Der Prozess: Roman - 11

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erstaunt an. Was stand denn eigentlich in dem Brief? K. hatte es als
selbstverständlich angenommen, daß der Fabrikant in dem Brief den Maler
davon unterrichtet hatte, daß K. nichts anderes wollte, als sich hier
wegen seines Prozesses zu erkundigen. Er war doch gar zu eilig und
unüberlegt hierhergelaufen! Aber er mußte jetzt dem Maler irgendwie
antworten und sagte mit einem Blick auf die Staffelei: „Sie arbeiten
gerade an einem Bild?“ „Ja,“ sagte der Maler und warf das Hemd, das
über der Staffelei hing, dem Brief nach auf das Bett. „Es ist ein
Porträt. Eine gute Arbeit, aber noch nicht ganz fertig.“ Der Zufall war
K. günstig, die Möglichkeit vom Gericht zu reden, wurde ihm förmlich
angeboten, denn es war offenbar das Porträt eines Richters. Es war
übrigens dem Bild im Arbeitszimmer des Advokaten auffallend ähnlich. Es
handelte sich hier zwar um einen ganz andern Richter, einen dicken Mann
mit schwarzem buschigen Vollbart, der seitlich weit die Wangen
hinaufreichte, auch war jenes Bild ein Ölbild, dieses aber mit
Pastellfarben schwach und undeutlich angesetzt. Aber alles übrige war
ähnlich, denn auch hier wollte sich gerade der Richter von seinem
Thronsessel, dessen Seitenlehnen er festhielt, drohend erheben. „Das
ist ja ein Richter,“ hatte K. gleich sagen wollen, hielt sich dann aber
vorläufig noch zurück und näherte sich dem Bild, als wolle er es in den
Einzelheiten studieren. Eine große Figur, die in der Mitte über der
Rückenlehne des Thronsessels stand, konnte er sich nicht erklären und
fragte den Maler nach ihr. Sie müsse noch ein wenig ausgearbeitet
werden, antwortete der Maler, holte von einem Tischchen einen
Pastellstift und strichelte mit ihm ein wenig an den Rändern der Figur,
ohne sie aber dadurch für K. deutlicher zu machen. „Es ist die
Gerechtigkeit,“ sagte der Maler schließlich. „Jetzt erkenne ich sie
schon,“ sagte K., „hier ist die Binde um die Augen und hier die Wage.
Aber sind nicht an den Fersen Flügel und befindet sie sich nicht im
Lauf?“ „Ja,“ sagte der Maler, „ich mußte es über Auftrag so malen, es
ist eigentlich die Gerechtigkeit und die Siegesgöttin in einem.“ „Das
ist keine gute Verbindung,“ sagte K. lächelnd, „die Gerechtigkeit muß
ruhen, sonst schwankt die Wage und es ist kein gerechtes Urteil
möglich.“ „Ich füge mich darin meinem Auftraggeber,“ sagte der Maler.
„Ja gewiß,“ sagte K., der mit seiner Bemerkung niemanden hatte kränken
wollen. „Sie haben die Figur so gemalt, wie sie auf dem Thronsessel
wirklich steht.“ „Nein,“ sagte der Maler, „ich habe weder die Figur
noch den Thronsessel gesehn, das alles ist Erfindung, aber es wurde mir
angegeben, was ich zu malen habe.“ „Wie?“ fragte K., er tat
absichtlich, als verstehe er den Maler nicht völlig, „es ist doch ein
Richter, der auf dem Richterstuhl sitzt.“ „Ja,“ sagte der Maler, „aber
es ist kein hoher Richter und ist niemals auf einem solchen Thronsessel
gesessen.“ „Und läßt sich doch in so feierlicher Haltung malen? Er
sitzt ja da wie ein Gerichtspräsident.“ „Ja, eitel sind die Herren,“
sagte der Maler. „Aber sie haben die höhere Erlaubnis, sich so malen zu
lassen. Jedem ist genau vorgeschrieben, wie er sich malen lassen darf.
Nur kann man leider gerade nach diesem Bilde die Einzelheiten der
Tracht und des Sitzes nicht beurteilen, die Pastellfarben sind für
solche Darstellungen nicht geeignet.“ „Ja,“ sagte K., „es ist
sonderbar, daß es in Pastellfarben gemalt ist.“ „Der Richter wünschte
es so,“ sagte der Maler, „es ist für eine Dame bestimmt.“ Der Anblick
des Bildes schien ihm Lust zur Arbeit gemacht zu haben, er krempelte
die Hemdärmel aufwärts, nahm einige Stifte in die Hand und K. sah zu,
wie unter den zitternden Spitzen der Stifte anschließend an den Kopf
des Richters ein rötlicher Schatten sich bildete, der strahlenförmig
gegen den Rand des Bildes verging. Allmählich umgab dieses Spiel des
Schattens den Kopf wie ein Schmuck oder eine hohe Auszeichnung. Um die
Figur der Gerechtigkeit aber blieb es bis auf eine unmerkliche Tönung
hell, in dieser Helligkeit schien die Figur besonders vorzudringen, sie
erinnerte kaum mehr an die Göttin der Gerechtigkeit, aber auch nicht an
die des Sieges, sie sah jetzt vielmehr vollkommen wie die Göttin der
Jagd aus. Die Arbeit des Malers zog K. mehr an, als er wollte;
schließlich aber machte er sich doch Vorwürfe, daß er so lange schon
hier war und im Grunde noch nichts für seine eigene Sache unternommen
hatte. „Wie heißt dieser Richter?“ fragte er plötzlich. „Das darf ich
nicht sagen,“ antwortete der Maler, er war tief zum Bild hinabgebeugt
und vernachlässigte deutlich seinen Gast, den er doch zuerst so
rücksichtsvoll empfangen hatte. K. hielt das für eine Laune und ärgerte
sich darüber, weil er dadurch Zeit verlor. „Sie sind wohl ein
Vertrauensmann des Gerichtes?“ fragte er. Sofort legte der Maler die
Stifte beiseite, richtete sich auf, rieb die Hände aneinander und sah
K. lächelnd an. „Nur immer gleich mit der Wahrheit heraus,“ sagte er,
„Sie wollen etwas über das Gericht erfahren, wie es ja auch in Ihrem
Empfehlungsschreiben steht, und haben zunächst über meine Bilder
gesprochen, um mich zu gewinnen. Aber ich nehme das nicht übel, Sie
konnten ja nicht wissen, daß das bei mir unangebracht ist. O bitte!“
sagte er scharf abwehrend, als K. etwas einwenden wollte. Und fuhr dann
fort: „Im übrigen haben Sie mit Ihrer Bemerkung vollständig recht, ich
bin ein Vertrauensmann des Gerichtes.“ Er machte eine Pause, als wolle
er K. Zeit lassen, sich mit dieser Tatsache abzufinden. Man hörte jetzt
wieder hinter der Tür die Mädchen. Sie drängten sich wahrscheinlich um
das Schlüsselloch, vielleicht konnte man auch durch die Ritzen ins
Zimmer hereinsehn. K. unterließ es, sich irgendwie zu entschuldigen,
denn er wollte den Maler nicht ablenken, wohl aber wollte er nicht, daß
der Maler sich allzusehr überhebe und sich auf diese Weise
gewissermaßen unerreichbar mache, er fragte deshalb: „Ist das eine
öffentlich anerkannte Stellung?“ „Nein,“ sagte der Maler kurz, als sei
ihm dadurch die weitere Rede verschlagen. K. wollte ihn aber nicht
verstummen lassen und sagte: „Nun, oft sind derartige nicht anerkannte
Stellungen einflußreicher als die anerkannten.“ „Das ist eben bei mir
der Fall,“ sagte der Maler und nickte mit zusammengezogener Stirn. „Ich
sprach gestern mit dem Fabrikanten über Ihren Fall, er fragte mich, ob
ich Ihnen nicht helfen wollte, ich antwortete: „Der Mann kann ja einmal
zu mir kommen,“ und nun freue ich mich, Sie so bald hier zu sehn. Die
Sache scheint Ihnen ja sehr nahe zu gehn, worüber ich mich natürlich
gar nicht wundere. Wollen Sie vielleicht zunächst Ihren Rock ablegen?“
Trotzdem K. beabsichtigte, nur ganz kurze Zeit hierzubleiben, war ihm
diese Aufforderung des Malers doch sehr willkommen. Die Luft im Zimmer
war ihm allmählich drückend geworden, öfters hatte er schon verwundert
auf einen kleinen, zweifellos nicht geheizten Eisenofen in der Ecke
hingesehn, die Schwüle im Zimmer war unerklärlich. Während er den
Winterrock ablegte und auch noch den Rock aufknöpfte, sagte der Maler
sich entschuldigend: „Ich muß Wärme haben. Es ist hier doch sehr
behaglich, nicht? Das Zimmer ist in dieser Hinsicht sehr gut gelegen.“
K. sagte dazu nichts, aber es war eigentlich nicht die Wärme, die ihm
Unbehagen machte, es war vielmehr die dumpfe, das Atmen fast
behindernde Luft, das Zimmer war wohl schon lange nicht gelüftet. Diese
Unannehmlichkeit wurde für K. dadurch noch verstärkt, daß ihn der Maler
bat, sich auf das Bett zu setzen, während er sich selbst auf den
einzigen Stuhl des Zimmers vor der Staffelei niedersetzte. Außerdem
schien es der Maler mißzuverstehn, warum K. nur am Bettrand blieb, er
bat vielmehr, K. möchte es sich bequem machen und ging, da K. zögerte,
selbst hin und drängte ihn tief in die Betten und Polster hinein. Dann
kehrte er wieder zu seinem Sessel zurück und stellte endlich die erste
sachliche Frage, die K. alles andere vergessen ließ. „Sind Sie
unschuldig?“ fragte er. „Ja,“ sagte K. Die Beantwortung dieser Frage
machte ihm geradezu Freude, besonders da sie gegenüber einem
Privatmann, also ohne jede Verantwortung erfolgte. Noch niemand hatte
ihn so offen gefragt. Um diese Freude auszukosten, fügte er noch hinzu:
„Ich bin vollständig unschuldig.“ „So,“ sagte der Maler, senkte den
Kopf und schien nachzudenken. Plötzlich hob er wieder den Kopf und
sagte: „Wenn Sie unschuldig sind, dann ist ja die Sache sehr einfach.“
K.s Blick trübte sich, dieser angebliche Vertrauensmann des Gerichtes
redete wie ein unwissendes Kind. „Meine Unschuld vereinfacht die Sache
nicht,“ sagte K. Er mußte trotz allem lächeln und schüttelte langsam
den Kopf. „Es kommt auf viele Feinheiten an, in die sich das Gericht
verliert. Zum Schluß aber zieht es von irgendwoher, wo ursprünglich gar
nichts gewesen ist, eine große Schuld hervor.“ „Ja, ja, gewiß,“ sagte
der Maler, als störe K. unnötigerweise seinen Gedankengang. „Sie sind
aber doch unschuldig?“ „Nun ja,“ sagte K. „Das ist die Hauptsache,“
sagte der Maler. Er war durch Gegengründe nicht zu beeinflussen, nur
war es trotz seiner Entschiedenheit nicht klar, ob er aus Überzeugung
oder nur aus Gleichgültigkeit so redete. K. wollte das zunächst
feststellen und sagte deshalb: „Sie kennen ja gewiß das Gericht viel
besser als ich, ich weiß nicht viel mehr, als was ich darüber,
allerdings von ganz verschiedenen Leuten, gehört habe. Darin stimmten
aber alle überein, daß leichtsinnige Anklagen nicht erhoben werden, und
daß das Gericht, wenn es einmal anklagt, fest von der Schuld des
Angeklagten überzeugt ist und von dieser Überzeugung nur schwer
abgebracht werden kann.“ „Schwer?“ fragte der Maler und warf eine Hand
in die Höhe. „Niemals ist das Gericht davon abzubringen. Wenn ich hier
alle Richter nebeneinander auf eine Leinwand male und Sie werden sich
vor dieser Leinwand verteidigen, so werden Sie mehr Erfolg haben, als
vor dem wirklichen Gericht.“ „Ja,“ sagte K. für sich und vergaß, daß er
den Maler nur hatte ausforschen wollen.
Wieder begann ein Mädchen hinter der Tür zu fragen: „Titorelli, wird er
denn nicht schon bald weggehn.“ „Schweigt,“ rief der Maler zur Tür hin,
„seht Ihr denn nicht, daß ich mit dem Herrn eine Besprechung habe.“
Aber das Mädchen gab sich damit nicht zufrieden, sondern fragte: „Du
wirst ihn malen?“ Und als der Maler nicht antwortete, sagte sie noch:
„Bitte mal’ ihn nicht, einen so häßlichen Menschen.“ Ein Durcheinander
unverständlicher zustimmender Zurufe folgte. Der Maler machte einen
Sprung zur Tür, öffnete sie bis zu einem Spalt — man sah die bittend
vorgestreckten gefalteten Hände der Mädchen — und sagte: „Wenn Ihr
nicht still seid, werfe ich euch alle die Treppe hinunter. Setzt Euch
hier auf die Stufen und verhaltet Euch ruhig.“ Wahrscheinlich folgten
sie nicht gleich, so daß er kommandieren mußte: „Nieder auf die
Stufen!“ Erst dann wurde es still.
„Verzeihen Sie,“ sagte der Maler, als er zu K. wieder zurückkehrte. K.
hatte sich kaum zur Tür hingewendet, er hatte es vollständig dem Maler
überlassen, ob und wie er ihn in Schutz nehmen wollte. Er machte auch
jetzt kaum eine Bewegung, als sich der Maler zu ihm niederbeugte und
ihm, um draußen nicht gehört zu werden, ins Ohr flüsterte: „Auch diese
Mädchen gehören zum Gericht.“ „Wie?“ fragte K., wich mit dem Kopf zur
Seite und sah den Maler an. Dieser aber setzte sich wieder auf seinen
Sessel und sagte halb im Scherz, halb zur Erklärung: „Es gehört ja
alles zum Gericht.“ „Das habe ich noch nicht bemerkt,“ sagte K. kurz,
die allgemeine Bemerkung des Malers nahm dem Hinweis auf die Mädchen
alles Beunruhigende. Trotzdem sah K. ein Weilchen lang zur Tür hin,
hinter der die Mädchen jetzt still auf den Stufen saßen. Nur eines
hatte einen Strohhalm durch eine Ritze zwischen den Balken gestreckt
und führte ihn langsam auf und ab.
„Sie scheinen noch keinen Überblick über das Gericht zu haben,“ sagte
der Maler, er hatte die Beine weit auseinandergestreckt und klatschte
mit den Fußspitzen auf den Boden. „Da Sie aber unschuldig sind, werden
Sie ihn auch nicht benötigen. Ich allein hole Sie heraus,“ „Wie wollen
Sie das tun?“ fragte K. „Da Sie doch vor kurzem selbst gesagt haben,
daß das Gericht für Beweisgründe vollständig unzugänglich ist.“
„Unzugänglich nur für Beweisgründe, die man vor dem Gericht vorbringt,“
sagte der Maler und hob den Zeigefinger, als habe K. eine feine
Unterscheidung nicht bemerkt. „Anders verhält es sich aber damit, was
man in dieser Hinsicht hinter dem öffentlichen Gericht versucht, also
in den Beratungszimmern, in den Korridoren oder z. B. auch hier im
Atelier.“ Was der Maler jetzt sagte, schien K. nicht mehr so
unglaubwürdig, es zeigte vielmehr eine große Übereinstimmung mit dem,
was K. auch von andern Leuten gehört hatte. Ja, es war sogar sehr
hoffnungsvoll. War der Richter durch persönliche Beziehungen wirklich
so leicht zu lenken, wie es der Advokat dargestellt hatte, dann waren
die Beziehungen des Malers zu den eitlen Richtern besonders wichtig und
jedenfalls keineswegs zu unterschätzen. Dann fügte sich der Maler sehr
gut in den Kreis von Helfern, die K. allmählich um sich versammelte.
Man hatte einmal in der Bank sein Organisationstalent gerühmt, hier, wo
er ganz allein auf sich gestellt war, zeigte sich eine gute
Gelegenheit, es auf das Äußerste zu erproben. Der Maler beobachtete die
Wirkung, die seine Erklärung auf K. gemacht hatte und sagte dann mit
einer gewissen Ängstlichkeit: „Fällt es Ihnen nicht auf, daß ich fast
wie ein Jurist spreche? Es ist der ununterbrochene Verkehr mit den
Herren vom Gericht, der mich so beeinflußt. Ich habe natürlich viel
Gewinn davon, aber der künstlerische Schwung geht zum großen Teil
verloren.“ „Wie sind Sie denn zum erstenmal mit den Richtern in
Verbindung gekommen?“ fragte K., er wollte zuerst das Vertrauen des
Malers gewinnen, bevor er ihn geradezu in seine Dienste nahm. „Das war
sehr einfach,“ sagte der Maler, „ich habe diese Verbindung geerbt.
Schon mein Vater war Gerichtsmaler. Es ist das eine Stellung, die sich
immer vererbt. Man kann dafür neue Leute nicht brauchen. Es sind
nämlich für das Malen der verschiedenen Beamtengrade so verschiedene,
vielfache und vor allem geheime Regeln aufgestellt, daß sie überhaupt
nicht außerhalb bestimmter Familien bekannt werden. Dort in der
Schublade z. B. habe ich die Aufzeichnungen meines Vaters, die ich
niemandem zeige. Aber nur wer sie kennt, ist zum Malen von Richtern
befähigt. Jedoch selbst wenn ich sie verlieren würde, blieben mir noch
so viele Regeln, die ich allein in meinem Kopfe trage, daß mir niemand
meine Stellung streitig machen könnte. Es will doch jeder Richter so
gemalt werden, wie die alten großen Richter gemalt worden sind, und das
kann nur ich.“ „Das ist beneidenswert,“ sagte K., der an seine Stellung
in der Bank dachte. „Ihre Stellung ist also unerschütterlich?“ „Ja,
unerschütterlich,“ sagte der Maler und hob stolz die Achseln. „Deshalb
kann ich es auch wagen, hie und da einem armen Manne, der einen Prozeß
hat, zu helfen.“ „Und wie tun Sie das?“ fragte K., als sei es nicht er,
den der Mann soeben einen armen Mann genannt hatte. Der Maler aber ließ
sich nicht ablenken, sondern sagte: „In Ihrem Fall z. B. werde ich, da
Sie vollständig unschuldig sind, Folgendes unternehmen.“ Die
wiederholte Erwähnung seiner Unschuld wurde K. schon lästig. Ihm schien
es manchmal, als mache der Maler durch solche Bemerkungen einen
günstigen Ausgang des Prozesses zur Voraussetzung seiner Hilfe, die
dadurch natürlich in sich selbst zusammenfiel. Trotz dieser Zweifel
bezwang sich aber K. und unterbrach den Maler nicht. Verzichten wollte
er auf die Hilfe des Malers nicht, dazu war er entschlossen, auch
schien ihm diese Hilfe durchaus nicht fragwürdiger als die des
Advokaten zu sein. K. zog sie jener sogar bei weitem vor, weil sie
harmloser und offener dargeboten wurde.
Der Maler hatte seinen Sessel näher zum Bett gezogen und fuhr mit
gedämpfter Stimme fort: „Ich habe vergessen, Sie zunächst zu fragen,
welche Art der Befreiung Sie wünschen. Es gibt drei Möglichkeiten,
nämlich die wirkliche Freisprechung, die scheinbare Freisprechung und
die Verschleppung. Die wirkliche Freisprechung ist natürlich das Beste,
nur habe ich nicht den geringsten Einfluß auf diese Art der Lösung. Es
gibt meiner Meinung nach überhaupt keine einzelne Person, die auf die
wirkliche Freisprechung Einfluß hätte. Hier entscheidet wahrscheinlich
nur die Unschuld des Angeklagten. Da Sie unschuldig sind, wäre es
wirklich möglich, daß Sie sich allein auf Ihre Unschuld verlassen. Dann
brauchen Sie aber weder mich noch irgendeine andere Hilfe.“
Diese geordnete Darstellung verblüffte K. anfangs, dann aber sagte er
ebenso leise wie der Maler: „Ich glaube, Sie widersprechen sich.“ „Wie
denn?“ fragte der Maler geduldig und lehnte sich lächelnd zurück.
Dieses Lächeln erweckte in K. das Gefühl, als ob er jetzt daran gehe,
nicht in den Worten des Malers, sondern in dem Gerichtsverfahren selbst
Widersprüche zu entdecken. Trotzdem wich er aber nicht zurück und
sagte: „Sie haben früher die Bemerkung gemacht, daß das Gericht für
Beweisgründe unzugänglich ist, später haben Sie dies auf das
öffentliche Gericht eingeschränkt und jetzt sagen Sie sogar, daß der
Unschuldige vor dem Gericht keine Hilfe braucht. Darin liegt schon ein
Widerspruch. Außerdem aber haben Sie früher gesagt, daß man die Richter
persönlich beeinflussen kann, stellen aber jetzt in Abrede, daß die
wirkliche Freisprechung, wie Sie sie nennen, jemals durch persönliche
Beeinflussung zu erreichen ist. Darin liegt der zweite Widerspruch.“
„Diese Widersprüche sind leicht aufzuklären,“ sagte der Maler. „Es ist
hier von zwei verschiedenen Dingen die Rede, von dem, was im Gesetz
steht, und von dem, was ich persönlich erfahren habe, das dürfen Sie
nicht verwechseln. Im Gesetz, ich habe es allerdings nicht gelesen,
steht natürlich einerseits, daß der Unschuldige freigesprochen wird,
andererseits steht dort aber nicht, daß die Richter beeinflußt werden
können. Nun habe aber ich gerade das Gegenteil dessen erfahren. Ich
weiß von keiner wirklichen Freisprechung, wohl aber von vielen
Beeinflussungen. Es ist natürlich möglich, daß in allen mir bekannten
Fällen keine Unschuld vorhanden war. Aber ist das nicht
unwahrscheinlich? In so vielen Fällen keine einzige Unschuld? Schon als
Kind hörte ich dem Vater genau zu, wenn er zu Hause von Prozessen
erzählte, auch die Richter, die in sein Atelier kamen, erzählten vom
Gericht, man spricht in unsern Kreisen überhaupt von nichts anderem;
kaum bekam ich die Möglichkeit, selbst zu Gericht zu gehn, nützte ich
sie immer aus, unzählbare Prozesse habe ich in wichtigen Stadien
angehört und soweit sie sichtbar sind, verfolgt, und — ich muß es
zugeben — nicht einen einzigen wirklichen Freispruch erlebt.“ „Keinen
einzigen Freispruch also,“ sagte K., als rede er zu sich selbst und zu
seinen Hoffnungen. „Das bestätigt aber die Meinung, die ich von dem
Gericht schon habe. Es ist also auch von dieser Seite zwecklos. Ein
einziger Henker könnte das ganze Gericht ersetzen.“ „Sie dürfen nicht
verallgemeinern,“ sagte der Maler unzufrieden, „ich habe ja nur von
meinen Erfahrungen gesprochen.“ „Das genügt doch,“ sagte K., „oder
haben Sie von Freisprüchen aus früherer Zeit gehört?“ „Solche
Freisprüche,“ antwortete der Maler, „soll es allerdings gegeben haben.
Nur ist es sehr schwer, das festzustellen. Die abschließenden
Entscheidungen des Gerichtes werden nicht veröffentlicht, sie sind
nicht einmal den Richtern zugänglich, infolgedessen haben sich über
alte Gerichtsfälle nur Legenden erhalten. Diese enthalten allerdings
sogar in der Mehrzahl wirkliche Freisprechungen, man kann sie glauben,
nachweisbar sind sie aber nicht. Trotzdem muß man sie nicht ganz
vernachlässigen, eine gewisse Wahrheit enthalten sie wohl gewiß, auch
sind sie sehr schön, ich selbst habe einige Bilder gemalt, die solche
Legenden zum Inhalt haben.“ „Bloße Legenden ändern meine Meinung
nicht,“ sagte K., „man kann sich wohl auch vor Gericht auf diese
Legenden nicht berufen?“ Der Maler lachte. „Nein, das kann man nicht,“
sagte er. „Dann ist es nutzlos, darüber zu reden,“ sagte K., er wollte
vorläufig alle Meinungen des Malers hinnehmen, selbst wenn er sie für
unwahrscheinlich hielt und sie andern Berichten widersprachen. Er hatte
jetzt nicht die Zeit, alles, was der Maler sagte, auf die Wahrheit hin
zu überprüfen oder gar zu widerlegen, es war schon das Äußerste
erreicht, wenn er den Maler dazu bewog, ihm in irgendeiner, sei es auch
in einer nicht entscheidenden Weise zu helfen. Darum sagte er: „Sehn
wir also von der wirklichen Freisprechung ab, Sie erwähnten aber noch
zwei andere Möglichkeiten.“ „Die scheinbare Freisprechung und die
Verschleppung. Um die allein kann es sich handeln,“ sagte der Maler.
„Wollen Sie aber nicht, ehe wir davon reden, den Rock ausziehn. Es ist
Ihnen wohl heiß.“ „Ja,“ sagte K., der bisher auf nichts als auf die
Erklärungen des Malers geachtet hatte, dem aber jetzt, da er an die
Hitze erinnert worden war, starker Schweiß auf der Stirn ausbrach. „Es
ist fast unerträglich.“ Der Maler nickte, als verstehe er K.s Unbehagen
sehr gut. „Könnte man nicht das Fenster öffnen?“ fragte K. „Nein,“
sagte der Maler. „Es ist bloß eine fest eingesetzte Glasscheibe, man
kann es nicht öffnen.“ Jetzt erkannte K., daß er die ganze Zeit über
darauf gehofft hatte, plötzlich werde der Maler oder er zum Fenster
gehn und es aufreißen. Er war darauf vorbereitet, selbst den Nebel mit
offenem Mund einzuatmen. Das Gefühl, hier von der Luft vollständig
abgesperrt zu sein, verursachte ihm Schwindel. Er schlug leicht mit der
Hand auf das Federbett neben sich und sagte mit schwacher Stimme: „Das
ist ja unbequem und ungesund.“ „O nein,“ sagte der Maler zur
Verteidigung seines Fensters. „Dadurch, daß es nicht aufgemacht werden
kann, wird, trotzdem es nur eine einfache Scheibe ist, die Wärme hier
besser festgehalten als durch ein Doppelfenster. Will ich aber lüften,
was nicht sehr notwendig ist, da durch die Balkenritzen überall Luft
eindringt, kann ich eine meiner Türen oder sogar beide öffnen.“ K.,
durch diese Erklärung ein wenig getröstet, blickte herum, um die zweite
Tür zu finden. Der Maler bemerkte das und sagte: „Sie ist hinter Ihnen,
ich mußte sie durch das Bett verstellen.“ Jetzt erst sah K. die kleine
Türe in der Wand. „Es ist eben hier alles viel zu klein für ein
Atelier,“ sagte der Maler, als wolle er einem Tadel K.s zuvorkommen.
„Ich mußte mich einrichten so gut es ging. Das Bett vor der Tür steht
natürlich an einem sehr schlechten Platz. Der Richter z. B., den ich
jetzt male, kommt immer durch die Tür beim Bett und ich habe ihm auch
einen Schlüssel von dieser Tür gegeben, damit er, auch wenn ich nicht
zu Hause bin, hier im Atelier auf mich warten kann. Nun kommt er aber
gewöhnlich früh am Morgen, während ich noch schlafe. Es reißt mich
natürlich immer aus dem tiefsten Schlaf, wenn sich neben dem Bett die
Türe öffnet. Sie würden jede Ehrfurcht vor den Richtern verlieren, wenn
Sie die Flüche hören würden, mit denen ich ihn empfange, wenn er früh
über mein Bett steigt. Ich könnte ihm allerdings den Schlüssel
wegnehmen, aber es würde dadurch nur ärger werden. Man kann hier alle
Türen mit der geringsten Anstrengung aus den Angeln brechen.“ Während
dieser ganzen Rede überlegte K., ob er den Rock ausziehn sollte, er sah
aber schließlich ein, daß er, wenn er es nicht tat, unfähig war, hier
noch länger zu bleiben, er zog daher den Rock aus, legte ihn aber über
die Knie, um ihn, falls die Besprechung zu Ende wäre, wieder anziehn zu
können. Kaum hatte er den Rock ausgezogen, rief eines der Mädchen: „Er
hat schon den Rock ausgezogen“ und man hörte, wie sich alle zu den
Ritzen drängten, um das Schauspiel selbst zu sehn. „Die Mädchen glauben
nämlich,“ sagte der Maler, „daß ich Sie malen werde und daß Sie sich
deshalb ausziehn.“ „So,“ sagte K. nur wenig belustigt, denn er fühlte
sich nicht viel besser als früher, trotzdem er jetzt in Hemdärmeln
dasaß. Fast mürrisch fragte er: „Wie nannten Sie die zwei andern
Möglichkeiten.“ Er hatte die Ausdrücke schon wieder vergessen. „Die
scheinbare Freisprechung und die Verschleppung,“ sagte der Maler. „Es
liegt an Ihnen, was Sie davon wählen. Beides ist durch meine Hilfe
erreichbar, natürlich nicht ohne Mühe, der Unterschied in dieser
Hinsicht ist der, daß die scheinbare Freisprechung eine gesammelte
zeitweilige, die Verschleppung eine viel geringere aber dauernde
Anstrengung verlangt. Zunächst also die scheinbare Freisprechung. Wenn
Sie diese wünschen sollten, schreibe ich auf einem Bogen Papier eine
Bestätigung Ihrer Unschuld auf. Der Text für eine solche Bestätigung
ist mir von meinem Vater überliefert und ganz unangreifbar. Mit dieser
Bestätigung mache ich nun einen Rundgang bei den mir bekannten
Richtern. Ich fange also etwa damit an, daß ich dem Richter, den ich
jetzt male, heute abend, wenn er zur Sitzung kommt, die Bestätigung
vorlege. Ich lege ihm die Bestätigung vor, erkläre ihm, daß Sie
unschuldig sind und verbürge mich für Ihre Unschuld. Das ist aber keine
bloß äußerliche, sondern eine wirkliche bindende Bürgschaft.“ In den
Blicken des Malers lag es wie ein Vorwurf, daß K. ihm die Last einer
solchen Bürgschaft auferlegen wolle. „Das wäre ja sehr freundlich,“
sagte K. „Und der Richter würde Ihnen glauben und mich trotzdem nicht
wirklich freisprechen?“ „Wie ich schon sagte,“ antwortete der Maler.
„Übrigens ist es durchaus nicht sicher, daß jeder mir glauben würde,
mancher Richter wird z. B. verlangen, daß ich Sie selbst zu ihm
hinführe. Dann müßten Sie also einmal mitkommen. Allerdings ist in
einem solchen Falle die Sache schon halb gewonnen, besonders, da ich
Sie natürlich vorher genau darüber unterrichten würde, wie Sie sich bei
dem betreffenden Richter zu verhalten haben. Schlimmer ist es bei den
Richtern, die mich — auch das wird vorkommen — von vornherein abweisen.
Auf diese müssen wir, wenn ich es auch an mehrfachen Versuchen gewiß
nicht fehlen lassen werde, verzichten, wir dürfen das aber auch, denn
einzelne Richter können hier nicht den Ausschlag geben. Wenn ich nun
auf dieser Bestätigung eine genügende Anzahl von Unterschriften der
Richter habe, gehe ich mit dieser Bestätigung zu dem Richter, der Ihren
Prozeß gerade führt. Möglicherweise habe ich auch seine Unterschrift,
dann entwickelt sich alles noch ein wenig rascher als sonst. Im
allgemeinen gibt es aber dann überhaupt nicht mehr viel Hindernisse, es
ist dann für den Angeklagten die Zeit der höchsten Zuversicht. Es ist
merkwürdig, aber wahr, die Leute sind in dieser Zeit zuversichtlicher
als nach dem Freispruch. Es bedarf jetzt keiner besondern Mühe mehr.
Der Richter besitzt in der Bestätigung die Bürgschaft einer Anzahl von
Richtern, kann Sie unbesorgt freisprechen und wird es allerdings nach
Durchführung verschiedener Formalitäten mir und andern Bekannten zu
Gefallen zweifellos tun. Sie aber treten aus dem Gericht und sind
frei.“ „Dann bin ich also frei,“ sagte K. zögernd. „Ja,“ sagte der
Maler, „aber nur scheinbar frei oder besser ausgedrückt zeitweilig
frei. Die untersten Richter nämlich, zu denen meine Bekannten gehören,
haben nicht das Recht, endgültig freizusprechen, dieses Recht hat nur
das oberste, für Sie, für mich und für uns alle ganz unerreichbare
Gericht. Wie es dort aussieht, wissen wir nicht und wollen wir,
nebenbei gesagt, auch nicht wissen. Das große Recht, von der Anklage zu
befreien, haben also unsere Richter nicht, wohl aber haben sie das
Recht, von der Anklage loszulösen. Das heißt, wenn Sie auf diese Weise
freigesprochen werden, sind Sie für den Augenblick der Anklage
entzogen, aber sie schwebt auch weiterhin über Ihnen und kann, sobald
nur der höhere Befehl kommt, sofort in Wirkung treten. Da ich mit dem
Gericht in so guter Verbindung stehe, kann ich Ihnen auch sagen, wie
sich in den Vorschriften für die Gerichtskanzleien der Unterschied
zwischen der wirklichen und der scheinbaren Freisprechung rein
äußerlich zeigt. Bei einer wirklichen Freisprechung sollen die
Prozeßakten vollständig abgelegt werden, sie verschwinden gänzlich aus
dem Verfahren, nicht nur die Anklage, auch der Prozeß und sogar der
Freispruch sind vernichtet, alles ist vernichtet. Anders beim
scheinbaren Freispruch. Mit dem Akt ist keine weitere Veränderung vor
sich gegangen, als daß er um die Bestätigung der Unschuld, um den
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