Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft - 10

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doch im Wesentlichen des Glaubens derselben (was man nämlich dazu
macht), von ihr ab, so heißt er ein _Ketzer_,[80] und wird, so wie ein
Aufrührer, noch für strafbarer gehalten, als ein äußerer Feind, und von
der Kirche durch einen Bannfluch (dergleichen die Römer über den [115]
aussprachen, der wider des Senats Einwilligung über den Rubikon gieng), (A 148-49).
ausgestoßen, und allen Höllengöttern übergeben. Die angemaßte alleinige (B 156-57).
Rechtgläubigkeit der Lehrer, oder Häupter einer Kirche in dem Punkte des (R 129-30).
Kirchenglaubens heißt _Orthodoxie_, welche man wohl in _despotische_, (Ha 280-81;
(_brutale_) und _liberale_ Orthodoxie eintheilen könnte. -- Wenn eine b 206-7).
Kirche, die ihren Kirchenglauben für allgemein verbindend ausgiebt, eine (K 128-29).
_katholische_, diejenige aber, welche sich gegen diese Ansprüche anderer
verwahrt, (ob sie gleich diese selbst gerne ausüben möchte, wenn sie
könnte), eine _protestantische_ Kirche genannt werden soll; so wird ein
aufmerksamer Beobachter manche rühmliche Beispiele von protestantischen
Katholiken, und dagegen noch mehrere anstößige von erzkatholischen
Protestanten antreffen; die erste von Männern einer sich _erweiternden_
Denkungsart, (ob es gleich die ihrer Kirche wohl nicht ist), gegen
welche die letzteren mit ihrer sehr _eingeschränkten_ gar sehr, doch
keinesweges zu ihrem Vortheil, abstechen.

VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen
Religionsglauben.
Wir haben angemerkt, daß, ob zwar eine Kirche das wichtigste Merkmal
ihrer Wahrheit, nämlich das eines rechtmäßigen Anspruchs auf
Allgemeinheit entbehrt, wenn sie sich auf einen Offenbarungsglauben, der
als historischer (obwohl durch Schrift weit ausgebreiteter, und durch
späteste Nachkommenschaft zugesicherter) Glaube, doch keiner allgemeinen
überzeugenden Mittheilung fähig ist, gründet: dennoch wegen des
natürlichen Bedürfnisses aller Menschen, zu den höchsten
Vernunftbegriffen und Gründen, immer etwas _Sinnlich-Haltbares_, irgend
eine Erfahrungsbestätigung u. dgl. zu verlangen, (worauf man bei der
Absicht einen Glauben allgemein zu _introduciren_ wirklich auch
Rücksicht nehmen muß), irgend ein historischer Kirchenglaube, den man
auch gemeiniglich schon vor sich findet, müsse benutzt werden.
Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den uns dem Ansehen
nach ein Ungefähr in die Hände gespielt hat, die Grundlage eines [116]
moralischen Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zweck oder nur (A 150).
Hilfsmittel), dazu wird eine Auslegung der uns zu Händen gekommenen (B 158-59).
Offenbarung erfordert, d. i. durchgängige Deutung derselben zu einem (R 130-31).
Sinn, der mit den allgemeinen praktischen Regeln einer reinen (Ha 281-82;
Vernunftreligion zusammenstimmt. Denn das Theoretische des b 207-8).
Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn es nicht zur (K 129-31).
Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote, (was das
Wesentliche aller Religion ausmacht), hinwirkt. Diese Auslegung mag uns
selbst in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen,
oft es auch wirklich sein, und doch muß sie, wenn es nur möglich ist,
daß dieser sie annimmt, einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden,
die entweder schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält,
oder dieser ihren Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.[81] -- Man wird
auch finden, daß es mit allen alten und neuern zum Theil in heiligen [117]
Büchern abgefaßten Glaubensarten jederzeit so ist gehalten worden, und (A 150-51).
daß vernünftige wohldenkende Volkslehrer sie so lange gedeutet haben, (B 158-60).
bis sie dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach, nachgerade mit den (R 131-32).
allgemeinen moralischen Glaubenssätzen in Uebereinstimmung brachten. Die (Ha 282-83;
Moralphilosophen unter den _Griechen_ und nachher den _Römern_ machten b 208-9).
es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so.{[82]} Sie wußten den gröbsten (K 131-32).
Polytheismus doch zuletzt als bloße symbolische Vorstellung der
Eigenschaften des einigen göttlichen Wesens auszudeuten, und den
mancherlei lasterhaften Handlungen, oder auch wilden aber doch schönen
Träumereien ihrer Dichter einen mystischen Sinn unterzulegen, der einen
Volksglauben (welchen zu vertilgen es nicht einmal rathsam gewesen wäre,
weil daraus vielleicht ein dem Staat noch gefährlicherer Atheismus hätte
entstehen können), einer allen Menschen verständlichen und allein
ersprießlichen moralischen Lehre nahe brachte. Das spätere _Judenthum_
und selbst das Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr
gezwungenen Deutungen, aber beides zu ungezweifelt guten und für alle
Menschen nothwendigen Zwecken. Die _Muhamedaner_ wissen (wie _Reland_
zeigt), der Beschreibung ihres aller Sinnlichkeit geweiheten Paradieses
sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen, und eben das thun die
_Indier_ mit der Auslegung ihres _Vedas_, wenigstens für den
aufgeklärteren Theil ihres Volks. -- Daß sich dies aber thun läßt, ohne
eben immer wider den buchstäblichen Sinn des Volksglaubens sehr zu
verstoßen, kommt daher: weil lange vor diesem letztern die Anlage zur
moralischen Religion in der menschlichen Vernunft verborgen lag, wovon
zwar die ersten rohen Aeußerungen bloß auf gottesdienstlichen Gebrauch
ausgiengen, und zu diesem Behuf selbst jene angeblichen Offenbarungen
veranlaßten, hierdurch aber auch etwas von dem Charakter ihres
übersinnlichen Ursprungs selbst in diese Dichtungen, ob zwar [118]
unvorsetzlich, gelegt haben. -- Auch kann man dergleichen Auslegungen (A 151-53).
nicht der Unredlichkeit beschuldigen, vorausgesetzt, daß man nicht (B 160-62).
behaupten will, der Sinn, den wir den Symbolen des Volksglaubens oder (R 132-33).
auch heiligen Büchern geben, sei von ihnen auch durchaus so beabsichtigt (Ha 283-84;
worden, sondern dieses dahingestellt sein läßt, und nur die b 209-10).
_Möglichkeit_ die Verfasser derselben so zu verstehen annimmt. Denn (K 132-33).
selbst das Lesen dieser heiligen Schriften, oder die Erkundigung nach
ihrem Inhalt hat zur Endabsicht, bessere Menschen zu machen; das
Historische aber, was dazu nichts beiträgt, ist etwas an sich ganz
Gleichgültiges, mit dem man es halten kann, wie man will. -- (Der
Geschichtsglaube ist »todt an ihm selber,« d. i. für sich als Bekenntniß
betrachtet, enthält er nichts, führt auch auf nichts, was einen
moralischen Werth für uns hätte.)
Wenn also gleich eine Schrift als göttliche Offenbarung angenommen
worden, so wird doch das oberste Kriterium derselben als einer solchen,
sein, »alle Schrift von Gott eingegeben, ist nützlich zur Lehre, zur
Strafe, zur Besserung u. s. w.« und da das letztere, nämlich die
moralische Besserung des Menschen, den eigentlichen Zweck aller
Vernunftreligion ausmacht, so wird diese auch das oberste Princip aller
Schriftauslegung enthalten. Diese Religion ist »der Geist Gottes, der
uns in alle Wahrheit leitet.« Dieser aber ist derjenige, der, indem er
uns _belehrt_, auch zugleich mit Grundsätzen zu Handlungen _belebt_, und
er bezieht Alles, was die Schrift für den historischen Glauben noch
enthalten mag, gänzlich auf die Regeln und Triebfedern des reinen
moralischen Glaubens, der allein in jedem Kirchenglauben dasjenige
ausmacht, was darin eigentliche Religion ist. Alles Forschen und
Auslegen der Schrift muß von dem Princip ausgehen, diesen Geist darin zu
suchen, und »man kann das ewige Leben darin nur finden, sofern sie von
diesem Princip zeuget.«
Diesem Schriftausleger ist nun noch ein anderer beigesellt, aber
untergeordnet, nämlich der _Schriftgelehrte_. Das Ansehen der Schrift,
als des würdigsten, und jetzt in dem aufgeklärtesten Welttheile einzigen
Instruments der Vereinigung aller Menschen in eine Kirche, macht den [119]
Kirchenglauben aus, der als Volksglaube nicht vernachlässigt werden (A 153-54).
kann, weil ihm{[83]} keine Lehre zu einer unveränderlichen Norm tauglich (B 162-63).
zu sein scheint, die auf bloße Vernunft gegründet ist, und er{[84]} (R 133-34).
göttliche Offenbarung, mithin auch eine historische Beglaubigung ihres (Ha 284-85;
Ansehens durch die Deduction ihres Ursprungs fordert. Weil nun b 210-11).
menschliche Kunst und Weisheit nicht bis zum Himmel hinaufsteigen kann, (K 133).
um das Creditiv der Sendung des ersten Lehrers selbst nachzusehen,
sondern sich mit den Merkmalen, die außer dem Inhalt noch von der Art,
wie ein solcher Glaube introducirt worden, hergenommen werden können, d.
i. mit menschlichen Nachrichten begnügen muß, die nachgerade in sehr
alten Zeiten, und alten,{[85]} jetzt todten Sprachen aufgesucht werden
müssen, um sie nach ihrer historischen Glaubhaftigkeit zu würdigen; so
wird _Schriftgelehrsamkeit_ erfordert werden, um eine auf heilige
Schrift gegründete Kirche, nicht eine Religion; (denn die muß, um
allgemein zu sein, jederzeit auf bloße Vernunft gegründet sein), im
Ansehen zu erhalten; wenn die{[86]} gleich nichts mehr ausmacht, als daß
jener ihr Ursprung nichts in sich enthält, was die Annahme derselben als
unmittelbarer göttlichen Offenbarung unmöglich machte; welches
hinreichend sein würde, um diejenigen, welche in dieser Idee besondere
Stärkung ihres moralischen Glaubens zu finden meinen, und sie daher
gerne annehmen, daran nicht zu hindern. -- Aber nicht bloß die
Beurkundung, sondern auch die Auslegung der heiligen Schrift bedarf aus
derselben Ursache Gelehrsamkeit. Denn wie will der Ungelehrte, der sie
nur in Uebersetzungen lesen kann, von dem Sinne derselben gewiß sein?
aber der Ausleger, welcher auch die Grundsprache inne hat, bedarf doch
noch ausgebreitete historische Kenntniß und Kritik,{[87]} um aus dem
Zustande, den Sitten und den Meinungen (dem Volksglauben) der damaligen [120]
Zeit die Mittel zu nehmen, wodurch dem kirchlichen gemeinen Wesen das (A 154-56).
Verständniß geöffnet werden kann. (B 163-65).
(R 134-35).
Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit sind also die eigentlichen (Ha 285-86;
berufenen Ausleger und Depositäre einer heiligen Urkunde. Es fällt in b 211).
die Augen: daß diese an öffentlichem Gebrauche ihrer Einsichten und (K 134).
Entdeckungen in diesem Felde vom weltlichen Arm schlechterdings nicht
können gehindert und an gewisse Glaubenssätze gebunden werden; weil
sonst _Laien_ die _Kleriker_ nöthigen würden, in ihre Meinung
einzutreten, die jene doch nur von dieser ihrer Belehrung her haben.
Wenn der Staat nur dafür sorgt: daß es nicht an Gelehrten und ihrer
Moralität nach im guten Rufe stehenden Männern fehle, welche das Ganze
des Kirchenwesens verwalten, deren Gewissen er diese Besorgung
anvertraut, so hat er Alles gethan, was seine Pflicht und Befugniß mit
sich bringen. Diese selbst aber in die Schule zu führen, und sich mit
ihren Streitigkeiten zu befassen (die, wenn sie nur nicht von Kanzeln
geführt werden, das Kirchenpublikum im völligen Frieden lassen), ist
eine Zumuthung, die das Publikum an ihn{[88]} nicht ohne
Unbescheidenheit thun kann.
Aber es tritt noch ein dritter Prätendent zum Amte eines Auslegers auf,
welcher weder Vernunft, noch Gelehrsamkeit, sondern nur ein inneres
_Gefühl_ bedarf, um den wahren Sinn der Schrift und zugleich ihren
göttlichen Ursprung zu erkennen. Nun kann man freilich nicht in Abrede
ziehen, daß, »wer ihrer Lehre folgt, und das _thut_, was sie
vorschreibt, allerdings finden wird, daß sie von Gott sei,« und daß
selbst der Antrieb zu guten Handlungen und zur Rechtschaffenheit im
Lebenswandel, den der Mensch, der sie liest, oder ihren Vortrag hört,
fühlen muß, ihn von der Göttlichkeit derselben überführen müsse; weil er
nichts anders, als die Wirkung von dem den Menschen mit inniglicher
Achtung erfüllenden moralischen Gesetze ist, welches darum auch als
göttliches Gebot angesehen zu werden verdient. Aber so wenig, wie aus
irgend einem Gefühl, Erkenntniß der Gesetze, und daß diese moralisch [121]
sind, eben so wenig und noch weniger, kann durch ein Gefühl das sichere (A 156-57).
Merkmal eines unmittelbaren göttlichen Einflusses gefolgert und (B 165-66).
ausgemittelt werden; weil zu derselben Wirkung mehr, als eine Ursache (R 135-36).
stattfinden kann, in diesem Falle aber die bloße Moralität des Gesetzes (Ha 286-87;
(und der Lehre), durch die Vernunft erkannt, die Ursache derselben ist, b 211-12).
und selbst in dem Falle der bloßen Möglichkeit dieses Ursprungs, es (K 135).
Pflicht ist, ihm die letztere Deutung zu geben, wenn man nicht aller
Schwärmerei Thür und Thor öffnen, und nicht selbst das unzweideutige
moralische Gefühl durch die Verwandtschaft mit jedem andern
phantastischen um seine Würde bringen will. -- Gefühl, wenn das Gesetz,
woraus, oder auch, wornach es erfolgt, vorher bekannt ist, hat Jeder nur
für sich, und kann es Andern nicht zumuthen, also auch nicht als einen
Probirstein der Aechtheit einer Offenbarung anpreisen, denn es lehrt
schlechterdings nichts, sondern enthält nur die Art, wie das Subject in
Ansehung seiner Lust oder Unlust afficirt wird, worauf gar keine
Erkenntniß gegründet werden kann. --
Es giebt also keine Norm des Kirchenglaubens, als die Schrift, und
keinen andern Ausleger desselben, als reine _Vernunftreligion_ und
_Schriftgelehrsamkeit_, (welche das Historische derselben angeht), von
welchen der erstere allein _authentisch_, und für alle Welt gültig, der
zweite aber nur _doctrinal_ ist, um den Kirchenglauben für ein gewisses
Volk zu einer gewissen Zeit in ein bestimmtes sich beständig erhaltendes
System zu verwandeln. Was aber diesen betrifft, so ist es nicht zu
ändern, daß der historische Glaube nicht endlich ein bloßer Glaube an
Schriftgelehrte, und ihre Einsicht werde; welches freilich der
menschlichen Natur nicht sonderlich zur Ehre gereicht, aber doch durch
die öffentliche Denkfreiheit wiederum gut gemacht wird, dazu diese
deshalb um desto mehr berechtigt ist, weil nur dadurch, daß Gelehrte
ihre Auslegungen Jedermanns Prüfung aussetzen, selbst aber auch zugleich
für bessere Einsicht immer offen und empfänglich bleiben, sie auf das
Zutrauen des gemeinen Wesens zu ihren Entscheidungen rechnen können.

VII. Der allmählige Uebergang des Kirchenglaubens zur [122]
Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist die Annäherung (A 157-59).
des Reichs Gottes. (B 167-68).
(R 137-38).
Das Kennzeichen der wahren Kirche ist ihre _Allgemeinheit_; hievon aber (Ha 287-88;
ist wiederum das Merkmal ihre Nothwendigkeit und ihre nur auf eine b 212-13).
einzige Art mögliche Bestimmbarkeit. Nun hat der historische Glaube, (K 136).
(der auf Offenbarung, als Erfahrung gegründet ist), nur particuläre
Gültigkeit, für die nämlich, an welche die Geschichte gelangt ist,
worauf er beruht, und enthält, wie alle Erfahrungserkenntniß nicht das
Bewußtsein, daß der geglaubte Gegenstand so und nicht anders sein
_müsse_, sondern nur, daß er so sei, in sich; mithin enthält er zugleich
das Bewußtsein seiner Zufälligkeit. Also kann er zwar zum Kirchenglauben
(deren es mehrere geben kann), zulangen, aber nur der reine
Religionsglaube, der sich gänzlich auf Vernunft gründet, kann als
nothwendig, mithin für den einzigen erkannt werden, der die _wahre_
Kirche auszeichnet. -- Wenn also gleich (der unvermeidlichen
Einschränkung der menschlichen Vernunft gemäß) ein historischer Glaube
als Leitmittel die reine Religion afficirt, doch mit dem Bewußtsein, daß
er bloß ein solches sei, und dieser, als Kirchenglaube, ein Princip bei
sich führt, dem reinen Religionsglauben sich continuirlich zu nähern, um
jenes Leitmittel endlich entbehren zu können, so kann eine solche Kirche
immer die _wahre_ heißen; da aber über historische Glaubenslehren der
Streit nie vermieden werden kann, nur die _streitende_ Kirche genannt
werden; doch mit der Aussicht, endlich in die unveränderliche und Alles
vereinigende, _triumphirende_ auszuschlagen! Man nennt den Glauben jedes
Einzelnen, der die moralische Empfänglichkeit (Würdigkeit) mit sich
führt, ewig glückselig zu sein, den _seligmachenden_ Glauben. Dieser
kann also auch nur ein einziger sein, und bei aller Verschiedenheit des
Kirchenglaubens doch in jedem angetroffen werden, in welchem er, sich
auf sein Ziel, den reinen Religionsglauben, beziehend, praktisch ist.
Der Glaube einer gottesdienstlichen Religion ist dagegen ein Frohn- und [123]
Lohnglaube (_fides mercenaria, servilis_), und kann nicht für den (A 159-60).
seligmachenden angesehen werden, weil er nicht moralisch ist. Denn (B 168-69).
dieser muß ein freier, auf lauter Herzensgesinnungen gegründeter (_fides (R 138-39).
ingenua_) Glaube sein. Der erstere wähnt durch Handlungen (des (Ha 288-89;
_cultus_), welche, (ob zwar mühsam), doch für sich keinen moralischen b 213-14).
Werth haben, mithin nur durch Furcht oder Hoffnung abgenöthigte (K 137).
Handlungen sind, die auch ein böser Mensch ausüben kann, Gott
wohlgefällig zu werden, anstatt, daß der letztere dazu eine moralisch
gute Gesinnung als nothwendig voraussetzt.
Der seligmachende Glaube enthält zwei Bedingungen seiner Hoffnung der
Seligkeit: die eine in Ansehung dessen, was er selbst nicht thun kann,
nämlich seine geschehenen Handlungen rechtlich (vor einem göttlichen
Richter) ungeschehen zu machen, die andere in Ansehung dessen, was er
selbst thun kann und soll, nämlich in einem neuen seiner Pflicht gemäßen
Leben zu wandeln. Der erstere Glaube ist der an eine Genugthuung
(Bezahlung für seine Schuld, Erlösung, Versöhnung mit Gott), der zweite
ist der Glaube in einem ferner zu führenden [[guten]]{[89]} Lebenswandel
Gott wohlgefällig werden zu können. -- Beide Bedingungen machen nur
einen Glauben aus, und gehören nothwendig zusammen. Man kann aber die
Nothwendigkeit einer Verbindung nicht anders einsehen, als wenn man
annimmt, es lasse sich eine von der andern ableiten, also, daß entweder
der Glaube an die Lossprechung von der auf uns liegenden Schuld den
guten Lebenswandel, oder daß die wahrhafte und thätige Gesinnung eines
jederzeit zu führenden guten Lebenswandels den Glauben an jene
Lossprechung, nach dem Gesetze moralisch wirkender Ursachen,
hervorbringe.
Hier zeigt sich nun eine merkwürdige Antinomie der menschlichen Vernunft
mit ihr selbst, deren Auflösung, oder, wenn diese nicht möglich sein
sollte, wenigstens Beilegung es allein ausmachen kann, ob ein
historischer (Kirchen-)Glaube jederzeit als wesentliches Stück des
seligmachenden, über den reinen Religionsglauben hinzukommen müsse, oder [124]
ob er als bloßes Leitmittel endlich, wie ferne diese Zukunft auch sei, (A 160-62).
in den reinen Religionsglauben übergehen könne. (B 169-71).
(R 139-40).
1. Vorausgesetzt: daß für die Sünden des Menschen eine Genugthuung (Ha 289-90;
geschehen sei, so ist zwar wohl begreiflich, wie ein jeder Sünder sie b 214-15).
gern auf sich beziehen möchte, und wenn es bloß aufs _Glauben_ ankömmt, (K 137-38).
(welches so viel, als Erklärung bedeutet, er wolle, sie sollte auch für
ihn geschehen sein), deshalb nicht einen Augenblick Bedenken tragen
würde. Allein es ist gar nicht einzusehen, wie ein vernünftiger Mensch,
der sich strafschuldig weiß, im Ernst glauben könne, er habe nur nöthig,
die Botschaft von einer für ihn geleisteten Genugthuung zu glauben, und
sie (wie die Juristen sagen), _utiliter_ anzunehmen, um seine Schuld als
getilgt anzusehen, und zwar dermaßen, (mit der Wurzel sogar), daß auch
fürs Künftige ein guter Lebenswandel, um den er sich bisher nicht die
mindeste Mühe gegeben hat, von diesem Glauben und der Acceptation der
angebotenen Wohlthat, die unausbleibliche Folge sein werde. Diesen
Glauben kann kein überlegender Mensch, so sehr auch die Selbstliebe
öfters den bloßen Wunsch eines Guten,{[90]} wozu man nichts thut, oder
thun kann, in Hoffnung verwandelt, als werde sein Gegenstand durch die
bloße Sehnsucht gelockt, von selbst kommen, in sich zuwege bringen. Man
kann dieses sich nicht anders möglich denken, als daß der Mensch sich
diesen Glauben selbst als ihm himmlisch eingegeben, und so als etwas,
worüber er seiner Vernunft weiter keine Rechenschaft zu geben nöthig
hat, betrachte. Wenn er dies nicht kann, oder noch zu aufrichtig ist,
ein solches Vertrauen als bloßes Einschmeichelungsmittel in sich zu
erkünsteln, so wird er, bei aller Achtung, für eine solche
überschwengliche Genugthuung bei allem Wunsche, daß eine solche auch für
ihn offen stehen möge, doch nicht umhin können, sie nur als bedingt
anzusehen, nämlich daß sein, so viel in seinem Vermögen ist, gebesserter
Lebenswandel vorhergehen müsse, um auch nur den mindesten Grund zur [125]
Hoffnung zu geben, ein solches höheres Verdienst könne ihm zu Gute (A 162-63).
kommen. -- Wenn also das historische Erkenntniß von dem letztern zum (B 171-72).
Kirchenglauben, der erstere aber als Bedingung zum reinen moralischen (R 140-41).
Glauben gehört, so wird _dieser vor jenem vorhergehen müssen_. (Ha 290-91;
b 215-16).
2. Wenn aber der Mensch von Natur verderbt ist, wie kann er glauben aus (K 138-39).
sich, er mag sich auch bestreben, wie er wolle, einen neuen, Gott
wohlgefälligen, Menschen zu machen; wenn er sich der Vergehungen, deren
er sich bisher schuldig gemacht hat, bewußt, noch unter der Macht des
bösen Princips steht, und in sich kein hinreichendes Vermögen antrifft,
es künftighin besser zu machen? Wenn er nicht die Gerechtigkeit, die er
selbst wider sich erregt hat, durch fremde Genugthuung als versöhnt,
sich selbst aber durch diesen Glauben gleichsam als neugeboren ansehen,
und so allererst einen neuen Lebenswandel antreten kann, der alsdann die
Folge von dem mit ihm vereinigten guten Princip sein würde, [[worauf
will er seine Hoffnung, ein Gott gefälliger Mensch zu werden, gründen?]]
Also muß der Glaube an ein Verdienst, das nicht das seinige ist, und
wodurch er mit Gott versöhnt wird, vor aller Bestrebung zu guten Werken
vorhergehen; welches dem vorigen Satze widerstreitet. Dieser Streit kann
nicht durch Einsicht in die Causalbestimmung der Freiheit des
menschlichen Wesens, d. i. der Ursachen, welche machen, daß ein Mensch
gut oder böse wird, also nicht theoretisch ausgeglichen werden: denn
diese Frage übersteigt das ganze Speculationsvermögen unserer Vernunft.
Aber fürs Praktische, wo nämlich nicht gefragt wird, was physisch,
sondern was moralisch für den Gebrauch unsrer freien Willkühr das erste
sei, wovon wir nämlich den Anfang machen sollen, ob vom Glauben an das,
was Gott unsertwegen gethan hat, oder von dem, was wir thun sollen, um
dessen, (es mag auch bestehen, worin es wolle), würdig zu werden, ist
kein Bedenken, für das Letztere zu entscheiden.
Denn die Annehmung des ersten Requisits zur Seligmachung, nämlich des
Glaubens an eine stellvertretende Genugthuung, ist allenfalls bloß für
den theoretischen Begriff nothwendig; wir können die Entsündigung uns [126]
nicht anders _begreiflich machen_. Dagegen ist die Nothwendigkeit des (A 163-65).
zweiten Princips praktisch und zwar rein moralisch: wir können sicher (B 172-74).
nicht anders hoffen, der Zueignung selbst eines fremden genugthuenden (R 141-42).
Verdienstes, und so der Seligkeit theilhaftig zu werden, als wenn wir (Ha 291-92;
uns dazu durch unsre Bestrebung in Befolgung jeder Menschenpflicht b 216).
qualificiren, welche letztere die Wirkung unserer eignen Bearbeitung, (K 139-40).
und nicht wiederum ein fremder Einfluß sein muß, dabei wir passiv sind.
Denn da das letztere Gebot unbedingt ist, so ist es auch nothwendig, daß
der Mensch es seinem Glauben als Maxime unterlege, daß er nämlich von
der Besserung des Lebens anfange, als der obersten Bedingung, unter der
allein ein seligmachender Glaube stattfinden kann.
Der Kirchenglaube, als ein historischer, fängt mit Recht von dem erstern
an; da er aber nur das Vehikel für den reinen Religionsglauben enthält,
(in welchem der eigentliche Zweck liegt), so muß das, was in diesem als
einem praktischen die Bedingung ist, nämlich die Maxime des _Thuns_, den
Anfang machen, und die des _Wissens_, oder theoretischen Glaubens, nur
die Befestigung und Vollendung der erstern bewirken.
Hiebei kann noch angemerkt werden: daß nach dem ersten Princip der
Glaube (nämlich der an eine stellvertretende Genugthuung) dem Menschen
zur Pflicht, dagegen der Glaube des guten Lebenswandels, als durch
höheren Einfluß gewirkt, ihm zur Gnade angerechnet werden würde. -- Nach
dem zweiten Princip aber ist es umgekehrt. Denn nach diesem ist der
_gute Lebenswandel_, als oberste Bedingung der Gnade, unbedingte
_Pflicht_, dagegen die höhere Genugthuung eine bloße _Gnadensache_. --
Dem erstern wirft man (oft nicht mit Unrecht) den gottesdienstlichen
_Aberglauben_ vor, der einen sträflichen Lebenswandel doch mit der
Religion zu vereinigen weiß; dem zweiten den _naturalistischen
Unglauben_, welcher mit einem sonst vielleicht auch wohl exemplarischen
Lebenswandel Gleichgültigkeit, oder wohl gar Widersetzlichkeit gegen
alle Offenbarung verbindet. -- Das wäre aber den Knoten (durch eine [127]
praktische Maxime) zerhauen, anstatt ihn (theoretisch) aufzulösen, (A 165-66).
welches auch allerdings in Religionsfragen erlaubt ist. -- Zur (B 174-75).
Befriedigung des letzteren Ansinnens kann indessen Folgendes dienen. -- (R 142-43).
Der lebendige Glaube an das Urbild der Gott wohlgefälligen Menschheit, (Ha 292-93;
(den Sohn Gottes), _an sich selbst_ ist auf eine moralische Vernunftidee b 217).
bezogen, sofern diese uns nicht allein zur Richtschnur, sondern auch zur (K 140-41).
Triebfeder dient, und also einerlei, ob ich von ihm als _rationalem_
Glauben, oder vom Princip des guten Lebenswandels anfange. Dagegen ist
der Glaube an eben dasselbe Urbild _in der Erscheinung_ (an den
Gottmenschen;), als _empirischer_, (historischer) Glaube, nicht einerlei
mit dem Princip des guten Lebenswandels, (welches ganz rational sein
muß), und es wäre ganz etwas anders, von einem solchen[91] anfangen, und
daraus den guten Lebenswandel ableiten zu wollen. Sofern wäre also ein
Widerstreit zwischen den obigen zwei Sätzen. Allein in der Erscheinung
des Gottmenschen ist nicht das, was von ihm in die Sinne fällt, oder
durch Erfahrung erkannt werden kann, sondern das in unsrer Vernunft
liegende Urbild, welches wir dem letztern unterlegen, (weil, so viel
sich an seinem Beispiel wahrnehmen läßt, er jenem gemäß befunden wird),
eigentlich das Object des seligmachenden Glaubens, und ein solcher
Glaube ist einerlei mit dem Princip eines Gott wohlgefälligen
Lebenswandels. -- Also sind hier nicht zwei an sich verschiedene
Principien, von deren einem oder dem andern anzufangen, entgegengesetzte
Wege einzuschlagen wären, sondern nur eine und dieselbe praktische Idee,
von der wir ausgehen, einmal, sofern sie das Urbild als in Gott
befindlich, und von ihm ausgehend, ein andermal, sofern sie es, als in
uns befindlich, beidemal aber sofern sie es als Richtmaß unsers
Lebenswandels vorstellt; und die Antinomie ist also nur scheinbar; weil
sie eben dieselbe praktische Idee nur in verschiedener Beziehung
genommen, durch einen Mißverstand für zwei verschiedene Principien [128]
ansieht. -- Wollte man aber den Geschichtsglauben an die Wirklichkeit (A 166-67).
einer solchen einmal in der Welt vorgekommenen Erscheinung zur Bedingung (B 176-77).
des allein seligmachenden Glaubens machen, so wären es allerdings zwei (R 143-44).
ganz verschiedene Principien, (das eine empirisch, das andre rational) (Ha 293-94;
über die, ob man von einem oder dem andern ausgehen und anfangen müßte, b 217-18).
ein wahrer Widerstreit der Maximen eintreten würde, den aber auch keine (K 141-42).
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