Römische Geschichte — Buch 4 - 08

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Syrer. Warum auch nicht? Hatte doch wenige Jahre zuvor ein anderer
syrischer Knecht, der nicht einmal ein Prophet war, in Antiocheia
selbst das königliche Stirnband der Seleukiden getragen. Der tapfere
“Feldherr” des neuen Königs, der griechische Sklave Achäos,
durchstreifte die Insel, und nicht bloß die wilden Hirten strömten von
nah und fern unter die seltsamen Fahnen - auch die freien Arbeiter, die
den Pflanzern alles Üble gönnten, machten mit den empörten Sklaven
gemeinschaftliche Sache. In einer anderen Gegend Siziliens folgte ein
kilikischer Sklave, Kleon, einst in seiner Heimat ein dreister Räuber,
dem gegebenen Beispiel und besetzte Akragas, und da die Häupter
miteinander sich vertrugen, gelang es ihnen nach manchen geringeren
Erfolgen zuletzt, den Prätor Lucius Hypsaeus selbst mit seiner
größtenteils aus sizilischen Milizen bestehenden Armee gänzlich zu
schlagen und sein Lager zu erobern. Hierdurch kam fast die ganze Insel
in die Gewalt der Aufständischen, deren Zahl nach den mäßigsten Angaben
sich auf 70000 Waffenfähige belaufen haben soll; die Römer sahen sich
genötigt, drei Jahre nacheinander (620-622 134-132) Konsuln und
konsularische Heere nach Sizilien abzusenden, bis nach manchen
unentschiedenen, ja zum Teil unglücklichen Gefechten endlich mit der
Einnahme von Tauromenion und von Enna der Aufstand überwältigt war. Vor
der letzteren Stadt, in die sich die entschlossenste Mannschaft der
Insurgenten geworfen hatte, um sich in dieser unbezwinglichen Stellung
zu verteidigen, wie sich Männer verteidigen, die an Rettung wie an
Begnadigung verzweifeln, lagerten die Konsuln Lucius Calpurnius Piso
und Publius Rupilius zwei Jahre hindurch und bezwangen sie endlich mehr
durch den Hunger als durch die Waffen 4.
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4 Noch jetzt finden sich vor Castrogiovanni, da, wo der Aufgang am
wenigsten jäh ist, nicht selten römische Schleuderkugeln mit dem Namen
des Konsuls von 621 (133): L. Piso L. f. cos.
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Das waren die Ergebnisse der Sicherheitspolizei, wie sie von dem
römischen Senat und dessen Beamten in Italien und den Provinzen
gehandhabt ward. Wenn die Aufgabe, das Proletariat zu beseitigen, die
ganze Macht und Weisheit der Regierung erfordert und nur zu oft
übersteigt, so ist dagegen die polizeiliche Niederhaltung desselben für
jedes größere Gemeinwesen verhältnismäßig leicht. Es stände wohl um die
Staaten, wenn die besitzlosen Massen ihnen keine andere Gefahr
bereiteten, als wie sie auch droht von Bären und Wölfen; nur der
Ängsterling und wer mit der albernen Angst der Menge Geschäfte macht,
prophezeit den Untergang der bürgerlichen Ordnung in Sklavenaufständen
oder Proletariatinsurrektionen. Aber selbst dieser leichteren Aufgabe
der Bändigung der gedrückten Massen ward von der römischen Regierung
trotz des tiefsten Friedens und der unerschöpflichen Hilfsquellen des
Staats keineswegs genügt. Es war dies ein Zeichen ihrer Schwäche; aber
nicht ihrer Schwäche allein. Von Rechts wegen war der römische
Statthalter verpflichtet, die Landstraßen rein zu halten und die
aufgegriffenen Räuber, wenn es Sklaven waren, ans Kreuz schlagen zu
lassen; natürlich, denn Sklavenwirtschaft ist nicht möglich ohne
Schreckensregiment. Allein in dieser Zeit war in Sizilien wohl auch
mitunter, wenn die Straßen allzu unsicher wurden, von dem Statthalter
eine Razzia veranstaltet, aber um es mit den italischen Pflanzern nicht
zu verderben, wurden die gefangenen Räuber von der Behörde in der Regel
an ihre Herren zu gutfindender Bestrafung abgegeben; und diese Herren
waren sparsame Leute, welche ihren Hirtenknechten, wenn sie Kleider
begehrten, mit Prügel antworteten und mit der Frage, ob denn die
Reisenden nackt durch das Land zögen. Die Folge solcher Konnivenz war
denn, daß nach Überwältigung des Sklavenaufstandes der Konsul Publius
Rupilius alles, was lebend in seine Hände kam, es heißt über 20000
Menschen, ans Kreuz schlagen ließ. Es war freilich nicht länger
möglich, das Kapital zu schonen.
Unendlich schwerer zu gewinnende, freilich auch unendlich reichere
Früchte verhieß die Fürsorge der Regierung für Hebung der freien Arbeit
und folgeweise für Beschränkung des Sklavenproletariats. Leider geschah
in dieser Beziehung schlechterdings gar nichts. In der ersten sozialen
Krise hatte man gesetzlich dem Gutsherrn vorgeschrieben, eine nach der
Zahl seiner Sklavenarbeiter abgemessene Anzahl freier Arbeiter zu
verwenden. Jetzt ward auf Veranlassung der Regierung eine punische
Schrift über den Landbau, ohne Zweifel eine Anweisung zur
Plantagenwirtschaft nach karthagischer Art, zu Nutz und Frommen der
italischen Spekulation ins Lateinische übersetzt -das erste und einzige
Beispiel einer von dem römischen Senat veranlaßten literarischen
Unternehmung! Dieselbe Tendenz offenbart sich in einer wichtigeren
Angelegenheit oder vielmehr in der Lebensfrage für Rom, in dem
Kolonisierungssystem. Es bedurfte nicht der Weisheit, nur der
Erinnerung an den Verlauf der ersten sozialen Krise Roms, um zu
begreifen, daß gegen ein agrikoles Proletariat die einzige ernstliche
Abhilfe in einem umfassenden und regularisierten Emigrationssystem
bestand, wozu die äußeren Verhältnisse Roms die günstigste Gelegenheit
darboten. Bis gegen das Ende des sechsten Jahrhunderts hatte man in der
Tat dem fortwährenden Zusammenschwinden des italischen Kleinbesitzes
durch fortwährende Gründung neuer Bauernhufen entgegengewirkt. Es war
dies zwar keineswegs in dem Maße geschehen, wie es hätte geschehen
können und sollen; man hatte nicht bloß das seit alten Zeiten von
Privaten okkupierte Domanialland nicht eingezogen, sondern auch weitere
Okkupationen neugewonnenen Landes gestattet und andere sehr wichtige
Erwerbungen, wie namentlich das Gebiet von Capua, zwar nicht der
Okkupation preisgegeben, aber doch auch nicht zur Verteilung gebracht,
sondern als nutzbare Domäne verwertet. Dennoch hatte die Landanweisung
segensreich gewirkt, vielen der Notleidenden Hilfe und allen Hoffnung
gegeben. Allein, nach der Gründung von Luna (577 177) findet sich,
außer der vereinzelt stehenden Anlage der picenischen Kolonie Auximum
(Osimo) im Jahre 597 (157), von weiteren Landanweisungen auf lange
hinaus keine Spur. Die Ursache ist einfach. Da seit der Besiegung der
Boier und Apuaner außer den wenig lockenden ligurischen Tälern neues
Gebiet in Italien nicht gewonnen ward, war daselbst kein anderes Land
zu verteilen als das verpachtete oder okkupierte Domanialland, dessen
Antastung der Aristokratie begreiflicherweise jetzt ebensowenig genehm
war wie vor dreihundert Jahren. Das außerhalb Italien! gewonnene Gebiet
zur Verteilung zu bringen, schien aber aus politischen Gründen
unzulässig; Italien sollte das herrschende Land bleiben und die
Scheidewand zwischen italischen Herren und dienenden Provinzialen nicht
fallen. Wenn man nicht die Rücksichten der höheren Politik oder gar die
Standesinteressen beiseite setzen wollte, blieb der Regierung nichts
übrig, als dem Ruin des italischen Bauernstandes zuzusehen, und also
geschah es. Die Kapitalisten fuhren fort, die kleinen Besitzer
auszukaufen, auch wohl, wenn sie eigensinnig blieben, deren Äcker ohne
Kaufbrief einzuziehen, wobei es begreiflich nicht immer gütlich abging
- eine besonders beliebte Weise war es, dem Bauer, während er im Felde
stand, Weib und Kinder vom Hofe zu stoßen und ihn mittels der Theorie
der vollendeten Tatsache zur Nachgiebigkeit zu bringen. Die
Gutsbesitzer fuhren fort, statt der freien Arbeiter sich vorwiegend der
Sklaven zu bedienen, schon deshalb, weil diese nicht wie jene zum
Kriegsdienst abgerufen werden konnten, und dadurch das freie
Proletariat auf das gleiche Niveau des Elends mit der Sklavenschaft
herabzudrücken. Sie fuhren fort, durch das spottwohlfeile sizilische
Sklavenkorn das italische von dem hauptstädtischen Markt zu verdrängen
und dasselbe auf der ganzen Halbinsel zu entwerten. In Etrurien hatte
die alte einheimische Aristokratie im Bunde mit den römischen
Kapitalisten schon im Jahre 520 (184) es so weit gebracht, daß es dort
keinen freien Bauern mehr gab. Es konnte auf dem Markt der Hauptstadt
laut gesagt werden, daß die Tiere ihr Lager hätten, den Bürgern aber
nichts geblieben sei als Luft und Sonnenschein und daß die, welche die
Herren der Welt hießen, keine Scholle mehr ihr eigen nennten. Den
Kommentar zu diesen Worten lieferten die Zählungslisten der römischen
Bürgerschaft. Vom Ende des Hannibalischen Krieges bis zum Jahre 595
(159) ist die Bürgerzahl in stetigem Steigen, wovon die Ursache
wesentlich zu suchen ist in den fortdauernden und ansehnlichen
Verteilungen von Domanialland; nach 595 (159), wo die Zählung 328000
waffenfähige Bürger ergab, zeigt sich dagegen ein regelmäßiges Sinken,
indem sich die Liste im Jahre 600 (154) auf 324000, im Jahre 607 (147)
auf 322000, im Jahre 623 (131) auf 319000 waffenfähige Bürger stellt -
ein erschreckendes Ergebnis für eine Zeit tiefen inneren und äußeren
Friedens. Wenn das so fortging, löste die Bürgerschaft sich auf in
Pflanzer und Sklaven und konnte schließlich der römische Staat, wie es
bei den Parthern geschah, seine Soldaten auf dem Sklavenmarkt kaufen.
So standen die äußeren und inneren Verhältnisse Roms, als der Staat
eintrat in das siebente Jahrhundert seines Bestandes. Wohin man auch
das Auge wandte, fiel es auf Mißbräuche und Verfall; jedem einsichtigen
und wohlwollenden Mann mußte die Erwägung sich aufdrängen, ob denn hier
nicht zu helfen und zu bessern sei. Es fehlte an solchen in Rom nicht;
aber keiner schien mehr berufen zu dem großen Werk der politischen und
sozialen Reform als der Lieblingssohn des Aemilius Paullus, der
Adoptivenkel des großen Scipio, der dessen glorreichen Afrikanernamen
nicht bloß kraft Erb-, sondern auch kraft eigenen Rechtes trug, Publius
Cornelius Scipio Aemilianus Africanus (570-625 184-129). Gleich seinem
Vater war er ein maßvoller, durch und durch gesunder Mann, nie krank am
Körper und nie unsicher über den nächsten und notwendigen Entschluß.
Schon in seiner Jugend hatte er sich ferngehalten von dem gewöhnlichen
Treiben der politischen Anfänger, dem Antichambrieren in den Zimmern
der vornehmen Senatoren und den gerichtlichen Deklamationen. Dagegen
liebte er die Jagd - als Siebzehnjähriger hatte er, nachdem er den
Feldzug gegen Perseus unter seinem Vater mit Auszeichnung mitgemacht
hatte, als Belohnung dafür sich freie Pirsch in dem seit vier Jahren
unberührten Wildhag der Könige von Makedonien erbeten - und vor allen
Dingen wandte er gern seine Muße auf wissenschaftlichen und
literarischen Genuß. Durch die Fürsorge seines Vaters war er früh in
diejenige echte griechische Bildung eingeführt worden, welche über das
geschmacklose Hellenisieren der gemeinen Halbbildung hinaushob; durch
seine ernste und treffende Würdigung des Echten und des Schlechten in
dem griechischen Wesen und durch sein adliges Auftreten imponierte
dieser Römer den Höfen des Ostens, ja sogar den spottlustigen
Alexandrinern. Seinen Hellenismus erkannte man vor allem in der feinen
Ironie seiner Rede und in seinem klassisch reinen Latein. Obwohl nicht
eigentlich Schriftsteller, zeichnete er doch wie Cato seine politischen
Reden auf - sie wurden gleich den Briefen seiner Adoptivschwester, der
Mutter der Gracchen, von den späteren Literatoren als Meisterstücke
mustergültiger Prosa geschätzt - und zog mit Vorliebe die besseren
griechischen und römischen Literaten in seinen Kreis, welcher
plebejische Umgang ihm freilich nicht wenig verdacht ward von
denjenigen Kollegen im Senat, die auf ihre edle Geburt als einzige
Auszeichnung angewiesen waren. Ein sittlich fester und zuverlässiger
Mann, galt sein Wort bei Freund und Feind; er mied Bauten und
Spekulationen und lebte einfach; dafür handelte er in
Geldangelegenheiten nicht bloß ehrlich und uneigennützig, sondern auch
mit einer dem kaufmännischen Sinn seiner Zeitgenossen seltsam dünkenden
Zartheit und Liberalität. Er war ein tüchtiger Soldat und Offizier; aus
dem Afrikanischen Krieg brachte er den Ehrenkranz heim, der wegen
Rettung gefährdeter Bürger mit eigener Lebensgefahr erteilt zu werden
pflegte, und beendete den Krieg als Feldherr, den er als Offizier
begonnen hatte; an wirklich schwierigen Aufgaben sein Feldherrngeschick
zu erproben, boten die Umstände ihm keine Gelegenheit. Scipio war so
wenig wie sein Vater eine geniale Natur - davon zeugt schon seine
Vorliebe für Xenophon, den nüchternen Militär und korrekten
Schriftsteller -, aber ein rechter und echter Mann, der vor andern
berufen schien, dem beginnenden Verfall durch organische Reformen zu
wehren. Um so bezeichnender ist es, daß er es nicht versucht hat. Zwar
half er, wo und wie er konnte, Mißbräuche abstellen und verhindern und
arbeitete namentlich hin auf Verbesserung der Rechtspflege.
Hauptsächlich durch seinen Beistand vermochte Lucius Cassius, ein
tüchtiger Mann von altväterischer Strenge und Ehrenhaftigkeit, gegen
den heftigsten Widerstand der Optimaten, sein Stimmgesetz
durchzubringen, welches für die noch immer den wichtigsten Teil der
Kriminaljurisdiktion umfassenden Volksgerichte die geheime Abstimmung
einführte. Ebenso zog er, der die Knabenanklagen nicht hatte mitmachen
mögen, in seinen reifen Jahren selbst mehrere der schuldigsten Männer
der Aristokratie vor die Gerichte. In gleichem Geiste hat er als
Feldherr vor Karthago und vor Numantia die Weiber und die Pfaffen zu
den Toren des Lagers hinausgejagt und das Soldatengesindel wieder
zurück gezwungen unter den eisernen Druck der alten Heereszucht, als
Zensor (612 142) unter der vornehmen Welt der glattkinnigen
Manschettenträger aufgeräumt und mit ernsten Worten die Bürgerschaft
ermahnt, an den rechtschaffenen Sitten der Väter treulich zu halten.
Aber niemand, und er selber am wenigsten, konnte es verkennen, daß die
Verschärfung der Rechtspflege und das vereinzelte Dazwischenfahren
nicht einmal Anfänge waren zur Heilung der organischen Übel, an denen
der Staat krankte. An diese hat Scipio nicht gerührt. Gaius Laelius
(Konsul 614 140), Scipios älterer Freund und sein politischer
Lehrmeister und Vertrauter, hatte den Plan gefaßt, die Einziehung des
unvergebenen, aber vorläufig okkupierten italischen Domaniallandes
vorzuschlagen und durch dessen Aufteilung der zusehends verfallenden
italischen Bauernschaft Hilfe zu bringen; allein er stand von dem
Vorschlag ab, als er sah, welchen Sturm er zu erregen im Begriff war,
und ward fortan “der Verständige” genannt. Auch Scipio dachte also. Er
war von der Größe des Übels völlig durchdrungen und griff, wo er nur
sich selber wagte, mit ehrenwertem Mut ohne Ansehen der Person
rücksichtslos an und durch; allein er hatte sich auch überzeugt, daß
dem Lande nur zu helfen sei um den Preis derselben Revolution, die im
vierten und fünften Jahrhundert aus der Reformfrage sich entsponnen
hatte, und ihm schien, mit Recht oder mit Unrecht, das Heilmittel
schlimmer als das Übel. So stand er mit dem kleinen Kreis seiner
Freunde zwischen den Aristokraten, die ihm seine Befürwortung des
Cassischen Gesetzes nie verziehen, und den Demokraten, denen er doch
auch nicht genügte noch genügen wollte, während seines Lebens einsam,
nach seinem Tode gefeiert von beiden Parteien, bald als Vormann der
Aristokratie, bald als Begünstiger der Reform. Bis auf seine Zeit
hatten die Zensoren bei der Niederlegung ihres Amtes die Götter
angerufen, dem Staat größere Macht und Herrlichkeit zu verleihen; der
Zensor Scipio betete, daß sie geneigen möchten, den Staat zu erhalten.
Sein ganzes Glaubensbekenntnis liegt in dem schmerzlichen Ausruf.
Aber wo der Mann verzagte, der zweimal das römische Heer aus tiefem
Verfall zum Siege geführt hatte, da getraute sich ein tatenloser
Jüngling, zum Retter Italiens sich aufzuwerfen. Er hieß Tiberius
Sempronius Gracchus (591-621 163-133). Sein gleichnamiger Vater (Konsul
577, 591; Zensor 585 177, 163;169) war das rechte Musterbild eines
römischen Aristokraten. Die glänzende, nicht ohne Bedrückung der
abhängigen Gemeinden zuwege gebrachte Pracht seiner ädilizischen Spiele
hatte ihm schweren und verdienten Tadel vom Senat zugezogen, während er
durch sein Einschreiten in dem leidigen Prozeß gegen die persönlich ihm
verfeindeten Scipionen sein ritterliches und wohl auch sein
Standesgefühl, durch sein energisches Auftreten gegen die
Freigelassenen in seiner Zensur seine konservative Gesinnung betätigte
und als Statthalter der Ebroprovinz durch Tapferkeit und vor allem
durch Gerechtigkeit sich um sein Vaterland ein bleibendes Verdienst und
zugleich in den Gemütern der unterworfenen Nation ein dauerndes
Gedächtnis in Ehrfurcht und Liebe erwarb.
Seine Mutter Cornelia war die Tochter des Siegers von Zama, welcher
ebenjenes hochherzigen Dazwischentretens wegen den bisherigen Gegner
sich zum Schwiegersohn erkoren hatte, sie selbst eine hochgebildete und
bedeutende Frau, die nach dem Tode ihres viel älteren Gemahls die Hand
des Königs von Ägypten zurückgewiesen hatte und im Andenken an den
Gemahl und den Vater die drei ihr gebliebenen Kinder erzog. Der ältere
von den beiden Söhnen, Tiberius, war eine gute und sittliche Natur,
sanften Blicks und ruhigen Wesens, wie es schien, zu allem andern eher
bestimmt als zum Agitator der Massen. Mit allen seinen Beziehungen und
Anschauungen gehörte er dem Scipionischen Kreise an, dessen feine
griechische und nationale Durchbildung er und seine Geschwister
teilten. Scipio Aemilianus war zugleich sein Vetter und seiner
Schwester Gemahl; unter ihm hatte Tiberius als Achtzehnjähriger die
Erstürmung Karthagos mitgemacht und durch seine Tapferkeit das Lob des
strengen Feldherrn und kriegerische Auszeichnungen erworben. Daß der
tüchtige junge Mann die Anschauungen über den Verfall des Staats an
Haupt und Gliedern, wie sie in diesem Kreise gangbar waren, die
Gedanken namentlich über die Hebung des italischen Bauernstandes mit
aller Lebendigkeit und allem Rigorismus der Jugend in sich aufnahm und
steigerte, ist begreiflich; waren es doch nicht bloß die jungen Leute,
denen das Zurückweichen des Laelius vor der Durchführung seiner
Reformideen nicht verständig erschien, sondern schwach. Appius
Claudius, der gewesene Konsul (611 143) und Zensor (618 136), einer der
angesehensten Männer des Senats, tadelte mit all der gewaltsamen
Leidenschaftlichkeit, die in dem Geschlecht der Claudier erblich war
und blieb, daß der Scipionische Kreis den Plan der Domänenaufteilung so
rasch wieder habe fallen lassen; um so bitterer, wie es scheint, weil
er mit Scipio Aemilianus bei der Bewerbung um die Zensur in persönliche
Konflikte gekommen war. Ebenso sprach Publius Crassus Mucianus sich
aus, der derzeitige Oberpontifex, als Mensch und Rechtsgelehrter im
Senat wie in der Bürgerschaft allgemein verehrt. Sogar dessen Bruder
Publius Mucius Scaevola, der Begründer der wissenschaftlichen
Jurisprudenz in Rom, schien dem Reformplan nicht abgeneigt, und seine
Stimme war von um so größerem Gewicht, als er gewissermaßen außerhalb
der Parteien stand. Ähnlich dachte Quintus Metellus, der Überwinder
Makedoniens und der Achäer, mehr aber noch als seiner Kriegstaten
halber geachtet als ein Muster alter Zucht und Sitte in seinem
häuslichen wie in seinem öffentlichen Leben. Tiberius Gracchus stand
diesen Männern nahe, namentlich dem Appius, dessen Tochter er, und dem
Mucianus, dessen Tochter sein Bruder zum Weib genommen hatte; es war
kein Wunder, daß der Gedanke sich in ihm regte, den Reformplan selber
wiederaufzunehmen, sobald er sich in einer Stellung befinden werde, die
ihm verfassungsmäßig die Initiative gestatte. Persönliche Motive
mochten ihn hierin bestärken. Der Friedensvertrag, den Mancinus 617
(147) mit den Numantinern abschloß, war wesentlich Gracchus’ Werk; daß
der Senat ihn kassiert hatte, daß der Feldherr deswegen den Feinden
ausgeliefert worden und Gracchus mit den übrigen höheren Offizieren dem
gleichen Schicksal nur durch die größere Gunst, deren er bei der
Bürgerschaft genoß, entgangen war, konnte den jungen rechtschaffenen
und stolzen Mann nicht milder stimmen gegen die herrschende
Aristokratie. Die hellenischen Rhetoren, mit denen er gern
philosophierte und politisierte, der Mytilenäer Diophanes, der Kymäer
Gaius Blossius, nährten in seiner Seele die Ideale, mit denen er sich
trug; als seine Absichten in weiteren Kreisen bekannt wurden, fehlte es
nicht an billigenden Stimmen, und mancher öffentliche Anschlag forderte
den Enkel des Afrikaners auf, des armen Volkes, der Rettung Italiens zu
gedenken.
Am 10. Dezember 620 (134) übernahm Tiberius Gracchus das Volkstribunat.
Die entsetzlichen Folgen der bisherigen Mißregierung, der politische,
militärische, ökonomische, sittliche Verfall der Bürgerschaft lagen
eben damals nackt und bloß jedermann vor Augen. Von den beiden Konsuln
dieses Jahres focht der eine ohne Erfolg in Sizilien gegen die
aufständischen Sklaven und war der andere, Scipio Aemilianus, seit
Monaten beschäftigt, eine kleine spanische Landstadt nicht zu besiegen,
sondern zu erdrücken. Wenn es noch einer besonderen Aufforderung
bedurfte, um Gracchus’ Entschluß zur Tat werden zu lassen, sie lag in
diesen, jedes Patrioten Gemüt mit unnennbarer Angst erfüllenden
Zuständen. Sein Schwiegervater versprach Beistand mit Rat und Tat, man
durfte hoffen auf die Unterstützung des Juristen Scaevola, der kurz
vorher zum Konsul für 621 (133) erwählt worden war. So beantragte
Gracchus gleich nach Antritt seines Amtes die Erlassung eines
Ackergesetzes, das in gewissem Sinn nichts war als eine Erneuerung des
Licinisch-Sextischen vom Jahre 387 der Stadt (367). Es sollten danach
die sämtlichen okkupierten und von den Inhabern ohne Entgelt benutzten
Staatsländereien - die verpachteten, wie zum Beispiel das Gebiet von
Capua, berührte das Gesetz nicht - von Staats wegen eingezogen werden,
jedoch mit der Beschränkung, daß der einzelne Okkupant für sich 500 und
für jeden Sohn 250, im ganzen jedoch nicht über 1000 Morgen zu
bleibendem und garantiertem Besitz solle behalten oder dafür Ersatz in
Land in Anspruch nehmen dürfen. Für etwaige, von den bisherigen
Inhabern vorgenommene Verbesserungen, wie Gebäude und Pflanzungen,
scheint man Entschädigung bewilligt zu haben. Das also eingezogene
Domanialland sollte in Lose von 30 Morgen zerschlagen und diese teils
an Bürger, teils an italische Bundesgenossen verteilt werden, nicht als
freies Eigentum, sondern als unveräußerliche Erbpacht, deren Inhaber
das Land zum Feldbau zu benutzen und eine mäßige Rente an die
Staatskasse zu zahlen sich verpflichteten. Ein Kollegium von drei
Männern, die als ordentliche und stehende Beamte der Gemeinde angesehen
und jährlich von der Volksversammlung gewählt wurden, ward mit dem
Einziehungs- und Aufteilungsgeschäft beauftragt, wozu später noch der
wichtige und schwierige Auftrag kam, rechtlich festzustellen, was
Domanialland und was Privateigentum sei. Die Aufteilung war demnach
angelegt als auf unbestimmte Zeit fortgehend, bis daß die sehr
ausgedehnten und schwer festzustellenden italischen Domänen reguliert
sein würden. Mit dem Licinisch-Sextischen Gesetz verglichen waren neu
in dem Sempronischen Ackergesetz teils die Klausel zu Gunsten der
beerbten Besitzer, teils die für die neuen Landstellen beantragte
Erbpachtgutsqualität und Unveräußerlichkeit, teils und vor allem die
regulierte und dauernde Exekutive, deren Fehlen in dem älteren Gesetz
hauptsächlich bewirkt hatte, daß dasselbe ohne nachhaltige praktische
Anwendung geblieben war.
Den großen Grundbesitzern, die jetzt wie vor drei Jahrhunderten ihren
wesentlichen Ausdruck fanden im Senat, war also der Krieg erklärt, und
seit langem zum erstenmal stand wieder einmal ein einzelner Beamter in
ernsthafter Opposition gegen die aristokratische Regierung. Sie nahm
den Kampf auf in der für solche Fälle hergebrachten Weise, die
Ausschreitungen des Beamtentums durch dieses selbst zu paralysieren.
Ein Kollege des Gracchus, Marcus Octavius, ein entschlossener und von
der Verwerflichkeit des beantragten Domanialgesetzes ernstlich
überzeugter Mann, tat Einspruch, als dasselbe zur Abstimmung gebracht
werden sollte; womit verfassungsmäßig der Antrag beseitigt war.
Gracchus sistierte nun seinerseits die Staatsgeschäfte und die
Rechtspflege und legte seine Siegel auf die öffentlichen Kassen; man
nahm es hin - es war unbequem, aber das Jahr ging ja doch auch zu Ende.
Gracchus, ratlos, brachte sein Gesetz zum zweitenmal zur Abstimmung;
natürlich wiederholte Octavius seinen Einspruch, und auf die
flehentliche Bitte seines Kollegen und bisherigen Freundes, ihm die
Rettung Italiens nicht zu wehren, mochte er erwidern, daß darüber, wie
Italien gerettet werden könne, eben die Ansichten verschieden, sein
verfassungsmäßiges Recht aber, gegen den Antrag des Kollegen seines
Veto sich zu bedienen, außer allem Zweifel sei. Der Senat machte jetzt
den Versuch, Gracchus einen leidlichen Rückzug zu eröffnen; zwei
Konsulare forderten ihn auf, die Angelegenheit in der Kurie
weiterzuverhandeln, und eifrig ging der Tribun hierauf ein. Er suchte
in diesen Antrag hineinzulegen, daß der Senat damit die
Domanialaufteilung im Prinzip zugestanden habe; allein weder lag dies
darin, noch war der Senat irgend geneigt, in der Sache nachzugeben; die
Verhandlungen endigten ohne jedes Resultat. Die verfassungsmäßigen Wege
waren erschöpft. In früheren Zeiten hatte man unter solchen
Verhältnissen es sich nicht verdrießen lassen, den gestellten Antrag
für dies Jahr zur Ruhe zu legen, aber in jedem folgenden ihn
wiederaufzunehmen, bis der Ernst des Forderns und der Druck der
öffentlichen Meinung den Widerstand brachen. Jetzt lebte man rascher.
Gracchus schien auf dem Punkte angelangt, wo er entweder auf die Reform
überhaupt verzichten oder die Revolution beginnen mußte; er tat das
letztere, indem er mit der Erklärung vor die Bürgerschaft trat, daß
entweder er oder Octavius aus dem Kollegium ausscheiden müsse, und
diesem ansann, die Bürger darüber abstimmen zu lassen, welchen von
ihnen sie entlassen wollten. Octavius weigerte sich natürlich, auf
diesen wunderlichen Zweikampf einzugehen; die Interzession war eben
dazu da, solchen Meinungsverschiedenheiten der Kollegen Raum zu
gewähren. Da brach Gracchus die Verhandlung mit dem Kollegen ab und
wandte sich an die versammelte Menge mit der Frage, ob nicht der
Volkstribun, der dem Volk zuwiderhandle, sein Amt verwirkt habe; und
die Versammlung, längst gewohnt, zu allen an sie gebrachten Anträgen ja
zu sagen und größtenteils zusammengesetzt aus dem vom Lande
hereingeströmten und bei der Durchführung des Gesetzes persönlich
interessierten agrikolen Proletariat, bejahte fast einstimmig die
Frage. Marcus Octavius ward auf Gracchus’ Befehl durch die
Gerichtsdiener von der Tribunenbank entfernt und hierauf unter
allgemeinem Jubel das Ackergesetz durchgebracht und die ersten
Teilungsherren ernannt. Die Stimmen fielen auf den Urheber des Gesetzes
nebst seinem erst zwanzigjährigen Bruder Gaius und seinem
Schwiegervater Appius Claudius. Eine solche Familienwahl steigerte die
Erbitterung der Aristokratie. Als die neuen Beamten sich wie üblich an
den Senat wandten, um ihre Ausstattungs- und Taggelder angewiesen zu
erhalten, wurden jene verweigert und ein Taggeld angewiesen von 24
Assen (10 Groschen). Die Fehde griff immer weiter um sich und ward
immer gehässiger und persönlicher. Das schwierige und verwickelte
Geschäft der Abgrenzung, Einziehung und Aufteilung der Domänen trug den
Hader in jede Bürgergemeinde, ja selbst in die verbündeten italischen
Städte. Die Aristokratie hatte es kein Hehl, daß sie das Gesetz
vielleicht, weil sie müsse, sich gefallen lassen, der unberufene
Gesetzgeber aber ihrer Rache nimmermehr entgehen werde; und die
Ankündigung des Quintus Pompeius, daß er den Gracchus an demselben
Tage, wo er das Tribunat niederlege, in Anklagestand versetzen werde,
war unter den Drohungen, die gegen den Tribun fielen, noch bei weitem
nicht die schlimmste. Gracchus glaubte, wahrscheinlich mit Recht, seine
persönliche Sicherheit bedroht und erschien auf dem Markt nicht mehr
ohne eine Gefolge von drei- bis viertausend Menschen, worüber er selbst
von dem der Reform an sich nicht abgeneigten Metellus im Senat bittere
Worte hören wußte. Überhaupt, wenn er gemeint hatte, mit Durchbringung
seines Ackergesetzes am Ziele zu sein, so hatte er jetzt zu lernen, daß
er erst am Anfang stand. Das “Volk” war ihm zu Dank verpflichtet; aber
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