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Wissenschaft der Logik — Band 1 - 43

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  Entgegengesetzten.—Eben damit ist auch unmittelbar zweitens die andre
  Seite gesetzt; die unmittelbare Selbstständigkeit, welche als das Andre
  bestimmt, eine vielfache Mannigfaltigkeit in sich ist, aber so daß
  diese Mannigfaltigkeit wesentlich auch die Beziehung der andern Seite,
  die Einheit der reflektirten Selbstständigkeit an ihr hat. Jene Seite,
  das Ganze, ist die Selbstständigkeit, welche die an und für sich
  seyende Welt ausmachte; die andere Seite, die Theile, ist die
  unmittelbare Existenz, welche die erscheinende Welt war. Im
  Verhältnisse des Ganzen und der Theile sind die beiden Seiten diese
  Selbstständigkeiten, aber so daß jede die andere in ihr scheinen hat,
  und nur ist zugleich als diese Identität beider. Weil nun das
  wesentliche Verhältniß nur erst das erste, unmittelbare ist, so ist die
  negative Einheit und die positive Selbstständigkeit durch das Auch
  verbunden; beide Seiten sind zwar als Momente gesetzt, aber ebenso sehr
  als existirende Selbstständigkeiten.—Daß beide als Momente gesetzt
  sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das Ganze, die
  reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere,
  die unmittelbare als Moment ist;—hier macht das Ganze die Einheit
  beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als
  Gesetztseyn.—Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der
  Theile, die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz, die
  selbstständige Grundlage; die reflektirte Einheit dagegen, das Ganze
  ist nur äußerliche Beziehung.
  2. Dieß Verhältniß enthält somit die Selbstständigkeit der Seiten, und
  ebenso sehr ihr Aufgehobenseyn, und beides schlechthin in Einer
  Beziehung. Das Ganze ist das Selbstständige, die Theile sind nur
  Momente dieser Einheit; aber ebenso sehr sind sie auch das
  Selbstständige, und ihre reflektirte Einheit nur ein Moment; und jedes
  ist in seiner Selbstständigkeit schlechthin das Relative eines Andern.
  Dieß Verhältniß ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst,
  und hebt sich auf.
  Dieß näher betrachtet, so ist das Ganze die reflektirte Einheit, welche
  selbstständiges Bestehen für sich hat; aber dieß ihr Bestehen ist
  ebenso sehr von ihr abgestoßen; das Ganze ist als die negative Einheit,
  negative Beziehung auf sich selbst; so ist sie sich entäußert; sie hat
  ihr Bestehen an ihrem Entgegengesetzten, der mannigfaltigen
  Unmittelbarkeit, den Theilen. Das Ganze besteht daher aus den Theilen;
  so daß es nicht etwas ist ohne sie. Es ist also das ganze Verhältniß
  und die selbstständige Totalität; aber gerade aus demselben Grunde ist
  es nur ein Relatives, denn was es zur Totalität macht, ist vielmehr
  sein Anderes, die Theile; und es hat nicht an sich selbst, sondern an
  seinem Andern sein Bestehen.
  So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhältniß. Sie sind die
  unmittelbare Selbstständigkeit gegen die reflektirte, und bestehen
  nicht im Ganzen, sondern sind für sich. Sie haben ferner dieß Ganze als
  ihr Moment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes giebt es
  keine Theile. Aber weil sie das Selbstständige sind, so ist diese
  Beziehung nur ein äußerliches Moment, gegen welches sie an und für sich
  gleichgültig sind. Zugleich aber fallen die Theile als mannigfaltige
  Existenz in sich selbst zusammen, denn diese ist das reflexionslose
  Seyn; sie haben ihre Selbstständigkeit nur in der reflektirten Einheit,
  welche sowohl diese Einheit als auch die existirende Mannigfaltigkeit
  ist; das heißt, sie haben Selbstständigkeit nur im Ganzen, das aber
  zugleich die den Theilen andere Selbstständigkeit ist.
  Das Ganze und die Theile bedingen sich daher gegenseitig; aber das hier
  betrachtete Verhältniß, steht zugleich höher, als die Beziehung des
  Bedingten und der Bedingung auf einander, wie sie sich oben bestimmt
  hatte. Diese Beziehung ist hier realisirt; nämlich es ist gesetzt, daß
  die Bedingung so die wesentliche Selbstständigkeit des Bedingten ist,
  daß sie durch dieses vorausgesetzt wird. Die Bedingung als solche ist
  nur das Unmittelbare, und nur an sich vorausgesetzt. Das Ganze aber ist
  die Bedingung zwar der Theile, aber es enthält zugleich unmittelbar
  selbst, daß auch es nur ist, insofern es die Theile zur Voraussetzung
  hat. Indem so beide Seiten des Verhältnisses gesetzt sind als sich
  gegenseitig bedingend, ist jede eine unmittelbare Selbstständigkeit an
  ihr selbst, aber ihre Selbstständigkeit ist ebenso sehr vermittelt oder
  gesetzt durch die andere. Das ganze Verhältniß ist durch diese
  Gegenseitigkeit die Rückkehr des Bedingens in sich selbst, das nicht
  Relative, das Unbedingte.
  Indem nun die Seiten des Verhältnisses jede nicht in ihr selbst ihre
  Selbstständigkeit, sondern in ihrer andern hat, so ist nur Eine
  Identität beider vorhanden, in welcher beide nur Momente sind; aber
  indem jede an ihr selbst selbstständig ist, so sind sie zwei
  selbstständige Existenzen, die gegen einander gleichgültig sind.
  Nach der ersten Rüksicht, der wesentlichen Identität dieser Seiten, ist
  das Ganze den Theilen und die Theile dem Ganzen gleich. Es ist nichts
  im Ganzen, was nicht in den Theilen, und nichts in den Theilen, was
  nicht im Ganzen ist. Das Ganze ist nicht abstrakte Einheit, sondern die
  Einheit als einer verschiedenen Mannigfaltigkeit; diese Einheit aber
  als das, worin das Mannigfaltige sich auf einander bezieht, ist die
  Bestimmtheit desselben, wodurch es Theil ist. Das Verhältniß hat also
  eine untrennbare Identität, und mir Eine Selbstständigkeit.
  Aber ferner ist das Ganze den Theilen gleich; allein nicht denselben
  als Theilen; das Ganze ist die reflektirte Einheit, die Theile aber
  machen das bestimmte Moment oder das Andersseyn der Einheit aus, und
  sind das verschiedene Mannigfaltige. Das Ganze ist ihnen nicht gleich
  als diesem selbstständigen Verschiedenen, sondern als ihnen zusammen.
  Dieß ihr Zusammen aber ist nichts Anderes, als ihre Einheit, das Ganze
  als solches. Das Ganze ist also in den Theilen nur sich selbst gleich,
  und die Gleichheit desselben und der Theile drückt nur die Tautologie
  aus, daß das Ganze als Ganzes nicht den Theilen, sondern dem Ganzen
  gleich ist.
  Umgekehrt sind die Theile dem Ganzen gleich; aber weil sie das Moment
  des Andersseyns an ihnen selbst sind, so sind sie ihm nicht gleich als
  der Einheit, sondern so daß eine seiner mannigfaltigen Bestimmungen auf
  den Theil kommt, oder daß sie ihm als Mannigfaltigem gleich sind; das
  heißt, sie sind ihm als getheiltem Ganzen d. i. als den Theilen gleich.
  Es ist hiermit dieselbe Tautologie vorhanden, daß die Theile als
  Theile, nicht dem Ganzen als solchem, sondern in ihm sich selbst, den
  Theilen, gleich sind.
  Das Ganze und die Theile fallen auf diese Weise gleichgültig aus
  einander; jede dieser Seiten bezieht sich nur auf sich. Aber so aus
  einander gehalten zerstören sie sich selbst. Das Ganze, das
  gleichgültig ist gegen die Theile, ist die abstrakte, in sich nicht
  unterschiedene Identität; diese ist Ganzes nur als in sich selbst
  unterschieden, und zwar so in sich unterschieden, daß diese
  mannigfaltigen Bestimmungen in sich reflektirt sind und unmittelbare
  Selbstständigkeit haben. Und die Reflexionsidentität hat sich durch
  ihre Bewegung gezeigt, diese Reflexion in ihr Anderes zu ihrer Wahrheit
  zu haben.—Ebenso sind die Theile als gleichgültig gegen die Einheit des
  Ganzen, nur das unbezogene Mannigfaltige, das in sich Andere, welches
  als solches das Andere seiner selbst und sich nur Aufhebende ist.—Diese
  Beziehung-auf-sich jeder der beiden Seiten, ist ihre Selbstständigkeit;
  aber diese ihre Selbstständigkeit, die jede für sich hat, ist vielmehr
  die Negation ihrer selbst. Jede hat daher ihre Selbstständigkeit nicht
  an ihr selbst, sondern an der andern; diese andere, die das Bestehen
  ausmacht, ist ihr vorausgesetztes Unmittelbare, das Erstes und ihr
  Anfang seyn soll; aber dieses Erste einer jeder ist selbst nur ein
  solches, das nicht Erstes ist, sondern an dem andern seinen Anfang hat.
  Die Wahrheit des Verhältnisses besteht also in der Vermittelung; sein
  Wesen ist die negative Einheit, in welcher ebenso wohl die reflektirte
  als die seyende Unmittelbarkeit aufgehoben sind. Das Verhältniß ist der
  Widerspruch, der in seinen Grund zurückgeht, in die Einheit, welche als
  rückkehrend die reflektirte Einheit ist, aber indem diese ebenso sehr
  sich als aufgehobene gesetzt hat, bezieht sie sich negativ auf sich
  selbst, hebt sich auf, und macht sich zur seyenden Unmittelbarkeit.
  Aber diese ihre negative Beziehung, insofern sie ein Erstes und
  Unmittelbares ist, ist nur vermittelt durch ihr Anderes, und ebenso
  sehr ein Gesetztes. Dieß Andere, die seyende Unmittelbarkeit, ist
  ebenso sehr nur als aufgehobene; ihre Selbstständigkeit ist ein Erstes,
  aber nur um zu verschwinden, und hat ein Daseyn, das gesetzt und
  vermittelt ist.
  In dieser Bestimmung ist das Verhältniß nicht mehr das des Ganzen und
  der Theile; die Unmittelbarkeit, welche seine Seiten hatten, ist in
  Gesetztseyn und Vermittelung übergegangen; es ist jede gesetzt,
  insofern sie unmittelbar ist, als sich aufhebend, und in die andere
  übergehend; und insofern sie selbst negative Beziehung ist, zugleich
  durch die andere als durch ihr Positives bedingt zu seyn; wie auch ihr
  unmittelbares Übergehen ebenso sehr ein Vermitteltes ist, ein Aufheben
  nämlich, das durch die andere gesetzt wird.—So ist das Verhältniß des
  Ganzen und der Theile in das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung
  übergegangen.
  Anmerkung.
  Es ist oben (1ster Th. 1ste Abth. S. 216) die Antinomie der unendlichen
  Theilbarkeit der Materie, beim Begriffe der Quantität betrachtet
  worden. Die Quantität ist die Einheit der Kontinuität und der
  Diskretion; sie enthält im selbstständigen Eins sein
  Zusammengeflossenseyn mit andern, und in dieser sich ohne Unterbrechung
  fortsetzenden Identität mit sich ebenso die Negation derselben. Indem
  die unmittelbare Beziehung dieser Momente der Quantität, als das
  wesentliche Verhältniß des Ganzen und der Theile, das Eins der
  Quantität als Theil, die Kontinuität desselben aber als Ganzes, das
  zusammengesetzt ist aus Theilen, ausgedrückt wird, so besteht die
  Antinomie in dem Widerspruche, der am Verhältnisse des Ganzen und der
  Theile, vorgekommen und aufgelöst worden ist.—Ganzes und Theile sind
  nämlich ebenso wesentlich auf einander bezogen und machen nur Eine
  Identität aus, als sie gleichgültig gegen einander sind und
  selbstständiges Bestehen haben. Das Verhältniß ist daher diese
  Antinomie, daß das Eine Moment, darin, daß es sich vom andern befreit,
  unmittelbar das andere herbeiführt.
  Das Existirende also als Ganzes bestimmt, so hat es Theile, und die
  Theile machen sein Bestehen aus; die Einheit des Ganzen ist nur eine
  gesetzte Beziehung, eine äußere Zusammensetzung, welche das
  selbstständig Existirende nichts angeht. Insofern dieses nun Theil ist,
  so ist es nicht Ganzes, nicht Zusammengesetztes, somit Einfaches. Aber
  indem ihm die Beziehung auf ein Ganzes äußerlich ist, so geht sie
  dasselbe nichts an; das Selbstständige ist somit auch nicht an sich
  Theil; denn Theil ist es nur durch jene Beziehung. Aber indem es nun
  nicht Theil ist, so ist es Ganzes, denn es ist nur dieß Verhältniß von
  Ganzem und von Theilen vorhanden; und das Selbstständige ist eins von
  beiden. Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt; es
  besteht wieder aus Theilen und so fort ins Unendliche.—Diese
  Unendlichkeit besteht in nichts anderem als in der perennirenden
  Abwechslung der beiden Bestimmungen des Verhältnisses, in deren jeder
  die andere unmittelbar entsteht, so daß das Gesetztseyn jeder das
  Verschwinden ihrer selbst ist. Die Materie als Ganzes bestimmt, so
  besteht sie aus Theilen und an diesen wird das Ganze zur unwesentlichen
  Beziehung und verschwindet. Der Theil aber so für sich, ist er auch
  nicht Theil, sondern das Ganze.—Die Antinomie dieses Schlusses ganz
  nahe zusammengerückt, ist eigentlich diese: Weil das Ganze nicht das
  Selbstständige ist, ist der Theil das Selbstständige; aber weil er nur
  ohne das Ganze selbstständig ist, so ist er selbstständig, nicht als
  Theil, sondern vielmehr als Ganzes. Die Unendlichkeit des Progresses,
  der entsteht, ist die Unfähigkeit, die beiden Gedanken zusammen zu
  bringen, welche diese Vermittelung enthält, daß nämlich jede der beiden
  Bestimmungen durch ihre Selbstständigkeit und Trennung von der andern,
  in Unselbstständigkeit und in die andre übergeht.
  B. Das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung.
  Die Kraft ist die negative Einheit, in welche sich der Widerspruch des
  Ganzen und der Theile aufgelöst hat, die Wahrheit jenes ersten
  Verhältnisses. Das Ganze und die Theile ist das gedankenlose
  Verhältniß, auf welches die Vorstellung zunächst verfällt; oder
  objektiv ist es das todte, mechanische Aggregat, das zwar
  Formbestimmungen hat, wodurch die Mannigfaltigkeit seiner
  selbstständigen Materie in einer Einheit bezogen wird, welche aber
  derselben äußerlich ist.—Das Verhältniß der Kraft aber ist die höhere
  Rückkehr in sich, worin die Einheit des Ganzen, welche die Beziehung
  des selbstständigen Andersseyns ausmachte, aufhört, dieser
  Mannigfaltigkeit ein Äußerliches und Gleichgültiges zu seyn.
  Wie sich das wesentliche Verhältniß nunmehr bestimmt hat, sind die
  unmittelbare und die reflektirte Selbstständigkeit in derselben als
  aufgehobene oder als Momente gesetzt, die im vorhergehenden
  Verhältnisse für sich bestehende Seiten oder Extreme waren. Es ist
  darin enthalten erstens, daß die reflektirte Einheit, und ihr
  unmittelbares Daseyn, insofern beide erste und unmittelbare sind, sich
  an sich selbst aufheben und in ihr Anderes übergehen; jene, die Kraft,
  geht in ihre Äußerung, über, und das Äußerliche ist ein
  Verschwindendes, das in die Kraft, als in ihren Grund zurückgeht, und
  nur ist, als von derselben getragen und gesetzt. Zweitens ist dieß
  Übergehen nicht nur ein Werden und Verschwinden, sondern es ist
  negative Beziehung auf sich, oder das seine Bestimmung Ändernde ist
  darin zugleich in sich reflektirt und erhält sich; die Bewegung der
  Kraft ist nicht so sehr ein Übergehen, als daß sie sich selbst über
  setzt, und in dieser durch sie selbst gesetzten Veränderung bleibt, was
  sie ist.—Drittens ist diese reflektirte, sich auf sich beziehende
  Einheit selbst auch aufgehoben und Moment; sie ist vermittelt durch ihr
  Anderes, und hat dasselbe zur Bedingung; ihre negative Beziehung auf
  sich, die Erstes ist und die Bewegung ihres Übergehens aus sich
  anfängt, hat ebenso sehr eine Voraussetzung, von der sie sollicitirt
  wird, und ein Anderes, von dem sie anfängt.
  a. Das Bedingtseyn der Kraft.
  In ihren näheren Bestimmungen betrachtet, hat erstens die Kraft das
  Moment der seyenden Unmittelbarkeit an ihr; sie selbst ist dagegen
  bestimmt als die negative Einheit. Aber diese in der Bestimmung des
  unmittelbaren Seyns ist ein existirendes Etwas. Dieß Etwas erscheint,
  weil es die negative Einheit als Unmittelbares ist, als das Erste, die
  Kraft dagegen, weil sie das reflektirte ist, als das Gesetztseyn, und
  insofern als angehörig dem existirenden Dinge oder einer Materie. Nicht
  daß sie die Form dieses Dings und das Ding durch sie bestimmt wäre;
  sondern das Ding ist als Unmittelbares gleichgültig gegen sie. —Es
  liegt in ihm nach dieser Bestimmung kein Grund, eine Kraft zu haben;
  die Kraft hingegen als die Seite des Gesetztseyns hat wesentlich das
  Ding zu seiner Voraussetzung. Wenn daher gefragt wird, wie das Ding
  oder die Materie dazu komme, eine Kraft zu haben, so erscheint diese
  als äußerlich damit verbunden und dem Dinge durch eine fremde Gewalt
  eingedrückt.
  Als dieß unmittelbare Bestehen ist die Kraft eine ruhige Bestimmtheit
  des Dings überhaupt; nicht ein sich Äußerndes, sondern unmittelbar ein
  äußerliches. So wird die Kraft auch als Materie bezeichnet, und statt
  magnetischer, elektrischer u.s.f. Kraft, eine magnetische, elektrische
  u.s.f. Materie angenommen; oder statt der berühmten anziehenden Kraft
  ein feiner Äther, der alles zusammenhalte.—Es sind die Materien, in
  welche sich die unthätige, kraftlose negative Einheit des Dings
  auflöst, und die oben betrachtet wurden.
  Aber die Kraft enthält die unmittelbare Existenz, als Moment, als ein
  solches das zwar Bedingung ist, aber übergeht und sich aufhebt; also
  nicht als ein existirendes Ding. Sie ist ferner nicht die Negation als
  Bestimmtheit, sondern negative, sich in sich reflektirende Einheit. Das
  Ding, an dem die Kraft seyn sollte, hat somit hier keine Bedeutung
  mehr; sie selbst ist vielmehr Setzen der Äußerlichkeit, welche als
  Existenz erscheint. Sie ist also auch nicht bloß eine bestimmte
  Materie; solche Selbstständigkeit ist längst in das Gesetztseyn und in
  die Erscheinung übergegangen.
  Zweitens, die Kraft ist die Einheit des reflektirten und des
  unmittelbaren Bestehens, oder der Formeinheit und der äußerlichen
  Selbstständigkeit. Sie ist beides in Einem; sie ist die Berührung
  solcher, deren das Eine ist, insofern das Andere nicht ist; die mit
  sich identische positive, und die negirte Reflexion. Die Kraft ist so
  der sich von sich selbst abstoßende Widerspruch; sie ist thätig; oder
  sie ist die sich auf sich beziehende negative Einheit, in welcher die
  reflektirte Unmittelbarkeit oder das wesentliche Insichseyn gesetzt
  ist, nur als Aufgehobenes oder Moment zu seyn, somit insofern sie sich
  von der unmittelbaren Existenz unterscheidet, in diese überzugehen. Die
  Kraft also als die Bestimmung der reflektirten Einheit des Ganzen ist
  gesetzt, als zur existirenden äußerlichen Mannigfaltigkeit aus sich
  selbst zu werden.
  Aber drittens ist die Kraft nur erst ansichseyende und unmittelbare
  Thätigkeit; sie ist die reflektirte Einheit, und ebenso wesentlich die
  Negation derselben; indem sie von dieser verschieden, aber nur als die
  Identität ihrer selbst und ihrer Negation ist, so ist sie auf diese,
  als eine ihr äußerliche Unmittelbarkeit wesentlich bezogen und hat
  dieselbe zur Voraussetzung und Bedingung.
  Diese Voraussetzung nun ist nicht ein ihr gegenüber sich befindliches
  Ding; diese gleichgültige Selbstständigkeit ist in der Kraft
  aufgehoben; als ihre Bedingung ist es ein ihr anderes Selbstständiges.
  Weil es aber nicht Ding ist, sondern die selbstständige Unmittelbarkeit
  hier sich zugleich als sich auf sich selbst beziehende negative Einheit
  bestimmt hat, so ist es selbst Kraft. —Die Thätigkeit der Kraft ist
  durch sich selbst als durch das sich Andere, durch eine Kraft bedingt.
  Die Kraft ist auf diese Weise Verhältniß, in welchem jede Seite
  dasselbe ist als die andere. Es sind Kräfte, die im Verhältnisse
  stehen, und zwar wesentlich sich auf einander beziehen.—Sie sind ferner
  zunächst nur verschiedene überhaupt; die Einheit ihres Verhältnisses
  ist nur erst die innre an sich seyende Einheit. Das Bedingtseyn durch
  eine andere Kraft ist so an sich das Thun der Kraft selbst; oder sie
  ist insofern erst voraus setzendes, sich nur negativ auf sich
  beziehendes Thun; diese andere Kraft liegt noch jenseits ihrer
  setzenden Thätigkeit, nämlich der in ihrem Bestimmen unmittelbar in
  sich zurückkehrenden Reflexion.
  b. Die Sollicitation der Kraft.
  Die Kraft ist bedingt, weil das Moment der unmittdbaren Existenz, das
  sie enthält, nur als ein Gesetztes,—aber weil es zugleich Unmittelbares
  ist, ein Vorausgesetztes ist, in welchem die Kraft sich selbst negirt.
  Die für die Kraft vorhandene Äußerlichkeit ist daher ihre eigene
  voraussetzende Thätigkeit selbst, welche zunächst als eine andere Kraft
  gesetzt ist.
  Dieses Voraussetzen ist ferner gegenseitig. Jede der beiden Kräfte
  enthält die in sich reflektirte Einheit als aufgehoben, und ist daher
  voraussetzend; sie setzt sich selbst als äußerlich; dieß Moment der
  Äußerlichkeit ist ihr eigenes; aber weil sie ebenso sehr in sich
  reflektirte Einheit ist, setzt sie zugleich diese ihre Äußerlichkeit
  nicht in ihr selbst, sondern als eine andre Kraft.
  Aber das Äußerliche als solches ist das sich selbst aufhebende; ferner
  die sich in sich reflektirende Thätigkeit ist wesentlich bezogen auf
  jenes Äußerliche als auf das ihr Andre, aber ebenso sehr als auf ein an
  sich Nichtiges und mit ihr Identisches. Da die voraussetzende
  Thätigkeit ebenso sehr Reflexion in sich ist, ist sie das Aufheben
  jener ihrer Negation, und setzt dieselbe als sich selbst oder als ihr
  Äußerliches. So ist die Kraft als bedingend, gegenseitig ein Anstoß für
  die andre Kraft, gegen den sie thätig ist. Ihr Verhalten ist nicht die
  Passivität des Bestimmtwerdens, so daß dadurch etwas Anderes in sie
  käme; sondern der Anstoß sollicitirt sie nur. Sie ist an ihr selbst die
  Negativität ihrer, das Abstoßen ihrer von sich ist ihr eigenes Setzen.
  Ihr Thun besteht also darin, dieß aufzuheben, daß jener Anstoß ein
  Äußerliches sey; sie macht es zu einem bloßen Anstoß und setzt es als
  das eigne Abstoßen ihrer selbst von sich, als ihre eigene Äußerung.
  Die sich äußernde Kraft ist also dasselbe, was zuerst nur die
  voraussetzende Thätigkeit war; nämlich sich äußerlich machend; aber die
  Kraft als sich äußernd ist zugleich die Äußerlichkeit negirende und sie
  als das ihrige setzende Thätigkeit. Insofern nun in dieser Betrachtung
  von der Kraft angefangen wird, als sie die negative Einheit ihrer
  selbst und damit voraussetzende Reflexion ist, so ist es dasselbe, als
  wenn in der Äußerung der Kraft vom sollicitirenden Anstosse angefangen
  wird. Die Kraft ist so in ihrem Begriffe zuerst bestimmt als sich
  aufhebende Identität, und in ihrer Realität, die eine der beiden Kräfte
  als sollicitirend und die andere als sollicitirt werdend. Aber der
  Begriff der Kraft ist überhaupt die Identität der setzenden und
  voraussetzenden Reflexion oder der reflektirten und der unmittelbaren
  Einheit, und jede dieser Bestimmungen schlechthin nur Moment, in
  Einheit, und somit als vermittelt durch die andere. Aber ebenso ist
  keine Bestimmung an den beiden in Wechselbeziehung stehenden Kräften
  vorhanden, welche die sollicitirende oder die sollicitirt werdende sey,
  oder vielmehr jeder kommen auf gleiche Weise beide Formbestimmungen zu.
  Aber diese Identität ist nicht nur eine äußerliche der Vergleichung,
  sondern eine wesentliche Einheit derselben.
  Die eine Kraft nämlich ist zunächst bestimmt als sollicitirende, und
  die andere als sollicitirt-werdende; diese Formbestimmungen erscheinen
  auf diese Weise als unmittelbare, an sich vorhandene Unterschiede der
  beiden Kräfte. Aber sie sind wesentlich vermittelt. Die eine Kraft wird
  sollicitirt; dieser Anstoß ist eine in sie von außen gesetzte
  Bestimmung. Aber die Kraft ist selbst das Voraussetzende; sie ist
  wesentlich sich in sich reflektirend und es aufhebend, daß der Anstoß
  ein Äußerliches sey. Daß sie sollicitirt wird, ist daher ihr eigenes
  Thun, oder es ist durch sie selbst bestimmt, daß die andere Kraft eine
  andere überhaupt und die sollicitirende ist. Die sollicitirende bezieht
  sich auf ihre andere negativ, so daß sie die Äußerlichkeit derselben
  aufhebt, sie ist insofern setzend; aber sie ist dieß nur durch die
  Voraussetzung, sich eine andere gegenüber zu haben; das ist, sie ist
  sollicitirend selbst nur, insofern sie eine Äußerlichkeit an ihr hat,
  somit insofern sie sollicitirt wird. Oder sie ist sollicitirend nur
  insofern als sie dazu sollicitirt wird, sollicitirend zu seyn. Somit
  wird umgekehrt die erste sollicitirt, nur insofern als sie selbst die
  andere dazu sollicitirt, sie, nämlich die erstere zu sollicitiren. Jede
  von beiden erhält also den Anstoß von der anderen; aber der Aiistoß,
  den sie als thätige gibt, besteht darin, daß sie von der anderen einen
  Anstoß erhalte; der Anstoß, den sie erhält, ist von ihr selbst
  sollicitirt. Beides, der gegebene und der empfangene Anstoß, oder die
  thätige Äußerung und die passive Äußerlichkeit ist daher nicht ein
  Unmittelbares, sondern vermittelt, und zwar ist jede der beiden Kräfte
  hiermit selbst die Bestimmtheit, welche die andere gegen sie hat, ist
  vermittelt durch die andere, und dieß vermittelnde Andere ist wieder
  ihr eigenes bestimmendes Setzen.
  So ist also dieß, daß auf die Kraft ein Anstoß durch eine andere Kraft
  geschieht, daß sie sich insofern passiv verhält, aber hinwieder von
  dieser Passivität in die Aktivität übergeht,—der Rükgang der Kraft in
  sie selbst. Sie äussert sich. Die Äußerung ist Reaktion in dem Sinne,
  daß sie die Äußerlichkeit als ihr eigenes Moment setzt, und somit es
  aufhebt, daß sie durch eine andere Kraft sollicitirt worden sey. Beides
  ist daher eines, die Äußerung der Kraft, wodurch sie sich durch ihre
  negative Thätigkeit auf sich selbst ein Daseyn-für-Anderes giebt, und
  die unendliche Rückkehr in dieser Äußerlichkeit auf sich selbst, so daß
  sie darin sich nur auf sich bezieht. Die voraussetzende Reflexion,
  welcher das Bedingtseyn und der Anstoß angehört, ist daher unmittelbar
  auch die in sich zurückkehrende Reflexion, und die Thätigkeit ist
  wesentlich reagirende, gegen sich. Das Setzen des Anstoßes oder
  Äußerlichen ist selbst das Aufheben desselben, und umgekehrt ist das
  Aufheben des Anstoßes das Setzen der Äußerlichkeit.
  c. Die Unendlichkeit der Kraft.
  Die Kraft ist endlich, insofern ihre Momente noch die Form der
  Unmittelbarkeit haben; ihre voraussetzende und ihre sich auf sich
  beziehende Reflexion sind in dieser Bestimmung unterschieden; jene
  erscheint als eine für sich bestehende äußerliche Kraft, und die andere
  in der Beziehung auf sie als passiv. Die Kraft ist so der Form nach
  bedingt, und dem Inhalte nach gleichfalls beschränkt; denn eine
  Bestimmtheit der Form nach enthält auch eine Beschränkung des Inhalts.
  Aber die Thätigkeit der Kraft besteht darin sich zu äußern; das heißt,
  wie sich ergeben hat, die Äußerlichkeit aufzuheben und sie als das zu
  bestimmen, worin sie identisch mit sich ist. Was also die Kraft in
  Wahrheit äußert, ist dieß, daß ihre Beziehung auf Anderes ihre
  Beziehung auf sich selbst ist, daß ihre Passivität in ihrer Aktivität
  selbst besteht. Der Anstoß, wodurch sie zur Thätigkeit sollicitirt
  wird, ist ihr eigenes Sollicitiren; die Äußerlichkeit, welche an sie
  kommt, ist kein Unmittelbares, sondern ein durch sie Vermitteltes; so
  wie ihre eigene wesentliche Identität mit sich, nicht unmittelbar,
  sondern durch ihre Negation vermittelt ist; oder die Kraft äußert dieß,
  daß ihre Äußerlichkeit identisch ist mit ihrer Innerlichkeit.
  C. Verhältniß des Äußern und Innern.
  1. Das Verhältniß des Ganzen und der Theile ist das unmittelbare; die
  reflektirte und die seyende Unmittelbarkeit haben daher in ihm jede
  eine eigene Selbstständigkeit; aber indem sie im wesentlichen
  Verhältnisse stehen, so ist ihre Selbstständigkeit nur ihre negative
  Einheit. Dieß ist nun in der Äußerung der Kraft gesetzt; die
  reflektirte Einheit ist wesentlich das Anderswerden, als Übersetzen
  ihrer selbst in die Äußerlichkeit; aber diese ist ebenso unmittelbar in
  jene zurückgenommen; der Unterschied der selbstständigen Kräfte hebt
  sich auf; die Äußerung der Kraft ist nur eine Vermittelung der
  reflektirten Einheit mit sich selbst. Es ist nur ein leerer
  durchsichtiger Unterschied, der Schein, vorhanden, aber dieser Schein
  ist die Vermittelung, welche das selbstständige Bestehen selbst ist. Es
  sind nicht nur entgegengesetzte Bestimmungen, die sich an ihnen selbst
  aufheben, und ihre Bewegung nicht nur ein Übergehen, sondern Theils ist
  die Unmittelbarkeit, von der angefangen und ins Andersseyn übergegangen
  wurde, selbst nur als gesetzte, Theils ist dadurch jede der
  Bestimmungen in ihrer Unmittelbarkeit schon die Einheit mit ihrer
  andern und das Übergehen dadurch schlechthin ebenso sehr die sich
  setzende Rückkehr in sich.
  Das Innere ist als die Form der reflektirten Unmittelbarkeit oder des
  Wesens, gegen das Äußere als die Form des Seyns bestimmt, aber beide
  sind nur Eine Identität.—Diese Identität ist erstens die gediegene
  Einheit beider als inhaltsvolle Grundlage, oder die absolute Sache, an
  der die beiden Bestimmungen gleichgültige, äußerliche Momente sind.
  Insofern ist sie Inhalt und die Totalität, welche das Innere ist, das
  ebenso sehr äußerlich wird, aber darin nicht ein Gewordenes oder
  Übergegangenes, sondern sich selbst gleich ist. Das Äußere ist nach
  dieser Bestimmung dem Innern, dem Inhalte nach nicht nur gleich,
  sondern beide sind nur Eine Sache.—Aber diese Sache als einfache
  Identität mit sich ist verschieden von ihren Formbestimmungen, oder
  diese sind ihr äußerlich; sie ist insofern selbst ein Inneres, das von
  
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