Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 07

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durch seine Lehren und Handlungen äußerlich vor Augen stellt: »Wer unter (K 74-75).
euch kann mich einer Sünde zeihen?« Es ist aber der Billigkeit gemäß,
das untadelhafte Beispiel eines Lehrers zu dem, was er lehrt, wenn
dieses ohnedem für Jedermann Pflicht ist, keiner andern als der
lautersten Gesinnung desselben anzurechnen, wenn man keine Beweise des
Gegentheils hat. Eine solche Gesinnung mit allen, um des Weltbesten
willen übernommenen, Leiden, in dem Ideale der Menschheit gedacht, ist
nun für alle Menschen zu allen Zeiten und in allen Welten, vor der
obersten Gerechtigkeit vollgültig: wenn der Mensch die seinige
derselben, wie er es thun soll, ähnlich macht. Sie wird freilich immer
eine Gerechtigkeit bleiben, die nicht die unsrige ist, sofern diese in
einem jener Gesinnung völlig und ohne Fehl gemäßen Lebenswandel bestehen [68]
müßte. Es muß aber doch eine Zueignung der ersteren um der letzten (A 77-79).
willen, wenn diese mit der Gesinnung des Urbildes vereinigt wird, (B 83-85).
möglich sein, obwohl sie sich begreiflich zu machen, noch großen (R 76-77).
Schwierigkeiten unterworfen ist, die wir jetzt vortragen wollen. (Ha 230-31;
b 161-62).
(K 75-76).
c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung
derselben.
Die _erste_ Schwierigkeit, welche die Erreichbarkeit jener Idee, der
Gott wohlgefälligen Menschheit in uns, in Beziehung auf die _Heiligkeit_
des Gesetzgebers, bei dem Mangel unserer eigenen Gerechtigkeit,
zweifelhaft macht, ist folgende. Das Gesetz sagt: »Seid heilig (in eurem
Lebenswandel) wie euer Vater im Himmel heilig ist;« denn das ist das
Ideal des Sohnes Gottes, welches uns zum Vorbilde aufgestellt ist. Die
Entfernung aber des Guten, was wir in uns bewirken sollen, von dem
Bösen, wovon wir ausgehen, ist unendlich, und sofern, was die That, d.
i. die Angemessenheit des Lebenswandels zur Heiligkeit des Gesetzes
betrifft, in keiner Zeit erreichbar. Gleichwohl soll die sittliche
Beschaffenheit des Menschen mit ihr übereinstimmen. Sie muß also in der
Gesinnung, in der allgemeinen und lautern Maxime der Uebereinstimmung
des Verhaltens mit demselben, als dem Keime, woraus alles Gute
entwickelt werden soll, gesetzt werden, die von einem heiligen Princip
ausgeht, welches der Mensch in seine oberste Maxime aufgenommen hat.
Eine Sinnesänderung, die auch möglich sein muß, weil sie Pflicht ist. --
Nun besteht die Schwierigkeit darin, wie die Gesinnung für die That,
welche _jederzeit_ (nicht überhaupt, sondern in jedem Zeitpunkte)
mangelhaft ist, gelten könne. Die Auflösung derselben aber beruht
darauf: daß die letztere, als ein continuirlicher Fortschritt von
mangelhaftem Guten zum Besseren ins Unendliche, nach unserer Schätzung,
die wir in den Begriffen des Verhältnisses der Ursache und Wirkungen
unvermeidlich auf Zeitbedingungen eingeschränkt sind, immer mangelhaft
bleibt; so, daß wir das Gute in der Erscheinung, d. i. der _That_ nach,
in uns _jederzeit_ als unzulänglich für ein heiliges Gesetz ansehen
müssen; seinen Fortschritt aber ins Unendliche zur Angemessenheit mit [69]
dem letzteren, wegen der _Gesinnung_, daraus er abgeleitet wird, die (A 79-80).
übersinnlich ist, von einem Herzenskündiger in seiner reinen (B 85-87).
intellectuellen Anschauung als ein vollendetes Ganze, auch der That (dem (R 77-78).
Lebenswandel) nach, beurtheilt denken können,[49] und so der Mensch, (Ha 231-32;
unerachtet seiner beständigen Mangelhaftigkeit doch _überhaupt_ Gott b 162).
wohlgefällig zu sein erwarten könne, in welchem Zeitpunkte auch sein (K 76-77).
Dasein abgebrochen werden möge.
Die _zweite_ Schwierigkeit, welche sich hervorthut, wenn man den zum
Guten strebenden Menschen in Ansehung dieses moralischen Guten selbst in
Beziehung auf die göttliche _Gütigkeit_ betrachtet, betrifft die
_moralische Glückseligkeit_, worunter nicht die Versicherung eines
immerwährenden Besitzes der Zufriedenheit mit seinem _physischen
Zustande_ (Befreiung von Uebeln und Genuß immer wachsender Vergnügen),
als der _physischen Glückseligkeit_, sondern von der Wirklichkeit und
_Beharrlichkeit_ einer im Guten immer fortrückenden (nie daraus
fallenden) Gesinnung verstanden wird, denn das beständige »Trachten nach
dem Reiche Gottes« _wenn man nur von der Unveränderlichkeit einer
solchen Gesinnung fest versichert wäre_, würde eben so viel sein, als
sich schon im Besitz dieses Reichs zu wissen, da denn der so gesinnte
Mensch schon von selbst vertrauen würde, daß ihm »das Uebrige alles (was
physische Glückseligkeit betrifft,) zufallen werde.«
Nun könnte man zwar den hierüber besorgten Menschen mit seinem Wunsche [70]
dahin verweisen: »sein (Gottes) Geist giebt Zeugniß unserm Geist, u. s. (A 80-82).
w.« d. i. wer eine so lautere Gesinnung, als gefordert wird, besitzt, (B 87-88).
wird von selbst schon fühlen, daß er nie so tief fallen könne, das Böse (R 78-79).
wiederum lieb zu gewinnen, allein es ist mit solchen vermeinten Gefühlen (Ha 232-33;
übersinnlichen Ursprungs nur mißlich bestellt; man täuscht sich nirgends b 162-63).
leichter, als in dem, was die gute Meinung von sich selbst begünstigt. (K 77-78).
Auch scheint es nicht einmal rathsam zu sein, zu einem solchen Vertrauen
aufgemuntert zu werden, sondern vielmehr zuträglicher (für die
Moralität) »seine Seligkeit _mit Furcht und Zittern_ zu schaffen« (ein
hartes Wort, welches mißverstanden, zur finstersten Schwärmerei
antreiben kann); allein, ohne _alles_ Vertrauen zu seiner einmal
angenommenen Gesinnung, würde kaum eine Beharrlichkeit, in derselben
fortzufahren, möglich sein. Dieses findet sich aber, ohne sich der süßen
oder angstvollen Schwärmerei zu überliefern, aus der Vergleichung seines
bisher geführten Lebenswandels mit seinem gefaßten Vorsatze. -- Denn der
Mensch, welcher von der Epoche der angenommenen Grundsätze des Guten an,
ein genugsam langes Leben hindurch die Wirkung derselben auf die That,
d. i. auf seinen zum immer besseren fortschreitenden Lebenswandel
wahrgenommen hat, und daraus auf eine gründliche Besserung in seiner
Gesinnung nur vermuthungsweise zu schließen, Anlaß findet, kann doch
auch vernünftiger Weise hoffen, daß, da dergleichen Fortschritte, wenn
ihr Princip nur gut ist, die _Kraft_ zu den folgenden immer noch
vergrößern, er in diesem Erdenleben diese Bahn nicht mehr verlassen,
sondern immer noch muthiger darauf fortrücken werde, ja, wenn nach
diesem ihm noch ein anderes Leben bevorsteht, er unter andern Umständen
allem Ansehen nach doch, nach eben demselben Princip, fernerhin darauf
fortfahren, und sich dem, obgleich unerreichbaren Ziele der
Vollkommenheit immer noch nähern werde, weil er nach dem, was er bisher
an sich wahrgenommen hat, seine Gesinnung für von Grunde aus gebessert
halten darf. Dagegen der, welcher selbst bei oft versuchtem Vorsatze zum
Guten dennoch niemals fand, daß er dabei Stand hielt, der immer ins Böse
zurückfiel, oder wohl gar im Fortgange seines Lebens an sich wahrnehmen [71]
mußte, aus dem Bösen ins Aergere, gleichsam als auf einem Abhange, immer (A 82-83).
tiefer gefallen zu sein, vernünftigerweise sich keine Hoffnung machen (B 88-90).
kann, daß, wenn er noch länger hier zu leben hätte, oder ihm auch ein (R 79-80).
künftiges Leben bevorstände, er es besser machen werde, weil er bei (Ha 233-34;
solchen Anzeigen das Verderben, als in seiner Gesinnung gewurzelt, b 163-64).
ansehen müsse. Nun ist das Erstere ein Blick in eine _unabsehliche_, (K 78-79).
aber gewünschte und glückliche Zukunft, das Zweite dagegen in ein eben
so _unabsehliches Elend_, -- d. i. Beides für Menschen, nach dem, was
sie urtheilen können, in eine selige oder unselige _Ewigkeit_;
Vorstellungen, die mächtig genug sind, um dem einen Theil zur Beruhigung
und Befestigung im Guten, dem andern zur Aufweckung des richtenden
Gewissens, um dem Bösen, so viel möglich, noch Abbruch zu thun, mithin
zu Triebfedern zu dienen, ohne daß es nöthig ist, auch objectiv eine
Ewigkeit des Guten oder Bösen für das Schicksal des Menschen
_dogmatisch_ als Lehrsatz vorauszusetzen,[50] mit welchen vermeinten [72]
Kenntnissen und Behauptungen die Vernunft nur die Schranken ihrer (A 83-85).
Einsicht überschreitet. Die gute und lautere Gesinnung (die man einen [73]
guten uns regierenden Geist nennen kann), deren man sich bewußt ist, (A 85-87).
führt also auch das Zutrauen zu ihrer Beharrlichkeit und Festigkeit, ob (B 91-93).
zwar nur mittelbar bei sich, und ist der Tröster, (Paraklet), wenn uns (R 81-82).
unsere Fehltritte wegen ihrer Beharrlichkeit besorgt machen. Gewißheit (Ha 234-35;
in Ansehung derselben ist dem Menschen weder möglich, noch so viel wir b 165-66).
einsehen, moralisch zuträglich. Denn (was wohl zu merken ist) wir können [74]
dieses Zutrauen nicht auf ein unmittelbares Bewußtsein der (A 87-88).
Unveränderlichkeit unserer Gesinnungen gründen, weil wir diese nicht (B 93-94).
durchschauen können, sondern wir müssen allenfalls nur aus den Folgen (R 82-84).
derselben im Lebenswandel auf sie schließen, welcher Schluß aber, weil (Ha 235-36;
er nur aus Wahrnehmungen als Erscheinungen der guten und bösen Gesinnung b 166-67).
gezogen worden, vornehmlich die _Stärke_ derselben niemals mit (K 82).
_Sicherheit_ zu erkennen giebt, am wenigsten, wenn man seine Gesinnung
gegen das vorausgesehene nahe Ende des Lebens gebessert zu haben meint,
da jene empirischen Beweise der Aechtheit derselben gar mangeln, indem
kein Lebenswandel zur Begründung des Urtheilsspruchs unsers moralischen
Werths mehr gegeben ist, und Trostlosigkeit (dafür aber die Natur des
Menschen bei der Dunkelheit aller Aussichten über die Grenzen dieses
Lebens hinaus schon von selbst sorgt, daß sie nicht in wilde
Verzweiflung ausschlage), die unvermeidliche Folge von der vernünftigen
Beurtheilung seines sittlichen Zustandes ist.
Die _dritte_ und dem Anscheine nach größte Schwierigkeit, welche jeden
Menschen, selbst nachdem er den Weg des Guten eingeschlagen hat, doch in
der Aburtheilung seines ganzen Lebenswandels vor einer göttlichen
_Gerechtigkeit_ als verwerflich vorstellt, ist folgende. -- Wie es auch
mit der Annehmung einer guten Gesinnung an ihm zugegangen sein mag und
sogar, wie beharrlich er auch darin in einem ihr gemäßen Lebenswandel
fortfahre, _so fing er doch vom Bösen an_, und diese Verschuldung ist
ihm nie auszulöschen möglich. Daß er nach seiner Herzensänderung keine
neuen Schulden mehr macht, kann er nicht dafür ansehen, als ob er
dadurch die alten bezahlt habe. Auch kann er in einem fernerhin
geführten guten Lebenswandel keinen Ueberschuß über das, was er jedesmal
an sich zu thun schuldig ist, herausbringen; denn es ist jederzeit seine
Pflicht, alles Gute zu thun, was in seinem Vermögen steht. -- Diese
ursprüngliche, oder überhaupt vor jedem Guten, was er immer thun mag,
vorhergehende Schuld, die auch dasjenige ist, was, und nichts mehr, wir
unter dem _radicalen_ Bösen verstanden (S. das erste Stück) kann aber [75]
auch, so viel wir nach unserem Vernunftrecht einsehen, nicht von einem (A 88-90).
Andern getilgt werden; denn sie ist keine _transmissible_ (B 94-96).
Verbindlichkeit, die etwa, wie eine Geldschuld, (bei der es dem (R 84-85).
Gläubiger einerlei ist, ob der Schuldner selbst, oder ein Anderer für (Ha 236-37;
ihn bezahlt) auf einen Andern übertragen werden kann, sondern die b 167-68).
_allerpersönlichste_, nämlich eine Sündenschuld, die nur der Strafbare, (K 83).
nicht der Unschuldige, er mag auch noch so großmüthig sein, sie für
jenen übernehmen zu wollen, tragen kann. -- Da nun das Sittlich-Böse
(Uebertretung des moralischen Gesetzes, _als göttlichen Gebotes_,
_Sünde_ genannt) nicht sowohl wegen der Unendlichkeit des höchsten
Gesetzgebers, dessen Autorität dadurch verletzt worden, (von welchem
überschwenglichen Verhältnisse des Menschen zum höchsten Wesen wir
nichts verstehen), sondern als ein Böses in der _Gesinnung_ und den
Maximen überhaupt (wie _allgemeine Grundsätze_ vergleichungsweise gegen
einzelne Uebertretungen), eine _Unendlichkeit_ von Verletzungen des
Gesetzes, mithin der Schuld, bei sich führt, (welches vor einem
menschlichen Gerichtshofe, der nur das einzelne Verbrechen, mithin nur
die That und darauf bezogene, nicht aber die allgemeine Gesinnung in
Betrachtung zieht, anders ist), so würde jeder Mensch sich einer
_unendlichen Strafe_ und Verstoßung aus dem Reiche Gottes zu gewärtigen
haben.
Die Auflösung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der
Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht
werden, der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den
Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit
zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem
Menschen eine über das in ihm vorher mächtige böse Princip die Oberhand
habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die
moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die
Wirkung des Mißfallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in
der gebesserten Gesinnung könne gezogen werden, in der er schon ein
Gegenstand des göttlichen Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht
ist: ob auch _vor_ der Sinnesänderung die über ihn verhängte Strafe mit [76]
der göttlichen Gerechtigkeit, zusammenstimmen würde, (als woran Niemand (A 90-91).
zweifelt), so _soll_ sie (in dieser Untersuchung) nicht als vor der (B 96-98).
Besserung an ihm vollzogen gedacht werden. Sie kann aber auch nicht _als (R 85-86).
nach derselben_, da der Mensch schon im neuen Leben wandelt, und (Ha 237-38;
moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen Qualität (eines b 168).
Gott wohlgefälligen Menschen) angemessen angenommen werden; gleichwohl (K 84-85).
aber muß der höchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer nie straflos
sein kann, ein Genüge geschehen. Da sie also weder _vor_ noch nach der
Sinnesänderung der göttlichen Weisheit gemäß, und doch nothwendig ist:
so würde sie als in dem Zustande der Sinnesänderung selbst ihr
angemessen und ausgeübt gedacht werden müssen. Wir müssen also sehen, ob
in diesem letztern schon durch den Begriff einer moralischen
Sinnesänderung diejenigen Uebel als enthalten gedacht werden können, die
der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm (in andrer Beziehung)
verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51] wodurch der
göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschieht. -- Die Sinnesänderung ist [77]
nämlich ein Ausgang vom Bösen, und ein Eintritt ins Gute, das Ablegen (A 91-93).
des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject der Sünde (B 98-99).
(mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um (R 86-87).
der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung (Ha 238-39;
sind nicht zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus b 169).
enthalten, sondern sie ist nur ein einiger, weil die Verlassung des (K 85-86).
Bösen nur durch die gute Gesinnung, welche den Eingang ins Gute bewirkt,
möglich ist, und so umgekehrt. Das gute Princip ist also in der
Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung der guten
Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig
begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der
verderbten Gesinnung in die gute ist als »(das Absterben am alten
Menschen, Kreuzigung des Fleisches)« an sich schon Aufopferung und
Antretung einer langen Reihe von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch
in der Gesinnung des Sohnes Gottes, nämlich bloß um des Guten willen
übernimmt; die aber doch eigentlich einem andern, nämlich dem alten,
(denn dieser ist moralisch ein anderer,) als _Strafe_ gebührten. -- Ob
er also gleich _physisch_ (seinem empirischen Charakter als Sinnenwesen
nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein
solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst
gerichtet werden muß, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als
intelligibles Wesen) vor einem göttlichen Richter, vor welchem diese die
That vertritt, _moralisch_ ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit,
wie die des Sohnes Gottes, welche er in sich aufgenommen hat, oder,
(wenn wir diese Idee personificiren), _dieser_ selbst trägt für ihn, und
so auch für Alle, die an ihn (praktisch) glauben, als _Stellvertreter_
die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten Gerechtigkeit
als _Erlöser_ genug, und macht als _Sachverwalter_, daß sie hoffen
können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in
dieser Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem
alten abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß,[52] an dem [78]
Repräsentanten der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod (A 93-94).
vorgestellt wird. -- Hier ist nun derjenige Ueberschuß über das (B 99-101).
Verdienst der Werke, der oben vermißt wurde, und ein Verdienst, das uns (R 87-88).
_aus Gnaden_ zugerechnet wird. Denn damit das, was bei uns im Erdenleben (Ha 239-40;
(vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen Welten), immer nur b 169-70).
im bloßen _Werden_ ist (nämlich ein Gott wohlgefälliger Mensch zu sein) (K 86-87).
uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben wären,
zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch (nach [79]
der empirischen Selbsterkenntniß);[53] so weit wir uns selbst kennen, (A 94-96).
(unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten (B 101-2).
ermessen), so daß der Ankläger in uns eher noch auf ein (R 88-89).
Verdammungsurtheil antragen würde. Es ist also immer nur ein (Ha 240-41;
Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf Genugthuung gegründet, die b 170-71).
für uns nur in der Idee (der vermeinten{[54]}) gebesserten Gesinnung) (K 87-88).
liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen Gerechtigkeit völlig
gemäß, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller Verantwortung
entschlagen werden.
Es kann nun noch gefragt werden, ob diese Deduction der Idee einer
Rechtfertigung des zwar verschuldeten, aber doch zu einer Gott
wohlgefälligen Gesinnung übergegangenen Menschen irgend einen
praktischen Gebrauch habe, und welcher es sein könne. Es ist nicht
abzusehen, welcher _positive_ Gebrauch davon für die Religion und den
Lebenswandel zu machen sei; da in jener Untersuchung die Bedingung zum
Grunde liegt, daß der, den sie angeht, in der erforderlichen guten
Gesinnung schon wirklich sei, auf deren Behuf (Entwickelung und
Beförderung) aller praktische Gebrauch moralischer Begriffe eigentlich
abzweckt; denn was den Trost betrifft, so führt ihn eine solche
Gesinnung für den, der sich ihrer bewußt ist, (als Trost und Hoffnung,
nicht als Gewißheit) schon bei sich. Sie ist also in sofern nur die
Beantwortung einer speculativen Frage, die aber darum nicht mit
Stillschweigen übergangen werden kann, weil sonst der Vernunft
vorgeworfen werden könnte, sie sei schlechterdings unvermögend, die
Hoffnung auf die Lossprechung des Menschen von seiner Schuld mit der
göttlichen Gerechtigkeit zu vereinigen; ein Vorwurf, der ihr in
mancherlei, vornehmlich in moralischer Rücksicht, nachtheilig sein [80]
könnte. Allein der _negative_ Nutzen, der daraus für Religion und Sitten (A 96-97).
zum Behuf eines jeden Menschen gezogen werden kann, erstreckt sich sehr (B 102-4).
weit. Denn man sieht aus der gedachten Deduction: daß nur unter der (R 89-90).
Voraussetzung der gänzlichen Herzensänderung sich für den mit Schuld (Ha 241-42;
belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung b 171-72).
denken lasse, mithin alle Expiationen, sie mögen von der büßenden oder (K 88-89).
feierlichen Art sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen, (selbst die
des stellvertretenden Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern
nicht ersetzen, oder, wenn diese da ist, ihre Gültigkeit vor jenem
Gerichte nicht im mindesten vermehren können; denn dieses Ideal muß in
unserer Gesinnung aufgenommen sein, um an der Stelle der That zu gelten.
Ein Anderes enthält die Frage: was sich der Mensch von seinem geführten
Lebenswandel _am Ende desselben_ zu versprechen, oder was er zu fürchten
habe. Hier muß er allererst seinen Charakter wenigstens einigermaßen
kennen; also, wenn er gleich glaubt, es sei mit seiner Gesinnung eine
Besserung vorgegangen, die alte (verderbte), von der er ausgegangen ist,
zugleich mit in Betrachtung ziehen, und was und wie viel von der
ersteren er abgelegt habe, und welche _Qualität_ (ob lautere oder noch
unlautere) sowohl, als welchen _Grad_ die vermeinte neue Gesinnung habe,
abnehmen können, um die erste zu überwinden, und den Rückfall in
dieselbe zu verhüten; er wird sie also durchs ganze Leben nachzusuchen
haben. Da er also von seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares
Bewußtsein gar keinen sichern und bestimmten Begriff bekommen, sondern
ihn nur aus seinem wirklich geführten Lebenswandel abnehmen kann; so
wird er für das Urtheil des künftigen Richters, (des aufwachenden
Gewissens in ihm selbst, zugleich mit der herbeigerufenen empirischen
Selbsterkenntniß) sich keinen andern Zustand zu seiner Ueberführung
denken können, als daß ihm _sein ganzes Leben_ dereinst werde vor Augen
gestellt werden, nicht bloß ein Abschnitt desselben, vielleicht der
letzte, und für ihn noch günstigste; hiermit aber würde er von selbst
die Aussicht in ein noch weiter fortgesetztes Leben (ohne sich hier
Grenzen zu setzen), wenn es noch länger gedauert hätte, verknüpfen. Hier [81]
kann er nun nicht die zuvor erkannte Gesinnung die That vertreten (A 97-98).
lassen, sondern umgekehrt, er soll aus der ihm vorgestellten That seine (B 104-5).
Gesinnung abnehmen. Was meint der Leser wohl? wird bloß dieser Gedanke, (R 90-91).
welcher dem Menschen, (der eben nicht der ärgste sein darf) Vieles in (Ha 242-43;
die Erinnerung zurückruft, was er sonst leichtsinnigerweise längst aus b 172-73).
der Acht gelassen hat, wenn man ihm auch nichts weiter sagte, als, er (K 89-90).
habe Ursache zu glauben, er werde dereinst vor einem Richter stehen, von
seinem künftigen Schicksal nach seinem bisher geführten Lebenswandel
urtheilen? Wenn man im Menschen den Richter, der in ihm selbst ist,
anfragt; so beurtheilt er sich strenge, denn er kann seine Vernunft
nicht bestechen; stellt man ihm aber einen andern Richter vor, so wie
man von ihm aus anderweitigen Belehrungen Nachricht haben will, so hat
er wider seine Strenge vieles vom Vorwande der menschlichen
Gebrechlichkeit Hergenommenes einzuwenden, und überhaupt denkt er, ihm
beizukommen: es sei, daß er durch reuige, nicht aus wahrer Gesinnung der
Besserung entspringende Selbstpeinigungen, der Bestrafung von ihm
zuvorzukommen, oder ihn durch Bitten und Flehen, auch durch Formeln, und
für gläubig ausgegebene Bekenntnisse zu erweichen denkt; und wenn ihm
hiezu Hoffnung gemacht wird (nach dem Sprüchwort: Ende gut, Alles gut);
so macht er darnach schon frühzeitig seinen Anschlag, um nicht ohne Noth
zu viel am vergnügten Leben einzubüßen, und beim nahen Ende desselben
doch in der Geschwindigkeit die Rechnung zu seinem Vortheile
abzuschließen.[55]

Zweiter Abschnitt. [82]
(A 99-100).
Von dem Rechtsanspruche des bösen Princips auf die Herrschaft (B 105-7).
über den Menschen, und dem Kampf beider Principien mit einander. (R 91-92).
(Ha 243-44;
Die heilige Schrift (christlichen Antheils) trägt dieses intelligible b 174).
moralische Verhältniß in der Form einer Geschichte vor, da zwei, wie (K 91).
Himmel und Hölle einander entgegengesetzte Principien im Menschen, als
Personen außer ihm, vorgestellt, nicht bloß ihre Macht gegen einander
versuchen, sondern auch (der eine Theil als Ankläger, der andere als
Sachwalter des Menschen) ihre Ansprüche gleichsam vor einem höchsten
Richter _durchs Recht_ geltend machen wollen.
Der Mensch war ursprünglich zum Eigenthümer aller Güter der Erde
eingesetzt (I. Mos. I, 28), doch, daß er diese nur als sein
Untereigenthum (_dominium utile_) unter seinem Schöpfer und Herrn, als
Obereigenthümer (_dominus directus_) besitzen sollte. Zugleich wird ein
böses Wesen, (wie es so böse geworden, um seinem Herrn untreu zu werden,
da es doch uranfänglich gut war, ist nicht bekannt), aufgestellt,
welches durch seinen Abfall alles Eigenthums, das es im Himmel besessen
haben mochte, verlustig geworden, und sich nun ein anderes auf Erden
erwerben will. Da ihm nun als einem Wesen höherer Art -- als einem
Geiste -- irdische und körperliche Gegenstände keinen Genuß gewähren
können, so sucht er eine Herrschaft _über die Gemüther_ dadurch zu
erwerben, daß er die Stammeltern aller Menschen von ihrem Oberherrn
abtrünnig und ihm anhängig macht, da es ihm dann gelingt, sich so zum
Obereigenthümer aller Güter der Erde, d. i. zum Fürsten dieser Welt,
aufzuwerfen. Nun könnte man hierbei zwar es bedenklich finden: warum [83]
sich Gott gegen diesen Verräther nicht seiner Gewalt bediente,[56] und (A 100-101).
das Reich, was er zu stiften zur Absicht hatte, lieber in seinem Anfange (B 107-8).
vernichtete; aber die Beherrschung und Regierung der höchsten Weisheit (R 92-93).
über vernünftige Wesen verfährt mit ihnen nach dem Princip ihrer (Ha 245;
Freiheit, und was sie Gutes oder Böses treffen soll, das sollen sie sich b 174-75).
selbst zuzuschreiben haben. Hier war also, dem guten Princip zum Trotz, (K 91-92).
ein Reich des Bösen errichtet, welchem alle von Adam (natürlicherweise)
abstammenden Menschen unterwürfig wurden, und zwar mit ihrer eignen
Einwilligung, weil das Blendwerk der Güter dieser Welt ihre Blicke von
dem Abgrunde des Verderbens abzog, für das sie aufgespart wurden. Zwar
verwahrte sich das gute Princip wegen seines Rechtsanspruchs an der
Herrschaft über den Menschen durch die Errichtung der Form einer
Regierung, die bloß auf öffentliche alleinige Verehrung seines Namens
angeordnet war (in der _jüdischen_ Theokratie), da aber die Gemüther der
Unterthanen in derselben für keine anderen Triebfedern, als die Güter
dieser Welt, gestimmt blieben, und sie also auch nicht anders, als durch
Belohnungen und Strafen in diesem Leben regiert sein wollten, dafür aber
auch keiner andern Gesetze fähig waren, als solcher, welche theils
lästige Ceremonien und Gebräuche auferlegten, theils zwar sittliche,
aber nur solche, wobei ein äußerer Zwang stattfand, also nur bürgerliche
waren, wobei das Innere der moralischen Gesinnung gar nicht in
Betrachtung kam; so that diese Anordnung dem Reiche der Finsterniß
keinen wesentlichen Abbruch, sondern diente nur dazu, um das
unauslöschliche Recht des ersten Eigenthümers immer im Andenken zu
erhalten. -- Nun erschien in eben demselben Volke zu einer Zeit, da es
alle Uebel einer hierarchischen Verfassung im vollen Maße fühlte, und [84]
das sowohl dadurch, als vielleicht durch die den Sklavensinn (A 101-2).
erschütternden moralischen Freiheitslehren der griechischen Weltweisen, (B 108-10).
die auf dasselbe allmählich Einfluß bekommen hatten, großentheils zum (R 93-94).
Besinnen gebracht, mithin zu einer Revolution reif war, auf einmal eine (Ha 246;
Person, deren Weisheit noch reiner, als die der bisherigen Philosophen, b 175-76).
wie vom Himmel herabgekommen war, und die sich auch selbst, was ihre (K 93-94).
Lehren und Beispiel betraf, zwar als wahren Menschen, aber doch als
einen Gesandten solchen Ursprungs ankündigte, der in ursprünglicher
Unschuld in dem Vertrage, den das übrige Menschengeschlecht durch seinen
Repräsentanten, den ersten Stammvater, mit dem bösen Princip
eingegangen, nicht mitbegriffen war,[57] und »an dem der Fürst dieser
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