Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 20

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Geschichte der Menschheit Gehörige, uns also _praktisch_ nichts
Angehende, bei Seite setzt), so verstanden werden, daß der
Geschichtsglaube, der, als Kirchenglaube, ein heiliges Buch zum
Leitbande der Menschen bedarf, aber eben dadurch die Einheit und
Allgemeinheit der Kirche verhindert, selbst aufhören, und in einen
reinen, für alle Welt gleich einleuchtenden Religionsglauben übergehen
werde; wohin wir dann schon jetzt, durch anhaltende Entwickelung der
reinen Vernunftreligion aus jener gegenwärtig noch nicht entbehrlichen
Hülle, fleißig arbeiten sollen.
[[Nicht daß er aufhöre, (denn vielleicht mag er als Vehikel immer
nützlich und nöthig sein) sondern aufhören könne; womit nur die innere
Festigkeit des reinen moralischen Glaubens gemeint ist.]]{[191]}]
[Fußnote 103: [+] [[Hier wird nun ein Reich Gottes, nicht nach einem
besonderen Bunde (kein messianisches), sondern ein _moralisches_ (durch
bloße Vernunft erkennbares) vorgestellt. Das erstere (_regnum divinum
pactitium_) mußte seinen Beweis aus der Geschichte ziehen, und da wird
es in das _messianische_ Reich nach dem _alten_, oder nach dem _neuen_
Bunde eingetheilt. Nun ist es merkwürdig, daß die Verehrer des ersteren
(die Juden) sich noch als solche, ob zwar in alle Welt zerstreut,
erhalten haben, indessen daß anderer Religionsgenossen ihr Glaube mit
dem Glauben des Volks, worin sie zerstreut worden, gewöhnlich
zusammenschmolz. Dieses Phänomen dünkt Vielen so wundersam zu sein, daß
sie es nicht wohl als nach dem Laufe der Natur möglich, sondern als
außerordentliche Veranstaltung zu einer besonderen göttlichen Absicht
beurtheilen. -- Aber ein Volk, das eine geschriebene Religion (heilige
Bücher) hat, schmilzt mit einem solchen, was (wie das römische Reich, --
damals die ganze gesittete Welt) keine dergleichen, sondern bloß
Gebräuche hat, niemals in einen Glauben zusammen; es macht vielmehr über
kurz oder lang Proselyten. Daher auch die Juden vor der Babylonischen
Gefangenschaft, nach welcher, wie es scheint, ihre heiligen Bücher
allererst öffentliche Lectüre wurden, nicht mehr ihres Hanges wegen,
fremden Göttern nachzulaufen, beschuldigt werden; zumal die
Alexandrinische Cultur, die auch auf sie Einfluß haben mußte, ihnen
günstig sein konnte, jenen eine systematische Form zu verschaffen. So
haben die _Parsis_, Anhänger der Religion des Zoroaster, ihren Glauben
bis jetzt erhalten, ungeachtet ihrer Zerstreuung; weil ihre _Desturs_
den Zendavesta hatten. Dahingegen die _Hindus_, welche unter dem Namen
Zigeuner weit und breit zerstreut sind, weil sie aus den Hefen des Volks
(den _Parias_) waren (denen es sogar verboten ist, in ihren heiligen
Büchern zu lesen), der Vermischung mit fremdem Glauben nicht entgangen
sind. Was die Juden aber für sich allein dennoch nicht würden bewirkt
haben, das that die christliche und späterhin die mohammedanische
Religion, vornehmlich die erstere; weil sie den jüdischen Glauben und
die dazu gehörigen heiligen Bücher voraussetzen (wenn gleich die
letztere sie für verfälscht ausgiebt). Denn die Juden konnten bei den
von ihnen ausgegangenen Christen ihre alten Documente immer wieder
auffinden, wenn sie bei ihren Wanderungen, wo die Geschicklichkeit, sie
zu lesen, und daher die Lust, sie zu besitzen, vielfältig erloschen sein
mag, nur die Erinnerung übrig behielten, daß sie deren ehedem einmal
gehabt hätten. Daher trifft man außer den gedachten Ländern auch keine
Juden; wenn man die wenigen auf der Malabarküste und etwa eine Gemeinde
in China ausnimmt (von welchen die ersteren mit ihren Glaubensgenossen
in Arabien im beständigen Handelsverkehr sein konnten), obgleich nicht
zu zweifeln ist, daß sie sich nicht in jene reichen Länder auch sollten
ausgebreitet haben, aber aus Mangel aller Verwandtschaft ihres Glaubens
mit den dortigen Glaubensarten in völlige Vergessenheit des ihrigen
gerathen sind. Erbauliche Betrachtungen aber auf diese Erhaltung des
jüdischen Volks, sammt ihrer Religion, unter ihnen so nachtheiligen
Umständen zu gründen, ist sehr mißlich, weil ein jeder beider Theile
dabei seine Rechnung zu finden glaubt. Der eine sieht in der Erhaltung
des Volks, wozu er gehört, und seines, ungeachtet der Zerstreuung unter
so mancherlei Völker, unvermischt bleibenden alten Glaubens den Beweis
einer dasselbe für ein künftiges Erdenreich aufsparenden besonderen
gütigen Vorsehung; der andere nichts, als warnende Ruinen eines
zerstörten, dem eintretenden Himmelreich sich widersetzenden Staats, die
eine besondere Vorsehung noch immer erhält, theils um die alte
Weissagung eines von diesem Volke ausgehenden Messias im Andenken
aufzubehalten, theils um ein Beispiel der Strafgerechtigkeit, weil es
sich hartnäckiger Weise einen politischen, nicht einen moralischen
Begriff von demselben machen wollte, an ihm zu statuiren.]]{[192]}]
[Fußnote 104: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 105: _B_: finde.]
[Fußnote 106: So ist die _Ursache_ der allgemeinen Schwere aller Materie
der Welt uns unbekannt, dermaßen, daß man noch dazu einsehen kann, sie
könne von uns nie erkannt werden; weil schon der Begriff von ihr eine
erste und unbedingt ihr selbst beiwohnende Bewegungskraft voraussetzt.
Aber sie ist doch kein Geheimniß, sondern kann Jedem offenbar gemacht
werden, weil ihr _Gesetz_ hinreichend erkannt ist. Wenn Newton sie
gleichsam wie die göttliche Allgegenwart in der Erscheinung
(_omnipraesentia phaenomenon_) vorstellt; so ist das kein Versuch, sie
zu erklären, (denn das Dasein Gottes im Raum enthält einen Widerspruch),
aber doch eine erhabene Analogie, in der es bloß auf die Vereinigung
körperlicher Wesen zu einem Weltganzen angesehen ist, indem man ihr eine
unkörperliche Ursache unterlegt; und so würde es auch dem Versuch
ergehen, das selbstständige Princip der Vereinigung der vernünftigen
Weltwesen in einem ethischen Staat einzusehen, und die letztere daraus
zu erklären. Nur die Pflicht, die uns dazu hinzieht, erkennen wir; die
Möglichkeit der beabsichtigten Wirkung, wenn wir jener gleich gehorchen,
liegt über die Grenzen aller unsrer Einsicht hinaus. -- Es giebt
Geheimnisse, Verborgenheiten (_arcana_) der Natur, es kann Geheimnisse,
(Geheimhaltung,{[193]} _secreta_) der Politik geben, die nicht
öffentlich bekannt werden _sollen_; aber beide _können_ uns doch, sofern
sie auf empirischen Ursachen beruhen, bekannt werden. In Ansehung
dessen, was zu erkennen allgemeine Menschenpflicht ist, (nämlich des
moralischen) kann es kein Geheimniß geben, aber in Ansehung dessen, was
nur Gott thun kann, wozu etwas selbst zu thun unser Vermögen, mithin
auch unsre Pflicht übersteigt, da kann es nur eigentliches, nämlich
heiliges Geheimniß (_mysterium_) der Religion geben, wovon uns nur, daß
es ein solches gebe, zu wissen und es zu verstehen, nicht eben es
einzusehen nützlich ist.{[194]}]
[Fußnote 107: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 108: In der heiligen Weissagungsgeschichte der letzten Dinge
wird der _Weltrichter_ (eigentlich der, welcher die, die zum Reiche des
guten Princips gehören, als die Seinigen unter seine Herrschaft nehmen,
und sie aussondern wird), nicht als Gott, sondern als Menschensohn
vorgestellt und genannt. Das scheint anzuzeigen, daß die _Menschheit
selbst_ ihrer Einschränkung und Gebrechlichkeit sich bewußt, in dieser
Auswahl den Ausspruch thun werde, welches eine Gütigkeit ist, die doch
der Gerechtigkeit nicht Abbruch thut. -- Dagegen kann der Richter der
Menschen in seiner Gottheit, d. i. so wie er unserm Gewissen nach dem
heiligen von uns anerkannten Gesetze und unserer eignen Zurechnung
spricht, vorgestellt wird,{[195]} (der heilige Geist), nur als nach der
Strenge des Gesetzes richtend gedacht werden, weil wir selbst, wie viel
auf Rechnung unsrer Gebrechlichkeit uns zu Gute kommen könne,
schlechterdings nicht wissen, sondern bloß unsre Uebertretung mit dem
Bewußtsein unsrer Freiheit und der gänzlich uns zu Schulden kommenden
Verletzung der Pflicht vor Augen haben, und so keinen Grund haben, in
dem Richterausspruche über uns Gütigkeit anzunehmen.]
[Fußnote 109: _B_: in einem und demselben Wesen.]
[Fußnote 110: _B_: müßte.]
[Fußnote 111: [+] [[Man kann nicht wohl den Grund angeben, warum so
viele alte Völker in dieser Idee übereinkamen, wenn es nicht der ist,
daß sie in der allgemeinen Menschenvernunft liegt, wenn man sich eine
Volks- und (nach der Analogie mit derselben) eine Weltregierung denken
will. Die Religion des _Zoroaster_ hatte diese drei göttlichen Personen:
Ormuzd, Mithra und Ahriman, die _hinduische_: den Brahma, Wischnu und
Siewen (nur mit dem Unterschiede, daß _jene_ die dritte Person nicht
bloß als Urheber des _Uebels_, sofern es Strafe ist, sondern selbst des
_Moralischbösen_, wofür der Mensch bestraft wird; _diese_ aber sie bloß
als richtend und strafend vorstellt). Die _egyptische_ hatte ihre
_Phta_, _Kneph_ und _Neith_, wovon, so viel die Dunkelheit der
Nachrichten aus den ältesten Zeiten dieses Volks errathen läßt, das
erste den von der Materie unterschiedenen Geist als _Weltschöpfer_, das
zweite Princip die erhaltende und _regierende_ Gütigkeit, das dritte die
jene einschränkende Weisheit, d. i. _Gerechtigkeit_ vorstellen sollte.
Die _gothische_ verehrte ihren _Odin_ (Allvater), ihre _Freia_ (auch
_Freier_, die _Güte_) und _Thor_, den richtenden (strafenden) Gott.
Selbst die _Juden_ scheinen in den letzten Zeiten ihrer hierarchischen
Verfassung diesen Ideen nachgegangen zu sein. Denn in der Anklage der
Pharisäer: daß Christus sich einen _Sohn Gottes_ genannt habe, scheinen
sie auf die Lehre, daß Gott einen Sohn habe, kein besonderes Gewicht der
Beschuldigung zu legen, sondern nur darauf, daß er dieser Sohn Gottes
habe sein wollen.]]{[196]}]
[Fußnote 112: _B_: welche.]
[Fußnote 113: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 114: [+] [[Man trägt gemeiniglich kein Bedenken, den Lehrlingen
der Religion den Glauben an Geheimnisse zuzumuthen, weil, daß wir sie
nicht _begreifen_, d. i. die Möglichkeit des Gegenstandes derselben
nicht einsehen können, uns eben so wenig zur Weigerung ihrer Annahme
berechtigen könne, als etwa das Fortpflanzungsvermögen organischer
Materien, was auch kein Mensch begreift, und darum doch nicht anzunehmen
geweigert werden kann, ob es gleich ein Geheimniß für uns ist und
bleiben wird. Aber wir _verstehen_ doch sehr wohl, was dieser Ausdruck
sagen wolle, und haben einen empirischen Begriff von dem Gegenstande,
mit Bewußtsein, daß darin kein Widerspruch sei. -- Von einem jeden zum
Glauben aufgestellten Geheimnisse kann man nun mit Recht fordern, daß
man _verstehe_, was unter demselben gemeint sei; welches nicht dadurch
geschieht, daß man die Wörter, wodurch es angedeutet wird, _einzeln_
versteht, d. i. damit einen Sinn verbindet, sondern daß sie, zusammen in
einen Begriff gefaßt, noch einen Sinn zulassen müssen und nicht etwa
dabei alles Denken ausgehe. -- Daß, wenn man seinerseits es nur nicht am
ernstlichen Wunsch ermangeln läßt, Gott diese Erkenntniß uns wohl durch
_Eingebung_ zukommen lassen könne, läßt sich nicht denken; denn es kann
uns gar nicht inhäriren; weil die Natur unseres Verstandes dessen
unfähig ist.]]{[197]}]
[Fußnote 115: _B_: offenbart hat, die Ursachen aber, aus welchen
eine freie Handlung auf Erden geschehe &c.]
[Fußnote 116: [+] [[Daher wir, was Freiheit sei, in praktischer
Beziehung (wenn von Pflicht die Rede ist) gar wohl verstehen, in
theoretischer Absicht aber, was die Causalität derselben (gleichsam ihre
Natur) betrifft, ohne Widerspruch nicht einmal daran denken können, sie
verstehen zu wollen.]]{[198]}]
[Fußnote 117: _B_ hat statt: »er« ... »der Mensch«.]
[Fußnote 118: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 119: _B_: Glaubensprincip.]
[Fußnote 120: Dieser Geist, durch welchen die Liebe Gottes als
Seligmachers (eigentlich unsere dieser gemäße Gegenliebe) mit der
Gottesfurcht, vor ihm als Gesetzgeber, d. i. das Bedingte mit der
Bedingung vereinigt wird, welcher also »als von beiden ausgehend«
vorgestellt werden kann, ist außerdem daß »er in alle Wahrheit
(Pflichtbeobachtung) leitet,« zugleich der eigentliche Richter der
Menschen (vor ihrem Gewissen). Denn das Richten kann in zwiefacher
Bedeutung genommen werden: entweder als das über Verdienst und Mangel
des Verdienstes, oder über Schuld und Unschuld. Gott als die _Liebe_
betrachtet (in seinem Sohn) richtet die Menschen sofern, als ihnen über
ihre Schuldigkeit noch ein Verdienst zu statten kommen kann, und da ist
sein Ausspruch: _würdig_ oder _nichtwürdig_. Er sondert diejenigen als
die Seinen aus, denen ein solches noch zugerechnet werden kann. Die
übrigen gehen leer aus. Dagegen ist die Sentenz des Richters nach
_Gerechtigkeit_ (des eigentlich so zu nennenden Richters, unter dem
Namen des heiligen Geistes), über die, denen kein Verdienst zu statten
kommen kann: _schuldig_ oder _unschuldig_, d. i. Verdammung oder
Lossprechung. [[-- Das _Richten_ bedeutet im ersten Falle die
_Aussonderung_ der Verdienten von den Unverdienten, die beiderseits um
einen Preis (der Seligkeit) sich bewerben. Unter _Verdienst_ aber wird
hier nicht ein Vorzug der Moralität in Beziehung aufs Gesetz (in
Ansehung dessen uns kein Ueberschuß der Pflichtbeobachtung über unsere
Schuldigkeit zukommen kann), sondern in Vergleichung mit anderen
Menschen, was ihre moralische Gesinnung betrifft, verstanden. Die
_Würdigkeit_ hat immer auch nur negative Bedeutung (nichtunwürdig),
nämlich der moralischen Empfänglichkeit für eine solche Güte. -- Der
also in der ersten Qualität (als Brabeuta) richtet, fällt das Urtheil
der Wahl zwischen _zweien_ sich um den Preis (der Seligkeit) bewerbenden
Personen (oder Parteien); der in der zweiten Qualität aber (der
eigentliche Richter) die Sentenz über _eine und dieselbe_ Person vor
einem Gerichtshofe (dem Gewissen), der zwischen Ankläger und Sachwalter
den Rechtsausspruch thut.]]{[199]} Wenn nun angenommen wird, daß alle
Menschen zwar unter der Sündenschuld stehen, einigen von ihnen aber doch
ein Verdienst zu statten kommen könne: so findet der Ausspruch des
_Richters aus Liebe_ statt, dessen Mangel nur ein _Abweisungsurtheil_
nach sich ziehen, wovon aber das _Verdammungsurtheil_ (indem der Mensch
alsdann dem Richter aus Gerechtigkeit anheim fällt), die unausbleibliche
Folge sein würde. -- Auf solche Weise können, meiner Meinung nach, die
scheinbar einander widerstreitenden Sätze: »der Sohn wird kommen zu
richten die Lebendigen und die Todten,« und andererseits: »Gott hat ihn
nicht in die Welt gesandt, daß er die Welt richte, sondern daß sie durch
ihn selig werde« (Ev. Joh. III, 17.) vereinigt werden, und mit dem in
Uebereinstimmung stehen, wo gesagt wird: »wer an den Sohn nicht glaubet,
der _ist schon_ gerichtet« (V. 18.) nämlich durch denjenigen Geist, von
dem es heißt: »er wird die Welt richten um der Sünde und um der
Gerechtigkeit willen.« -- Die ängstliche Sorgfalt solcher
Unterscheidungen im Felde der bloßen Vernunft, als für welche sie hier
eigentlich angestellt werden, könnte man leicht für unnütze und lästige
Subtilität halten; sie würde es auch sein, wenn sie auf die Erforschung
der göttlichen Natur angelegt wäre. Allein da die Menschen in ihrer
Religionsangelegenheit beständig geneigt sind, sich wegen ihrer
Verschuldigungen an die göttliche Güte zu wenden, gleichwohl aber seine
Gerechtigkeit nicht umgehen können, ein _gütiger Richter_ aber in einer
und derselben Person ein Widerspruch ist, so sieht man wohl, daß selbst
in praktischer Rücksicht ihre Begriffe hierüber sehr schwankend und mit
sich selbst unzusammenstimmend sein müssen, ihre Berichtigung und genaue
Bestimmung also von großer praktischer Wichtigkeit sei.]
[Fußnote 121: _B_: Organisation sind, da denn diejenigen unter
ihnen, welche.]
[Fußnote 122: In _B_ _fehlt_: (_officiales_).]
[Fußnote 123: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 124: Durch diese Definition wird mancher fehlerhaften Deutung
des Begriffs einer Religion überhaupt vorgebeugt. _Erstlich_: daß in
ihr, was das theoretische Erkenntniß und Bekenntniß betrifft, kein
assertorisches Wissen, (selbst des Daseins Gottes nicht) gefordert wird,
weil bei dem Mangel unserer Einsicht übersinnlicher Gegenstände dieses
Bekenntniß schon geheuchelt sein könnte; sondern nur ein der Speculation
nach über die oberste Ursache der Dinge _problematisches_ Annehmen,
(Hypothesis), in Ansehung des Gegenstandes aber, wohin uns unsere
moralisch-gebietende Vernunft zu wirken anweiset, ein dieser ihrer
Endabsicht Effect verheißendes praktisches, mithin freies
_assertorisches_ Glauben vorausgesetzt wird, welches nur der _Idee von
Gott_, auf die alle moralische ernstliche (und darum gläubige)
Bearbeitung zum Guten unvermeidlich gerathen muß, bedarf, ohne sich
anzumaßen, ihr durch theoretische Erkenntniß die objective Realität
sichern zu können. Zu dem, was jedem Menschen zur Pflicht gemacht werden
kann, muß das _Minimum_ der Erkenntniß (es ist möglich, daß ein Gott
sei), subjectiv schon hinreichend sein. _Zweitens_ wird durch diese
Definition einer Religion überhaupt der irrigen Vorstellung, als sei sie
ein Inbegriff _besonderer_ auf Gott unmittelbar bezogenen Pflichten
vorgebeugt, und dadurch verhütet, daß wir nicht (wie dazu Menschen
ohnedem sehr geneigt sind) außer den ethisch-bürgerlichen
Menschenpflichten (von Menschen gegen Menschen) noch _Hofdienste_
annehmen, und hernach wohl gar die Ermangelung in Ansehung der ersteren
durch die letztere gut zu machen suchen. Es giebt keine besonderen
Pflichten gegen Gott in einer allgemeinen Religion; denn Gott kann von
uns nichts empfangen; wir können auf und für ihn nicht wirken. Wollte
man die schuldige Ehrfurcht gegen ihn zu einer solchen Pflicht machen,
so bedenkt man nicht, daß diese nicht eine besondere Handlung der
Religion, sondern die religiöse Gesinnung bei allen unsern
pflichtmäßigen Handlungen überhaupt sei. Wenn es auch heißt: »man soll
Gott mehr gehorchen, als den Menschen;« so bedeutet das nichts anders,
als: wenn statutarische Gebote, in Ansehung deren Menschen Gesetzgeber
und Richter sein können, mit Pflichten, die die Vernunft unbedingt
vorschreibt, und über deren Befolgung oder Uebertretung Gott allein
Richter sein kann, in Streit kommen, so muß jener ihr Ansehn diesen
weichen. Wollte man aber unter dem, worin Gott mehr als dem Menschen
gehorcht werden muß, die statutarischen von einer Kirche dafür
ausgegebenen Gebote Gottes verstehen: so würde jener Grundsatz
leichtlich das mehrmalen gehörte Feldgeschrei heuchlerischer und
herrschsüchtiger Pfaffen zum Aufruhr wider ihre bürgerliche Obrigkeit
werden können. Denn das Erlaubte, was die letztere gebietet, ist _gewiß_
Pflicht: ob aber etwas zwar an sich Erlaubtes, aber nur durch göttliche
Offenbarung für uns Erkennbares wirklich von Gott geboten sei, ist
(wenigstens größtentheils) höchst ungewiß.]
[Fußnote 125: _B_: »aber« statt »also«.]
[Fußnote 126: _B_: sollen.]
[Fußnote 127: _B_: streitig machen.]
[Fußnote 128: Es ist nicht wohl einzusehen, warum dieses klare Verbot
wider das auf bloßen Aberglauben, nicht auf Gewissenhaftigkeit
gegründete Zwangsmittel zum Bekenntnisse vor einem bürgerlichen
Gerichtshofe, von Religionslehrern für so unbedeutend gehalten wird.
Denn, daß es Aberglauben sei, auf dessen Wirkung man hier am meisten
rechnet, ist daran zu erkennen; daß von einem Menschen, dem man nicht
zutrauet, er werde in einer feierlichen Aussage, auf deren Wahrheit die
Entscheidung des Rechts der Menschen, (des Heiligsten, was in der Welt
ist), beruht, die Wahrheit sagen, doch geglaubt wird, er werde durch
eine Formel dazu bewogen werden, die über jene Aussage nichts weiter
enthält, als daß er die göttlichen Strafen (denen er ohnedem wegen einer
solchen Lüge nicht entgehen kann) über sich aufruft, gleich als ob es
auf ihn ankomme, vor diesem höchsten Gericht Rechenschaft zu geben oder
nicht. -- In der angeführten Schriftstelle wird diese Art der Betheurung
als eine _ungereimte_ Vermessenheit vorgestellt, Dinge gleichsam durch
Zauberworte wirklich zu machen, die doch nicht in unserer Gewalt sind.
-- Aber man sieht wohl, daß der weise Lehrer, der da sagt: daß, was über
das Ja, Ja! Nein, Nein! als Betheurung der Wahrheit geht, vom Uebel sei,
die böse Folge vor Augen gehabt habe, welche die Eide nach sich ziehen:
daß nämlich die ihnen beigelegte größere Wichtigkeit die gemeine Lüge
beinahe erlaubt macht.]
[Fußnote 129: Die _enge Pforte_ und der schmale Weg, der zum Leben
führt, ist der des guten Lebenswandels; die _weite Pforte_ und der
breite Weg, den Viele wandeln, ist die _Kirche_. Nicht als ob es an ihr
und an ihren Satzungen liege, daß Menschen verloren werden, sondern daß
das _Gehen_ in dieselbe und Bekenntniß ihrer Statute oder Celebrirung
ihrer Gebräuche für die Art genommen wird, durch die Gott eigentlich
gedient sein will.]
[Fußnote 130: Wir wissen von der Zukunft nichts, und sollen auch nicht
nach Mehrerem forschen, als was mit den Triebfedern der Sittlichkeit und
dem Zwecke derselben in vernunftmäßiger Verbindung steht. Dahin gehört
auch der Glaube: daß es keine gute Handlung gebe, die nicht auch in der
künftigen Welt für den, der sie ausübt, ihre gute Folge haben werde;
mithin der Mensch, er mag sich am Ende des Lebens auch noch so
verwerflich finden, sich dadurch doch nicht müsse abhalten lassen,
wenigstens noch _eine_ gute Handlung, die in seinem Vermögen ist, zu
thun, und daß er dabei zu hoffen Ursache habe, sie werde nach dem Maße,
als er hierin eine reine gute Absicht hegt, noch immer von mehrerem
Werthe sein, als jene thatlosen Entsündigungen, die, ohne etwas zur
Verminderung der Schuld beizutragen, den Mangel guter Handlungen
ersetzen sollen.]
[Fußnote 131: [+] [[_Mendelssohn_ benutzt diese schwache Seite der
gewöhnlichen Vorstellungsart des Christenthums auf sehr geschickte Art,
um alles Ansinnen an einen Sohn Israels zum Religionsübergange völlig
abzuweisen. Denn, sagte er, da der jüdische Glaube, selbst nach dem
Geständnisse der Christen, das unterste Geschoß ist, worauf das
Christenthum als das obere ruht: so sei es eben so viel, als ob man
Jemandem zumuthen wollte, das Erdgeschoß abzubrechen, um sich im zweiten
Stockwerk ansässig zu machen. Seine wahre Meinung aber scheint ziemlich
klar durch. Er will sagen: schafft ihr erst selbst das Judenthum aus
eurer _Religion_ heraus (in der historischen Glaubenslehre mag es als
eine Antiquität immer bleiben), so werden wir euren Vorschlag in
Ueberlegung nehmen können. (In der That bliebe alsdann wohl keine
andere, als rein-moralische von Statuten unbemengte Religion übrig.)
Unsere Last wird durch Abwerfung des Jochs äußerer Observanzen im
mindesten nicht erleichtert, wenn uns dafür ein anderes, nämlich das der
Glaubensbekenntnisse heiliger Geschichte, welches den Gewissenhaften
viel härter drückt, aufgelegt wird. -- Uebrigens werden die heiligen
Bücher dieses Volks, wenn gleich nicht zum Behuf der Religion, doch für
die Gelehrsamkeit, wohl immer aufbehalten und geachtet bleiben; weil die
Geschichte keines Volks mit einigem Anschein von Glaubwürdigkeit auf
Epochen der Vorzeit, in die alle uns bekannte Profangeschichte gestellt
werden kann, so weit zurückdatirt ist, als diese (sogar bis zum Anfange
der Welt), und so die große Leere, welche jene übrig lassen muß, doch
wodurch ausgefüllt wird.]]{[200]}]
[Fußnote 132: Wahn ist die Täuschung, die bloße Vorstellung einer Sache
mit der Sache selbst für gleichgeltend zu halten. So ist es bei einem
kargen Reichen der _geizende_ Wahn, daß er die Vorstellung, sich einmal,
wenn er wollte, seiner Reichthümer bedienen zu können, für genugsamen
Ersatz dafür hält, daß er sich ihrer niemals bedient. Der _Ehrenwahn_
setzt in anderer Hochpreisung, welche im Grunde nur die äußere
Vorstellung ihrer (innerlich vielleicht gar nicht gehegten) Achtung ist,
den Werth, den er bloß der letzteren beilegen sollte; zu diesem gehört
also auch die Titel- und Ordenssucht; weil diese nur äußere
Vorstellungen eines Vorzugs vor andern sind. Selbst der _Wahnsinn_ hat
daher diesen Namen, weil er eine bloße Vorstellung (der
Einbildungskraft) für die Gegenwart der Sache selbst zu nehmen, und eben
so zu würdigen gewohnt ist. -- Nun ist das Bewußtsein des Besitzes eines
Mittels zu irgend einem Zweck (ehe man sich jenes bedient hat), der
Besitz des letzteren bloß in der Vorstellung; mithin sich mit dem
ersteren zu begnügen, gleich als ob es statt des Besitzes des letzteren
gelten könne, ein _praktischer Wahn_; als von dem hier allein die Rede
ist.]
[Fußnote 133: [+] [[Es klingt zwar bedenklich, ist aber keineswegs
verwerflich, zu sagen: daß ein jeder Mensch sich einen _Gott mache_, ja
nach moralischen Begriffen (begleitet mit den unendlich großen
Eigenschaften, die zu dem Vermögen gehören, an der Welt einen jenen
angemessenen Gegenstand darzustellen), sich einen solchen selbst machen
müsse, um an ihm den, _der ihn gemacht hat_, zu verehren. Denn auf
welcherlei Art auch ein Wesen als _Gott_ von einem anderen bekannt
gemacht und beschrieben worden, ja ihm ein solches auch (wenn das
möglich ist) selbst erscheinen möchte, so muß er diese Vorstellung doch
allererst mit seinem Ideal zusammenhalten, um zu urtheilen, ob er befugt
sei, es für eine Gottheit zu halten und zu verehren. Aus bloßer
Offenbarung, ohne jenen Begriff _vorher_ in seiner Reinigkeit, als
Probirstein, zum Grunde zu legen, kann es also keine Religion geben und
alle Gottesverehrung würde _Idololatrie_ sein.]]{[201]}]
[Fußnote 134: Für diejenigen, welche allenthalben, wo die
Unterscheidungen des Sinnlichen vom Intellectuellen ihnen nicht so
geläufig sind, Widersprüche der Kritik der reinen Vernunft mit ihr
selbst anzutreffen glauben, merke ich hier an, daß wenn von sinnlichen
Mitteln das Intellectuelle (der reinen moralischen Gesinnung) zu
befördern, oder von dem Hindernisse, welches die erstere dem letzteren
entgegen stelle, geredet wird, dieser Einfluß zweier so ungleichartigen
Principien niemals als _direct_ gedacht werden müsse. Nämlich als
Sinnenwesen können wir nur an den _Erscheinungen des intellectuellen
Princips_, d. i. der Bestimmung unserer physischen Kräfte durch _freie
Willkühr_, die sich in Handlungen hervorthut, dem Gesetz entgegen, oder
ihm zu Gunsten wirken: so, daß Ursache und Wirkung als in der That
gleichartig vorgestellt werde. Was aber das Uebersinnliche (das
subjective Princip der Moralität in uns, was in der unbegreiflichen
Eigenschaft der Freiheit verschlossen liegt), z. B. die reine
Religionsgesinnung betrifft, von dieser sehen wir außer ihrem Gesetze,
(welches aber auch schon genug ist), nichts das Verhältniß der Ursache
und Wirkung im Menschen Betreffendes ein, d. i. wir können uns die
Möglichkeit der Handlungen als Begebenheiten in der Sinnenwelt aus der
moralischen Beschaffenheit des Menschen, als ihnen imputabel, nicht
_erklären_, eben darum, weil es freie Handlungen sind, die
Erklärungsgründe aber aller Begebenheiten aus der Sinnenwelt hergenommen
werden müssen.]
[Fußnote 135: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 136: _B_: wird.]
[Fußnote 137: Es ist eine psychologische Erscheinung: daß die Anhänger
einer Confession, bei der etwas weniger Statutarisches zu glauben ist,
sich dadurch gleichsam veredelt, und als aufgeklärter fühlen, ob sie
gleich noch genug davon übrig behalten haben, um eben nicht (wie sie
doch wirklich thun), von ihrer vermeinten Höhe der Reinigkeit auf ihre
Mitbrüder im Kirchenwahne mit Verachtung herabsehen zu dürfen. Die
Ursache hievon ist, daß sie sich dadurch, so wenig es auch sei, der
reinen moralischen Religion doch etwas genähert finden, ob sie gleich
dem Wahne immer noch anhänglich bleiben, sie durch fromme Observanzen,
wobei nur weniger passive Vernunft ist, ergänzen zu wollen.]
[Fußnote 138: [+] [[Diese bloß das Ansehen eines geistlichen Vaters
([Griechisch: papa]) bezeichnende Benennung erhält nur durch den
Nebenbegriff eines geistlichen Despotismus, der in allen kirchlichen
Formen, so anspruchlos und populär sie sich ankündigen, angetroffen
werden kann, die Bedeutung eines Tadels. Ich will daher keineswegs so
verstanden sein, als ob ich in der Gegeneinanderstellung der Sekten eine
vergleichungsweise gegen die andere mit ihren Gebräuchen und Anordnungen
geringschätzig machen wolle. Alle verdienen gleiche Achtung, sofern ihre
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