Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 17

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Religion, der Bibel, _auch durch bloße Vernunft_ erkannt werden
kann, hier in einem Zusammenhange vorstellig machen wollte.« Kant in
der Vorrede zum Streit der Facultäten. 1798.]
[Fußnote 4: In vorliegender Ausgabe S. 8.]
[Fußnote 5: In vorliegender Ausgabe S. 9.]
[Fußnote 6: In vorliegender Ausgabe S. 11.]
[Fußnote 7: In dem Briefe an Biester, den Herausgeber der
Berlinischen Monatsschrift spricht Kant von dem »Urtheilsspruch« der
»drei Glaubensrichter«: indeß ist auch in der Darstellung bei
Borowsky nur von zwei Censoren (Hillmer und Hermes) die Rede.]
[Fußnote 8: Die Paginirung bezieht sich auf die vorliegende Ausgabe.
Bei dem Abzählen der Zeilen sind der Columnentitel und die Zeile mit
der Angabe der Paginirung, am Fuße der Seite, _nicht_ mit gezählt.]
[Fußnote 9: Es ist aus Rücksicht auf größere Uebersichtlichkeit des
Druckes davon Abstand genommen worden, diese Stellen des Grundtextes
durch Antiquatypen auszuzeichnen, wie es in meiner Ausgabe der
»Kritik der reinen Vernunft« und der »Kritik der Urtheilskraft«
geschehen ist.]
[Fußnote 10: Statt dieses ausführlicheren Inhaltsverzeichnisses
haben die Originalausgaben das auf S. 16 abgedruckte _kürzere_.]
[Fußnote 11: _B_: Vorrede zur ersten Auflage.]
[Fußnote 12: Diejenigen, denen der bloß formale Bestimmungsgrund (der
Gesetzlichkeit) überhaupt, im Begriff der Pflicht zum Bestimmungsgrunde
nicht genügen will, gestehen dann doch, daß dieser nicht in der auf
eigenes _Wohlbehagen_ gerichteten _Selbstliebe_ angetroffen werden
könne. Da bleiben aber alsdann nur zwei Bestimmungsgründe übrig, einer,
der rational ist, nämlich eigene _Vollkommenheit_, und ein anderer, der
empirisch ist, fremde _Glückseligkeit_. -- Wenn sie nun unter der
erstern nicht schon die moralische, die nur eine einzige sein kann,
verstehen, (nämlich einen dem Gesetze unbedingt gehorchenden Willen),
wobei sie aber im Zirkel erklären würden, so müßten sie die
Naturvollkommenheit des Menschen, sofern sie einer Erhöhung fähig ist,
und deren es viel geben kann, (als Geschicklichkeit in Künsten und
Wissenschaften, Geschmack, Gewandtheit des Körpers u. dgl.) meinen. Dies
ist aber jederzeit nur bedingter Weise gut, das ist, nur unter der
Bedingung, daß ihr Gebrauch dem moralischen Gesetze (welches allein
unbedingt gebietet), nicht widerstreite; also kann sie, zum Zweck
gemacht, nicht Princip der Pflichtbegriffe sein. Eben dasselbe gilt auch
von dem auf Glückseligkeit anderer Menschen gerichteten Zwecke. Denn
eine Handlung muß zuvor an sich selbst nach dem moralischen Gesetze
abgewogen werden, ehe sie auf die Glückseligkeit Anderer gerichtet wird.
Dieser ihre Beförderung ist also nur bedingter Weise Pflicht, und kann
nicht zum obersten Princip moralischer Maximen dienen.]
[Fußnote 13: _B_: daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige
Beziehung habe.]
[Fußnote 14: Der Satz: es ist ein Gott, mithin es ist ein höchstes Gut
in der Welt, wenn er (als Glaubenssatz) bloß aus der Moral hervorgehen
soll, ist ein synthetischer _a priori_, der, ob er gleich nur in
praktischer Beziehung angenommen wird, doch über den Begriff der
Pflicht, den die Moral enthält, (und der keine Materie der Willkühr,
sondern bloß formale Gesetze derselben voraussetzt), hinausgeht, und aus
dieser also analytisch nicht entwickelt werden kann. _Wie ist aber ein
solcher Satz _a priori_ möglich?_ Das Zusammenstimmen mit der bloßen
Idee eines moralischen Gesetzgebers aller Menschen ist zwar mit dem
moralischen Begriffe von Pflicht überhaupt identisch, und sofern wäre
der Satz, der diese Zusammenstimmung gebietet, analytisch. Aber die
Annehmung seines Daseins sagt mehr, als die bloße Möglichkeit eines
solchen Gegenstandes. Den Schlüssel zur Auflösung dieser Aufgabe, so
viel ich davon einzusehen glaube, kann ich hier nur anzeigen, ohne sie
auszuführen.
_Zweck_ ist jederzeit der Gegenstand einer _Zuneigung_, das ist, einer
unmittelbaren Begierde zum Besitz einer Sache, vermittelst seiner
Handlung; so wie das _Gesetz_ (das praktisch gebietet), ein Gegenstand
der _Achtung_ ist. Ein objectiver Zweck (d. i. derjenige, den wir haben
sollen), ist der, welcher uns von der bloßen Vernunft als ein solcher
aufgegeben wird. Der Zweck, welcher die unumgängliche Bedingung, und
zugleich zureichende aller übrigen enthält, ist der _Endzweck_. Eigene
Glückseligkeit ist der subjective Endzweck vernünftiger Weltwesen, (den
jedes derselben vermöge seiner von sinnlichen Gegenständen abhängigen
Natur _hat_, und von dem es ungereimt wäre, zu sagen: daß man ihn haben
_solle_), und alle praktischen Sätze, die diesen Endzweck zum Grunde
haben, sind synthetisch aber zugleich empirisch. Daß aber Jedermann sich
das höchste, in der Welt mögliche _Gut_, zum _Endzwecke_ machen solle,
ist ein synthetischer praktischer Satz _a priori_, und zwar ein
objectivpraktischer durch die reine Vernunft aufgegebener, weil er ein
Satz ist, der über den Begriff der Pflichten in der Welt hinausgeht, und
eine Folge derselben (einen Effect) hinzuthut, der in den moralischen
Gesetzen nicht enthalten ist, und daraus also analytisch nicht
entwickelt werden kann. Diese nämlich gebieten schlechthin, es mag auch
der Erfolg derselben sein, welcher er wolle, ja sie nöthigen sogar davon
gänzlich zu abstrahiren, wenn es auf eine besondre Handlung ankommt, und
machen dadurch die Pflicht zum Gegenstande der größten Achtung, ohne uns
einen Zweck (und Endzweck) vorzulegen und aufzugeben, der etwa die
Empfehlung derselben und die Triebfeder zur Erfüllung unsrer Pflicht
ausmachen müßte. Alle Menschen könnten hieran auch genug haben, wenn sie
(wie sie sollten), sich bloß an die Vorschrift der reinen Vernunft im
Gesetz hielten. Was brauchen sie den Ausgang ihres moralischen Thuns und
Lassens zu wissen, den der Weltlauf herbeiführen wird? Für sie ist's
genug, daß sie ihre Pflicht thun; es mag nun auch mit dem irdischen
Leben Alles aus sein, und wohl gar selbst in diesem, Glückseligkeit und
Würdigkeit vielleicht niemals zusammentreffen. Nun ists aber eine von
den unvermeidlichen Einschränkungen des Menschen und seines (vielleicht
auch aller andern Weltwesen) praktischen Vernunftvermögens, sich bei
allen Handlungen nach dem Erfolg aus denselben umzusehen, um in diesem
etwas aufzufinden, was zum Zweck für ihn dienen und auch die Reinigkeit
der Absicht beweisen könnte, welcher in der Ausübung (_nexu effectivo_)
zwar das letzte, in der Vorstellung aber und der Absicht (_nexu finali_)
das erste ist. An diesem Zwecke nun, wenn er gleich durch die bloße
Vernunft ihm vorgelegt wird, sucht der Mensch etwas, was er _lieben_
kann; das Gesetz, also, was ihm bloß _Achtung_ einflößt, ob es zwar
jenes als Bedürfniß nicht anerkennt, erweitert sich doch zum Behuf
desselben zu Aufnehmung des moralischen Endzwecks der Vernunft unter
seine Bestimmungsgründe; das ist, der Satz: mache das höchste in der
Welt mögliche Gut zu deinem Endzweck, ist ein synthetischer Satz _a
priori_, der durch das moralische Gesetz selber eingeführt wird, und
wodurch gleichwol die praktische Vernunft sich über das Letztere
erweitert, welches dadurch möglich ist, daß jenes auf die
Natureigenschaft des Menschen, sich zu allen Handlungen noch außer dem
Gesetz noch einen Zweck denken zu müssen, bezogen wird, (welche
Eigenschaft desselben ihn zum Gegenstande der Erfahrung macht) und ist
(gleichwie die theoretischen und dabei synthetischen Sätze _a priori_)
nur dadurch möglich, daß er das Princip _a priori_ der Erkenntniß der
Bestimmungsgründe einer freien Willkühr in der Erfahrung überhaupt
enthält, sofern diese, welche die Wirkungen der Moralität in ihren
Zwecken darlegt, dem Begriff der Sittlichkeit, als Causalität in der
Welt, objective, obgleich nur praktische Realität verschafft. -- Wenn
nun aber die strengste Beobachtung der moralischen Gesetze als Ursache
der Herbeiführung des höchsten Guts (als Zwecks) gedacht werden soll: so
muß, weil das Menschenvermögen dazu nicht hinreicht, die Glückseligkeit
in der Welt einstimmig mit der Würdigkeit glücklich zu sein, zu
bewirken, ein allvermögendes moralisches Wesen als Weltherrscher
angenommen werden, unter dessen Vorsorge dieses geschieht, d. i. die
Moral führt unausbleiblich zur Religion.]
[Fußnote 15: Vgl. hierzu Vorwort des Herausgebers, S. VI.]
[Fußnote 16: Hier folgt in dem Originaldruck (_A_) die Bemerkung:
»Die auf den ersten Bogen von der meinigen abweichenden Orthographie
wird der Leser wegen der Verschiedenheit der Hände, die an der
Abschrift gearbeitet haben, und der Kürze der Zeit, die mir zur
Durchsicht übrig blieb, entschuldigen.« -- Diese Bemerkung ist bei
dem Wiederabdruck der Vorrede in der Ausgabe _B_ weggelassen
worden.]
[Fußnote 17: Diese Angabe berichtigt Kant in dem Abschnitt:
_Emendanda_ (_B_. S. [XXIX]) mit den Worten: »Die meisten neuen
Zusätze sind nicht, wie in der Vorrede gesagt ist, mit einem Kreuz
([+]), sondern mit einem Stern (*) bezeichnet.« Er giebt aber diese
Zusätze in dem folgenden Verzeichniß _nicht_ vollständig an. In der
vorliegenden Ausgabe sind sämmtliche _Zusätze_ mit einem [+])
bezeichnet, außerdem aber in [[ ]] gestellt und von einer Bemerkung
des Herausgebers begleitet.]
[Fußnote 18:
Aetas parentum, pejor avis, tulit
Nos nequiores, mox daturos
Progeniem vitiosiorem.
Horat.]
[Fußnote 19: Daß der erste subjective Grund der Annehmung moralischer
Maximen unerforschlich sei, ist daraus schon vorläufig zu ersehen: daß,
da diese Annehmung frei ist, der Grund derselben (warum ich z. B. eine
böse und nicht vielmehr eine gute Maxime angenommen habe) in keiner
Triebfeder der Natur, sondern immer wiederum in einer Maxime gesucht
werden muß; und, da auch diese eben sowol ihren Grund haben muß, außer
der Maxime aber kein _Bestimmungsgrund_ der freien Willkühr angeführt
werden soll und kann, man in der Reihe der subjectiven Bestimmungsgründe
ins Unendliche immer weiter zurückgewiesen wird, ohne auf den ersten
Grund kommen zu können.]
[Fußnote 20: Wenn das Gute = _a_ ist, so ist sein contradictorisch
Entgegengesetztes, das Nichtgute. Dieses ist nun die Folge entweder
eines bloßen Mangels eines Grundes des Guten = 0, oder eines positiven
Grundes des Widerspiels desselben = - _a_; im letztern Falle kann das
Nichtgute auch das positive Böse heißen. (In Ansehung des Vergnügens und
Schmerzens giebt es ein dergleichen Mittleres, so daß das Vergnügen =
_a_, der Schmerz = -_a_, und der Zustand, worin keines von beiden
angetroffen wird, die Gleichgültigkeit = 0 ist.) Wäre nun das moralische
Gesetz in uns keine Triebfeder der Willkühr; so würde Moralischgut
(Zusammenstimmung der Willkühr mit dem Gesetze) = _a_, Nichtgut = 0,
dieses aber die bloße Folge vom Mangel einer moralischen Triebfeder =
_a_×0 sein. Nun ist es aber in uns Triebfeder = _a_; folglich ist der
Mangel der Uebereinstimmung der Willkühr mit demselben (= 0) nur als
Folge von einer realiter entgegengesetzten Bestimmung der Willkühr, d.
i. einer _Widerstrebung_ derselben = -_a_, d. i. nur durch eine böse
Willkühr, möglich; und zwischen einer bösen und guten Gesinnung (innerem
Princip der Maximen,) nach welcher auch die Moralität der Handlung
beurtheilt werden muß, giebt es also nichts Mittleres. [[Eine
moralisch-gleichgültige Handlung (_adiophoron morale_) würde eine bloß
aus Naturgesetzen erfolgende Handlung sein, die also aufs sittliche
Gesetz, als Gesetz der Freiheit, in gar keiner Beziehung steht; indem
sie kein Factum ist und in Ansehung ihrer weder _Gebot_, noch _Verbot_,
noch auch _Erlaubniß_ (gesetzliche _Befugniß_) stattfindet, oder nöthig
ist.]]{[162]}]
[Fußnote 21: [+] [[Herr Prof. _Schiller_ mißbilligt in seiner mit
Meisterhand verfaßten Abhandlung (_Thalia_ 1793, 3. Stück) über _Anmuth_
und _Würde_ in der Moral diese Vorstellungsart der Verbindlichkeit, als
ob sie eine karthäuserartige Gemüthsstimmung bei sich führe; allein ich
kann, da wir in den wichtigsten Principien einig sind, auch in diesem
keine Uneinigkeit statuiren; wenn wir uns nur unter einander
verständlich machen können. -- Ich gestehe gern: daß ich dem
_Pflichtbegriffe_, gerade um seiner Würde willen, keine _Anmuth_
beigesellen kann. Denn er enthält unbedingte Nöthigung, womit Anmuth in
geradem Widerspruch steht. Die Majestät des Gesetzes (gleich dem auf
Sinai) flößt Ehrfurcht ein (nicht Scheu, welche zurückstößt, auch nicht
Reiz, der zur Vertraulichkeit einladet), welche _Achtung_ des
Untergebenen gegen seinen Gebieter, in diesem Fall aber, da dieser in
uns selbst liegt, ein _Gefühl des Erhabenen_ unsrer eigenen Bestimmung
erweckt, was uns mehr hinreißt, als alles Schöne. -- Aber die _Tugend_,
d. i. die fest gegründete Gesinnung, seine Pflicht genau zu erfüllen,
ist in ihren Folgen auch _wohlthätig_, mehr wie Alles, was Natur oder
Kunst in der Welt leisten mag; und das herrliche Bild der Menschheit, in
dieser ihrer Gestalt aufgestellt, verstattet gar wohl die Begleitung der
_Grazien_, die aber, wenn noch von Pflicht allein die Rede ist, sich in
ehrerbietiger Entfernung halten. Wird aber auf die anmuthigen Folgen
gesehen, welche die Tugend, wenn sie überall Eingang fände, in der Welt
verbreiten würde, so zieht alsdann die moralisch-gerichtete Vernunft die
Sinnlichkeit (durch die Einbildungskraft) mit ins Spiel. Nur nach
bezwungenen Ungeheuern wird Hercules _Musaget_, vor welcher Arbeit jene
guten Schwestern zurückbeben. Diese Begleiterinnen der Venus Urania sind
Buhlschwestern im Gefolge der Venus Dione, sobald sie sich ins Geschäft
der Pflichtbestimmung einmischen und die Triebfedern dazu hergeben
wollen. -- Frägt man nun, welcherlei ist die _ästhetische_
Beschaffenheit, gleichsam das _Temperament der Tugend_, muthig, mithin
_fröhlich_, oder ängstlich-gebeugt und niedergeschlagen? so ist kaum
eine Antwort nöthig. Die letztere sklavische Gemüthsstimmung kann nie
ohne einen verborgenen _Haß_ des Gesetzes stattfinden, und das fröhliche
Herz in _Befolgung_ seiner Pflicht (nicht die Behaglichkeit in
_Anerkennung_ desselben) ist ein Zeichen der Aechtheit tugendhafter
Gesinnung, selbst in der _Frömmigkeit_, die nicht in der Selbstpeinigung
des reuigen Sünders (welche sehr zweideutig ist und gemeiniglich nur
innerer Vorwurf ist, wider die Klugheitsregel verstoßen zu haben),
sondern im festen Vorsatz, es künftig besser zu machen, besteht, der
durch den guten Fortgang angefeuert, eine fröhliche Gemüthsstimmung
bewirken muß, ohne welche man nie gewiß ist, das Gute auch _lieb
gewonnen_, d. ist es in seine Maxime aufgenommen zu haben.]]{[163]}]
[Fußnote 22: Die alten Moralphilosophen, die so ziemlich Alles
erschöpften, was über die Tugend gesagt werden kann, haben obige zwei
Fragen auch nicht unberührt gelassen. Die erste drückten sie so aus: Ob
die Tugend erlernt werden müsse (der Mensch also von Natur gegen sie und
das Laster indifferent sei)? Die zweite war: Ob es mehr als eine Tugend
gebe (mithin es nicht etwa stattfinde, daß der Mensch in einigen Stücken
tugendhaft, in andern lasterhaft sei)? Beides wurde von ihnen mit
rigoristischer Bestimmtheit verneint, und das mit Recht; denn sie
betrachteten die Tugend _an sich_ in der Idee der Vernunft (wie der
Mensch sein soll). Wenn man dieses moralische Wesen aber, den Menschen
_in der Erscheinung_, d. i. wie ihn uns die Erfahrung kennen läßt,
sittlich beurtheilen will; so kann man beide angeführten Fragen bejahend
beantworten; denn da wird er nicht auf der Wage der reinen Vernunft (vor
einem göttlichen Gericht), sondern nach empirischem Maßstabe (von einem
menschlichen Richter) beurtheilt. Wovon in der Folge noch gehandelt
werden wird.]
[Fußnote 23: _B_: den einzelnen.]
[Fußnote 24: Man kann diese nicht, als schon in dem Begriff der vorigen
enthalten, sondern man muß sie nothwendig als eine besondere Anlage
betrachten. Denn es folgt daraus, daß ein Wesen Vernunft hat, gar nicht,
daß diese ein Vermögen enthalte, die Willkühr unbedingt, durch die bloße
Vorstellung der Qualification ihrer Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung
zu bestimmen, und also für sich selbst praktisch zu sein: wenigstens so
viel wir einsehen können. Das allervernünftigste Weltwesen könnte doch
immer gewisser Triebfedern, die ihm von Objecten der Neigung herkommen,
bedürfen, um seine Willkühr zu bestimmen; hiezu aber die vernünftigste
Ueberlegung, sowohl was die größte Summe der Triebfedern, als auch die
Mittel, den dadurch bestimmten Zweck zu erreichen, betrifft, anwenden:
ohne auch nur die Möglichkeit von so etwas, als das moralische
schlechthin gebietende Gesetz ist, welches sich selbst, und zwar als
höchste Triebfeder, ankündigt, zu ahnen. Wäre dieses Gesetz nicht in uns
gegeben, wir würden es als ein solches, durch keine Vernunft
herausklügeln, oder der Willkühr anschwatzen; und doch ist dieses Gesetz
das einzige, was uns der Unabhängigkeit unsrer Willkühr von der
Bestimmung durch alle andern Triebfedern (unsrer Freiheit) und hiemit
zugleich der Zurechnungsfähigkeit aller Handlungen bewußt macht.]
[Fußnote 25: »_concupiscentia_« ist _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 26: [+] [[_Hang_ ist eigentlich nur die _Prädisposition_ zum
Begehren eines Genusses, der, wenn das Subject die Erfahrung davon
gemacht haben wird, _Neigung_ dazu hervorbringt. So haben alle rohen
Menschen einen Hang zu berauschenden Dingen; denn obgleich viele von
ihnen den Rausch gar nicht kennen, und also auch gar keine Begierde zu
Dingen haben, die ihn bewirken, so darf man sie solche doch nur einmal
versuchen lassen, um eine kaum vertilgbare Begierde dazu bei ihnen
hervorzubringen. -- Zwischen dem Hange und der Neigung, welche
Bekanntschaft mit dem Object des Begehrens voraussetzt, ist noch der
_Instinkt_, welcher ein gefühltes Bedürfniß ist, etwas zu thun oder zu
genießen, wovon man noch keinen Begriff hat (wie der Kunsttrieb bei
Thieren, oder der Trieb zum Geschlecht). Von der Neigung an ist endlich
noch eine Stufe des Begehrungsvermögens die _Leidenschaft_ (nicht der
_Affect_, denn dieser gehört zum Gefühl der Lust und Unlust),
welche eine Neigung ist, die die Herrschaft über sich selbst
ausschließt.]]{[164]}]
[Fußnote 27: _B_ hat »_verderbter_« statt »verdorbener«.]
[Fußnote 28: [+] [[Wie der immerwährende Krieg zwischen den
Arathapescau- und den Hundsrippen-Indianern keine andere Absicht, als
bloß das Todtschlagen hat. Kriegstapferkeit ist die höchste Tugend der
Wilden, in ihrer Meinung. Auch im gesitteten Zustande ist sie ein
Gegenstand der Bewunderung und ein Grund der vorzüglichen Achtung, die
derjenige Stand fordert, bei dem diese das einzige Verdienst ist; und
dieses nicht ohne Grund in der Vernunft. Denn daß der Mensch etwas haben
und sich zum Zweck machen könne, was er noch höher schätzt, als sein
Leben (die Ehre), wobei er allem Eigennutz entsagt, beweist doch eine
gewisse Erhabenheit in seiner Anlage. Aber man sieht doch an der
Behaglichkeit, womit die Sieger ihre Großthaten (des Zusammenhauens,
Niederstoßens ohne Verschonen, und dergl.) preisen, daß bloß ihre
Ueberlegenheit und die Zerstörung, welche sie bewirken konnten, ohne
einen andern Zweck, das sei, worauf sie sich eigentlich etwas zu Gute
thun.]]{[165]}]
[Fußnote 29: [+] [[Wenn man dieser ihre Geschichte bloß als das Phänomen
der uns großentheils verborgenen inneren Anlagen der Menschheit ansieht,
so kann man einen gewissen maschinenmäßigen Gang der Natur, nach
Zwecken, die nicht ihre (der Völker) Zwecke, sondern Zwecke der Natur
sind, gewahr werden. Ein jeder Staat strebt, so lange er einen andern
neben sich hat, den er zu bezwingen hoffen darf, sich durch dieses
Unterwerfung zu vergrößern, und also zur Universalmonarchie, einer
Verfassung, darin alle Freiheit und mit ihr (was die Folge derselben
ist) Tugend, Geschmack und Wissenschaft erlöschen müßte. Allein dieses
Ungeheuer (in welchem die Gesetze allmählig ihre Kraft verlieren),
nachdem es alle benachbarten verschlungen hat, löset sich endlich von
selbst auf und theilt sich, durch Aufruhr und Zwiespalt, in viele
kleinere Staaten, die, anstatt zu einem Staatenverein (Republik freier
verbündeter Völker) zu streben, wiederum ihrerseits jeder dasselbe Spiel
von Neuem anfangen, um den Krieg (diese Geißel des menschlichen
Geschlechts) ja nicht aufhören zu lassen, der, ob er gleich nicht so
unheilbar böse ist, als das Grab der allgemeinen Alleinherrschaft (oder
auch ein Völkerbund, um die Despotie in keinem Staate abkommen zu
lassen), doch, wie ein Alter sagte, mehr böse Menschen macht, als er
deren wegnimmt.]]{[166]}]
[Fußnote 30: _B_: worin.]
[Fußnote 31: Von diesem Verdammungsurtheile der moralisch richtenden
Vernunft ist der eigentliche Beweis nicht in diesem, sondern im vorigen
Abschnitte enthalten; dieser enthält nur die Bestätigung desselben durch
Erfahrung, welche aber nie die Wurzel des Bösen, in der obersten Maxime
der freien Willkühr in Beziehung aufs Gesetz, aufdecken kann, die, als
_intelligibele That_ vor aller Erfahrung vorhergeht. -- Hieraus, d. i.
aus der Einheit der obersten Maxime, bei der Einheit des Gesetzes,
worauf sie sich bezieht, läßt sich auch einsehen: warum der reinen
intellektuellen Beurtheilung des Menschen der Grundsatz der
Ausschließung des Mittleren zwischen Gut und Böse zum Grunde liegen
müsse; indessen daß der empirischen Beurtheilung aus _sensibeler That_
(dem wirklichen Thun und Lassen) der Grundsatz untergelegt werden kann:
daß es ein Mittleres zwischen diesen Extremen gebe, einerseits ein
Negatives der Indifferenz, vor aller Ausbildung, andererseits ein
Positives der Mischung, theils gut, theils böse zu sein. Aber die
letztere ist nur die Beurtheilung der Moralität des Menschen in der
Erscheinung, und ist der ersteren im Endurtheile unterworfen.]
[Fußnote 32: Die drei sogenannten obern Facultäten (auf hohen Schulen)
würden, jede nach ihrer Art, sich diese Vererbung verständlich machen:
nämlich, entweder als _Erbkrankheit_, oder _Erbschuld_, oder _Erbsünde_.
1) Die medicinische Facultät würde sich das erbliche Böse etwa wie den
Bandwurm vorstellen, von welchem wirklich einige Naturkündiger der
Meinung sind, daß, da er sonst weder in einem Elemente außer uns, noch
(von derselben Art) in irgend einem andern Thiere angetroffen wird, er
schon in den ersten Eltern gewesen sein müsse. 2) Die _Juristenfacultät_
würde es als die rechtliche Folge der Antretung einer uns von diesen
hinterlassenen, aber mit einem schweren Verbrechen belasteten,
_Erbschaft_ ansehen, (denn geboren werden ist nichts Anders, als den
Gebrauch der Güter der Erde, so fern sie zu unserer Fortdauer
unentbehrlich sind, erwerben). Wir müssen also Zahlung leisten (büßen),
und werden am Ende doch (durch den Tod) aus diesem Besitze geworfen. Wie
recht ist von Rechtswegen. 3) Die _theologische Facultät_ würde dieses
Böse als persönliche Theilnehmung unserer ersten Eltern an dem _Abfall_
eines verworfenen Aufrührers ansehen: entweder daß wir (ob zwar jetzt
dessen unbewußt) damals selbst mitgewirkt haben; oder nur jetzt, unter
seiner (als Fürsten dieser Welt) Herrschaft geboren, uns die Güter
derselben mehr, als den Oberbefehl des himmlischen Gebieters gefallen
lassen, und nicht Treue genug besitzen, uns davon loszureißen, dafür
aber künftig auch sein Loos mit ihm theilen müssen.]
[Fußnote 33: Alle bezeugte Ehrerbietung gegen das moralische Gesetz ohne
ihm doch, als für sich hinreichender Triebfeder, in seiner Maxime das
Uebergewicht über alle anderen Bestimmungsgründe der Willkühr
einzuräumen, ist geheuchelt, und der Hang dazu innere Falschheit, d. i.
ein Hang, sich in der Deutung des moralischen Gesetzes zum Nachtheil
desselben selbst zu belügen (III, 5.); weswegen auch die Bibel
(christlichen Antheils) den Urheber des Bösen (der in uns selbst liegt),
den Lügner von Anfang nennt, und so den Menschen in Ansehung dessen, was
der Hauptgrund des Bösen in ihm zu sein scheint, charakterisirt.]
[Fußnote 34: Das hier Gesagte muß nicht dafür angesehen werden, als ob
es Schriftauslegung sein solle, welche außerhalb den Grenzen der
Befugniß der bloßen Vernunft liegt. Man kann sich über die Art erklären,
wie man sich einen historischen Vortrag moralisch zu Nutze macht, ohne
darüber zu entscheiden, ob das auch der Sinn des Schriftstellers sei,
oder wir ihn nur hineinlegen: wenn er nur für sich und ohne allen
historischen Beweis wahr, dabei aber zugleich der einzige ist, nach
welchem wir aus einer Schriftstelle für uns etwas zur Besserung ziehen
können, die sonst nur eine unfruchtbare Vermehrung unserer historischen
Erkenntniß sein würde. Man muß nicht ohne Noth über etwas, und das
historische Ansehen desselben streiten; was, ob es so, oder anders
verstanden werde, nichts dazu beiträgt, ein besserer Mensch zu werden,
wenn, was dazu beitragen kann, auch ohne historischen Beweis erkannt
wird, und gar ohne ihn erkannt werden muß. Das historische Erkenntniß,
welches keine innere für Jedermann gültige Beziehung hierauf hat, gehört
unter die Adiaphora, mit denen es Jeder halten mag, wie er es für sich
erbaulich findet.]
[Fußnote 35: _B_: erhabener.]
[Fußnote 36: In _B_ steht über dieser Aufschrift: _Allgemeine
Anmerkung._ Die Zahl V ist weggelassen.]
[Fußnote 37: Der der Anlage nach gute Baum ist es noch nicht der That
nach; denn wäre er es, so könnte er freilich nicht arge Früchte bringen;
nur wenn der Mensch die für das moralische Gesetz in ihm gelegte
Triebfeder in seine Maxime aufgenommen hat, wird er ein guter Mensch
(der Baum schlechthin ein guter Baum) genannt.]
[Fußnote 38: Worte, die einen zwiefachen ganz verschiednen Sinn annehmen
können, halten öfter die Ueberzeugung aus den klärsten Gründen lange
Zeit auf. Wie _Liebe_ überhaupt, so kann auch _Selbstliebe_ in die des
_Wohlwollens_ und des _Wohlgefallens_ (_benevolentiae et complacentiae_)
eingetheilt werden, und beide müssen (wie sich von selbst versteht)
vernünftig sein. Die erste in seine Maxime aufnehmen, ist natürlich
(denn wer wird nicht wollen, daß es ihm jederzeit wohl ergehe?). Sie ist
aber sofern vernünftig, als theils in Ansehung des Zwecks nur dasjenige,
was mit dem größten und dauerhaftesten Wohlergehen zusammen bestehen
kann, theils zu jedem dieser Bestandstücke der Glückseligkeit die
tauglichsten Mittel gewählt werden. Die Vernunft vertritt hier nur die
Stelle einer Dienerin der natürlichen Neigung; die Maxime aber, die man
deshalb annimmt, hat gar keine Beziehung auf Moralität. Wird sie aber
zum unbedingten Princip der Willkühr gemacht, so ist sie die Quelle
eines unabsehlich großen Widerstreits gegen die Sittlichkeit. -- Eine
vernünftige Liebe des _Wohlgefallens an sich selbst_ kann nun entweder
so verstanden werden, daß wir uns in jenen schon genannten auf
Befriedigung der Naturneigung abzweckenden Maximen (sofern jener Zweck
durch Befolgung derselben erreicht wird) wohlgefallen; und da ist sie
mit der Liebe des Wohlwollens gegen sich selbst einerlei; man gefällt
sich selbst, wie ein Kaufmann, dem seine Handlungsspeculationen gut
einschlagen, und der sich wegen der dabei genommenen Maximen seiner
guten Einsicht erfreut. Allein die Maxime der Selbstliebe des
_unbedingten_ (nicht von Gewinn oder Verlust aus den Folgen der Handlung
abhängenden) _Wohlgefallens_ an sich selbst würde das innere Princip
einer, allein unter der Bedingung der Unterordnung unserer Maximen unter
das moralische Gesetz, uns möglichen Zufriedenheit sein. Kein Mensch,
dem die Moralität nicht gleichgültig ist, kann an sich einen
Wohlgefallen haben, ja gar ohne ein bitteres Mißfallen an sich selbst,
sein, der sich solcher Maximen bewußt ist, die mit dem moralischen
Gesetze in ihm nicht übereinstimmen. Man könnte diese die
_Vernunftliebe_ seiner selbst nennen, welche alle Vermischung anderer
Ursachen der Zufriedenheit aus den Folgen seiner Handlungen (unter dem
Namen einer dadurch sich zu verschaffenden Glückseligkeit) mit den
Triebfedern der Willkühr verhindert. Da nun das Letztere die unbedingte
Achtung fürs Gesetz bezeichnet, warum will man durch den Ausdruck einer
_vernünftigen_, aber nur unter der letzteren Bedingung _moralischen
Selbstliebe_ sich das deutliche Verstehen des Princips unnöthigerweise
erschweren, indem man sich im Zirkel herumdreht (denn man kann sich auf
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