Römische Geschichte — Buch 4 - 02

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diesen aber war die Kapitulation fast schon abgeschlossen und der
größte Teil der Bedingungen von den Spaniern erfüllt. Als es jedoch zur
Ablieferung der Waffen kam, ergriff auch sie eben wie den Viriathus
jener echt spanische Stolz auf den Besitz des wohlgeführten Schwertes,
und es ward beschlossen, unter dem kühnen Megaravicus den Krieg
fortzusetzen. Es schien eine Torheit; das konsularische Heer, dessen
Befehl 613 (141) der Konsul Quintus Pompeius übernahm, war viermal so
stark als die gesamte waffenfähige Bevölkerung von Numantia. Allein der
völlig kriegsunkundige Feldherr erlitt unter den Mauern beider Städte
so harte Niederlagen (613, 614 141, 140), daß er endlich es vorzog, den
Frieden, den er nicht erzwingen konnte, durch Unterhandlungen zu
erwirken. Mit Termantia muß ein definitives Abkommen getroffen sein;
auch den Numantinern sandte der römische Feldherr ihre Gefangenen
zurück und forderte die Gemeinde unter dem geheimen Versprechen
günstiger Behandlung auf, sich ihm auf Gnade und Ungnade zu ergeben.
Die Numantiner, des Krieges müde, gingen darauf ein, und der Feldherr
beschränkte in der Tat seine Forderungen auf das möglichst geringe Maß.
Gefangene, Überläufer, Geiseln waren abgeliefert und die bedungene
Geldsumme größtenteils gezahlt, als im Jahre 615 (139) der neue
Feldherr Marcus Popillius Laenas im Lager eintraf. Sowie Pompeius die
Last des Oberbefehls auf fremde Schultern gewälzt sah, ergriff er, um
sich der in Rom seiner wartenden Verantwortung für den nach römischen
Begriffen ehrlosen Frieden zu entziehen, den Ausweg, sein Wort nicht
etwa bloß zu brechen, sondern zu verleugnen und, als die Numantiner
kamen, um die letzte Zahlung zu machen, ihren und seinen Offizieren ins
Gesicht den Abschluß des Vertrages einfach in Abrede zu stellen. Die
Sache ging zur rechtlichen Entscheidung an den Senat nach Rom; während
dort darüber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und
beschäftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die
Katastrophe des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug
gegen die den Numantinern benachbarten Lusonen. Als endlich vom Senat
die Entscheidung kam, lautete sie auf Fortsetzung des Krieges - man
beteiligte sich also von Staats wegen an dem Bubenstreich des Pompeius.
Mit ungeschwächtem Mut und erhöhter Erbitterung nahmen die Numantiner
den Kampf wieder auf; Laenas focht unglücklich gegen sie und nicht
minder sein Nachfolger Gaius Hostilius Mancinus (617 137). Aber die
Katastrophe führten weit weniger die Waffen der Numantiner herbei als
die schlaffe und elende Kriegszucht der römischen Feldherrn und die
Folge derselben, die von Jahr zu Jahr üppiger wuchernde Liederlichkeit,
Zuchtlosigkeit und Feigheit der römischen Soldaten. Das bloße, überdies
falsche Gerücht, daß die Kantabrer und Vaccäer zum Entsatz von Numantia
heranrückten, bewog das römische Heer, ungeheißen in der Nacht das
Lager zu räumen, um sich in den sechzehn Jahre zuvor von Nobilior
angelegten Verschanzungen zu bergen. Die Numantiner, von dem Aufbruch
in Kenntnis gesetzt, drängten der fliehenden Armee nach und umzingelten
sie; es blieb nur die Wahl, mit dem Schwert in der Hand sich
durchzuschlagen oder auf die von den Numantinern gestellten Bedingungen
Frieden zu schließen. Mehr als der Konsul, der persönlich ein
Ehrenmann, aber schwach und wenig bekannt war, bewirkte Tiberius
Gracchus, der als Quästor im Heere diente, durch sein von dem Vater,
dem weisen Ordner der Ebroprovinz, auf ihn vererbtes Ansehen bei den
Keltiberern, daß die Numantiner sich mit einem billigen, von allen
Stabsoffizieren beschworenen Friedensvertrag genügen ließen. Allein der
Senat rief nicht bloß den Feldherrn sofort zurück, sondern ließ auch
nach langer Beratung bei der Bürgerschaft darauf antragen, den Vertrag
zu behandeln wie einst den caudinischen, das heißt, ihm die
Ratifikation zu verweigern und die Verantwortlichkeit dafür auf
diejenigen abzuwälzen, die ihn geschlossen hatten. Von Rechts wegen
hätten dies sämtliche Offiziere sein müssen, die den Vertrag beschworen
hatten; allein Gracchus und die übrigen wurden durch ihre Verbindungen
gerettet; Mancinus allein, der nicht den Kreisen der höchsten
Aristokratie angehörte, ward bestimmt, für eigene und fremde Schuld zu
büßen. Seiner Insignien entkleidet, ward der römische Konsular zu den
feindlichen Vorposten geführt, und da die Numantiner ihn anzunehmen
verweigerten, um nicht auch ihrerseits den Vertrag als nichtig
anzuerkennen, stand der ehemalige Oberfeldherr, im Hemd und die Hände
auf den Rücken gebunden, einen Tag lang vor den Toren von Numantia,
Freunden und Feinden ein klägliches Schauspiel. Jedoch für Mancinus’
Nachfolger, seinen Kollegen im Konsulat, Marcus Aemilius Lepidus,
schien die bittere Lehre völlig verloren. Während die Verhandlungen
über den Vertrag mit Mancinus in Rom schwebten, griff er unter
nichtigen Vorwänden, eben wie sechzehn Jahre zuvor Lucullus, das freie
Volk der Vaccäer an und begann in Gemeinschaft mit dem Feldherrn der
jenseitigen Provinz Pallantia zu belagern (618 136). Ein Senatsbeschluß
befahl ihm, von dem Krieg abzustehen; nichtsdestoweniger setzte er,
unter dem Vorwand, daß die Umstände inzwischen sich geändert hätten,
die Belagerung fort. Dabei war er als Soldat gerade so schlecht wie als
Bürger; nachdem er so lange vor der großen und festen Stadt gelegen
hatte, bis ihm in dem rauhen feindlichen Land die Zufuhr ausgegangen
war, mußte er mit Zurücklassung aller Verwundeten und Kranken den
Rückzug beginnen, auf dem die verfolgenden Pallantiner die Hälfte
seiner Soldaten aufrieben und, wenn sie die Verfolgung nicht zu früh
abgebrochen hätten, das schon in voller Auflösung begriffene römische
Heer wahrscheinlich ganz vernichtet haben würden. Dafür ward denn dem
hochgeborenen General bei seiner Heimkehr eine Geldbuße auferlegt.
Seine Nachfolger Lucius Furius Philus (618 136) und Quintus Calpurnius
Piso (619 135) hatten wieder gegen die Numantiner Krieg zu führen, und
da sie eben gar nichts taten, kamen sie glücklich ohne Niederlage heim.
Selbst die römische Regierung fing endlich an einzusehen, daß man so
nicht länger fortfahren könne; man entschloß sich, die Bezwingung der
kleinen spanischen Landstadt außerordentlicherweise dem ersten
Feldherrn Roms, Scipio Aemilianus, zu übertragen. Die Geldmittel zur
Kriegführung wurden ihm freilich dabei mit verkehrter Kargheit
zugemessen und die verlangte Erlaubnis, Soldaten auszuheben, sogar
geradezu verweigert, wobei Koterieintrigen und die Furcht, der
souveränen Bürgerschaft lästig zu werden, zusammengewirkt haben mögen.
Indes begleitete ihn freiwillig eine große Anzahl von Freunden und
Klienten, unter ihnen sein Bruder Maximus Aemilianus, der vor einigen
Jahren mit Auszeichnung gegen Viriathus kommandiert hatte. Gestützt auf
diese zuverlässige Schar, die als Feldherrnwache konstituiert ward,
begann Scipio das tief zerrüttete Heer zu reorganisieren (620 134). Vor
allen Dingen mußte der Troß das Lager räumen - es fanden sich bis 2000
Dirnen und eine Unzahl Wahrsager und Pfaffen von allen Sorten -, und da
der Soldat zum Fechten unbrauchbar war, mußte er wenigstens schanzen
und marschieren. Den ersten Sommer vermied der Feldherr jeden Kampf mit
den Numantinern; er begnügte sich, die Vorräte in der Umgegend zu
vernichten und die Vaccäer, die den Numantinern Korn verkauften, zu
züchtigen und zur Anerkennung der Oberhoheit Roms zu zwingen. Erst
gegen den Winter zog Scipio sein Heer um Numantia zusammen; außer dem
numidischen Kontingent von Reitern, Fußsoldaten und zwölf Elefanten
unter Anführung des Prinzen Jugurtha und den zahlreichen spanischen
Zuzügen waren es vier Legionen, überhaupt eine Heermasse von 60000
Mann, die eine Stadt mit einer waffenfähigen Bürgerschaft von höchstens
8000 Köpfen einschloß. Dennoch boten die Belagerten oftmals den Kampf
an; allein Scipio, wohl erkennend, daß die vieljährige Zuchtlosigkeit
nicht mit einem Schlag sich ausrotten lasse, verweigerte jedes Gefecht,
und wo es dennoch bei den Ausfällen der Belagerten dazu kam,
rechtfertigte die feige, kaum durch das persönliche Erscheinen des
Feldherrn gehemmte Flucht der Legionäre diese Taktik nur zu sehr. Nie
hat ein Feldherr seine Soldaten verächtlicher behandelt als Scipio die
numantinische Armee; und nicht bloß mit bitteren Reden, sondern vor
allem durch die Tat bewies er ihr, was er von ihr halte. Zum erstenmal
führten die Römer, wo es nur auf sie ankam, das Schwert zu brauchen,
den Kampf mit Hacke und Spaten. Rings um die ganze Stadtmauer von
reichlich einer halben deutschen Meile im Umfang ward eine doppelt so
ausgedehnte, mit Mauern, Türmen und Gräben versehene zwiefache
Umwallungslinie aufgeführt und auch der Duerofluß, auf dem den
Belagerten anfangs noch durch kühne Schiffer und Taucher einige Vorräte
zugekommen waren, endlich abgesperrt. So mußte die Stadt, die zu
stürmen man nicht wagte, wohl durch Hunger erdrückt werden, um so mehr,
als es der Bürgerschaft nicht möglich gewesen war, sich während des
letzten Sommers zu verproviantieren. Bald litten die Numantiner Mangel
an allem. Einer ihrer kühnsten Männer, Retogenes, schlug sich mit
wenigen Begleitern durch die feindlichen Linien durch, und seine
rührende Bitte, die Stammesgenossen nicht hilflos untergehen zu lassen,
war wenigstens in einer der Arevakerstädte, in Lutia, von großer
Wirkung. Bevor aber die Bürger von Lutia sich entschieden hatten,
erschien Scipio, benachrichtigt von den römisch Gesinnten in der Stadt,
mit Übermacht vor ihren Mauern und zwang die Behörden, ihm die Führer
der Bewegung, vierhundert der trefflichsten Jünglinge, auszuliefern,
denen sämtlich auf Befehl des römischen Feldherrn die Hände abgehauen
wurden. Die Numantiner, also der letzten Hoffnung beraubt, sandten an
Scipio, um über die Unterwerfung zu verhandeln, und riefen den tapferen
Mann an, der Tapferen zu schonen; allein als die rückkehrenden Boten
meldeten, daß Scipio unbedingte Ergebung verlange, wurden sie von der
wütenden Menge zerrissen, und eine neue Frist verfloß, bis Hunger und
Seuchen ihr Werk vollendet hatten. Endlich kam in das römische
Hauptquartier eine zweite Botschaft, daß die Stadt jetzt bereit sei,
auf Gnade und Ungnade sich zu unterwerfen. Als demnach die Bürgerschaft
angewiesen wurde, am folgenden Tag vor den Toren zu erscheinen, bat sie
um einige Tage Frist, um denjenigen Bürgern, die den Untergang der
Freiheit nicht zu überleben beschlossen hätten, Zeit zum Sterben zu
gestatten. Sie ward ihnen gewährt, und nicht wenige benutzten sie.
Endlich erschien der elende Rest vor den Toren. Scipio las fünfzig der
Ansehnlichsten aus, um sie in seinem Triumphe aufzuführen; die übrigen
wurden in die Sklaverei verkauft, die Stadt dem Boden gleichgemacht,
ihr Gebiet unter die Nachbarstädte verteilt. Das geschah im Herbst 621
(133), fünfzehn Monate nachdem Scipio den Oberbefehl übernommen hatte.
Mit Numantias Fall war die hier und da noch sich regende Opposition
gegen Rom in der Wurzel getroffen; militärische Spaziergänge und
Geldbußen reichten aus, um die römische Oberherrschaft im ganzen
diesseitigen Spanien zur Anerkennung zu bringen.
Auch im jenseitigen ward durch die Überwindung der Lusitaner die
römische Herrschaft befestigt und ausgedehnt. Der Konsul Decimus Iunius
Brutus, der an Caepios Stelle trat, siedelte die kriegsgefangenen
Lusitaner an in der Nähe von Sagunt und gab ihrer neuen Stadt Valentia
(Valencia) gleich Carteia latinische Verfassung (616 138); er durchzog
ferner (616-618 138-136) in verschiedenen Richtungen die iberische
Westküste und gelangte zuerst von den Römern an das Gestade des
Atlantischen Meers. Die von ihren Bewohnern, Männern und Frauen,
hartnäckig verteidigten Städte der dort wohnenden Lusitaner wurden
durch ihn bezwungen, und die bis dahin unabhängigen Callaeker nach
einer großen Schlacht, in der ihrer 50000 gefallen sein sollen, mit der
römischen Provinz vereinigt. Nach Unterwerfung der Vaccäer, Lusitaner
und Callaeker war jetzt mit Ausnahme der Nordküste die ganze Halbinsel
wenigstens dem Namen nach den Römern untertan. Eine senatorische
Kommission ging nach Spanien, um im Einvernehmen mit Scipio das
neugewonnene Provinzialgebiet römisch zu ordnen, und Scipio tat, was er
konnte, um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik seiner Vorgänger
zu beseitigen, wie denn zum Beispiel die Kaukaner, deren schmachvolle
Mißhandlung durch Lucullus er neunzehn Jahre zuvor als Kriegstribun mit
hatte ansehen müssen, von ihm eingeladen wurden, in ihre Stadt
zurückzukehren und sie wiederaufzubauen. Es begann wiederum für Spanien
eine leidlichere Zeit. Die Unterdrückung des Seeraubes, der auf den
Balearen gefährliche Schlupfwinkel fand, durch Quintus Caecilius
Metellus’ Besetzung dieser Inseln im Jahre 631 (123) war dem Aufblühen
des spanischen Handels ungemein förderlich, und auch sonst waren die
fruchtbaren und von einer dichten, in der Schleuderkunst
unübertroffenen Bevölkerung bewohnten Inseln ein wertvoller Besitz. Wie
zahlreich schon damals die lateinisch redende Bevölkerung auf der
Halbinsel war, beweist die Ansiedelung von 3000 spanischen Latinern in
den Städten Palma und Pollentia (Pollenza) auf den neugewonnenen
Inseln. Trotz mancher schwerer Mißstände bewahrte die römische
Verwaltung Spaniens im ganzen den Stempel, den die catonische Zeit und
zunächst Tiberius Gracchus ihr aufgeprägt hatten. Das römische
Grenzgebiet zwar hatte von den Überfällen der halb oder gar nicht
bezwungenen Stämme des Nordens und Westens nicht wenig zu leiden. Bei
den Lusitanern namentlich tat die ärmere Jugend regelmäßig sich in
Räuberbanden zusammen und brandschatzte in hellen Haufen die Landsleute
oder die Nachbarn, weshalb noch in viel späterer Zeit die einzeln
gelegenen Bauernhöfe in dieser Gegend festungsartig angelegt und im
Notfall verteidigungsfähig waren; und es gelang den Römern nicht,
diesem Räuberwesen in den unwirtlichen und schwer zugänglichen
lusitanischen Bergen ein Ende zu machen. Aber die bisherigen Kriege
nahmen doch mehr und mehr den Charakter des Bandenunfugs an, den jeder
leidlich tüchtige Statthalter mit den gewöhnlichen Mitteln
niederzuhalten vermochte, und trotz dieser Heimsuchung der
Grenzdistrikte war Spanien unter allen römischen Gebieten das
blühendste und am besten organisierte Land; das Zehntensystem und die
Mittelsmänner waren daselbst unbekannt, die Bevölkerung zahlreich und
die Landschaft reich an Korn und Vieh.
In einem weit unleidlicheren Mittelzustand zwischen formeller
Souveränität und tatsächlicher Untertänigkeit befanden sich die
afrikanischen, griechischen und asiatischen Staaten, welche durch die
Kriege der Römer gegen Karthago, Makedonien und Syrien und deren
Konsequenzen in den Kreis der römischen Hegemonie gezogen worden waren.
Der unabhängige Staat bezahlt den Preis seiner Selbständigkeit nicht zu
teuer, indem er die Leiden des Krieges auf sich nimmt, wenn es sein
muß; der Staat, der die Selbständigkeit eingebüßt hat, mag wenigstens
einen Ersatz darin finden, daß der Schutzherr ihm Ruhe schafft vor
seinen Nachbarn. Allein diese Klientelstaaten Roms hatten weder
Selbständigkeit noch Frieden. In Afrika bestand zwischen Karthago und
Numidien tatsächlich ein ewiger Grenzkrieg. In Ägypten hatte zwar der
römische Schiedsspruch den Sukzessionsstreit der beiden Brüder
Ptolemaeos Philometor und Ptolemaeos des Dicken geschlichtet; allein
die neuen Herren von Ägypten und von Kyrene führten nichtsdestoweniger
Krieg um den Besitz von Kypros. In Asien waren nicht bloß die meisten
Königreiche, Bithynien, Kappadokien, Syrien, gleichfalls durch
Erbfolgestreitigkeiten und dadurch hervorgerufene Interventionen der
Nachbarstaaten innerlich zerrissen, sondern es wurden auch vielfache
und schwere Kriege geführt zwischen den Attaliden und den Galatern,
zwischen den Attaliden und den bithynischen Königen, ja zwischen Rhodos
und Kreta. Ebenso glimmten im eigentlichen Hellas die dort landüblichen
zwerghaften Fehden, und selbst das sonst so ruhige makedonische Land
verzehrte sich in dem inneren Hader seiner neuen demokratischen
Verfassungen. Es war die Schuld der Herrscher wie der Beherrschten, daß
die letzte Lebenskraft und der letzte Wohlstand der Nationen in diesen
ziellosen Fehden vergeudet ward. Die Klientelstaaten hätten einsehen
müssen, daß der Staat, der nicht gegen jeden, überhaupt nicht Krieg
führen kann und daß, da der Besitzstand und die Machtstellung all
dieser Staaten tatsächlich unter römischer Garantie stand, ihnen bei
jeder Differenz nur die Wahl blieb, entweder mit den Nachbarn in Güte
sich zu vergleichen oder die Römer zum Schiedsspruch aufzufordern. Wenn
die achäische Tagsatzung von Rhodiern und Kretern um Bundeshilfe
gemahnt ward und ernstlich über deren Absendung beratschlagte (601
153), so war dies einfach eine politische Posse; der Satz, den der
Führer der römisch gesinnten Partei damals aufstellte, daß es den
Achäern nicht mehr freistehe, ohne Erlaubnis der Römer Krieg zu führen,
drückte, freilich mit übelklingender Schärfe, die einfache Wahrheit
aus, daß die Souveränität der Dependenzstaaten eben nur eine formelle
war und jeder Versuch, dem Schatten Leben zu verleihen, notwendig dahin
führen mußte, auch den Schatten zu vernichten. Aber ein Tadel, schwerer
als der gegen die Beherrschten, ist gegen die herrschende Gemeinde zu
richten. Es ist für den Menschen wie für den Staat keine leichte
Aufgabe, in die eigene Bedeutungslosigkeit sich zu finden; des
Machthabers Pflicht und Recht ist es, entweder die Herrschaft
aufzugeben oder durch Entwicklung einer imponierenden materiellen
Überlegenheit die Beherrschten zur Resignation zu nötigen. Der römische
Senat tat keines von beidem. Von allen Seiten angerufen und bestürmt,
griff der Senat beständig ein in den Gang der afrikanischen,
hellenischen, asiatischen, ägyptischen Angelegenheiten, allein in einer
so unsteten und schlaffen Weise, daß durch diese Schlichtungsversuche
die Verwirrung gewöhnlich nur noch ärger ward. Es war die Zeit der
Kommissionen. Beständig gingen Beauftragte des Senats nach Karthago und
Alexandreia, an die achäische Tagsatzung und die Höfe der
vorderasiatischen Herren; sie untersuchten, inhibierten, berichteten,
und dennoch ward in den wichtigsten Dingen nicht selten ohne Wissen und
gegen den Willen des Senats verfahren. Es konnte geschehen, daß Kypros,
welches der Senat dem Kyrenäischen Reich zugeschieden hatte,
nichtsdestoweniger bei Ägypten blieb; daß ein syrischer Prinz den Thron
seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Römern
zugesprochen erhalten zu haben, während in der Tat ihm derselbe vom
Senate ausdrücklich abgeschlagen und er selbst nur durch Bannbruch von
Rom entkommen war; ja daß die offenkundige Ermordung eines römischen
Kommissars, der im Auftrag des Senats vormundschaftlich das Regiment
von Syrien führte, gänzlich ungeahndet hinging. Die Asiaten wußten zwar
sehr wohl, daß sie nicht imstande seien, den römischen Legionen zu
widerstehen; aber sie wußten nicht minder, wie wenig der Senat geneigt
war, den Bürgern Marschbefehl nach dem Euphrat oder dem Nil zu
erteilen. So ging es in diesen entlegenen Landschaften zu wie in der
Schulstube, wenn der Lehrer fern und schlaff ist; und Roms Regiment
brachte die Völker zugleich um die Segnungen der Freiheit und um die
der Ordnung. Für die Römer selbst aber war diese Lage der Dinge
insofern bedenklich, als sie die Nord- und Ostgrenze gewissermaßen
preisgab. Ohne daß Rom unmittelbar und rasch es zu verhindern
vermochte, konnten hier, gestützt auf die außerhalb des Bereiches der
römischen Hegemonie gelegenen Binnenlandschaften und im Gegensatz gegen
die schwachen römischen Klientelstaaten, Reiche sich bilden von einer
für Rom gefährlichen und früher oder später mit ihm rivalisierenden
Machtentwicklung. Allerdings schirmte hiergegen einigermaßen der
überall zerspaltene und nirgends einer großartigen staatlichen
Entwicklung günstige Zustand der angrenzenden Nationen; aber dennoch
erkennt man namentlich in der Geschichte des Ostens sehr deutlich, daß
in dieser Zeit die Phalanx des Seleukos nicht mehr und die Legionen des
Augustus noch nicht am Euphrat standen.
Diesem Zustand der Halbheit ein Ende zu machen war hohe Zeit. Das
einzig mögliche Ende aber war die Verwandlung der Klientelstaaten in
römische Ämter, was um so eher geschehen konnte, als ja die römische
Provinzialverfassung wesentlich nur die militärische Gewalt in der Hand
des römischen Vogts zusammenfaßte und Verwaltung und Gerichte in der
Hauptsache den Gemeinden blieben oder doch bleiben sollten, also, was
von der alten politischen Selbständigkeit überhaupt noch lebensfähig
war, sich in der Form der Gemeindefreiheit bewahren ließ. Zu verkennen
war die Notwendigkeit dieser administrativen Reform nicht wohl; es
fragte sich nur, ob der Senat dieselbe verzögern und verkümmern, oder
ob er den Mut und die Macht haben werde, das Notwendige klar einzusehen
und energisch durchzuführen.
Blicken wir zunächst auf Afrika. Die von den Römern in Libyen
gegründete Ordnung der Dinge ruhte wesentlich auf dem Gleichgewicht des
Nomadenreiches Massinissas und der Stadt Karthago. Während jenes unter
Massinissas durchgreifendem und klugem Regiment sich erweiterte,
befestigte und zivilisierte, ward auch Karthago durch die bloßen Folgen
des Friedensstandes wenigstens an Reichtum und Volkszahl wieder, was es
auf der Höhe seiner politischen Macht gewesen war. Die Römer sahen mit
übelverhehlter, neidischer Furcht die, wie es schien, unverwüstliche
Blüte der alten Nebenbuhlerin; hatten sie bisher den beständig
fortgesetzten Übergriffen Massinissas gegenüber derselben jeden
ernstlichen Schutz verweigert, so fingen sie jetzt an, offen zu Gunsten
des Nachbarn zu intervenieren. Der seit mehr als dreißig Jahren
zwischen der Stadt und dem König schwebende Streit über den Besitz der
Landschaft Emporia an der Kleinen Syrte, einer der fruchtbarsten des
karthagischen Gebiets, ward endlich (um 594 160) von römischen
Kommissarien dahin entschieden, daß die Karthager die noch in ihrem
Besitz verbliebenen emporitanischen Städte zu räumen und als
Entschädigung für die widerrechtliche Nutzung des Gebiets 500 Talente
(860000 Taler) an den König zu zahlen hätten. Die Folge war, daß
Massinissa sofort sich eines anderen karthagischen Bezirks an der
Westgrenze des karthagischen Gebiets, der Stadt Tusca und der großen
Felder am Bagradas, bemächtigte; den Karthagern blieb nichts übrig, als
abermals in Rom einen hoffnungslosen Prozeß anhängig zu machen. Nach
langem und ohne Zweifel absichtlichem Zögern erschien in Afrika eine
zweite Kommission (597 157); als aber die Karthager auf einen, ohne
genaue vorgängige Untersuchung der Rechtsfrage von derselben zu
fällenden Schiedsspruch nicht unbedingt kompromittieren wollten,
sondern auf eingehender Erörterung der Rechtsfrage bestanden, kehrten
die Kommissare ohne weiteres wieder zurück nach Rom. Die Rechtsfrage
zwischen Karthago und Massinissa blieb also unerledigt; aber die
Sendung führte eine wichtigere Entscheidung herbei. Das Haupt dieser
Kommission war der alte Marcus Cato gewesen, damals vielleicht der
einflußreichste Mann im Senat und als Veteran aus dem Hannibalischen
Kriege noch von dem vollen Pönerhaß und der vollen Pönerfurcht
durchdrungen. Betroffen und mißgünstig hatte dieser mit eigenen Augen
den blühenden Zustand der Erbfeinde Roms, die üppige Landschaft und die
wogenden Gassen, die gewaltigen Waffenvorräte in den Zeughäusern und
das reiche Flottenmaterial geschaut; schon sah er im Geiste einen
zweiten Hannibal all diese Hilfsmittel gegen Rom verwenden. In seiner
ehrlichen und mannhaften, aber durchaus bornierten Weise kam er zu dem
Ergebnis, daß Rom nicht eher sicher sein werde, als bis Karthago vom
Erdboden verschwunden sei, und entwickelte nach seiner Heimkehr diese
Ansicht sofort im Senat. Dort widersetzten die freier blickenden Männer
der Aristokratie, namentlich Scipio Nasica, sich dieser kümmerlichen
Politik mit großem Ernst und entwickelten die Blindheit der Besorgnisse
vor einer Kaufstadt, deren phönikische Bewohner mehr und mehr der
kriegerischen Künste und Gedanken sich entwöhnten, und die vollkommene
Verträglichkeit der Existenz dieser reichen Handelsstadt mit der
politischen Suprematie Roms. Selbst die Umwandlung Karthagos in eine
römische Provinzialstadt wäre ausführbar, ja, verglichen mit dem
gegenwärtigen Zustand, den Phönikern selbst vielleicht nicht
unwillkommen gewesen. Indes Cato wollte eben nicht die Unterwerfung,
sondern den Untergang der verhaßten Stadt. Seine Politik fand, wie es
scheint, Bundesgenossen teils an den Staatsmännern, die geneigt waren,
die überseeischen Gebiete in unmittelbare Abhängigkeit von Rom zu
bringen, teils und vor allem an dem mächtigen Einfluß der römischen
Bankiers und Großhändler, denen nach der Vernichtung der reichen Geld-
und Handelsstadt die Erbschaft derselben zufallen mußte. Die Majorität
beschloß, bei der ersten passenden Gelegenheit - eine solche abzuwarten
forderte die Rücksicht auf die öffentliche Meinung - den Krieg mit
Karthago oder vielmehr die Zerstörung der Stadt zu bewirken.
Die gewünschte Veranlassung fand sich rasch. Die erbitternden
Rechtsverletzungen von Seiten Massinissas und der Römer brachten in
Karthago den Hasdrubal und den Karthalo an das Regiment, die Führer der
Patriotenpartei, welche, ähnlich der achäischen, zwar nicht daran
dachte, gegen die römische Suprematie sich aufzulehnen, aber wenigstens
die den Karthagern vertragsmäßig zustehenden Rechte gegen Massinissa,
wenn nötig mit den Waffen, zu verteidigen entschlossen war. Die
Patrioten ließen vierzig der entschiedensten Anhänger Massinissas aus
der Stadt verbannen und das Volk schwören, ihnen unter keiner Bedingung
je die Rückkehr zu gestatten; zugleich bildeten sie zur Abwehr gegen
die von Massinissa zu erwartenden Angriffe aus den freien Numidiern ein
starkes Heer unter Arkobarzanes, dem Enkel des Syphax (um 600 154).
Massinissa indes war klug genug, jetzt nicht zu rüsten, sondern sich
wegen des streitigen Gebiets am Bagradas unbedingt dem Schiedsspruch
der Römer zu unterwerfen; und so konnte man römischerseits mit einigem
Schein behaupten, daß die karthagischen Rüstungen gegen die Römer
gerichtet sein müßten, und auf sofortige Entlassung des Heeres und
Vernichtung der Flottenvorräte dringen. Der karthagische Rat wollte
einwilligen, allein die Menge verhinderte die Ausführung des
Beschlusses, und die römischen Boten, die diesen Bescheid nach Karthago
überbracht hatten, schwebten in Lebensgefahr. Massinissa sandte seinen
Sohn Gulussa nach Rom, um über die fortdauernden Vorbereitungen
Karthagos für den Land- und den Seekrieg Bericht zu erstatten und die
Kriegserklärung zu beschleunigen. Nachdem noch einmal eine
Gesandtschaft von zehn Männern es bestätigt hatte, daß in Karthago in
der Tat gerüstet werde (602 152), verwarf der Senat zwar die unbedingte
Kriegserklärung, die Cato begehrte, beschloß aber in geheimer Sitzung,
daß der Krieg erklärt sein solle, wenn die Karthager sich nicht dazu
verstehen würden, ihr Heer zu entlassen und ihr Flottenmaterial zu
verbrennen. Inzwischen hatte in Afrika der Kampf bereits begonnen.
Massinissa hatte die von den Karthagern verbannten Leute unter
Geleitschaft seines Sohnes Gulussa nach der Stadt zurückgesandt. Da die
Karthager diesen die Tore schlossen, auch von den abziehenden Numidiern
einige erschlugen, setzte Massinissa seine Truppen in Bewegung, und
auch die karthagische Patriotenpartei machte sich kampffertig. Indes
Hasdrubal, der an die Spitze ihrer Armee trat, war einer der
gewöhnlichen Heerverderber, wie die Karthager sie zu Feldherren zu
nehmen pflegten; im Feldherrnpurpur einherstolzierend wie ein
Theaterkönig und seines stattlichen Bauches auch im Lager pflegend, war
der eitle und schwerfällige Mann wenig geeignet, den Helfer zu machen
in einer Bedrängnis, die vielleicht selbst Hamilkars Geist und
Hannibals Arm nicht mehr hätten abwenden können. Vor den Augen des
Scipio Aemilianus, der, damals Kriegstribun in der spanischen Armee, an
Massinissa gesandt worden war, um seinem Feldherrn afrikanische
Elefanten zuzuführen, und der bei dieser Gelegenheit von einem Berge
herab “wie Zeus vom Ida” der Schlacht zuschaute, lieferten die
Karthager und die Numidier sich ein großes Treffen, in welchem jene,
obwohl durch 6000, von unzufriedenen Hauptleuten Massinissas ihnen
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Next - Römische Geschichte — Buch 4 - 03
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