Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 14

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durch kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der
unerlaßlichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein
Jeder durch seine Vernunft überzeugen, und es gehört zur Religion, sich
davon zu überzeugen.
Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloße
Vernunftbegriffe gebaut ist, heißt sie nicht mehr bloß die christliche
_Religion_, sondern der christliche _Glaube_, der einer Kirche zum
Grunde gelegt worden. Der Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben
geweihet ist, ist also zweiseitig; einerseits derjenige, welcher ihr
nach dem historischen Glauben geleistet werden muß; andrerseits, welcher
ihr nach dem praktischen und moralischen Vernunftglauben gebührt. Keiner
von beiden kann in der christlichen Kirche als für sich allein bestehend
von dem andern getrennt werden; der letztere darum nicht von dem
erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der erstere
nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.
Der christliche Glaube als _gelehrter_ Glaube stützt sich auf
Geschichte, und ist, sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde
liegt, nicht ein an sich _freier_ und von Einsicht hinlänglicher
theoretischer Beweisgründe abgeleiteter, _Glaube_ (_fides elicita_).
Wäre er ein reiner Vernunftglaube, so würde er, obwohl die moralischen
Gesetze, worauf er, als Glaube an einen göttlichen Gesetzgeber,
gegründet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet
werden müssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja
er würde auch noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte,
als Geschichtsglaube ein theoretisch freier Glaube sein können; wenn
Jedermann gelehrt wäre. Wenn er aber für Jedermann, auch den Ungelehrten [177]
gelten soll, so ist er nicht bloß ein gebotener, sondern auch dem Gebot (A 235-37).
blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch wirkliches göttliches Gebot (B 249-51).
sei, gehorchender Glaube (_fides servilis_). (R 197-98).
(Ha 345-46;
In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom b 263).
_unbedingten Glauben_ an geoffenbarte (der Vernunft für sich verborgene) (K 196-97).
Sätze anfangen, und die gelehrte Erkenntniß, etwa bloß als Verwahrung
gegen einen den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn
sonst wäre der christliche Glaube nicht bloß _fides imperata_, sondern
sogar _servilis_. Er muß also jederzeit wenigstens als _fides historice
elicita_ gelehrt werden, d. i. _Gelehrsamkeit_ müßte in ihr, als
geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den Vortrapp
ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die auch
durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren könnten, würde den
langen Zug der Ungelehrten (Laien), die für sich der Schrift unkundig
sind, (und worunter selbst die weltbürgerlichen Regenten gehören), nach
sich schleppen. -- Soll dieses nun nicht geschehen, so muß die
allgemeine Menschenvernunft in einer natürlichen Religion in der
christlichen Glaubenslehre für das oberste gebietende Princip anerkannt
und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf eine Kirche gegründet
wird, und die der Gelehrten als Ausleger und Aufbewahrer bedarf, als
bloßes aber höchst schätzbares Mittel, um der ersteren Faßlichkeit,
selbst für die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu geben,
geliebt und cultivirt werden.
Das ist der wahre _Dienst_ der Kirche, unter der Herrschaft des guten
Princips; der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion
vorhergehen soll, der _Afterdienst_, wodurch die moralische Ordnung ganz
umgekehrt, und das, was nur Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck)
geboten wird. Der Glaube an Sätze, von welchen der Ungelehrte sich weder
durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese allererst beurkundet werden
müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten Pflicht gemacht (_fides
imperata_), und so sammt andern damit verbundenen Observanzen zum Rang
eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der Handlungen als [178]
Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. -- Eine Kirche auf (A 237-38).
das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich _Diener_ (B 251-53).
(_ministri_), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende (R 198-99).
hohe _Beamte_, (_officiales_), welche, wenn sie gleich (wie in einer (Ha 346-47;
protestantischen Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer b 263-64).
Gewalt bekleidete geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten (K 197-98).
dagegen protestiren, in der That doch sich für die einigen berufenen
Ausleger einer heiligen Schrift gehalten wissen wollen, nachdem sie die
reine Vernunftreligion der ihr gebührenden Würde, allemal die höchste
Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die Schriftgelehrsamkeit
allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen geboten haben. Sie
verwandeln auf diese Art den _Dienst_ der Kirche (_ministerium_) in eine
_Beherrschung_ der Glieder derselben (_imperium_), ob zwar sie, um diese
Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern
bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre,
kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu
stehen. Denn, »blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze
Alterthum über den Kopf, und begräbt sich darunter.« -- Der Gang, den
die Sachen, auf diesen Fuß gebracht, nehmen, ist folgender.
Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich
beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für
ein Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend
genommen, so daß man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude
sein, dessen Messias gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt,
daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als
statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das ganze heilige Buch dieses
Volks als göttliche für alle Menschen gegebene Offenbarung gläubig
annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der Authenticität dieses [179]
Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die ganze darin (A 238-39).
vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum Behuf (B 253-54).
dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel (R 200-201).
Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon (Ha 347-48;
ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins _gelehrte Publikum_ noch b 264-65).
nicht eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer (K 198-99).
Völker noch nicht bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht
controlirt, und so ihr heiliges Buch wegen seines Alterthums zur
historischen Glaubwürdigkeit gebracht worden. Indessen, dieses auch
eingeräumt, ist es nicht genug, es in Uebersetzungen zu kennen, und so
auf die Nachkommenschaft zu übertragen, sondern zur Sicherheit des
darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch erfordert, daß es auf alle
künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die der hebräischen
Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur ein
einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine
Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine,
woran die Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, [180]
welche derselben genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu (A 239-40).
sichern. (B 254-55).
(R 201-2).
Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, (Ha 348-50;
obwohl die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines b 265-67).
gelehrten Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte (K 199-201).
sich mehr als ein Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte
Publikum desselben eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben
der Bestätigung durch Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den
großen Vorzug vor dem Judenthum, daß sie _aus dem Munde des ersten
Lehrers_ als eine nicht statutarische, sondern moralische Religion
hervorgegangen, vorgestellt wird, und auf solche Art mit der Vernunft in
die engste Verbindung tretend, durch sie von selbst auch ohne
historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der größten
Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der
_Gemeinden_ fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit
zu verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch
nur für dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen
Nachlaß mit an uns gekommen ist. Die Stifter der _Kirche_ aber nahmen
diese episodischen Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des
Glaubens auf, und vermehrten sie entweder mit Tradition, oder
Auslegungen, die von Concilien gesetzliche Kraft enthielten, oder durch
Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von welcher letztern, oder ihrem
Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann,
noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen dadurch dem Glauben
noch bevorstehen; welches nicht zu vermeiden ist, so lange wir die
Religion nicht in uns, sondern außer uns suchen.

Zweiter Theil.
Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.
Die wahre alleinige Religion enthält nichts als Gesetze, d. i. solche
praktische Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewußt
werden können, die wir also, als durch reine Vernunft (nicht empirisch)
offenbart, anerkennen. Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene [181]
gleich gute Formen geben kann, kann es Statuten, d. i. für göttlich (A 240-42).
gehaltene Verordnungen geben, die für unsere reine moralische (B 255-57).
Beurtheilung willkührlich und zufällig sind. Diesen statutarischen (R 202-3).
Glauben nun, der allenfalls auf ein Volk eingeschränkt ist, und nicht (Ha 350-51;
die allgemeine Weltreligion enthalten kann), für wesentlich zum Dienste b 267-68).
Gottes überhaupt zu halten, und ihn zur obersten Bedingung des (K 201-2).
göttlichen Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein
_Religionswahn_,[132] dessen Befolgung ein _Afterdienst_, d. i. eine
solche vermeintliche Verehrung Gottes ist, wodurch dem wahren, von ihm
selbst geforderten Dienste gerade entgegen gehandelt wird.

§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes.
Der Anthropomorphismus, der in der theoretischen Vorstellung von Gott
und seinem Wesen, den Menschen kaum zu vermeiden, übrigens aber doch
(wenn er nur nicht auf Pflichtbegriffe einfließt), auch unschuldig genug
ist, der ist in Ansehung unseres praktischen Verhältnisses zu seinem
Willen und für unsere Moralität selbst höchst gefährlich; denn da
_machen wir uns einen Gott_,[133] wie wir ihn am leichtesten zu unserem [182]
Vortheil gewinnen zu können, und der beschwerlichen ununterbrochenen (A 242-43).
Bemühung, auf das Innerste unsrer moralischen Gesinnung zu wirken, (B 257-58).
überhoben zu werden glauben. Der Grundsatz den der Mensch sich für (R 203-4).
dieses Verhältniß gewöhnlich macht, ist: daß durch Alles, was wir (Ha 351-52;
lediglich darum thun, um der Gottheit wohl zu gefallen, (wenn es nur b 268-69).
nicht eben der Moralität geradezu widerstreitet, ob es gleich dazu auch (K 202-3).
nicht das Mindeste beiträgt), wir Gott unsere Dienstwilligkeit als
gehorsame und eben darum wohlgefällige Unterthanen beweisen, also auch
Gott (_in potentia_) dienen. -- Es dürfen nicht immer Aufopferungen
sein, dadurch der Mensch diesen Dienst Gottes zu verrichten glaubt: auch
Feierlichkeiten, selbst öffentliche Spiele, wie bei Griechen und Römern,
haben oft dazu dienen müssen, und dienen noch dazu, um die Gottheit
einem Volke, oder auch den einzelnen Menschen ihrem Wahne nach günstig
zu machen. Doch sind die ersteren (die Büßungen, Casteiungen,
Wallfahrten u. dgl.) jederzeit für kräftiger, auf die Gunst des Himmels
wirksamer und zur Entsündigung tauglicher gehalten worden, weil sie die
unbegrenzte (obgleich nicht moralische) Unterwerfung unter seinen Willen
stärker zu bezeichnen dienen. Je unnützer solche Selbstpeinigungen sind,
je weniger sie auf die allgemeine moralische Besserung des Menschen
abgezweckt sind, desto heiliger scheinen sie zu sein; weil sie eben
darum, daß sie in der Welt zu gar nichts nutzen, aber doch Mühe kosten,
lediglich zur Bezeugung der Ergebenheit gegen Gott abgezweckt zu sein [183]
scheinen. -- Obgleich, sagt man, Gott hierbei durch die That in keiner (A 243-44).
Absicht gedient worden ist; so sieht er doch hierin den guten Willen, (B 259-60).
das Herz, an, welches zwar zur Befolgung seiner moralischen Gebote zu (R 204-5).
schwach ist, aber durch seine hierzu bezeugte Bereitwilligkeit diese (Ha 352-53;
Ermangelung wieder gut macht. Hier ist nun der Hang zu einem Verfahren b 269-70).
sichtbar, das für sich keinen moralischen Werth hat, als etwa nur als (K 203-5).
Mittel, das sinnliche Vorstellungsvermögen zur Begleitung
intellectueller Ideen des Zwecks zu erhöhen, oder um, wenn es den
letztern etwa zuwider wirken könnte, es niederzudrücken;[134] diesem
Verfahren legen wir doch in unserer Meinung den Werth des Zwecks selbst,
oder welches eben so viel ist, wir legen der Stimmung des Gemüths zur
Empfänglichkeit Gott ergebener Gesinnungen (_Andacht_ genannt) den Werth
der letztern bei; welches Verfahren mithin ein bloßer Religionswahn ist,
der allerlei Formen annehmen kann, in deren einer er der moralischen
ähnlicher sieht, als in der andern, der aber in allen nicht eine bloß
unvorsetzliche Täuschung, sondern sogar eine Maxime ist, dem Mittel
einen Werth [[an sich]]{[135]} statt des Zwecks beizulegen, da denn [184]
vermöge der letzteren dieser Wahn unter allen diesen Formen gleich (A 244-46).
ungereimt und als verborgene Betrugsneigung verwerflich ist. (B 260-62).
(R 205-6).
(Ha 353-54;
§ 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip b 270).
der Religion. (K 204-5).
Ich nehme erstlich folgenden Satz, als einen keines Beweises benöthigten
Grundsatz an: _Alles, was außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch
thun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer
Religionswahn und Afterdienst Gottes._ -- Ich sage, was der _Mensch_
thun zu können glaubt; denn, ob nicht über Alles, was _wir_ thun können,
noch in den Geheimnissen der höchsten Weisheit etwas sein möge, was nur
_Gott_ thun kann, um uns zu ihm wohlgefälligen Menschen zu machen, wird
hierdurch nicht verneinet. Aber, wenn die Kirche ein solches Geheimniß
etwa als offenbart verkündigen sollte, so würde{[136]} doch die Meinung,
daß diese Offenbarung, wie sie uns die heilige Geschichte erzählt, zu
glauben, und sie, (es sei innerlich oder äußerlich), zu bekennen, an
sich etwas sei, dadurch wir uns Gott wohlgefällig machen, ein
gefährlicher Religionswahn sein. Denn dieses Glauben ist als inneres
Bekenntniß seines festen Fürwahrhaltens, so wahrhaftig ein _Thun_, das
durch Furcht abgezwungen wird, daß ein aufrichtiger Mensch eher jede
andere Bedingung als diese eingehen möchte, weil er bei allen andern
Frohndiensten allenfalls nur etwas Ueberflüssiges, hier aber etwas dem
Gewissen in einer Declaration, von deren Wahrheit er nicht überzeugt
ist, Widerstreitendes thun würde. Das Bekenntniß also, wovon er sich
überredet, daß es für sich selbst (als Annahme eines ihm angebotenen
Guten) ihn Gott wohlgefällig machen könne, ist etwas, was er noch über
den guten Lebenswandel in Befolgung der in der Welt auszuübenden
moralischen Gesetze thun zu können vermeint, indem er sich mit seinem
Dienst geradezu an Gott wendet.
Die Vernunft läßt uns _erstlich_ in Ansehung des Mangels eigener [185]
Gerechtigkeit, (die vor Gott gilt), nicht ganz ohne Trost. Sie sagt: (A 246-47).
daß, wer in einer wahrhaften der Pflicht ergebenen Gesinnung so viel, (B 262-63).
als in seinem Vermögen steht, thut, um (wenigstens in einer beständigen (R 206-7).
Annäherung zur vollständigen Angemessenheit mit dem Gesetze) seiner (Ha 354-55;
Verbindlichkeit ein Genüge zu leisten, hoffen dürfe, was nicht in seinem b 271).
Vermögen steht, das werde von der höchsten Weisheit _auf irgend eine (K 205-6).
Weise_, (welche die Gesinnung dieser beständigen Annäherung unwandelbar
machen kann), ergänzt werden, ohne daß sie sich doch anmaßt, die Art zu
bestimmen, und zu wissen, worin sie bestehe, welche vielleicht so
geheimnißvoll sein kann, daß Gott sie uns höchstens in einer
symbolischen Vorstellung, worin das Praktische allein für uns
verständlich ist, offenbaren könnte, indessen, daß wir theoretisch, was
dieses Verhältniß Gottes zum Menschen an sich sei, gar nicht fassen und
Begriffe damit verbinden könnten, wenn er uns ein solches Geheimniß auch
entdecken wollte. -- Gesetzt nun, eine gewisse Kirche behaupte, die Art,
wie Gott jenen moralischen Mangel am menschlichen Geschlecht ergänzt,
bestimmt zu wissen, und verurtheile zugleich alle Menschen, die jenes
der Vernunft natürlicher Weise unbekannte Mittel der Rechtfertigung
nicht wissen, darum also auch nicht zum Religionsgrundsatze aufnehmen
und bekennen, zur ewigen Verwerfung: wer ist alsdann hier wohl der
Ungläubige? der, welcher vertraut, ohne zu wissen, wie das, was er
hofft, zugehe, oder der, welcher diese Art der Erlösung des Menschen vom
Bösen durchaus wissen will, widrigenfalls er alle Hoffnung auf dieselbe
aufgiebt? -- Im Grunde ist dem Letzteren am Wissen dieses Geheimnisses
so viel eben nicht gelegen, (denn das lehrt ihn schon seine Vernunft,
daß etwas zu wissen, wozu er doch nichts thun kann, ihm ganz unnütz
sei); sondern er will es nur wissen, um sich (wenn es auch nur innerlich
geschähe), aus dem _Glauben_, der Annahme, dem Bekenntnisse und der
Hochpreisung alles dieses Offenbarten einen Gottesdienst machen zu
können, der ihm die Gunst des Himmels vor allem Aufwande seiner eigenen
Kräfte zu einem guten Lebenswandel, also ganz umsonst erwerben, den [186]
letzteren wohl gar übernatürlicher Weise hervorbringen, oder, wo ihm (A 247-49).
etwa zuwider gehandelt würde, wenigstens die Uebertretung vergüten (B 263-65).
könne. (R 207-8).
(Ha 355-56;
_Zweitens_: wenn der Mensch sich von der obigen Maxime nur im mindesten b 271-72).
entfernt: so hat der Afterdienst Gottes (die Superstition) weiter keine (K 206-7).
Grenzen; denn über jene hinaus ist Alles (was nur nicht unmittelbar der
Sittlichkeit widerspricht), willkührlich. Von dem Opfer der Lippen an,
welches ihn am wenigsten kostet, bis zu dem der Naturgüter, die sonst
zum Vortheil der Menschen wohl besser benutzt werden könnten, ja bis zu
der Aufopferung seiner eigenen Person, indem er sich (im Eremiten-,
Fakir- oder Mönchsstande) für die Welt verloren macht, bringt er Alles,
nur nicht seine moralische Gesinnung Gott dar; und wenn er sagt, er
brächte ihm auch sein Herz, so versteht er darunter nicht die Gesinnung
eines ihm wohlgefälligen Lebenswandels, sondern einen herzlichen Wunsch,
daß jene Opfer für die letztere in Zahlung möchten aufgenommen werden
(_natio gratis anhelans, multa agendo nihil agens, _Phaedrus__).
_Endlich_, wenn man einmal zur Maxime eines vermeintlich Gott für sich
selbst wohlgefälligen, ihn auch nöthigenfalls versöhnenden, aber nicht
rein moralischen Dienstes, übergegangen ist, so ist in der Art, ihm
gleichsam mechanisch zu dienen, kein wesentlicher Unterschied, welcher
der einen vor der andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle, dem Werth
(oder vielmehr Unwerth) nach, einerlei, und es ist bloße Ziererei, sich
durch _feinere_ Abweichung vom alleinigen intellectuellen Princip der
ächten Gottesverehrung für auserlesener zu halten, als die, welche sich
eine vorgeblich _gröbere_ Herabsetzung zur Sinnlichkeit zu Schulden
kommen lassen. Ob der Andächtler seinen statutenmäßigen Gang zur
_Kirche_, oder ob er eine Wallfahrt nach den Heiligthümern in _Loretto_
oder Palästina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit den _Lippen_,
oder, wie der Tibetaner (welcher glaubt, daß diese Wünsche auch
schriftlich aufgesetzt, wenn sie nur durch irgend etwas z. B. auf
Flaggen geschrieben, durch den Wind, oder, in einer Büchse
eingeschlossen, als eine Schwungmaschine mit der Hand _bewegt_ werden, [187]
ihren Zweck eben so gut erreichen), es durch ein _Gebetrad_ an die (A 249-51).
himmlische Behörde bringt, oder was für ein Surrogat des moralischen (B 265-66).
Dienstes Gottes es auch immer sein mag, das ist alles einerlei und von (R 208-9).
gleichem Werth. -- Es kömmt hier nicht sowohl auf den Unterschied in der (Ha 356-57;
äußeren Form, sondern alles auf die Annehmung oder Verlassung des b 272-73).
alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische Gesinnung, (K 207-9).
sofern sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig
darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefällig
zu werden.[137] Giebt es aber nicht etwa auch einen sich über die
Grenzen des menschlichen Vermögens erhebenden schwindlichen
_Tugendwahn_, der wohl mit dem kriechenden Religionswahn in die
allgemeine Classe der Selbsttäuschungen gezählt werden könnte? Nein, die
Tugendgesinnung beschäftigt sich mit etwas _Wirklichem_, was für sich
selbst Gott wohlgefällig ist, und zum Weltbesten zusammenstimmt. Zwar
kann sich dazu ein Wahn des Eigendünkels gesellen, der Idee seiner
heiligen Pflicht sich für adäquat zu halten; das ist aber nur zufällig.
In ihr aber den höchsten Werth zu setzen, ist kein Wahn, wie etwa der in
kirchlichen Andachtsübungen, sondern baarer zum Weltbesten hinwirkender
Beitrag.
Es ist überdem ein (wenigstens kirchlicher) Gebrauch, das, was vermöge
des Tugendprincips von Menschen gethan werden kann, _Natur_, was aber
nur den Mangel alles seines moralischen Vermögens zu ergänzen dient, und
weil dessen Zulänglichkeit auch für uns Pflicht ist, nur gewünscht oder
auch gehofft, und erbeten werden kann, _Gnade_ zu nennen, beide zusammen [188]
als wirkende Ursachen einer zum Gott wohlgefälligen Lebenswandel (A 251-52).
zureichenden Gesinnung anzusehen, sie aber auch nicht bloß von einander (B 266-68).
zu unterscheiden, sondern einander wohl gar entgegen zu setzen. (R 209-10).
(Ha 357-58;
Die Ueberredung, Wirkungen der Gnade von denen der Natur (der Tugend) b 273-74).
unterscheiden, oder die _ersteren_ wohl gar in sich hervorbringen zu (K 209).
können, ist _Schwärmerei_; denn wir können weder einen übersinnlichen
Gegenstand in der Erfahrung irgend woran kennen, noch weniger auf ihn
Einfluß haben, um ihn zu uns herabzuziehen, wenn gleich sich im Gemüth
bisweilen aufs Moralische hinwirkende Bewegungen ereignen, die man sich
nicht erklären kann, und von denen unsere Unwissenheit zu gestehen
genöthigt ist: »der Wind weht, wohin er will, aber du weißt nicht, woher
er kömmt u. s. w.« Himmlische Einflüsse in sich _wahrnehmen_ zu wollen,
ist eine Art Wahnsinn, in welchem wohl gar auch Methode sein kann, (weil
sich jene vermeinten inneren Offenbarungen doch immer an moralische,
mithin an Vernunftideen anschließen müssen), der aber immer doch eine
der Religion nachtheilige Selbsttäuschung bleibt. Zu glauben, daß es
Gnadenwirkungen geben könne, und vielleicht zu Ergänzung der
Unvollkommenheit unserer Tugendbestrebung auch geben müsse, ist Alles,
was wir davon sagen können; übrigens sind wir unvermögend, etwas in
Ansehung ihrer Kennzeichen zu bestimmen, noch mehr aber zur
Hervorbringung derselben etwas zu thun.
Der Wahn durch religiöse Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der
Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religiöse _Aberglaube_; so
wie der Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit
Gott bewirken zu wollen, die religiöse _Schwärmerei_. -- Es ist
abergläubischer Wahn, durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann,
ohne daß er eben ein guter Mensch sein darf, Gott wohlgefällig werden zu
wollen (z. B. durch Bekenntniß statutarischer Glaubenssätze, durch
Beobachtung kirchlicher Observanz und Zucht u. dgl.). Er wird aber darum
abergläubisch genannt, weil er sich bloße Naturmittel (nicht moralische)
wählt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem sittlich Guten), für [189]
sich schlechterdings nichts wirken können. -- Ein Wahn aber heißt (A 252-53).
schwärmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als übersinnlich, nicht (B 268-69).
in dem Vermögen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des (R 211-12).
dadurch beabsichtigten übersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses (Ha 358-59;
Gefühl der unmittelbaren Gegenwart des höchsten Wesens und die b 274-75).
Unterscheidung desselben von jedem andern, selbst dem moralischen (K 210-11).
Gefühl, wäre eine Empfänglichkeit einer Anschauung, für die in der
menschlichen Natur kein Sinn ist. -- Der abergläubische Wahn, weil er
ein an sich für manches Subject taugliches und diesem zugleich mögliches
Mittel, wenigstens den Hindernissen einer Gott wohlgefälligen Gesinnung
entgegen zu wirken, enthält, ist doch mit der Vernunft sofern verwandt,
und nur zufälliger Weise dadurch, daß er das, was bloß Mittel sein kann,
zum unmittelbar Gott wohlgefälligen Gegenstande macht, verwerflich;
dagegen ist der schwärmerische Religionswahn der moralische Tod der
Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle
Moralität überhaupt, auf Grundsätze gegründet werden muß, stattfinden
kann.
Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines
Kirchenglaubens ist also: daß dieser neben den statutarischen Sätzen,
deren er vorjetzt nicht gänzlich entbehren kann, doch zugleich ein
Princip in sich enthalten müsse, die Religion des guten Lebenswandels,
als das eigentliche Ziel, um jener dereinst gar entbehren zu können,
herbeizuführen.

§ 3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des
guten Princips.
Die Verehrung mächtiger unsichtbarer Wesen, welche dem hilflosen
Menschen durch die natürliche auf dem Bewußtsein seines Unvermögens [190]
gegründete Furcht abgenöthigt wurde, fieng nicht sogleich mit einer (A 253-55).
Religion, sondern von einem knechtischen Gottes- (oder Götzen-) Dienste (B 269-70).
an, welcher, wenn er eine gewisse öffentlich-gesetzliche Form bekommen (R 212-13).
hatte, ein _Tempeldienst_, und nur, nachdem mit diesen Gesetzen (Ha 359-60;
allmählig die moralische Bildung der Menschen verbunden worden, ein b 275-76).
_Kirchendienst_ wurde: denen beiden ein Geschichtsglaube zum Grunde (K 211-12).
liegt, bis man endlich, diesen bloß für provisorisch, und in ihm die
symbolische Darstellung und das Mittel der Beförderung eines reinen
Religionsglaubens, zu sehen _angefangen_ hat.
Von einem tungusischen _Schaman_, bis zu dem Kirche und Staat zugleich
regierenden europäischen _Prälaten_, oder (wollen wir statt der
Häupter und Anführer nur auf die Glaubensanhänger nach ihrer
eignen Vorstellungsart sehen), zwischen dem ganz sinnlichen
_Mogulitzen_,{[139]} der die Tatze von einem Bärenfell sich des Morgens
auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: »Schlag mich nicht todt!« bis
zum sublimirten _Puritaner_ und Independenten in _Konnecticut_ ist zwar
ein mächtiger Abstand in der _Manier_, aber nicht im _Princip_ zu
glauben; denn, was dieses betrifft, so gehören sie insgesammt zu einer
und derselben Classe, derer nämlich, die in dem, was an sich keinen
bessern Menschen ausmacht, (im Glauben gewisser statutarischer Sätze,
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