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Wissenschaft der Logik — Band 2 - 08
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und nichts fordere, als daß jener Inhalt sich nicht widerspreche.
Zur Form des Urtheils selbst wird nichts gerechnet, als daß es die
Beziehung _zweier_ Begriffe sey. Es hat sich aber ergeben, daß diese
beiden Begriffe nicht bloß die verhältnißlose Bestimmung einer
_Anzahl_ haben, sondern als _Einzelnes_ und _Allgemeines_ sich
verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen _Inhalt_,
und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urtheils aus;
was für _anderer Inhalt_ (die _Sonne ist rund_, _Cicero war ein
großer Redner in Rom_, _jetzt_ ist's _Tag u. s.f._) in einem Urtheil
vorkommt, geht das Urtheil als solches nichts an; es spricht nur dieß
aus: Das _Subjekt_ ist _Prädikat_, oder, da dieß nur Namen sind,
bestimmter: _das Einzelne ist allgemein und umgekehrt._--um dieses
_rein logischen Inhalts_ willen ist das positive Urtheil _nicht wahr_,
sondern hat seine Wahrheit im negativen Urtheil.--Der Inhalt,
fordert man, soll sich im Urtheile nur nicht widersprechen; er
widerspricht sich aber in jenem Urtheile, wie sich gezeigt hat.--Es
ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu
nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu
verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer
welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urtheil hat alsdann
durch seine _Form_ als positives Urtheil keine Wahrheit; wer die
_Richtigkeit_ einer _Anschauung_ oder _Wahrnehmung_, die
Übereinstimmung der _Vorstellung_ mit dem Gegenstand _Wahrheit_
nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für für dasjenige, was
Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müßte den letztern
wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, daß
solche Urtheile, daß Cicero ein großer Redner gewesen, daß es jetzt
Tag ist u. s. f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dieß
nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt
haben, sondern weil sie nur positive Urtheile sind, die keinen andern
Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit
zum Inhalte haben können und sollen.
Das positive Urtheil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen:
_Das Einzelne ist nicht_ abstrakt _allgemein_--_sondern_ das Prädikat
des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne
die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es
_abstrakt_-Allgemeines ist, selbst ein Bestimmtes; das _Einzelne_ ist
daher _zunächst_ ein _Besonderes_. Ferner nach dem andern Satze, der
im positiven Urtheile enthalten ist, heißt das negative Urtheil, das
_Allgemeine_ ist nicht abstrakt _einzeln, sondern_ dieß Prädikat,
schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein
allgemeines Subjekt steht, ist ein Weiteres als bloße Einzelnheit,
und das _Allgemeine_ ist daher gleichfalls _zunächst ein Besonderes_.
--Indem dieß Allgemeine, als Subjekt, selbst in der
Urtheilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduciren sich beide Sätze
auf den einen: _Das Einzelne ist ein Besonderes_.
Es kann bemerkt werden, a) daß sich hier die _Besonderheit_ für das
Prädikat ergiebt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist
sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der
am Urtheil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese
Bestimmung ergiebt sich hier nur für das Prädikat. Im
_unmittelbaren_ Urtheile, dem Urtheile des Daseyns, ist das Subjekt
das zum Grunde Liegende; die _Bestimmung_ schient sich daher zunächst
am _Prädikate_ zu _verlaufen_. In der That aber kann diese erste
Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein _Setzen des
Einzelnen_ seyn, da es erst das Zweite, das Negative des Negativen
ist.
_Das Einzelne ist ein Besonderes_, ist der _positive_ Ausdruck des
negativen Urtheils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives
Urtheil selbst, als diese um seiner Unmittelbarkeit willen nur das
abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das
Setzen der Beziehung des Urtheils sich als die erste _vermittelte_
Bestimmung ergiebt.--Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment
des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist,
als _Bestimmung_ der _Beziehung_; oder das Urtheil ist auch als
_negatives_ zu betrachten. Dieser Übergang gründet sich auf das
Verhältniß der Extreme und ihrer Beziehung im Urtheile überhaupt.
Das positive Urtheil ist die Beziehung des _unmittelbar_ Einzelnen
und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich _nicht_ ist,
was das andere; die Beziehung ist daher ebenso wesentlich _Trennung_
oder _negativ_; daher das positive Urtheil als negatives zu setzen
war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu
machen, daß das _nicht_ des negativen Urtheil zur _Kopula_ gezogen
worden sey. Was im Urtheile _Bestimmung_ des Extrems ist, ist ebenso
sehr _bestimmte Beziehung_. Die Urtheilsbestimmung oder das Extrem
ist nicht die rein qualitative des _unmittelbaren_ Seyns, welche nur
einem _Andern außer_ ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie
Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als
positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt,
und nur _an sich_ identisch mit der andern ist. Die Urtheils- als
Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines, gesetzt als
sich in ihre andere _Kontinuirendes_. Umgekehrt ist die _Beziehung_
des Urtheils dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben; denn sie ist
eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander;
insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an
ihr.
Der oben angegebene Übergang von der Form der _Beziehung_ zur Form
der _Bestimmung_ macht die _unmittelbare Konsequenz_ aus, daß das
_nicht_ der Kopula ebenso sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe
als das _Nicht-allgemeine_ bestimmt werden muß. Das Nichtallgemeine
aber ist durch eine ebenso unmittelbare Konsequenz das _Besondere_.
--Wird das _Negative_ nach der ganz abstrakten Bestimmung des
unmittelbaren _Nichtseyns_ festgehalten, so ist das Prädikat nur das
_ganz unbestimmte_ Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst
in der Logik bei den _kontradiktorischen_ Begriffen gehandelt, und
als etwas Wichtiges eingeschärft, daß beim _Negativen_ eines Begriffs
nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß _unbestimmte_
Umfang des _Andern_ des positiven Begriffs genommen werden soll. So
wäre das bloße _Nicht-weiße_ ebenso wohl das Rothe, Gelbe, Blaue u.
als das Schwarze. Das _Weiße_ aber als solches ist die _begrifflose_
Bestimmung der Anschauung; das _Nicht_ des Weißen ist dann das ebenso
begrifflose _Nichtseyn_, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik
betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das _Werden_ erkannt
worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher
begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel
gebraucht, und die Bestimmungen des _Seyns_ und die der _Reflexion_
für Urtheilsbestimmungen genommen werden, so ist dieß dasselbe
_unkritische_ Verfahren, als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe
auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte _Ding-an-sich_
angewendet werden; der _Begriff_, wozu auch das von ihm ausgehende
_Urtheil_ gehört, ist das wahrhafte _Ding-an-sich_ oder das
_Vernünftige_, jene Bestimmungen aber gehören dem _Seyn_ oder _Wesen_
an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen,
wie sie in ihrer Wahrheit, im _Begriffe_ sind.--Wenn bei dem Weißen,
Rothen, als _sinnlichen_ Vorstellungen, stehen geblieben wird, so
wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur
Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weiße,
Nicht-rothe kein Positives, so wie vollends das nicht Dreieckigte ein
ganz Unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum
überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich _gleichgültige,
begrifflose_. Aber wie das _Nichtseyn_ selbst, so soll auch solcher
sinnlicher Inhalt _begriffen_ werden, und jene Gleichgültigkeit und
abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden
bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Daseyn wird das
gedankenlose _Nichts_ zur _Grenze_, wodurch _Etwas_ sich doch auf ein
_Anderes_ außer ihm _bezieht_. In der Reflexion aber ist es das
_Negative_, das sich _wesentlich_ auf ein _Positives bezieht_, und
somit _bestimmt_ ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes
_unbestimmte Nichtseyn_, es ist gesetzt, nur zu seyn, indem ihm das
Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr _Grund_; das Negative ist
somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine
_nicht_ ist, etwas _Bestimmtes_ ist.--Noch mehr aber ist in der
absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen
das _Nicht_ unmittelbar ein Positives, und die _Negation_ nicht nur
Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr
identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das
_Besondere_.
2. Indem die Negation die Beziehung des Urtheils angeht, und das
_negative Urtheil_ noch als solches betrachtet wird, so ist es _vor's
Erste noch ein Urtheil_; es ist somit das Verhältniß von Subjekt und
Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die
Beziehung derselben; _die Form des Urtheils_. Das Subjekt als das zu
Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es
behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine
Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negirt wird, ist nicht
die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion
oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als
_Inhalt_ erschien.--Das negative Urtheil ist also nicht die totale
Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt
noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher
wesentlich noch _positiv_; die noch gebliebene _Bestimmung_ des
Prädikats ist ebenso sehr _Beziehung_.--Wenn z.B. gesagt wird, die
Rose ist _nicht_ roth, so wird damit nur die _Bestimmtheit_ des
Prädikats negirt, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls
zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, _die Farbe_, ist erhalten;
wenn die _Rose_ nicht roth ist, so wird dabei angenommen, daß sie
eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre
ist das Urtheil noch positiv.
_Das Einzelne ist ein Besonderes_,--diese positive Form des negativen
Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die
Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht
nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes. Die
negative Form enthält dasselbe; denn indem z.B. die Rose zwar nicht
roth ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum
Prädikate behalten, sondern auch _irgend eine andere bestimmte Farbe_
haben; die _einzelne_ Bestimmtheit des Rothen ist also nur aufgehoben,
und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch
die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer _unbestimmten_, zu einer
allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.
3. _Die Besonderheit_, welche sich als die positive Bestimmung des
negativen Urtheils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der
Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urtheil nun
überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, _der Reflexion des
Urtheils des Daseyns in sich selbst_. Es ist nach seiner objektiven
Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Accidenzen, oder im
Daseyn der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese
Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder
das _Konkrete_ als gesetzt hervor.
_Das Einzelne ist Besonderes_, nach dem positiven Ausdrucke des
negativen Urtheils. Aber das Einzelne ist auch _nicht_ Besonderes;
denn die Besonderheit ist von weiterm Umfange als die Einzelnheit;
sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht, in dem
es also seine Wahrheit noch nicht hat. _Das Einzelne ist nur
Einzelnes_, die sich nicht auf Anderes, sey es positiv oder negativ,
sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität.--Die Rose
ist nicht _irgend ein_ Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte
Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt
Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.
Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen,
erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine _erste_
Negation. Aber sie ist dieß nicht. Vielmehr ist schon das negative
Urtheil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und
dieß, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es _negirt
die Bestimmtheit_ des Prädikats des positiven Urtheils, dessen
_abstrakte_ Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet die einzelne
Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit
ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der
Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die _Herstellung_ der
konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es
jetzt erst als Einzelnes _gesetzt_, indem es durch die Negation und
das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat
seiner Seits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten
Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ansgeglichen.
Das Urtheil heißt insofern: _Das Einzelne ist einzeln_.--Von der
andern Seite, indem das Subjekt ebenso sehr als _allgemeines_
anzunehmen war, und insofern im negativen Urtheile sich das Einzelne
ist, zur _Besonderheit erweiterte_, und indem nun ferner die Negation
dieser _Bestimmtheit_ ebenso sehr die _Reinigung_ der Allgemeinheit
ist, welche es enthält, so lautet dieß Urtheil auch so: _Das
Allgemeine ist das Allgemeine_.
In diesen beiden Urtheilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion
ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität
ausgedrückt. Zunächst muß aber die Negation des negativen Urtheils
selbst in Form eines negativen Urtheils erscheinen. Es hatte sich
gezeigt, daß in ihm noch eine _positive Beziehung_ des Subjekts auf
das Prädikat, und die _allgemeine Sphäre_ des letztern geblieben war.
Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit
gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urtheil, und ist daher
um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negiren. Auf diese Weise
ist der _ganze Umfang_ des Prädikats negirt, und keine positive
Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dieß ist das
_unendliche Urtheil_.
c. Unendliches Urtheil.
Das negative Urtheil ist so wenig ein wahres Urtheil, als das
positive. Das unendliche Urtheil aber, das seine Wahrheit seyn soll,
ist nach seinem negativen Ausdrucke das _Negativ-Unendliche_; ein
Urtheil, worin auch die Form des Urtheils aufgehoben ist.--Dieß aber
ist ein _widersinniges Urtheil_. Es soll _ein Urtheil_ seyn, somit
eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche
soll _zugleich nicht_ darin seyn.--Der Name des unendlichen Urtheils
pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber
ohne daß es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine
Bewandtniß habe.--Beispiele von negativ-unendlichen Urtheilen sind
leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ
verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern
nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z.B.
der Geist nicht roth, gelb u. s. f., nicht sauer, nicht kalisch u. s.
f., die Rose ist keine Elephant, der Verstand ist kein Tisch und
dergleichen.--Diese Urtheile sind _richtig_ oder _wahr_, wie man es
nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und
abgeschmackt.--Oder vielmehr sie sind _keine Urtheile_.--Ein
reelleres Beispiel des unendlichen Urtheils ist die _böse_ Handlung.
Im _bürgerlichen Rechtsstreit_ wird Etwas nur als das Eigenthum der
andern Parthei negirt; so daß aber eingeräumt wird, es sollte das
Ihrige seyn, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem
Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das
Recht, wird also in jenem negativen Urtheile anerkannt und erhalten.
Das _Verbrechen_ aber ist das _unendliche Urtheil_, welches nicht nur
das _besondere_ Recht sondern die allgemeine Sphäre zugleich negirt,
das _Recht als Recht_ negirt. Es hat zwar die _Richtigkeit_ damit,
daß es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die
Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus
negativ bezieht, ist sie widersinnig.
Das _Positive_ des unendlichen Urtheils, der Negation der Negation,
ist die _Reflexion der Einzelnheit_ in sich selbst, wodurch sie erst
als die _bestimmte Bestimmtheit_ gesetzt ist. _Das Einzelne ist
einzeln_, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das
Subjekt ist im Urtheile des Daseyns als _unmittelbares_ Einzelnes,
insofern mehr nur als _Etwas_ überhaupt. Durch die Vermittelung des
negativen und unendlichen Urtheils ist es erst als Einzelnes
_gesetzt_.
Das Einzelne ist hiermit _gesetzt_ als sich, _in sein Prädikat_, das
mit ihm identisch ist, _kontinuirend_; somit ist auch die
Allgemeinheit ebenso sehr nicht mehr als die _unmittelbare_, sondern
als ein _Zusammenfassen_ von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche
Urtheil lautet ebenso wohl: _Das Allgemeine_ ist _allgemein_, so ist
es ebenso wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.
Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich hat nun sich
das Urtheil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urtheil ist der
Unterschied, so zu sagen, _zu groß_ als daß es noch ein Urtheil
bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf
einander; im Gegentheil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität
vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein
Urtheil mehr.
Näher ist es das _Urtheil des Daseyns_; welches sich aufgehoben hat;
es ist damit das _gesetzt_, was die _Kopula_ des Urtheils enthält,
daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben
sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie
unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als
Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in
sich reflektirte sind. _Das Urtheil des Daseyns_ ist in das _Urtheil
der Reflexion_ übergegangen.
B. Das Urtheil der Reflexion.
Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als
solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr _abstrakte_
Allgemeinheit, oder _einzelne Eigenschaft_, sondern gesetzt als
Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins
zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen
überhaupt betrachtet, das sich das _Zusammennehmen_ mannigfaltiger
Eigenschaften und Existenzen.--Wenn Beispiele von Prädikaten der
Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer
Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist
eigentlich erst ein _bestimmter Inhalt_, d. h. ein Inhalt überhaupt
vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte
Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene
Bestimmtheit ist,--wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden.
Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder
abstrakter, unbestimmter.--Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen
können daher dienen: Der Mensch ist _sterblich_, die Dinge sind
_vergänglich_, dieß Ding ist _nützlich, schädlich; Härte,
Elasticität_ der Körper, _die Glückseligkeit_ u. s. f. sind solche
eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche
aber eine Bestimmung im _Verhältnisse_, oder eine _zusammenfassende_
Allgemeinheit ist. Diese _Allgemeinheit_, die sich in der Bewegung
des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der
_Allgemeinheit des Begriffes_ als solcher unterschieden; sie ist zwar
nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die
Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe
für ihre Negativität zu Grunde liegen.--Der Begriff bestimmt das
Daseyn zunächst zu _Verhältnißbestimmungen_, zu Kontinuitäten ihrer
selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,--so daß
wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber _in der
Erscheinung_, und diese _relative_ Natur, oder auch ihr _Merkmal_,
noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.
Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als
Urtheil der _Quantität_ bestimmt zu werden, wie das Urtheil des
Daseyns auch als _qualitatives_ Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die
_Unmittelbarkeit_ in diesem nicht nur die _seyende_, sondern
wesentlich auch die vermittelte und _abstrakte_ war, so ist auch hier
jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität,
also nicht bloß _Quantität_; diese ist vielmehr, wie die Qualität die
äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die _äußerlichste_
der Vermittelung angehörige _Bestimmung_.
Noch ist über die _Bestimmung_, wie sie im Reflexions-Urtheile in
ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile
des Daseyns die _Bewegung_ derselben sich am _Prädikate_ zeigte, weil
dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt
daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde
verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens
_am Subjekte_, weil dieses Urtheil das _reflektirte Ansichseyn_ zu
seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das
_Allgemeine_ oder das Prädikat; es macht daher das zu _Grunde
Liegende_ aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend
zu bestimmen ist.--Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere
Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch
_indirekt_, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als
_direkte_ Fortbestimmung.
Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das
Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer
wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit
der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt
_soll_ das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es
in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein
Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt
ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat
_inhärirt_ in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist
vielmehr das _Ansichseyende_, unter welches jenes Einzelne als ein
Accidentelles _subsumirt_ ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch
als _Urtheil_ der _Inhärenz_ bestimmt werden können, so sind die
Urtheile der Reflexion vielmehr _Urtheile der Subsumtion_.
a. Das singulare Urtheil.
Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: _Das Einzelne ist
allgemein_; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung;
es kann daher näher so ausgedrückt werden: _Dieses ist ein wesentlich
Allgemeines_. Jenes seiner allgemeinen Form nach _positive_ Urtheil
überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der
Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht
direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das
_Ansichseyende_ ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und
zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen:
_Nicht ein Dieses_ ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches
_Ansich_ hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das
singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im
_partikularen_.
b. Das partikulare Urtheil.
Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität
im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die
_Besonderheit_. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als
_wesentliche Einzelnheit_ bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht
_einfache, abstrakte_ Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne
aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als
eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist
daher: _Einige Diese_, oder eine _besondere Menge_ von _Einzelnen_.
Dieß Urtheil: _Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion_,
erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch
negativ; denn _Einiges_ enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann
es als _komprehensiv_ betrachtet werden; aber insofern es
Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die
_negative_ Bestimmung, welche das Subjekt durch den Übergang des
singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch
Bestimmung der Beziehung, der Kopula.--In dem Urtheile, _einige_
Menschen sind glückselig, liegt _die unmittelbare Konsequenz: einige_
Menschen sind _nicht_ glückselig. Wenn _einige_ Dinge nützlich sind,
so sind eben deswegen _einige_ Dinge _nicht_ nützlich. Das positive
und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das
partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein
Reflexions-Urtheil ist.--Aber das partikulare Urtheil ist darum
_unbestimmt_.
Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das
Subjekt, _einige Menschen, Thiere u. s. f_, so enthält es außer der
partikularen Formbestimmung. _Einige_, auch noch die
Inhaltsbestimmung: _Mensch_ u. s. f. Das Subjekt des singularen
Urtheils konnte heißen: _Dieser Mensch_, eine Singularität, die
eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher
vielmehr lauten, etwa _Cajus_. Aber das Subjekt des partikularen
Urtheils kann nicht mehr seyn: _Einige Caji_; denn Cajus soll ein
Einzelner als solcher seyn. _Dem Einigen_ wird daher ein
allgemeinerer _Inhalt_ beigegeben, etwa _Menschen, Thieren u. s. f._.
Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des
Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein _Allgemeines_, weil
_Einige_ die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den
Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt
seyn muß. Näher ist sie auch die _allgemeine Natur_, oder die
_Gattung_ Mensch, Thier;--diejenige Allgemeinheit, welche das
Resultat des Reflexions-Urtheils ist, _anticipirt_; wie auch das
positive Urtheil, indem es _das Einzelne_ zum Subjekt hat, die
Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist.
Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und
die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die
Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist
eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in _Beziehung_ auf
einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die
_Erweiterung_ des _Diesen_ zur Besonderheit; allein diese
Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; _Dieses_ ist ein
vollkommen Bestimmtes, _einiges Dieses_ aber ist unbestimmt. Die
Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend,
_vollkommen bestimmt_ seyn; eine solche ist die Totalität, oder
zunächst _Allgemeinheit_ überhaupt.
Diese Allgemeinheit hat das _Dieses_ zu Grunde liegen, denn das
Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren
Bestimmungen verlaufen sich daher _äußerlich_ an ihm, und wie die
Besonderheit sich deswegen als _Einige_ bestimmte, so ist die
Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das
partikulare Urtheil ist in das _universelle_ übergegangen.
c. Das universelle Urtheil.
Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist,
ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, _Allheit; Alle_ sind alle
_Einzelne_; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit
ist daher nur ein _Zusammenfassen_ der für sich bestehenden Einzelnen;
sie ist eine _Gemeinschaftlichkeit_, welche ihnen nur in der
_Vergleichung_ zukommt.--Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem
subjektiven _Vorstellen_ zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit
die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung
als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, _weil sie
Mehreren zukomme_. In der _Analysis_ schwebt vornehmlich auch dieser
Begriff von Allgemeinheit vor, indem z.B. die Entwickelung einer
Funktion an einem _Polynomium_ für das _Allgemeinere_ gilt, als die
Zur Form des Urtheils selbst wird nichts gerechnet, als daß es die
Beziehung _zweier_ Begriffe sey. Es hat sich aber ergeben, daß diese
beiden Begriffe nicht bloß die verhältnißlose Bestimmung einer
_Anzahl_ haben, sondern als _Einzelnes_ und _Allgemeines_ sich
verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen _Inhalt_,
und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urtheils aus;
was für _anderer Inhalt_ (die _Sonne ist rund_, _Cicero war ein
großer Redner in Rom_, _jetzt_ ist's _Tag u. s.f._) in einem Urtheil
vorkommt, geht das Urtheil als solches nichts an; es spricht nur dieß
aus: Das _Subjekt_ ist _Prädikat_, oder, da dieß nur Namen sind,
bestimmter: _das Einzelne ist allgemein und umgekehrt._--um dieses
_rein logischen Inhalts_ willen ist das positive Urtheil _nicht wahr_,
sondern hat seine Wahrheit im negativen Urtheil.--Der Inhalt,
fordert man, soll sich im Urtheile nur nicht widersprechen; er
widerspricht sich aber in jenem Urtheile, wie sich gezeigt hat.--Es
ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu
nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu
verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer
welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urtheil hat alsdann
durch seine _Form_ als positives Urtheil keine Wahrheit; wer die
_Richtigkeit_ einer _Anschauung_ oder _Wahrnehmung_, die
Übereinstimmung der _Vorstellung_ mit dem Gegenstand _Wahrheit_
nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für für dasjenige, was
Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müßte den letztern
wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, daß
solche Urtheile, daß Cicero ein großer Redner gewesen, daß es jetzt
Tag ist u. s. f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dieß
nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt
haben, sondern weil sie nur positive Urtheile sind, die keinen andern
Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit
zum Inhalte haben können und sollen.
Das positive Urtheil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen:
_Das Einzelne ist nicht_ abstrakt _allgemein_--_sondern_ das Prädikat
des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne
die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es
_abstrakt_-Allgemeines ist, selbst ein Bestimmtes; das _Einzelne_ ist
daher _zunächst_ ein _Besonderes_. Ferner nach dem andern Satze, der
im positiven Urtheile enthalten ist, heißt das negative Urtheil, das
_Allgemeine_ ist nicht abstrakt _einzeln, sondern_ dieß Prädikat,
schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein
allgemeines Subjekt steht, ist ein Weiteres als bloße Einzelnheit,
und das _Allgemeine_ ist daher gleichfalls _zunächst ein Besonderes_.
--Indem dieß Allgemeine, als Subjekt, selbst in der
Urtheilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduciren sich beide Sätze
auf den einen: _Das Einzelne ist ein Besonderes_.
Es kann bemerkt werden, a) daß sich hier die _Besonderheit_ für das
Prädikat ergiebt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist
sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der
am Urtheil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese
Bestimmung ergiebt sich hier nur für das Prädikat. Im
_unmittelbaren_ Urtheile, dem Urtheile des Daseyns, ist das Subjekt
das zum Grunde Liegende; die _Bestimmung_ schient sich daher zunächst
am _Prädikate_ zu _verlaufen_. In der That aber kann diese erste
Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein _Setzen des
Einzelnen_ seyn, da es erst das Zweite, das Negative des Negativen
ist.
_Das Einzelne ist ein Besonderes_, ist der _positive_ Ausdruck des
negativen Urtheils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives
Urtheil selbst, als diese um seiner Unmittelbarkeit willen nur das
abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das
Setzen der Beziehung des Urtheils sich als die erste _vermittelte_
Bestimmung ergiebt.--Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment
des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist,
als _Bestimmung_ der _Beziehung_; oder das Urtheil ist auch als
_negatives_ zu betrachten. Dieser Übergang gründet sich auf das
Verhältniß der Extreme und ihrer Beziehung im Urtheile überhaupt.
Das positive Urtheil ist die Beziehung des _unmittelbar_ Einzelnen
und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich _nicht_ ist,
was das andere; die Beziehung ist daher ebenso wesentlich _Trennung_
oder _negativ_; daher das positive Urtheil als negatives zu setzen
war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu
machen, daß das _nicht_ des negativen Urtheil zur _Kopula_ gezogen
worden sey. Was im Urtheile _Bestimmung_ des Extrems ist, ist ebenso
sehr _bestimmte Beziehung_. Die Urtheilsbestimmung oder das Extrem
ist nicht die rein qualitative des _unmittelbaren_ Seyns, welche nur
einem _Andern außer_ ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie
Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als
positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt,
und nur _an sich_ identisch mit der andern ist. Die Urtheils- als
Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines, gesetzt als
sich in ihre andere _Kontinuirendes_. Umgekehrt ist die _Beziehung_
des Urtheils dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben; denn sie ist
eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander;
insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an
ihr.
Der oben angegebene Übergang von der Form der _Beziehung_ zur Form
der _Bestimmung_ macht die _unmittelbare Konsequenz_ aus, daß das
_nicht_ der Kopula ebenso sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe
als das _Nicht-allgemeine_ bestimmt werden muß. Das Nichtallgemeine
aber ist durch eine ebenso unmittelbare Konsequenz das _Besondere_.
--Wird das _Negative_ nach der ganz abstrakten Bestimmung des
unmittelbaren _Nichtseyns_ festgehalten, so ist das Prädikat nur das
_ganz unbestimmte_ Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst
in der Logik bei den _kontradiktorischen_ Begriffen gehandelt, und
als etwas Wichtiges eingeschärft, daß beim _Negativen_ eines Begriffs
nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß _unbestimmte_
Umfang des _Andern_ des positiven Begriffs genommen werden soll. So
wäre das bloße _Nicht-weiße_ ebenso wohl das Rothe, Gelbe, Blaue u.
als das Schwarze. Das _Weiße_ aber als solches ist die _begrifflose_
Bestimmung der Anschauung; das _Nicht_ des Weißen ist dann das ebenso
begrifflose _Nichtseyn_, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik
betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das _Werden_ erkannt
worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher
begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel
gebraucht, und die Bestimmungen des _Seyns_ und die der _Reflexion_
für Urtheilsbestimmungen genommen werden, so ist dieß dasselbe
_unkritische_ Verfahren, als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe
auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte _Ding-an-sich_
angewendet werden; der _Begriff_, wozu auch das von ihm ausgehende
_Urtheil_ gehört, ist das wahrhafte _Ding-an-sich_ oder das
_Vernünftige_, jene Bestimmungen aber gehören dem _Seyn_ oder _Wesen_
an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen,
wie sie in ihrer Wahrheit, im _Begriffe_ sind.--Wenn bei dem Weißen,
Rothen, als _sinnlichen_ Vorstellungen, stehen geblieben wird, so
wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur
Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weiße,
Nicht-rothe kein Positives, so wie vollends das nicht Dreieckigte ein
ganz Unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum
überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich _gleichgültige,
begrifflose_. Aber wie das _Nichtseyn_ selbst, so soll auch solcher
sinnlicher Inhalt _begriffen_ werden, und jene Gleichgültigkeit und
abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden
bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Daseyn wird das
gedankenlose _Nichts_ zur _Grenze_, wodurch _Etwas_ sich doch auf ein
_Anderes_ außer ihm _bezieht_. In der Reflexion aber ist es das
_Negative_, das sich _wesentlich_ auf ein _Positives bezieht_, und
somit _bestimmt_ ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes
_unbestimmte Nichtseyn_, es ist gesetzt, nur zu seyn, indem ihm das
Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr _Grund_; das Negative ist
somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine
_nicht_ ist, etwas _Bestimmtes_ ist.--Noch mehr aber ist in der
absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen
das _Nicht_ unmittelbar ein Positives, und die _Negation_ nicht nur
Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr
identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das
_Besondere_.
2. Indem die Negation die Beziehung des Urtheils angeht, und das
_negative Urtheil_ noch als solches betrachtet wird, so ist es _vor's
Erste noch ein Urtheil_; es ist somit das Verhältniß von Subjekt und
Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die
Beziehung derselben; _die Form des Urtheils_. Das Subjekt als das zu
Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es
behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine
Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negirt wird, ist nicht
die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion
oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als
_Inhalt_ erschien.--Das negative Urtheil ist also nicht die totale
Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt
noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher
wesentlich noch _positiv_; die noch gebliebene _Bestimmung_ des
Prädikats ist ebenso sehr _Beziehung_.--Wenn z.B. gesagt wird, die
Rose ist _nicht_ roth, so wird damit nur die _Bestimmtheit_ des
Prädikats negirt, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls
zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, _die Farbe_, ist erhalten;
wenn die _Rose_ nicht roth ist, so wird dabei angenommen, daß sie
eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre
ist das Urtheil noch positiv.
_Das Einzelne ist ein Besonderes_,--diese positive Form des negativen
Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die
Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht
nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes. Die
negative Form enthält dasselbe; denn indem z.B. die Rose zwar nicht
roth ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum
Prädikate behalten, sondern auch _irgend eine andere bestimmte Farbe_
haben; die _einzelne_ Bestimmtheit des Rothen ist also nur aufgehoben,
und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch
die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer _unbestimmten_, zu einer
allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.
3. _Die Besonderheit_, welche sich als die positive Bestimmung des
negativen Urtheils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der
Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urtheil nun
überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, _der Reflexion des
Urtheils des Daseyns in sich selbst_. Es ist nach seiner objektiven
Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Accidenzen, oder im
Daseyn der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese
Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder
das _Konkrete_ als gesetzt hervor.
_Das Einzelne ist Besonderes_, nach dem positiven Ausdrucke des
negativen Urtheils. Aber das Einzelne ist auch _nicht_ Besonderes;
denn die Besonderheit ist von weiterm Umfange als die Einzelnheit;
sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht, in dem
es also seine Wahrheit noch nicht hat. _Das Einzelne ist nur
Einzelnes_, die sich nicht auf Anderes, sey es positiv oder negativ,
sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität.--Die Rose
ist nicht _irgend ein_ Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte
Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt
Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.
Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen,
erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine _erste_
Negation. Aber sie ist dieß nicht. Vielmehr ist schon das negative
Urtheil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und
dieß, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es _negirt
die Bestimmtheit_ des Prädikats des positiven Urtheils, dessen
_abstrakte_ Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet die einzelne
Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit
ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der
Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die _Herstellung_ der
konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es
jetzt erst als Einzelnes _gesetzt_, indem es durch die Negation und
das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat
seiner Seits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten
Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ansgeglichen.
Das Urtheil heißt insofern: _Das Einzelne ist einzeln_.--Von der
andern Seite, indem das Subjekt ebenso sehr als _allgemeines_
anzunehmen war, und insofern im negativen Urtheile sich das Einzelne
ist, zur _Besonderheit erweiterte_, und indem nun ferner die Negation
dieser _Bestimmtheit_ ebenso sehr die _Reinigung_ der Allgemeinheit
ist, welche es enthält, so lautet dieß Urtheil auch so: _Das
Allgemeine ist das Allgemeine_.
In diesen beiden Urtheilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion
ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität
ausgedrückt. Zunächst muß aber die Negation des negativen Urtheils
selbst in Form eines negativen Urtheils erscheinen. Es hatte sich
gezeigt, daß in ihm noch eine _positive Beziehung_ des Subjekts auf
das Prädikat, und die _allgemeine Sphäre_ des letztern geblieben war.
Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit
gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urtheil, und ist daher
um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negiren. Auf diese Weise
ist der _ganze Umfang_ des Prädikats negirt, und keine positive
Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dieß ist das
_unendliche Urtheil_.
c. Unendliches Urtheil.
Das negative Urtheil ist so wenig ein wahres Urtheil, als das
positive. Das unendliche Urtheil aber, das seine Wahrheit seyn soll,
ist nach seinem negativen Ausdrucke das _Negativ-Unendliche_; ein
Urtheil, worin auch die Form des Urtheils aufgehoben ist.--Dieß aber
ist ein _widersinniges Urtheil_. Es soll _ein Urtheil_ seyn, somit
eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche
soll _zugleich nicht_ darin seyn.--Der Name des unendlichen Urtheils
pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber
ohne daß es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine
Bewandtniß habe.--Beispiele von negativ-unendlichen Urtheilen sind
leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ
verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern
nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z.B.
der Geist nicht roth, gelb u. s. f., nicht sauer, nicht kalisch u. s.
f., die Rose ist keine Elephant, der Verstand ist kein Tisch und
dergleichen.--Diese Urtheile sind _richtig_ oder _wahr_, wie man es
nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und
abgeschmackt.--Oder vielmehr sie sind _keine Urtheile_.--Ein
reelleres Beispiel des unendlichen Urtheils ist die _böse_ Handlung.
Im _bürgerlichen Rechtsstreit_ wird Etwas nur als das Eigenthum der
andern Parthei negirt; so daß aber eingeräumt wird, es sollte das
Ihrige seyn, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem
Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das
Recht, wird also in jenem negativen Urtheile anerkannt und erhalten.
Das _Verbrechen_ aber ist das _unendliche Urtheil_, welches nicht nur
das _besondere_ Recht sondern die allgemeine Sphäre zugleich negirt,
das _Recht als Recht_ negirt. Es hat zwar die _Richtigkeit_ damit,
daß es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die
Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus
negativ bezieht, ist sie widersinnig.
Das _Positive_ des unendlichen Urtheils, der Negation der Negation,
ist die _Reflexion der Einzelnheit_ in sich selbst, wodurch sie erst
als die _bestimmte Bestimmtheit_ gesetzt ist. _Das Einzelne ist
einzeln_, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das
Subjekt ist im Urtheile des Daseyns als _unmittelbares_ Einzelnes,
insofern mehr nur als _Etwas_ überhaupt. Durch die Vermittelung des
negativen und unendlichen Urtheils ist es erst als Einzelnes
_gesetzt_.
Das Einzelne ist hiermit _gesetzt_ als sich, _in sein Prädikat_, das
mit ihm identisch ist, _kontinuirend_; somit ist auch die
Allgemeinheit ebenso sehr nicht mehr als die _unmittelbare_, sondern
als ein _Zusammenfassen_ von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche
Urtheil lautet ebenso wohl: _Das Allgemeine_ ist _allgemein_, so ist
es ebenso wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.
Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich hat nun sich
das Urtheil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urtheil ist der
Unterschied, so zu sagen, _zu groß_ als daß es noch ein Urtheil
bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf
einander; im Gegentheil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität
vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein
Urtheil mehr.
Näher ist es das _Urtheil des Daseyns_; welches sich aufgehoben hat;
es ist damit das _gesetzt_, was die _Kopula_ des Urtheils enthält,
daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben
sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie
unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als
Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in
sich reflektirte sind. _Das Urtheil des Daseyns_ ist in das _Urtheil
der Reflexion_ übergegangen.
B. Das Urtheil der Reflexion.
Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als
solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr _abstrakte_
Allgemeinheit, oder _einzelne Eigenschaft_, sondern gesetzt als
Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins
zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen
überhaupt betrachtet, das sich das _Zusammennehmen_ mannigfaltiger
Eigenschaften und Existenzen.--Wenn Beispiele von Prädikaten der
Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer
Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist
eigentlich erst ein _bestimmter Inhalt_, d. h. ein Inhalt überhaupt
vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte
Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene
Bestimmtheit ist,--wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden.
Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder
abstrakter, unbestimmter.--Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen
können daher dienen: Der Mensch ist _sterblich_, die Dinge sind
_vergänglich_, dieß Ding ist _nützlich, schädlich; Härte,
Elasticität_ der Körper, _die Glückseligkeit_ u. s. f. sind solche
eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche
aber eine Bestimmung im _Verhältnisse_, oder eine _zusammenfassende_
Allgemeinheit ist. Diese _Allgemeinheit_, die sich in der Bewegung
des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der
_Allgemeinheit des Begriffes_ als solcher unterschieden; sie ist zwar
nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die
Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe
für ihre Negativität zu Grunde liegen.--Der Begriff bestimmt das
Daseyn zunächst zu _Verhältnißbestimmungen_, zu Kontinuitäten ihrer
selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,--so daß
wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber _in der
Erscheinung_, und diese _relative_ Natur, oder auch ihr _Merkmal_,
noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.
Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als
Urtheil der _Quantität_ bestimmt zu werden, wie das Urtheil des
Daseyns auch als _qualitatives_ Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die
_Unmittelbarkeit_ in diesem nicht nur die _seyende_, sondern
wesentlich auch die vermittelte und _abstrakte_ war, so ist auch hier
jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität,
also nicht bloß _Quantität_; diese ist vielmehr, wie die Qualität die
äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die _äußerlichste_
der Vermittelung angehörige _Bestimmung_.
Noch ist über die _Bestimmung_, wie sie im Reflexions-Urtheile in
ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile
des Daseyns die _Bewegung_ derselben sich am _Prädikate_ zeigte, weil
dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt
daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde
verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens
_am Subjekte_, weil dieses Urtheil das _reflektirte Ansichseyn_ zu
seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das
_Allgemeine_ oder das Prädikat; es macht daher das zu _Grunde
Liegende_ aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend
zu bestimmen ist.--Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere
Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch
_indirekt_, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als
_direkte_ Fortbestimmung.
Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das
Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer
wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit
der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt
_soll_ das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es
in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein
Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt
ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat
_inhärirt_ in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist
vielmehr das _Ansichseyende_, unter welches jenes Einzelne als ein
Accidentelles _subsumirt_ ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch
als _Urtheil_ der _Inhärenz_ bestimmt werden können, so sind die
Urtheile der Reflexion vielmehr _Urtheile der Subsumtion_.
a. Das singulare Urtheil.
Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: _Das Einzelne ist
allgemein_; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung;
es kann daher näher so ausgedrückt werden: _Dieses ist ein wesentlich
Allgemeines_. Jenes seiner allgemeinen Form nach _positive_ Urtheil
überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der
Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht
direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das
_Ansichseyende_ ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und
zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen:
_Nicht ein Dieses_ ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches
_Ansich_ hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das
singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im
_partikularen_.
b. Das partikulare Urtheil.
Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität
im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die
_Besonderheit_. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als
_wesentliche Einzelnheit_ bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht
_einfache, abstrakte_ Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne
aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als
eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist
daher: _Einige Diese_, oder eine _besondere Menge_ von _Einzelnen_.
Dieß Urtheil: _Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion_,
erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch
negativ; denn _Einiges_ enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann
es als _komprehensiv_ betrachtet werden; aber insofern es
Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die
_negative_ Bestimmung, welche das Subjekt durch den Übergang des
singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch
Bestimmung der Beziehung, der Kopula.--In dem Urtheile, _einige_
Menschen sind glückselig, liegt _die unmittelbare Konsequenz: einige_
Menschen sind _nicht_ glückselig. Wenn _einige_ Dinge nützlich sind,
so sind eben deswegen _einige_ Dinge _nicht_ nützlich. Das positive
und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das
partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein
Reflexions-Urtheil ist.--Aber das partikulare Urtheil ist darum
_unbestimmt_.
Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das
Subjekt, _einige Menschen, Thiere u. s. f_, so enthält es außer der
partikularen Formbestimmung. _Einige_, auch noch die
Inhaltsbestimmung: _Mensch_ u. s. f. Das Subjekt des singularen
Urtheils konnte heißen: _Dieser Mensch_, eine Singularität, die
eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher
vielmehr lauten, etwa _Cajus_. Aber das Subjekt des partikularen
Urtheils kann nicht mehr seyn: _Einige Caji_; denn Cajus soll ein
Einzelner als solcher seyn. _Dem Einigen_ wird daher ein
allgemeinerer _Inhalt_ beigegeben, etwa _Menschen, Thieren u. s. f._.
Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des
Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein _Allgemeines_, weil
_Einige_ die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den
Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt
seyn muß. Näher ist sie auch die _allgemeine Natur_, oder die
_Gattung_ Mensch, Thier;--diejenige Allgemeinheit, welche das
Resultat des Reflexions-Urtheils ist, _anticipirt_; wie auch das
positive Urtheil, indem es _das Einzelne_ zum Subjekt hat, die
Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist.
Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und
die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die
Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist
eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in _Beziehung_ auf
einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die
_Erweiterung_ des _Diesen_ zur Besonderheit; allein diese
Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; _Dieses_ ist ein
vollkommen Bestimmtes, _einiges Dieses_ aber ist unbestimmt. Die
Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend,
_vollkommen bestimmt_ seyn; eine solche ist die Totalität, oder
zunächst _Allgemeinheit_ überhaupt.
Diese Allgemeinheit hat das _Dieses_ zu Grunde liegen, denn das
Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren
Bestimmungen verlaufen sich daher _äußerlich_ an ihm, und wie die
Besonderheit sich deswegen als _Einige_ bestimmte, so ist die
Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das
partikulare Urtheil ist in das _universelle_ übergegangen.
c. Das universelle Urtheil.
Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist,
ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, _Allheit; Alle_ sind alle
_Einzelne_; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit
ist daher nur ein _Zusammenfassen_ der für sich bestehenden Einzelnen;
sie ist eine _Gemeinschaftlichkeit_, welche ihnen nur in der
_Vergleichung_ zukommt.--Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem
subjektiven _Vorstellen_ zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit
die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung
als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, _weil sie
Mehreren zukomme_. In der _Analysis_ schwebt vornehmlich auch dieser
Begriff von Allgemeinheit vor, indem z.B. die Entwickelung einer
Funktion an einem _Polynomium_ für das _Allgemeinere_ gilt, als die
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