Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Dritter Teil - 04

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zurückliegender Epochen kannte, wurde nunmehr das _romanische
Kurzschiff der ersten Anlage durch ein gotisches Längsschiff
erweitert_. Dieser Erweiterungsbau hat der Zeit und sonstigem Wirrsal
schlechter zu widerstehen vermocht als der ältere Teil der Kirche; das
Alte steht, der Anbau liegt in Trümmern. Unsere Schilderung führt uns
später auf ihn zurück.
Unsere nächsten Untersuchungen aber gehören der _Geschichte_ des
Klosters. Wir knüpfen die Aufzählung seiner Schicksale an eine
Geschichte seiner Äbte.
[6] Der Orden, ohne geradezu in Askese zu verfallen, war doch in
den ersten fünfzig Jahren seines Bestehens überaus rigorös, und
unterschied sich auch dadurch von den Benediktinern, die, gestützt auf
die Unterweisungen des heiligen Benedikt selber, diesen Rigorismus
vermieden. Schon im zehnten Jahrhundert hieß es deshalb spöttisch:
„die Regel des heiligen Benedikt scheine für _schwächliche_ Leute
geschrieben.“ Die Gründer des Zisterzienser-Ordens gingen von einer
verwandten Anschauung aus, und aus der ersten Zeit des Ordens her
finden sich folgende Vorschriften:
1) Die Unterlage des Bettes ist Stroh. Polster sind untersagt.
2) Als Speise dienen gekochte Gemüse, darunter _Buchenblätter_. Kein
Fleisch.
3) In der Kirche soll sich ein offenes Grab befinden, um an die
Hinfälligkeit des Daseins zu mahnen.

2.
_Die Äbte von Lehnin_
Heut sind es grade hundert Jahr,
Seit er gelegen auf der Bahr
Mit seinem Kreuz und Silberstabe.
Die ewige Lamp' an seinem Grabe
Hat heute hundert Jahr gebrannt.
* * *
Hier war zu Hause kluger Rat,
Hier hat der mächtige Prälat
Des Hauses Chronik einst geschrieben.
=Annette Droste-Hülshoff=
Eh' wir dazu übergehen, von den einzelnen leitenden Persönlichkeiten
des Klosters, soweit dieselben überhaupt eine Geschichte haben,
eingehender zu sprechen, mögen hier einige vorgängige Bemerkungen über
die _Lehniner Äbte überhaupt_ eine Stelle finden. Wenn dabei einzelne
Dinge von mehr oder weniger allgemeinem Charakter mit aufgeführt werden
sollten, Dinge, die nicht bloß in Lehnin, sondern überall innerhalb
der klösterlichen Welt ihre Gültigkeit hatten, so wolle man dabei in
Erwägung ziehen, daß wir eben noch, im Verlauf unserer „Wanderungen“
verschiedene andere Klöster zu besprechen haben werden, und daß das
_Allgemeingültige in betreff derselben_ doch an irgend einer Stelle
wenigstens andeutungsweise gesagt werden muß.
Die Äbte von Lehnin standen an der Spitze ihres „Kloster-Konvents“, d.
h. ihrer Mönchsbrüderschaft, aus der sie, sobald die Vakanz eintrat,
durch freie Wahl hervorgingen. Ihnen zur Seite oder unter ihnen standen
der Prior, der Subprior, ein Präzeptor, ein Senior und ein Cellerarius
(Kellermeister), der, wie es scheint, im Lehniner Kloster die Stelle
des ~bursarius~ (Schatzmeister) vertrat. Daran schlossen sich zwanzig
bis dreißig ~fratres~, teils Mönche, teils Novizen, teils Laienbrüder.
Die Tracht der Mönche war die übliche der Zisterzienser-Mönche: weißes
Kleid und schwarzes Skapulier.
Das Ansehen und die Gewalt des Abtes waren außerhalb und innerhalb des
Klosters von großem Belang. 1450 wurde den Äbten zu Lehnin vom Papste
der bischöfliche Ornat zugestanden. Seitdem trugen sie bei feierlichen
Gelegenheiten die bischöfliche Mitra, das Pallium und den Krummstab.
Auf den Landtagen saßen sie auf der ersten Bank, unmittelbar nach den
Bischöfen von Brandenburg und Havelberg. Innerhalb des Klosters war
der Abt selbstverständlich der oberste Leiter des Ganzen, kirchlich
wie weltlich. Er sah auf strenge Ordnung in dem täglichen Leben und
Wandel der Mönche, er beaufsichtigte den Gottesdienst, er kontrollierte
die Verwaltung des Klosters, des Vermögens, der Einkünfte desselben,
er vertrat das Kloster geistlichen und weltlichen Mächten gegenüber.
Er regierte. Aber diese Regierung war weit ab davon, eine absolute,
verantwortungslose Herrschaft zu sein. Wie er über dem Konvente stand,
so stand doch auch der Konvent wieder über ihm, und Klagen über den
Abt, wenn sie von draußen Stehenden erhoben wurden, kamen vor den
Konvent und wurden von diesem entschieden. Waren die zu erhebenden
Klagen jedoch Klagen des Konventes selbst, so konnte letzterer
freilich in seiner eigenen Angelegenheit nicht Recht sprechen, und ein
anderes Tribunal hatte zu entscheiden. Dies Tribunal, der Fälle zu
geschweigen, wo es der Landesherr war, war entweder das Mutterkloster,
oder das große Kapitel in Cîteaux, oder der Magdeburger Erzbischof
oder endlich der Papst. Solche Auflehnungen und infolge derselben
solche Appellationen an die obere Instanz zählten keineswegs zu den
Seltenheiten, wiewohl die Lehniner Verhältnisse, in vielleicht etwas zu
optimistischer Auffassung, im allgemeinen als mustergültige geschildert
werden. Der Abt Arnold, von dem wir später ausführlicher hören werden,
wurde infolge solcher Auflehnung abgesetzt.
Dieser Abt-Arnold-Fall, der durch Beauftragte des Generalkapitels
in Cîteaux untersucht und entschieden wurde, führt zu der
nicht uninteressanten Frage: ob solche Beziehungen zu Cîteaux,
zu dem eigentlichen, ersten und ältesten Ausgangspunkt aller
Zisterzienserklöster, etwas Regelmäßiges, oder nur etwas Ausnahmsweises
waren? Die Ordensregel, die ~Charta caritatis~, das Gesetzbuch der
Zisterzienser schrieb allerdings vor, daß einmal im Jahre alle
Zisterzienser Äbte in Cîteaux zusammenkommen und beraten sollten,
aber diese Anordnung stammte noch aus einer Zeit, wo die räumliche
Ausdehnung, die expansive Kraft des Ordens, die halb Europa umfaßte,
ebensowenig mit Bestimmtheit vorauszusehen war, wie sein intensives
Wachstum bis zur Höhe von zweitausend Klöstern. Zu welcher Versammlung,
bei nur annähernd regelmäßiger und allgemeiner Beschickung, wäre ein
solches Generalkapitel notwendig angewachsen! Freilich die Hindernisse,
die die bloß räumliche Entfernung schuf, müssen wir uns hüten zu
überschätzen. Die Kaiserfahrten, die Kreuzzüge, die Pilgerreisen nach
Rom und dem heiligen Grabe zeigen uns genugsam, daß man damals, sobald
nur ein rechter Wille da war, vor den Schrecken und Hindernissen,
die der Raum als solcher schafft, nicht erschrak; aber Cîteaux
selbst, ganz abgesehen von allen andern leichter oder schwerer zu
überwindenden Schwierigkeiten, hätte solche allgemeine Beschickung kaum
bewältigen können, wie groß wir auch die bauliche Anlage einerseits,
und wie klein und bescheiden die Ansprüche der eintreffenden Äbte
andererseits annehmen mögen. Wir treffen also wohl das Richtige, wenn
wir die Ansicht aussprechen, daß _regelmäßige_ Beschickungen des
Generalkapitels _nicht_ stattfanden, anderweitige Beziehungen aber,
wenn auch nicht immer, so doch _vielfach_ unterhalten wurden. Mehrere
Urkunden tun solcher Beziehungen direkt Erwähnung, und auch anderes
spricht dafür, daß unser märkisches Kloster in Cîteaux einen guten
Klang hatte und mit Vorliebe am Bande auszeichnender Abhängigkeit
geführt wurde. Schon die Lage Lehnins, an der _Grenze aller Kultur_,
kam ihm zu statten. Die näher an Cîteaux gelegenen Klöster waren
Klöster wie andere mehr; während allen denjenigen eine gesteigerte
Bedeutung beiwohnen mußte, die, als vorgeschobenste Posten, in die kaum
bekehrte slavisch-heidnische Welt hineinragten. Ist doch der polnische
Zweig immer ein Liebling der römischen Kirche geblieben. Die Analogien
ergeben sich von selbst.
Die Lehniner Äbte hatten Bischofs-Rang, und sie wohnten und lebten
demgemäß. Das Lehniner Abthaus, das, an der Westfront der Kirche
gelegen, bis diesen Augenblick steht, zeigt zwar keine großen
Verhältnisse, aber dies darf uns nicht zu falschen Schlüssen verleiten.
Es war überhaupt keine Zeit der großen Häuser. Außerdem hatten die
Lehniner Äbte, ebenso wie die Bischöfe von Havelberg und Lebus, ihr
„Stadthaus“ in Berlin, und es scheint, daß dies letztere von größeren
Verhältnissen war. Ursprünglich stand es an einer jetzt schwer zu
bestimmenden Stelle der Schloßfreiheit, höchst wahrscheinlich da, wo
sich jetzt das große Schlütersche Schloßportal erhebt; der Schloßbau
unter Kurfürst Friedrich dem Eisernen aber führte zu einer tauschweisen
Ablösung dieses Besitzes, und das Stadthaus für die Lehniner Äbte ward
in die Heiligegeist-Straße verlegt (jetzt 10 und 11, wo die kleine
Burgstraße torartig in die Heiligegeist-Straße einmündet). Das Haus
markiert sich noch jetzt als ein alter Bau.
Länger als viertehalb hundert Jahre gab es Äbte von Lehnin, und wir
können ihre Namen mit Hilfe zahlreicher Urkunden auf und ab verfolgen.
Dennoch hält es schwer, die _Zahl_ der Äbte, die Lehnin von 1180 bis
1542 hatte, mit voller Bestimmtheit festzustellen. Durch Jahrzehnte
hin begegnen wir vielfach einem und demselben Namen, und die Frage
entsteht, haben wir es hier mit ein und demselben Abt, der zufällig
sehr alt wurde, oder mit einer ganzen Reihe von Äbten zu tun, die
zufällig denselben Namen führten und durch ~I.~, ~II.~, ~III.~ füglich
hätten unterschieden werden sollen. Das Letztere ist zwar in den
meisten Fällen nicht wahrscheinlich, aber doch immerhin möglich, und
so bleiben Unsicherheiten. Nehmen wir indes das Wahrscheinliche als
Norm, so ergeben sich für einen Zeitraum von dreihundertzweiundsechzig
Jahren dreißig Äbte, wonach also jeder einzelne zwölf Jahre regiert
haben würde, was eine sehr glaubliche Durchschnittszahl darstellt.
Von allen dreißig hat es kein einziger zu einer in Staat oder Kirche
glänzend hervorragenden Stellung gebracht; nur Mönch _Kagelwit_, der
aber nie Abt von Lehnin war, wurde später Erzbischof von Magdeburg.
Einige indessen haben wenigstens an der Geschichte unseres Landes, oft
freilich mehr passiv als aktiv, teilgenommen, und bei diesen, wie auch
beim Abte Arnold, dessen privates Schicksal uns ein gewisses Interesse
einflößt, werden wir in nachstehendem länger oder kürzer zu verweilen
haben.
Wir beginnen mit Johann Sibold, dem ersten Abt, von etwa 1180-1190.

Abt Sibold von 1180-1190
Abt _Sibold_ oder _Siboldus_ war der erste Abt von Lehnin, und in
derselben Weise, wie der älteste Teil des Klosters am besten erhalten
geblieben ist, so wird auch von dem ersten und ältesten Abt desselben
am meisten und am eingehendsten erzählt. Die Erinnerung an ihn lebt
noch im Volke fort. Freilich gehören alle diese Erinnerungen der Sage
und Legende an. Historisch verbürgt ist wenig oder nichts. Aber ob Sage
oder Geschichte darf gleichgültig für uns sein, die wir der einen so
gerne nachforschen wie der andern.
Abt _Sibold_, so erzählen sich die Lehniner bis diesen Tag, wurde von
den umwohnenden Wenden erschlagen, und im Einklange damit lesen wir
auf einem alten, halb verwitterten Bilde im Querschiff der Kirche:
„~Seboldus, primus abbas in Lenyn, a Slavica gente occisus.~“
Abt _Sibold_ wurde also erschlagen. Gewiß eine sehr ernsthafte
Sache. Die Geschichte seines Todes indessen wiederzugeben ist nicht
ohne eigentümliche Schwierigkeiten, da sich, neben dem Ernsten
und Tragischen, auch Tragikomisches und selbst Zweideutiges mit
hineinmischt. Und doch ist über diese bedenklichen Partien nicht
hinwegzukommen; sie gehören mit dazu. Es sei also gewagt.
Abt _Sibold_ und seine Mönche gingen oft über Land, um in den
umliegenden Dörfern zu predigen und die wendischen Fischerleute, die
zäh und störrisch an ihren alten Götzen festhielten, zum Christentum
zu bekehren. Einstmals, in Begleitung eines einzigen Klosterbruders,
hatte Abt _Sibold_ in dem Klosterdorfe Prützke gepredigt, und über
Mittag, bei schwerer Hitze heimkehrend, beschlossen Abt und Mönch, in
dem nahe beim Kloster gelegenen Dorfe Nahmitz zu rasten, das sie eben
matt und müde passierten. Der Abt trat in eines der ärmlichen Häuser
ein; die Scheu aber, die hier sein Erscheinen einflößte, machte,
daß alles auseinanderstob; die Kinder versteckten sich in Küche und
Kammer, während die Frau, die ihren Mann samt den andern Fischern
am See beschäftigt wußte, ängstlich unter den Backtrog kroch, der
nach damaliger Sitte nichts als ein ausgehöhlter Eichenstamm war.
Abt _Sibold_, nichts Arges ahnend, setzte sich auf den umgestülpten
Trog, die Kinder aber, nachdem sie aus ihren Schlupfwinkeln allmählich
hervorgekommen waren, liefen jetzt an den See und riefen dem Vater und
den übrigen Fischersleuten zu: „Der Abt ist da,“ zugleich erzählend,
in welch eigentümlicher Situation sie die Mutter und den Abt verlassen
hatten. Die versammelten Fischersleute gaben dieser Erzählung die
schlimmste Deutung, und der bittre Groll, den das Wendentum gegen die
deutschen Eindringlinge unterhielt, brach jetzt in lichte Flammen aus.
Mit wildem Geschrei stürzten alle ins Dorf, umstellten das Haus und
drangen auf den Abt ein, der sich, als er wahrnahm, daß ihm dieser
Angriff gelte, samt seinem Begleiter durch die Flucht zu retten suchte.
Der nahe Wald bot vorläufig Schutz, aber die verfolgenden Dörfler
waren ausdauernder als der ältliche und wohlbeleibte Abt, der es
endlich vorzog, einen Baum zu erklettern, um, gedeckt durch das dichte
Laubgebüsch desselben, seinen Verfolgern zu entgehen. Der Mönchsbruder
eilte inzwischen voraus, um Hilfe aus dem Kloster herbei zu holen. Abt
Sibold schien gerettet, aber ein Schlüsselbund, das er beim Erklettern
des Baumes verloren hatte, verriet sein Versteck und brachte ihn ins
Verderben. Wohl kamen endlich die Mönche und beschworen den tobenden
Volkshaufen, von seinem Vorhaben abzulassen. Der Säckelmeister bot
Geld, der Abt selbst, aus seinem Versteck heraus, versprach ihnen Erlaß
des Zehnten, dazu Feld und Heide, -- aber die wilden Burschen bestanden
auf ihrer Rache. Sie hieben, da der Abt sich weigerte herabzusteigen,
die Eiche um und erschlugen endlich den am Boden Liegenden. Die Mönche,
die den Mord nicht hindern konnten, kehrten unter Mißhandlungen
vonseiten der Fischersleute in ihr Kloster zurück und standen bereits
auf dem Punkte, wenige Tage später die Mauern desselben auf immer zu
verlassen, als ihnen, so erzählt die Sage, die Jungfrau Maria erschien
und ihnen zurief: ~Redeatis! Nihil deerit vobis~ (Kehret zurück; es
soll euch an nichts fehlen), Worte, die allen ein neues Gottvertrauen
einflößten und sie zu mutigem Ausharren vermochten. So die Tradition,
von der ich bekenne, daß ich ihr anfangs mißtraute. Sie schien mir
nicht den Charakter des zwölften Jahrhunderts zu tragen, in welchem das
Mönchtum, gehoben und miterfüllt von den großen Ideen jener Zeit, auch
seinerseits ideeller, geheiligter, reiner dastand als zu irgend einer
anderen Epoche kirchlichen Lebens. Auch jetzt noch setze ich Zweifel
in die volle Echtheit und Glaubwürdigkeit der Überlieferung und neige
mich mehr der Ansicht zu, daß wir es hier mit einer im Laufe der Zeit,
je nach dem Bedürfnis der Erzähler und Hörer, mannigfach gemodelten
Sage zu tun haben, der, namentlich im fünfzehnten Jahrhundert, wo der
Verfall des Mönchstums längst begonnen hatte, ein Liebes-Abenteuer,
oder doch der Verdacht eines solchen, statt des ursprünglichen Motivs,
nämlich des Rassenhasses, untergeschoben wurde.
Soweit meine Zweifel.
Auf der andern Seite deutet freilich (von der Backtrog-Episode und
andern nebensächlichen Zügen abgesehen) alles auf ein Faktum hin,
daß in seinem ganzen äußerlichen Verlauf, durch fast siebenhundert
Jahre, mit großer Treue überliefert worden ist. Eine Menge kleiner
Züge vereinigen sich, um es mindestens höchst glaubhaft zu machen, daß
Siboldus der erste Abt war, daß er wirklich von den Wenden erschlagen
wurde, daß sein Eintritt in ein Nahmitzer Fischerhaus das Signal zum
Aufstande gab, und daß er, auf der Flucht einen Baum erkletternd, auf
diesem Baume sein Versteck und endlich unter demselben seinen Tod
fand. Die Überlieferungen nun, die sich sämtlich auf diese Punkte hin
vereinigen, sind folgende:
Im Querschiff der Lehniner Kirche hängt bis diesen Tag ein altes
Bild von etwa drei Fuß Höhe und fünf Fuß Länge, auf dem wir in zwei
Längsschichten unten die Ermordung des Abtes, oben den Auszug der
Mönche und die Erscheinung der Jungfrau Maria dargestellt finden. Vor
dem Munde der Maria schwebt der bekannte weiße Zettel, auf dem wir
die schon oben zitierten Worte lesen: ~Redeatis, nihil deerit vobis.~
Rechts in der Ecke des Bildes bemerken wir eine zweite lateinische,
längere Inschrift, die da lautet:
~Anno milleno centeno bis minus uno
sub patre Roberto cepit Cistercius ordo.
Annus millenus centenus et octuagenus
quando fuit Christi, Lenyn, fundata fuisti
sub patre Siboldo, quam Marchio contulit Otto
Brandenburgensis; aprilis erat quoque mensis.
Hic iacet ille bonus marchravius Otto, patronus
istius ecclesiae. Sit, precor, in requie!
Hic iacet occisus prior abbas, cui paradisus
iure patet, Slavica quem stravit gens inimica.~
Zu deutsch etwa:
Im Jahre 1098 begann, unter dem Pater Robert, der
Zisterzienser-Orden. Als das Jahr Christi 1180 war, bist du, Lehnin,
gegründet worden unter dem Pater Siboldus, welches der Markgraf
_Otto_ von Brandenburg dotiert hat, es war auch der Monat April.
Hier ruhet jener gute Markgraf _Otto_, der Schützer dieser Kirche.
Er möge in Frieden schlafen. Hier ruht auch der erste gemordete Abt,
dem das Paradies mit Recht offen steht, den das feindselig gesinnte
Slavenvolk ermordet hat.
Diese Inschrift ist die Hauptsache, besonders durch die Form ihrer
Buchstaben. Das Bild selbst nämlich ist eine Pinselei, wie sie
von ungeschickten Händen in jedem Jahrhundert (auch jetzt noch)
gemalt werden kann, die Inschrift aber gehört einem ganz bestimmten
Jahrhundert an. Der Form der Buchstaben nach ist das Bild zu Anfang des
fünfzehnten Jahrhunderts gemalt, und so ersehen wir denn mit ziemlicher
Gewißheit aus diesem Bilde, wie man sich etwa um das Jahr 1400,
oder wenig später, im Kloster selbst die Ermordung des Abtes Sibold
vorstellte. Zweihundert Jahre nach seinem Tode konnte diese Tradition,
zumal bei den Mönchen selbst, durchaus noch lebendig und zuverlässig
sein. Die Sagen unterstützen den Inhalt dieses Bildes bis diesen Tag.
Ich sprach eingangs schon von einem Stücklein Poesie, das mit dem Tode
des Abtes verknüpft sei, und diese poetische Seite ist wirklich da.
Aber sie zeigt sich vielmehr in den gespenstigen Folgen der Untat, als
in dieser selbst.
In dem mehrgenannten Dorfe Nahmitz bezeichnet die Überlieferung auch
heute noch das Gehöft, in das damals der Abt eintrat. Das Haus selbst
hat natürlich längst einem anderen Platz gemacht, doch ist ein Unsegen
an der Stelle haften geblieben. Die Besitzer wechseln, und mit ihnen
wechselt die Gestalt des Mißgeschicks. Aber das Mißgeschick selber
bleibt. Das Feuer verzehrt die vollen Scheunen, böse Leidenschaften
nehmen den Frieden, oder der Tod nimmt das liebste Kind. So wechseln
die Geschicke des Hauses. Jetzt ist Siechtum heimisch darin. Die
Menschen trocknen aus, und blut- und farblos, jeder Freude bar, gehen
sie matt und müd' ihrer Arbeit nach.
Und wie die Tradition im Dorfe Nahmitz das Haus bezeichnet, so
bezeichnet sie auch in dem schönen Eichenwalde zwischen Nahmitz und
Lehnin die Stelle, wo der Baum stand, unter dem die Untat geschah. Der
Stumpf war jahrhundertelang zu sehen; daneben lag der abgehauene Stamm,
über den keine Verwesung kam und den niemand berühren mochte, weder
der Förster, noch die ärmsten Dorfleute, die Reisig im Walde suchten.
Der Baum lag da wie ein herrenloses Eigentum, sicher durch die Scheu,
die er einflößte. Erst im vorigen Jahrhundert kam ein Müller, der lud
den Stamm auf und sagte zu den Umstehenden: „Wind und Teufel mahlen
gut.“ Aus dem Stamm aber ließ er eine neue Mühlenwelle machen und
setzte die vier Flügel daran. Es schien auch alles nach Wunsch gehen zu
sollen und die Mühle drehte sich lustig im Winde, aber der Wind wurde
immer stärker und in der Nacht, als der Müller fest schlief, schlugen
plötzlich die hellen Flammen auf. Die Mühlwelle, in immer rascherem
Drehen, hatte Feuer an sich selber gelegt und alles brannte nieder.
„Wind und Teufel mahlen gut“, raunten sich anderen Tags die Leute zu.

Abt Hermann von 1335-1342
Abt _Sibold_ wurde etwa um 1190 oder etwas später von den umwohnenden
Wenden ermordet. Die Urkunden erwähnen dieses Mordes nicht, wie denn
überhaupt die ziemlich zahlreichen Pergamente aus der askanischen
Epoche lediglich Schenkungsurkunden sind. Es vergehen beinah anderthalb
hundert Jahre, bevor wieder ein Lehniner Abt mit mehr als seinem bloßen
Namen vor uns hintritt. Dieser Abt ist _Hermann von Pritzwalk_. Zwei
Urkunden von 1335 und 1337 erwähnen seiner; erst eine dritte indes,
vom Jahre 1339, gibt uns ein bestimmtes Bild des Mannes, freilich kein
schmeichelhaftes. Wie weit wir dieser Schilderung zu trauen haben, das
wollen wir nach Mitteilung des Hauptinhaltes der Urkunde, die sich als
ein Erlaß des Papstes _Benedikts_ XII. an die Äbte von Kolbatz, Stolp
und Neukampen gibt, festzustellen suchen.
Dieser Urkunde nach, die also nichts anderes ist, als ein päpstliches
Schreiben (Breve), erschien der Mönch _Dietrich von Ruppin_, ein
Mitglied des Lehniner Klosters, im Jahre 1339 vor Papst _Benedikt_ XII.
in Avignon und teilte demselben in Gegenwart des Konsistoriums mit,
daß durch „Anschürung des alten Feindes des Menschengeschlechts“ seit
etwa fünfzehn Jahren in Kloster Lehnin eine Trennung und Scheidung der
Mönche stattgefunden habe, dergestalt, daß die mächtigere Partei, die
sich die Loburgsche nenne, einen Terrorismus gegen die schwächere übe
und dieselbe weder zu Wort, noch am wenigsten zu ihrem Rechte kommen
lasse. An der Spitze dieser stärkeren Partei (der Loburgschen) hätten,
bei Bildung derselben, die drei Mönche _Theodorich von Harstorp_,
_Nikolaus von Lützow_ und _Hermann von Pritzwalk_ gestanden, die denn
auch, durch ihre und ihrer Partei Übergriffe und Machinationen, ohne
den kanonisch festgestellten Wahlmodus irgendwie inne zu halten, sich
nach einander zu Äbten des Klosters aufgeworfen hätten.
Unter der Regierung dieser drei Eindringlings-Äbte seien alsdann, von
den Anhängern der Loburgschen Partei, sowohl innerhalb wie außerhalb
des Klosters, die größten Verbrechen begangen worden. So sei unter
anderm ein Adliger aus der Nachbarschaft, mit Namen _Falko_, der zur
Zeit des Abtes _Nikolaus von Lützow_ im Kloster ein Nachtlager bezogen
habe, von verschiedenen Laienbrüdern des Klosters, darunter namentlich
der Anhang des damaligen Mönches, _jetzigen_ Abtes _Hermann_,
überfallen und samt seiner Begleitung ermordet worden. Als am andern
Morgen das Gerücht von diesem Morde die Klosterzellen erreicht habe,
sei _Hermann_ (genannt von _Pritzwalk_) mit seinem Anhang an den Ort
der Tat geeilt, und habe denn auch den Ritter _Falko_, sowie drei
seiner Begleiter bereits erschlagen, zwei andere Dienstmannen aber
schwer verwundet, im Bettstroh versteckt, vorgefunden. Mönch _Hermann_
habe nunmehr Befehl gegeben, auch diese Verwundeten zu töten. Die
Waffen _Falkos_ aber habe er als Beute an sich genommen und späterhin
vielfach gebraucht.
Dieser Mord, so heißt es in der Urkunde weiter, habe alsbald eine
mehr als zehnjährige Fehde hervorgerufen, in der durch die Anhänger
des Ritters Falko nicht nur drei Laienbrüder und viele Knechte und
Schutzbefohlene des Klosters getötet, sondern auch die Güter desselben
durch Raub, Brand und Plünderei verwüstet worden seien, so daß man
den Schaden auf über 60000 Goldgulden geschätzt habe. Während dieser
Fehden und Kriegszüge hätten die Mönche zu Schutz und Trutz beständig
Waffen geführt, so daß sie, ganz gegen die Ordensregel, im Schlafsaal
und Refektorium immer gewaffnet erschienen wären. An den Kämpfen selbst
hätten viele der ~Fratres~ teil genommen, andere, namentlich von den
Laienbrüdern, hätten das Kloster verlassen und ein anderes Obdach
gesucht.
Auch von den Hintersassen des Klosters seien Mord und Brand und Untaten
aller Art verübt worden, als deren moralische Urheber das umwohnende
Volk längst gewohnt sei, die Klosterbrüder anzusehen, weshalb denn auch
all die Zeit über der Notschrei zugenommen habe, daß die Lehninschen
Mönche vertrieben und durch Ordensbrüder von besserem Lebenswandel
ersetzt werden möchten. Bei Gelegenheit dieser Fehden und Kämpfe seien
übrigens die beweglichen und unbeweglichen Güter des Klosters vielfach
veräußert und verpfändet worden.
Die Urkunde berichtet ferner, daß ein Laienbruder, der bei der
Ermordung _Falkos_ mit zugegen war und hinterher den Mut hatte
auszusprechen, „daß dieser Mord auf Befehl des Abtes und seiner
Partei stattgefunden“, ins Gefängnis geworfen und innerhalb zehn
Tagen von den Mönchen der Loburgschen Partei ermordet worden sei. Das
päpstliche Schreiben meldet endlich, daß nach den Aussagen _Dietrichs
von Ruppin_, der an der Ermordung Falkos und der Seinen vorzugsweise
beteiligte Mönch _Hermann_ jetzt Abt des Klosters sei, wobei die
herrschende Mönchspartei von dem vorgeschriebenen Wahlmodus abermals
Umgang genommen und die gesetzlich geregelte Einführung unterlassen
habe. Abt _Hermann_, dessen Wahl jeder Gesetzlichkeit und Gültigkeit
entbehre, habe, wie sein Vorgänger, das Vermögen des Klosters
verschleudert, die Ordensregeln mißachtet und ein dissolutes Leben
geführt, und als besagter Abt endlich willens gewesen sei, ihn, den
„_Dietrich von Ruppin_“, wegen Dispenses und wegen Absolution für die
oben geschilderten Verbrechen an die päpstliche Kurie abzusenden,
habe er ihn -- lediglich weil er zuvor Rücksprache mit dem Abte eines
_anderen vorgesetzten_ Klosters genommen habe -- durch einige Mönche
und Konversen gefangen nehmen, in Eisen legen und neun Monate lang in
den Kerker werfen lassen, alles mit der ausgesprochenen Absicht, ihn
durch schwere Peinigungen vom Leben zum Tode zu bringen. Einen anderen
Konversen des Klosters aber, mit Namen _Geraldus_, habe Abt Hermann
wirklich töten lassen.
Die Urkunde schließt dann mit einer Aufforderung an die obengenannten
Äbte von Kolbatz, Stolp und Neukampen, den Fall zu untersuchen und
darüber zu befinden, damit die Angeklagten, wenn ihre Schuld sich
herausstellen sollte, vor dem päpstlichen Stuhle erscheinen und
daselbst ihren Urteilsspruch gewärtigen mögen.
Soweit der Inhalt der Urkunde von 1336. Ob die Äbte sich des mißlichen
Auftrags entledigt und, wenn so geschehen, welche Entscheidung sie
getroffen oder welchen Bericht sie an Papst _Benedikt_ gerichtet
haben, darüber erfahren wir nichts. Übrigens dürfen wir vermuten,
daß, gleichviel, ob die Untersuchung stattfand oder nicht, die Dinge
unverändert ihren Fortgang genommen haben werden. Und wahrscheinlich
mit Recht. Wir setzen nämlich in die Mitteilungen des Mönches
_Dietrich_ von Ruppin keineswegs ein unbedingtes Vertrauen und
vermuten darin vielmehr eine jener halbwahren Darstellungen, die meist
da Platz greifen, wo die Dinge von einem gewissen Parteistandpunkt
aus angesehen, oder, wie hier, Anklagen in zum Teil eigner
Angelegenheit erhoben werden. Abt _Hermann_ scheint uns weit mehr ein
_leidenschaftlicher Parteimann_ als ein Verbrecher gewesen zu sein.
Stellen wir alle Punkte von Belang zusammen, die sich aus den Aussagen
_Dietrichs_ von Ruppin ergeben, so finden wir
1) daß im Kloster zwei Parteien waren, von denen die stärkere die
schwächere terrorisierte und die Äbte aus ihrer, der Majorität, Mitte
wählte;
2) daß Ritter _Falko_ von der stärkeren oder Loburgschen Partei
ermordet wurde;
3) daß das Kloster nach Dispens und Absolution vonseiten des Papstes
verlangte, und
4) daß _Dietrich_ von Ruppin abgeordnet wurde, um die Absolution
einzuholen, wegen vorgängiger Plauderei aber ins Gefängnis geworfen
wurde.
Unter diesen vier Punkten involviert der zweite, die Ermordung
_Falkos_, ein schweres und unbestreitbares Verbrechen. Der Umstand
indessen, daß Abt _Hermann_ für sich und sein Kloster nach der
Absolution des Papstes verlangte, deutet darauf hin, daß das Geschehene
mehr den Charakter einer sühnefähigen Schuld als den einer schamlosen
Missetat hatte. Denn sollte die Gnade des Papstes angerufen werden,
so mußten notwendig Umstände vorauf oder nebenher gegangen sein, die
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