Römische Geschichte — Buch 4 - 12

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Kolonie Iunonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur Anlegung
derselben ernannten Männern eben damals die Kolonisten auslas, erschien
an dem Tag der Abstimmung auf dem Kapitol, wohin die Bürgerschaft
berufen war, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu
bewirken. Gewalttätigkeiten wünschte er zu vermeiden, um den Gegnern
nicht den Vorwand, den sie suchten, selbst an die Hand zu geben; indes
hatte er nicht wehren können, daß ein großer Teil seiner Getreuen, der
Katastrophe des Tiberius sich erinnernd und wohl bekannt mit den
Absichten der Aristokratie, bewaffnet sich einfand, und bei der
ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Händel kaum zu vermeiden.
In der Halle des Kapitolinischen Tempels verrichtete der Konsul Lucius
Opimius das übliche Brandopfer; einer der ihm dabei behilflichen
Gerichtsdiener, Quintus Antullius, herrschte, die heiligen Eingeweide
in der Hand, die “schlechten Bürger” an, die Halle zu räumen, und
schien sogar an Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger
Gracchaner das Schwert zog und den Menschen niederstieß. Es entstand
ein furchtbarer Lärm. Gracchus suchte vergeblich zum Volk zu sprechen
und die Urheberschaft der gotteslästerlichen Mordtat von sich
abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur einen formalen Anklagegrund
mehr, indem er, ohne dessen in dem Getümmel gewahr zu werden, einem
eben zum Volk sprechenden Tribun in die Rede fiel, worauf ein
verschollenes Statut aus der Zeit des alten Ständehaders die schwerste
Strafe gesetzt hatte. Der Konsul Lucius Opimius traf seine Maßregeln,
um den Aufstand zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die
Vorgänge dieses Tages zu bezeichnen beliebte, mit bewaffneter Hand zu
unterdrücken. Er selbst durchwachte die Nacht im Kastortempel am
Markte; mit dem frühesten Morgen füllte das Kapitol sich mit kretischen
Bogenschützen, Rathaus und Markt mit den Männern der Regierungspartei,
den Senatoren und der ihnen anhängigen Fraktion der Ritterschaft,
welche auf Geheiß des Konsuls sämtlich bewaffnet und jeder von zwei
bewaffneten Sklaven begleitet sich eingefunden hatten. Es fehlte keiner
von der Aristokratie; selbst der ehrwürdige, hochbejahrte und der
Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert
erschienen. Ein tüchtiger und in den spanischen Kriegen erprobter
Offizier, Decimus Brutus, übernahm das Kommando der bewaffneten Macht;
der Rat trat in der Kurie zusammen. Die Bahre mit der Leiche des
Gerichtsdieners ward vor der Kurie niedergesetzt; der Rat gleichsam
überrascht, erschien in Masse an der Tür, um die Leiche in Augenschein
zu nehmen, und zog sich sodann wieder zurück, um das weitere zu
beschließen. Die Führer der Demokratie hatten sich vom Kapitol in ihre
Häuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zugebracht, zum
Straßenkrieg zu rüsten, während Gracchus es zu verschmähen schien, mit
dem Verhängnis zu kämpfen. Als man am andern Morgen die auf dem Kapitol
und dem Markt getroffenen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben beide
sich auf den Aventin, die alte Burg der Volkspartei in den Kämpfen der
Patrizier und Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging Gracchus
dorthin; Flaccus rief die Sklaven zu den Waffen und verschanzte sich im
Tempel der Diana, während er zugleich seinen jüngeren Sohn Quintus in
das feindliche Lager sandte, um womöglich einen Vergleich zu
vermitteln. Dieser kam zurück mit der Meldung, daß die Aristokratie
unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die Ladung des Senats
an Gracchus und Flaccus, vor demselben zu erscheinen und wegen
Verletzung der tribunizischen Majestät sich zu verantworten. Gracchus
wollte der Vorladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und
wiederholte stattdessen den ebenso verkehrten wie schwächlichen
Versuch, solche Gegner zu einem Vergleich zu bestimmen. Als statt der
beiden vorgeladenen Führer bloß der junge Quintus Flaccus abermals sich
einstellte, behandelte der Konsul die Weigerung jener, sich zu stellen,
als den Anfang der offenen Insurrektion gegen die Regierung; er ließ
den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf den Aventin,
indem er zugleich in den Straßen ausrufen ließ, daß dem, der das Haupt
des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe
buchstäblich mit Gold aufwiegen werde, sowie daß sie jedem, der vor dem
Beginn des Kampfs den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit
gewährleiste. Die Reihen auf dem Aventin lichteten sich schnell; der
tapfere Adel im Verein mit den Kretern und den Sklaven erstürmte den
fast unverteidigten Berg und erschlug, wen er vorfand, bei 250 meist
geringe Leute. Marcus Flaccus flüchtete mit seinem ältesten Sohn in ein
Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht wurden.
Gracchus hatte, als das Gefecht begann, sich in den Tempel der Minerva
zurückgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als
sein Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor,
womöglich sich für bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus ließ sich
bewegen, einen Versuch zu machen, nach dem andern Ufer des Tiber zu
entkommen; allein den Berg hinabeilend stürzte er und verstauchte sich
den Fuß. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben, warfen seine beiden
Begleiter, Marcus Pomponius an der Porta Trigemina unter dem Aventin,
Publius Laetorius auf der Tiberbrücke, da wo einst Horatius Cocles
allein gegen das Etruskerheer gestanden haben sollte, den Verfolgern
sich entgegen und ließen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur
von seinem Sklaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer
des Tiber. Hier im Hain der Furrina fand man später die beiden Leichen;
es schien, als habe der Sklave zuerst dem Herrn und dann sich selber
den Tod gegeben. Die Köpfe der beiden gefallenen Führer wurden der
Regierung, wie befohlen, eingehändigt, auch dem Überbringer des Kopfes
des Gracchus, einem vornehmen Mann, Lucius Septumuleius, der bedungene
Preis und darüber ausgezahlt, dagegen die Mörder des Flaccus, geringe
Leute, mit leeren Händen fortgeschickt. Die Körper der Getöteten wurden
in den Fluß geworfen, die Häuser der Führer zur Plünderung der Menge
preisgegeben. Gegen die Anhänger des Gracchus begann der Prozeßkrieg im
großartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker aufgeknüpft
worden sein, unter ihnen der achtzehnjährige Quintus Flaccus, der an
dem Kampf nicht teilgenommen hatte und wegen seiner Jugend und seiner
Liebenswürdigkeit allgemein bedauert ward. Auf dem Freiplatz unter dem
Kapitol, wo der nach wiederhergestelltem innerem Frieden von Camillus
geweihte Altar und andere, bei ähnlichen Veranlassungen errichtete
Heiligtümer der Eintracht sich befanden, wurden diese kleinen Kapellen
niedergerissen und aus dem Vermögen der getöteten oder verurteilten
Hochverräter, das bis auf die Mitgift ihrer Frauen hin konfisziert
ward, nach Beschluß des Senats von dem Konsul Lucius Opimius ein neuer
glänzender Tempel der Eintracht mit dazugehöriger Halle errichtet -
allerdings war es zeitgemäß, die Zeichen der alten Eintracht zu
beseitigen und eine neue zu inaugurieren über den Leichen der drei
Enkel des Siegers von Zama, die nun alle, zuerst Tiberius Gracchus,
dann Scipio Aemilianus, endlich der jüngste und gewaltigste von ihnen,
Gaius Gracchus, von der Revolution verschlungen worden waren. Der
Gracchen Andenken blieb offiziell geächtet; nicht einmal das
Trauergewand durfte Cornelia um den Tod ihres letzten Sohnes anlegen.
Allein die leidenschaftliche Anhänglichkeit, die gar viele im Leben für
die beiden edlen Brüder und vornehmlich für Gaius empfunden hatten,
zeigte sich in rührender Weise auch nach ihrem Tode in der fast
religiösen Verehrung, die die Menge ihrem Andenken und an den Stätten,
wo sie gefallen waren, allen polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz
fortfuhr zu zollen.


KAPITEL IV.
Die Restaurationsherrschaft

Das neue Gebäude, das Gaius Gracchus aufgeführt hatte, war mit seinem
Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie der seines Bruders zunächst
nichts als ein Akt der Rache; allein es war doch zugleich ein sehr
wesentlicher Schritt zur Restauration der alten Verfassung, daß aus der
Monarchie, eben da sie im Begriff war, sich zu begründen, die Person
des Monarchen beseitigt ward; und in diesem Falle um so mehr, weil nach
der Katastrophe des Gaius und dem gründlichen Opimischen Blutgericht im
Augenblick schlechterdings niemand vorhanden war, der, sei es durch
Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen Staatsoberhaupt, sei es durch
überwiegende Fähigkeit, auch nur zu einem Versuch, den erledigten Platz
einzunehmen, sich legitimiert gefühlt hätte. Gaius war ohne Kinder aus
der Welt gegangen, und auch Tiberius’ hinterlassener Knabe starb, bevor
er zu seinen Jahren kam; die ganze sogenannte Volkspartei war
buchstäblich ohne irgendeinen auch nur namhaft zu machenden Führer. Die
Gracchische Verfassung glich einer Festung ohne Kommandanten; Mauern
und Besatzung waren unversehrt, aber der Feldherr fehlte, und es war
niemand vorhanden, der an den leeren Platz sich hätte setzen mögen als
eben die gestürzte Regierung.
So kam es denn auch. Nach Gaius Gracchus’ erblosem Abgang stellte das
Regiment des Senats gleichsam von selber sich wieder her; und es war
dies um so natürlicher, als dasselbe von dem Tribun nicht eigentlich
formell abgeschafft, sondern nur durch die von ihm ausgehenden
Ausnahmehandlungen tatsächlich zunichte gemacht worden war. Dennoch
würde man sehr irren, wenn man in dieser Restauration nichts weiter
sehen wollte als ein Zurückgleiten der Staatsmaschine in das alte, seit
Jahrhunderten befahrene und ausgefahrene Geleise. Restauration ist
immer auch Revolution; in diesem Falle aber ward nicht so sehr das alte
Regiment restauriert als der alte Regent. Die Oligarchie erschien neu
gerüstet in dem Heerzeug der gestürzten Tyrannis; wie der Senat den
Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so
fuhr er auch fort, in den wesentlichsten Stücken mit der Verfassung der
Gracchen zu regieren, allerdings mit dem Hintergedanken, sie seiner
Zeit wo nicht ganz zu beseitigen, doch gründlich zu reinigen von den
der regierenden Aristokratie in der Tat feindlichen Elementen. Fürs
erste reagierte man wesentlich nur gegen die Personen, rief den Publius
Popillius nach Kassierung der ihn betreffenden Verfügungen aus der
Verbannung zurück (633 121) und machte den Gracchanern den Prozeßkrieg;
wogegen der Versuch der Volkspartei, den Lucius Opimius nach
Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrats zur Verurteilung zu
bringen, von der Regierungspartei vereitelt ward (634 120). Es ist für
den Charakter dieser Restaurationsregierung bezeichnend, wie die
Aristokratie an Gesinnungstüchtigkeit fortschritt. Gaius Carbo, einst
Bundesgenosse der Gracchen, hatte seit langem sich bekehrt und noch
kürzlich als Verteidiger des Opimius seinen Eifer und seine
Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der Überläufer; als gegen ihn von
den Demokraten die gleiche Anklage wie gegen Opimius erhoben ward, ließ
ihn die Regierung nicht ungern fallen, und Carbo, zwischen beiden
Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den Tod. So
erwiesen die Männer der Reaktion in Personenfragen sich als lautere
Aristokraten. Dagegen die Getreideverteilungen, die Besteuerung der
Provinz Asia, die Gracchische Geschworenen- und Gerichtsordnung griff
die Reaktion zunächst nicht an und schonte nicht bloß die
Kaufmannschaft und das hauptstädtische Proletariat, sondern huldigte,
wie bereits bei der Einbringung der Livischen Gesetze, so auch ferner
diesen Mächten und vor allem dem Proletariat noch weit entschiedener,
als die Gracchen dies getan hatten. Es geschah dies nicht bloß, weil
die Gracchische Revolution in den Gemütern der Zeitgenossen noch lange
nachzitterte und ihre Schöpfungen schützte: die Hegung und Pflegung
wenigstens der Pöbelinteressen vertrug sich in der Tat aufs
vollkommenste mit dem eigenen Vorteil der Aristokratie, und es ward
dabei nichts weiter geopfert als bloß das gemeine Beste. Alle
diejenigen Maßregeln, die von Gaius Gracchus zur Förderung des
öffentlichen Wohls getroffen waren, eben den besten, freilich
begreiflicherweise auch den unpopulärsten Teil seiner Gesetzgebung,
ließ die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so erfolgreich
angegriffen wie der großartigste seiner Entwürfe: der Plan, zunächst
die römische Bürgerschaft und Italien, sodann Italien und die Provinzen
rechtlich gleichzustellen und, indem also der Unterschied zwischen bloß
herrschenden und zehrenden und bloß dienenden und arbeitenden
Staatsangehörigen weggeräumt ward, zugleich durch die umfassendste und
systematischste Emigration, die die Geschichte kennt, die soziale Frage
zu lösen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen grämlichen
Eigensinn der Altersschwäche drängte die restaurierte Oligarchie den
Grundsatz der abgelebten Geschlechter, daß Italien das herrschende Land
und Rom in Italien die herrschende Stadt bleiben müsse, der Gegenwart
aufs neue auf. Schon bei Lebzeiten des Gracchus war die Zurückweisung
der italischen Bundesgenossen eine vollendete Tatsache und war gegen
den großen Gedanken der überseeischen Kolonisation ein sehr ernsthafter
Angriff gerichtet worden, der die nächste Ursache zu Gracchus’
Untergang geworden war. Nach seinem Tode wurde der Plan der
Wiederherstellung Karthagos mit leichter Mühe von der Regierungspartei
beseitigt, obgleich die einzelnen daselbst schon verteilten Landlose
den Empfängern geblieben sind. Zwar daß der demokratischen Partei auf
einem andern Punkte eine ähnliche Gründung gelang, konnte sie nicht
wehren: im Verlauf der Eroberungen jenseits der Alpen, welche Marcus
Flaccus begonnen hatte, wurde daselbst im Jahre 636 (118) die Kolonie
Narbo (Narbonne) begründet, die älteste überseeische Bürgerstadt im
Römischen Reiche, welche trotz vielfacher Anfechtungen der
Regierungspartei, trotz des geradezu auf Aufhebung derselben vom Senat
gestellten Antrags dennoch, geschützt wahrscheinlich durch die
beteiligten kaufmännischen Interessen, dauernden Bestand gehabt hat.
Indes abgesehen von dieser, in ihrer Vereinzelung nicht sehr
bedeutenden Ausnahme gelang es der Regierung, die Landanweisung
außerhalb Italiens durchgängig zu verhindern.
In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die
italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und,
soweit sie bereits zur Ausführung gekommen waren, wieder aufgelöst; nur
die unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, daß die neue
Stadt Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite trat.
Was durch die nichtkoloniale Assignation von den Domänen bereits
verteilt war, blieb den Empfängern; die darauf von Gracchus im
Interesse des Gemeinwesens gelegten Beschränkungen, Erbzins und
Veräußerungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus aufgehoben. Dagegen die
noch nach Okkupationsrecht besessenen Domänen, welche außer dem von den
Latinern genutzten Domanialland zum größten Teil bestanden haben werden
in dem gemäß des Gracchischen Maximum den Inhabern gebliebenen
Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten definitiv
zuzuwenden und auch die Möglichkeit künftiger Aufteilung abzuschneiden.
Freilich waren es zunächst diese Ländereien, aus denen die 36000 von
Drusus verheißenen neuen Bauernhufen hätten gebildet werden sollen;
allein man sparte sich die Untersuchung, wo denn unter dem Monde diese
Hunderttausende von Morgen italischen Domaniallands belegen sein
möchten, und legte das Livische Kolonialgesetz, das seinen Dienst
getan, stillschweigend zu den Akten - nur etwa die kleine Kolonie von
Scolacium (Squillace) mag auf das Koloniengesetz des Drusus
zurückgehen. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats
der Volkstribun Spurius Thorius durchbrachte, das Teilungsamt im Jahre
635 (119) aufgehoben und den Okkupanten des Domaniallandes ein fester
Zins auferlegt, dessen Ertrag dem hauptstädtischen Pöbel zugute kam -
es scheint, indem die Kornverteilung zum Teil darauf fundiert ward:
noch weitergehende Vorschläge, vielleicht eine Steigerung der
Getreidespenden, wehrte der verständige Volkstribun Gaius Marius ab.
Acht Jahre später (643 111) geschah der letzte Schritt, indem durch
einen neuen Volksschluß ^1 das okkupierte Domanialland geradezu
umgewandelt ward in zinsfreies Privateigentum der bisherigen
Okkupanten. Man fügte hinzu, daß in Zukunft Domanialland überhaupt
nicht okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine
Weide offenstehen solle; für den letzteren Fall ward durch Feststellung
eines sehr niedrigen Maximum von zehn Stück Groß- und fünfzig Stück
Kleinvieh dafür gesorgt, daß nicht der große Herdenbesitzer den kleinen
tatsächlich ausschließe - verständige Bestimmungen, in denen die
Schädlichkeit des übrigen längst aufgegebenen Okkupationssystems
nachträglich offizielle Anerkennung fand, die aber leider erst
getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um seine
Domanialbesitzungen gebracht hatte. Indem die römische Aristokratie
also für sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in ihren
Händen war, sich in Eigentum umwandeln ließ, beschwichtigte sie
zugleich die italischen Bundesgenossen dadurch, daß sie denselben an
dem von ihnen und namentlich von ihrer munizipalen Aristokratie
genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das Eigentum verlieh,
aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht daran
ungeschmälert wahrte. Die Gegenpartei war in der üblen Lage, daß in den
wichtigsten materiellen Fragen die Interessen der Italiker denen der
hauptstädtischen Opposition schnurstracks entgegenliefen, ja jene mit
der römischen Regierung eine Art Bündnis eingingen und gegen die
ausschweifenden Absichten mancher römischen Demagogen bei dem Senat
Schutz suchten und fanden.
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^1 Er ist großenteils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit
dreihundert Jahren fortgepflanzten falschen Namen des Thorischen
Ackergesetzes.
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Während also die restaurierte Regierung es sich angelegen sein ließ,
die Keime zum Bessern, die in der Gracchischen Verfassung vorhanden
waren, gründlich auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen
von Gracchus erweckten feindlichen Mächten gegenüber vollständig
ohnmächtig. Das hauptstädtische Proletariat blieb bestehen in
anerkannter Zehrberechtigung; die Geschworenen aus dem Kaufmannsstand
ließ der Senat gleichfalls sich gefallen, so widerwärtig auch dieses
Joch eben dem besseren und stolzeren Teil der Aristokratie fiel. Es
waren unwürdige Fesseln, die die Aristokratie trug; aber wir finden
nicht, daß sie ernstlich dazu tat, sich derselben zu entledigen. Das
Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632 (122), das wenigstens die
verfassungsmäßigen Beschränkungen des Stimmrechts der Freigelassenen
einschärfte, war für lange Jahre der einzige, sehr zahme Versuch der
senatorischen Regierung, ihren Pöbeltyrannen wieder zu bändigen. Der
Antrag, den der Konsul Quintus Caepio siebzehn Jahre nach Einführung
der Rittergerichte (648 106) einbrachte auf Zurückgabe der Prozesse an
senatorische Geschworene, zeigte, was die Regierung wünschte, aber
auch, was sie vermochte, wenn es sich nicht darum handelte, Domänen zu
verschleudern, sondern einem einflußreichen Stande gegenüber eine
Maßregel durchzusetzen: sie fiel damit durch 2. Zu einer Emanzipation
der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl
aber trugen diese Maßregeln dazu bei, das niemals aufrichtige
Einverständnis der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und
dem Proletariat noch ferner zu trüben. Beide wußten sehr genau, daß der
Senat alle Zugeständnisse nur aus Angst und widerwillig gewährte; weder
durch Dankbarkeits- noch durch Vorteilsrücksichten an die Herrschaft
des Senats dauernd gefesselt, waren beide sehr bereit, jedem anderen
Machthaber, der ihnen mehr oder auch nur das gleiche bot, dieselben
Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine
Gelegenheit gab, den Senat zu schikanieren oder zu hemmen. So regierte
die Restauration weiter mit den Wünschen und Gesinnungen der legitimen
Aristokratie und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der
Tyrannis. Ihre Herrschaft ruhte nicht bloß auf den gleichen Basen wie
die des Gracchus, sondern sie war auch gleich schlecht, ja noch
schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit dem Pöbel im Bunde
zweckmäßige Institutionen umstieß, aber den Gassenbanden wie den
kaufmännischen Interessen gegenüber vollkommen machtlos. Sie saß auf
dem erledigten Thron mit bösem Gewissen und geteilten Hoffnungen, den
Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfähig, auch nur
planmäßig sie anzugreifen, unsicher im Tun und Lassen außer, wo der
eigene materielle Vorteil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die
eigene wie die entgegengesetzte Partei, des inneren Widerspruchs, der
kläglichsten Ohnmacht, des gemeinsten Eigennutzes, ein unübertroffenes
Ideal der Mißregierung.
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2 Das zeigt, wie bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen geltend
gemacht, daß bei Valerius Maximus Quintus Caepio Patron des Senats
genannt werde; allein teils beweist dies nicht genug, teils paßt, was
daselbst erzählt wird, schlechterdings nicht auf den Konsul des Jahres
648 (106), und es muß hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder
in den berichteten Tatsachen.
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Es konnte nicht anders sein; die gesamte Nation war in intellektuellem
und sittlichem Verfall, vor allem aber die höchsten Stände. Die
Aristokratie vor der Gracchenzeit war wahrlich nicht überreich an
Talenten und die Bänke des Senats vollgedrängt von feigem und
verlottertem adligen Gesindel; indes es saßen doch in demselben auch
Scipio Aemilianus, Gaius Laelius, Quintus Metellus, Publius Crassus,
Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und fähige Männer, und
wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urteilen, daß der Senat in
der Unrechtfertigkeit ein gewisses Maß und ein gewisses Dekorum in dem
Mißregiment einhalte. Diese Aristokratie war gestürzt und sodann
wiederhergestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der
Restauration. Hatte die Aristokratie früher regiert schlecht und recht
und seit mehr als einem Jahrhundert ohne jede fühlbare Opposition, so
hatte die durchgemachte Krise wie ein Blitz in dunkler Nacht ihr den
Abgrund gezeigt, der vor ihren Füßen klaffte. War es ein Wunder, daß
fortan der Groll immer und, wo sie es wagte, der Schrecken das Regiment
der altadligen Herrenpartei bezeichnete? daß die Regierenden noch
unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher gegen die
nichtregierende Menge als festgeschlossene Partei zusammenstanden? daß
die Familienpolitik jetzt, eben wie in den schlimmsten Zeiten des
Patriziats, wiederum sich griff und zum Beispiel die vier Söhne und
(wahrscheinlich) die zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer
einzigen Ausnahme lauter unbedeutende, zum Teil ihrer Einfalt wegen
berufene Leute, innerhalb fünfzehn Jahren (631-645 123-109) sämtlich
zum Konsulat, mit Ausnahme eines einzigen auch zum Triumph gelangten,
von den Schwiegersöhnen und so weiter zu schweigen? daß, je gewalt- und
grausamer einer der Ihrigen gegen die Gegenpartei aufgetreten war, er
desto entschiedener von ihnen gefeiert, dem echten Aristokraten jeder
Frevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? daß die Regierenden und die
Regierten nur darin nicht zwei kriegführenden Parteien glichen, daß in
ihrem Krieg kein Völkerrecht galt? Es war leider nur zu begreiflich,
daß, wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruten schlug, diese
restaurierte es mit Skorpionen züchtigte. Sie kam zurück; aber sie kam
weder klüger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der römischen
Aristokratie so vollständig an staatsmännischen und militärischen
Kapazitäten gemangelt wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der
Gracchischen und der Cinnanischen Revolution. Bezeichnend dafür ist der
Koryphäe der senatorischen Partei dieser Zeit, Marcus Aemilius Scaurus.
Der Sohn hochadliger, aber unvermögender Eltern und darum genötigt,
Gebrauch zu machen von seinen nicht gemeinen Talenten, schwang er sich
auf zum Konsul (639 115) und Zensor (645 109), war lange Jahre Vormann
des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und
verewigte seinen Namen nicht bloß als Redner und Schriftsteller,
sondern auch als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem
Jahrhundert ausgeführten Staatsbauten. Indes wenn man näher zusieht,
laufen seine vielgefeierten Großtaten darauf hinaus, daß er als
Feldherr einige wohlfeile Dorftriumphe in den Alpen, als Staatsmann mit
seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefähr ebenso ernsthafte Siege
über den revolutionären Zeitgeist erfocht, sein eigentliches Talent
indes darin bestand, ganz ebenso zugänglich und bestechlich zu sein wie
jeder andere ehrenwerte Senator, aber mit einiger Schlauheit den
Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und
vor allem durch seine vornehme und ehrwürdige Erscheinung vor dem
Publikum den Fabricius zu agieren. In militärischer Hinsicht finden
sich zwar einige ehrenvolle Ausnahmen tüchtiger Offiziere aus den
höchsten Kreisen der Aristokratie; die Regel aber war, daß die
vornehmen Herren, wenn sie an die Spitze der Armeen treten sollten,
schleunigst aus den griechischen Kriegshandbüchern und den römischen
Annalen zusammenlasen, was nötig war, um einen militärischen Diskurs zu
führen und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando
einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Fähigkeit und erprobter
Bescheidenheit übergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor
der Senat einer Versammlung von Königen glich, so spielten diese ihre
Nachfahren nicht übel die Prinzen. Aber der Unfähigkeit dieser
restaurierten Adligen hielt völlig die Waage ihre politische und
sittliche Nichtswürdigkeit. Wenn nicht die religiösen Zustände, auf die
zurückzukommen sein wird, von der wüsten Zerfahrenheit dieser Zeit ein
treues Spiegelbild böten und ebenso die äußere Geschichte in dieser
Epoche die vollkommene Schlechtigkeit des römischen Adels als einen
ihrer wesentlichsten Faktoren aufwiese, so würden die entsetzlichsten
Verbrechen, die in den höchsten Kreisen Roms Schlag auf Schlag zum
Vorschein kamen, allein denselben hinreichend charakterisieren.
Die Verwaltung war nach innen und nach außen, was sie sein konnte unter
einem solchen Regiment. Der soziale Ruin Italiens griff mit
erschreckender Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie das
Auskaufen der Kleinbesitzer sich gesetzlich hatte erlauben lassen, und
in ihrem neuen Übermut das Austreiben derselben immer häufiger sich
selbst erlaubte, verschwanden die Bauernstellen wie die Regentropfen im
Meer. Wie mit der politischen die ökonomische Oligarchie mindestens
Schritt hielt, zeigt die Äußerung, die ein gemäßigt demokratischer
Mann, Lucius Marcius Philippus, um 650 (100) tat, daß es in der ganzen
Bürgerschaft kaum 2000 vermögende Familien gebe. Den praktischen
Kommentar dazu lieferten abermals die Sklavenaufstände, welche in den
ersten Jahren des Kimbrischen Krieges alljährlich in Italien
ausbrachen, so in Nuceria, in Capua, im Gebiet von Thurii. Diese letzte
Zusammenrottung war schon so bedeutend, daß gegen sie der städtische
Prätor mit seiner Legion hatte marschieren müssen und dennoch nicht
durch Waffengewalt, sondern nur durch tückischen Verrat der
Insurrektion Herr geworden war. Auch das war eine bedenkliche
Erscheinung, daß an der Spitze derselben kein Sklave gestanden hatte,
sondern der römische Ritter Titus Vettius, den seine Schulden zu dem
wahnsinnigen Schritt getrieben hatten, seine Sklaven frei und sich zu
ihrem König zu erklären (650 104). Wie gefährlich die Anhäufung der
Sklavenmassen in Italien der Regierung erschien, beweisen die
Vorsichtsmaßregeln hinsichtlich der Goldwäschereien von Victumulae, die
seit 611 (143) für Rechnung der römischen Regierung betrieben wurden:
die Pächter wurden zuerst verpflichtet, nicht über 5000 Arbeiter
anzustellen, später der Betrieb durch Senatsbeschluß gänzlich
eingestellt. Unter einem Regiment wie dem gegenwärtigen war in der Tat
alles zu fürchten, wenn, wie dies sehr möglich war, ein Heer von
Transalpinern in Italien eindrang und die großenteils stammverwandten
Sklaven zu den Waffen rief.
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