralisch Bösen; denn dieses muß aus der
Freiheit entspringen; und ein physischer Hang (der auf sinnliche
Antriebe gegründet ist) zu irgend einem Gebrauche der Freiheit, es sei
zum Guten oder Bösen, ist ein Widerspruch. Also kann ein Hang zum Bösen [31]
nur dem moralischen Vermögen der Willkühr ankleben. Nun ist aber nichts (A 22-24).
sittlich- (d. i. zurechnungsfähig-) böse, als was unsere eigene _That_ (B 25-26).
ist. Dagegen versteht man unter dem Begriffe eines Hanges einen (R 34-35).
subjectiven Bestimmungsgrund der Willkühr, der _vor jeder That (Ha 191-92;
vorhergeht_, mithin selbst noch nicht That ist; da denn in dem Begriffe b 125-26).
eines bloßen Hanges zum Bösen ein Widerspruch sein würde, wenn dieser (K 33-34).
Ausdruck nicht etwa in zweierlei verschiedener Bedeutung, die sich beide
doch mit dem Begriffe der Freiheit vereinigen lassen, genommen werden
könnte. Es kann aber der Ausdruck von einer That überhaupt sowol von
demjenigen Gebrauch der Freiheit gelten, wodurch die oberste Maxime (dem
Gesetze gemäß oder zuwider) in die Willkühr aufgenommen, als auch von
demjenigen, da die Handlungen selbst (ihrer Materie nach, d. i. die
Objecte der Willkühr betreffend) jener Maxime gemäß ausgeübt werden. Der
Hang zum Bösen ist nun That in der ersten Bedeutung (_peccatum
originarium_), und zugleich der formale Grund aller gesetzwidrigen That
im zweiten Sinne genommen, welche der Materie nach demselben
widerstreitet, und Laster (_peccatum derivativum_) genannt wird; und die
erste Verschuldung bleibt, wenn gleich die zweite (aus Triebfedern, die
nicht im Gesetz selber bestehen) vielfältig vermieden würde. Jene ist
intelligibele That, bloß durch Vernunft ohne alle Zeitbedingung
erkennbar; diese sensibel, empirisch, in der Zeit gegeben (_Factum
phaenomenon_). Die erste heißt nun vornehmlich in Vergleichung mit der
zweiten ein bloßer Hang, und angeboren, weil er nicht ausgerottet werden
kann (als wozu die oberste Maxime die des Guten sein müßte, welche aber
in jenem Hange selbst als böse angenommen wird); vornehmlich aber, weil
wir davon: warum in uns das Böse gerade die oberste Maxime verderbt
habe, obgleich dieses unsere eigene That ist, eben so wenig weiter eine
Ursache angeben können, als von einer Grundeigenschaft, die zu unserer
Natur gehört. -- Man wird in dem jetzt Gesagten den Grund antreffen,
warum wir in diesem Abschnitte gleich zu Anfange die drei Quellen des
moralisch Bösen lediglich in demjenigen suchten, was nach
Freiheitsgesetzen den obersten Grund der Nehmung oder Befolgung unserer [32]
Maximen; nicht was die Sinnlichkeit (als Receptivität) afficirt. (A 24-25).
(B 26-28).
(R 35-36).
III. Der Mensch ist von Natur böse. (Ha 192-93;
b 126-27).
Vitiis nemo sine nascitur. Horat. (K 34-35).
Der Satz: der Mensch ist _böse_, kann nach dem Obigen nichts Anders
sagen wollen, als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewußt, und hat
doch die (gelegenheitliche) Abweichung von demselben in seine Maxime
aufgenommen. Er ist _von Natur_ böse, heißt so viel, als: dieses gilt
von ihm in seiner Gattung betrachtet; nicht als ob solche Qualität aus
seinem Gattungsbegriffe (dem eines Menschen überhaupt) könne gefolgert
werden (denn alsdann wäre sie nothwendig), sondern er kann nach dem, wie
man ihn durch Erfahrung kennt, nicht anders beurtheilt werden, oder man
kann es, als subjectiv nothwendig, in jedem, auch dem besten Menschen,
voraussetzen. Da dieser Hang nun selbst als moralisch böse, mithin nicht
als Naturanlage, sondern als etwas, was dem Menschen zugerechnet werden
kann, betrachtet werden, folglich in gesetzwidrigen Maximen der Willkühr
bestehen muß; diese aber, der Freiheit wegen, für sich als zufällig
angesehen werden müssen, welches mit der Allgemeinheit dieses Bösen sich
wiederum nicht zusammen reimen will, wenn nicht der subjective oberste
Grund aller Maximen mit der Menschheit selbst, es sei, wodurch es wolle,
verwebt und darin gleichsam gewurzelt ist: so werden wir diesen einen
natürlichen Hang zum Bösen, und da er doch immer selbst verschuldet sein
muß, ihn selbst ein _radikales_, angebornes, (nichts desto weniger aber
uns von uns selbst zugezogenes) _Böse_ in der menschlichen Natur nennen
können.
Daß nun ein solcher verdorbener{[27]} Hang im Menschen gewurzelt sein
müsse, darüber können wir uns, bei der Menge schreiender Beispiele,
welche uns die Erfahrung an den _Thaten_ der Menschen vor Augen stellt,
den förmlichen Beweis ersparen. Will man sie aus demjenigen Zustande
haben, in welchem manche Philosophen die natürliche Gutartigkeit der [33]
menschlichen Natur vorzüglich anzutreffen hofften, nämlich aus dem (A 25-26).
sogenannten _Naturstande_; so darf man nur die Auftritte von ungereizter (B 28-29).
Grausamkeit in den Mordscenen auf _Tofoa_, _Neuseeland_, den (R 36-37).
_Navigatorsinseln_, und die nie aufhörende in den weiten Wüsten des (Ha 193-94;
nordwestlichen Amerika, (die Kapt. _Hearne_ anführt), wo sogar kein b 127-28).
Mensch den mindesten Vortheil davon hat,[28] mit jener Hypothese (K 36-37).
vergleichen, und man hat Laster der Rohigkeit, mehr als nöthig ist, um
von dieser Meinung abzugehen. Ist man aber für die Meinung gestimmt, daß
sich die menschliche Natur im gesitteten Zustande (worin sich ihre
Anlagen vollständiger entwickeln können) besser erkennen lasse; so wird
man eine lange melancholische Litanei von Anklagen der Menschheit
anhören müssen: von geheimer Falschheit, selbst bei der innigsten
Freundschaft, so daß die Mäßigung des Vertrauens in wechselseitiger
Eröffnung auch der besten Freunde zur allgemeinen Maxime der Klugheit im
Umgange gezählt wird; von einem Hange, denjenigen zu hassen, dem man
verbindlich ist, worauf ein Wohlthäter jederzeit gefaßt sein müsse; von
einem herzlichen Wohlwollen, welches doch die Bemerkung zuläßt, »es sei
in dem Unglück unsrer besten Freunde etwas, das uns nicht ganz
mißfällt«; und von vielen andern unter dem Tugendscheine noch
verborgenen, geschweige derjenigen Laster, die ihrer gar nicht hehl
haben, weil uns der schon gut heißt, der _ein böser Mensch von der [34]
allgemeinen Classe_ ist: und er wird an den Lastern der _Cultur_ und (A 26-27).
Civilisirung (den kränkendsten unter allen) genug haben, um sein Auge (B 29-31).
lieber vom Betragen der Menschen abzuwenden, damit er sich nicht selbst (R 37-38).
ein anderes Laster, nämlich den Menschenhaß, zuziehe. Ist er aber damit (Ha 194-95;
noch nicht zufrieden, so darf er nur den aus beiden auf wunderliche b 128).
Weise zusammengesetzten, nämlich den äußern Völkerzustand in Betrachtung (K 37-38).
ziehen, da civilisirte Völkerschaften gegen einander im Verhältnisse des
rohen Naturstandes (eines Standes der beständigen Kriegsverfassung)
stehen, und sich auch fest in den Kopf gesetzt haben, nie daraus zu
gehen; und er wird dem öffentlichen Vorgeben gerade widersprechende und
doch nie abzulegende Grundsätze der großen Gesellschaften, Staaten
genannt,[29] gewahr werden, die noch kein Philosoph mit der Moral hat in
Einstimmung bringen, und doch auch (welches arg ist) keine bessern, die
sich mit der menschlichen Natur vereinigen ließen, vorschlagen können:
so daß der _philosophische Chiliasmus_, der auf den Zustand eines
ewigen, auf einen Völkerbund als Weltrepublik gegründeten, Friedens [35]
hofft, eben so, wie der _theologische_, der auf des ganzen (A 27-29).
Menschengeschlechts vollendete moralische Besserung harret, als (B 31-32).
Schwärmerei allgemein verlacht wird. (R 38-39).
(Ha 195-96;
Der Grund dieses Bösen kann nun 1) nicht, wie man ihn gemeiniglich b 128-29).
anzugeben pflegt, _in der Sinnlichkeit_ des Menschen, und den daraus (K 38-39).
entspringenden natürlichen Neigungen gesetzt werden. Denn nicht allein,
daß diese keine gerade Beziehung aufs Böse haben (vielmehr zu dem, was
die moralische Gesinnung in ihrer Kraft beweisen kann, zur Tugend die
Gelegenheit geben); so dürfen wir ihr Dasein nicht verantworten, (wir
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