Römische Geschichte — Buch 4 - 07

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durch das Losen der sämtlichen Dienstpflichtigen - sicher nicht zum
Vorteil des militärischen Gemeingeistes und der Kriegstüchtigkeit der
einzelnen Abteilungen. Die Behörden, statt mit Strenge durchzugreifen,
erstreckten die leidige Volksschmeichelei auch hierauf mit: wenn einmal
ein Konsul für den spanischen Dienst pflichtmäßig strenge Aushebungen
veranstaltete, so machten die Tribune Gebrauch von ihrem
verfassungsmäßigen Recht, ihn zu verhaften (603, 616 151,138); und es
ward schon bemerkt, daß Scipios Ansuchen, ihm für den Numantinischen
Krieg die Aushebung zu gestatten, vom Senat geradezu abgeschlagen ward.
Schon erinnern denn auch die römischen Heere vor Karthago oder Numantia
an jene syrischen Armeen, in denen die Zahl der Bäcker, Köche,
Schauspieler und sonstigen Nichtkombattanten die der sogenannten
Soldaten um das Vierfache überstieg; schon geben die römischen Generale
ihren karthagischen Kollegen in der Heerverderbekunst wenig nach und
werden die Kriege in Afrika wie in Spanien, in Makedonien wie in Asien
regelmäßig mit Niederlagen eröffnet; schon schweigt man still zu der
Ermordung des Gnaeus Octavius, schon ist Viriathus’ Meuchelmord ein
Meisterwerk der römischen Diplomatie, schon die Eroberung von Numantia
eine Großtat. Wie völlig der Begriff von Volks- und Mannesehre bereits
den Römern abhanden gekommen war, zeigte mit epigrammatischer Schärfe
die Bildsäule des entkleideten und gebundenen Mancinus, welche dieser
selbst, stolz auf seine patriotische Aufopferung, in Rom sich setzen
ließ. Wohin man den Blick auch wendet, findet man Roms innere Kraft wie
seine äußere Macht in raschem Sinken. Der in Riesenkämpfen gewonnene
Boden wird in dieser Friedenszeit nicht erweitert, ja nicht einmal
behauptet. Das Weltregiment, schwer zu erringen, ist schwerer noch zu
bewahren; jenes hatte der römische Senat vermocht, an diesem ist er
gescheitert.


KAPITEL II.
Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus

Ein volles Menschenalter nach der Schlacht von Pydna erfreute der
römische Staat sich der tiefsten, kaum hie und da an der Oberfläche
bewegten Ruhe. Das Gebiet dehnte über die drei Weltteile sich aus; der
Glanz der römischen Macht und der Ruhm des römischen Namens waren in
dauerndem Steigen; aller Augen ruhten auf Italien, alle Talente, aller
Reichtum strömten dahin: eine goldene Zeit friedlicher Wohlfahrt und
geistigen Lebensgenusses schien dort beginnen zu müssen. Mit
Bewunderung erzählten sich die Orientalen dieser Zeit von der mächtigen
Republik des Westens, “die die Königreiche bezwang fern und nah, und
wer ihren Namen vernahm, der fürchtete sich; mit den Freunden und
Schutzbefohlenen aber hielt sie guten Frieden. Solche Herrlichkeit war
bei den Römern, und doch setzte keiner die Krone sich auf und prahlte
keiner im Purpurgewand; sondern wen sie Jahr um Jahr zu ihrem Herrn
machten, auf den hörten sie, und war bei ihnen nicht Neid noch
Zwietracht.”
So schien es in der Ferne; in der Nähe sahen die Dinge anders aus. Das
Regiment der Aristokratie war im vollen Zuge, sein eigenes Werk zu
verderben. Nicht als wären die Söhne und Enkel der Besiegten von Cannae
und der Sieger von Zama so völlig aus der Art ihrer Väter und Großväter
geschlagen; es waren weniger andere Menschen, die jetzt im Senate
saßen, als eine andere Zeit. Wo eine geschlossene Zahl alter Familien
festgegründeten Reichtums und ererbter staatsmännischer Bedeutung das
Regiment führt, wird sie in den Zeiten der Gefahr eine ebenso
unvergleichlich zähe Folgerichtigkeit und heldenmütige Opferfähigkeit
entwickeln wie in den Zeiten der Ruhe kurzsichtig, eigensüchtig und
schlaff regieren - zu dem einen wie dem andern liegen die Keime im
Wesen der Erblichkeit und der Kollegialität. Der Krankheitsstoff war
längst vorhanden, aber ihn zu entwickeln bedurfte es der Sonne des
Glückes. In Catos Frage, was aus Rom werden solle, wenn es keinen Staat
mehr zu fürchten haben werde, lag ein tiefer Sinn. Jetzt war man so
weit: jeder Nachbar, den man hätte fürchten mögen, war politisch
vernichtet, und von den Männern, welche unter der alten Ordnung der
Dinge, in der ernsten Schule des Hannibalischen Krieges erzogen waren
und aus denen der Nachklang jener gewaltigen Zeit bis in ihr spätestes
Alter noch widerhallte, rief der Tod einen nach dem andern ab, bis
endlich auch die Stimme des letzten von ihnen, des alten Cato, im
Rathaus und auf dem Marktplatz verstummte. Eine jüngere Generation kam
an das Regiment, und ihre Politik war eine arge Antwort auf jene Frage
des alten Patrioten. Wie das Untertanenregiment und die äußere Politik
unter ihren Händen sich gestalteten, ist bereits dargelegt worden.
Womöglich noch mehr ließ man in den inneren Angelegenheiten das Schiff
vor dem Winde treiben; wenn man unter innerem Regiment mehr versteht
als die Erledigung der laufenden Geschäfte, so ward in dieser Zeit
überhaupt in Rom nicht regiert. Der einzige leitende Gedanke der
regierenden Korporation war die Erhaltung und womöglich Steigerung
ihrer usurpierten Privilegien. Nicht der Staat hatte für sein höchstes
Amt ein Anrecht auf den rechten und den besten Mann, sondern jedes
Glied der Kamaraderie ein angeborenes, weder durch unbillige Konkurrenz
der Standesgenossen noch durch Übergriffe der Ausgeschlossenen zu
verkürzendes Anrecht auf das höchste Staatsamt. Darum steckte die
Clique zu ihrem wichtigsten politischen Ziel sich die Beschränkung der
Wiederwahl zum Konsulat und die Ausschließung der “neuen Menschen”; es
gelang denn auch in der Tat, jene um das Jahr 603 (151) gesetzlich
untersagt zu erhalten ^1 und auszureichen mit einem Regiment adliger
Nullitäten. Auch die Tatenlosigkeit der Regierung nach außen hin hängt
ohne Zweifel mit dieser gegen die Bürgerlichen ausschließenden und
gegen die einzelnen Standesglieder mißtrauischen Adelspolitik zusammen.
Man konnte gemeine Leute, deren Adelsbrief ihre Taten waren, von den
lauteren Kreisen der Aristokratie nicht sicherer fern halten, als indem
man überhaupt es keinem gestattete, Taten zu verrichten; auch würde dem
bestehenden Regiment der allgemeinen Mittelmäßigkeit selbst ein adliger
Eroberer Syriens oder Ägyptens schon unbequem gewesen sein. Allerdings
fehlte es auch jetzt an einer Opposition nicht, und sie war sogar bis
zu einem gewissen Grade erfolgreich. Man verbesserte die Rechtspflege.
Die Administrativjurisdiktion, wie der Senat sie entweder selbst oder
gelegentlich durch außerordentliche Kommissionen über die
Provinzialbeamten ausübte, reichte anerkanntermaßen nicht aus; es war
eine für das ganze öffentliche Leben der römischen Gemeinde
folgenreiche Neuerung, daß im Jahre 605 (149) auf Vorschlag des Lucius
Calpurnius Piso eine ständige Senatorenkommission (quaestio ordinaria)
niedergesetzt ward, um die Beschwerden der Provinzialen gegen die
vorgesetzten römischen Beamten wegen Gelderpressung in gerichtlichen
Formen zu prüfen. Man suchte die Komitien von dem übermächtigen Einfluß
der Aristokratie zu emanzipieren. Die Panazee auch der römischen
Demokratie war die geheime Abstimmung in den Versammlungen der
Bürgerschaft, welche zuerst für die Magistratswahlen durch das
Gabinische (615 139), dann für die Volksgerichte durch das Cassische
(617 137), endlich für die Abstimmung über Gesetzvorschläge durch das
Papirische Gesetz (623 131) eingeführt ward. In ähnlicher Weise wurden
bald nachher (um 625 129) die Senatoren durch Volksbeschluß angewiesen,
bei dem Eintritt in den Senat ihr Ritterpferd abzugeben und also auf
den bevorzugten Stimmplatz in den achtzehn Ritterzenturien zu
verzichten. In diesen auf die Emanzipation der Wählerschaft von dem
regierenden Herrenstand gerichteten Maßregeln mochte die Partei, die
sie veranlaßte, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates
erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit
des gesetzlich höchsten Organs der römischen Gemeinde auch nicht das
mindeste geändert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging,
nur noch handgreiflicher dargetan. Ebenso prahlhaftig und ebenso eitel
war die förmliche Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität der
Bürgerschaft, welche ihr durch die Verlegung ihres Versammlungsplatzes
von der alten Dingstatt unter dem Rathaus auf den Marktplatz zuteil
ward (um 609 145).
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^1 Im Jahre 537 (217) wurde das die Wiederwahl zum Konsulat
beschränkende Gesetz auf die Dauer des Krieges in Italien (also bis 551
203) suspendiert (Liv. 27, 6). Nach Marcellus’ Tode 546 (208) aber sind
Wiederwahlen zum Konsulat, wenn die abdizierenden Konsuln von 592 (162)
nicht mitgerechnet werden, überhaupt nur vorgekommen in den Jahren 547,
554, 560, 579, 585, 586, 591, 596, 599, 602 (207, 200, 194, 175, 169,
168, 163, 158, 155, 152); also nicht öfter in diesen sechsundfünfzig
als zum Beispiel in den zehn Jahren 401-410 (353-344). Nur eine von
diesen, und eben die letzte, ist mit Verletzung des zehnjährigen
Intervalls erfolgt; und ohne Zweifel ist die seltsame Wahl des Marcus
Marcellus, Konsul 588 (166) und 599 (155), zum dritten Konsulat für 602
(152), deren nähere Umstände wir nicht kennen, die Veranlassung der
gesetzlichen Untersagung der Wiederwahl zum Konsulat überhaupt (Liv.
ep. 56) geworden; zumal da dieser Antrag, als von Cato unterstützt (p.
55 Jordan), vor 605 (149) eingebracht worden sein muß.
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Aber diese Fehde der formalen Volkssouveränität gegen die tatsächlich
bestehende Verfassung war zum guten Teil scheinhafter Art. Die
Parteiphrasen prasselten und klirrten; von den Parteien selbst war in
den wirklich und unmittelbar praktischen Angelegenheiten wenig zu
spüren. Das ganze siebente Jahrhundert hindurch bildeten die jährlichen
Gemeindewahlen zu den bürgerlichen Ämtern, namentlich zum Konsulat und
zur Zensur, die eigentlich stehende Tagesfrage und den Brennpunkt des
politischen Treibens; aber nur in einzelnen seltenen Fällen waren in
den verschiedenen Kandidaturen auch entgegengesetzte politische
Prinzipien verkörpert; regelmäßig blieben dieselben rein persönliche
Fragen und war es für den Gang der Angelegenheiten gleichgültig, ob die
Majorität der Wahlkörper dem Cäcilier oder dem Cornelier zufiel. Man
entbehrte also dessen, was die Übelstände des Parteilebens alle
überträgt und vergütet, der freien und gemeinschaftlichen Bewegung der
Massen nach dem als zweckmäßig erkannten Ziel, und duldete sie dennoch
alle lediglich zum Frommen des kleinen Spiels der herrschenden
Koterien.
Es war dem römischen Adligen verhältnismäßig leicht, die Ämterlaufbahn
als Quästor und Volkstribun zu betreten, aber die Erlangung des
Konsulats und der Zensur war auch ihm nur durch große und jahrelange
Anstrengungen möglich. Der Preise waren viele, aber der lohnenden
wenige; die Kämpfer liefen, wie ein römischer Dichter einmal sagt, wie
in einer an den Schranken weiten, allmählich mehr und mehr sich
verengenden Bahn. Das war recht, solange das Amt war, wie es hieß, eine
“Ehre”, und militärische, politische, juristische Kapazitäten
wetteifernd um die seltenen Kränze warben; jetzt aber hob die
tatsächliche Geschlossenheit der Nobilität den Nutzen der Konkurrenz
auf und ließ nur ihre Nachteile übrig. Mit wenigen Ausnahmen drängten
die den regierenden Familien angehörenden jungen Männer sich in die
politische Laufbahn, und der hastige und unreife Ehrgeiz griff bald zu
wirksameren Mitteln, als nützliche Tätigkeit für das gemeine Beste war.
Die erste Bedingung für die öffentliche Laufbahn wurden mächtige
Verbindungen; dieselbe begann also nicht wie sonst im Lager, sondern in
den Vorzimmern der einflußreichen Männer. Was sonst nur Schutzbefohlene
und Freigelassene getan, daß sie ihrem Herrn am frühen Morgen
aufzuwarten kamen und öffentlich in seinem Gefolge erschienen, das
übertrug sich jetzt auf die neue vornehme Klientel. Aber auch der Pöbel
ist ein großer Herr und will als solcher respektiert sein. Der Janhagel
fing an, es als sein Recht zu fordern, daß der künftige Konsul in jedem
Lumpen von der Gasse das souveräne Volk erkenne und ehre und jeder
Bewerber bei seinem “Umgang” (ambitus) jeden einzelnen Stimmgeber bei
Namen begrüße und ihm die Hand drücke. Bereitwillig ging die vornehme
Welt ein auf diesen entwürdigenden Ämterbettel. Der richtige Kandidat
kroch nicht bloß im Palast, sondern auch auf der Gasse und empfahl sich
der Menge durch Liebäugeleien, Nachsichtigkeiten, Artigkeiten von
feinerer oder gröberer Qualität. Der Ruf nach Reformen und die
Demagogie wurden dazu vernutzt, sich bei dem Publikum bekannt und
beliebt zu machen; und sie wirkten um so mehr, je mehr sie nicht die
Sache angriffen, sondern die Person. Es ward Sitte, daß die bartlosen
Jünglinge vornehmer Geburt, um sich glänzend in das öffentliche Leben
einzuführen, mit der unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften
Beredsamkeit die Rolle Catos weiterspielten und aus eigener
Machtvollkommenheit sich womöglich gegen einen recht hochstehenden und
recht unbeliebten Mann zu Anwälten des Staats aufwarfen; man ließ es
geschehen, daß das ernste Institut der Kriminaljustiz und der
politischen Polizei ein Mittel für den Ämterbewerb ward. Die
Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, die Verheißung prachtvoller
Volkslustbarkeiten war längst die gleichsam gesetzliche Vorbedingung
zur Erlangung des Konsulats; jetzt begannen auch schon, wie das um 595
(159) dagegen erlassene Verbot bezeugt, die Stimmen der Wähler geradezu
mit Geld erkauft zu werden. Vielleicht die schlimmste Folge des
dauernden Buhlens der regierenden Aristokratie um die Gunst der Menge
war die Unvereinbarkeit dieser Bettler- und Schmeichlerrolle mit
derjenigen Stellung, welche der Regierung den Regierten gegenüber von
Rechts wegen zukommt. Das Regiment ward dadurch aus einem Segen für das
Volk zum Fluch. Man wagte es nicht mehr, über Gut und Blut der Bürger
zum Besten des Vaterlandes nach Bedürfnis zu verfügen. Man ließ die
Bürgerschaft sich an den gefährlichen Gedanken gewöhnen, daß sie selbst
von der vorschußweisen Entrichtung direkter Abgaben gesetzlich befreit
sei - nach dem Kriege gegen Perseus ist kein Schoß mehr von der
Gemeinde gefordert worden. Man ließ lieber das Heerwesen verfallen, als
daß man die Bürger zu dem verhaßten überseeischen Dienst zwang; wie es
den einzelnen Beamten erging, die die Konskription nach der Strenge des
Gesetzes durchzuführen versuchten, ist schon gesagt worden.
In verhängnisvoller Weise verschlingen sich in dem Rom dieser Zeit die
zwiefachen Mißstände einer ausgearteten Oligarchie und einer noch
unentwickelten, aber schon im Keime vom Wurmfraß ergriffenen
Demokratie. Ihren Parteinamen nach, welche zuerst in dieser Periode
gehört werden, wollten die “Optimaten” den Willen der Besten, die
“Popularen” den der Gemeinde zur Geltung bringen; in der Tat gab es in
dem damaligen Rom weder eine wahre Aristokratie noch eine wahrhaft sich
selber bestimmende Gemeinde. Beide Parteien stritten gleichermaßen für
Schatten und zählten in ihren Reihen nur entweder Schwärmer oder
Heuchler. Beide waren von der politischen Fäulnis gleichmäßig ergriffen
und in der Tat beide gleich nichtig. Beide waren mit Notwendigkeit in
den Status quo gebannt, da weder hüben noch drüben ein politischer
Gedanke, geschweige denn ein politischer Plan sich fand, der über
diesen hinausgegangen wäre, und so vertrugen denn auch beide sich
miteinander so vollkommen, daß sie auf jeden Schritt sich in den
Mitteln wie in den Zwecken begegneten und der Wechsel der Partei mehr
ein Wechsel der politischen Taktik als der politischen Gesinnung war.
Das Gemeinwesen hätte ohne Zweifel gewonnen, wenn entweder die
Aristokratie statt der Bürgerschaftswahlen geradezu einen erblichen
Turnus eingeführt oder die Demokratie ein wirkliches Demagogenregiment
aus sich hervorgebracht hätte. Aber diese Optimaten und diese Popularen
des beginnenden siebenten Jahrhunderts waren die einen für die andern
viel zu unentbehrlich, um sich also auf Tod und Leben zu bekriegen; sie
konnten nicht bloß nicht einander vernichten, sondern, wenn sie es
gekonnt hätten, hätten sie es nicht gewollt. Darüber wich denn freilich
politisch wie sittlich das Gemeinwesen immer mehr aus den Fugen und
ging seiner völligen Auflösung entgegen.
Es ging denn auch die Krise, durch welche die römische Revolution
eröffnet ward, nicht aus diesem dürftigen politischen Konflikt hervor,
sondern aus den ökonomischen und sozialen Verhältnissen, welche die
römische Regierung wie alles andere lediglich gehen ließ und welche
also Gelegenheit fanden, den seit langem gärenden Krankheitsstoff jetzt
ungehemmt mit furchtbarer Raschheit und Gewaltsamkeit zu zeigen. Seit
uralter Zeit beruhte die römische Ökonomie auf den beiden ewig sich
suchenden und ewig hadernden Faktoren, der bäuerlichen und der
Geldwirtschaft. Schon einmal hatte die letztere im engsten Bunde mit
dem großen Grundbesitz Jahrhunderte lang gegen den Bauernstand einen
Krieg geführt, der mit dem Untergang zuerst der Bauernschaft und
demnächst des ganzen Gemeinwesens endigen zu müssen schien, aber ohne
eigentliche Entscheidung abgebrochen ward infolge der glücklichen
Kriege und der hierdurch möglich gemachten umfänglichen und großartigen
Domanialaufteilung. Es ward schon früher gezeigt, daß in derselben
Zeit, welche den Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern unter
veränderten Namen erneuerte, das unverhältnismäßig anschwellende
Kapital einen zweiten Sturm gegen die bäuerliche Wirtschaft
vorbereitete. Zwar der Weg war ein anderer. Ehemals war der kleine
Bauer ruiniert worden durch Vorschüsse, die ihn tatsächlich zum Meier
seines Gläubigers herabdrückten; jetzt ward er erdrückt durch die
Konkurrenz des überseeischen und insonderheit des Sklavenkorns. Man
schritt fort mit der Zeit; das Kapital führte gegen die Arbeit, das
heißt gegen die Freiheit der Person, den Krieg, natürlich wie immer in
strengster Form Rechtens, aber nicht mehr in der unziemlichen Weise,
daß der freie Mann der Schulden wegen Sklave ward, sondern von Haus aus
mit rechtmäßig gekauften und bezahlten Sklaven; der ehemalige
hauptstädtische Zinsherr trat auf in zeitgemäßer Gestalt als
industrieller Plantagenbesitzer. Allein das letzte Ergebnis war in
beiden Fällen das gleiche: die Entwertung der italischen Bauernstellen,
die Verdrängung der Kleinwirtschaft zuerst in einem Teil der Provinzen,
sodann in Italien durch die Gutswirtschaft; die vorwiegende Richtung
auch dieser in Italien auf Viehzucht und auf Öl- und Weinbau;
schließlich die Ersetzung der freien Arbeiter in den Provinzen wie in
Italien durch Sklaven. Eben wie die Nobilität deshalb gefährlicher war
als das Patriziat, weil jene nicht wie dieses durch eine
Verfassungsänderung sich beseitigen ließ, so war auch diese neue
Kapitalmacht darum gefährlicher als die des vierten und fünften
Jahrhunderts, weil gegen sie mit Änderungen des Landrechts nichts
auszurichten war.
Ehe wir es versuchen, den Verlauf dieses zweiten großen Konflikts von
Arbeit und Kapital zu schildern, wird es notwendig, über das Wesen und
den Umfang der Sklavenwirtschaft hier einige Andeutungen einzuschalten.
Wir haben es hier nicht zu tun mit der alten, gewissermaßen
unschuldigen Feldsklaverei, wonach der Bauer entweder zugleich mit
seinem Knechte ackert oder auch, wenn er mehr Land besitzt, als er
bewirtschaften kann, denselben entweder als Verwalter oder auch unter
Verpflichtung zur Ablieferung eines Teils vom Ertrag gewissermaßen als
Pächter über einen abgeteilten Meierhof setzt; solche Verhältnisse
bestanden zwar zu allen Zeiten - um Comum zum Beispiel waren sie noch
in der Kaiserzeit die Regel -, allein als Ausnahmezustände bevorzugter
Landschaften und milde verwalteter Güter. Hier ist die Großwirtschaft
mit Sklaven gemeint, welche im römischen Staat wie einst im
karthagischen aus der Übermacht des Kapitals sich entwickelte. Während
für den Sklavenbestand der älteren Zeit die Kriegsgefangenschaft und
die Erblichkeit der Knechtschaft ausreichten, beruht diese
Sklavenwirtschaft, völlig wie die amerikanische, auf systematisch
betriebener Menschenjagd, da bei der auf Leben und Fortpflanzung der
Sklaven wenig Rücksicht nehmenden Nutzungsweise die Sklavenbevölkerung
beständig zusammenschwand und selbst die stets neue Massen auf den
Sklavenmarkt liefernden Kriege das Defizit zu decken nicht ausreichten.
Kein Land, wo dieses jagdbare Wild sich vorfand, blieb hiervon
verschont; selbst in Italien war es keineswegs unerhört, daß der arme
Freie von seinem Brotherrn unter die Sklaven eingestellt ward. Das
Negerland jener Zeit aber war Vorderasien 2, wo die kretischen und
kilikischen Korsaren, die rechten gewerbsmäßigen Sklavenjäger und
Sklavenhändler, die Küsten Syriens und die griechischen Inseln
ausraubten, wo mit ihnen wetteifernd die römischen Zollpächter in den
Klientelstaaten Menschenjagden veranstalteten und die Gefangenen unter
ihr Sklavengesinde untersteckten - es geschah dies in solchem Umfang,
daß um 650 (100) der König von Bithynien sich unfähig erklärte, den
verlangten Zuzug zu leisten, da aus seinem Reich alle arbeitsfähigen
Leute von den Zollpächtern weggeschleppt seien. Auf dem großen
Sklavenmarkt in Delos, wo die kleinasiatischen Sklavenhändler ihre Ware
an die italischen Spekulanten absetzten, sollen an einem Tage bis zu
10000 Sklaven des Morgens ausgeschifft und vor Abend alle verkauft
gewesen sein - ein Beweis zugleich, welche ungeheure Zahl von Sklaven
geliefert ward und wie dennoch die Nachfrage immer noch das Angebot
überstieg. Es war kein Wunder. Bereits in der Schilderung der römischen
Ökonomie des sechsten Jahrhunderts ist es dargelegt worden, daß
dieselbe wie überhaupt die gesamte Großwirtschaft des Altertums auf dem
Sklavenbetriebe ruht. Worauf immer die Spekulation sich warf, ihr
Werkzeug war ohne Ausnahme der rechtlich zum Tier herabgesetzte Mensch.
Durch Sklaven wurden großenteils die Handwerke betrieben, so daß der
Ertrag dem Herrn zufiel. Durch die Sklaven der Steuerpachtgesellschaft
wurde die Erhebung der öffentlichen Gefälle in den untern Graden
regelmäßig beschafft. Ihre Hände besorgten den Grubenbau, die
Pechhütten und was derart sonst vorkommt; schon früh kam es auf,
Sklavenherden nach den spanischen Bergwerken zu senden, deren Vorsteher
sie bereitwillig annahmen und hoch verzinsten. Die Wein- und Olivenlese
wurde in Italien nicht von den Leuten auf dem Gut bewirkt, sondern
einem Sklavenbesitzer in Akkord gegeben. Die Hütung des Viehs ward
allgemein durch Sklaven beschafft; der bewaffneten, häufig berittenen
Hirtensklaven auf den großen Weidestrecken Italiens ist bereits gedacht
worden, und dieselbe Art der Weidewirtschaft ward bald auch in den
Provinzen ein beliebter Gegenstand der römischen Spekulation - so war
zum Beispiel Dalmatien kaum erobert (599 155), als die römischen
Kapitalisten anfingen, dort in italischer Weise die Viehzucht im großen
zu betreiben. Aber in jeder Beziehung weit schlimmer noch war der
eigentliche Plantagenbau, die Bestellung der Felder durch eine Herde
nicht selten mit dem Eisen gestempelter Sklaven, welche mit Fußschellen
an den Beinen unter Aufsehern des Tags die Feldarbeiten taten und
nachts in dem gemeinschaftlichen, häufig unterirdischen Arbeiterzwinger
zusammengesperrt wurden. Diese Plantagenwirtschaft war aus dem Orient
nach Karthago gewandert und scheint durch die Karthager nach Sizilien
gelangt zu sein, wo, wahrscheinlich aus diesem Grunde, die
Plantagenwirtschaft früher und vollständiger als in irgendeinem anderen
Gebiet der römischen Herrschaft durchgebildet auftritt 3. Die
Leontinische Feldmark von etwa 30 000 Jugera urbaren Landes, die als
römische Domäne von den Zensoren verpachtet wurde, finden wir einige
Dezennien nach der Gracchenzeit geteilt unter nicht mehr als 84
Pächter, von denen also durchschnittlich auf jeden 360 Jugera kamen und
unter denen nur ein einziger Leontiner, die übrigen fremde, meistens
römische Spekulanten waren. Man sieht hieraus, mit welchem Eifer die
römischen Spekulanten hier in die Fußstapfen ihrer Vorgänger traten und
welche großartigen Geschäfte mit sizilischem Vieh und sizilischem
Sklavenkorn die römischen und nichtrömischen Spekulanten gemacht haben
werden, die mit ihren Hutungen und Pflanzungen die schöne Insel
bedeckten. Italien indes blieb von dieser schlimmsten Form der
Sklavenwirtschaft für jetzt noch wesentlich verschont. Wenngleich in
Etrurien, wo die Plantagenwirtschaft zuerst in Italien aufgekommen zu
sein scheint und wo sie wenigstens vierzig Jahre später in
ausgedehntestem Umfange bestand, höchstwahrscheinlich schon jetzt es an
Arbeiterzwingern nicht fehlte, so ward doch die italische
Ackerwirtschaft in dieser Zeit noch überwiegend durch freie Leute oder
doch durch ungefesselte Knechte, daneben durch Akkordierung größerer
Arbeiten an Unternehmer betrieben. Recht deutlich zeigt sich der
Unterschied des italischen Sklavenwesens von dem sizilischen darin, daß
bei dem sizilischen Sklavenaufstand 619-622 (135-1 S2) allein die
Sklaven der nach italischer Weise lebenden mamertinischen Gemeinde sich
nicht beteiligten.
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2 Auch damals wurde es geltend gemacht, daß die Menschenrasse daselbst
durch besondere Dauerhaftigkeit sich vorzugsweise zum Sklavenstand
eigne. Schon Plautus (Trip. 542) preist “den Syrerschlag, der mehr
verträgt als ein andrer sonst”.
3 Auch die hybrid griechische Benennung des Arbeitshauses (ergastulum
von εργάζομαι nach Analogie von stabulum, operculum) deutet darauf, daß
diese Wirtschaftsweise aus einer Gegend des griechischen Sprachgebiets
und in einer noch nicht hellenisch durchgebildeten Zeit den Römern
zukam.
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Das Meer von Jammer und Elend, das in diesem elendesten aller
Proletariate sich vor unsern Augen auftut, mag ergründen, wer den Blick
in solche Tiefen wagt; es ist leicht möglich, daß mit denen der
römischen Sklavenschaft verglichen die Summe aller Negerleiden ein
Tropfen ist. Hier kommt es weniger auf den Notstand der Sklavenschaft
selbst an als auf die Gefahren, die sie über den römischen Staat
brachte und auf das Verhalten der Regierung denselben gegenüber. Daß
dies Proletariat weder durch die Regierung ins Leben gerufen war noch
geradezu von ihr beseitigt werden konnte, leuchtet ein; es hätte dies
nur geschehen können durch Heilmittel, die noch schlimmer gewesen wären
als das Übel. Der Regierung lag nur ob, teils die unmittelbare Gefahr
für Eigentum und Leben, womit das Sklavenproletariat die
Staatsangehörigen bedrohte, durch eine ernstliche Sicherheitspolizei
abzuwenden, teils auf die möglichste Beschränkung des Proletariats
durch Hebung der freien Arbeit hinzuwirken. Sehen wir, wie die römische
Aristokratie diesen beiden Aufgaben nachkam.
Wie die Polizei gehandhabt ward, zeigen die allerorts ausbrechenden
Sklavenverschwörungen und Sklavenkriege. In Italien schienen die wüsten
Vorgänge, wie sie in den unmittelbaren Nachwehen des Hannibalischen
Krieges vorgekommen waren, sich jetzt zu erneuern; auf einmal mußte man
in der Hauptstadt 150, in Minturnae 450, in Sinuessa gar 4000 Sklaven
aufgreifen und hinrichten lassen (621 133). Noch schlimmer stand es
begreiflicherweise in den Provinzen. Auf dem großen Sklavenmarkt zu
Delos und in den attischen Silbergruben hatte man um dieselbe Zeit die
aufständischen Sklaven mit den Waffen zu Paaren zu treiben. Der Krieg
gegen Aristonikos und seine kleinasiatischen “Sonnenstädter” war
wesentlich ein Krieg der Besitzenden gegen die empörten Sklaven. Am
ärgsten aber stand es natürlicherweise in dem gelobten Lande des
Plantagensystems, in Sizilien. Die Räuberwirtschaft war daselbst, zumal
im Binnenlande, längst ein stehendes Übel; sie fing an, sich zur
Insurrektion zu steigern. Ein reicher und mit den italischen Herren in
industrieller Exploitierung seines lebendigen Kapitals wetteifernder
Pflanzer von Enna (Castrogiovanni), Damophilos, ward von seinen
erbitterten Feldsklaven überfallen und ermordet; worauf die wilde Schar
in die Stadt Enna strömte und dort derselbe Vorgang in größerem Maßstab
sich erneuerte. In Masse erhoben die Sklaven sich gegen ihre Herren,
töteten oder knechteten sie und riefen an die Spitze des schon
ansehnlichen Insurgentenheeres einen Wundermann aus dem syrischen
Apameia, der Feuer zu speien und zu orakeln verstand, bisher als Sklave
Eunus genannt, jetzt als Haupt der Insurgenten Antiochos der König der
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