Aphorismen zur Lebensweisheit - 05

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ganz zweckmäßige Einrichtung; vorausgesetzt, daß ihre Verteilung mit
Einsicht und Gerechtigkeit geschehe. Der große Haufe nämlich hat Augen
und Ohren, aber nicht viel mehr, zumal blutwenig Urteilskraft und
selbst wenig Gedächtnis. Manche Verdienste liegen ganz außerhalb der
Sphäre seines Verständnisses, andere versteht und bejubelt er, bei
ihrem Eintritt, hat sie aber nachher bald vergessen. Da finde ich es
ganz passend, durch Kreuz oder Stern, der Menge jederzeit und überall
zuzurufen: »der Mann ist nicht euresgleichen: er hat Verdienste!«
Durch ungerechte, oder urteilslose, oder übermäßige Verteilung
verlieren aber die Orden diesen Wert, daher ein Fürst mit ihrer
Erteilung so vorsichtig sein sollte, wie ein Kaufmann mit dem
Unterschreiben der Wechsel. Die Inschrift _pour le mérite_ auf einem
Kreuze ist ein Pleonasmus: jeder Orden sollte _pour le mérite_ sein,
-- _ça va sans dire_. --
Viel schwerer und weitläufiger, als die des Ranges, ist die Erörterung
der *Ehre*. Zuvörderst hätten wir sie zu definiren. Wenn ich nun in
dieser Absicht etwan sagte: die Ehre ist das äußere Gewissen, und das
Gewissen die innere Ehre; -- so könnte dies vielleicht manchem
gefallen; würde jedoch mehr eine glänzende, als eine deutliche und
gründliche Erklärung sein. Daher sage ich: die Ehre ist, objektiv, die
Meinung anderer von unserm Wert, und subjektiv, unsere Furcht vor
dieser Meinung. In letzterer Eigenschaft hat sie oft eine sehr
heilsame, wenn auch keineswegs rein moralische Wirkung, -- im Mann von
Ehre.
Die Wurzel und der Ursprung des jedem, nicht ganz verdorbenen Menschen
einwohnenden Gefühls für Ehre und Schande, wie auch des hohen Wertes,
welcher ersterer zuerkannt wird, liegt in Folgendem. Der Mensch für
sich allein vermag gar wenig und ist ein verlassener Robinson: nur in
der Gemeinschaft mit den andern ist und vermag er viel. Dieses
Verhältnisses wird er inne, sobald sein Bewußtsein sich irgend zu
entwickeln anfängt, und alsbald entsteht in ihm das Bestreben, für ein
taugliches Mitglied der menschlichen Gesellschaft zu gelten, also für
eines, das fähig ist, _pro parte virili_ mitzuwirken, und dadurch
berechtigt, der Vorteile der menschlichen Gemeinschaft teilhaft zu
werden. Ein solches nun ist er dadurch, daß er, erstlich, das leistet,
was man von jedem überall, und sodann das, was man von ihm in der
besonderen Stelle, die er eingenommen hat, fordert und erwartet. Eben
so bald aber erkennt er, daß es hierbei nicht darauf ankommt, daß er
es in seiner eigenen, sondern daß er es in der Meinung der anderen
sei. Hieraus entspringt demnach sein eifriges Streben nach der
günstigen *Meinung* anderer und der hohe Wert, den er auf diese legt:
beides zeigt sich mit der Ursprünglichkeit eines angeborenen Gefühls,
welches man Ehrgefühl und, nach Umständen, Gefühl der Scham
(_verecundia_) nennt. Dieses ist es, was seine Wangen rötet, sobald er
glaubt, plötzlich in der Meinung anderer verlieren zu müssen, selbst
wo er sich unschuldig weiß; sogar da, wo der sich aufdeckende Mangel
eine nur relative, nämlich willkürlich übernommene Verpflichtung
betrifft: und andrerseits stärkt nichts seinen Lebensmut mehr, als die
erlangte, oder erneuerte Gewißheit von der günstigen Meinung anderer;
weil sie ihm den Schutz und die Hilfe der vereinten Kräfte aller
verspricht, welche eine unendlich größere Wehrmauer gegen die Übel des
Lebens sind, als seine eigenen.
Aus den verschiedenen Beziehungen, in denen der Mensch zu andern
stehen kann und in Hinsicht auf welche sie Zutrauen zu ihm, also eine
gewisse gute Meinung von ihm, zu hegen haben, entstehen mehrere *Arten
der Ehre*. Diese Beziehungen sind hauptsächlich das Mein und Dein,
sodann die Leistungen der Anheischigen, endlich das Sexualverhältnis:
ihnen entsprechen die bürgerliche Ehre, die Amtsehre und die
Sexualehre, jede von welchen noch wieder Unterarten hat.
Die weiteste Sphäre hat die *bürgerliche Ehre*: sie besteht in der
Voraussetzung, daß wir die Rechte eines jeden unbedingt achten und
daher uns nie ungerechter, oder gesetzlich unerlaubter Mittel zu
unserm Vorteile bedienen werden. Sie ist die Bedingung zur Teilnahme
an allem friedlichen Verkehr. Sie geht verloren durch eine einzige
offenbar und stark dawider laufende Handlung, folglich auch durch jede
Kriminalstrafe; wiewohl nur unter Voraussetzung der Gerechtigkeit
derselben. Immer aber beruht die Ehre, in ihrem letzten Grunde, auf
der Überzeugung von der Unveränderlichkeit des moralischen Charakters,
vermöge welcher eine einzige schlechte Handlung die gleiche moralische
Beschaffenheit aller folgenden, sobald ähnliche Umstände eintreten
werden, verbürgt: dies bezeugt auch der englische Ausdruck _character_
für Ruf, Reputation, Ehre. Deshalb eben ist die verlorene Ehre nicht
wieder herzustellen; es sei denn, daß der Verlust auf Täuschung, wie
Verläumdung, oder falschem Schein, beruht hätte. Demgemäß gibt es
Gesetze gegen Verläumdung, Pasquille, auch Injurien; denn die Injurie,
das bloße Schimpfen, ist eine summarische Verläumdung, ohne Angabe der
Gründe: dies ließe sich Griechisch gut ausdrücken: =esti hê loidoria
diabolê syntomos=, -- welches jedoch nirgends vorkommt. Freilich legt
der, welcher schimpft, dadurch an den Tag, daß er nichts Wirkliches
und Wahres gegen den andern vorzubringen hat; da er sonst dieses als
die Prämissen geben und die Konklusion getrost den Hörern überlassen
würde; statt dessen er die Konklusion gibt und die Prämissen schuldig
bleibt: allein er verläßt sich auf die Präsumtion, daß dies nur
beliebter Kürze halber geschehe. -- Die bürgerliche Ehre hat zwar
ihren Namen vom Bürgerstande; allein ihre Geltung erstreckt sich über
alle Stände, ohne Unterschied, sogar die allerhöchsten nicht
ausgenommen: kein Mensch kann ihrer entraten und ist es mit ihr eine
ganz ernsthafte Sache, die jeder sich hüten soll leicht zu nehmen. Wer
Treu und Glauben bricht, hat Treu und Glauben verloren, auf immer, was
er auch tun und wer er auch sein mag; die bittern Früchte, welche
dieser Verlust mit sich bringt, werden nicht ausbleiben.
Die *Ehre* hat, in gewissem Sinne, einen *negativen* Charakter,
nämlich im Gegensatz des Ruhmes, der einen *positiven* Charakter hat.
Denn die Ehre ist nicht die Meinung von besonderen, diesem Subjekt
allein zukommenden Eigenschaften, sondern nur von den, der Regel nach,
vorauszusetzenden, als welche auch ihm nicht abgehen sollen. Sie
besagt daher nur, daß dies Subjekt keine Ausnahme mache; während der
Ruhm besagt, daß er eine mache. Ruhm muß daher erst erworben werden:
die Ehre hingegen braucht bloß nicht verloren zu gehn. Dem
entsprechend ist Ermangelung des Ruhmes Obskurität, ein Negatives;
Ermangelung der Ehre ist Schande, ein Positives. -- Diese Negativität
darf aber nicht mit Passivität verwechselt werden: vielmehr hat die
Ehre einen ganz aktiven Charakter. Sie geht nämlich allein von dem
*Subjekt* derselben aus, beruht auf *seinem* Tun und Lassen, nicht aber
auf dem, was andere tun und was ihm widerfährt: sie ist also =tôn eph'
hêmin=. Dies ist, wie wir bald sehn werden, ein Unterscheidungsmerkmal
der wahren Ehre von der ritterlichen, oder Afterehre. Bloß durch
Verläumdung ist ein Angriff von außen auf die Ehre möglich: das
einzige Gegenmittel ist Widerlegung derselben, mit ihr angemessener
Öffentlichkeit und Entlarvung des Verläumders.
Die Achtung vor dem Alter scheint darauf zu beruhen, daß die Ehre
junger Leute zwar als Voraussetzung angenommen, aber noch nicht
erprobt ist, daher eigentlich auf Kredit besteht. Bei den Älteren aber
hat es sich im Laufe des Lebens ausweisen müssen, ob sie, durch ihren
Wandel, ihre Ehre behaupten konnten. Denn weder die Jahre an sich, als
welche auch Tiere, und einige in viel höherer Zahl, erreichen, noch
auch die Erfahrung, als bloße, nähere Kenntnis vom Laufe der Welt,
sind hinreichender Grund für die Achtung der Jüngeren gegen die
Älteren, welche doch überall gefordert wird: die bloße Schwäche des
höheren Alters würde mehr auf Schonung als auf Achtung Anspruch geben.
Merkwürdig aber ist es, daß dem Menschen ein gewisser Respekt vor
weißen Haaren angeboren und daher wirklich instinktiv ist. Runzeln,
ein ungleich sichereres Kennzeichen des Alters, erregen diesen Respekt
keineswegs: nie wird von ehrwürdigen Runzeln, aber stets vom
ehrwürdigen weißen Haare geredet.
Der Wert der Ehre ist nur ein mittelbarer. Denn, wie bereits am
Eingang dieses Kapitels auseinander gesetzt ist, die Meinung anderer
von uns kann nur insofern Wert für uns haben, als sie ihr Handeln
gegen uns bestimmt, oder gelegentlich bestimmen kann. Dies ist jedoch
der Fall, so lange wir mit oder unter Menschen leben. Denn, da wir, im
zivilisirten Zustande, Sicherheit und Besitz nur der Gesellschaft
verdanken, auch der anderen, bei allen Unternehmungen, bedürfen und
sie Zutrauen zu uns haben müssen, um sich mit uns einzulassen; so ist
ihre Meinung von uns von hohem, wiewohl immer nur mittelbarem Werte
für uns; einen unmittelbaren kann ich ihr nicht zuerkennen. In
Übereinstimmung hiemit sagt auch *Cicero*: _de bona autem fama
Chrysippus quidem et Diogenes, detracta utilitate, ne digitum quidem,
ejus causa, porrigendum esse dicebant. Quibus ego vehementer
assentior._ (_fin. III, 17._) Imgleichen gibt eine weitläufige
Auseinandersetzung dieser Wahrheit *Helvetius*, in seinem
Meisterwerke, _de l'esprit_ (_Disc. III, ch. 13_), deren Resultat ist:
_nous n'aimons pas l'estime pour l'estime, mais uniquement pour les
avantages qu'elle procure_. Da nun das Mittel nicht mehr wert sein
kann als der Zweck; so ist der Paradespruch »die Ehre geht über das
Leben,« wie gesagt, eine Hyperbel.
Soviel von der bürgerlichen Ehre. Die *Amtsehre* ist die allgemeine
Meinung anderer, daß ein Mann, der ein Amt versieht, alle dazu
erforderlichen Eigenschaften wirklich habe und auch in allen Fällen
seine amtlichen Obliegenheiten pünktlich erfülle. Je wichtiger und
größer der Wirkungskreis eines Mannes im Staate ist, also je höher und
einflußreicher der Posten, auf dem er steht, desto größer muß die
Meinung von den intellektuellen Fähigkeiten und moralischen
Eigenschaften sein, die ihn dazu tauglich machen: mithin hat er einen
um so höhern Grad von Ehre, deren Ausdruck seine Titel, Orden usw.
sind, wie auch das sich unterordnende Betragen anderer gegen ihn. Nach
dem selben Maßstabe bestimmt nun durchgängig der Stand den besonderen
Grad der Ehre, wiewohl dieser modifizirt wird durch die Fähigkeit der
Menge über die Wichtigkeit des Standes zu urteilen. Immer aber erkennt
man dem, der besondere Obliegenheiten hat und erfüllt, mehr Ehre zu,
als dem gemeinen Bürger, dessen Ehre hauptsächlich auf negativen
Eigenschaften beruht.
Die Amtsehre erfordert ferner, daß wer ein Amt versieht, das Amt
selbst, seiner Kollegen und Nachfolger wegen, im Respekt erhalte, eben
durch jene pünktliche Erfüllung seiner Pflichten und auch dadurch, daß
er Angriffe auf das Amt selbst und auf sich, soferne er es versieht,
d. h. Äußerungen, daß er das Amt nicht pünktlich versehe, oder daß das
Amt selbst nicht zum allgemeinen Besten gereiche, nicht ungeahndet
lasse, sondern durch die gesetzliche Strafe beweise, daß jene Angriffe
ungerecht waren.
Unterordnungen der Amtsehre sind die des Staatsdieners, des Arztes,
des Advokaten, jedes öffentlichen Lehrers, ja jedes Graduirten, kurz
eines jeden, der durch öffentliche Erklärung für eine gewisse Leistung
geistiger Art qualifizirt erklärt worden ist und sich eben deshalb
selbst dazu anheischig gemacht hat; also mit einem Wort die Ehre aller
öffentlich Anheischigen als solcher. Daher gehört auch hieher die
wahre *Soldatenehre*: sie besteht darin, daß wer sich zur Verteidigung
des gemeinsamen Vaterlandes anheischig gemacht hat, die dazu nötigen
Eigenschaften, also vor allem Mut, Tapferkeit und Kraft wirklich
besitze und ernstlich bereit sei, sein Vaterland bis in den Tod zu
verteidigen und überhaupt die Fahne, zu der er einmal geschworen, um
nichts auf der Welt zu verlassen. -- Ich habe hier die *Amtsehre* in
einem weiteren Sinne genommen, als gewöhnlich, wo sie den dem Amt
selbst gebührenden Respekt der Bürger bedeutet.
Die *Sexualehre* scheint mir einer näheren Betrachtung und
Zurückführung ihrer Grundsätze auf die Wurzel derselben zu bedürfen,
welche zugleich bestätigen wird, daß alle Ehre zuletzt auf
Nützlichkeitsrücksichten beruht. Die Sexualehre zerfällt, ihrer Natur
nach, in Weiber- und Männerehre, und ist von beiden Seiten ein
wohlverstandener _esprit de corps_. Die erstere ist bei weitem die
wichtigste von beiden: weil im weiblichen Leben das Sexualverhältnis
die Hauptsache ist. -- Die *weibliche Ehre* also ist die allgemeine
Meinung von einem Mädchen, daß sie sich gar keinem Manne, und von
einer Frau, daß sie sich nur dem ihr angetrauten hingegeben habe. Die
Wichtigkeit dieser Meinung beruht auf Folgendem. Das weibliche
Geschlecht verlangt und erwartet vom männlichen alles, nämlich alles,
was es wünscht und braucht: das männliche verlangt vom weiblichen
zunächst und unmittelbar nur eines. Daher mußte die Einrichtung
getroffen werden, daß das männliche Geschlecht vom weiblichen jenes
eine nur erlangen kann gegen Übernahme der Sorge für alles und zudem
für die aus der Verbindung entspringenden Kinder: auf dieser
Einrichtung beruht die Wohlfahrt des ganzen weiblichen Geschlechts. Um
sie durchzusetzen, muß notwendig das weibliche Geschlecht
zusammenhalten und _esprit de corps_ beweisen. Dann aber steht es als
ein Ganzes und in geschlossener Reihe dem gesamten männlichen
Geschlechte, welches durch das Übergewicht seiner Körper- und
Geisteskräfte von Natur im Besitz aller irdischen Güter ist, als dem
gemeinschaftlichen Feinde gegenüber, der besiegt und erobert werden
muß, um, mittelst seines Besitzes, in den Besitz der irdischen Güter
zu gelangen. Zu diesem Ende nun ist die Ehrenmaxime des ganzen
weiblichen Geschlechts, daß dem männlichen jeder uneheliche Beischlaf
durchaus versagt bleibe; damit jeder einzelne zur Ehe, als welche eine
Art von Kapitulation ist, gezwungen und dadurch das ganze weibliche
Geschlecht versorgt werde. Dieser Zweck kann aber nur vermittelst
strenger Beobachtung der obigen Maxime vollkommen erreicht werden:
daher wacht das ganze weibliche Geschlecht, mit wahrem _esprit de
corps_, über die Aufrechterhaltung derselben unter allen seinen
Mitgliedern. Demgemäß wird jedes Mädchen, welches durch unehelichen
Beischlaf einen Verrat gegen das ganze weibliche Geschlecht begangen
hat, weil dessen Wohlfahrt durch das Allgemeinwerden dieser
Handlungsweise untergraben werden würde, von demselben ausgestoßen und
mit Schande belegt: es hat seine Ehre verloren. Kein Weib darf mehr
mit ihm umgehen: es wird, gleich einer Verpesteten, gemieden. Das
gleiche Schicksal trifft die Ehebrecherin; weil diese dem Manne die
von ihm eingegangene Kapitulation nicht gehalten hat, durch solches
Beispiel aber die Männer vom Eingehen derselben abgeschreckt werden;
während auf ihr das Heil des ganzen weiblichen Geschlechts beruht.
Aber noch überdies verliert die Ehebrecherin, wegen der groben
Wortbrüchigkeit und des Betruges in ihrer Tat, mit der Sexualehre
zugleich die bürgerliche. Daher sagt man wohl, mit einem
entschuldigenden Ausdruck, »ein gefallenes Mädchen«, aber nicht »eine
gefallene Frau«, und der Verführer kann jene, durch die Ehe, wieder
ehrlich machen; nicht so der Ehebrecher diese, nachdem sie geschieden
worden. -- Wenn man nun, infolge dieser klaren Einsicht, einen zwar
heilsamen, ja notwendigen, aber wohlberechneten und auf Interesse
gestützten _esprit de corps_ als die Grundlage des Prinzips der
weiblichen Ehre erkennt; so wird man dieser zwar die größte
Wichtigkeit für das weibliche Dasein und daher einen großen relativen,
jedoch keinen absoluten, über das Leben und seine Zwecke
hinausliegenden und demnach mit diesem selbst zu erkaufenden Wert
beilegen können. Demnach nun wird man den überspannten, zu tragischen
Farcen ausartenden Taten der Lukretia und des Virginius keinen Beifall
schenken können. Daher eben hat der Schluß der Emilia Galotti etwas so
Empörendes, daß man das Schauspielhaus in völliger Verstimmung
verläßt. Hingegen kann man nicht umhin, der Sexualehre zum Trotz, mit
dem Klärchen des Egmont zu sympathisiren. Jenes auf die Spitze Treiben
des weiblichen Ehrenprinzips gehört, wie so manches, zum Vergessen des
Zwecks über die Mittel: denn die Sexualehre wird, durch solche
Überspannung, ein absoluter Wert angedichtet; während sie, noch mehr
als alle andere Ehre, einen bloß relativen hat; ja, man möchte sagen,
einen bloß konventionellen, wenn man aus dem _Thomasius de
concubinatu_ ersieht, wie in fast allen Ländern und Zeiten, bis zur
Lutherischen Reformation, das Konkubinat ein gesetzlich erlaubtes und
anerkanntes Verhältnis gewesen ist, bei welchem die Konkubine ehrlich
blieb; der Mylitta zu Babylon (Herodot I, 199) usw. gar nicht zu
gedenken. Auch gibt es allerdings bürgerliche Verhältnisse, welche die
äußere Form der Ehe unmöglich machen, besonders in katholischen
Ländern, wo keine Scheidung stattfindet; überall aber für regierende
Herren, als welche, meiner Meinung nach, viel moralischer handeln,
wenn sie eine Mätresse halten, als wenn sie eine morganatische Ehe
eingehen, deren Deszendenz, beim etwanigen Aussterben der legitimen,
einst Ansprüche erheben könnte; weshalb, sei es auch noch so entfernt,
durch solche Ehe die Möglichkeit eines Bürgerkrieges herbeigeführt
wird. Überdies ist eine solche morganatische, d. h. eigentlich allen
äußern Verhältnissen zum Trotz geschlossene Ehe, im letzten Grunde,
eine den Weibern und den Pfaffen gemachte Konzession, zweien Klassen,
denen man etwas einzuräumen sich möglichst hüten sollte. Ferner ist zu
erwägen, daß jeder im Lande das Weib seiner Wahl ehelichen kann, bis
auf einen, dem dieses natürliche Recht benommen ist: dieser arme Mann
ist der Fürst. Seine Hand gehört dem Lande und wird nach der
Staatsraison, d. h. dem Wohl des Landes gemäß, vergeben. Nun aber ist
er doch ein Mensch und will auch einmal dem Hange seines Herzens
folgen. Daher ist es so ungerecht und undankbar, wie es
spießbürgerlich ist, dem Fürsten das Halten einer Mätresse verwehren,
oder vorwerfen zu wollen; versteht sich, so lange ihr kein Einfluß auf
die Regierung gestattet wird. Auch ihrerseits ist eine solche
Mätresse, hinsichtlich der Sexualehre, gewissermaßen eine
Ausnahmsperson, eine Eximirte von der allgemeinen Regel: denn sie hat
sich bloß einem Manne ergeben, der sie und den sie lieben, aber
nimmermehr heiraten konnte. -- Überhaupt aber zeugen von dem nicht
rein natürlichen Ursprunge des weiblichen Ehrenprinzips die vielen
blutigen Opfer, welche demselben gebracht werden, -- im Kindermorde
und Selbstmorde der Mütter. Allerdings begeht ein Mädchen, die sich
ungesetzlich preisgibt, dadurch einen Treuebruch gegen ihr ganzes
Geschlecht: jedoch ist diese Treue nur stillschweigend angenommen und
nicht beschworen. Und da, im gewöhnlichen Fall, ihr eigener Vorteil am
unmittelbarsten darunter leidet, so ist ihre Torheit dabei unendlich
größer als ihre Schlechtigkeit.
Die Geschlechtsehre der Männer wird durch die der Weiber
hervorgerufen, als der entgegengesetzte _esprit de corps_, welcher
verlangt, daß jeder, der die dem Gegenpart so sehr günstige
Kapitulation, die Ehe, eingegangen ist, jetzt darüber wache, daß sie
ihm gehalten werde; damit nicht selbst dieses Paktum, durch das
Einreißen einer laxen Observanz desselben, seine Festigkeit verliere
und die Männer, indem sie alles hingeben, nicht einmal des einen
versichert seien, was sie dafür erhandeln, des Alleinbesitzes des
Weibes. Demgemäß fordert die Ehre des Mannes, daß er den Ehebruch
seiner Frau ahnde und, wenigstens durch Trennung von ihr, strafe.
Duldet er ihn wissentlich, so wird er von der Männergemeinschaft mit
Schande belegt: jedoch ist diese lange nicht so durchgreifend, wie die
durch den Verlust der Geschlechtsehre das Weib treffende, vielmehr nur
eine _levioris notae macula_; weil beim Manne die Geschlechtsbeziehung
eine untergeordnete ist, indem er in noch vielen anderen und
wichtigeren steht. Die zwei großen dramatischen Dichter der neueren
Zeit haben, jeder zweimal, diese Männerehre zu ihrem Thema genommen:
Shakespeare, im Othello und im Wintermärchen, und Calderon, in _el
medico de su honra_ (der Arzt seiner Ehre) und _a secreto agravio
secreta venganza_ (für geheime Schmach geheime Rache). Übrigens
fordert diese Ehre nur die Bestrafung des Weibes, nicht die ihres
Buhlen; welche bloß ein _opus supererogationis_ ist: hiedurch bestätigt
sich der angegebene Ursprung derselben aus dem _esprit de corps_ der
Männer. --
Die Ehre, wie ich sie bis hieher, in ihren Gattungen und Grundsätzen,
betrachtet habe, findet sich bei allen Völkern und zu allen Zeiten als
allgemein geltend; wenn gleich der Weiberehre sich einige lokale und
temporäre Modifikationen ihre Grundsätze nachweisen lassen. Hingegen
gibt es noch eine, von jener allgemein und überall gültigen gänzlich
verschiedene Gattung der Ehre, von welcher weder Griechen noch Römer
einen Begriff hatten, so wenig wie Chinesen, Hindu und Mohammedaner,
bis auf den heutigen Tag, irgend etwas von ihr wissen. Denn sie ist
erst im Mittelalter entstanden und bloß im christlichen Europa
einheimisch geworden, ja, selbst hier nur unter einer äußerst kleinen
Fraktion der Bevölkerung, nämlich unter den höheren Ständen der
Gesellschaft und was ihnen nacheifert. Es ist die *ritterliche Ehre*,
oder das _point d'honneur_. Da ihre Grundsätze von denen der bis
hieher erörterten Ehre gänzlich verschieden, sogar diesen zum Teil
entgegengesetzt sind, indem jene erstere den *Ehrenmann*, diese
hingegen den *Mann von Ehre* macht; so will ich ihre Prinzipien hier
besonders ausstellen, als einen Kodex, oder Spiegel der ritterlichen
Ehre.
1. Die Ehre besteht *nicht* in der Meinung anderer von unserm Wert,
sondern ganz allein in den *Äußerungen* einer solchen Meinung;
gleichviel ob die geäußerte Meinung wirklich vorhanden sei oder nicht;
geschweige, ob sie Grund habe. Demnach mögen andere, in Folge unsers
Lebenswandels, eine noch so schlechte Meinung von uns hegen, uns noch
so sehr verachten; solange nur keiner sich untersteht, solches laut zu
äußern, schadet es der Ehre durchaus nicht. Umgekehrt aber, wenn wir
auch durch unsere Eigenschaften und Handlungen alle andern zwingen,
uns sehr hoch zu achten (denn das hängt nicht von ihrer Willkür ab);
so darf dennoch nur irgend einer, -- und wäre es der Schlechteste und
Dümmste --, seine Geringschätzung über uns aussprechen, und alsbald
ist unsere Ehre verletzt, ja, sie ist auf immer verloren; wenn sie
nicht wieder hergestellt wird. -- Ein überflüssiger Beleg dazu, daß es
keineswegs auf die *Meinung* anderer, sondern allein auf die
*Äußerung* einer solchen ankomme, ist der, daß Verunglimpfungen
*zurückgenommen*, nötigenfalls abgebeten werden können, wodurch es
dann ist, als wären sie nie geschehn: ob dabei die Meinung, aus der
sie entsprungen, sich ebenfalls geändert habe und weshalb dies
geschehn sein sollte, tut nichts zur Sache: nur die Äußerung wird
annullirt, und dann ist alles gut. Hier ist es demnach nicht darauf
abgesehn, Respekt zu verdienen, sondern ihn zu ertrotzen.
2. Die Ehre eines Mannes beruht nicht auf dem, was er *tut*, sondern
auf dem, was er *leidet*, was ihm widerfährt. Wenn, nach den
Grundsätzen der zuerst erörterten, allgemein geltenden Ehre, diese
allein abhängt von dem, was *er selbst* sagt oder tut; so hängt
hingegen die ritterliche Ehre ab von dem, was irgend ein anderer sagt
oder tut. Sie liegt sonach in der Hand, ja, hängt an der Zungenspitze
eines jeden, und kann, wenn dieser zugreift, jeden Augenblick auf
immer verloren gehn, falls nicht der Betroffene, durch einen bald zu
erwähnenden Herstellungsprozeß, sie wieder an sich reißt, welches
jedoch nur mit Gefahr seines Lebens, seiner Gesundheit, seiner
Freiheit, seines Eigentums und seiner Gemütsruhe geschehn kann. Diesem
zufolge mag das Tun und Lassen eines Mannes das rechtschaffenste und
edelste, sein Gemüt das reinste und sein Kopf der eminenteste sein; so
kann dennoch seine Ehre jeden Augenblick verloren gehn, sobald es
nämlich irgend einem, -- der nur noch nicht diese Ehrengesetze
verletzt hat, übrigens aber der nichtswürdigste Lump, das stupideste
Vieh, ein Tagedieb, Spieler, Schuldenmacher, kurz, ein Mensch, der
nicht wert ist, daß jener ihn ansieht, sein kann, -- beliebt, ihn zu
*schimpfen*. Sogar wird es meistenteils gerade ein Subjekt solcher Art
sein, dem dies beliebt; weil eben, wie *Seneka* richtig bemerkt, _ut
quisque contemtissimus et ludibrio est, ita solutissimae linguae est_
(_de constantia, 11_): auch wird ein solcher gerade gegen einen, wie
der zuerst Geschilderte, am leichtesten aufgereizt werden; weil die
Gegensätze sich hassen und weil der Anblick überwiegender Vorzüge die
stille Wut der Nichtswürdigkeit zu erzeugen pflegt; daher eben Goethe
sagt:
Was klagst du über Feinde?
Sollten solche je werden Freunde,
Denen das Wesen, wie du bist,
Im Stillen ein ewiger Vorwurf ist?
*W. O. Divan.*
Man sieht, wie sehr viel gerade die Leute der zuletzt geschilderten
Art dem Ehrenprinzip zu danken haben; da es sie mit denen nivellirt,
welche ihnen sonst in jeder Beziehung unerreichbar wären. -- Hat nun
ein solcher geschimpft, d. h. dem andern eine schlechte Eigenschaft
zugesprochen; so gilt dies, vor der Hand, als ein objektiv wahres und
gegründetes Urteil, ein rechtskräftiges Dekret, ja, es bleibt für alle
Zukunft wahr und gültig, wenn es nicht alsbald mit Blut ausgelöscht
wird: d. h. der Geschimpfte bleibt (in den Augen aller »Leute von
Ehre«) das, was der Schimpfer (und wäre dieser der letzte aller
Erdensöhne) ihn genannt hat: denn er hat es (dies ist der _terminus
technicus_) »auf sich sitzen lassen.« Demgemäß werden die »Leute von
Ehre« ihn jetzt durchaus verachten, ihn wie einen Verpesteten fliehen,
z. B. sich laut und öffentlich weigern, in eine Gesellschaft zu gehn,
wo er Zutritt hat usw. -- Den Ursprung dieser weisen Grundansicht
glaube ich mit Sicherheit darauf zurückführen zu können, daß (nach C.
G. von Wächters »Beiträge zur deutschen Geschichte, besonders des
deutschen Strafrechts« 1845) im Mittelalter, bis ins 15. Jahrhundert,
bei Kriminalprozessen nicht der Ankläger die Schuld, sondern der
Angeklagte seine Unschuld zu beweisen hatte. Dies konnte geschehen
durch einen Reinigungseid, zu welchem er jedoch noch der Eideshelfer
(_consacramentales_) bedurfte, welche beschworen, sie seien überzeugt,
daß er keines Meineides fähig sei. Hatte er diese nicht, oder ließ der
Ankläger sie nicht gelten; so trat Gottesurteil ein, und dieses
bestand gewöhnlich im Zweikampf. Denn der Angeklagte war jetzt ein
»Bescholtener« und hatte sich zu reinigen. Wir sehn hier den Ursprung
des Begriffs des Bescholtenseins und des ganzen Hergangs der Dinge,
wie er noch heute unter den »Leuten von Ehre« stattfindet, nur mit
Weglassung des Eides. Eben hier ergibt sich auch die Erklärung der
obligaten, hohen Indignation, mit welcher »Leute von Ehre« den Vorwurf
der Lüge empfangen und blutige Rache dafür fordern, welches, bei der
Alltäglichkeit der Lügen, sehr seltsam erscheint, aber besonders in
England zum tiefwurzelnden Aberglauben erwachsen ist. (Wirklich müßte
jeder, der den Vorwurf der Lüge mit dem Tode zu strafen droht, in
seinem Leben nicht gelogen haben.) Nämlich in jenen Kriminalprozessen
des Mittelalters war die kürzere Form, daß der Angeklagte dem Ankläger
erwiderte: »das lügst du;« worauf dann sofort auf Gottesurteil erkannt
wurde: daher also schreibt es sich, daß, nach dem ritterlichen
Ehrenkodex, auf den Vorwurf der Lüge sogleich die Appellation an die
Waffen erfolgen muß. -- So viel, was das Schimpfen betrifft. Nun aber
gibt es sogar noch etwas Ärgeres als Schimpfen, etwas so
Erschreckliches, daß ich wegen dessen bloßer Erwähnung in diesem Kodex
der ritterlichen Ehre, die »Leute von Ehre« um Verzeihung zu bitten
habe, da ich weiß, daß beim bloßen Gedanken daran ihnen die Haut
schaudert und ihr Haar sich emporsträubt, indem es das _summum malum_,
der Übel größtes auf der Welt, und ärger als Tod und Verdammnis ist.
Es kann nämlich, _horribile dictu_, einer dem andern einen Klaps oder
Schlag versetzen. Dies ist eine entsetzliche Begebenheit und führt
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