Aphorismen zur Lebensweisheit - 06

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einen so kompleten Ehrentod herbei, daß, wenn alle andern Verletzungen
der Ehre schon durch Blutlassen zu heilen sind, diese zu ihrer
gründlichen Heilung einen kompleten Totschlag erfordert.
3. Die Ehre hat mit dem, was der Mensch an und für sich sein mag, oder
mit der Frage, ob seine moralische Beschaffenheit sich jemals ändern
könne, und allen solchen Schulfuchsereien, ganz und gar nichts zu tun;
sondern wann sie verletzt, oder vor der Hand verloren ist, kann sie,
wenn man nur schleunig dazutut, recht bald und vollkommen wieder
hergestellt werden, durch ein einziges Universalmittel, das Duell. Ist
jedoch der Verletzer nicht aus den Ständen, die sich zum Kodex der
ritterlichen Ehre bekennen, oder hat derselbe diesem schon ein Mal
zuwider gehandelt; so kann man, zumal wenn die Ehrenverletzung eine
tätliche, aber auch, wenn sie eine bloß wörtliche gewesen sein sollte,
eine sichere Operation vornehmen, indem man, wenn man bewaffnet ist,
ihn auf der Stelle, allenfalls auch noch eine Stunde nachher,
niedersticht, wodurch dann die Ehre wieder heil ist. Außerdem aber,
oder wenn man, aus Besorgnis vor daraus entstehenden Unannehmlichkeiten,
diesen Schritt vermeiden möchte, oder wenn man bloß ungewiß ist, ob
der Beleidiger sich den Gesetzen der ritterlichen Ehre unterwerfe,
oder nicht, hat man ein Palliativmittel, an der »Avantage.« Diese
besteht darin, daß, wenn er grob gewesen ist, man noch merklich gröber
sei: geht dies mit Schimpfen nicht mehr an, so schlägt man drein, und
zwar ist auch hier ein Klimax der Ehrenrettung: Ohrfeigen werden durch
Stockschläge kurirt, diese durch Hetzpeitschenhiebe: selbst gegen
letztere wird von einigen das Anspucken als probat empfohlen. Nur wenn
man mit diesen Mitteln nicht mehr zur Zeit kommt, muß durchaus zu
blutigen Operationen geschritten werden. Diese Palliativmethode hat
ihren Grund eigentlich in der folgenden Maxime.
4. Wie Geschimpftwerden eine Schande, so ist Schimpfen eine Ehre. Z.
B. auf der Seite meines Gegners sei Wahrheit, Recht und Vernunft; ich
aber schimpfe; so müssen diese alle einpacken, und Recht und Ehre ist
auf meiner Seite: er hingegen hat vorläufig seine Ehre verloren, --
bis er sie herstellt, nicht etwan durch Recht und Vernunft, sondern
durch Schießen und Stechen. Demnach ist die Grobheit eine Eigenschaft,
welche, im Punkte der Ehre, jede andere ersetzt oder überwiegt: der
Gröbste hat allemal Recht: _quid multa?_ Welche Dummheit,
Ungezogenheit, Schlechtigkeit einer auch begangen haben mag; -- durch
eine Grobheit wird sie als solche ausgelöscht und sofort legitimiert.
Zeigt etwan in einer Diskussion, oder sonst im Gespräch ein anderer
richtigere Sachkenntnis, strengere Wahrheitsliebe, gesünderes Urteil,
mehr Verstand als wir, oder überhaupt, läßt er geistige Vorzüge
blicken, die uns in Schatten stellen; so können wir alle dergleichen
Überlegenheiten und unsere eigene durch sie aufgedeckte Dürftigkeit
sogleich aufheben und nun umgekehrt selbst überlegen sein, indem wir
beleidigend und grob werden. Denn eine Grobheit besiegt jedes Argument
und eklipzirt allen Geist: wenn daher nicht etwan der Gegner sich
darauf einläßt und sie mit einer größeren erwidert, wodurch wir in den
edlen Wettkampf der Avantage geraten; so bleiben wir Sieger und die
Ehre ist auf unserer Seite: Wahrheit, Kenntnis, Verstand, Geist, Witz
müssen einpacken und sind aus dem Felde geschlagen von der göttlichen
Grobheit. Daher werden »Leute von Ehre«, sobald jemand eine Meinung
äußert, die von der ihrigen abweicht, oder auch nur mehr Verstand
zeigt, als sie ins Feld stellen können, sogleich Miene machen, jenes
Kampfroß zu besteigen; und wenn etwan, in einer Kontroverse, es ihnen
an einem Gegenargument fehlt, so suchen sie nach einer Grobheit, als
welche ja denselben Dienst leistet und leichter zu finden ist: darauf
gehn sie siegreich von dannen. Man sieht schon hier, wie sehr mit
Recht dem Ehrenprinzip die Veredelung des Tones in der Gesellschaft
nachgerühmt wird. -- Diese Maxime beruht nun wieder auf der folgenden,
welche die eigentliche Grundmaxime und die Seele des ganzen Kodex ist.
5. Der oberste Richterstuhl des Rechts, an den man, in allen
Differenzen, von jedem andern, soweit es die Ehre betrifft, appelliren
kann, ist der der physischen Gewalt, d. h. der Tierheit. Denn jede
Grobheit ist eigentlich eine Appellation an die Tierheit, indem sie
den Kampf der geistigen Kräfte, oder des moralischen Rechts, für
inkompetent erklärt und an deren Stelle den Kampf der physischen
Kräfte setzt, welcher bei der Spezies Mensch, die von *Franklin* ein
_toolmaking animal_ (Werkzeuge verfertigendes Tier) definirt wird, mit
den ihr demnach eigentümlichen Waffen, im Duell, vollzogen wird und
eine unwiderrufliche Entscheidung herbeiführt. -- Diese Grundmaxime
wird bekanntlich, mit einem Worte, durch den Ausdruck *Faustrecht*,
welcher dem Ausdruck *Aberwitz* analog und daher, wie dieser, ironisch
ist, bezeichnet: demnach sollte, ihm gemäß, die ritterliche Ehre die
Faust-Ehre heißen. --
6. Hatten wir, weiter oben, die bürgerliche Ehre sehr skrupulös
gefunden im Punkte des Mein und Dein, der eingegangenen
Verpflichtungen und des gegebenen Wortes; so zeigt hingegen der hier
in Betrachtung genommene Kodex darin die nobelste Liberalität. Nämlich
nur *ein* Wort darf nicht gebrochen werden, das Ehrenwort, d. h. das
Wort, bei dem man gesagt hat »auf Ehre!« -- woraus die Präsumtion
entsteht, daß jedes andere Wort gebrochen werden darf. Sogar bei dem
Bruch dieses Ehrenworts läßt sich zur Not die Ehre noch retten, durch
das Universalmittel, das Duell, hier mit denjenigen, welche behaupten,
wir hätten das Ehrenwort gegeben. -- Ferner: nur *eine* Schuld gibt es,
die unbedingt bezahlt werden muß, -- die Spielschuld, welche auch
demgemäß den Namen »Ehrenschuld« führt. Um alle übrigen Schulden mag
man Juden und Christen prellen: das schadet der ritterlichen Ehre
durchaus nicht. --
Daß nun dieser seltsame, barbarische und lächerliche Kodex der Ehre
nicht aus dem Wesen der menschlichen Natur, oder einer gesunden
Ansicht menschlicher Verhältnisse hervorgegangen sei, erkennt der
Unbefangene auf den ersten Blick. Zudem aber wird es durch den äußerst
beschränkten Bereich seiner Geltung bestätigt: dieser nämlich ist
ausschließlich Europa und zwar nur seit dem Mittelalter, und auch hier
nur beim Adel, Militär und was diesen nacheifert. Denn weder Griechen,
noch Römer, noch die hochgebildeten asiatischen Völker, alter und
neuer Zeit, wissen irgend etwas von dieser Ehre und ihren Grundsätzen.
Sie alle kennen keine andere Ehre, als die zuerst analysirte. Bei
ihnen allen gilt demnach der Mann für das, wofür sein Tun und Lassen
ihn kund gibt, nicht aber für das, was irgend einer losen Zunge
beliebt von ihm zu sagen. Bei ihnen allen kann, was einer sagt oder
tut, wohl seine *eigene* Ehre vernichten, aber nie die eines andern.
Ein Schlag ist bei ihnen allen eben nur ein Schlag, wie jedes Pferd
und jeder Esel ihn gefährlicher versetzen kann: er wird, nach
Umständen, zum Zorne reizen, auch wohl auf der Stelle gerächt werden:
aber mit der Ehre hat er nichts zu tun, und keineswegs wird Buch
gehalten über Schläge und Schimpfwörter, nebst der dafür gewordenen
oder aber einzufordern versäumten »Satisfaktion.« An Tapferkeit und
Lebensverachtung stehn sie den Völkern des christlichen Europas nicht
nach. Griechen und Römer waren doch wohl ganze Helden: aber sie wußten
nichts vom _point d'honneur_. Der Zweikampf war bei ihnen nicht Sache
der Edeln im Volke, sondern feiler Gladiatoren, preisgegebener Sklaven
und verurteilter Verbrecher, welche, mit wilden Tieren abwechselnd,
auf einander gehetzt wurden, zur Belustigung des Volks. Bei Einführung
des Christentums wurden die Gladiatorenspiele aufgehoben: an ihre
Stelle aber ist, in der christlichen Zeit, unter Vermittelung des
Gottesurteils, das Duell getreten. Waren jene ein grausames Opfer, der
allgemeinen Schaulust gebracht; so ist dieses ein grausames Opfer, dem
allgemeinen Vorurteil gebracht; aber nicht wie jenes, von Verbrechern,
Sklaven und Gefangenen, sondern von Freien und Edeln.
Daß den Alten jenes Vorurteil völlig fremd war, bezeugen eine Menge
uns aufbehaltener Züge. Als z. B. ein Teutonischer Häuptling den
*Marius* zum Zweikampf herausgefordert hatte, ließ dieser Held ihm
antworten: »wenn er seines Lebens überdrüssig wäre, möge er sich
aufhängen«, bot ihm jedoch einen ausgedienten Gladiator an, mit dem er
sich herumschlagen könne (_Freinsh. suppl. in Liv. lib. LXVIII, c.
12_). Im Plutarch (_Them. 11_) lesen wir, daß der Flottenbefehlshaber
Eurybiades, mit dem Themistokles streitend, den Stock aufgehoben habe,
ihn zu schlagen; jedoch nicht, daß dieser darauf den Degen gezogen,
vielmehr, daß er gesagt habe: =pataxon men oun, akouson de=: »schlage
mich, aber höre mich.« Mit welchem Unwillen muß doch der Leser »von
Ehre« hiebei die Nachricht vermissen, daß das Atheniensische
Offizierkorps sofort erklärt habe, unter so einem Themistokles nicht
ferner dienen zu wollen! -- Ganz richtig sagt demnach ein neuerer
französischer Schriftsteller: _si quelqu'un s'avisait de dire que
Démosthène fut un homme d'honneur, on sourirait de pitié; -- -- --
Cicéron n'était pas un homme d'honneur non plus._ (_Soirées
littéraires, par C. Durand. Rouen 1828. Vol. 2. p. 300._) Ferner zeigt
die Stelle im Plato (_de leg. IX_, die letzten 6 Seiten, imgleichen
_XI p. 131 Bip._) über die =aikia=, d. h. Mißhandlungen, zur Genüge,
daß die Alten von der Ansicht des ritterlichen Ehrenpunktes bei
solchen Sachen keine Ahnung hatten. *Sokrates* ist, in Folge seiner
häufigen Disputationen, oft tätlich mißhandelt worden, welches er
gelassen ertrug: als er einst einen Fußtritt erhielt, nahm er es
geduldig hin und sagte dem, der sich hierüber wunderte: »würde ich
denn, wenn mich ein Esel gestoßen hätte, ihn verklagen?« -- (_Diog.
Laert. II, 21._) Als, ein ander Mal, jemand zu ihm sagte: »schimpft
und schmäht dich denn jener nicht?« war seine Antwort: »nein: denn was
er sagt paßte nicht auf mich« (_ibid. 36._) -- Stobäos (_Florileg.,
ed. Gaisford, Vol. I, p. 327-330_) hat eine lange Stelle des
*Musonius* uns aufbewahrt, daraus zu ersehen, wie die Alten die
Injurien betrachteten: sie kannten keine andere Genugtuung, als die
gerichtliche; und weise Männer verschmähten auch diese. Daß die Alten
für eine erhaltene Ohrfeige keine andere Genugtuung kannten, als eine
gerichtliche, ist deutlich zu ersehn aus Plato's Gorgias (S. _86
Bip._); woselbst auch (S. 133) die Meinung des Sokrates darüber steht.
Dasselbe erhellt auch aus dem Berichte des Gillius (_XX, 1_) von einem
gewissen Lucius Veratius, welcher den Mutwillen übte, den ihm auf der
Straße begegnenden römischen Bürgern, ohne Anlaß, eine Ohrfeige zu
versetzen, in welcher Absicht er, um allen Weitläuftigkeiten darüber
vorzubeugen, sich von einem Sklaven mit einem Beutel Kupfermünze
begleiten ließ, der den also Überraschten sogleich das gesetzmäßige
Schmerzensgeld von 25 Aß auszahlte. *Krates*, der berühmte Zyniker,
hatte vom Musiker Nikodromos eine so starke Ohrfeige erhalten, daß ihm
das Gesicht angeschwollen und blutrünstig geworden war: darauf
befestigte er an seiner Stirn ein Brettchen, mit der Inschrift
=Nikodromos epoiei= (_Nicodromus fecit_), wodurch große Schande auf
den Flötenspieler fiel, der gegen einen Mann, den ganz Athen wie einen
Hausgott verehrte (_Apul. Flor. p. 126 bip._), eine solche Brutalität
ausgeübt hatte. (_Diog. Laert. VI, 89._) -- Vom *Diogenes* aus Sinope
haben wir darüber, daß die betrunkenen Söhne der Athener ihn geprügelt
hatten, einen Brief an den Melesippus, dem er bedeutet, das habe
nichts auf sich. (_Nota Casaub. ad Diog. Laert. VI, 33._) -- Seneka
hat, im Buche _de constantia sapientis_, vom _C. 10_ an bis zum Ende,
die Beleidigung, _contumelia_, ausführlich in Betracht genommen, um
darzulegen, daß der Weise sie nicht beachtet. Kapitel 14 sagt er: _»at
sapiens colaphis percussus, quid faciet? quod Cato, cum illi os
percussum esset: non excanduit, non vindicavit injuriam: nec remisit
quidem, sed factam negavit.«_ »Ja,« ruft ihr, »das waren Weise!« --
Ihr aber seid Narren? Einverstanden. --
Wir sehn also, daß den Alten das ganze ritterliche Ehrenprinzip
unbekannt war, weil sie eben in allen Stücken der unbefangenen,
natürlichen Ansicht der Dinge getreu blieben und daher solche sinistre
und heillose Fratzen sich nicht einreden ließen. Deshalb konnten sie
auch einen Schlag ins Gesicht für nichts anderes halten, als was er
ist, eine kleine physische Beeinträchtigung; während er den Neuern
eine Katastrophe und ein Thema zu Trauerspielen geworden ist, z. B. im
Eid des Corneille, auch in einem neueren deutschen bürgerlichen
Trauerspiele, welches »die Macht der Verhältnisse« heißt, aber »die
Macht des Vorurteils« heißen sollte: wenn aber gar ein Mal in der
Pariser Nationalversammlung eine Ohrfeige fällt, so hallt ganz Europa
davon wieder. Den Leuten »von Ehre« nun aber, welche durch obige
klassische Erinnerungen und angeführte Beispiele aus dem Altertume
verstimmt sein müssen, empfehle ich, als Gegengift, in *Diderots*
Meisterwerke, _Jaques le fataliste_, die Geschichte des Herrn
*Desglands* zu lesen, als ein auserlesenes Musterstück moderner
ritterlicher Ehrenhaftigkeit, daran sie sich letzen und erbauen mögen.
Aus dem Angeführten erhellt zur Genüge, daß das ritterliche
Ehrenprinzip keineswegs ein ursprüngliches, in der menschlichen Natur
selbst gegründetes sein kann. Es ist also ein künstliches, und sein
Ursprung ist nicht schwer zu finden. Es ist offenbar ein Kind jener
Zeit, wo die Fäuste geübter waren als die Köpfe, und die Pfaffen die
Vernunft in Ketten hielten, also des belobten Mittelalters und seines
Rittertums. Damals nämlich ließ man für sich den lieben Gott nicht nur
sorgen, sondern auch urteilen. Demnach wurden schwierige Rechtsfälle
durch Ordalien oder Gottesurteile entschieden; diese nun bestanden,
mit wenigen Ausnahmen, in Zweikämpfen, keineswegs bloß unter Rittern,
sondern auch unter Bürgern; -- wie dies ein artiges Beispiel in
Shakespeares Heinrich VI. (T. 2, A. 2, Sz. 3) bezeugt. Auch konnte von
jedem richterlichen Urteilsspruch immer noch an den Zweikampf, als die
höhere Instanz, nämlich das Urteil Gottes, appellirt werden. Dadurch
war nun eigentlich die physische Kraft und Gewandtheit, also die
tierische Natur, statt der Vernunft, auf den Richterstuhl gesetzt, und
über Recht oder Unrecht entschied nicht was einer getan hatte, sondern
was ihm widerfuhr, -- ganz nach dem noch heute geltenden ritterlichen
Ehrenprinzip. Wer an diesem Ursprunge des Duellwesens noch zweifelt,
lese das vortreffliche Buch von _J. G. Mellingen, the history of
duelling_, 1849. Ja, noch heutzutage findet man unter den, dem
ritterlichen Ehrenprinzip nachlebenden Leuten, welche bekanntlich
nicht gerade die unterrichtetesten und nachdenkendesten zu sein
pflegen, einige, die den Erfolg des Duells wirklich für eine göttliche
Entscheidung des ihm zum Grunde liegenden Streites halten; gewiß nach
einer traditionell fortgeerbten Meinung.
Abgesehn von diesem Ursprunge des ritterlichen Ehrenprinzips, ist
seine Tendenz zunächst diese, daß man, durch Androhung physischer
Gewalt, die äußerlichen Bezeugungen derjenigen Achtung erzwingen will,
welche wirklich zu erwerben man entweder für zu beschwerlich, oder für
überflüssig hält. Dies ist ungefähr so, wie wenn jemand, die Kugel des
Thermometers mit der Hand erwärmend, am Steigen des Quecksilbers
dartun wollte, daß sein Zimmer wohlgeheizt sei. Näher betrachtet ist
der Kern der Sache dieser: wie die bürgerliche Ehre, als welche den
friedlichen Verkehr mit andern im Auge hat, in der Meinung dieser von
uns besteht, daß wir vollkommenes *Zutrauen* verdienen, weil wir die
Rechte eines jeden unbedingt achten; so besteht die ritterliche Ehre
in der Meinung von uns, daß wir *zu fürchten* seien, weil wir unsere
eigenen Rechte unbedingt zu verteidigen gesonnen sind. Der Grundsatz,
daß es wesentlicher sei, gefürchtet zu werden, als Zutrauen zu
genießen, würde auch, weil auf die Gerechtigkeit der Menschen wenig zu
bauen ist, so gar falsch nicht sein, wenn wir im Naturzustande lebten,
wo jeder sich selbst zu schützen und seine Rechte unmittelbar zu
verteidigen hat. Aber im Stande der Zivilisation, wo der Staat den
Schutz unserer Person und unseres Eigentums übernommen hat, findet er
keine Anwendung mehr, und steht da, wie die Burgen und Warten aus den
Zeiten des Faustrechts, unnütz und verlassen, zwischen wohlbebauten
Feldern und belebten Landstraßen, oder gar Eisenbahnen. Demgemäß hat
denn auch die ihn festhaltende ritterliche Ehre sich auf solche
Beeinträchtigungen der Person geworfen, welche der Staat nur leicht,
oder, nach dem Prinzip _de minimis lex non curat_, gar nicht bestraft,
indem es unbedeutende Kränkungen und zum Teil bloße Neckereien sind.
Sie aber hat in Hinsicht auf diese sich hinaufgeschroben zu einer der
Natur, der Beschaffenheit und dem Lose des Menschen gänzlich
unangemessenen Überschätzung des Wertes der eigenen Person, als
welchen sie bis zu einer Art von Heiligkeit steigert und demnach die
Strafe des Staates für kleine Kränkungen derselben durchaus
unzulänglich findet, solche daher selbst zu strafen übernimmt und zwar
stets am Leibe und Leben des Beleidigers. Offenbar liegt hier der
unmäßigste Hochmut und die empörendeste Hoffahrt zugrunde, welche,
ganz vergessend, was der Mensch eigentlich ist, eine unbedingte
Unverletzlichkeit, wie auch Tadellosigkeit, für ihn in Anspruch
nehmen. Allein jeder, der diese mit Gewalt durchzusetzen gesonnen ist
und dem zufolge die Maxime proklamirt: »wer mich schimpft, oder gar
mir einen Schlag gibt, soll des Todes sein«, -- verdient eigentlich
schon darum aus dem Lande verwiesen zu werden[F]. Da wird denn, zur
Beschönigung jenes vermessenen Übermutes, allerhand vorgegeben. Von
zwei unerschrockenen Leuten, heißt es, gebe keiner je nach, daher es
vom leisesten Anstoß zu Schimpfreden, dann zu Prügeln und endlich zum
Totschlag kommen würde; demnach sei es besser, anstandshalber die
Mittelstufen zu überspringen und gleich an die Waffen zu gehn. Das
speziellere Verfahren hierbei hat man dann in ein steifes,
pedantisches System, mit Gesetzen und Regeln, gebracht, welches die
ernsthafteste Posse von der Welt ist und als ein wahrer Ehrentempel
der Narrheit dasteht. Nun aber ist der Grundsatz selbst falsch: bei
Sachen von geringer Wichtigkeit (die von großer bleiben stets den
Gerichten anheimgestellt) gibt von zwei unerschrockenen Leuten
allerdings einer nach, nämlich der Klügste, und bloße Meinungen läßt
man auf sich beruhen. Den Beweis hievon liefert das Volk, oder
vielmehr alle die zahlreichen Stände, welche sich nicht zum
ritterlichen Ehrenprinzip bekennen, bei denen daher die Streitigkeiten
ihren natürlichen Verlauf haben: unter diesen Ständen ist der
Totschlag hundertmal seltener, als bei der vielleicht nur 1/1000 der
Gesamtheit betragenden Fraktion, welche jenem Prinzipe huldigt; und
selbst eine Prügelei ist eine Seltenheit. -- Sodann aber wird
behauptet, der gute Ton und die feine Sitte der Gesellschaft hätten
zum letzten Grundpfeiler jenes Ehrenprinzip, mit seinen Duellen, als
welche die Wehrmauer gegen die Ausbrüche der Rohheit und Ungezogenheit
wären. Allein in Athen, Korinth und Rom war ganz gewiß gute und zwar
sehr gute Gesellschaft, auch feine Sitte und guter Ton anzutreffen;
ohne daß jener Popanz der ritterlichen Ehre dahinter gesteckt hätte.
Freilich aber führten daselbst auch nicht, wie bei uns, die Weiber den
Vorsitz in der Gesellschaft, welches, wie es zunächst der Unterhaltung
einen frivolen und läppischen Charakter erteilt und jedes gehaltvolle
Gespräch verbannt, gewiß auch sehr dazu beiträgt, daß in unsrer guten
Gesellschaft der persönliche Mut den Rang vor jeder andern Eigenschaft
behauptet; während er doch eigentlich eine sehr untergeordnete, eine
bloße Unteroffizierstugend ist, ja, eine, in welcher sogar Tiere uns
übertreffen, weshalb man z. B. sagt: »mutig wie ein Löwe.« Sogar aber
ist, im Gegenteil obiger Behauptung, das ritterliche Ehrenprinzip oft
das sichere Asylum, wie im großen der Unredlichkeit und
Schlechtigkeit, so im kleinen der Ungezogenheit, Rücksichtslosigkeit
und Flegelei, indem eine Menge sehr lästiger Unarten stillschweigend
geduldet werden, weil eben keiner Lust hat, an die Rüge derselben den
Hals zu setzen. -- Dem allen entsprechend sehn wir das Duell im
höchsten Flor und mit blutdürstigem Ernst betrieben, gerade bei der
Nation, welche in politischen und finanziellen Angelegenheiten Mangel
an wahrer Ehrenhaftigkeit bewiesen hat: wie es damit bei ihr im
Privatverkehr stehe, kann man bei denen erfragen, die Erfahrung darin
haben. Was aber gar ihre Urbanität und gesellschaftliche Bildung
betrifft, so ist sie als negatives Muster längst berühmt.
[F] Die ritterliche Ehre ist ein Kind des Hochmuts und der Narrheit.
(Die ihr entgegengesetzte Wahrheit spricht am schärfsten _el principe
constante_ aus in den Worten: »_esa es la herencia de Adan_«.) Sehr
auffallend ist es, daß dieser Superlativ alles Hochmuts sich allein
und ausschließlich unter den Genossen derjenigen Religion findet,
welche ihren Anhängern die äußerste Demut zur Pflicht macht; da weder
frühere Zeiten noch andere Weltteile jenes Prinzip der ritterlichen
Ehre kennen. Dennoch darf man dasselbe nicht der Religion zuschreiben,
vielmehr dem Feudalwesen, bei welchem jeder Edele sich als einen
kleinen Souverän, der keinen menschlichen Richter über sich erkannte,
ansah und sich daher eine völlige Unverletzlichkeit und Heiligkeit der
Person beilegen lernte, daher ihm jedes Attentat gegen dieselbe, oder
jeder Schlag und jedes Schimpfwort, ein todeswürdiges Verbrechen
schien. Demgemäß waren das Ehrenprinzip und die Duelle ursprünglich
nur Sache des Adels und infolge davon in späteren Zeiten der
Offiziere, denen sich nachher hin und wieder, wiewohl nie durchgängig,
die andern höheren Stände anschlossen, um nicht weniger zu gelten.
Wenn auch die Duelle aus den Ordalien hervorgegangen sind; so sind
diese doch nicht der Grund, sondern die Folge und Anwendung des
Ehrenprinzips: wer keinen menschlichen Richter erkennt, appellirt an
den göttlichen. Die Ordalien selbst aber sind nicht dem Christentum
eigen, sondern finden sich auch im Hinduismus sehr stark, zwar
meistens in älterer Zeit, doch Spuren davon auch noch jetzt. --
Alle jene Vorgaben halten also nicht Stich. Mit mehr Recht kann urgirt
werden, daß, wie schon ein angeknurrter Hund wieder knurrt, ein
geschmeichelter wieder schmeichelt, es auch in der Natur des Menschen
liege, jede feindliche Begegnung feindlich zu erwidern und durch Zeichen
der Geringschätzung oder des Hasses erbittert und gereizt zu werden;
daher schon Cicero sagt: _habet quendam aculeum contumelia, quem pati
prudentes ac viri boni difficillime possunt_; wie denn auch nirgends auf
der Welt (einige fromme Sekten beiseite gesetzt) Schimpfreden oder gar
Schläge gelassen hingenommen werden. Jedoch leitet die Natur keinenfalls
zu etwas Weiterem, als zu einer der Sache angemessenen Vergeltung, nicht
aber dazu, den Vorwurf der Lüge, der Dummheit oder der Feigheit, mit dem
Tode zu bestrafen, und der altdeutsche Grundsatz »auf eine Maulschelle
gehört ein Dolch« ist ein empörender ritterlicher Aberglaube. Jedenfalls
ist die Erwiderung oder Vergeltung von Beleidigungen Sache des Zorns,
aber keineswegs der Ehre und Pflicht, wozu das ritterliche Ehrenprinzip
sie stempelt. Vielmehr ist ganz gewiß, daß jeder Vorwurf nur in dem
Maße, als er trifft, verletzen kann; welches auch daran ersichtlich ist,
daß die leiseste Andeutung, welche trifft, viel tiefer verwundet, als
die schwerste Anschuldigung, die gar keinen Grund hat. Wer daher
wirklich sich bewußt ist, einen Vorwurf nicht zu verdienen, darf und
wird ihn getrost verachten. Dagegen aber fordert das Ehrenprinzip von
ihm, daß er eine Empfindlichkeit zeige, die er gar nicht hat, und
Beleidigungen, die ihn nicht verletzen, blutig räche. Der aber muß
selbst eine schwache Meinung von seinem eigenen Werte haben, der sich
beeilt, jeder denselben anfechtenden Äußerung den Daumen aufs Auge zu
drücken, damit sie nicht laut werde. Demzufolge wird, bei Injurien,
wahre Selbstschätzung wirkliche Gleichgültigkeit verleihen, und wo dies,
aus Mangel derselben, nicht der Fall ist, werden Klugheit und Bildung
anleiten, den Schein davon zu retten und den Zorn zu verbergen. Wenn man
demnach nur erst den Aberglauben des ritterlichen Ehrenprinzips los
wäre, so daß niemand mehr vermeinen dürfte, durch Schimpfen irgend etwas
der Ehre eines andern nehmen oder der seinigen wiedergeben zu können,
auch nicht mehr jedes Unrecht, jede Roheit oder Grobheit sogleich
legitimirt werden könnte durch die Bereitwilligkeit Satisfaktion zu
geben, d. h. sich dafür zu schlagen; so würde bald die Einsicht
allgemein werden, daß, wenn es an's Schmähen und Schimpfen geht, der in
diesem Kampfe Besiegte der Sieger ist, und daß, wie *Vincenzo Monti*
sagt, die Injurien es machen wie die Kirchenprozessionen, welche stets
dahin zurückkehren, von wo sie ausgegangen sind. Ferner würde es alsdann
nicht mehr, wie jetzt, hinreichend sein, daß einer eine Grobheit zu
Markte brächte, um Recht zu behalten; mithin würden alsdann Einsicht und
Verstand ganz anders zu Worte kommen als jetzt, wo sie immer erst zu
berücksichtigen haben, ob sie nicht irgendwie den Meinungen der
Beschränktheit und Dummheit, als welche schon ihr bloßes Auftreten
alarmirt und erbittert hat, Anstoß geben und dadurch herbeiführen
können, daß das Haupt, in welchem sie wohnen, gegen den flachen Schädel,
in welchem jene hausen, aufs Würfelspiel gesetzt werden müsse. Sonach
würde alsdann in der Gesellschaft die geistige Überlegenheit das ihr
gebührende Primat erlangen, welches jetzt, wenn auch verdeckt, die
physische Überlegenheit und die Husarenkourage hat, und infolge hievon
würden die vorzüglichsten Menschen doch schon einen Grund weniger haben,
als jetzt, sich von der Gesellschaft zurückzuziehn. Eine Veränderung
dieser Art würde demnach den *wahren* guten Ton herbeiführen und der
wirklich guten Gesellschaft den Weg bahnen, in der Form, wie sie, ohne
Zweifel, in Athen, Korinth und Rom bestanden hat. Wer von dieser eine
Probe zu sehn wünscht, dem empfehle ich das Gastmahl des Xenophon zu
lesen.
Die letzte Verteidigung des ritterlichen Kodex wird aber, ohne
Zweifel, lauten: »Ei, da könnte ja, Gott sei bei uns! wohl gar einer
dem andern einen Schlag versetzen!« -- worauf ich kurz erwidern
könnte, daß dies bei den 999/1000 der Gesellschaft, die jenen Kodex
nicht anerkennen, oft genug der Fall gewesen, ohne daß je einer daran
gestorben sei, während bei den Anhängern desselben, in der Regel,
jeder Schlag ein tötlicher wird. Aber ich will näher darauf eingehen.
Ich habe mich oft genug bemüht, für die unter einem Teil der
menschlichen Gesellschaft so fest stehende Überzeugung von der
Entsetzlichkeit eines Schlages, entweder in der tierischen, oder in
der vernünftigen Natur des Menschen, irgend einen haltbaren oder
wenigstens plausibeln, nur nicht in bloßen Redensarten bestehenden,
sondern auf deutliche Begriffe zurückführbaren Grund zu finden, jedoch
vergeblich. Ein Schlag ist und bleibt ein kleines physisches Übel,
welches jeder Mensch dem andern verursachen kann, dadurch aber weiter
nichts beweist, als daß er stärker oder gewandter sei, oder daß der
andere nicht auf seiner Hut gewesen. Weiter ergibt die Analyse nichts.
Sodann sehe ich denselben Ritter, welchem ein Schlag von Menschenhand
der Übel größtes dünkt, einen zehnmal stärkern Schlag von seinem
Pferde erhalten und, mit verbissenem Schmerz davonhinkend, versichern,
es habe nichts zu bedeuten. Da habe ich gedacht, es läge an der
Menschenhand. Allein ich sehe unseren Ritter von dieser Degenstiche
und Säbelhiebe im Kampfe erhalten und versichern, es sei Kleinigkeit,
nicht der Rede wert. Sodann vernehme ich, daß selbst Schläge mit der
flachen Klinge bei weitem nicht so schlimm seien wie die mit dem
Stocke, daher, vor nicht langer Zeit, die Kadetten wohl jenen, aber
nicht diesen ausgesetzt waren: und nun gar der Ritterschlag, mit der
Klinge, ist die größte Ehre. Da bin ich denn mit meinen
psychologischen und moralischen Gründen zu Ende, und mir bleibt nichts
übrig, als die Sache für einen alten, festgewurzelten Aberglauben zu
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