Aphorismen zur Lebensweisheit - 07

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halten, für ein Beispiel mehr, zu so vielen, was alles man den
Menschen einreden kann. Dies bestätigt auch die bekannte Tatsache, daß
in China Schläge mit dem Bambusrohr eine sehr häufige bürgerliche
Bestrafung, selbst für Beamte aller Klassen sind; indem sie uns zeigt,
daß die Menschennatur, und selbst die hoch zivilisirte, dort nicht
dasselbe aussagt[G]. Sogar aber lehrt ein unbefangener Blick auf die
Natur des Menschen, daß diesem das Prügeln so natürlich ist, wie den
reißenden Tieren das Beißen und dem Hornvieh das Stoßen: er ist eben
ein prügelndes Tier. Daher auch werden wir empört, wenn wir, in
seltenen Fällen, vernehmen, daß ein Mensch den andern gebissen habe;
hingegen ist, daß er Schläge gebe und empfange, ein so natürliches,
wie leicht eintretendes Ereignis. Daß höhere Bildung sich auch diesem,
durch gegenseitige Selbstbeherrschung, gern entzieht, ist leicht
erklärlich. Aber einer Nation, oder auch nur einer Klasse,
aufzubinden, ein gegebener Schlag sei ein entsetzliches Unglück,
welches Mord und Totschlag zur Folge haben müsse, ist eine
Grausamkeit. Es gibt der wahren Übel zu viele auf der Welt, als daß
man sich erlauben dürfte, sie durch imaginäre, welche die wahren
herbeiziehn, zu vermehren: das tut aber jener dumme und boshafte
Aberglaube. Ich muß daher sogar mißbilligen, daß Regierungen und
gesetzgebende Körper demselben dadurch Vorschub leisten, daß sie mit
Eifer auf Abstellung aller Prügelstrafen, beim Zivil und Militär,
dringen. Sie glauben dabei im Interesse der Humanität zu handeln;
während gerade das Gegenteil der Fall ist, indem sie dadurch an der
Befestigung jenes widernatürlichen und heillosen Wahnes, dem schon so
viele Opfer gefallen sind, arbeiten. Bei allen Vergehungen, mit
Ausnahme der schwersten, sind Prügel die dem Menschen zuerst
einfallende, daher die natürliche Bestrafung: wer für Gründe nicht
empfänglich war, wird es für Prügel sein: und daß der, welcher am
Eigentum, weil er keines hat, nicht gestraft werden kann, und den man
an der Freiheit, weil man seiner Dienste bedarf, nicht ohne eigenen
Nachteil strafen kann, durch mäßige Prügel gestraft werde, ist so
billig wie natürlich. Auch werden gar keine Gründe dagegen
aufgebracht, sondern bloße Redensarten von der »Würde des Menschen«,
die sich nicht auf deutliche Begriffe, sondern eben nur wieder auf
obigen verderblichen Aberglauben stützen. Daß dieser der Sache zum
Grunde liege, hat eine fast lächerliche Bestätigung daran, daß noch
vor kurzem, in manchen Ländern beim Militär die Prügelstrafe durch die
Lattenstrafe ersetzt worden war, welche doch, ganz und gar wie jene,
die Verursachung eines körperlichen Schmerzes ist, nun aber nicht
ehrenrührig und entwürdigend sein soll.
[G] _Vingt ou trente coups de canne sur le derrière, c'est, pour ainsi
dire, le pain quotidien des Chinois. C'est une correction paternelle
du mandarin, laquelle n'a rien d'infamant, et qu'ils reçoivent avec
action de grâces. -- Lettres édifiantes et curieuses, édition de 1819.
Vol. 11, p. 454._
Durch dergleichen Beförderung des besagten Aberglaubens arbeitet man
aber dem ritterlichen Ehrenprinzip und damit dem Duell in die Hände,
während man dieses andrerseits durch Gesetze abzustellen bemüht ist,
oder doch es zu sein vorgibt[H]. Infolge davon treibt denn jenes
Fragment des Faustrechts, aus den Zeiten des rohesten Mittelalters bis
in das 19. Jahrhundert herabgeweht, sich in diesem, zum öffentlichen
Skandal, noch immer herum: es ist nachgerade an der Zeit, daß es mit
Schimpf und Schande herausgeworfen werde. Ist es doch heutzutage nicht
einmal erlaubt, Hunde oder Hähne methodisch aufeinander zu hetzen
(wenigstens werden in England dergleichen Hetzen gestraft); aber
Menschen werden, wider Willen, zum tötlichen Kampf aufeinander
gehetzt, durch den lächerlichen Aberglauben des absurden Prinzips der
ritterlichen Ehre und durch dessen bornirte Vertreter und Verwalter,
welche ihnen die Verpflichtung auflegen, wegen irgend einer Lumperei
wie Gladiatoren mit einander zu kämpfen. Unseren deutschen Puristen
schlage ich daher, für das Wort Duell, welches wahrscheinlich nicht
vom lateinischen _duellum_, sondern vom spanischen _duelo_, Leid,
Klage, Beschwerde, herkommt, -- die Benennung Ritterhetze vor. Die
Pedanterei, mit der die Narrheit getrieben wird, gibt allerdings Stoff
zum Lachen. Indessen ist es empörend, daß jenes Prinzip und sein
absurder Kodex einen Staat im Staate begründet, welcher, kein anderes
als das Faustrecht anerkennend, die ihm unterworfenen Stände dadurch
tyrannisirt, daß er ein heiliges Vehmgericht offen hält, vor welches
jeder jeden, mittelst sehr leicht herbeizuführender Anlässe als
Schergen, laden kann, um ein Gericht auf Tod und Leben über ihn und
sich ergehn zu lassen. Natürlich wird nun dies der Schlupfwinkel, von
welchem aus jeder Verworfenste, wenn er nur jenen Ständen angehört,
den Edelsten und Besten, der ihm als solcher notwendig verhaßt sein
muß, bedrohen, ja, aus der Welt schaffen kann. Nachdem heutzutage
Justiz und Polizei es so ziemlich dahin gebracht haben, daß nicht mehr
auf der Landstraße jeder Schurke uns zurufen kann »die Börse oder das
Leben«, sollte endlich auch die gesunde Vernunft es dahin bringen, daß
nicht mehr, mitten im friedlichen Verkehr, jeder Schurke uns zurufen
könne »die Ehre oder das Leben«. Und die Beklemmung sollte den höhern
Ständen von der Brust genommen werden, welche daraus entsteht, daß
jeder, jeden Augenblick, mit Leib und Leben verantwortlich werden kann
für die Roheit, Grobheit, Dummheit oder Bosheit irgend eines andern,
dem es gefällt, solche gegen ihn auszulassen. Daß, wenn zwei junge,
unerfahrne Hitzköpfe mit Worten aneinander geraten, sie dies mit ihrem
Blut, ihrer Gesundheit oder ihrem Leben büßen sollen, ist
himmelschreiend, ist schändlich. Wie arg die Tyrannei jenes Staates im
Staate und wie groß die Macht jenes Aberglaubens sei, läßt sich daran
ermessen, daß schon öfter Leute, denen die Wiederherstellung ihrer
verwundeten ritterlichen Ehre, wegen zu hohen oder zu niedrigen
Standes, oder sonst unangemessener Beschaffenheit des Beleidigers
unmöglich war, aus Verzweiflung darüber sich selbst das Leben genommen
und so ein tragikomisches Ende gefunden haben. -- Da das Falsche und
Absurde sich am Ende meistens dadurch entschleiert, daß es, auf seinem
Gipfel, den Widerspruch als seine Blüte hervortreibt; so tritt dieser
zuletzt auch hier in Form der schreiendesten Antinomie hervor: nämlich
dem Offizier ist das Duell verboten: aber er wird durch Absetzung
gestraft, wenn er es, vorkommenden Falls, unterläßt.
[H] Der eigentliche Grund, aus welchem die Regierungen scheinbar sich
beeifern, das Duell zu unterdrücken und, während dies offenbar, zumal
auf Universitäten, sehr leicht wäre, sich stellen, als wolle es ihnen
nur nicht gelingen, scheint mir folgender: Der Staat ist nicht
imstande die Dienste seiner Offiziere und Zivilbeamten mit Geld zum
vollen zu bezahlen; daher läßt er die andere Hälfte ihres Lohnes in
der Ehre bestehn, welche repräsentirt wird durch Titel, Uniformen und
Orden. Um nun diese ideale Vergütung ihrer Dienste im hohen Kurse zu
erhalten, muß das Ehrgefühl auf alle Weise genährt, geschärft,
allenfalls etwas überspannt werden: da aber zu diesem Zweck die
bürgerliche Ehre nicht ausreicht, schon weil man sie mit jedem teilt:
so wird die ritterliche Ehre zu Hilfe genommen und besagterweise
aufrecht erhalten. In England, als wo Militär- und Zivilbesoldungen
sehr viel höher stehn, als auf dem Kontinent, ist die besagte Aushilfe
nicht nötig: daher eben ist daselbst, zumal in diesen letzten zwanzig
Jahren, das Duell fast ganz ausgerottet, kommt jetzt höchst selten
vor, und wird dann als eine Narrheit verlacht; gewiß hat die große
_Anti-duelling-society_, welche eine Menge Lords, Admiräle und
Generäle zu ihren Mitgliedern zählt, hiezu viel beigetragen, und der
Moloch muß sich ohne seine Opfer behelfen.
Ich will aber, da ich einmal dabei bin, in der Parrhesia noch weiter
gehn. Beim Lichte und ohne Vorurteil betrachtet, beruht bloß darauf,
daß, wie gesagt, jener Staat im Staate kein anderes Recht, als das des
Stärkeren, also das Faustrecht, anerkennt und dieses, zum Gottesurteil
erhoben, seinem Kodex zum Grunde gelegt hat, der so wichtig gemachte
und so hoch genommene Unterschied, ob man seinen Feind im offenen, mit
gleichen Waffen geführten Kampf, oder aus dem Hinterhalt erlegt habe.
Denn durch ersteres hat man doch weiter nichts bewiesen, als daß man
der Stärkere oder der Geschicktere sei. Die Rechtfertigung, die man im
Bestehen des offenen Kampfes sucht, setzt also voraus, daß das Recht
*des Stärkeren* wirklich ein *Recht* sei. In Wahrheit aber gibt der
Umstand, daß der andere sich schlecht zu wehren versteht, mir zwar die
Möglichkeit, jedoch keineswegs das Recht, ihn umzubringen; sondern
dieses letztere, also meine *moralische* Rechtfertigung kann allein
auf den *Motiven*, die ich, ihm das Leben zu nehmen, habe, beruhen.
Nehmen wir nun an, diese wären wirklich vorhanden oder zureichend; so
ist durchaus kein Grund da, es jetzt noch *davon* abhängig zu machen,
ob er, oder ich, besser schießen oder fechten könne, sondern dann ist
es gleichviel, auf welche Art ich ihm das Leben nehme, ob von hinten
oder von vorne. Denn moralisch hat das Recht des Stärkeren nicht mehr
Gewicht, als das Recht des Klügeren, welches beim hinterlistigen Morde
angewandt wird: hier wiegt also dem Faustrecht das Kopfrecht gleich;
wozu noch bemerkt sei, daß auch beim Duell das eine wie das andere
geltend gemacht wird, indem schon jede Finte, beim Fechten, Hinterlist
ist. Halte ich mich moralisch gerechtfertigt, einem das Leben zu
nehmen; so ist es Dummheit, es jetzt noch erst darauf ankommen zu
lassen, ob er etwan besser schießen und fechten könne als ich; in
welchem Fall er dann, umgekehrt, mir, den er schon beeinträchtigt hat,
noch obendrein das Leben nehmen soll. Daß Beleidigungen nicht durch
das Duell, sondern durch Meuchelmord zu rächen seien, ist *Rousseaus*
Ansicht, die er behutsam andeutet, in der so geheimnisvoll gehaltenen
21. Anmerkung zum 4. Buche des *Emile* (S. 173, _Bip._). Dabei aber
ist er so stark im ritterlichen Aberglauben befangen, daß er schon den
erlittenen Vorwurf der Lüge als eine Berechtigung zum Meuchelmorde
ansieht; während er doch wissen mußte, daß jeder Mensch diesen Vorwurf
unzählige Male verdient hat, ja, er selbst im höchsten Grade. Das
Vorurteil aber, welches die Berechtigung, den Beleidiger zu töten,
durch den offenen Kampf, mit gleichen Waffen, bedingt sein läßt, hält
offenbar das Faustrecht für ein wirkliches Recht und den Zweikampf für
ein Gottesurteil. Der Italiäner hingegen, welcher, von Zorn entbrannt,
seinen Beleidiger, wo er ihn findet, ohne weiteres mit dem Messer
anfällt, handelt wenigstens konsequent und naturgemäß: er ist klüger,
aber nicht schlechter, als der Duellant. Wollte man sagen, daß ich,
bei der Tötung meines Feindes im Zweikampf, dadurch gerechtfertigt
sei, daß er eben sich bemühte, mich zu töten, so steht dem entgegen,
daß ich, durch die Herausforderung, ihn in den Fall der Notwehr
versetzt habe. Dieses sich absichtlich gegenseitig in den Fall der
Notwehr versetzen, heißt im Grunde nur, einen plausibeln Vorwand für
den Mord suchen. Eher ließe sich die Rechtfertigung durch den
Grundsatz _volenti non fit injuria_ hören; sofern man durch
gegenseitige Übereinkunft sein Leben auf dieses Spiel gesetzt hat:
aber dem steht entgegen, daß es mit dem _volenti_ nicht seine
Richtigkeit hat; indem die Tyrannei des ritterlichen Ehrenprinzips und
seines absurden Kodex der Scherge ist, welcher beide, oder wenigstens
einen der beiden Kämpen vor dieses blutige Vehmgericht geschleppt hat.
Ich bin über die ritterliche Ehre weitläufig gewesen, aber in guter
Absicht und weil gegen die moralischen und intellektuellen Ungeheuer
auf dieser Welt der alleinige Herkules die Philosophie ist. Zwei Dinge
sind es hauptsächlich, welche den gesellschaftlichen Zustand der neuen
Zeit von dem des Altertums, zum Nachteil des ersteren unterscheiden,
indem sie demselben einen ernsten, finsteren, sinistern Anstrich
gegeben haben, von welchem frei das Altertum heiter und unbefangen,
wie der Morgen des Lebens, dasteht. Sie sind: das ritterliche
Ehrenprinzip und die venerische Krankheit, -- _par nobile fratrum_!
Sie zusammen haben =neikos kai philia= des Lebens vergiftet. Die
venerische Krankheit nämlich erstreckt ihren Einfluß viel weiter, als
es auf den ersten Blick scheinen möchte, indem derselbe keineswegs ein
bloß physischer, sondern auch ein moralischer ist. Seitdem Amors
Köcher auch vergiftete Pfeile führt, ist in das Verhältnis der
Geschlechter zueinander ein fremdartiges, feindseliges, ja teuflisches
Element gekommen, infolge wovon ein finsteres und furchtsames
Mißtrauen es durchzieht, und der unmittelbare Einfluß einer solchen
Änderung in der Grundfeste aller menschlichen Gemeinschaft erstreckt
sich, mehr oder weniger, auch auf die übrigen geselligen Verhältnisse;
welches auseinanderzusetzen mich hier zu weit abführen würde. --
Analog, wiewohl ganz anderartig, ist der Einfluß des ritterlichen
Ehrenprinzips, dieser ernsthaften Posse, welche den Alten fremd war,
hingegen die moderne Gesellschaft steif, ernst und ängstlich macht,
schon weil jede flüchtige Äußerung skrutinirt und ruminirt wird. Aber
mehr als dies! Jenes Prinzip ist ein allgemeiner Minotaur, dem nicht,
wie dem antiken, von einem, sondern von jedem Lande in Europa
alljährlich eine Anzahl Söhne edler Häuser zum Tribut gebracht werden
muß. Daher ist es an der Zeit, daß diesem Popanz einmal kühn zu Leibe
gegangen werde, wie hier geschehn. Möchten doch beide Monstra der
neueren Zeit im 19. Jahrhundert ihr Ende finden! Wir wollen die
Hoffnung nicht aufgeben, daß es mit dem ersteren den Ärzten, mittelst
der Prophylaktika, endlich doch noch gelingen werde. Den *Popanz* aber
abzutun ist Sache des Philosophen, mittelst Berichtigung der Begriffe,
da es den Regierungen, mittelst Handhabung der Gesetze, bisher nicht
hat gelingen wollen, zudem auch nur auf dem ersteren Wege das Übel an
der Wurzel angegriffen wird. Sollte es inzwischen den Regierungen mit
der Abstellung des Duellwesens wirklich ernst sein und der geringe
Erfolg ihres Bestrebens wirklich nur an ihrem Unvermögen liegen, so
will ich ihnen ein Gesetz vorschlagen, für dessen Erfolg ich einstehe,
und zwar ohne blutige Operationen, ohne Schafott oder Galgen oder
lebenswierige Einsperrungen zu Hilfe zu nehmen. Vielmehr ist es ein
kleines, ganz leichtes homöopathisches Mittelchen: wer einen andern
herausfordert oder sich stellt, erhält, _à la Chinoise_, am hellen
Tage, vor der Hauptwache, 12 Stockschläge vom Korporal, die
Kartellträger und Sekundanten jeder 6. Wegen der etwanigen Folgen
wirklich vollzogener Duelle bliebe das gewöhnliche kriminelle
Verfahren. Vielleicht würde ein ritterlich Gesinnter mir einwenden,
daß nach Vollstreckung solcher Strafe mancher »Mann von Ehre« imstande
sein könnte, sich totzuschießen; worauf ich antworte: es ist besser,
daß so ein Narr sich selber totschießt, als andere. -- Im Grunde aber
weiß ich sehr wohl, daß es den Regierungen mit der Abstellung der
Duelle nicht ernst ist. Die Gehalte der Zivilbeamten, noch viel mehr
aber die der Offiziere, stehen (von den höchsten Stellen abgesehn)
weit unter dem Wert ihrer Leistungen. Zur andern Hälfte werden sie
daher mit der Ehre bezahlt. Diese wird zunächst durch Titel und Orden
vertreten, im weiteren Sinne durch die Standesehre überhaupt. Für
diese Standesehre nun ist das Duell ein brauchbares Handpferd; daher
es auch schon auf den Universitäten seine Vorschule hat. Die Opfer
desselben bezahlen demnach mit ihrem Blut das Defizit der Gehalte. --
Der Vollständigkeit wegen sei hier noch die *Nationalehre* erwähnt.
Sie ist die Ehre eines ganzen Volkes als Teiles der Völkergemeinschaft.
Da es in dieser kein anderes Forum gibt, als das der Gewalt, und
demnach jedes Mitglied derselben seine Rechte selbst zu schützen hat;
so besteht die Ehre einer Nation nicht allein in der erworbenen
Meinung, daß ihr zu trauen sei (Kredit), sondern auch in der, daß sie
zu fürchten sei: daher darf sie Eingriffe in ihre Rechte niemals
ungeahndet lassen. Sie vereinigt also den Ehrenpunkt der bürgerlichen
mit dem der ritterlichen Ehre. --
Zu dem, was einer *vorstellt*, d. h. in den Augen der Welt ist, war
oben, in letzter Stelle, der *Ruhm* gezählt worden: diesen hätten wir
also noch zu betrachten. -- Ruhm und Ehre sind Zwillingsgeschwister;
jedoch so, wie die Dioskuren, von denen Pollux unsterblich und Kastor
sterblich war: der Ruhm ist der unsterbliche Bruder der sterblichen
Ehre. Freilich ist dies nur vom Ruhme höchster Gattung, dem
eigentlichen und echten Ruhme, zu verstehen: denn es gibt allerdings
auch mancherlei ephemeren Ruhm. -- Die Ehre, nun ferner, betrifft bloß
solche Eigenschaften, welchen von jedem, der in denselben
Verhältnissen steht, gefordert werden; der Ruhm bloß solche, die man
von niemandem fordern darf; die Ehre solche, die jeder sich öffentlich
beilegen darf; der Ruhm solche, die keiner sich selber beilegen darf.
Während unsere Ehre so weit reicht, wie die Kunde von uns; so eilt,
umgekehrt, der Ruhm der Kunde von uns voran und bringt diese so weit
er selbst gelangt. Auf Ehre hat jeder Anspruch; auf Ruhm nur die
Ausnahmen: denn nur durch außerordentliche Leistungen wird Ruhm
erlangt. Diese nun wieder sind entweder *Taten* oder *Werke*; wonach
zum Ruhme zwei Wege offen stehn. Zum Wege der *Taten* befähigt
vorzüglich das große Herz; zu dem der *Werke* der große Kopf. Jeder
der beiden Wege hat seine eigenen Vorteile und Nachteile. Der
Hauptunterschied ist, daß die Taten vorübergehn, die Werke bleiben.
Die edelste Tat hat doch nur einen zeitweiligen Einfluß; das geniale
Werk hingegen lebt und wirkt, wohltätig und erhebend, durch alle
Zeiten. Von den Taten bleibt nur das Andenken, welches immer
schwächer, entstellter und gleichgültiger wird, allmählich sogar
erlöschen muß, wenn nicht die Geschichte es aufnimmt und es nun im
petrifizirtem Zustande der Nachwelt überliefert. Die Werke hingegen
sind selbst unsterblich und können, zumal die schriftlichen, alle
Zeiten durchleben. Von Alexander dem Großen lebt Name und Gedächtnis:
aber Plato und Aristoteles, Homer und Horaz sind noch selbst da, leben
und wirken unmittelbar. Die Veden, mit ihren Upanischaden, sind da:
aber von allen den Taten, die zu ihrer Zeit geschehen, ist gar keine
Kunde auf uns gekommen[I]. -- Ein anderer Nachteil der Taten ist ihre
Abhängigkeit von der Gelegenheit, als welche erst die Möglichkeit dazu
geben muß; woran sich knüpft, daß ihr Ruhm sich nicht allein nach
ihrem innern Werte richtet, sondern auch nach den Umständen, welche
ihnen Wichtigkeit und Glanz erteilen. Zudem ist er, wenn, wie im
Kriege, die Taten rein persönliche sind, von der Aussage weniger
Augenzeugen abhängig: diese sind nicht immer vorhanden und dann nicht
immer gerecht und unbefangen. Dagegen aber haben die Taten den
Vorteil, daß sie, als etwas Praktisches, im Bereich der allgemeinen
menschlichen Urteilsfähigkeit liegen; daher ihnen, wenn dieser nur die
Data richtig überliefert sind, sofort Gerechtigkeit widerfährt; es sei
denn, daß ihre Motive erst später richtig erkannt oder gerecht
abgeschätzt werden: denn zum Verständnis einer jeden Handlung gehört
Kenntnis des Motivs derselben. Umgekehrt steht es mit den Werken: ihre
Entstehung hängt nicht von der Gelegenheit, sondern allein von ihrem
Urheber ab, und was sie an und für sich sind, bleiben sie, so lange
sie bleiben. Bei ihnen liegt dagegen die Schwierigkeit im Urteil, und
sie ist um so größer, in je höherer Gattung sie sind: oft fehlt es an
kompetenten, oft an unbefangenen und redlichen Richtern. Dagegen nun
wieder wird ihr Ruhm nicht von *einer* Instanz entschieden; sondern es
findet Appellation statt. Denn während, wie gesagt, von den Taten bloß
das Andenken auf die Nachwelt kommt und zwar so, wie die Mitwelt es
überliefert; so kommen hingegen die Werke selbst dahin, und zwar, etwa
fehlende Bruchstücke abgerechnet, so, wie sie sind: hier gibt es also
keine Entstellung der Data, und auch der etwan nachteilige Einfluß der
Umgebung, bei ihrem Ursprunge, fällt später weg. Vielmehr bringt oft
erst die Zeit, nach und nach, die wenigen wirklich kompetenten Richter
heran, welche, schon selbst Ausnahmen, über noch größere Ausnahmen zu
Gerichte sitzen: sie geben sukzessiv ihre gewichtigen Stimmen ab, und
so steht, bisweilen freilich erst nach Jahrhunderten, ein vollkommen
gerechtes Urteil da, welches keine Folgezeit mehr umstößt. So sicher,
ja, unausbleiblich ist der Ruhm der Werke. Hingegen daß ihr Urheber
ihn erlebe, hängt von äußeren Umständen und dem Zufall ab: es ist um
so seltener, je höherer und schwierigerer Gattung sie waren. Diesem
gemäß sagt Seneka (_ep. 79._) unvergleichlich schön, daß dem
Verdienste sein Ruhm so unfehlbar folge, wie dem Körper sein Schatten,
nur aber freilich, eben wie auch dieser, bisweilen vor, bisweilen
hinter ihm herschreite, und fügt, nachdem er dies erläutert hat,
hinzu: _etiamsi omnibus tecum viventibus *silentium livor indixerit*,
venient qui sine offensa, sine gratia judicent_; woraus wir nebenbei
ersehen, daß die Kunst des Unterdrückens der Verdienste durch
hämisches Schweigen und Ignoriren, um, zu Gunsten des Schlechten, das
Gute dem Publiko zu verbergen, schon bei den Lumpen des Seneka'schen
Zeitalters üblich war, so gut wie bei denen des unsrigen, und daß
jenen, wie diesen, *der Neid die Lippen zudrückte*. -- In der Regel
wird sogar der Ruhm, je länger er zu dauern hat, desto später
eintreten; wie ja alles Vorzügliche langsam heranreift. Der Ruhm,
welcher zum Nachruhm werden will, gleicht einer Eiche, die aus ihrem
Samen sehr langsam emporwächst; der leichte, ephemere Ruhm den
einjährigen, schnellwachsenden Pflanzen, und der falsche Ruhm gar dem
schnell hervorschießenden Unkraute, das schleunigst ausgerottet wird.
Dieser Hergang beruht eigentlich darauf, daß, je mehr einer der
Nachwelt, d. i. eigentlich der Menschheit überhaupt und im Ganzen,
angehört, desto fremder er seinem Zeitalter ist; weil, was er
hervorbringt, nicht diesem speziell gewidmet ist, also nicht demselben
als solchem, sondern nur sofern es ein Teil der Menschheit ist,
angehört und daher auch nicht mit dessen Lokalfarbe tingirt ist:
infolge hievon aber kann es leicht kommen, daß dasselbe ihn fremd an
sich vorübergehn läßt. Es schätzt vielmehr die, welche den
Angelegenheiten seines kurzen Tages, oder der Laune des Augenblicks
dienen und daher ganz *ihm* angehören, mit ihm leben und mit ihm
sterben. Demgemäß lehren Kunst- und Literaturgeschichte durchgängig,
daß die höchsten Leistungen des menschlichen Geistes in der Regel mit
Ungunst aufgenommen worden und darin so lange geblieben sind, bis
Geister höherer Art herankamen, die von ihnen angesprochen wurden und
sie zu dem Ansehn brachten, in welchem sie nachher, durch die so
erlangte Autorität, sich erhalten haben. Dies alles nun aber beruht,
im letzten Grunde, darauf, daß jeder eigentlich nur das ihm Homogene
verstehn und schätzen kann. Nun aber ist dem Platten das Platte, dem
Gemeinen das Gemeine, dem Unklaren das Verworrene, dem Hirnlosen das
Unsinnige homogen, und am allerbesten gefallen jedem seine eigenen
Werke, als welche ihm durchaus homogen sind. Daher sang schon der alte
fabelhafte Epicharmos:
=Thaumaston ouden esti, me tauth' houtô legein,
Kai handanein autoisin autous, kai dokein
Kalôs pephykenai: kai gar ho kyôn kyni
Kalliston eimen phainetai, kai bous boï,
Onos de onô kalliston, hys de hyï.=
welches ich, damit es keinem verloren gehe, verdeutschen will:
Kein Wunder ist es, daß ich red' in meinem Sinn,
Und jene, selbst sich selbst gefallend, stehn im Wahn,
Sie wären lobenswert: so scheint dem Hund der Hund
Das schönste Wesen, so dem Ochsen auch der Ochs,
Dem Esel auch der Esel, und dem Schwein das Schwein.
[I] Demnach ist es ein schlechtes Kompliment, wenn man, wie heutzutage
Mode ist, Werke dadurch zu ehren vermeint, daß man sie Taten titulirt.
Denn Werke sind wesentlich höherer Art. Eine Tat ist immer nur eine
Handlung auf Motiv, mithin ein einzelnes, vorübergehendes, und ist ein
dem allgemeinen und ursprünglichen Element der Welt, dem Willen,
angehöriges. Ein großes oder schönes Werk hingegen ist ein bleibendes,
weil von allgemeiner Bedeutung, und ist der Intelligenz entsprossen,
der schuldlosen, reinen, dieser Willenswelt wie ein Duft
entsteigenden.
Ein Vorteil des Ruhmes der Taten ist, daß er in der Regel sogleich
eintritt mit einer starken Explosion, oft so stark, daß sie in ganz
Europa gehört wird; während der Ruhm der Werke langsam und allmählich
eintritt, erst leise, dann immer lauter, und oft erst nach hundert
Jahren seine ganze Stärke erreicht: dann aber bleibt er, weil die
Werke bleiben, bisweilen Jahrtausende hindurch. Jener andere hingegen
wird, nachdem die erste Explosion vorüber ist, allmählich schwächer,
wenigeren bekannt und immer wenigeren, bis er zuletzt nur noch in der
Historie ein gespensterhaftes Dasein führt.
Wie selbst der kräftigste Arm, wenn er einen leichten Körper
fortschleudert, ihm doch keine Bewegung erteilen kann, mit der er weit
flöge und heftig träfe, sondern derselbe schon in der Nähe matt
niederfällt, weil es ihm an eigenem materiellen Gehalte gefehlt hat,
die fremde Kraft aufzunehmen, -- ebenso ergeht es schönen und großen
Gedanken, ja den Meisterwerken des Genies, wenn, sie aufzunehmen,
keine andere, als kleine, schwache oder schiefe Köpfe da sind. Dies zu
bejammern haben die Stimmen der Weisen aller Zeiten sich zum Chorus
vereint. Z. B. Jesus Sirach sagt, »wer mit einem Narren redet, der
redet mit einem Schlafenden. Wenn es aus ist, so spricht er: was
ist's?« -- Und Hamlet: _a knavish speech sleeps in a fool's ear_ (eine
schalkhafte Rede schläft im Ohr eines Narren). Und Goethe:
Das glücklichste Wort es wird verhöhnt,
Wenn der Hörer ein Schiefohr ist.
und wieder:
Du wirkest nicht, alles bleibt so stumpf,
Sei guter Dinge!
Der Stein im Sumpf
Macht keine Ringe.
Und Lichtenberg: »wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen und es
klingt hohl; ist denn das allemal im Buche?« -- und wieder: »Solche
Werke sind Spiegel, wenn ein Affe hineinguckt, kann kein Apostel
heraussehn.« Ja, Vater Gellert's gar schöne und rührende Klage darüber
verdient wohl einmal wieder in Erinnerung gebracht zu werden:
»Daß oft die allerbesten Gaben
Die wenigsten Bewundrer haben,
Und daß der größte Teil der Welt
Das Schlechte für das Gute hält;
Dies Übel sieht man alle Tage.
Jedoch, wie wehrt man dieser Pest?
Ich zweifle, daß sich diese Plage
Aus unsrer Welt verdrängen läßt.
Ein einzig Mittel ist auf Erden,
Allein es ist unendlich schwer:
Die Narren müssen weise werden;
Und seht! sie werdens nimmermehr.
Nie kennen sie den Wert der Dinge.
Ihr Auge schließt, nicht ihr Verstand:
Sie loben ewig das Geringe,
Weil sie das Gute nie gekannt.«
Zu dieser intellektuellen Unfähigkeit der Menschen, infolge welcher
das Vortreffliche, wie Goethe sagt, noch seltener erkannt und
geschätzt, als gefunden wird, gesellt sich nun, hier wie überall, auch
noch die moralische Schlechtigkeit derselben, und zwar als Neid
auftretend. Durch den Ruhm nämlich, den einer erwirbt, wird abermals
einer mehr über alle seiner Art erhoben: diese werden also um ebenso
viel herabgesetzt, so daß jedes ausgezeichnete Verdienst seinen Ruhm
auf Kosten derer erlangt, die keines haben.

»Wenn wir andern Ehre geben,
Müssen wir uns selbst entadeln.«
*Goethe. W. O. Divan.*
Hieraus erklärt es sich, in daß, welcher Gattung auch immer das
Vortreffliche auftreten mag, sogleich die gesamte, so zahlreiche
Mittelmäßigkeit verbündet und verschworen ist, es nicht gelten zu
lassen, ja, wo möglich, es zu ersticken. Ihre heimliche Parole ist: _à
bas le mérite_. Aber sogar auch die, welche selbst Verdienste besitzen
und bereits den Ruhm desselben erlangt haben, werden nicht gern das
Auftreten eines neuen Ruhmes sehn, durch dessen Glanz der des ihrigen
um so viel weniger leuchtet. Daher sagt selbst Goethe:
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